Weitere Datenübertragung Ihres Webseitenbesuchs an Google durch ein Opt-Out-Cookie stoppen - Klick!
Stop transferring your visit data to Google by a Opt-Out-Cookie - click!: Stop Google Analytics Cookie Info. Datenschutzerklärung

Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren Konrad Fischer
Altbau und Denkmalpflege Informationen - Startseite / Impressum
Erfolgreich Instandsetzen +++ Haustechnikplanung im Bestand - Schematische Übersicht der Problemlage
Die Hüllflächentemperierung - Richtig heizen +++ Präventive Konservierung: Beispiel Schloß Veitshöchheim
Trick 17: EnEV-Befreiung gem. § 25 (alt: 17)! +++ Fragen? +++ Alles auf CD +++ 27.10.06: DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser
Kostengünstiges Instandsetzen von Burgen, Schlössern, Herrenhäusern, Villen - Ratgeber zu Kauf, Finanzierung, Planung (PDF eBook)
Altbauten kostengünstig sanieren - Heiße Tipps gegen Sanierpfusch im bestimmt frechsten Baubuch aller Zeiten (PDF eBook + Druckversion)






Entwurf im Bestand -

Grundsätze und Arbeitsmethode

Ein Ratgeber aus der Praxis für die Praxis von Architekten und Ingenieuren

Konrad Fischer (aktualisiert 15.04.09)

Inhalt
Die Grundsätze
- Wirtschaftlichkeit
--Arbeitsablauf Entwurf
-- Projektablauf
-- Projektbeteiligte
-- Baukosten
--- Nutzungsbedingte Baumaßnahmen zur Nach- bzw. Umrüstung des Konstruktionsbestands
---Baumaßnahmen zur Einhaltung der Neubaunormen
--- Unterhaltskosten
--- Fläche
--- Förderung
---Eigenleistung
--- Einnahmen
-- Nutzungsstruktur
-- Denkmalpflege
-- Gestaltung
Die Arbeitsmethode
- Prozeßcharakter
- Darstellung
-- CAD im Bestand
-- Dokumentation
- Grundlagenermittlung
-- Bestandsaufnahme
-- Das externe Fachgutachten
- Entwurfsgrundlagen
-- Nutzung
-- Technik
-- Gestaltung
-- Erhaltung / Denkmalschutz
Entwerfen von Arbeitshilfen
Instandsetzungsplanung und Konstruktionswahl


Die Grundsätze

Wirtschaftlichkeit

Arbeitsablauf Entwurf

Die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsablaufes der Entwurfsarbeit erfordert ein zügiges Entwurfsgeschehen bis zum allseits abgestimmten Ergebnis.

Fehlentwürfe, die während der Entwurfs- oder Ausführungsphase wegen ihrer Mängel entweder vom Bauherrn bzw. den sonstigen fachlich Beteiligten (Projektleiter, Fachingenieure, Behörden, Handwerksfirmen) als undurchführbar zurückgewiesen werden, gefährden den bürointernen wirtschaftlichen Erfolg. Die externe Zurückweisung durch sonstige Beteiligte beschädigt auch die Stellung des Büros im Wettbewerb.

Die Grundaufgabe des Entwerfers ist also, möglichst wirtschaftlich zum tragfähigen Ergebnis zu kommen. Dafür müssen die entsprechenden Arbeitsabläufe ständig einer Plausibilitätskontrolle unterworfen werden:

Führt der jeweils eingeschlagene Arbeitsablauf im Detail und aufs Ganze gesehen auf wirtschaftlichste Weise zum geforderten Ergebnis?

Könnte ein anderer Arbeitsablauf zu besseren Ergebnissen führen?

Wer kann zum jetzigen Projektstand das derzeitige Arbeitsergebnis und den geplanten weiteren Arbeitsablauf möglichst frühzeitig kontrollieren, ergebnisorientiert bestätigen, kritisieren oder Verbesserungen einbringen?

Wer müßte zur weiteren Entwurfsentwicklung welche fachlichen (technische, gutachterliche, behördlich / rechtliche, ...) bzw. arbeitstechnischen (Literatur, Büromaterial, Personalressourcen, ...) Beiträge liefern und wie erhält man diese Beiträge am effektivsten?

Liegt die für den Entwurf erforderliche Bestandsaufnahme vollständig vor? Werden ergänzende Erhebungen erforderlich, um Entwerfen unter falschen technischen Bestandsvorausetzungen zu vermeiden?

Sind die eingeholten Fachgutachten nur Leerformeln und Zahlenmystik oder eindeutig interpretierbar? Ist ihre Berücksichtigung im Entwurf sinnvoll und machbar?

Welche denkbaren Sachverhalte aus der Bestandssituation (z.B. Denkmalschutz) und Einflußnahme der sonstigen Beteiligten (Baubehörde, Denkmalpflege, Förderinstitution)können zum aktuellen Stand die Entwurfaufgabe wesentlich beeinflussen und wie wird hier den möglichen Risiken des Projektabsturzes/der Entwurfsänderung begegnet? Von wem (Mitarbeiter, Projektleiter, Chef?) ist das diesbezügliche Restrisiko zu verantworten, mit wem muß die entsprechende Situation abgestimmt werden.

Sind die beteiligten Projektmitarbeiter und sonstige Beteiligte im Verantwortungs- und Steuerungsbereich des Entwerfers sinnvoll und im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit eingesetzt, was ist zu verbessern?

Projektablauf

Die Wirtschaftlichkeit des Projektablaufs ist von der Terminentwicklung abhängig. Ein entsprechend gutes Entwurfsergebnis läßt eine klare und gut einzuhaltende Terminsteuerung zu.

Unvorhergesehene Entwurfsänderungen und Terminverzögerungen werden verursacht durch:

Fehlerhaften Entwurf, der im Bestand technisch oder wirtschaftlich nicht verwirklichbar ist und deswegen im Projektablauf unvorhergesehen geändert werden muß,

Änderungsforderungen der Bauherrnseite oder beteiligter Behörden,

Sonstige Einflüsse.

Projektbeteiligte

Bürointern

Bei der Auswahl von bürointernen Projektbeteiligten stehen meist mehrere Personalmöglichkeiten zur Verfügung. Die unterschiedlichen Bearbeiter sind im Sinne einer wirtschaftlichen Projektabwicklung einzusetzen. Auch eine geeignete Mitarbeiterauswahl benötigt klare Arbeitsanweisungen und stetige Ergebniskontrolle, um den Motivationspegel und die davon abhängige Ergebnisqualität auf brauchbar hohem Niveau zu halten.

