Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
Regelmäßig werden aber keine inhaltlichen, sondern nur formale Vergabekriterien abgefragt, um einen Planungsauftrag zu erteilen:
Formale Vergabekriterien für Planungsauftrag |
Zur Auftragserheischung geht es dann darum, die dafür erforderlichen formalen Angebotsgrundlagen so weit wie möglich nach unten, ein ggf. erforderliches Schmiergeld hingegen nach oben zu manipulieren. Wer schafft das wohl am besten und bekommt nun den Auftrag? Der die "bestmögliche Leistung" (im Sinne der VOF) erwarten läßt? Die Verschwendungsbauten der öffentlichen Hand, die Bauschadensberichte der Bundesregierung und die Korruptionsfälle der öffentlichen Hand geben darauf zumindest eine mögliche Antwort.
Und für unsere Ossis etwas einfacher: Für den Saupreis eines Trabbis bekommt man eben keinen BMWuppdich. Und für ´ne Mark fuffzich keinen vollen Tank. Also: Schieben, soweit die Rennpappe noch hält. Und: Was schiefgehen muß, geht auch schief. So sehr man das dann auch auftraggeberseits kleinreden mag.
Doch damit der Geizbauherr hier nicht nur weinen muß, wische ich Dir jetz die Tränen ab und trockne Deine verkniffenen
Backen mit einer herrlichen Nachricht aus der Welt der Sanierungsplanung:
Wie wir einem Interview im Heizungsjournal 12.2011 unter dem Titel "Energiespar-Sanierung aus einer Hand - Im Gespräch mit
Alfred Fischer, Leiter Energiedienstleistungen bei E.ON Bayern" entnehmen können, machen die Stromversorger nun reinen Tisch. Sie
wollen den Hausbesitzer nicht mehr nur mit Strom oder Gas versorgen - darüber gäbe es übrigens auch noch einige
Gehässigkeiten auszubreiten, was wir uns hier sparen - sondern ihm auch die gesamte Sanierungsplanung anstelle der bisher in diesem
Bereich tätigen Architekten und Fachingenieure andienen. Selbstverständlich als Rundum-Sorglos-Paket inklusive Bauleitung bis
zur Baustellenabnahme. Wie schrecklich muß wohl der typische Ingenieurplaner gewütet haben, wie tief im Ansehen der
Bauherrschaft gesunken, daß solche Angebote vom Energieversorger (!!!) Nachfrage bedienen? Ein paar Originaltöne aus dem Munde
des Herrn Fischer - mit meiner Wenigkeit weder verwandt noch verschwägert!:
"Der Sanierungswillige bewertet unsere Dienstleistung als "Kümmerer" an unseren Leistungen und - nicht zu unterschätzen - an
seiner konkreten finanziellen Einsparung. Allein in Bayern könen wir über 120.000 Interessen verbuchen ... Wir bieten ... einen
kostenlosen Kurzcheck an, der Hinweise auf das Einsparpotential bei entsprechenden Maßnahmen gibt. ... Genauer untersucht werden
Gebäde und Anlagentechnik im Rahmen unserer Zustandsanalyse. Unsere Spezialisten begutachten das Objekt, berechnen den Ist-Zustand
und zeigen ... Sanierungsvarianten auf ... Schätzung der Investitionskosten und der Fördermittel ... ganzheitliche Betrachtung -
von Feuchteschäden über Dämmungen bis zu Heizsystemen und dem Einsatz regenerativer Energien ... detailliertes Konzept und
ein Angebot für die Realisierung als Rundum-sorglos-Paket ... erstellen einen Bauzeitenplan, beauftragen das regionale Handwerk mit
der Umsetzung und übernehmen die Bauüberwachung ..."
Aha! Und alles nach den Sätzen der dafür geltenden gesetzlichen Preisverordnung, der HOAI? Na, weil's vom Energieversorger
kommt, bestimmt. Da heißt es zugreifen, lieber Bauherr!
Und was bekommste dafür?
"Marketingmaßnahmen, wie Rundfunkspots ... die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (ist) von großer Bedeutung.
Dämmung hat also in der Regel Vorrang vor dem reinen Austausch des Wärmeerzeugers."
Aha! Und das soll jetzt wirtschaftlich vertretbar sein und den Planungskunden pflichtgemäß vor einer unbilligen Härte
bewahren, wie es das Energieeinsparungsgesetz im § 5 vorschreibt (Wirtschaftlichkeitsgebot!)? Wer's glaubt, wird E.ON-selig!
Der Höhepunkt: E.ON will mit diesem reinen Planungsangebot selbst weder seinen Strom noch sein Gas vertreiben! Der Alfred Fischer
verrät: "Wir dürfen diesen (Strom- und Gasvertrieb) nach dem Willen des Gesetzgebers ... nicht durchführen. ... Wir sind
energieträgerneutral ... Wir bevorzugen kein spezielles Heizsystem ... (und planen alles,) von der Gasheizung bis zur Pelletsheizung
oder der Solarunterstützung. ... Wir bieten alle gängigen erprobten Systeme an ... auch Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung ..."
Dolle Sache! Und wo überall? Na klar, nicht nur in Hintertupfing: "In den Regionen, in denen ... Marktpotential vorhanden ist,
wollen wir uns engagieren. ... E.ON Mitte und E.ON Westfalen Weser bieten ihren Kommunen das komplette Leistungsspektrum an.
Teilbereiche werden bereits den Kommunen der E.ON Avacon angeboten."
Na denn, Architekten und Ingenieure, Gute Nacht! In der "Energetischen Sanierung" habt ihr da bald ausgespielt, es braucht euch nimmer!
Dann widmet euch eben wieder euerem Golf-Handicap! Oder sucht wieder euere ureigene Nische im anständigen Bauen und Sanieren - ohne
die krankmachende Schnullitechnik der Banken-, Energie- und Industriemonopolisten auf dem Weg in die Schuldknechtschaft für alle
Verbraucher ...
Externe Themenlinks
Lexikon für öffentliche Aufträge