Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
Die üblichen Voraussetzungen für die Vergabe von Planungsaufträgen ist ein offenes Geheimnis: 1. Beziehungen. Und
dann 2.: Möglichst krasser Preisnachlaß weit unter die vorgeschriebenen HOAI-Sätze. Zuguterletzt: Die VOF-Ausschreibung,
die allzuoft auch auf 1. und 2. hinausläuft. Damit das für den Planer klappt, wenn er eben nicht so viel Honorar reinfahren kann,
hat er eigentlich nur eine Möglichkeit, die er selbstverständlich professionell zu nutzen weiß: Er verlagert die unbezahlten
Leistungen - das sind bis zu ca. 70 Prozent, wenn man den diesbezüglichen Arbeitsaufwand nachkalkuliert, nach draußen. Die
externalisierten Kosten und Leistungen, die den eigentlich gegebenen und auftraggeberseits trotz Zahlungsverweigerung erwarteten Ansprüchen
an die Planungsleistung keinesfalls 100%ig entsprechen, bringt - na wer wohl? Genau: Der vom Planer begünstige Baustoffproduzent oder
auch der bei der Vergabe begünstigte Handwerker! Und warum? Weil auch der an den Auftrag will. Und deswegen dem Planer die benötigten
Planungsleistungen von der Kostenschätzung bis zur Ausschreibung frei Haus zustellt. Hinter dem Rücken des Auftraggebers, klaro.
Welche Chance hätte nun ein an Fair play, substanzgerechter und kostensicherer Planung interessierter Auftraggeber, den besten Planer
dafür zu finden? Eigentlich keine. Denn er hat ja nicht das Geld parat für diese Qualität. Und deswegen kommt es
fast nie zur Abfrage dieser zielbezogenen Kriterien, die die wesentlichen Bauherrnwünsche im Vergabeverfahren berücksichtigt.
Die HOAI-Leistungsbilder taugen dazu freilich nicht (siehe
diesen Link), da nicht auf die tatsächlichen Leistungsanforderungen ausreichend bzw. überhaupt zugeschnitten. Man kauft zwar nicht
ein Auto zum Mindestpreis, weil es vielleicht grad mal eben vier Reifen, irgendeinen Motor und andere Teile hat, sondern vergleicht die
Leistungsmerkmale bis zum Zubehörangebot. Und stellt alles immer wieder beim TÜV auf den Prüfstand, der die Rostlaube mit
spitzem Eisen zwickt. So sollte es auch beim Planen und Bauen sein - ist es aber nicht.
Um die Sache zunächst mal nur von der Kostenseite anzupacken, hier einige den Bausimpl vielleicht überraschende, für alte Hasen freilich typische und von jedem Ausschreibungsprofi zu bestätigende Ergebnisse von öffentlichen unbeschränkten Ausschreibungen für Altbausanierungen meines Büros (2004). Sie zeigen, wie sehr die Planung die Baufinanzierung in Wahrheit beeinflußt - und das nicht nur im Gestaltungbereich, sondern viel mehr noch im vertragsrechtlichen Teil (wo viele Planer nicht mal nen VOB-Kommentar besitzen! Geschweige denn gelesen haben.), wo es immer zu unseren spannendsten Projektereignissen gehört, wenn die Angebote eröffnet werden und die 100.000 unberechtigten Nachtragsbegehren rechtlich erfolgreich abgeschmettert sind:
Ort | Gewerk | Mindestangebot (Auftragssumme) |
Maximalangebot | Differenz | Mehrkosten % | Kostenberechnung | Rechnerischer Ausschreibungsgewinn (+)/ verlust (-) gegenüber Kostenberechnung |
Norddeutschland, Projekt 1 |
Gerüstbau | ~ 101.000 EUR | ~ 202.000 EUR | 101.000 EUR |
100 % |
~ 90.500 EUR | - 10.500 EUR |
Maurer | ~ 67.000 EUR | ~ 120.000 EUR | 53.000 EUR |
79 % |
~ 184.000 EUR | + 117.000 EUR | |
Zimmerer | ~ 209.000 EUR | ~ 378.000 EUR | 169.000 EUR |
81 % |
~ 345.000 EUR | + 136.000 EUR | |
Putz/Maler | ~ 230.000 EUR | ~ 591.000 EUR | 361.000 EUR |
157 % |
~ 280.000 EUR | + 50.000 EUR | |
Heizung | ~ 28.000 EUR | ~ 48.000 EUR | 20.000 EUR |
71 % |
~ 30.000 EUR | + 2.000 EUR | |
Gas/Wasser/ Abwasser |
~ 29.000 EUR | ~ 46.000 EUR | 17.000 EUR |
59 % |
~ 30.000 EUR | + 1.000 EUR | |
Norddeutschland, Projekt 2 |
Gerüstbau | ~ 198.000 EUR | ~ 394.000 EUR | 196.000 EUR |
99 % |
~ 150.000 EUR | - 48.000 EUR |
Maurer | ~ 68.000 EUR | ~ 85.000 EUR | 17.000 EUR |
25 % |
~ 91.000 EUR | + 23.000 EUR | |
Zimmerer | ~ 102.000 EUR | ~ 211.000 EUR | 109.000 EUR |
107 % |
~ 165.000 EUR | + 63.000 EUR | |
Putz/Maler | ~ 319.000 EUR | ~ 520.000 EUR | 201.000 EUR |
63 % |
~ 300.000 EUR | - 19.000 EUR | |
Heizung/Lüftung | ~ 56.000 EUR | ~ 65.000 EUR | 9.000 EUR |
16 % |
~ 44.000 EUR | - 12.000 EUR | |
Gas/Wasser/ Abwasser |
~ 25.000 EUR | ~ 30.000 EUR | 5.000 EUR |
20 % |
~ 29.500 EUR | + 4.500 EUR | |
Norddeutschland, Projekt 3 |
Gerüst | ~ 5.000 EUR | ~ 30.000 EUR | 25.000 EUR |
500 % |