Motivierte Mitarbeiter verpflichten sich selbst auf ein brauchbares Arbeitsergebnis. Sie hinterfragen von Anfang an kritisch ihren Arbeitsablauf und ihre Arbeitsgrundlagen, klären selbstständig ihre Aufgabe bürointern und -extern ergebnisbezogen ab, bestimmen geeignete Schnittstellen zur Gegenkontrolle ihres Arbeitsablaufs und ihrer Zwischenergebnisse. Sie müssen sich nicht durch unkritisch übernommene Arbeitsgrundlagen berufen, derartig sinnlose Entschuldigungen benötigen sie nie.

Die Mitarbeitermotivation erfordert Führungsqualität der Projektleitung in allen Arbeitsphasen, oft im Widerspruch zur eigenen Denkfaulheit, Nachlässigkeit, Bequemlichkeit und Kommunikationsscheu betreffend Leistungskritik an teils widerborstigen, teils mimosenhaften Mitarbeitern.

Extern

Fachingenieure und sonstige Gutachter

Extern einzubindende Fachingenieure und sonstige Gutachter liefern nur brauchbare Ergebnisse, wenn sie ebenfalls auf die grundsätzlich anzustrebenden Entwurfsziele verpflichtet werden. Außerdem muß auch bei ihnen eine stetige Ergebniskontrolle im Arbeitsablauf mit motivationsfördernder Einflußnahme erfolgen.

Auch externe Arbeitsergebnisse sind wie die internen stetig kritisch zu hinterfragen, um sie dem allgemeinen Optimierungsprozeß und der Plausibilitätskontrolle zu unterwerfen. Immer wieder müssen externe Fachingenieure durch sachgerechte Interpretation ihrer HOAI-Leistungsbilder zur ausreichenden Leistung verpflichtet werden. Die Beiträge der Tragwerks- und Haustechnikplanung zum Entwurf, zur Kostenermittlung und Leistungsbeschreibung unterliegen den selben Qualitätsansprüchen wie beim Architekten. Es ist Architektenpfliche, diese Qualitäten bei den Planungsbeteiligten einzufordern. Gerade im Altbau liegt hier vieles im Argen:

Bestandsgerechte Ausführungsplanung mit Darstellung aller technischen und gestalterischen Einwirkungen auf den Bestand erfordern nicht nur auf 1:50 aufgeblasene Systempläne, sondern Wandabwicklungen bis zum 1:1-Detail. Im üblichen 1:100 werden die unerwünschten Bestandsverletzungen und unüberbrückbaren Hindernisse niemals ausreichend erkennbar. Alle Planungen müssen folglich rechtzeitig im Bestand auf Machbarkeit überprüft werden. Dies gilt für technische Konstruktionen des Tragwerks genauso wie für Anlagenteile und mit Brandschutz- bzw. Wärmedämmung ausgerüsteten Leitungstrassen der Haustechnik.

Leistungsbeschreibungen - Grundleistung auch bei Statikern und anderen Fachplanern - müssen wie beim Architekten alle Anforderungen des VOB/A § 9 erfüllen und somit nachtragssicher sein. Diese "unüblichen" Leistungen kommen nicht automatisch aus der Fachplanungssoftware. Sie sollten vor Vertragsabschluß schon ausreichend zwischen Bauherr, Architekt und Fachplaner durchdiskutiert sein, das erleichtert ihr späteres Gelingen.

Empfehlung: Auswahlkriterium für Fachplaner nicht nur Altbauerfahrung gem. Projektliste, sondern Beispiele für Bestandsaufnahme, Kostenberechnung, Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen. Ggf. Kritik und erhöhten Qualitätsbedarf an den vorgelegten Beispielen im Vorvertragszustand festmachen, altbautypischen Leistungsbedarf in Vertrag festlegen.

Bauherr

Der Bauherr sollte durch stetige Kommunikation am Projektablauf beteiligt werden. Wichtig ist, daß er immer Einblick in die seiner Interessenslage entsprechenden Planungsziele und -ergebnisse erhält. Die wichtigen Arbeitsvoraussetzungen und Abstimmungsergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren, bis hin zu vertraglich geregelten "Ausnahmen" und Sonderregelungen, die den Entwurf und die Planungshaftung wesentlich beeinflussen.

Behörden

Für die Behörden (Baubehörde, Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutz/Denkmalpflege/Denkmalschutz, Förderbehörden) gilt wie für den Bauherrn die Abstimmungserfordernis in allen wichtigen Phasen. Bei Konflikten mit unteren Entscheidungsebenen kann die Klärung auf höherer Ebene immerhin versucht werden. Investitionsergebnis der Baumaßnahme

Das Investitionsergebnis kann durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft werden. Dabei werden die Ausgaben für Bau- und nachfolgende Unterhaltskosten (Kapital, Darlehen, Förderung, Eigenleistung) und zukünftigen Einnahmen aus dem Bau (Miete) bzw. Ersparnisse (z.B. Miete, Steuern) nutzflächenbezogen gegenübergestellt. Vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnungen optimieren Entwurfsvarianten kostentechnisch.

Die Faktoren Bau- und Unterhaltskosten, Fläche, Förderung, Eigenleistung und die Einnahmen entstehen aus dem Entwurf und unterliegen einem gegenseitigen Optimierungsprozeß im Entwurfsablauf.

Baukosten

Die entwurfsabhängigen Baukosten werden verursacht durch:

Gewählte neue Baustoffe und Baukonstruktionen:

Im Bestand begünstigen bescheiden zurückhaltende Konstruktionsstrategie, einfache Grundrißlösungen und Materialaskese ein wirtschaftliches Ergebnis (Minimalsanierung!).

Entwurfsbedingten, technisch und schadensabhängig erforderlichen Bauteilaustausch gegen Neuteile:

Die weitestgehende Übernahme bestehender, evtl. auch teilgeschädigter Bauteile im vertretbaren Rahmen begünstigen ein wirtschaftliches Ergebnis. Historische Baureparaturen und sonstige frühere Umbauten verunklären zwar den anzunehmenden originalen Konstruktionszustand, sind aber meist noch technisch wirksam und im Denkmalkult wichtige Baugeschichte belegende Materie. Ihre Vernichtung aus „idealistischer“ Rekonstruktions- oder Gestaltungsabsicht erfordert oft wesentlich umfangreichere zusätzliche Eingriffe mit unwirtschaftlichem und technisch fragwürdigem Ergebnis. Wichtig ist, Eingriffe im Hinblick auf den damit erreichbaren Beitrag für das Überleben des Objekts in technischer und wirtschaftlicher Sicht zu begründen.

