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Konrad Fischer, Dipl.-Ing. Univ. Architekt BYAK
im Erläuterungsteil mit Erwin Wrba, Dipl.-Ing. (FH) Architekt BYAK

Die mitverwendete Bausubstanz
gem. HOAI § 10. (3a)

Anwendungserläuterung und Argumentationshilfe
Für Bauherren und Planer

Aus aktuellem Anlaß

Im Zuge der jüngsten HOAI-Novellierung 2009 ist es den Architektenfeinden nach verschiedenen Anläufen endlich gelungen, die HOAI als (schon immer meist nur fiktive!) Honorargrundlage für Architekten und Ingenieure, für den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag und die darin vorzunehmende Ermittlung und Vereinbarung des Architektenhonorars und Ingenieurhonorars nochmals weiter auszuhöhlen, als es die staatlichen und kirchlichen, teils auch gewerblichen und provatne auftraggeber bisher geschafft haben. Und zwar auch durch (oder trotz oder wegen??) "übliche, äußerst kompetente und sachkundige Mitwirkung" der zuständigen Fachleute der Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Landes- und Bundesebenen. Wenn man jemand dort fragte, hieß es immer glückstrahlend, daß man doch immerhinque das Schlimmste verhindern konnte. Und was wäre das gewesen? Daß künftig die Planer den Bauherren noch mehr zu honorieren hätten, wie es ja qua Rechtsprechung auch schon gängige Praxis ist? Und bei unwirtschaftlicher Planung gerade im Umfeld des Energiesparwahns gerade dabei ist - auch unter Einwirkung des 2009er BGH-Urteils zur Wirtschaftlichkeitspflicht der Planung - bald gängige Praxis zu werden.

Nicht nur die Mindestsatzschwelle, auch die Mitverarbeitete (technisch/gestaterisch mitverwendete / mitzuverwendende / mitzuverarbeitende / vorhandene) Bausubstanz sind als gravierende Honorarfaktoren nun aus dem Gesetzeswerk neben einigen weiteren wichtigen Faktoren von den HOAI-Scherzperten herausgezwickt worden. Warum wohl? Weil sich insbesonders diese beiden erstgenannten Faktoren als ziemlich lästig in den Rechtsstreitigkeiten der von ihren staatlichen, kirchlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern (jede kennt sie, gelle?) abservierten Planern erwiesen hatten:

Sie führten zu oft dramatischen Nachzahlungen - wenn sich der ausgezehrte Planer den Gerichtsgang bis zum BGH in seiner bekannten Existenznot überhaupt leisten konnte, was ja selten genug der Fall war und ist.

Das Erzbistum Köln bzw. seine wunderbar mildtätige Bauabteilung beispielsweise mußte sich erst 2007 (!) nach vielen entsetzlichen Jahren des vorsätzlichen Handelns von der Architektenkammer NRW über die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beibringen lassen, daß die in ihren in vieler Hinsicht einem kostengünstigen Bauen entgegenstehenden Vertragsformularen als Krönung des Mißmanagements vorformulierte Abbedingung der mitverarbeiteten Bausubstanz als Honorarfaktor ein Rechtsverstoß ist.

Folge: Komplette Herausnahme der Klausel und dennoch keine Klausel zur Regelung dieses Honorartatbestands. Ob dieser dann auch jemals darauf vereinbart wurde? Oder irgendwanneinmal in irgendeinem Vertrag mit irgendeiner evangelisch-lutherischen Landeskirche als ultimativer Hüter von Anstand, Sitte, Ethik, Gewissen und Moral von Oberammergau bis Flensburg? Betroffene, bitte melden! Das käme dann dem ultimativen Beweis für eine die Natur sprengende Jungfrauengeburt im Jahre 0 gleich ...

Warum der diesen Skandal entlarvende Planer und Geschädigte, der eben nicht willens war, diese verbotene Mindestsatzunterschreitere weiter mitzumachen, dann nie mehr einen scherzkatholischen Auftrag erhielt, und ob es möglicherweise eine Auftragssperre seitens der unter dem Deckmantel des Christentums kirchlich organisierten Auftraggeber brachte, möge sich jeder fromme oder auch aufgeklärte Leser selber beantworten.

