Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27
Sachgerechte Vertragsgestaltung
Anregung und Information zu einem sachgerechten Vertragsabschluß kann vielleicht das bei mir seit über 20 Jahren und an ca. 400 Projekten entwickelte HOAI-Vertragsmuster bieten. Daß die Mindestsatzunterschreitung nicht immer unbedingt sehr selten, nicht nur im Altbau ist, weiß ich natürlich. Wer schon mal Zone IV Mitte, § 24 30%, 100% Grundleistungen, 10.3a voll und das ganze Spektrum der erforderlichen Bestandsaufnahmen zu HOAI-Stundensätzen voll ausgehandelt hat, soll sich bei mir melden. Dann sind wir zu zweit. Vor allem, wer schon mal in den letzten 10 Jahren einen die Mindestsätze nicht unterschreitenden Gebäudeplanervertrag mit der öff. oder kirchlichen Hand bzw. bei Städtebauförderprojekten für Privat abgeschlossen hat, soll mich kontaktieren und einen diesbezüglichen Eintrag in meine Gästebuch vornehmen. Das wäre interessant! Die Uhren gehen ja sehr vielleicht manchmal anders:
Es wird vielleicht alles getan, hier nicht die "bestmögliche",
sondern die billigste Planung zu erhalten - und "manche" Planer
spielen mit. Sie setzen darauf, daß man den Planer bei
Kostenexplosionen
so gut wie nicht zur Verantwortung ziehen kann - es ensteht dabei ja meist
kein einklagbarer Schaden - der Bauherr erhält für seine Unsummen
ja einen baulichen Gegenwert. Jeder Planer weiß (er muß es
aber nicht tun!), wie man schlechte Verträge auf Kosten des wehrlosen
und unerfahrenen Bauherren noch mit anderen Methoden - z.B. Umsonstplanung von irgendwelchen befreundeten Firmen, deren
Angebote bzw. Baustoffe dann planerseitig "begünstigt" werden, oder auch Weglassen eigentlich erforderlicher
Planungsleistungen zuungunsten der Kostensicherheit, s.o. - aufspeckt.
Auch der Versuch, dem Bauleiter anstelle ausreichend sorgfältiger Projektvorbereitung, Bestandsaufnahme und
Planungsdetaillierung sozusagen Dauerpräsenz auf der entarteten Baustelle vorzuschreiben, kann die
kostentreibenden Planungs- und Vergabemängel im Nachhinein nicht heilen. Bauherren fallen hier
auf Baupfusch vorprogrammierende Einflüsterungen herein - trotzdem wird derartige
Allgegenwart des Bauleiters mehr und mehr nachgefragt - anstelle ordentlicher
Planung. Die so vorprogrammierten Kostenexplosionen
Baumängel und Bauschäden in der Denkmalpflege und im Altbau sind Legion. Am diesbezüglich schlechten
Ruf der Denkmalpflege ist sie selbst nicht gerade unschuldig. Doch das ist ein anderes Thema.
Die wichtigsten Vertragsgrundlagen in Kürze (aus der Nachkalkulation von ca. 400 durchgeführten Altbauinstandsetzungen verschiedenster Gebäudetypen): Hier weiter