Die sozusagen säkular-materialistische Dogmatik (vgl. aber auch religiöse Vanitas-Motivik) befindet sich also in stetigem Konflikt mit der idealistisch-religiösen Forderung nach Perfektionismus, dem „Erstrahlen im neuen Glanze“, der historistischen Legende vom „Urzustand“ im Mythos Baudenkmal. Die staatliche Denkmalpflege nimmt dabei immer wieder wechselnde Standpunkte ein.

Nutzungsbedingte Baumaßnahmen zur Nach- bzw. Umrüstung des Konstruktionsbestands:

Die Neunutzung gegebener Grundrißstrukturen und bestehender Bauteile erfordert als „Minimalsanierung“ am wenigsten nutzungsbedingte Baumaßnahmen und ist daher besonders wirtschaftlich.

Baumaßnahmen zur Einhaltung der Neubaunormen:

Weitgehendes Respektieren des Bestands (Ausnahmeregelung mit Bauherr und Behörden rechtzeitig vereinbaren und schriftlich protokollieren) und Verzicht auf Normerfüllung begünstigt ein wirtschaftliches Ergebnis.

Oft führen unverstandene Eingriffe in den Bestand (z.B. Dämmstoffeinbau, Abdichtung der Fenster, Zementinjektionen, Sperrputze) nicht zur technischen Verbesserung des Bestands, sondern zu Folgeschäden und erfordern baldige Sanierung der Sanierung. Sind Nachbesserungen unumgänglich, ist zu prüfen, inwieweit detaillierte Bauteilbegutachtung, Proben und Muster eine bessere Bewertung des Bestands (Materialkennwerte Mauerwerk, Stahl, Schall- und Wärmedämmwert, ... ) zulassen. Gegebenenfalls führt das zur wirtschaftlicheren Reparatur oder Nachrüstungskonstruktion.

Vorsicht vor dem Geschäft mit der Angst und verkaufsfördernden bzw. honorarsteigernden "Gutachten" aus hersteller- oder ingenieurverquickten Labors! Normen dienen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dem Interesse der Industrie an Produktvermarktung.

Unterhaltskosten:

Die Wahl von langfristig erprobten Konstruktionen und Baustoffen sichern langfristig günstige Unterhaltskosten für das Bauwerk. Eine bestandsgerechte Aufrüstung mit moderner Technik erfordert entsprechende Materialwahl und angemessene Analyse der technischen Bedürfnisse des Bestands. Die historischen Bauweisen sind im ungestörten konstruktiven und bauphysikalischen Systemzusammenhang erwiesenermaßen langlebig. Unüberlegte Systemeingriffe zerstören sie aber leicht, ebenso wie unterlassene Instandsetzung (Problem: Wiederherstellung von historisch nachgewiesenen Nutz- und Schutzschichten, die dem Materialgerechtigkeitswahn bzw. dem Altersspurfetisch entgegenstehen).

Fläche

Der Entwurf sollte die Flächen günstig ausnutzen. Unwirtschaftliche Flächen, die schwer oder gar nicht Ertrag liefern oder die gewünschte Nutzung behindern, sind grundsätzlich gering zu halten. Der kostenintensiven Nutzbarmachung schwieriger Flächen (z.B. Dachgeschoß oder Kellergeschoß mit erforderlichem Zusatzaufwand für Brandschutz und Personenrettung bzw. riskanten Eingriffen in das bautechnisch bisher funktionierende Konstruktionsgefüge) stehen oft keine entsprechenden Amortisationen aus Ertrag entgegen und verteuern Baukosten, Planerhonorar und Unterhalt ganz unnötig. Hier muß mit spitzem Stift gerechnet werden!

Förderung

Ein an gegebene Förderbedingungen (z.B. Denkmalschutz, Sozialer Wohnungsbau) angepaßter Entwurf kann dessen Wirtschaftlichkeit verbessern. Vielleicht kompensiert dies anpassungsbedingte Entwurfsergebnisse mit eigentlich unwirtschaftlichem Ergebnis (teure Restaurierungen historischer Bauteile, Nutzungsverzicht wertvoller Raumbereiche, sonstige Einschränkungen im Nutzungsgefüge, ...).

Vorsicht aber vor manipulativen Schönrechnereien der institutionellen Förderbeteiligten (z.B. Städtebauförderung, Denkmalamt), die mit praxisfremden Kostenpauschalen, Ertrags- und Eigenleistungsansätzen sowie Mehraufwand- und Förderfähigkeitsberechnungen zu Ungunsten des Antragstellers dessen Projekterfolg bedrohen und ihn in riskante Konflikte mit seinen sonstigen Planungsbeteiligten stürzen.

Die hier gängige Auslegung von eigentlich alles zulassenden Förderrichtlinien spottet oft jeder Beschreibung. Es sei ausdrücklich gesagt und kann an Fallbeispielen belegt werden:

1. Es gibt "Staat fördert Staat".
2. Es gibt bis zu 100% Zuschuß ohne echte Eigenleistung.
3. Es gibt nahezu vollständigen Ersatz der kommunalen Eigenbeteiligung der Städtebauförderung von dritter Seite.
4. Die Fälle 1-3 betreffen "große Finanzierungen".

Worauf kommt es dabei an? Ein Projekt, das diese "Großzügigkeit" wg. seiner gegebenen Objekt- bzw. geplanten Nutzungsstruktur "verdient" (vielleicht auch ein besondere Bauherrnstruktur bzw. -vernetzung zu Förderstellen). Kompetenz und Hartnäckigkeit auf Bauherrnseite. Freundschaftliche Verbindung zu politischen Würdenträgern schadet nicht.

Eigenleistung

Will der Bauherr durch Eigenleistung sparen, muß der Entwurf dessen Fähigkeiten berücksichtigen. Dementsprechend "einfache" Bau- und Reparaturkonstruktionen, auch als Firmenleistung wirtschaftlicher, sind dann zu bevorzugen. Wichtig ist die detaillierte Maßnahmenbeschreibung und Kostenberechnung (Besondere Leistung!), um den Umfang der möglichen Eigenleistung im Vorfeld der Gesamtfinanzierung ermitteln zu können.

