Leider ist die Produktaufklärung zu den gegebenen Einsatzrisiken am Vermarktungsinteresse und nicht am Informationsbedarf des Anwenders und Planers orientiert. Grundsätzlich ist allerhöchstes Mißtrauen gegenüber modernen Bauprodukten, Baustoffen und Bausystemen angebracht, die dem Kunden keine bzw. unzureichende Aussagen zur Wirkung von Inhaltsstoffen, Nebenrisiken, Einsatzgrenzen und Unverträglichkeiten im Sinn einer echten Volldeklaration liefern. Dies gilt im besonderen Maß für industrielle Ersatzbaustoffe, mit denen der Einsatz traditionell handwerklicher und technisch überlegener Baumethoden zurückgedrängt werden soll:
Plastik/Stahl statt Holz, Zement/Kalksandstein statt Kalk/Ziegel, Kunstharzfarbe statt Leinölfirnis/Standöl, ...
Der Anspruch an Dauerqualität für das Bauwerk und den Bauherrn wird von der industriellen Produktentwicklung zugunsten der rapiden Verarbeitbarkeit durch übliche Anwender dabei vielfach aufgegeben. Ihr Kunde ist eben nicht der Endverbraucher, sondern der gewissenlose - das heißt: zu jedem Materialaustausch Qualität gegen Billigpfusch bereite - Anwender, der als Produktbesteller auftritt. Diesem werden in der Sache wertlose und irreführende Hochglanz-Produktunterlagen gegönnt, bis hin zu pseudowissenschaftlichen Ergüssen aus der gewissenlosen universitären Ebene, mit denen der Bauherr reingelegt bzw. auf das beworbene Produkt eingeschworen werden soll. Daß der Anwender kein Materialverständnis besitzt, weiß das industrielle Marketing und nutzt diese Ahnungslosigkeit weidlich aus. Auf Fortbildungsveranstaltungen wird die Kundentäuschung und Überwindung hinderlicher Gewissensregungen sogar professionell gelehrt. "Marketing" heute.
Der Verweis der Hersteller auf
- allgemein gehaltene, eher haftungsbeschränkende als aufklärende Technische Merkblätter üblichen Charakters,
- ganz und gar im fachchinesisch gehaltene "Gutachten"
ohne verständliche Interpretation der dargestellten Produktkennwerte im Vergleich,
- irreführende Begriffe wie "Dampfdiffusion", der wegen der in Bauteilen vorwiegend flüssig vorliegenden
Feuchte so gut wie keine praktische Bedeutung zukommt oder "aufsteigende Feuchte", die es
im Mauerstein- Mörtelfugensystem wegen der Porenphysik nicht gibt,
- DIN-Sicherheits-Datenblätter und
- durch teuer Geld von mehr oder minder vertrauenswürdigen Institutionen eingekaufte vernebelnde "Güte"-siegel und Zulassungen ("ISO",
"Engel", "Zertifikate", "RAL", "WTA", "DIN", "DIBt", ...)
bringt dem interessierten Anwender und Planer zunächst mal wenig bis gar nichts an Aufklärung. Er braucht klare Information, inwieweit ein Produkt/Verfahren für seinen besonderen Einzelfall anwendbar ist und welche besonderen Randbedingungen sich daraus ergeben. Gerade im Altbau und in der Denkmalpflege besteht erhöhter Informationsbedarf, der weit über die üblichen Werbeblättchen hinausgeht. Es geht dabei auch um VOB-gerechte Ausschreibung und qualifizierte Bauleitung, die nur bei Kenntnis der gegebenen Produktrisiken ein technisch zufriedenstellendes Maßnahmenergebnis sichern.
Auftragsforschungen mit bewußt enggehaltenen Fragestellungen, von Herstellern gern als verkaufsfördernde Tauglichkeitsnachweise eingesetzt, liefern letztlich vorgegebene Ergebnisse. Eines von vielen Beispielen - der Lotuseffekt. Bei der Abhängigkeit unserer Forschungsinstitutionen von externen Mitteln ist mit Gefälligkeitsgutachten bzw. gefälschten Aussagen zu rechnen, nicht nur in der Medizin und Klimaforschung, sondern auch im Zusammenhang mit der Durchsetzung von angeblich energiesparenden, in Wirklichkeit schädlichen Maßnahmen.
Die undeklarierte Zugabe von allerlei Hydraul- und Kunststoffkomponenten sowie sonstigen Additiven mag vielleicht die Anwendung für jeden Bauseppl erleichtern bzw. den Verkauf von Problemprodukten fördern, dem Bauwerk und dem Verbraucher muß es aber nicht dienen.
Der Mißbrauch des guten Namens Kalk in diesem Zusammenhang gilt in der Baustoffbranche offensichtlich als gelungener Werbegag.
Lerne: Nicht überall, wo Kalk draufsteht, ist nur Kalk - als reines Weißkalkhydrat - drin.
Oft finden sich dabei neben naturhydraulischen Beimengungen wie im "Schwarzkalk", "Romankalk", "Wasserkalk" "Rotkalk" "Reinkalk" usw. auch nachträglich beigegebene hydraulische/kunstoffhaltige/hydrophobierende/wasserrückhaltende Zutaten wie Zement, Hüttensand und Synthesepolymere - feinst aufgemahlen bzw. in undeklarierten Hochkonzentraten. Daß man derartige "Vergütungen" nicht inklusive aller typischen Anwendungs- und Schadensrisiken ehrlich und voll deklariert, hängt vielleicht mit dem schlechten Gewissen der Produzenten zusammen, üble Stoffe unterzumengen. Oft strebt man damit ja nur geschwinde Verarbeitbarkeit und/oder billigere Produktion, jedoch keine bessere Dauerbeständigkeit an. Dies beweisen all´ die überraschenden Schadensfälle mit modernen Industrieprodukten. So entstehen gerade durch derart problematische Zutaten Bauschäden und Gefährdungen für Anwender und Bauwerksnutzer wie z.B.:
- Holzschutzmittelskandal,
- Schimmel- und Gesundheitsschäden nach sinnloser Abdichtung und Dämmung,
- Zementkrätze durch Chromatbestandteile des Zements,
- Mauerwerkszerstörung durch Verpressung mit zementären Verpreßmörteln
und nachfolgende Treibmineralbildung
- Lösemittelvergiftung und Raumluftbelastung durch ungeeignete Kleber (Parkettskandal, Holzwerkstoffe),
Beschichtungen und Abdichtung,
- Schäden durch ungeeignete Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Spätrißschäden bei überfesten bzw. überdichten Putzen und Anstrichen,
- Salz- und Feuchteschäden durch ungeeignete Baustoffe
- Erschwerung des zukünftigen Bauunterhalts von Oberflächen durch immer dichter werdende Beschichtungen bzw.
Verhinderung des späteren Auftrags bestandsverträglicher Baustoffe auf "Industrieuntergründe" (z.B.
Dispersions- und Silikatanstriche)
- Untergrundverrottung bei harzhaltigen Farben auf Holz,
- neuerdings Einbindung von schadsalz-/schwermetallhaltigen Problemabfällen nicht nur wie schon lange in Zement,
sondern sogar in Mauerziegel, gefördert durch gewisse Umweltministerien als "intelligente" Entsorgung
Also: Vorsicht vor dem Tarnbegriff "Intelligenz" im Bauwesen! Schützen Sie sich vor Mißerfolgen und
unnötiger Haftung. Binden Sie die Hersteller über schriftliche Beratungsprotokolle und haftungswirksame
Mitwirkung bei der technischen Abnahme ihrer verarbeiteten Produkte 30 Jahre an das Werkergebnis sowie im Sinne des
Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Lassen Sie sich von
geeigneten Rechtsanwälten diesbezüglich beraten! Und dem von Fehlplanung gequälter Bietem gegen Pfuscher
im Wettbewerb empfehle ich das unter diesem LINK
beschriebene Vorgehen.
Der Anschlag der deutschen Bauphysik und Industrie durch gefährliche Baustoffe (schadstoffhaltige Chemiekalien) und kritische Bauverfahren (Dichtung und Dämmung) auf das Leben von Hausbewohnern äußert sich z.B. in folgenden Pressemeldungen:
"Krank durch Chemikalien
Mediziner fordern Anerkennung von neuen Umweltkrankheiten
HAMBURG. Mediziner haben vor einer neuen Kategorie von Umweltkrankheiten gewarnt. "Es gibt immer mehr Hinweise darauf, daß als ungefährlich eingestufte Chemikalien doch krankmachen können", sagte Nicholas Ashford, Chemiker vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), auf dem Kongreß für praktische Umweltmedizin in Hamburg. [...]