~ 15.000 EUR | + 10.000 EUR |
Naturwerkstein | ~ 29.000 EUR | ~ 152.000 EUR | 123.000 EUR |
424 % |
~ 127.000 EUR | + 98.000 EUR | |
Süddeutschland | Zimmerer/Lehmbau | ~ 57.000 EUR | ~ 99.000 EUR | 42.000 EUR |
74 % |
~ 68.000 EUR | + 11.000 EUR |
Putz/Maler | ~ 40.000 EUR | ~ 72.000 EUR | 32.000 EUR |
80 % |
~ 58.000 EUR | + 18.000 EUR | |
Gerüst | ~ 11.000 EUR | ~ 33.000 EUR | 22.000 EUR |
200 % |
~ 18.000 EUR | + 7.000 EUR |
Diese gewaltige, aber übliche Streuung der Angebotspreise schenkt tiefe Einblicke in die Kalkulation(sfähigkeit) von großen und kleinen Handwerksbetrieben und die Kalkulationsschwierigkeiten für die Kostenschätzung - und in die möglichen Kostenvorteile bzw. Ausgleichsmöglichkeiten von beim besten Willen nicht 100%ig ausschließbaren Unterschätzungen der Angebotssumme durch Ausschreibungsgewinne einer professionellen Gewerkausschreibung. Die VOB/A-gemäß ausgeschlossenen Bieter wegen fehlender Eignungsnachweise, falscher Eintragungen usw. sind hier nicht berücksichtigt. Teils lagen die Vergabesummen für den "besten" Bieter dann über den Mindestangeboten. Alle Bieter erhielten dabei die gleichen umfangreichen und reichlich durch Plananlagen bebilderten Leistungsbeschreibungen nach gleichen und fairen Vertragskonditionen gem. VOB (wie würden sie wohl bei den gewöhnlichen Dürftigtexten im LV bieten und wie schön klappt's danach mit den Nachträglein?).
Zum anderen kann sich nun auch der simpelste Simpl vorstellen, was blühen kann, wenn ein Bauherr die Bauvergabe nach dem System Gottvertrauen an Handwerker seiner Wahl, seines Stammtischs, das Stammtischs seines Freundes oder Nachbarn vergibt - ohne qualifizierteste, kostendämpfende und damit nachtragsarme Ausschreibung und ohne dazu gehörige penibelste Rechnungsprüfung inkl. brutaler Zurückweiung aller vertraglich und sachlich unberechtigter Firmenforderungen und niemals nicht prüffähiger Handwerkszettelwirtschaften/Rechnungen.
Ob er (der Simpl) dadurch die zunächst lockenden Kostenvorteile des eingesparten Planers bis zur Schlußrechnung
realisieren kann, bei wettbewerbsbefreiten Angebotspreisen und raffiniertesten und mit dem treuesten Augenaufschlag verbundenen
Nachtragstricks des braven Handwerksmanns?
Zwischendurch
Aus der Bettlektüre des erfolgreichen Bauunternehmers - Seite 44:
" ... Ist der Auftrag dann im Hause,
läuft das wichtigste Instrument des Unternehmers warm,
das Nachtragsmanagement,
um aus jeder Schwäche der Ausschreibung,
aus jeder tatsächlich oder vermeintlichen Änderung ... "
Wer es noch genauer wissen will, bitteschön, eine klitzekleine Auswahl aus der unübersehbaren Literatur für
Bau- und Nachtragsprofis wie Sie:
Wem wird es nun besser gelingen, die wenigstnehmenden Bieter einer möglichst öffentlichen und unbeschränkten Ausschreibung als Auftragnehmer für die Arbeiten im stark geschädigten und nur punktuell voruntersuchten Bestand mit geringsten Nachträgen budgetgetreu ins Ziel zu führen und so sein - die üblichen Dumpinghonorare jawollja und freilich weit übertreffendes - Honorar durch Qualitäten wie Bestandsangemessenheit hinsichtlich Baustoffwahl und kostendämpfende Reparaturtechnologie, durch nachtragsverhindernde Ausschriebungssystematik und im Ergebnis Kostentreue zigmal hereinzuspielen (daß das überhaupt geht, war alleine in meiner Praxis an etwa 450 abgerechneten - teils hoch komplizierten - Altbausanierungen im denkmalgeschützesten und ruiniertesten Bestand nachzuweisen - zu bestätigen von Denkmalämtern und Auftraggebern in Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, NRW, ...)?:
- Dem HOAI-unterschreitenden und die für perfekte Detailplanung unabdingbare technische Bestandsaufnahme als Besondere Leistung
nahezu auslassenden Weiterleiter von unengagierten, rechtlich und technisch zweifelhaften Ausschreibungshilfen von Produzentenseite /
Handwerkern bzw. ebenso den Bestand in seinen preisbildenden Elementen und Risiken unterschlagenden produktneutralen Musterpositionen,
oder doch eher
- dem HOAI-treuen Altbauprofi, der die Baudurchführung auf solider Bestandsaufnahme, einem fast nicht
knackbaren Bauherrn-, HOAI- und VOB-getreuen Planungs- und Ausschreibungssystem fundiert?
Aber welcher Planer erhält zu 99,99 % den Planungsauftrag vom sparvergeizten Schlau-Bauherrn?
Ein Spruch von Dipl.-Ing. Teufel, Nürnberg: Wer das Honorar nicht akzeptiert, hat die Leistung nicht kapiert.