Die Finanzierungsverhandlung muß darauf abzielen, die Eigenleistung im Wert der ersparten Fremdleistung anzuerkennen, da sonst erhebliche Ungereimtheiten im Finanzierungsgefüge entstehen:

- Die Kostenberechnung gem. DIN 276 und Ermittlung der anrechenbaren Kosten gem. HOAI § 10 muß von dem tatsächlichen Leistungswert ausgehen.

- Bei Leistungsschwierigkeiten des Bauherrn bricht die Finanzierungsplanung zusammen, wenn zusätzliche Fremdleistungen für den Maßnahmenerfolg erforderlich werden.

- Die Finanzierungsvorplanung und der endgültige Finanzierungsplan wird sonst zum riskanten Rechenexempel.

Einnahmen

Gut nutzbare und "schöne" Flächen lassen sich gut vermieten. Auch der Zuschnitt von einzeln vermietbaren Nutzungsbereichen hat sich an den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Der Funktionsentwurf, aber auch die Baugestaltung (Raum, Oberflächen, Konstruktionsteile, ...) und der Konstruktionsentwurf (Bauteil- und -stoffqualitäten) beeinflussen die Vermarktbarkeit der Nutzfläche. Die Übernahme des originalen Bestands - auch in fragmentiert bzw. teilgeschädigt erhaltener Form noch als wertvolles Eigenkapital des Baus und des Bauherrn zu respektieren - stiftet bei entsprechender Einbindung in den Entwurf "vermarktbare" Atmosphäre.

Nutzungsstruktur

Die Nutzungsstruktur beeinflußt die Vermarktbarkeit und die nutzungsabhängig entstehenden Baukosten. Intensive Nutzung von Räumen (z.B. Naßzellen, Technikbereiche, Schwimmbad) verursacht höhere Baukosten.

Ungünstige Raumzuschnitte und Raumausnutzung vermindern die Verwertbarkeit der Baustruktur.

Übermäßige "Leerflächen", Erschließungsflächen, Nebenräume vermindern die Wirtschaftlichkeit des Grundrisses. Andererseits erfordern intensive Nutzungen (z.B. Gastronomie) angemessene Erschließungsflächen, Freiräume, Lagerkapazitäten und sonstige Servicebereiche. Nicht sanierte Bereiche können also durchaus für geringwertige Nutzung sparsam angepaßt werden.

Die Technikbereiche (z.B. Anschlußräume an externe Medien, Heizung, ...) sind im Zusammenhang mit der Hauptnutzung mit angemessener Lage und Größe vorzusehen. Im Bestand können dezentrale Lösungen für die Haustechnik oft die wirtschaftlichste Entwurfsalternative bieten.

In vielen Fällen wird auch die Übernutzung bisher gering genutzter Raumbereiche (Erschließungsflächen, Keller, Dach) unwirtschaftliche Ergebnisse verursachen, da die damit verbundenen Baukosten im Vergleich zum dort erzielbaren Flächenertrag keine angemessene Gegenfinanzierung erhalten.

Denkmalpflege

Bei Baudenkmalen stellen sich wirtschaftliche Aspekte auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung, der steuerrechtlichen und baurechtlichen Folgen.

Die Denkmalpflege wünscht die Erhaltung als Ganzes, teils die Zerstörung zugunsten von Rekonstruktion, manchmal auch die zukünftige Erhaltbarkeit des Baudenkmals aus seinen Erträgen. Hier entstehen im Verhältnis zur ursprünglichen Nutzung (z.B. Kirche, Schloß, Bauernhaus, ...) viele Widersprüche, die im Entwurfsvorgang abzuwägen sind. Nur die rechtzeitige Beteiligung der Fachbehörde sichert bei Konflikten die Förderung bzw. die Baugenehmigung - eine Grundleistung aller Planungsleistungsphasen!

Im Denkmal kann auch der Nutzungsverzicht oder die Nutzungseinschränkung sinnvoll sein. Grundsätzlich ist eine respektvolle Einbindung der neuen Nutzung in den Bestand sinnvoll, auch bei wirtschaftlichen oder nutzungstechnische Einschränkungen.

Konservierung oder Renovierung, Reparatur oder Austausch, Erhaltung oder Abbruch, Nutzungsverzicht oder Übernutzung sind neben der Frage nach Reversibilität der neuen Konstruktionen die Maßstäbe, an denen der Entwurf am Baudenkmal gemessen werden müßte.

Gestaltung

Der Bestand wird durch den Entwurf verändert. Ein bestandsgerechter Entwurf ordnet sich grundsätzlich den Möglichkeiten des Bestands unter. Dies betrifft sowohl den Konstruktionsentwurf als auch die Gestaltung. Schrille und modische Töne, „kritische Rekonstruktion“ oder brutale Formgebung sichern zwar kurzfristige Aufmerksamkeit, müssen aber nicht unbedingt wirtschaftlich sein und nutzen sich bei fortschreitendem Zeitgeist schnell ab.

Die Arbeitsmethode

Prozeßcharakter

Entwerfen ist ein Prozeßgeschehen mit aufeinander aufbauenden und einer Rückkoppelung unterworfenen Arbeitsphasen. Der Entwurfsvorgang erfordert wirtschaftlichen Einsatz der dabei verbrauchten personellen (Bearbeiter) und materiellen (Bürokosten) Ressourcen.

Der Entwurfsvorgang führt über die Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme, die Vorentwurfsphase bis zur Genehmigungsplanung in die Ausführungsplanung und die Gegenkontrolle durch den Projekt- und Bauablauf. Die jeweils eingesetzten Ressourcen müssen zur wirtschaftlichen und technischen Optimierung einer ständigen internen (Bearbeiter) und externen (Projektleiter, sonstige Beteiligte) Kontrolle und Steuerung unterworfen werden. Dabei ist immer die Frage nach denkbaren besseren Alternativen im Hinblick auf den Ressourceneinsatz abzuwägen. Dies setzt die ständige Bereitschaft zur Infragestellung des eigenen Standpunkts im Sinn eines dialektischen Erkenntniswegs (These -> Antithese -> Synthese ->...) voraus.

Nur über ständige Alternativenbildung kann der Entwurfsablauf optimiert werden.

