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HOAI im Altbau

Bau- und Planungskosten im Altbau - Vergleichsberechnung

Die mitverwendete Bausubstanz gem. § 10.3a HOAI
Wie man Produzenten am Planungshonorar beteiligt
Haustechnikplanung und deren Risiken

Überleben sichern - Zusatzhonorar bei Mindestsatzunterschreitung und für Bauleitungsmehraufwand betr. Luschenpfusch ohne Gerichtsgang durchsetzen
Zur Vertrauens-Umfrage und anderen





"Die Ursache für die Kraftlosigkeit des Guten liegt natürlich nicht im Guten selbst,
sondern in uns,
in unserer Inkonsequenz;
wir suchen die Wahrheit nicht unbedingt,
sondern wir ziehen ihr Grenzen;
die Begrenzung der Wahrheit aber schafft der Lüge Raum.

Da die Wahrheit sich nicht selbst widersprechen kann,
so muß ihr strenge Folgerichtigkeit den Sieg sichern,
und die Lüge,
die sich nur durch inneren Widerspruch halten kann,
aufheben."

Wladimir Solowjew,
in: Zwölf Vorlesungen über das Gottesmenschentum. Stuttgart 1921, S. 31

Es gibt kaum etwas auf der Welt,
das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen
und etwas billiger verkaufen könnte,
und die Menschen,
die sich nur am Preis orientieren,
werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

John Ruskin

Kein Geld ist vorteilhafter angewandt als das,
um welches wir uns haben prellen lassen,
denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt.

Arthur Schopenhauer


Konrad Fischer

Die "Ausschreibung" von Planungsleistungen und die Bedeutung des Mindestpreischarakters gem. HOAI

Zum Thema Verdingungsordnung für Bauleistungen VOF, zu HOAI und Vergabe im Altbau, zu Auftrag und Wettbewerb, UWG und GWB

Mit Praxisbeispielen
(aktualisiert 4.10.06)

Wie wir alle wissen, benutzen öffentliche, aber auch private Auftraggeber vielleicht gar nicht so selten im Ergebnis unzulässige Ausschreibungsverfahren, um Planungsaufträge unter Mindestsatz vergeben zu können. Dies tritt immer dann ein, wenn die dafür Verantwortlichen den Zusammenhang zwischen Honorardeckung, Planungsumfang und -leistung und Gesamtergebnis für den Bau nicht begreifen und wenig sachbezogenes Denken/Fühlen/Neiden den hier erforderlichen Durchblick in Zusammenhänge ersetzt.

So kommt es zu unzureichender Honorierung der Planung, zu deswegen mangelhafter Leistungsintensität oder Schlechtleistung ungeeigneter Planer und daraus abzuleitenden Projektschwierigkeiten und Kostenexplosionen. Obwohl die hier anzuwendende VOF im § 16 Abs. 1 fordert, den Planungsauftrag an den Bewerber zu vergeben, der "aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten läßt", wird regelmäßig der Auftrag auf das billigste Angebot vergeben. Ob damit eine "bestmögliche Leistung" erreicht werden kann, kann wohl niemand ehrlicherweise erwarten. Es wird ja auch von niemand behauptet.

Der Einstieg auf unzureichende "Ausschreibungsvorgaben" inkl. Mindestsatzunterschreitung bei Spekulation auf später mögliche Planungsnachträge mag zwar gängige Praxis sein, für die Beteiligten aber dennoch ein unwürdiges und nicht immer vom erhofften Ziel gekröntes Spiel. Auch die Vergabe von Bauleistungen nach unzureichenden Leistungsbeschreibungen führt dann zielsicher zu Spekulation, Minderqualität bzw. Nachtragsansprüche und Streitereien. Lieber läßt man sich die intensive Planungsarbeit - Maßnahmen-, Kosten- und Ausführungsplanung inkl. Leistungsbeschreibung - umsonst von Baufirmen und Produktberatern machen, dann kann man natürlich locker die Mindestsätze unterschreiten. Wie das genau funktioniert, zeigt dieser Link.

Wie mag es Planern nun gelingen, so billig anzubieten? Klar, sie müssen ihr existenzsicherndes Honorar außerhalb der zulässigen Wege zuwegebringen. Das geht bespielsweise so: Nicht selber planen, sondern externe Umsonstplanung dem Auftraggeber unterjubeln, dann kann man freilich günstig Planungsleitung bieten. Die HOAI-Verbrecher in Handwerk und Baustoffindustrie, die typische Planungsleistungen außerhalb der Vergütungsregeln der HOAI nach dem System "Rückvergütung über spätere Leistung" planen und liefern, wissen was gemeint ist:

Fall A) Sie liefern dem Lieblingsplaner hinter dem Rücken des Auftraggebers alle ihr Gewerk betreffenden HOAI-Planungen umsonst, bauen Luftnummern in das Leistungsverzeichnis aus eigener Hand und aus eigenem Verstand, um so immer sicher den Auftrag zu bekommen und die Mitwettbewerber an deren normal angebotenen Luftnummernpreisen ins Messer laufen zu lassen. Das erkennt man unter anderem an den immer selben Handwerkern auf allen Baustellen des Planers. Was der einzelne Bauherr natürlich kaum feststellen kann. Oder an sorgfältiger Vergleichsprüfung der inneren Widersprüche von Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung.

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt am 26.5.1996 anläßlich des Münchner Korruptionsskandals, wie es am einfachsten geht, aus miesen Honoraren das Beste herauszuschlagen:

Was einzig falsch ist, ist die Vergangenheitsform des letzten Satzes, oder?

weiter mit Fall B ...


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