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Bau- und Planungskosten im Altbau - kommentierte Beispielrechnung






Dipl.-Ing. Konrad Fischer

Planungskosten im Altbau 4
Die mißbräuchliche Ausschreibung von Planungsleistungen durch die öffentliche Hand

(aktualisiert 22.04.09)

Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- und qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung und Kostendiskussion:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27

Aus einer echten Beamten-Ausschreibung von Planungsleistungen vom 30.3.04:

Stadt Wuppertal, Gebäudemanagement

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Objektplanung im Rahmen der Sanierung des Schulzentrums Ost II.
Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Objektplanung HOAI § 15.

Das Schulzentrum Ost wurde 1977 errichtet und muss aufgrund grundsätzlicher baulicher Mängel saniert werden. Hierin enthalten sind Fassadenaustausch, Innendeckenaustausch, Innenwandaustausch, die Schadstoffentsorgung, die energetische Optimierung und die Erneuerung der technischen Anlagen.

Die Sanierung des Schulzentrums Ost erfolgt abschnittsweise unter laufendem Betrieb, im Kostenrahmen sind Anteile für Bauprovisorien und Ausweichquartiere (Modulbauten) enthalten. ... Parallel erfolgt die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile.

Baukosten: Gesamtbaukosten netto = 22.000.000 EUR. Die Kosten wurden im Rahmen einer groben Kostenprognose ermittelt und stellen nur einen Anhaltswert zum Versendungszeitpunkt dar.

Gesamtmenge bzw. -umfang Leistungsbild Objektplanung (HOAI § 15): Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Objektplanung, sowie Anteile der Bestandserfassung zu beauftragen.

Das Gebäude wird in die Honorarzone IV -MIN- eingestuft.

Die Beauftragung erfolgt stufen- und für die Realisierung bauabschnittsweise im Rahmen einer Optionsregelung.

Leistungsphasen (LP) 1 - 3, Option auf LP 4, 5, 6, 7, 8.

Die Leistungsphasen werden zum Teil objektspezifisch angepasst (abgemindert) auf den erforderlichen Leistungsbedarf übertragen. ...

Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:

- Auskunft, ob/auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen gem. VOF § 7(2) mit anderen Unternehmen bestehen.

- Erklärung nach VOF § 4(4) für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.

Aha! Hier erkennen wir schon von vornherein, daß eine faire Bepunktung und Honorarsatzregelung sowie mit der gewünschten Komplettleistung und -haftung korrespondierende Honorarvereinbarung hier zumindest nicht gewünscht ist, sondern eine nur am Sparwillen in seiner - beamtentypisch - sinnlosesten Form orientierte Abminderung unter alle technische, aber auch rechtliche Erfordernisse. Von den rechtlich und fachlich erforderlichen Ansätzen wg. Umbau/Modernisierung/Instandsetzung / Mitvervendete Bausubstanz ist schon gar nicht die Rede, das habe ich übrigens telefonisch beim Sachbearbeiter verifiziert. Bestandsaufnahme - die wesentliche Planungsgrundlage im Bestand soll nur anteilig (?) beauftragt werden. Wer könnte das aber besser und haftungsrechtlich betr. einheitlicher Gewährleitung sinnvoller als ein vernünftiger Vollblutarchitekt mit praktischem Durchblick? Studentengeschwader? Schwachverständige? Leistungsphasen sollen - rechtlich und sachlich (Werkvertragsrecht!) vollkommen blödsinnig - "abgemindert" werden. Jeder weiß (oder doch nicht?): Die "externe" Restleistungsphase erfordert ja aus haftungsrechtlicher Sicht besondere Aufwendungen des "übernehmenden" und für alles mithaftenden Planers. Für die im Sinne wirtschaftlicher Baudurchführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanz während Bauzeit ist selbstverständlich keine Honorarfaktor eingeplant.

Eben Augen zu und durch. Und dann werden die üblichen (?) Verstöße gegen die VOF §§ 7 (2) und § 4 (4) wieder mal stillschweigend hingenommen. Ein Blick in ein altes LV der Bewerber hätte ja schon genügt, um anhand der VOB- und haushaltsrechtswidrig genannten Produkte und Hersteller die wahren Interessen und Verknüpfungen festzustellen. Doch darüber schweigt des Sängers Höflichkeit ...

Fazit: Es ist also wieder mal der Mindestsatzverstoß in seiner gewöhnlichen - also krassesten Form. Und programmiert die größtanzunehmende und womöglicherweise bestochenste Planungslusche als Sieger vor. Wuppertal - glückselige Insel der Korruption - mach weiter so! Und dann wird möglicherweise wie beim Bau dieser kurzlebigen Schule auch bei deren Sanierung alles technisch und wirtschaftlich schief gehen, was nur kann.

Unter "Im Tal der Korruption" berichtet die SZ am 26.6.04:

"Jahrelang beherrschte ein Schmiergeldkartell Wuppertal, 600 Beschuldigte sind Amtsträger aus Politik und Verwaltung [...] Seit 1996 ermittelt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität gegen annähernd 1300 Personen wegen Korruptions-Verdachts. [...] "Überall, wo du hinpackst", klagt ein erfahrener Wuppertaler Korruptions-Ermittler, "kriegst du eine braune Hand." [...] In die Affären sind Politiker aller Parteien verwickelt, auch Grüne. Seit Jahrzehnten regieren Sozialdemokraten im Wuppertaler Rathaus. Aber sie haben ihre Macht immer fein mit der CDU geteilt. So gediehen Filz und Korruption."

Ob das nur die Kommune Wuppertal betrifft? Wer's glaubt, wird selig.

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