Die Mediziner auf der Tagung forderten die wissenschaftliche Anerkennung von MCS ["Multiple Chemical Sensitivity"]. Davon Betroffene reagieren übersensibel auf geringste Spuren von Chemikalien in ihrer Umwelt. Die Menschen leiden nach Aussagen der Umweltmediziner an allergieähnlichen Symptomen wie Schnupfen, Asthma, Magenproblemen oder Hautjucken, aber auch an mentalen Störungen. [...]
Auch Substanzen aus Möbeln, Teppichen, Farben und Baumaterialien führten oft zu Krankheiten, warnte der Umweltmediziner Stefan Müller aus Waren (Mecklenburg-Vorpommern). Besonders in Neubauten reicherten sich Schadstoffe aus Dichtungsmaterialien stark an. Viele Ärzte seien aber mit der Ursachensuche überfordert."
- ebenso wie Architekten. Sie übernehmen die an Kampfstoffe erinnernden Giftsubstanzen sozusagen stillschweigend in ihre Planung. Ihre diesbezügliche Ausführungsplanung im Detail entstammt nämlich ebenso wie die Leistungsverzeichnisse oft dem Hause der Baustofffritzen. Das ist nebenbei sehr bequem, da es die miesen Planungshonorare durch Abrechnung dieser Fremd-/Umsonstleistungen gegenüber dem Bauherrn auffüttert und auftragsfördernde Mindestsatzunterschreitung erst ermöglicht. Außerdem werden geradzu sklavisch bzw. aus Haftungsangst die vermarktungsorientierten "Bauvorschriften" der DIN-Regelwerke, der Zulassungsnachweise und der Bauverordnungen wie die Wärmeschutzverordnung befolgt, ohne dem Bauherren einzugestehen, daß man ihn damit gesundheitlich und wirtschaftlich gefährdet. Und so endet dann ein typisches Ergebnis der modernen Baukunst:
Obermain-Tagblatt 11.1.2000:
"Gift in der Luft: Realschule zog um
NEUTRAUBLING. [...] rätselhaften Häufung von Krebsfällen in der Realschule Neutraubling [...] Seit den 80er Jahren (waren) [...] mindestens ein halbes Dutzend Pädagogen an Brustkrebs oder Leukämie erkrankt, vier starben daran. Einige Lehrer hatten eine Bürgerinitiative gegründet und den Abriss des alten Gebäudes verlangt. Messungen des Anteils des Wohngifts PCB (Polychlorierte Biphenyle) in der Luft erreichten aber nur ein Drittel des gesetzlichen Grenzwertes. Dennoch [...] Neubau.
Eine Schadstoffsanierung des Altbaus hätte [...] so viel gekostet wie der Neubau für 17 Millionen Mark. Die [...] alte Realschule steht nun leer und soll später abgerissen werden."
Viel Spaß bei der Finanzierung der Deponiegebühren für diesen Sondermüll! Und wer trägt die Verantwortung für diesen Fehler der menschenverachtenden Baukunst des Jahres 1967? Linktips:
PCB in Schulen - SuK 6/99
PCB-Ausgasungen in Beruf und Arbeitsumwelt
Krebskrank und tot durch PCB in der Schule
Obermain-Tagblatt 12.10.1998
"Farben: Viele Dispersionsfarben zum Streichen von Innenwänden enthalten nach Erkenntnissen des Magazins "Öko-Haus" gesundheitlich bedenkliche Chemikalien. Von 31 im Auftrag des Magazins untersuchten Wandfarben seien nur sechs ohne Einschränkungen empfehlenswert[...]. Elf getestete Farben enthielten gesundheitsschädliche Weichmacher. Sie gasten über lange Zeit in die Räume aus und seien ähnlich bedenklich wie Lösungsmittel. In acht Farben [...] Formaldehyd oder Stoffe, die diese Substanz abspalten."
Begründet dieses Forschungsergebnis nicht Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz? Und dann werden inzwischen Wasserlacke und "lösemittelfreie" Harze und Härter mit geringer Geruchsentwicklung auf den Markt geworfen. Das verdient den "Blauen Engel" mit Beisatz "Bio". Der Anwender wird dann nicht mehr geruchsbelästigt, schützt sich nicht mehr gegen die nach wie vor vorhandenen grauslichen Ausdünstungen und kriegt die Hautkrätze, Allergie und Atemnot, ohne zu wissen woher. Guter Vermarktungstrick, arme Verarbeiter.
Süddeutsche Zeitung vom 20.8.1999:
"Schadstoffe nehmen ständig zu
Wie der Deutsche Mieterbund in seiner MieterZeitung meldet, nimmt die Belastung mit Schadstoffen in ostdeutschen Häusern und Wohnungen zu. [...] Während in den Wohnungen Lösungs- und Imprägnierungsmittel aus Hölzern und Teppichen verdampfen, wird der Luftaustausch durch bessere Wärmedämmung behindert. Die Ostdeutschen [...] kaufen (nach zitiertem Forscher eines Analyseinstituts der Uni Jena) "im Baumarkt den billigsten, nicht den verträglichsten Lack." uk"
Kommentar:
Diese Verlagerung der eigentlichen Verantwortungen
- betr. technisch falscher Versuche zur Energieeinsparung durch Dämmung und
- betr. Produktion gräßlicher Risikobaustoffe durch gewissenlose Industrielle und ihre Helfershelfer im Labor (auch im drittmittelgesteuerten Unibetrieb), der Produktion, dem
Verkauf und den Planungsbeteiligten
auf die angebliche Armut der Geschädigten ist der Gipfel.
Wer fördert diese technische Intelligenz? Sind es nicht eher der Verordnungsgeber und seine durch Lobbyisten bearbeiteten Vertreter, die etablierte Bauphysik und Gutachter sowie industriekorrumpierte Planer und Handwerker ohne jeden Einblick in technische Zusammenhänge? Und nun soll der Ossi schuld sein. Da leisten wir uns lieber etwas Skepsis und Nachdenken, dann bemerken wir, daß es ganz im Interesse solcher Analyseinstitute liegt, die Geschädigten weiter zu vergackeiern und sie mit ihren im Ergebnis wertlosen, da von der Sache dem Geschädigten nicht weiterhelfenden Analyseergebnissen "aufzuklären". Natürlich auf Kosten der Armen. Die Skandale um die aidsverseuchten Blutkonserven und die undeklarierten Tiermehlbeimengungen im Kraftfutter für BSE-Rindviecher haben auch gezeigt, was der Verbraucher von seiner Obrigkeit und den direkten Profiteuren solcher Handlungsweisen halten darf. Verbraucher sind also offenbar keine Menschen sondern profitversprechende Konsumenten und Steuerzahler.
Daß es den BIO-Gläubigen hier nicht besser geht, zeigt die Süddeutsche Zeitung 19.11.1999:
"Schwindeleien mit dem Wörtchen "bio"
Auf Baumärkten werden zum Teil gefährliche Produkte mit dem Ökosiegel feilgeboten
... Nicht überall wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. ... Umwelt-Magazin Öko-Haus ... Heimwerkerartikel und Baustoffe getestet hat. ... 28 ökologische Lackfarben auf Schadstoffe ... inspiziert. 16 davon ... mit dem Blauen Engel ausgezeichnet, einem Umweltlabel, das Schadstoffarmut verspricht, aber ... nicht immer hält.
In den Produkten mit dem Engel-Siegel wurden ... Stoffe gefunden, die schadstoffarme Lacke gar nicht oder nur in geringen Mengen enthalten dürfen (Biozide, schwermetallhaltige Pigmente, Formaldehyd, Konservierungsstoffe), 15 der 16 Proben enthielten ... giftige Substanzen wie Acrylate, die bei der Herstellung giftige Emissionen und Abfälle freisetzen. Sieben der Engel-Lacke gaben ... das krebserregende Styrol an die Luft ab. Das kann bei der Verarbeitung passieren, aber auch durch den Staub, der beim Abschleifen entsteht. Auch weitere Krebserreger wie Benzol und Xylol, Kobaltverbindungen sowie das blutschädigende Butylglykol und chlorierte Kunststoffe wie PVC und PVDC wurden gefunden. Niederschmetterndes Ergebnis: Bei insgesamt 16 Öko-Lacken wurde vom Kauf abgeraten.
