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Konrad Fischer

Planungskosten im Altbau 8

(denn mit nichts kann man beim Bauen mehr Geld verlieren, als durch falsche Planung)

(aktualisiert 11.02.08)

Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27

Viele Bauherrn bevorzugen also die Methode: "Saving the Penny and losing the Pound". Mangels Kenntnis in Vertragspsychologie (man/frau besucht lieber Seminare "Erpressen von 0 Mindestsatz-Honorar") unterschätzen sie die Wirkung ihrer Bemühungen um´s "Knacken" der HOAI. Daß jeder Vertrag ein empfindlicher Mechanismus des Leistungsaustausches ist, daß jeder Druck Gegendruck hoch drei erzeugt, das Planerrafinesse jede Bauherrnskepsis siegreich überwinden wird, das weiß und glaubt kein Bauherr und möchte es selbst nach vielen derartigen Erfahrungen auf keinen Fall akzeptieren (um nicht sein schlechtes Gewissen auszukosten). Das würde ja heißen, daß gute Planunung (die es nun mal nicht gibt, s.o.) gutes Geld (das man lieber in das brave Handwerk und die eigene Tasche steckt! Basta.) kosten würde. Komplizierteste Bauaufgaben werden so weit unter dem Mindesthonorar eingeordnet. Überraschenderweise ist dann das Ergebnis entsprechend: Unterschreitung auch des Mindestaufwands.

Daß jeder durchgesetzte Nachteil für den Planer sozusagen automatisch mehrfachen Nachteil für den Auftraggeber erzwingt, wird dabei nicht bedacht. Und wenn es ein Bauherr trotzdem weiß, kann es ihm trotzdem so gehen: Hinter dem Rücken des begleitenden HOAI-treuen Planers wird ihm erpresserisch bedeutet, daß es Förderung nur für planungsfeindliche (und damit baukostenerhöhende) Nebenkostenpauschalen gibt - werd arauf eingeht, ist gem. vorliegender Adreßliste schnell gefunden. Und der mit der weiteren Projektabwicklung beauftragte mindestsatzunterschreitende Billgheimer glänzt dann wie immer durch (für ihn) Umsonst-Planungslösungen direkt aus dem Auftragsbuch der Bauindustrie. Teuer und technischer Schwachsinn. Diesbezügliche Belege liegen vor, die Beteiligten sind namentlich bekannt. Aber was und wem nützt es? Deren Namentlichmachung wird "gerügt". Hier ein Beispiel derartiger Supersparplanung am darauf kostigst kaputtierten Baudenkmal.

[TIPP: Wenn Sie es jetzt schon über haben, verlassen Sie zur eigenen Sicherheit diese kohlhaasig-aasige Webseite!!]

Gute Planung muß honorartechnisch - gegen die Planungsträgheit und eingeschliffene Korruptionsmechanismen im System Auftraggeber-Planer-Bauwirtschaft stimuliert werden. Die HOAI (Gesetzliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Abrechnungsgrundlage für Planungsleistungen, vgl. Gebührenordnung für Ärzte und Rechtsanwälte) bietet dazu gute Werkzeuge - der typische insbesonders öffentliche und kirchliche Auftraggeber wendet sie nicht an. Schlechtes Honorar - schlechte Planung. Wie kann das auch anders sein? Jeder weiß doch von sich selbst, wie die eigene Reaktion auf zugemutetes Unrecht ist. Da ruht die Intelligenz nicht eine halbe Sekunde, um das wieder "gut" zu machen - mit Zins und Zinseszins! Vorsicht: Nicht alle Planer sind gutmütige Deppen wie ich! Und selbst für Planung und Projektentwicklung die HOAI-unterbietenden Generalunternehmer wissen ganz genau, daß sie ätsch im Nachgang die Mindestsätze einfach so durchsetzen können, spätestens seit dem OLG Jena-Urteil vom 21.5.02.

Auch für Altbau und Denkmalpflege hätte die HOAI "ökonomische Hebel". Mit ihnen können die Planungsleistungen für eine konstruktions-, kosten- und terminsichere Baudurchführung und unter Inanspruchnahme aller kostensenkenden Effekte mittels unbeschränkter VOB-Ausschreibung - auch im Altbau! - abgesichert werden. So erzwingt der gegenüber den Eigeninteressen wie gegenüber unserem Rechtssystem gleichermaßen untreue Bauherrnvertreter, die erzwungene Mindestsatzunterschreitung "gegenzufinanzieren". Dieser Link zeigt Beispiele.

Problem bei manchen Auftraggebern: Sie unterschlagen den logischen Zusammenhang zwischen Planungshonorar und Planungsleistung und erpressen deswegen krasse Unterhonorare - egal wie sehr sie damit die Baukosten in die Höhe treiben.

Folgende schlaue Argumente stehen dafür parat:





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