Der Entwurfsablauf ist terminlich, im Hinblick auf die sonstigen Beteiligten und die Leistungsberechnung stetig zu planen und zu kontrollieren. Dies kann mit Projektbesprechungen, To Do - Listen und durch Projektplanungssoftware geschehen.

Darstellung

Das Entwerfen im Bestand hat sich am Bestand zu orientieren. Deswegen sind die bestehenden Bauteile und ihre Überformung durch den Entwurf immer in zwei unterschiedlichen Darstellungsformen nachzuweisen. Dies kann alternativ oder ergänzend durch Beischriften (z.B. Abbruch, Neu, Bestand, Verkleidung neu, ...) und Kartierung (z.B. kopierfähige Schraffurmuster, Stricharten und Symbole, nur aufwendig kopierfähige und so nur in Vorstufen bzw. in der absoluten Endredaktion der Entwurfsphase sinnvolle Färbelungen) geschehen.

Abgesehen vom Optimierungsgeschehen betreffend Bestandsvergleich, Abstimmung mit sonstigen Beteiligten sowie technische Kontrolle und Entwicklung muß der Arbeitsaufwand in jeder Entwurfsstufe ergebnisorientiert sein. Aufwendige Darstellung ist folglich der Endredaktionsphase des abgestimmten Entwurfs vorbehalten. In den Vorstufen geht es von der klein- oder unmaßstäblichen Systemskizze mit dem 6B in flotte Handzeichnungen bis zur gebundenen Darstellung in Blei im jeweils angemessenen Maßstab. Übertriebene Darstellungstiefe in frühen, unabgestimmten und ganz sicher noch zu überarbeitenden Entwurfsphasen ist Blendwerk und Unsinn im wirtschaftlichen Sinn, ein sicherer Hinweis auf falsche Arbeitseinstellung!

Die von allen bautechnischen Bedürfnissen im Bestand entfernten Darstellungsmethoden der typischen Tragwerks- und Haustechnikplanung stellt eigentlich ein eigenes trauriges Kapitel dar. Die hier gängigen Versäumnisse äußerst renitenter Zeitgenossen ("damit sind wir schon immer durchgekommen") kosten sinnloser Geld und erhaltenswerten Bestand als die dümmste Architektenplanung. Jeder weiß das, d´rum schweigt des Sängers Höflichkeit.

CAD im Bestand

Im Altbau bildet der Bestandsplan die Entwurfsgrundlage. Sinnvollerweise ist er im Ausführungsmaßstab aufgemessen, er liegt oft nur auf Zeichnungsträger vor. Für die Einbindung in und Weiterbearbeitung mit CAD erscheint derzeit nur eine Softwarelösung sinnvoll:

Einscannen des Bestandsplans, umwandeln in Datenformat tif.

Einlesen, skalieren und bearbeiten (löschen zu entfernender Bauteile, störender Beschriftung) mit TSL CAD-Raster (keine Vektorisierung, Bestandspläne bleiben im Rasterformat).

Entwurfsnachtrag über Bestandsraster in Vektorgrafik mit AutoCad, ausreichend AutoCad LT.

Zu empfehlen sind jeweils die neuesten Software-Versionen für Win95.

Dokumentation

Zur sicheren Dokumentation und Verwaltung der normalerweise umfangreich entstehenden Arbeitsergebnisse (Skizzen, Zeichnungen, Tabellen, ...) sind diese immer sinnvoll zu betiteln (Projekt, Darstellung), zu datieren und vom jeweiligen Bearbeiter zu signieren. Überarbeitungsvorgänge auf vorhandenen Arbeitsergebnissen sind durch entsprechende Beschriftung (geändert: Datum, Bearbeitersignum) zu vermerken. Fertige Zwischen- und Endergebnisse sind nach Bedarf zur Abstimmung und als Leistungsnachweis an den Bauherrn und sonstige Beteiligte zu verteilen. Arbeitsergebnisse wirken büroextern als mehr oder weniger wirksame Werbemittel im Wettbewerb.

Grundlagenermittlung

Bestandsaufnahme

Die Qualität der Bestandsaufnahme erzeugt die Entwurfsqualität einer bestandsgerechten Planung. Möglichst frühzeitig und vollständig sollte deswegen der Bestand in seiner geometrisch-konstruktiven Ausbildung und seinem Schadensbild in entsprechenden Arbeitsgrundlagen dem Entwurfsgeschehen bereitgestellt werden.

Jede Datenübertragung ist mit Verlusten verbunden. Beim Entwerfen müssen Zwischenergebnisse deshalb immer wieder am Bestand auf Machbarkeit überprüft werden.

Nur eine Bestandsaufnahme im Maßstab der Ausführungsplanung sichert dieser eine angemessene Datengrundlage. Der kleinmaßstäbliche Vorentwurf liefert wesentlich bessere Ergebnisse, wenn seine Datengrundlage als großmaßstäbliche Bestandsaufnahme vorliegt, bedarfsweise kopiertechnisch verkleinert.

Im Idealfall hat der Entwerfer auch die Bestandsaufnahme durchgeführt, das transportiert die meisten Bestandsdaten in den Entwurf und weitere Leistungsphasen. Dies gilt für Bestandsdaten, die nur in der sinnlichen Erinnerung (z.B. Geruch, Raumerlebnis, Lichtwirkung) vorliegen und die "objektiv" dokumentierten "harten" Daten (Konstruktionsgeo-metrie, Zustandskartierung und -beschreibung), die aber ständig zu interpretieren sind. Die externe Bestandsaufnahme, von z.B. baupraxisfremden Anbietern, die die Informationsverwertung in Ausführungsplanung, Ausschreibung und Abrechnung nicht überblicken, liefert regelmäßig sehr dürftige Ergebnisse.

Werden für Befundbegutachtung externe Kräfte (Restaurator, Fachgutachter) eingeschaltet, müssen sie zur Abgabe einer detaillierten Leistungsbeschreibung verpflichtet werden, aus denen alle Maßnahmen ersichtlich werden, die sich aus dem Befundergebnis ableiten. Selbstverständlich kann dies die vorherige Ausführung von Musterachsen bzw. sonstigen Arbeitsproben bedeuten. Erst in der praktikablen Verwertung erweist sich die Qualität eines Gutachtens!