Ja, Ihr kirchlichen Amt und Würden, die Ihr unseren abendländischen Glauben so sehr in Frage stellt zieht, genau Euch meine ich hier! Ob das unserem Herren Jesu entspricht, brauch ich Euch bestimmt nicht zu erklären, meine Damen und Herren im kirchlichen Baudienst. Und das Aufführen Euerer Namen im Einzelnen (die mir ständig von Eueren Opfern - meist zahlendes Mitglied Euerer Kirche übrigens! - zugemailt werden!) sparen wir uns zunächst mal, denn ich zumindest lasse erst mal Gnade vor Recht ergehen. Da ich doch evangelisch bin. Doch seid Eines gewiß: "Die Rache ist mein!", spricht der Herr. Viel Spaß beim Grillen und Braten, beim Heulen und Zähneklappern für all das, was Ihr Eueren Kirchengemeinden, den herrlichen Bauten und den externen Planern angetan habt!

Und nur schade, daß es unsere Kirche als Ganzes dann ausbaden muß, was sich die so schmählich von Euch betrogenen Planer als Hinterfotzigkeiten ausgedacht haben, um dennoch auf ihre Kosten zu kommen (s.u.). In der Systematik natürlich genau dasselbe, wie die bei Euch turnusgemäß ausgehobenen korrupten Baubeamten. Auch davon kann ja das Erzbischöfliche Bauamt Kölle nicht nur eine Messe singen, gelle? Und wie lachhaft ist da diese neu-ergänzend ausgebaldowerte Klausel im von logischerweise sonstigen leistungsmindernden Honorierungsverboten weiter nur so strotzenden kirchlichen Architektenvertrag, und wie tief läßt sie blicken!:

"Der Architekt darf sich für seine Tätigkeit aus diesem Vertrag von keinem Baubeteiligten irgendeinen Vorteil versprechen oder gewähren lassen, hierzu zählt auch die Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen. Ein Verstoß hiergegen gilt als wichtiger Kündigungsgrund."

Wieviele wichtige Kündigungen bisher? Und wieviele weiterhin manipulierte Kirchen-LVs seither, in den die Wörtlein "oder gleichwertig" als sichere Manipulationsbeweise nur so herausstrotzen? Soll ich sie Euch zusenden? Heiliger Bimbam! Wenn das der Erzbischof, ja ich weiß schon, bei Euch nur der Scherzbischof, wüßte! Er wäre schnell ein Schmerzbischof.

Und herrlich Euere sichere Korruptionsprogrammierung und/oder Leistungsbremse sowie Pfuschgarantie "Hinweise und Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der Architekten- und Ingenieurverträge: ... Bei durchschnittlichen Bauaufgaben im Bereich des Bestandes bewegt sich der (Umbau-/Modernisierungszuschlag) erfahrungsgemäß in einem Bereich von 20 bis 25 % ... Bei durchschnittlichen Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung / Instandsetzung kann der (entsprechende) Zuschlag bis 25 % betragen. Darüber hinausgehende Zuschläge sind schriftlich zu begründen." Ja, ja, doch wo ist Euere schriftliche Begründung, daß Euere erbärmliche Honorarschneiderei zu tatsächlich auskömmlichen Honoraren und damit selbstverständlich auch besten Leistungsergebnissen führt? Allet Kokolores. Nur weil der verhunzte Sanierpfusch, vergewaltigt aus gottserbärmlich schlechten, will sagen mit der historischen Bausubstanz nicht kompatiblen Bauchemietunken und Zementsuppen, gerade noch steht, ist das noch lange kein Beweis. Und wenn wir beide mal in die Details einsteigen würden, dann gnade Euch Gott!

Was nun die alten Verträge vor der HOAI-Novelle 2009 betrifft, ist der nachfolgende Fachtext nach wie vor gültig und bleibt schon deswegen im Netz. Und für zukünftige Verträge bleiben die feinziseliert herausgearbeiteten Argumentationslinien immer noch zutreffend - wenn Sie als kompetenter, verhandlungserfahrener und sich nicht prostituierender Planer (gibt es sowas wirklich???) Ihrem gleichermaßen ergebnisorientiertem, wirtschaftlich denkendem und qualitätsbewußtem Bauherrn (und sowas???) den damit verbundenen Vorteil für sein Bauvorhaben klar kommunizieren können.

