Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
So sollte Haustechnikplanung im Bestand aussehen:
Nasszellenplanung in spätgotischem Bürgerhaus
Planverfasser: Dipl.-Ing. (FH) Walter Schiel
Büro Konrad Fischer
(weitere Beispiele)
Doch Anfangs-Billigst-Dann-Teuerst-Planungsmist verkauft sich gut. Und schmiert die Räder der heißlaufenden Baukorruption. Die Proskynese (byzantinischer Kaiserfußkuß) bei Bauherren will freilich perfekt eingeübt sein. Denn für perfekte Bücklinge gibt es einige Platzvorteile im Haifischteich der Baubranche.
Wer die bei Gesamtsanierung z. B. eines erheblich geschädigten besseren Altbaus mit zumindest mittlerem Bau- und Planungsstandard gem. HOAI notwendigen Honorare für alle erforderlichen Grund- und Besonderen Leistungen der Gebäude-, Tragwerks- und Haustechnikplanung zusammenzählt, kommt je nach anrechenbarer Bausumme leicht auf
30 - 35 Prozent der Gesamtbausumme bzw. ca. 20 - 22 Prozent,
wenn man den Gebäuderestwert der mitverwendeten Bausubstanz berücksichtigt (was dann dem Planungsanteil bei Neubau ziemlich genau entspricht).
Nur dafür gibt es dann den notwendigen Planungsstandard inkl. Kostensicherheit im Altbau (!). Wer es billiger will, bekommt genau das dann eben nicht.
Sälawie.