Normenausschuß Bauwesen
Deutsches Institut für Normung e.V.
Burggrafenstraße 6 10 787 Berlin
Nürnberg, den 26. 01. 2000
Äußerung zur DIN 4108, Teil 2
Äußerung zur DIN 4108, Teil 3
Sehr geehrter Herren,
zunächst zur DIN 4108, Teil 2:
Eine Erwiderung zur ersten Stellungnahme des Arbeitsausschusses (NABau 00.89.00 Nr. 245-99) mit insgesamt 19 Seiten ist bereits am 28. 12. 99 abgeschickt worden. Nach Erhalt des Protokolls Nr. 249 von der Sitzung vom 23. November 1999 in Berlin werden noch zusätzlich einige Anmerkungen notwendig:
1. Immer wieder wird auf die DIN EN 832: 1998-12 als maßgebende Bezugsnorm hingewiesen, aber diese stehe jetzt nicht zur Diskussion. Jedoch gestatte sie es, auch die Einflüsse der Wärmespeicherfähigkeit der Außenbauteile ... zu erfassen. Was aber steht im Anhang D, Teil D.5.1 der DIN EN 832 über die -Solaren Wärmegewinne von opaken Teilen der Gebäudehülle-?:
„Die jährlichen solaren Nettowärmegewinne ... können vernachlässigt werden“.
Dies aber ist unter Berücksichtigung des jetzigen Standes der Diskussion falsch. Es sei daran erinnert, daß ich am 29. Januar 1993 gegen den Entwurf der DIN EN 832 Einspruch erhoben habe unter anderem wegen - der quantitativ definierten Sonnenwärmegewinne (siehe mein Brief vom 29. Januar 1993 an DIN).
2. Wenn es dann im Protokoll heißt:
„Eine Fehleinschätzung der Wärmespeicherfähigkeit der Außenbauteile ... kann nicht gesehen werden“,
dann besagt dies in keinster Weise, daß sie doch vorliegt, zumal diese Aussage mit den
„Festlegungen nach DIN EN 832 belegt wird“.
Dies ist schon eine recht eigenartige „Beweisführung“ – ein Text, der sich selbst bestätigt. Außerdem ist die sehr auslegungsfähige Formulierung „kann nicht gesehen werden“ zu beanstanden; z. B. ist medizinisch gesichert, daß Blinde auch nichts sehen.
Eindeutig dagegen wäre eine Aussage wie: „Eine Fehleinschätzung liegt nicht vor“; aber immer wieder entdeckt man Hintertürchen, durch die man entwischen kann. Die Autoren wissen also sehr genau, wovon sie reden.
3. Wenn nach den Äußerungen der Arbeitsausschußmitglieder die Grundkonzeption des vorgelegten Entwurfes E DIN 4108-2:1999-06 nicht in Frage gestellt wurde, so muß hier energisch Einspruch erhoben werden.
Meine Stellungnahme vom 20. Juli 1999 wird getragen von der unbestreitbaren Tatsache, daß die Grundlage aller Energieberechnungen, nämlich nach wie vor der k-Wert, für die Beschreibung der Transmissionswärmeverluste einer Außenwand nicht verwendet werden kann, weil der k-Wert nur den Beharrungszustand, also stationäre Verhältnisse, beschreibt.
4. Bei der Behandlung der Einsprüche wurde nur an Symptomen einer unzulänglichen Methode herumlaboriert, die Ursachen hierfür jedoch „als gegeben“ vorausgesetzt. Dies ist beim jetzigen Zustand des Gebäudewärmeschutzes im höchsten Grade fehlerhaft und zeugt von wenig Verantwortung gegenüber dem Kunden, dem Verbraucher, dem Bauherrn.