Das Raumbuchsystem zur technischen Bestandsaufnahme

Das externe Fachgutachten

Viele Gutachten zu Bauphysik und -chemie, Baugrund und Baukonstruktion beurteilen akribisch die Bestandssituation mit gerade aktueller Labortechnik, ohne gleichwertig detaillierte Sanierungsempfehlungen geben zu können. Es fehlt dann der Praxisbezug. Oft sind die Empfehlungen nur an normierten Regelwerken, den Möglichkeiten der Baustoffhersteller und der marktgängigen Verfahrenstechnik orientiert. Das wirtschaftliche Interesse des Objektbesitzers und die technischen Belange des Bauwerks werden nicht selten den wirtschaftlichen Eigeninteressen des "Gutachters" und seiner industriellen Auftraggeber untergeordnet.

Tips zum erfolgreichen Einsatz von Gutachtern

Entwurfsgrundlagen

Nutzung

Die Anforderungen an die Nutzung stellen der Bauherr und die baubeteiligten Behörden. Sie sind im Entwurfsgeschehen qualifiziert zu beraten und zu beteiligen, um bestandsverträgliche Vorgaben herbeizuführen und angemessen zu berücksichtigen.

Technik

Die technischen Anforderungen ergeben sich aus Regelwerken, den funktionalen und konstruktiven Randbedingungen und den Zielsetzungen des Bauherrn. Die technisch - konstruktiven Randbedingungen sind als Entwurfsgrundlage qualifiziert zu berücksichtigen. Der diesbezügliche Informationsbedarf kann durch Fachliteratur und Beteiligung entsprechender Fachleute (Ingenieure, Gutachter, Baustoffproduzenten, Handwerk) gedeckt werden. Der Informationsbedarf ist vom Entwurfsbearbeiter rechtzeitig zu bemerken und möglichst frühzeitig in den Entwurfsvorgang einzubringen. Er ist für seinen eigenen Informationsstand selbst verantwortlich.

Gestaltung

Die gestalterischen Entwurfsabsichten sind mit den zuständigen Projektbeteiligten möglichst frühzeitig abzustimmen, um entsprechende Entwurfsüberarbeitung zu vermeiden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine zurückhaltende und bestandsverträgliche Gestaltung ohne Historismen und Modernismen, um dem Entwurfsergebnis wirtschaftliche und stilsichere Dauerwirkung zu verleihen.

Erhaltung / Denkmalschutz

Steht das Entwurfsobjekt unter Denkmalschutz, sollte vor allen Planungsarbeiten eine Grundsatzabstimmung mit dem betreffenden Gebietsreferenten stattfinden. Dabei sind bau- und fördertechnische Fragen zu klären. Wichtig ist, bei aller Liebe zur Denkmalpflege auch die Überlebensfähigkeit des Objekts im Auge zu behalten.

Bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen und im Hinblick auf die Baugenehmigung sind die denkmalbezogenen Erhaltungsabsichten angemessen im Entwurfsvorgang zu berücksichtigen und auftretende Entwurfskonflikte mit dem Denkmalpfleger rechtzeitig abzustimmen.

Grundsätzlich gilt: Die Erhaltung von Baubestand ist nicht nur denkmalrechtlich, sondern auch technisch, gestalterisch und wirtschaftlich oft die beste Lösung.


Entwerfen von Arbeitshilfen

Im Projektablauf werden große Mengen von Daten erarbeitet und verwaltet. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt sich dabei der Einsatz von Arbeitshilfen wie Formulare, Listen u.s.w. Soweit nicht schon projekttaugliche Arbeitshilfen vorliegen, sind Neufassungen erforderlich. Der Entwurf solcher Arbeitshilfen, die Text, Bild/Zeichnung oder beides in Papierform oder elektronisch darstellen können, folgt den allgemein anwendbaren oben genannten Grundsätzen.

Arbeitshilfen dienen der Datenerfassung (z.B. Erfassung Bestandsbauteile, Zustand, ...), der Datenverwaltung (Archivsystem), der Datenentwicklung/-umformung (z.B. Planungsziele, Maßnahmenbeschreibung, Berechnungssysteme Projektkosten und Abrechnung) und sonstigem Informations- und Dokumentationsbedarf.

Der Entwurf von brauchbaren Arbeitshilfen setzt eine genaue Problemanalyse voraus. Diese sollte - wie im Prozeßgeschehen üblich - in überschaubaren Stufen mit der möglichst intensiven Abstimmung von Zwischenergebnissen geschehen. Am Abstimmungsprozeß ist der dafür geeignetste Mitarbeiter/Vorgesetzte zu beteiligen, um unwirtschaftliches Arbeiten zu vermeiden.

Der Aufbau bzw. die Struktur oder Organisationsform von Arbeitshilfen ist nach folgenden Entwurfskriterien zu entwickeln:

Erforderliche Grundlagenermittlung und Analyse:

1. Aufgabenstellung

2. Arbeit ohne Arbeitshilfe?

3. Vergleichbare oder ähnliche Arbeitshilfen

4. Verbesserungsbedarf durch Arbeitshilfe

5. Aktuelle rechtliche Grundlagen

6. Zielstellung der neuen Arbeitshilfe

Entwurfsaufgaben:

1. Hierarchisch logische Gliederung in Haupt- und Unterabschnitte, zutreffende Titelbildung

2. Schlüssigkeit des Systems, keine internen Widersprüche, möglichst geringer Interpretationsbedarf, keine Datenvermehrung durch annähernd gleichwertige bzw. verwechselbare Begrifflichkeiten 3. Einheitliche, knappe und eindeutig zutreffende Datenerfassung und -beschreibung, möglichst Verzicht auf verunklärende Fremdworte

4. Entwurfsbegleitende Anwendungskontrolle am fiktiven oder praktischen Anwendungsfall, ständiger Ergebnisbezug, stetige Einarbeitung von Ergebnissen aus Praxistest

5. Prüfung auch von Alternativen

6. Anwendung geeigneter Software ab der dafür angemessenen Ergebnisphase (Einsparen von Druckvorgängen)

7. Erfüllung der Dokumentationspflicht betr. Titel, Datierung, Bearbeiter

Layout:

1. Leicht bearbeitbare Gestaltung - Arbeitstechnik

2. Leicht lesbare und übersichtliche Gestaltung - Maßstabsfrage

3. Kopier- und Faxfähige Gestaltung - Klare Kontraste

4. Auch auf andere Arbeitshilfen umformbare Gestaltung - Bürolayout

5. Archivierung und allgemeine Bereitstellung des Arbeitsergebnisses (auf Datenträger, in Arbeitshilfen-Akt)


Instandsetzungsplanung und Konstruktionswahl

Grundsätze und Darstellungstechnik

Die Grundsätze

Wirtschaftlichkeit

Arbeitsablauf Instandsetzungsplanung

Die im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung zum Arbeitsablauf aufgeführten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind auch für die Instandsetzungsplanung zutreffend. Ergänzend sind dabei aber einige weitere Faktoren zu berücksichtigen:

