Weitere Datenübertragung Ihres Webseitenbesuchs an Google durch ein Opt-Out-Cookie stoppen - Klick!
Stop transferring your visit data to Google by a Opt-Out-Cookie - click!: Stop Google Analytics Cookie Info. Datenschutzerklärung

Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
Altbau und Denkmalpflege Informationen - Startseite / Impressum
Für Bauherren und Baufachleute: Tagesseminare +++ Vertragsmuster+Formulare speziell für Altbauplanung
Kostengünstiges Instandsetzen - Ratgeber zu Kauf, Finanzierung, Planung (PDF eBook)
Altbauten kostengünstig sanieren - Heiße Tipps & Tricks gegen Sanierpfusch im bestimmt frechsten Sanierbuch aller Zeiten (PDF eBook + Druckversion)
Wie finanziert man eine Bausanierung? <> Woher weiß man, ob eine Bausanierung finanzierbar ist? <> Wie plant man eine erfolgreiche Bausanierung?
Spitz(e), traurig und wahr: Jens Linke - Der Weg zum Erfolg als Planer / Bauforscher in der Denkmalpflege +++ Tipp: fertighaus-scheiss.de
Handwerker-Quiz und Planer-Quiz für schlaue Bauherrn +++ Deutschland wählt die Superplanung
Spannende Bau-Umfragen +++ Bauen ohne Architekten - Das Fertighaus - Fluch oder Segen?






Ausschreibung und Leistungsverzeichnis - Planungskosten im Altbau 24

Wie soll man im Altbau kostendämpfend und produktneutral ausschreiben? Leistungsbeschreibung, Positionsmuster Positionsbausteinsystem und Anrechenbare Kosten gem. HOAI § 10.3a

(aktualisiert 9.03.09)

Seite aufgeteilt: Aktualitäten:1 2 3 4 5 6 Einleitung:7 8 9 Luxusplanung:10 11 12 Handwerker-Quiz:13 Planer-Quiz:14 Deutschland sucht die Super-Planung:15 Bauherrn-Quiz:16 Ziel- u. qualitätsbezogene Vergabekriterien für Planung:17 18 19 Sachgerechte Vertragsgestaltung:20 Bestandsaufnahme:21 Honorarzone u. -satz:22 Grundleistungen/Zuschläge:23 Ausschreibung und Anrechenbare Kosten:24 Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß:25 Zusammenfassung:26 Last, but not least: Bauen ohne Planer/Vertragsrecht/Vertragsmuster:27

Das Problem der Anrechenbaren Kosten

Die HOAI hält für die wirtschaftlich und denkmalpflegerisch angemessene Bauwerkserhaltung einen entscheidenden, viel zu wenig benutzten/bekannten "ökonomischen Hebel" bereit: Die mitverwendete Bausubstanz gem. HOAI § 10.3(a). Damit wird der Wert (Neuwert) der technisch/gestalterisch mitverarbeiteten, also durch Zutun des Planers erhaltenen Bausubstanz, den anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung zugeordnet. Der § 10.3(a) darf deshalb zurecht als "die" Denkmalschutz-Komponente der HOAI bezeichnet werden.

Um den 10.3(a)-Faktor zu verdienen, muß der Bestand natürlich in der Planung sachgerecht verankert werden. In einem Leistungsverzeichnis nach unserem Positionsbausteinsystem PBS sieht das beispielsweise so aus (Bauteile Bestand rot):

Vergleichen Sie das mal mit üblichen Leistungsbeschreibungen. Logisch, daß mit dem hier vorgestellten Detaillierungsgrad den Nachforderungsabsichten des Bieters ein schwerer Riegel vorgeschoben wird. Das heißt im Klartext: Nur eine detaillierte und systematische Bestandsaufnahme, Planung und Leistungsbeschreibung bieten alle Möglichkeiten zur Kostendämpfung mittels Bestandsverwertung, risikolose und damit günstige Preisbildung auf qualifizierter Bieterseite und Nachtragsverhinderung. Diese Planungsqualität ist bei üblicher Planung - die entscheidenden Beiträge entstammen hier oft der Zuarbeit von Produzentenberatern - keinesfalls erreichbar, sondern setzt ungeschmälerte HOAI-Honorierung zwingend voraus - inkl. 10.3(a). Eine unangemssene Bereicherung des dermaßen genau arbeitenden Planers ist damit bestimmt nicht gegeben.

Wer dieses Erfolgshonorar im Altbau nicht vereinbart - selbstverständlich unabhängig und zusätzlich zum Umbau-/Instandsetzungszuschlag, wird auf Planerseite keinerlei Interesse für den Bauwerkserhalt fördern. Unsinnig kostensteigernde Bauteilauswechslungen sind dann die Folge, die bei eingesparter Erhaltungsplanung sogar noch höheres Honorar abwerfen. Außerdem - ein hundsgemeiner Trick: Das Honorar für die anrechenbare Bausubstanz steht Ihnen als Planer (auch Fachplaner) gem. Rechtslage zu. Vereinbaren Sie es erstmal nicht, um den Auftrag abzusahnen, dann stellen Sie es abschließend doch in Rechnung. Mit Einzelnachweis und Erläuterung: Das war ja erst mal nicht vorhersehbar, ob von der alten Kiste etwas bleibt. Da wird Ihr schnöder Bauherr aber blöd gucken, wenn er später doch umfassend löhnen muß.

Die neuerdings von ganz besonders durchtriebenen Bauherrn vorgeschlagene Berücksichtigung der Mitverwendeten Bausubstanz als pauschale Erhöhung des Umbauzuschlags hat folgenden honorarschneidenden Hintergrund: Meist wird auf ohnehin nur 20 % Umbauzuschlag aufgeschlagen. Daß gem. HOAI 20-33% nur für "durchschnittliche" Maßnahmen gilt, müßte bei Baudenkmalen und sonstig komplexen Bauaufgaben (bei angemessener Bepunktung immer HZ IV Mitte aufwärts!) ohnehin viel mehr Zuschlag (nach oben total offene "Richterskala"!) vereinbart werden, um den Planungsherausforderungen gerecht zu werden. Außerdem wird mit pauschaler Verrechnung versucht, das eigentlich gerechterweise anfallende Honorar, das sich bei Einzelbauteilaufstellung bzw. angemessener Kubaturpreisberechnung ergeben muß (so wird es auch der Honorarsachverständige und das auch im Nachhinein sehen, damit können Sie drohen bzw. Trick von oben anwenden!), unangemessen klein zu rechnen. Der doofe Planer in seiner prostitutionsfördernden Existenznot schnappt ja auch schon nach dem stinkigsten Wurstzipfelchen. Ach, was sind sie nett, schlau und hundsföttisch gemein, die rechtslageauslegenden Bauherrn. Interessant, daß das wieder mal erst zig Jahre dem honorarerzwingenden BGH-Urteil erfolgt. Wie schön ist der Schlaf in den Amtsstuben.

Und auch die anrechenbaren Kosten für Beleuchtung usw. gem. HOAI § 10 (5) sind fallweise allesamt im Nachhinein durchsetzbar, wenn es nicht gelang, sie rechtzeitig im Vertrag zu verankern. Ihre Anrechenbarkeit hängt nämlich logischerweise nur davon ab, ob die vorgeschriebenen Randbedingungen planerseits erfüllt wurden: Mitwirkung bei Planung und/oder Beschaffung und/oder Ausführung und/oder Einbauüberwachung.

Weiter zu Substanzsicherung/Nebenkosten/Haftungsausschluß: 25





Altbau und Denkmalpflege Informationen - Startseite