Trübsal bei Wandfarben
Ähnlich ... Resultate beim Wandfarben-Test. Von 31 Marken waren nur sechs uneingeschränkt zu empfehlen. Der Rest enthielt unter anderem Weichmacher, Kobalt, Allergene, aromatische Kohlenwasserstoffe, krebserregende Stoffe, die Allergien auslösen und das Nervensystem schädigen können, oder Kunstharze, die giftig werden, wenn sie in die Luft abgasen.
Als Alternative zu den getesteten Wandfarben wurden Silikat-, Kasein-, Kalk- und Leimfarben empfohlen. Diese seien zwar aufwendiger in der Verarbeitung, aber es dünste garantiert nichts in die Raumluft aus.
Auch die Acryl-Fugenmassen enthielten bereits oben genannte Krankmacher. Von 22 Produkten erhielten zwei die Note: "Nicht empfehlenswert". Giftige Substanzen enthielten zwar alle, aber die betroffenen Fugenmassen setzten die Stoffe frei, weil sie sich lösten. Sechs wurden uneingeschränkt empfohlen. -
Bei den Holzwerkstoffen (OSB-Platten, Leimholz-, Tischlerplatten) die zwar aus Holz oder Holzabfällen bestehen, aber oft relativ hohe Kleberanteile haben, wiesen einige ebenfalls Schadstoffe auf, die im Innenraum ausdünsten können.
Von den 23 getesteten Holzlasuren für Zäune bekamen nur drei gute Noten. Neben Pilz- und Insektengiften fand das Labor Formaldehydabspalter und Kobalt. Bei acht Lasuren wurde vom Kauf abgeraten, weil der Grenzwert von aromatischen Kohlenwasserstoffen weit überschritten war und krebserregende Stoffe gefunden wurden.
Traurige Stichproben
Wenig erfreulich war auch die Stichprobe der WDR-Verbrauchersendung "Bauen und Wohnen". ... Bremer Umweltinstitut ... wurde ... fündig: Die zugelassenen Grenzwerte waren zum Teil überschritten und in einigen fand man wiederum giftige Schadstoffe.
... Die Message ...: Genau hinschauen und sich vorab informieren. ... Christa Eder"
Ein Aufsatz von Josef Spritzendorfer in Bauhandwerk 3/2009 befaßt sich mit den Effekten angeblicher Hilfsmittel
zur Sanierung bzw. dem Abbau der Formaldehydbelastung in verseuchten Innenräumen. Daraus einige Facts:
Fünf Prozent der deutschen Haushalte sind mit über dem Grenzwert von 0,1 ppm krebserregend eingestuftem
Formaldehyd belastet. Formaldehyd-Giftstoff-Quellen: Bauplatten, Spanplatten, Farben, Bodenbeläge, Kleber,
Dichtstoffe, Bindemittel in Dämmstoffen usw. usf. Baumüll also, wie er sich heutzutage in nahezu jedem
Niedrigenergiehaus, Passivhaus, EnEV-gerechtem sowie KfW-40- oder KfW-60-Haus - jedoch auch in wohl den meisten
energetisch sanierten Altbauten in Hülle und fülle finden läßt und sich infolge möglichst dichter
- oft sogar Blowerdoor-gesicherter Bauweise bestens auf Brutalowerte in der Raumluft - nebenbei unser wichtigstes
Nahrungs- und Lebensmittel - anreichert. Dank einerseits der industrieabhängigen Planer und Handwerker, die sich
einen feuchten Kehricht um die gesundheitlichen Belange ihres schändlich auf Gewinnmaximierung gerichteten Tuns
scheren. Nicht zu vergessen andererseits auch all die geizgeilen Doityourselfer, die den übelsten Baumüll
jedes Wochenende aus dem Baumarkt heimschleppen, um damit die eigenen vier Wände maximal zu vegiften.
Gerade die Fertighäuser der 1970er und 80er Jahre sperren sich nun dem einfachsten Saniermittel - Ausbau der
verseuchten Spanplatten und bieten deswegen einen dollen Markt für allerlei Sanierungsversprechungen, als da
wären:
- Absperrlacke auf Schellackbasis. Sie zeigen aber nach vollständiger Aushärtung lacktypische
Versprödungserscheinungen und Durchringbarkeit, die zu neuerlichen Belastungen führt. Eine Rundumbeschichtung
der ausgasenden Platten und sonstigen Bauteile ist damit freilich kaum möglich, deswegen strömt das Gift
aus den besonders stark emittierenden Shcnittflächen weiter aus.
- Wandfarben mit Titandioxyd. Tatsächlich kann Titandioxyd unter Laborbedingungen Formaldehyd abbauen. Die
dafür nötige UV-Intensität bzw. Lichtintensität ist aber in Wohnräumen Illusion (Untersuchung
WDR Ratgeber Technik im Juli 2007).
- Katalytisch ausgerüstete Teppichböden und "proaktive" Holzböden mit katalytischen Pulvern auf Metallbasis bzw. mit
Aminosäre. Hier fand das Eco-Labor Köln für den ARD Ratgeber Bauen & Wohnen heraus, daß der angepriesene
Teppichboden selbst im Vergleich zu nicht katalytisch ausgerüsteten Teppichböden die dreifach höhere
Schadstoffmenge ausgast. Je länger der Teppich in der Prüfkammer exponiert war, umso höher stiegen die
Giftwerte. Na Bravo!
- Alufolien und PE-Folien. Sie können nicht dauerhaft 100%ig dicht machen. Und wer möchte nach der "Sanierung" mit
solchen Dichtbaustoffen dann in einer Thermoskanne wohnen?
- Ammoniak und Natur-Schafwolle. Ammoniak kann Holz verfärben und bleibt einige Zeit riechbar, Schafwolle darf nicht mit
mit Mottenfraßschutz und Brandschutz versiegelt sein - und liefert damit neues Risikopotential.
Nun, am besten sit es freilich, erst mal gar keine Giftstoffe ins Haus zu holen und dann das Haus nicht pottdicht zu
versiegeln. Mit moderner Energiesparbauweise ein Ding der Unmöglichkeit - mit bewährten Baumethoden nach alter
Väter Sitte die leichteste aller Übungen. Sie entscheiden!
Öko-Gütezeichen - Wer vergibt sie, zu welchen Anforderungen? Liste: www.label-online.de
Süddeutsche Zeitung 4.12.1999
"Schadstoffe
Kann ein Vermieter, dessn Mieter die Wohnung aufgegeben haben, weil die Raumluft Schadstoffe enthält, von diesen dennoch die Miete verlangen, wenn die Wohnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses den wissenschaftlich-technischen Standards entsprach?
... Bayerische Oberste Landesgericht ... entschied zugunsten der Mieter:
Grundsätzlich müsse bei der Beurteilung, ob eine Wohnung schadstoffbelastet ist, nicht auf den Zeitpunkt des Einzugs, sondern auf den Zeitpunkt des Auszugs abgestellt werden. Haben sich während des Mietverhältnisses die wissenschaftlich-technischen Standards geändert, so sind diese maßgebend.
Folge: Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Wohnung nach dem aktuellen Standard ohne Gesundheitsgefahren für die Mieter bewohnbar ist.
Ein Mangel der Wohnung tritt ein, wenn der Vermieter, nachdem ihm die verschärften Standards bekannt geworden sind, dennoch nicht die Ursachen der Gefährdung beseitigt. Die Mieter können dann zu Recht ausziehen und die Miete einbehalten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Rechtsentscheid vom 4. August 1999, RE-Miet 6/98, Deutsche Wohnungswirtschaft 11/1999, Seite 350)"
"Der Vermieter 1/2000" resümiert diesen Fall wie folgt:
"Fazit
Führen während des Mietverhältnisses neue Einsichten in die gesundheitsgefährdende Wirkung bestimmter Baustoffe zu
verschärften wissenschaftlich-technischen Standards, bringt das eine
Veränderung der vertraglichen Soll-Beschaffenheit der Mietsache mit sich. Grund:
Die Vertragsparteien gehen regelmäßig von der Fortdauer
der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mietwohnung aus. Der Vermieter hat dann jeweils
die Beschaffenheit der Mietsache herbeizuführen, die als Vorsorge
gegen Gefahren für die Gesundheit der Bewohner nach aktuellem
Standard erforderlich ist. Fehlerhaftigkeit der Mietsache tritt aber erst ein, wenn der
Vermieter nach Bekanntwerden der verschärften Standards nicht die Ursachen der Gefährdung beseitigt."
