Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
Ziel- und qualitätsbezogene Vergabekriterien für den Planungsauftrag
Nur die Abfrage zielbezogener Kriterien berücksichtigt die wesentlichen Bauherrnwünsche im Vergabeverfahren. Die HOAI-Leistungsbilder taugen dazu nicht (siehe diesen Link). Man kauft ja auch nicht ein Auto zum Mindestpreis weil es vier Reifen, einen Motor und andere Teile hat, sondern vergleicht die Leistungsmerkmale bis zum Zubehörangebot. Und stellt alles immer wieder beim TÜV auf den Prüfstand, der die Rostlaube mit spitzem Eisen zwickt. So muß man es auch beim Bauen machen!
Um die Sache zunächst mal nur von der Kostenseite anzupacken, hier einige den Bausimpl vielleicht überraschende, für alte Hasen freilich typische und von jedem Ausschreibungsprofi zu bestätigende Ergebnisse von öffentlichen unbeschränkten Ausschreibungen für Altbausanierungen meines Büros (Stand 2004). Sie zeigen, wie sehr die Planung die Baufinanzierung in Wahrheit beeinflußt - und das nicht nur im Gestaltungbereich, sondern viel mehr noch im vertragsrechtlichen Teil (wo viele Planer nicht mal nen VOB-Kommentar besitzen! Geschweige denn gelesen haben.), wo es immer zu unseren spannendsten Projektereignissen gehört, wenn die Angebote eröffnet werden und die 100.000 unberechtigten Nachtragsbegehren rechtlich erfolgreich abgeschmettert sind:
| Ort | Gewerk | Mindestangebot (Auftragssumme) |
Maximalangebot | Differenz | Mehrkosten % | Kostenberechnung | Rechnerischer Ausschreibungsgewinn (+)/ verlust (-) gegenüber Kostenberechnung |
| Norddeutschland, Projekt 1 |
Gerüstbau | ~ 101.000 EUR | ~ 202.000 EUR | 101.000 EUR |
100 % |
~ 90.500 EUR | - 10.500 EUR |
| Maurer | ~ 67.000 EUR | ~ 120.000 EUR | 53.000 EUR |
79 % |
~ 184.000 EUR | + 117.000 EUR | |
| Zimmerer | ~ 209.000 EUR | ~ 378.000 EUR | 169.000 EUR |
81 % |
~ 345.000 EUR | + 136.000 EUR | |
| Putz/Maler | ~ 230.000 EUR | ~ 591.000 EUR | 361.000 EUR |
157 % |
~ 280.000 EUR | + 50.000 EUR | |
| Heizung | ~ 28.000 EUR | ~ 48.000 EUR | 20.000 EUR |
71 % |
~ 30.000 EUR | + 2.000 EUR | |
| Gas/Wasser/ Abwasser |
~ 29.000 EUR | ~ 46.000 EUR | 17.000 EUR |
59 % |
~ 30.000 EUR | + 1.000 EUR | |
| Norddeutschland, Projekt 2 |
Gerüstbau | ~ 198.000 EUR | ~ 394.000 EUR | 196.000 EUR |
99 % |
~ 150.000 EUR | - 48.000 EUR |
| Maurer | ~ 68.000 EUR | ~ 85.000 EUR | 17.000 EUR |
25 % |
~ 91.000 EUR | + 23.000 EUR | |
| Zimmerer | ~ 102.000 EUR | ~ 211.000 EUR | 109.000 EUR |
107 % |
~ 165.000 EUR | + 63.000 EUR | |
| Putz/Maler | ~ 319.000 EUR | ~ 520.000 EUR | 201.000 EUR |
63 % |
~ 300.000 EUR | - 19.000 EUR | |
| Heizung/Lüftung | ~ 56.000 EUR | ~ 65.000 EUR | 9.000 EUR |
16 % |
~ 44.000 EUR | - 12.000 EUR | |
| Gas/Wasser/ Abwasser |
~ 25.000 EUR | ~ 30.000 EUR | 5.000 EUR |
20 % |
~ 29.500 EUR | + 4.500 EUR | |
| Norddeutschland, Projekt 3 |
Gerüst | ~ 5.000 EUR | ~ 30.000 EUR | 25.000 EUR |
500 % |
~ 15.000 EUR | + 10.000 EUR |
| Naturwerkstein | ~ 29.000 EUR | ~ 152.000 EUR | 123.000 EUR |
424 % |
~ 127.000 EUR | + 98.000 EUR | |
| Süddeutschland | Zimmerer/Lehmbau | ~ 57.000 EUR | ~ 99.000 EUR | 42.000 EUR |
74 % |
~ 68.000 EUR | + 11.000 EUR |
| Putz/Maler | ~ 40.000 EUR | ~ 72.000 EUR | 32.000 EUR |
80 % |
~ 58.000 EUR | + 18.000 EUR | |
| Gerüst | ~ 11.000 EUR | ~ 33.000 EUR | 22.000 EUR |
200 % |
~ 18.000 EUR | + 7.000 EUR |