Dann - und wohl nur dann und damit bestimmt nicht jeden Tag und überall und immer, wenn es eigentlich mehr als nötig wäre - wird eben so vorgegangen:

Neu (mit mehreren Lösungsvorschlägen für anrechenbare/honorierungsfähige technisch / gestalterisch mitzuverarbeitende Bausubstanz als Besondere Leistung und vielen anderen jesuitischen Schlaumeiereien eines HOAI-Altbau-Profis bzw. zu oft Geschädigten):

HOAI-Planungsvertrag 2009

Erhöhtes Konfliktpotential bietet nun - von fast allen ach so schlaumeiernden Kommentatoren bisher (Stand 08.2010) übersehen - der Bereich Instandsetzung und Instandhaltung. Hier kam früher ebenfalls und natürlich nur gegebenenfalls der HOAI-§ 10 (3a) ungeschmälert zum Einsatz. Da aber der hier vorgesehene Zuschlag im § HOAI neu 36 wie bisher im § 27 (HOAI alt bzw. 1996) bei 50 Prozent auf die Objektüberwachung stehenblieb, müssen hier aus Sicht einer hinreichend qualifizierten Planungsleistung andere Wege gefunden werden, um die dafür notwendige Honorierung sicherzustellen:



Nun ist mir als altersweiser Hase mit abgeschossenen Ohren und zigfach verbranntem Fell vollkommen klar, daß meine Vorschläge zur Güte an der Realität der verehrten Leserschaft so nah dran sind, wie der siebte Himmel des Planerglücks an der tiefsten Hölle des alltäglichen Planungsfrevels oder das Ohr des parteisch-korrupten Abgeordneten am Munde seines Wahlvolks (ich sagte nicht Lobbyisten und Schwarzkofferspenders!) - deswegen mein ultimativer Tipp, wenn es doch jemand versuchen will, in diesen Zeiten mit sorgfältiger, treuhänderischer und von falschen Nebeninteressen freier Altbauplanung zu überleben:

Kalkulieren Sie als Planer den dafür erforderlichen Leistungsaufwand in Ihrem Büro mal mit spitzer Feder durch, stellen Sie dem potentiellen Auftraggeber das Ergebnis vor und bitten Sie ihn, Ihnen einen Honorierungsvorschlag zu unterbreiten, der seinen Wünschen an die Planungsqualität entspricht, zumindest möglichst nahekommt. Wenn er nicht mehr weiter weiß, können Sie ja in äußerster Demut die hier dargestellten Alternativen unterbreiten und sich dabei auf mich als "Bad Boy" berufen. Viel Glück und Gottes Segen dabei!

Und als wirtschaftlich mit spitzestem Stift rechnender Bauherr müssen Sie sich die Frage ehrlich beantworten, wie Sie

1. eine kostensichere Planungsintensität für Ihre Altbausanierung bekommen wollen, wenn Sie die dafür notwendige Leistungsmotivation nicht durch wirksame Tools (ja genau: Honorare!) anreizen?
2. den Planer sicher dazu bringen, nicht ein Maximum an immer wesentlich teurerern Neubauanteil anstelle kostensparender Bestanderhaltung ins Porjekt reinzuzwingen, ohne daß Sie sich dagegen wehren können - denn der Kram war halt nach Expertenmeinung wieder mal so oll und schlecht - und
3. verhindern, daß der Planer sich die Planungsleistung von Dritten - also Handwerkern, Baufirmen und Baustoffproduzenten kostenlos und evtl. auch incentivgarniert hinten reinstecken läßt, Ihnen vorne frech verrechnet und dann noch manipulativ die so sehr freundlichen Zulieferer auf Ihre Kosten - und selbstverständlich ohne daß Sie es mangels Durchblick in den dafür seit eh und je bereitstehenden und willig genutzten Mechanismen jemals mitbekommen oder gerichtsfest beweisen könnten - nach besten Kräften begünstigt. Und zwar am besten gepaart mit maximaler Neubauisierung gem. 2.?

Da leider kein Bauherr diese Fragen sachgerecht beantwortet, geht es eben weiter wie gehabt.



Doch nun zum "alten" Fachtext - in seinem Kerngehalt freilich ewig gültig!:


EINFÜHRUNG:

GRUNDSATZFRAGEN



ANTWORTEN

München/Hochstadt 1998/aktualisiert Hochstadt 2017






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