Im Falle der gesundheitsschädlichen Dämmung und Dichtung nach Norm und Verordnung dürften die nächsten Urteile recht spannend werden. In Bezug auf deren nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit benutzen Sie diesen Link.
Süddeutsche Zeitung 4.3.2000
"Einspruch wegen giftigen Parketts akzeptiert
Als bei einem Hausbesitzer ungewohnte gesundheiliche Beschwerden auftraten, verdächtigte er ... den neu verlegten Parkettboden. ... Fünf Monate nach den Arbeiten ergab eine Messung, dass die Raumluft mit den Schadstoffen Ethylacetat und n-Butanol erheblich belastet war. Der Hausbesitzer ließ den Boden entfernen ... forderte vom Parkettleger Ersatz für die Kosten ... Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu seinen Gunsten (2 U 179/98). Das vom Handwerker verlegte Holz sei in unzumutbarer Weise mit Schadstoffen belastet gewesen, deren Ausdünstung dann auch zu einem unzumutbaren Schadstoffgehalt in der Luft geführt habe. Florian Gritschneder"
Eine typisch industrie- und anzeigenkundenfreundliche Berichterstattung. In Wahrheit war ja sicher nicht das "verlegte Holz" belastet (soll man wohl an Pestizide und Düngerückstände denken? Wahrhaft skurril!), sondern der verwendete Parkettkleber bzw. der Parkettsiegel aus der gewohnt scheußlichen Hexenküche der Bauchemie. Daß unsere Handwerksmeister auf jeden solchen Scheiß mit Anlauf hereinfallen, liegt dann natürlich wieder an deren Intelligenz. Verarbeitbarkeit, Verarbeitbarkeit, egal was hinten rauskommt, nicht wahr? Und daß der Kunde derartigen Spezialisten Leistungen beauftragt, liegt dann wieder an seinem übertriebenen Qualitätsbewußtsein, daß sich in der Baubranche ja durch die gesamte Bauherrnseite zieht. Baubehörden nicht ausgenommen. Es regiert die Geldgier und der Geiz ...
Ein besonders schönes Lehrstück zum Thema "Überraschende Qualitäten" der Bau- und Getränkeproduktion berichtet die Süddeutsche Zeitung nicht am 1. April, sondern ebenfalls am 3.3.2000:
"Cola besser als manche Rostschutzmittel
Frankfurt (AP) - Viele
Anstriche, die Zäune und Türen vor Rost schützen sollen,
taugen entweder nichts oder sind eine Gefahr für Gesundheit
und Umwelt. Darauf machen das Verbrauchermagazin Ökotest und der
ARD-Ratgeber Technik aufmerksam. Ein Vergleich von 33 Rostschutzmitteln ergab
demnach: Mehr als die Hälfte der geprüften Produkte haften
schlecht auf dem Untergrund, waren schwierig zu verarbeiten und konnten den nagenden
Rost auf Dauer auch nicht hemmen. Manchmal sei sogar Cola wirksamer
gewesen, betonten die Tester. Das Brausegetränk enthält
ebenfalls rostzerstörende
Phosphorsäure und wurde zum Vergleich mit untersucht. Cola
helfe zwar auch nicht vernünftig, aber "überraschenderweise
besser" als einige Industrieprodukte."
Wen überrascht das wirklich? Moderne Industrieprodukte, die technisch minderwertig sind, das Bauwerk schädigen und den Anwender, den Verbraucher und die Umwelt zerstören, sind doch wirklich überall im Handel und nicht nur im Regal der Baumärkte. Gewonnen hat übrigens eine reine Leinölrezeptur.
Im Falle Dämm- und Dichtstoffe wird der Verbrauch grauslichster Chemiewaffen ja sogar staatlich erzwungen und gefördert sowie marketingstrategisch durch Normenquark und staatlich verkündigten Klimawahn unterstützt. Daß danach das Volk an Asthma und Allergieschock verreckt und natürlich 0 Energie einspart - egal. Es ist ja auch nicht schade um uns, wie das offizielle Verhalten rund um Aids- und BSE-Skandal offenbart. Die verrottenden Hütten und Dämmschicht-"Systeme" - Kollateralschäden beim Anschlag interessierter Kreise auf die Volksgesundheit. Weiteres zu diesem Thema.
Süddeutsche Zeitung 12.2.2000
"Wegen Schadstoffen fristlose Kündigung
Eine Familie hatte auf sechs Jahre eine Wohnung gemietet. Schon nach einem Jahr kündigte sie das Mietverhältnis fristlos und zog aus. Begründung: Der kurz nach dem Einzug geborene Sohn leide an Hausstauballergie und Bronchialasthma, was auf erhöhte PCP- und Lindanwerte am Boden und in Holzbalken der Wohnung zurückzuführen sei. Nach dem Auszug zahlte die Familie keine Miete mehr; darüber hinaus verlangte sie einen Teil der früher gezahlten Miete zurück, weil sie wegen der Schadstoffbelastung einen Anspruch auf Mietminderung von 40 Prozent habe.
Der Vermieter focht dagegen die Kündigung an und forderte weiterhin die Miete. Das Landgericht Lübeck hielt die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Dem Mieter stehe das Recht auf fristlose Kündigung nicht erst dann zu, wenn die Gesundheit der Bewohner bereits angegriffen sei. Es genüge, wenn Gefahr für die Gesundheit konkret drohe und der Mieter "vernünftigerweise davon ausgehen" könne, und zwar nach objektiven Maßstäben, nicht etwa gemessen an subjektiven Empfindlichkeiten. Die PCB- und Lindanbelastung in der Wohnung sei von einem Sachverständigen nachgewiesen. Der Arzt des Kindes halte die Schadstoffe für die Ursache der Erkrankung des Babys. Infolgedessen sei es den Mietern nicht zuzumuten, bis zum Ablauf des Mietvertrags in der Wohnung zu bleiben.
Die Miete nachträglich zu mindern, lehnte das Gericht hingegen ab. Ein Minderungsrecht stehe dem Mieter zu, wenn die Wohnung mit einem Fehler behaftet sei, der ihre Eignung zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebe oder reduziere. Da die Mieter aber bis zu ihrem Auszug dem Vermieter keine einschlägigen Befürchtungen und Beschwerden mitgeteilt hätten, und die Schadstoffbelastung der Wohnung für den Vermieter auch nicht erkennbar gewesen sei, müsse ihnen der Vermieter nichts zurückzahlen. (Urteil des Landgerichts Lübeck vom 6. November 1997 - 14 S 135/97) F. Gritschneder."
Was bleibt nun dem Vermieter übrig?
Kann er den Architekten in Anspruch nehmen, der wegen Organisationsverschulden die Schadstoffbelastung unterschätzte und vergiftetet Baustoffe ohne Risikowarnung einsetzte - mit der Folge 30-jähriger Haftung?
Kann der Architekt wiederum die beteiligten Unternehmen in der dann evtl. gegebenen Innenhaftung ebenfalls 30 Jahre in Anspruch nehmen?
Und können die Unternehmen ihrerseits die betroffenen Produktlieferanten und letztere die Produzenten selbst im Rahmen der Produkthaftpflicht beanspruchen?
Diese Fragen bieten reichlich Stoff für Rechtsanwälte! Surftipp: Mietminderung wegen Holzschutzmittel
Obermain-Tagblatt 10.12.1999
"Jeder Dritte leidet unter Allergie
Minister Schnappauf eröffnete neues Forschungszentrum
MÜNCHEN
In Deutschland sind fast 32 Millionen
Menschen von allergischen Krankheiten wie Heuschnupfen und Neurodermitis betroffen. Jeder dritte
Bürger leidet an einer Allergie.
Diese Zahlen nannte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf bei der Eröffnung eines Forschungszentrums für Allergie und Umwelt in München. Er bezeichnete es als eine Herausforderung für die Umweltpolitik, die Ursachen für den Anstieg der Zahl der Allergiker zu erforschen. [...]
Neben dem "weltweit modernsten Forschungszentrum" beschäftigen sich in der bayerischen Landeshauptstadt weitere Institute mit allergischen Krankheiten. Unter anderem befassen sich die Forscher mit Asthma, der Identifizierung und Charakterisierung von allergenhaltigen Partikeln in der Luft sowie allergologischen Fragestellungen wie zum Beispiel Umweltbelastung und Lebensumstände. [...]"