Rechtzeitige und planungsbegleitende Überprüfung der Planungsergebnisse am Bestand auf Durchführbarkeit und Informationsmethode

Schon bei der Bestandsaufnahme muß der Umfang der später erforderlichen Ausführungsplanung berücksichtigt werden, um die dafür erforderlichen zeichnerischen und sonstigen technischen Grundlagen (z.B. verformungsgetreues Bauaufmaß, technische Bestandsaufnahme mit dem Raumbuch- und Holzlistensystem) sachgerecht zu liefern. Die Bestandsplanerstellung durch praxisfremde Aufmaßtruppen ist nur bei intensiver Steuerung durch in Planung und Bauabwicklung erfahrene Ingenieure vertretbar. Versäumnisse in diesem Bereich sind in der Phase der Ausführungsplanung aus terminlichen und vertragsrechtlichen Gründen schwer wieder gutzumachen. Sinnvoll: Voraufmaß der Bauteilkanten mit Totalstation/Vermessungsingenieur, Nachtrag der wichtigen Konstruktionsdetails und Bestandsinformationen durch entwurfs- und bauleitungserfahrenen Ingenieur/Architekt.

Das Planungskonzept der Gebäude-, Tragwerks- und Haustechnikplanung ist vor Reinzeichnung und Verteilung an sonstige Beteiligte auf Durchführbarkeit, erforderliches Arbeitsverfahren und vollständige Darstellung in Wort und Bild im Bestand zu überprüfen. Dabei ist die für die Beteiligten jeweils geeignete Informationsform zu wählen, um fehlerhafte und unvollständige Informationsübertragung weitestgehend auszuschließen.

Die entsprechenden Darstellungsformen (Skizze, Detail in Dreitafelprojektion, Orientierungsübersicht, Perspektive / Isometrie, Kartierung und Symbole) und Beschreibungsformen (Kurztext, Langtext, zusätzliche Erläuterungen, ...) müssen also eine möglichst sichere Informationsübertragung gewährleisten.

Einbindung praktischer Erfahrung

Steht ein Bearbeiter das erste Mal vor einer Planungsaufgabe, muß er neben der angemessenen Bestandsaufnahme, seinem allgemeinen und fallbezogen erweiterten theoretischen Fachwissen möglichst auch praktische Erfahrung in den Planungsprozeß mit einbinden. Dafür kann er Fachkollegen und externe Berater aus Handwerk und Herstellerfirmen in Büro- bzw. Ortsterminen oder telefonisch beteiligen.

Allerdings darf er sich nicht blindlings auf Andere verlassen. Ein sinnvoll umsetzbarer Erkenntniszugewinn setzt die kritisch - hinterfragende Auseinandersetzung mit allen fachlichen Beiträgen voraus. Dazu müssen die jeweilig anzunehmenden Standpunkte, Denkblockaden und wirtschaftliche Eigeninteressen der Beteiligten zutreffend analysiert werden. "Das haben wir immer schon gemacht" oder "In unserem Katalog finden sich folgende Lösungsvorschläge" sind Aussagen, die eine sachbezogene und für den Einzelfall angemessene Lösung nicht versperren dürfen.

Die besten Lösungen erfordern den dialektischen Umgang mit auch gegensätzlichen Alternativen. In der heutigen Wettbewerbssituation darf man dazu auch von den Partnern auf Seite des Handwerks und der Hersteller innovative Beiträge (nicht nur kostenlose Ausschreibungstexte) erwarten. Alle Beteiligten sollten sich dafür einer akzeptablen Arbeitsethik verpflichtet fühlen, langfristig bestimmt die beste Qualitätssicherung und Wettbewerbsstrategie.

Konstruktionswahl

Grundkonflikte

Im Bestand wird die Wirtschaftlichkeit durch die geplanten Konstruktionen maßgeblich beeinflußt. Je mehr Bestand mit ihrer Hilfe nutzbar wird, umso wirtschaftlicher wird meist das Projektergebnis. Hier liegt die Herausforderung und Verantwortung für den Planer im Bestand. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Wirtschaftlichkeit durch eigentlich vom Bauherrn zu vertretende Faktoren beeinträchtigt werden kann:

Der Bauherr mißachtet die Zusammenhänge zwischen Bestandsaufnahme und Planung und läßt nur eine unzulängliche, nicht ausreichend planungsbezogene technische Bestandsaufnahme zu.

Folge: Mangels geeigneter Planungsgrundlage wird eben keine Instandsetzung geplant, der Bestand wird gegen am Reißbrett leicht entwerfbare oder aus Katalognummern aussortierte Neuteile ausgetauscht (z.B. Fenster). Dem fallen nicht nur unrettbar zerstörte, sondern auch die ohne größeren Aufwand wiederverwendbare Baukonstruktionen zum Opfer. Der Planer muß aus Überlebenstrieb die für ihn einfachste Lösung suchen - also vermeidet er aufwendige Instandsetzungsplanung.

Die bautechnischen Rechenregeln sehen den Altbaufall nicht angemessen vor, das vereinbarte Planungshonorar läßt die Entwicklung einer altbaugerechten Einzellösung nicht zu.

Folge: Der Planer entscheidet sich für leicht rechnerisch beherrschbare neue Konstruktionen, obwohl die Altkonstruktion billiger gleiche oder sogar bessere Ergebnisse gewährleisten könnte.

Der Bauherr entläßt den Planer nicht aus der Haftung für wiederverwendete Baustoffe bzw. Bauarten bzw. er läßt sich durch Planer nicht diesbezüglich beraten.

Folge: Der Planer entscheidet sich für Abbruch und teure neue Konstruktionen, obwohl die Altkonstruktion billiger gleiche oder sogar bessere Ergebnisse gewährleisten könnte.

Das vereinbarte Honorar sichert nur knapp das Überleben und müßte eigentlich durch steigende Baukosten verbessert werden.

