Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
Die Süddeutsche Zeitung beschreibt am 26.5.1996 anläßlich des Münchner Korruptionsskandals, wie es am einfachsten geht, aus miesen Honoraren das Beste herauszuschlagen:
"Eine Stadtverwaltung beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Planung eines [Bauwerks]; das Büro läßt diesen Job aber kostenlos von einer [Bau-]Firma machen, die als Gegenleistung den Bau so planen darf, daß sowieso nur die eigene Firma sowie vielleicht noch ein paar Freunde dafür in Frage kommen (obwohl eigentlich kostenlos, stellten die Ingenieure die Arbeit dieser Firma der Stadt jedoch offiziell in Rechnung). Wie auch immer, auf diese Weise gelang es einem Kartell, unter anderem mit der wichtigen Kenntnis der Bieterlisten von Konkurrenten sowie den guten Kontakten zu einzelnen Baubeamten [die gesamte Baumaßnahme] untereinander aufzuteilen. Tauchte mal ein lästiger Mitkonkurrent auf, der etwa billigere Leistungen anbot, wurde ein noch günstigeres Scheinangebot abgegeben, was später nach Erhalt des Auftrags durch Nachträge zu eigenen Gunsten wieder korrigiert wurde.
Fazit: Es existierte kein freier Markt, die Preise konnten zu Lasten der öffentlichen Haushalte fast beliebig manipuliert werden."
Was einzig falsch ist, ist die Vergangenheitsform des letzten Satzes, oder?
Typischer Beginn einer Vertragsverhandlung der öffentlichen Kralle: Zusammen mit einigen anderen Opfern erhält man eine "Honoraranfrage". Was davon zu halten ist, offenbart Kollege Dr.-Ing. Christian Dialer, Beratender Ingenieur BYIK-Bau, VDI und ö.b.u.v. Sachverständiger für Beton, Stahlbetonhoch- und Mauerwerksbau; Schäden an Gebäuden, aus Emmering bei München durch folgende Sentenzen in seinem "humorigen" Jahreskalender - Blatt "August 2000":
"DER URSPRUNG DES LÄCHERLICHEN
oder einfacher Die bloße Anfrage zu einem Angebot gemäß HOAI Begründung:
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Wer glaubt wirklich, die mit Erfahrung, Fachwissen und eben individuellem Geschick erbrachten baukostenträchtigen Planungs- und Beratungsleistungen eines Architekten oder Ingenieurs an einem Honorar(unter?)angebot festmachen zu wollen? Alle kennen die Antwort.