Vorhersehbares Forschungsergebnis: In Bauwerken gem. Wärmeschutzverordnung - WSVO/Energieeinsparverordnung - EnEV und mit "modernen" Baustoffen der Bauchemie sind derartige Krankheiten - neben all den Bauschäden - vorprogrammiert. Ein Geschäft auf Kosten der Volksgesundheit! Interessant dazu ist folgender Beitrag aus: Die Neue Vermieter- und Hausverwalter-Praxis von A-Z, Verlag für Deutsche Vermieter & Immobilien-Wirtschaft GmbH:
"Fenster sollen sogar etwas undicht sein
Sie haben schon richtig gelesen. Nicht jeder Luftdurchgang an Fenstern berechtigt Ihren Mieter zur Mietminderung. Im Gegenteil: Etwas Zug ist sogar wünschenswert. Er vermeidet Schimmelpilz.
In einem Mietminderungsprozeß erklärte der Sachverständige:
"Wenn ältere Objekte dichtschließende Kunststofffenster bekommen, die keinen Luftdurchgang ermöglichen, führt dies zu mehr Luftfeuchtigkeit mit Kondensatausfall an den Außenwänden des Mietobjekts. Es folgt Schimmelbildung."
Der Sachverständige empfahl sogar, bei neuen Fenster- und Blendrahmen einen Teil der Gummidichtungen zu entfernen. Nur so sei der ständige Luftaustritt durch die Fenster gewährleistet.
Für Sie wichtig ist diese Sachverständigen-Information aus 2 Gründen:
1. Ein geringfügiger Luftaustritt durch die Fenster kann niemals Grund für eine Mietminderung darstellen. Er dient dem Erhalt der Mieträume.
2. Das Gericht akzeptierte diese Argumentation vorbehaltlos ganz ohne Wenn und Aber, lehnte somit auch die Forderung nach Mietminderung ab.
Gruppe 3/M 75, Seite 11"
ARD Ratgeber Bauen & Wohnen - 8.5.04: Fensteraustausch
Siehe hierzu aus Fachbuchreihe "Fenster im Baudenkmal"
Bände 1998 und 2002, u.a.
mit Beiträgen von Konrad Fischer zur
Fenster-Bestandsaufnahme, Qualitätskriterien historischer Fenster und Ausschreibung von Fensterreparaturen
sowie von Claus Meier zur kontroversen Fenster-Bauphysik
Bildlink zum Verlag:
TIPPS:
1. Mieter in den giftverseuchten dämmstoffverpackten, mit Folien und Gummilippenfenster abgedichteten, mit Keimschleudern zwangsbelüfteten, mit giftigen Synthetik- und Fungizidanstrichen sowie trotz aller Grenzwertdiskussionen immer noch insgesamt zu toxischen Bau- und Möbelklebern kontaminierten Schimmelbuden und Baracken, wehrt Euch. Das spart zumindest Miete für Schadgaskammern und biowaffenbewehrte Baustofflager in Wohnräumen.
2. Vermieter, wehrt Euch gegen die Baubranche, die für Euer gutes Geld zum Gaskammer-Angriff auf das Leben und die Gesundheit Ihrer Mieter bläst! Moderne Mieter lassen sich nicht immer jeden derartigen Holocaust-Versuch gefallen, und Ihr solltet es auch nicht!
3. Handwerker, macht Euch nicht weiter zum willigen Vollstrecker der Baualchemie und Dämmstofffritzen! Das schlägt nämlich auch auf Euch zurück.
4. Laboranten der Bauindustrie, geht mal in Euch und denkt neu über gute Bauprodukte nach! Und erinnert Euch an die IG-Farben weiland in Ausschwitz und das Produkthaftungsgesetz, bevor Kläger es tun!
Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem - deNIS - Serviceangebot des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) - i. A. der Bundesregierung. Umfangreiche Linksammlung für Katastrophenschutz, Zivilschutz und Notfallvorsorge.
Oekopro, Chemikaliendatenbank zum produktintegrierten Umweltschutz - mit kostenfreier Recherche (Anmeldung erforderlich) nach Inhaltsstoffen!
Haus und Garten online - Wohngifte
Einführung Wohngifte Auswirkungen chemischer Wohngifte
Staatl. Fachinformation "Umwelt und Gesundheit" - Themenübersicht (Umweltministerium Bayern)
Wohngifte im Fertighausbau - Fallbeispiel
Fertighaus - Fluch oder Segen?
Holzschutzmittel (PCP) im Hausstaub
Noch nicht alle Wirkungen vom Holzschutzmittel PCP in der Bevölkerung bekannt! - Tote schweigen.
Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen - Info und Datenbank des Umweltbundesamtes
Ansprechpartner zum Thema Holzschutzmittel
Krebsinformationsdienst - Dt. Krebsforschungszentrum Heidelberg: Holzschutzmittel
Holzschutzmittel: Materialkunde - heimwerker.de
Giftige Holzschutzmittel im Wohnbereich? Pressinfo
NEUROTOXISCHE VERLETZUNGEN IN DER UMWELTMEDIZIN
Selbsthilfegruppe der Chemikalien- und HSM-Geschädigten
Schimmelbefall durch falsches Bauen
Der Fogging-Bericht der Süddeutschen Zeitung
FOCUS Online | Gesundheit | Körper & Psyche
Ärzteverband Deutscher Allergologen e.V. (ÄDA)
Ärzte Zeitung Online - die einzige Tageszeitung zur Gesundheit
Umweltgift-Report Nr. 2, März-April 1999
DKG - Deutsche Kontaktallergie-Gruppe e.V.
Beton - Ursache des Sick Building Syndroms ?!
Neu:
Feuchtigkeit im Bauwesen
Neu: ECO-News:
Wenn Häuser krank machen...
Neu: Umweltmesstechnik
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Holzschutzmittel <> Deutsche
Bauchemie e.V.: Sachstandsbericht: Holzschutzmittel und Umwelt
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ibau-Planungsinformationen 9.4.1999:
"innovieren-ein
Tätigkeitswort
von Carl-M. Bresch
[...] Leider gibt es [bei Baustoffproduzenten] immer wieder graue und schwarze Schafe, die nicht ihr Labor oder Testinstitut zur zielführenden Entwicklung nutzen, ehe sie über den Markt herfallen. Die Kunden werden zu ihren Versuchskaninchen - das gibt es öfters als man annimmt, mit weitgehenden (Schadens-)Folgen. [...]"
Die wohlbekannte Realität der Auftragsforschung und Laborprodukt-Entwicklung sieht nicht selten so aus:
1. Manipulativer Versuchsaufbau zur Bestätigung des Gewünschten von Anfang an.
2. Wirklichkeitsfremde Versuchsbedingungen und Berechnungsmethoden zur Schönung des gewollten Ergebnisses.
3. Ausklammerung und "Bereinigung" unerwünschter Versuchsergebnisse.
4. Manipulative Darstellung des Ergebnisses zur Kundenverwirrung bzw. gezielten Desinformation.
Und wir erinnern uns: In ihrem Grundlagendokument "Hygiene, Gesundheit und Arbeitsschutz" fordert die Bauproduktenrichtlinie: "Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass die Hygiene und die Gesundheit der Bewohner und der Anwohner ... nicht gefährdet werden durch Freisetzung giftiger Gase, Vorhandensein gefährlicher Teilchen oder Gase in der Luft, Emissionen gefährlicher Strahlen ...". Man ahnt schon, welch´ Prozeßlawine die Rechtsvertreter der SBS/BRI/MCS-geschädigten Bauwerksnutzer lostreten werden, wenn sie auf diese Passage stoßen. Und gegen wen? Natürlich gegen den gesamtschuldnerischen Architekten. Der ist ja haftpflichtversichert, da lohnt sich jeder Prozeß und bringt immer Kohle.
Wohl das beste Bauschadensforum im Internet (diesen Tipp verdanke ich Herrn Edmund Bromm, München): Bau.Net - Forum: Modernisierung/Sanierung/Bauschäden - rund um das schadensträchtige Bauen mit modernen Baustoffen.
Wie ungeeignete Baustoffe ihren Weg ans Bauwerk finden:
1. Der Ausschreibungsverantwortliche im Bauamt oder freiem Büro - oft eine ausgekochte Planungsflasche ohne Baustoffkenntnis - nimmt die von Produktherstellern gebotene Marketingwaffe "Ausschreibungshilfe" dankend an. Sie erspart ihm Arbeit und liefert dem selbstständigen Mindestsatzunterschreiter evtl. Honorar ohne eigene Leistung. Von den dadurch aufgespeckten Weihnachtsbesuchen reden wir hier nicht.