Folge: Der Planer widersetzt sich teuren Sanierungsvarianten zu wenig (Sanierputz, nachträgliche Horizontalisolierung, schicken Edelmetallbau, Volldämmung), obwohl technisch und wirtschaftlich günstigere Konstruktionsalternativen zur Verfügung stehen. Die Konstruktionsbegründung gegenüber dem Bauherrn liefern die üblichen errechneten Horrorszenarien (Geschäft mit der Angst, Klimaapokalyptik).

Das vereinbarte Honorar entspricht nicht dem Haftungsrisiko, die Zahlungsbereitschaft des Bauherrn läßt eine objektive Fachberatung nicht zu, die Kenntnisse des Planers entsprechen nicht der Aufgabenstellung.

Folge: Der Planer bezieht möglichst viele externe Fachgutachter, mehr oder minder verquickt mit Herstellerinteressen, in seine Entscheidungsfindung zur Haftungsverteilung ein. Sie befürworten regelmäßig teure Konstruktionsvarianten (um durch von ihnen abhängige Baukosten die Wichtigkeit ihrer eigenen Existenz zu begründen?). Dem fällt der Bestand umfangreich zum Opfer.

Der Bauherr oder sonstige maßgeblich Beteiligte wünschen sich "Neuen Glanz", Rekonstruktion zweifelhafter Bauzustände und extreme Oberflächenoptik oder Bauteilbelastbarkeit.

Folge: Der Planer verzichtet auf sparsame, zurückhaltende und die Baugeschichte bejahende Bestandsübernahme auch von jüngeren, teilgeschädigten, schadensbelasteten oder fragmentierten Bauteilen ohne eigentliche technische Notwendigkeit. Wirtschaftlich unsinnige, einer bestandsvernichtenden Ästhetik oder radikalen Normerfüllung verpflichtete Baumaßnahmen werden dadurch verursacht.

Im Idealfall gelingt es dem "bestandsgerechten" Planer, durch rechtzeitige Bauherrnberatung und angemessen eingesetzte Arbeitsethik die hier genannten Problempunkte im Sinne des Bauherrn und des Bauwerks zu lösen.

Konstruktionsgrundsätze der Instandsetzungsplanung

Die Darstellungstechnik

1. PROJEKTION

Die Verdeutlichung der Bausituation und Planung erfordert regelmäßig eine Darstellung in 3-Tafel-Projektion, also Grundriß, Ansicht, Quer- und Längsschnitte. Ergänzend können besondere Darstellungsweisen wie Isometrie, Perspektive und Explosionszeichnung die Planungsinformation weiter verdeutlichen und verdichten.

2. INFORMATIONSDICHTE

Die Darstellung hat vorhandene Schäden und Verformungen der Baukonstruktion zu berücksichtigen, soweit diese Anforderungen an Planung und Ausführung auslösen.

Die Objektgeometrie ist eindeutig und bedarfsweise bis zu verdeckten Kanten und Aufsichten vollständig darzustellen (siehe hierzu die Vorgaben des BLfD zur Bestandsaufnahme).

Die Blattgröße und -einteilung hat die Anforderungen der späteren Blattverwendung (Behördenvorlage, Baustelle, ...) zu berücksichtigen.

3. STRICHSTÄRKE

Die Strichstärken von Tuschezeichnungen sind gem. DIN 1356 zu wählen. Zeichnungen in Blei müssen sauber, deutlich und bestens kopierfähig ausgeführt werden.

4. KARTIERUNG

Geschnittene Bauteile sind mit der DIN-Schraffur bzw. objektbezogenen Schraffurmustern sinnvoll und ohne Informationsüberfrachtung zu kartieren. Der Bestand ist im Unterschied zu Neuteilen grau zu hinterlegen. Nicht kopierfähige Färbelung nur im Ausnahmefall !

Sonstige Informationen wie Bauteilnummern, Abschnitte, Wegführungen, Trassen u.s.w. können mit Kürzeln kartiert werden.

Alle Kartierungen sind in übersichtlichen Planlegenden zu erfassen.

5. DARSTELLUNGSBEREICH

Die Zeichnung soll die betroffene Konstruktion mit Umgebungsanschluß darstellen, um die Bauleistung mit ihren Konsequenzen betr. Lastaufnahme und -abtragung, Sicherungsbedarf, Montagekonflikte, Transport und Anschlußausbildung sowie während Planung und Ausführung auch geschoßübergreifend zu verdeutlichen.

6. MASSTAB

Der Zeichnungsmaßstab muß die Planung ausreichend verdeutlichen. Tischler- und Stahlbaukonstruktionen, Bauteilanschlüsse, Durchdringungen und Abdichtungen sind in 3-Tafel-Projektion fallweise bis zum 1:1 zu detaillieren.

7. BLATTAUFTEILUNG UND PLANFORMAT

Die Blattaufteilung erfolgt entsprechend den zugehörigen Zeichnungen. Ausreichende Freiräume für Zeichnungsabstand, Über-, Unter- und Beischriften sowie Legenden und Plankopf mit Stempeln sind vorzusehen. Die Blattaufteilung wird auf A4 maßgetreu vorskizziert und vom Projektleiter begutachtet.

Das Planformat hat die Verwendung unter den Bedingungen der Baustelle bzw. der Präsentation beim Bauherrn zu berücksichtigen. Die Falteinteilung gem. DIN ist bei der Formatwahl zu berücksichtigen und einzutragen.

8. BESCHRIFTUNG

Die Zeichnungen auf dem Plan sind deutlich zu betiteln.

Alle Konstruktionsteile sind in Beischriften knapp und eindeutig zu benennen. Schnittführungen und sonstige Achsen sind in allen Projektionen und Ebenen vollständig und einheitlich zu beschriften.

Die geplanten Maßnahmen sind durch geeignete Beischriften und durch Positionsnummern mit Verweis auf die Leistungsbeschreibung zu erläutern. Deutsche Rechtschreibung nach Duden!

Der Plankopf ist nach Vorlage bzw. Muster vollständig auszufüllen.

9. CAD

Durch die Kombination geeigneter Raster- und Vektorsoftware (empfohlen: TSL CADRaster, AutoCAD LT) kann CAD auch im Bestand wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme gescannt und als Rasterdaten von Vektordaten überlagert.

10. PRÜFUNG

Die Zwischenergebnisse und das vermeintliche Endergebnis sind vom Projektleiter im Hinblick auf den o.g. Kriterienkatalog zu prüfen.





Altbau und Denkmalpflege Informationen Startseite und Impressum
Bauberatung?