Zunächst mal läßt diese gewaltige aber übliche Streuung der Angebotspreise tiefe Einblicke in die Kalkulation(sfähigkeit) von großen und kleinen Handwerksbetrieben und die Kalkulationsschwierigkeiten für die Kostenschätzung zu - und in die möglichen Kostenvorteile bzw. Ausgleichsmöglichkeiten von beim besten Willen nicht 100%ig ausschließbaren Unterschätzungen der Angebotssumme durch Ausschreibungsgewinne einer professionellen Gewerkausschreibung. Die VOB/A-gemäß ausgeschlossenen Bieter wegen fehlender Eignungsnachweise, falscher Eintragungen usw. sind hier nicht berücksichtigt. Teils lagen die Vergabesummen für den "besten" Bieter dann über den Mindestangeboten. Alle Bieter erhielten dabei die gleichen umfangreichen und reichlich durch Plananlagen bebilderten Leistungsbeschreibungen nach gleichen und fairen Vertragskonditionen gem. VOB (wie würden sie wohl bei den gewöhnlichen Dürftigtexten im LV bieten und wie schön klappts danach mit den Nachträglein?).
Zum anderen kann sich nun auch der simpelste Simpl vorstellen, was blühen kann, wenn ein Bauherr die Bauvergabe nach dem System Gottvertrauen an Handwerker seiner Wahl, seines Stammtischs, das Stammtischs seines Freundes oder Nachbarn vergibt - ohne qualifizierteste, kostendämpfende und damit nachtragsarme Ausschreibung und ohne dazu gehörige penibelste Rechnungsprüfung inkl. brutaler Zurückweiung aller vertraglich und sachlich unberechtigter Firmenforderungen und niemals nicht prüffähiger Handwerkszettelwirtschaften/Rechnungen.
Ob er (der Simpl) dadurch die zunächst lockenden Kostenvorteile des eingesparten Planers bis zur Schlußrechnung realisieren kann, bei wettbewerbsbefreiten Angebotspreisen und raffiniertesten und mit dem treuesten Augenaufschlag verbundenen Nachtragstricks des braven Handwerksmanns? Ohne jede qualifizierte rechtliche Handhabe wie eine bewährte, altbaugerechte und qualitätsstimulierende Vertragsgestaltung im zulässigen rechtlichen Rahmen und Dauerunterstützung gegen die oft fiesen, manchmal geradezu perversen Nachtragstricks des Handwerkers?
Wem wird es nun besser gelingen, die wenigstnehmenden Bieter einer möglichst öffentlichen und unbeschränkten Ausschreibung als Auftragnehmer für die Arbeiten im stark geschädigten und nur punktuell voruntersuchten Bestand mit geringsten Nachträgen budgetgetreu ins Ziel zu führen und so sein Honorar durch Qualitäten wie systematische Baukostendämpfung und Kostentreue zigmal hereinzuspielen (daß das überhaupt geht, war alleine in meiner Praxis an etwa 350 abgerechneten - teils hoch komplizierten - Altbausanierungen im denkmalgeschützesten und ruiniertesten Bestand nachzuweisen - zu bestätigen von Denkmalämtern und Auftraggebern in Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen)?:
- Dem HOAI-unterschreitenden und die für perfekte
Detailplanung
unabdingbare technische Bestandsaufnahme als Besondere Leistung nahezu
auslassenden Weiterleiter von unengagierten, rechtlich und technisch
zweifelhaften
Ausschreibungshilfen von Produzentenseite bzw. ebenso den Bestand in
seinen
preisbildenden Elementen und Risiken unterschlagenden produktneutralen
Musterpositionen, oder doch eher
- dem HOAI-treuen Altbauprofi, der die Baudurchführung auf
solider
Bestandsaufnahme, einem fast nicht
knackbaren Bauherrn-,
HOAI- und VOB-getreuen Planungs- und Ausschreibungssystem
fundiert?
Aber welcher Planer erhält zu 99,99 % den Planungsauftrag vom nicht durchblickfähigen Bauherrn?
Ein Spruch von Dipl.-Ing. Teufel, Nürnberg: Wer das Honorar nicht akzeptiert, hat die Leistung nicht kapiert.