2. Es erscheint folglich ein Produzentenvertreter (den man schon vom "Weihnachtsbesuch" kennt) und "berät" den Ausschreiber betreffend Produktauswahl. Der Vertreter - ein angelernter und in üblen Marketingtricks geschulter Handwerker, Kaufmann oder gar Ingenieur bzw. Wissenschaftler - überblickt weder die VOB, die Einsatzgrenzen und Risiken seiner unüberschaubaren Produktpalette noch die technischen Zusammenhänge im Altbau. Er will/darf ja nicht neutral und objektiv beraten, sondern muß verkaufen. Und evtl. durch Scheinpositionen seine Handwerksspezln bevorzugen.
Aus Vertreterkreisen ist zu hören, daß über 90 Prozent der Planer so vorgehen. Manche übernehmen nach gewisser Lehrzeit die Beschreibungstexte, das erspart dem Produkthersteller dann Zeit - aber nicht immer Geld. Manche Planer wechseln auch die Produkte wie andere das Hemd, um herauszufinden, welcher Mitwettbewerber am meisten springen läßt. Diese Frage kann der Planer zu einem erfolgserhöhenden Bäumchen-wechsle-dich-Spiel ausgebauen. Das fällt dann noch weniger auf, wenn ab und zu die Pferde gewechselt werden.
Angenehmer Nebeneffekt: Im Angebotsverfahren rufen die "aufgeklärten" Bieter beim "genannten" Produzenten an: "Na, wer hat denn alles schon angerufen?" Schnell werden nette Bieter-Kaffeekränzchen mit Preisabsprache als Sahnehäubchen organisisert, man könnte es freilich auch "organisiertes Verbrechen" nennen.
Der gewünschte Erfolg für die Beteiligten ist immer ziemlich sicher: In über 90 Prozent der so manipulierten Ausschreibungen funktioniert die Produktplazierung tatsächlich - trotz mancher Versuche des Produktaustauschs von Bieterseite. Der Planer macht nämlich dem mit einem Alternativprodukt Wenigstbietenden vor Auftragserteilung unmißverständlich klar, daß "der Auftraggeber" genau das ausgeschriebene Produkt will. Und keine Konkurrenz. (Sonst fließt das versprochene Weihnachtströpfchen ja nicht so füllig durchs Planungsbüro. Wer gibt sich schon mit Wermutstropfen zufrieden?) Der private Bauherr als Baulaie ahnt davon nichts. Wenn er doof fragt, bekommt er etwas von "besonderer Bewährung" genuschelt. Warum wollte er auch unbedingt den billigsten Planungsanbieter? - da darf er sich über honoraraufspeckende "Maßnahmen" nicht beschweren. Und ein fachkundiger Bauherrnvertreter bzw. Baubeamter versteht davon auch zu profitieren ...
Ein diesbezüglich interessanter Fall wird im Dezember 2006 aus dem Hofer Landgericht gemeldet: Der nach anonymem Hinweis mit seinem Bauamtstrio zunächst angeklagte gebrochene langjährige Baubeamte im Rollstuhl und wg. Suizidgefahr nach mehreren Selbstmordversuchen in Handschellen, packt nach "Zwiesprache mit meinem Herrgott" - so die Frankenpost am 21.12.2006 aus (eigentlich schade, daß die Religiosität bei diesen Typen immer höchstens nach dem Erwischtwerden einsetzt ...): Schon seit seinem Amtsbeginn sei es nach seinen Angaben (dem widerspricht dann die Stadt Hof) eben gang und gäbe bzw. normal und üblich gewesen, sich in allen denkbaren Varianten von Firmen bestechen zu lassen. Er wollte dabei halt auch was abbekommen. Ganze Häuser, aber auch Renovierungsarbeiten, Einrichtungegegenstände bis zu kompletten Küchen, Urlaube, Autos, Mietwagennutzung und Handy auch für Familienangehörige sei für die bestochenen Schmiergeldempfänger in Amt und Würden seit eh und je herausgekommen. Die beteiligten Firmen hätten es sich schon ungeheuerlich viel kosten lassen, um ihre noch wesentlich ungeheuerlicheren überhöhten Rechnungen dann einfach so durchwinken zu lassen. Für überhöhte Angebote und Abrechnungen, ja freilich auch für überhaupt nicht erbrachte Leistungen. Der so entstandene Schaden für den Dienstherren respektive den abgezockten Steuerzahler steigerte sich mit jeder neuen Enthüllung des Geständigen immer weiter ins Unfaßbare, ja geradezu "Unermeßliche" (Frankenpost). Ist das nicht der ganz normale Wahnsinn, den wir auch aus München, Frankfurt, Palermo, Balkanesien, Asien, Arztpraxen und sonstwo bestens kennen?
Erfahrene Hersteller / Firmen bevorzugen deswegen selbstverständlich die Bau- und Fachbehörden, vorzugsweise "geneigte" Herr- und Dämlichkeiten in Organisationen rund um die alten (und freilich auch neuen) Buden. Das ist schön, wenn solche Multiplikatoren spuren und sogar substanzschädigende Produkte auf die morschen Mauern und bis zum letzten Winkel in die Architekturen hetzen. Jeder denkt sich, was gemeint ist - ich schreib´s trotzdem nicht. Ätsch.
Selbstverständlich werden auch die Verarbeiter entsprechend "bearbeitet". Versprechen sie die Abnahme der Produkte / Heil- und Saniermittel des Vertreters (Außendiensmitarbeiter / Pharmareferent-Sanierberater / Kundenbetreuer), wird sich dieser bei seinen Spezln in Bauämtern und Planungsbüros für diesen Handwerksfuzzi auftragsfördernd einsetzen, ob dieser nun besonders qualifiziert ist oder nicht. Es kommt eben auf die Produkttreue an, nicht nur bei Kopfschmerzmitteln und Betäubungstabletten gegen Zwick, Zwack und Kater ...
Bei manchen Amtspersonen bzw. Institutionspersonen rund um das Denkmal helfen wiederum - neben allerlei privaten Annehmlichkeiten, s.o. - auch z.B. ein Produzentenbeitrag zur kümmerlichen Laborausstattung, eine Publikationshilfe, wohldotierte Vortragsauftritte, Projektunterstützungen vielfältigster Natur bis zu gemeinsamen Besuchen bei amüsanten Schankbetrieben oder gar herrlich netten Dämlichkeiten, das Qualitätsbewußtsein bezüglich der Sanier-Arznei gegenüber der Rezept-/Produkttreue etwas einzuschränken. Manche hier vorliegende offiziösen Empfehlungen können durchaus als Textvorlage für den Chemiewaffenvertrieb dienen, das ist ja bekannt.
Die Produktqualität selbst ist bei diesem Händewaschvorgang also ein nachrangiges Problemchen. Und so werden alle Risiken des Produkts betreffend Verarbeitung und Folgeschäden für
verharmlost, verschwiegen bzw. gar nicht selten durch getürkte, mißverständliche oder gleich falsche Produktversprechungen (z.B. "elastische" und "ventilierende" Kunstharzanstriche, "Erfahrungswissen", ...) ins Gegenteil verkehrt. Brutalstmöglich gegen die Darbietungsklausel des Produkthaftungsgesetzes (§3) verstoßend geschieht dies in den sogenannten "Technischen" Merkblättern der Industrie!
3. Dafür weiß der Vertreter, welche Produkte mit geringstem Aufwand die beste Verkaufsprovision liefern (angstbesänftigende "Sanierprodukte" mit kartellgeregeltem Marktpreis), wie er den Ausschreiber/Verarbeiter für seine Verkaufsprodukte geneigt macht (Geschenkchen, Umsonst-Planung/-Ausschreibungstexte, Auftragsvermittlung, pseudowissenschaftliches Gequatsche, Herabsetzung der Konkurrenz, Mißbrauch der Begriffe "Kalk", "Leinöl", "Traß", "Ziegel"...) und was dessen angstbesetzte Schlüsselreize (Durchfeuchtung, Salzschäden, Energieverlust, Verstoß gegen "Bauregeln", DIN und "Vorschriften", Haftung) sind. Daraus entsteht eine typische Fehlberatung mit technisch schädlichem und unwirtschaftlichem Ergebnis.
Da auf dem engen Markt letztlich nur der persönliche Nutzen zählt, nimmt der Planer die firmenseitige Umsonstplanung, ggf. plus diverser sonstiger Vorteile, der Verarbeiter die Auftragsvermittlung gerne an. Wie soll ein Planer sonst seine vom öffentlichen und privaten Auftraggeber so sehr wohlgelittene Mindestsatzunterschreitung gegenfinanzieren? Und da das oft auch nicht reicht, gibt die Produktvorwahl auch die Gelegenheit, über den Produzenten das Bieterkartell zu schmieden. Der Produzent weiß ja, wer alles in der Preisanfrage mitmischt. Wenn er die Spezln zusammenbringt, vermarktet sich ja auch sein Murksprodukt viel vorteilhafter. Hat dieses bewährte Geschäftsmodell für Brutalvermarktung nun die Pharmaindustrie von der Bauwirtschaft oder umgekehrt gelernt? Am 19.12.06 berichtet beispielsweise die Neue Presse Coburg unter dem Titel: "Staatsanwaltschaft bei (Pharmafirma-) Mitarbeitern - Arzte mit Geldleistungen beeinflusst?" von einer Großrazzia. Über 400 Wohnungen von Außendienstmitarbeitern werden dabei gefilzt, um Belege ("größere Mengen an Beweismitteln") für die bundesweite Beeinflussung der korrupten Ärzteschaft ausfindig zu machen. Wie wäre wohl vergleichsweise das Ergebnis bei einer Hausdurchsuchung in der Weihnachtszeit bei "Baustoffberatern" und ihrer Empfängerliste? Natürlich ist der Pharmariese "nach wie vor überzeugt, bei seinen Marketingaktivitäten nicht gegen das Strafrecht verstoßen zu haben." - so die Presseerklärung. Wer kam eigentlich zu Schaden?, wird gefragt. Na ja, Schwamm drüber wird das probate Heilmittel sein. Daß die Gemeinschaft der Versicherten durch solche Schweinereien viel mehr zahlen muß, daß damit widerlichste Fehlprodukte gewissenlos auf den Markt geschmissen werden können, daß der kranke Patient so zum Versuchskarnickel / zur Laborratte mutiert bzw. pervertiert - alles im Sinne und unter Inkaufnahme der offenbar sehr handelsüblichen "Marketingaktivitäten"? So versteht man freilich, warum die beeiinflußte Ärzteschaft, Wissenschaft und Politik gar nix davon hält, z.B. den zumindest nebenwirkungsfreien Heilmitteln der Homöopathie u.a. das Gütesiegel der Anerkennung zu verleihen. Zu viele Geschenke, bestens schmierende Handsalben, wohltuende Wickel und Klistier-Einläufe würden da auf dem Spiel stehen, gelle? Und am Bau?
Geniale Planer und Verarbeiter schwätzen dann dem Bauwerk "intelligente" und deswegen superteure und supersinnlose Produkte/Systeme als Heil- oder Saniermittel erster Wahl auf:
Den Ausschreiber - im Falle öffentlicher Mittelverwendung - erwarten neben überraschenden Folgeschäden sogar unerwartete Regreßforderungen aus VOB-Verstoß:
Als "Beratungsergebnis" liefert der Produktvertreter nämlich nicht nur technisch schlechte, im Hinblick auf die Forderungen der VOB unzuverlässige, sondern sogar verbotene Texte mit unbegründet marktbeschränkender Produktnennung.
Der Textzusatz "oder gleichwertiger Art" hebt diesen Verstoß schon lange nicht mehr auf. Das hat aber weder der VOB-ignorante Vertreter, dessen Firma immer "Alttexte" aus den 60-ern fortgeschrieben hat, noch der Ausschreiber mangels VOB-Interesse bisher mitgekriegt. Teilnehmer am Wettbewerb und die darauf spezialisierten Rechnungsprüfer können diesen Vergabeverstoß aufdecken - letztere werden inzwischen diesbezüglich extra ausgebildet. Lerne durch Verfahrenseinspruch oder Rechnungsprüfung - beide als sehr bös empfunden, da meist mit Regreß verbunden! Das geht dann so (Fallbeisspiel kommunales Bauvorhaben):
Die Rechnungsprüfung
Bis acht Jahre nach der Abrechnung des Bauvorhabens darf der Rechnungsprüfer kommen. Er sucht dank seiner Fachkenntnisse und der vorliegenden Prüfhinweise nach unberechtigten Produktvorgaben für "homogene" Produkte. Sofort findet er sie.
Er holt den Bürgermeister und kündigt ihm die Mittelrückforderung für alle VOB-verstoßend vergebenen Gewerke an. Es ist ja möglicherweise Korruption im Spiel. Die falsch vergebenen Gewerke werden mal pauschal mit 5-10% überteuert angesetzt. Man braucht ja einen bezifferbaren Schaden. Der Bürgermeister weint, da er nicht weiß, woher er die Mittel jetzt nehmen soll.
Der Prüfer sagt: Weine nicht, wer hat denn die Ausschreibung gemacht?
Ein Leuchten geht über des Bürgermeisters Gesicht. Er erinnert sich. Man hatte ja einen Planer eingeschaltet. Dank Spezlwirtschaft des Vorgängers und/oder Mindestsatzunterschreitung des Planers. Und der muß doch versichert sein. Er wird herbeizitiert. Der Prüfer zeigt ihm den Zettelkasten mit den einschlägigen Urteilen.
Der Planer weint und geht zu seiner Haftpflichtversicherung. Die sagt: Weine nicht, wer hat denn das LV in Wirklichkeit gemacht? Ein Leuchten geht über des Planers Gesicht: Der Produktberater. Als sogenannte Umsonstplanung zu Honorarzone 0 Mindestsatz zwar, aber freilich, da Beratungsleistung, mit langer Gewährleistung. Der Kunde ist ja König.
Wer hat nun wohl den Schwarzen Peter? Und wie würde sich im Jüngsten Gericht die Schuld verteilen? Für
Wie hätten Sie entschieden? Sind nicht alle kleine Sünderlein? Kyrie eleison.
Nebenbei versagen die mit technisch falschen - was soll ein schlecht ausgebildeter Produkthansl oder auf diesen hereinfallenden Ingenieur auch anderes zusammenstöpseln - Leistungsbeschreibungen auch im Bauschadensprozeß.
Praxisbeispiel:
1. Eine alte Kirchenfassade in Baulast des Landbauamtes (LBA) W wird verputzt mit zementhaltigem wasserabweisend-hydrophobiertem Edelputz der Fa. X, da vom LBA ein Außenputz gem. DIN 18550 zwingend gefordert war - ohne Produktnennung. Das Putzprodukt, ein x-beliebiger Werktrockenmörtel, wurde vom Verarbeiter angeboten und vom LBA akzeptiert - da er ja "die Norm" erfüllt.
2. Als Farbe war, "veranlaßt" durch den wie immer sehr tüchtigen und hilfsbereiten Außendienstler der Fa. Y, sein Reinsilikat-Anstrich vom LBA mit Produktnennung zwingend im LV vorgeschrieben worden. Wieso so ein Vergaberechts-Verstoß? Einfach so? S.o.
3. Von der ganzen Fassade ist dann nach kurzer Zeit so ziemlich der ganze Anstrich abgefallen, am Putz war soweit nix los.
4. Ein sozusagen hausinterner Fa. Y-Gutachter hat in einem "Gutachten", bei dem er u.a. fälschlicherweise "Natriumoleat" (von Fa. X nachweislich nicht verwendetes Hydrophobiermittel) am Putz "errochen" haben wollte, dem X-Putz die Schuld zugeschoben.
5. Fa. X hat darauf den unabhängigen Gutachter Z als Gegengutachter eingeschaltet. Dank seiner Insiderkenntnisse gutachtete er, daß die Bindung der bei Fa. Y verwendeten Pigmente durch deren Formänderung infolge Wasseraufnahme und Trocknung auf hydrophobierten Untergründen recht schnell abscheren, wie nicht gerade selten draußen am Bau und so auch an diesem Schadensfall zu sehen.
Wie soll eine stabile Pigmentverankerung auf wasserabweisend ausgerüsteten Untergünden auch funktionieren? Da gibt´s eben nur anbappen mit ebenfalls wasserabweisend abdichtetenden Synthetikklebern - wie z.B. Dispersionssilikat (so auch die spätere "Sanierung" der "Sanierung").
6. Das Ding kam vor das Gericht, der Richter hielt von der Sache her mehr zum Z-Gutachten, da es einen zuverlässigeren Schadenshergang brachte.
7. Verurteilt wurde aber (wenn man den verantwortlichen Produzenten doch nicht zweifelsfrei erwischt, obwohl er gem. Darbietungsklausel des Produkthaftungsgesetzes bzw. Vermeidung irreführender Werbung auf ungeeignete Untergründe hätte hinweisen müssen und dann z.B. wg. ebendiesem ProdHaftG vom AG zur Rechenschaft gezogen hätte werden müssen, oder?) das Landbauamt W.
Es verlangte vom AN unzulässigerweise Fachwissen (Unverträglichkeit Untergrund/Farbe, Spezialwissen um Pigmentverhalten), das der staatliche Ausschreiber selbst nicht hatte, aber hätte haben müssen bzw. können. Erschwerend kamen seine VOB-widrigen, unabdingbaren und unqualifizierten, sich technisch widersprechenden Produkt- und Eigenschaftsforderungen hinzu.
VOB- und Rechtsprechungs-Grundsatz: Widersprüche im LB fallen haftungsrechtlich auf den Verwender zurück.
4. Die dollen Eigenschaften moderner Produkte beruhen nicht selten auf dem manipulativen "Forschungsbeitrag" von Untersuchungsinstitutionen. Sie haben ihren Ethos als Wissenschaftler - wenn überhaupt jemals vorhanden - schon an der Garderobe vor dem Kundenberatungsraum abgegeben.
Getürkte Untersuchungen, in der Baupraxis irrelevante Meßreihen und -ergebnisse liefern dem industriellen Auftraggeber vorprogrammierte Verkaufsargumente für den Kundenfang. Die aufgeklärtesten Bauherrn und noch intelligenteren, bzw. von den Lehrinstitutionen und Fachzeitschriften bewußt "gebildeten" Ingenieuren/Architekten fallen mit Anlauf darauf herein.
Gegenwehr:
Lassen Sie sich fünf Jahre alte Referenzen zeigen, fragen Sie bei Voranwendern gezielt nach. Verlangen Sie Versprechen der Produkthaftung durch schriftliche Garantieübernahme entsprechend der Werkvertragsregelung gem. BGB mindestens 5 Jahre inkl. Abnahme der Verarbeitungsleistung. Dann entpuppt sich der Schmetterling meistens als Seifenblase. Das Entscheidende ist die Praxistauglichkeit, nicht der Labornachweis!
Das falsche, da einseitig die Verarbeiterinteressen bevorzugende Marketing schafft den Baustoffproduzenten natürlich Probleme. Im Ringen um die anwenderfreundlichste und billigste Lösung - etwas anderes interessiert den bestellungsauslösenden Baubetrieb der Handwerksseppl ja nicht -, bleibt die Qualität für den Endverbraucher außen vor.
Die umsatzabhängigen und vom Management im Stich gelassenen Produktvertreter reiben sich im Preiskampf auf. In ihrer aufgeblähten Produktmappe kennen sie sich eh´ nicht aus. Sie ist ein Hochglanzprodukt, das seinen Preis nicht wert ist. Ungelesen und unverstanden türmen sich die Firmenmappen bis zum Großreinemachen in der letzten Büroecke.
Echte Beratung bleibt auf der Strecke, alle werden von den Kosten aufgefressen, überlegene Produkte - dazu gehört auch überlegener Service - können sich gegen Schund kaum durchsetzen, die Erfüllung von DIN-Normen dient dem Preis- aber nicht dem Qualitätswettbewerb. "DIN kann jeder". Der fachlich ungebildete Verarbeiter bestellt deswegen den letzten Pfusch, wenn´s nur nix kost´. Ihm ist egal, was ausgeschrieben wurde, wenn er irgendwo etwas Schlechteres zum billigeren Preis findet, darf man als Bauherr bzw. Planer sicher sein, daß man es bekommt. Am Bau heißt das Schund, den wir ja täglich bestaunen dürfen.
Gegenwehr von Planer-/Bauherrnseite als qualitätssichernder (QS) Vertragsbestandteil:
In LV-Position folgende QS-Ergänzung aufnehmen:
"Der Auftragnehmer hat die im LV geforderte Produkt-/Systemqualität durch Vorlage der Lieferbelege der von ihm angebotenen Baustoffe mit der Abrechnung zu belegen. Bauleistungen ohne die zugehörigen Lieferbelege der Hersteller sind nicht abrechnungsfähig.
Die Produktlieferanten haben für die vorschriftsgemäße Verarbeitung ihrer Produkte die Fachbauleitung zu übernehmen. Die technische und rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt mit Teilnahme der Produktlieferanten."
Die Produzenten kommen mit ihrem üblichen Marketing aus dem preisbetonten Verdrängungswettkampf nicht heraus, die fachbetonten Vertreter gehen trotz erheblicher Vorleistung leer aus. All´ das, weil die hier möglichen und bewährten Gegenstrategien ausbleiben.
Was der Endkunde, im Bauwesen oft durch Architekten vertreten, benötigt, wie man dort Qualitätsware zu Qualitätspreisen an den Mann bringt, ist der Produzententruppe so gut wie unbekannt. Die mehr oder weniger gebildeten Produktvertreter können kritische "Akademikerfragen" schlecht beantworten. Sie meiden deren Türen und trinken lieber mal auf Kundschaft beim Handwerker, den sie mit schickem Outfit und Firmenwagen zu beeindrucken hoffen. Man kennt also seinen eigentlichen Endkunden und seine entscheidenden Qualitätsansprüche im Produkt- und Servicebereich nicht ausreichend. Verzweifelt greift man nach korrumpierenden Schweinemethoden bis zum gemeinsamen Puffbesuch (s.o.). Wie will man damit aber dauerhaft erfolgreich im Wettbewerb bestehen? Logische Folge: Schlechte Erträge trotz hohem Aufwand. Und ein ganz mieses Image.
Der Baufachjournalist und Insider Carl Bresch bringt es wieder mal auf den Punkt:
"Wie kann es zu solchen Erscheinungen kommen? Zunächst einmal ist es das selbstherrliche Top-Management, das versuchen will sozusagen aus eigener Kraft und mit dem bisher verfügbaren Wissen die Misere zu meistern. Fremde Beratung wird nicht in Anspruch genommen - warum auch, man weiß ja alles besser - was sollen die erheblichen Kosten dafür? Sie verschlechtern nur das Endresultat. Das machen wir alleine.
Bereits vor 30 Jahren hat das Max-Planck-Institut herausgefunden, dass zwischen 50 und 60% aller Insolvenzen durch Management-Fehler verursacht werden. Wenn man die Statistik (... 10.000 Insolvenzen), wie vor dargestellt, beobachtet, kann man sicher davon ausgehen, dass diese Fehlerursache inzwischen deutlich über 80 bis zu knapp 100% angewachsen ist." (aus: "Viel zu tun... ... und trotzdem Pleite - die perfekte Eigentor-Logik" in: ibau Planungsinformationen, Nr. 71, 3.9.1999)
Viele Baumaßnahmen kosten einfach sinnlos Geld, bringen bau- bzw. verfahrenstechnisch aber nur kurzfristige bzw. gar keine brauchbaren Ergebnisse. So wird im Altbau auch wirtschaftlich erhaltbare Substanz geopfert. Bauschäden und Gesundheitsrisiken werden damit geradezu erzwungen. Schade für das Baudenkmal, auch wenn dem Bauherrn dank Fördermittel, Haushalt bzw. Kredit ausreichend überflüssiges Geld zur Verfügung steht.
Worauf kommt es also an? Wir teilen unsere diesbezüglichen Erfahrungen zu typischen Altbauthemen mit. Dabei sind die Hinweise auf Firmen, Verfahren und Produkte als Anregung für die Baubranche zu verstehen, den Weg zu denkmalverträglichen, ehrlich deklarierten Baustoffen und -systemen weiter auszubauen. Es darf hier keine Monopolbildung erfolgen. Deshalb - benutzen Sie meine und andere Links zu den Marktteilnehmern, die andere Produktkonzepte anbieten. Vergleichen Sie selbst!
Wichtig ist gesunder und innovativer Wettbewerb zugunsten von Bauwerk, Anwender und Bauherr. Qualitätswettbewerb auch der Information und Aufklärung, gegen die Mythenbildung im Bauwesen!
Zu Einführung 1 und Fortsetzung der Baustoffseiten