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Konrad Fischer
Sparsame Bausanierung: Altbau-Gebäudeplanung nach HOAI durch Architekten & Ingenieure oder nicht
Planungstricks, Planungsmängel & Planungsfehler
Sparsam Planen und Bauen im Altbau - Voraussetzungen und Methoden 1.6
In Unterseiten aufgeteilt: 1:
Einleitung:1.1 1.2 1.3 1.4 Der Krieg gegen die
Bausubstanz:1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11
Kapitel 1: Projektentwicklung: 1.12
Kapitel 2: Bauvorbereitung: 1.13 1.14
Kapitel 3: Funktions-, Entwurfs-, Ausführungs- und Kostenplanung: 1.15
Kapitel 4: Konstruktionsplanung:1.16
Haustechnikplanung:1.17
Altbaugeeignete Reparaturverfahren und Alternativen zu zerstörerischen Sanierverfahren 1 2.2
Kapitel 5: Maßnahmen- und Kostenplanung
Kapitel 6: Bauablauf
Kapitel 7: Planungsvoraussetzungen
Mancher Gebäudeplaner
- weiß, wie man ängstliche Bauherrn fängt und dient sich deswegen als oberster Verharmloser aller Baukosten an, später folgen die "ach so überraschenden"
Kostenexplosionen allerorten;
- weiß im Unterschied zum fachlich qualifizierten Bauingenieur oder Architekten nicht, will oder darf nicht wissen, wie man
alte und geschädigte Bausubstanz technisch zutreffend erfaßt, kostentreu instandsetzt und wirtschaftlich,
also öffentlich ausschreibt - das hat er weder im Studium richtig gelernt noch dazu in der Praxis allzuviel Brauchbares erfahren,
deswegen setzt er auch aus berechtigter Versagens- und Haftungsangst auf firmen-, schwachverständigen- und fachplanerseitige
Erledigung seiner unterlassenen Planungspflichten, wobei diese "Unterstützer" genau seine Wissenslücken nutzen, um den geradezu
größten Mist - für den Gebäudeplaner sogar in vielfacher Weise durch Steigerung und Erhöhung der Baukosten /
Sanierkosten honorarerhöhend - zu vermarkten.
- berät den Bauherrn wenig bis gar nicht zu den wirtschaftlichen Fragen rund um die Objektentwicklung und -vermarktung;
- vernachlässigt die lage- und objektbedingten Planungsbeschränkungen und bevorzugt eher übertriebene Eingriffe um
"seiner" vom Zeitgeist abgekupferten Pseudo-Ästhetik willen - egal wie sich das rechnet und ob das den späteren Bauwerksnutzern
auch behagt;
- versteht es meisterlich, aus oberflächlicher Bestandsaufnahme und Schlechtachten
seiner Helfer die im neuen Glanz erstrahlende Rundumerneuerung vom Baugrund bis zum Dachspitzl abzuleiten -
auf Kosten von Bausubstanz und Bauherrnkasse;
- begreift Altbaukonstruktion, Baustofflehre und Schadensdynamik gar nicht oder nur aus gratifikationsgestützter
Herstellersicht, also Einsatz von schädlichen, aber teuren Sanierbaustoffen oder -methoden (z.B. Heil-
bzw. Sanierputze, hydrophobe Fassadenbeschichtungen, Dämmstoffe,
Kondensatfallen) oder Saniermethoden (z.B. Horizontalsperre gegen kondensatbedingte Feuchteschäden,
lufterhitzende Heizung), mit denen er gleichwohl altbauspezifische "Therapie", sogar "Denkmal-Pflege"
vorflunkert (ähnlich der Niedrigenergiehaus- und Passivhaus-Leichtbauweise, in denen kranke Bauherrschaften sich über
Hausschwamm, Schimmel und ausbleibende Heizkostenersparnisse wundern dürfen);
- kann sich im endlos verschlimmbessernden Wirrwar der umsatzsteigernd manipulierten Bauvorschriften, DIN-Normen
und Regelungen zugegebenermaßen niemals zurechtfinden und nimmt deswegen die gratifikationsgestützte Planungs-Hilfe der hier
Kompetenz vorspiegelnden umsatzorientierten Firmen bzw. deren Pharmareferenten/Sanierberatern (=Heilberatern) in Anspruch;
- kann mangels Einblick in die bestandsgerechten Regelungen der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI §§ 2-7, 10-12, 15, 24, 27) gegen die Neidphalanx von Förderbeamten und
Bauherrn kein für die kostengünstige und -sichere Reparaturplanung auskömmliches Honorar durchsetzen;
- ist den rechtsmißbräuchlichen Drohungen und Aufforderungen zu Honorarangeboten
gegen konkurrierendes Honorardumping, ahnungslose Berufseinsteiger und Denkmalpflegestudenten hilflos ausgesetzt, da kostendämpfende
Planungsqualität bei der Vergabeentscheidung keine Rolle spielt;
- kann die Honorarbestandteile der HOAI für mitverarbeitete Bausubstanz noch das "Planen und
Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz" nicht richtig anwenden. Seine diesbezügliche angemessene
Beratung, Honorarvereinbarung und Leistung unterbleibt, obwohl sie für den Bauherrn zum
wirtschaftlichen Bauergebnis führen würde;
- führt deswegen die Bestandsaufnahme in der Grundlagenermittlung bau- und kostentechnisch
unzureichend aus;
- veranlaßt aus Angst und zur Verlagerung seiner Verantwortung teure und oft sinnlose "Untersuchungen" und Gutachten mit
vorhersehbar baukostensteigerndem Ergebnis: Bestandsvernichtung, -vergiftung und Erneuerungsempfehlung - die angemssene Bemusterung
und Betestung bestandsgerechter Reparaturverfahren an den maßgeblichen Bauteilen mit vernünftiger Auswertung als wichtige und
oft spielentscheidende Voraussetzung für eine budgetgerechte und kostengünstige Bauausführung kennt er nicht, beherrscht
er nicht oder unterläßt er einfach so, weil es für ihn viel bequemer ist, alten Schund rauszuschmeißen und alles
teuer nach DIN aus dem Rezeptbuch der industriellen Einflüsterer zu erneuern;
- liest aus restauratorischen Befunduntersuchungen bestenfalls eine Aufforderung zum Totalreinigen inkl.
Nachäffen früherer Bauzustände (Rekonstruktion/Kopie) heraus - egal wieviel Substanz und Geld das auch kosten mag;
- studiert zu wenig die Schadensfälle der Baupraxis, vertraut deshalb den nicht nur für ihn unverständlichen
Rechenformeln "moderner" Bauphysik und Normen zur Vermarktung technisch unsinniger oder gar schädlicher Konstruktionen;
- kennt die VOB- und Baurechts-Kommentare nicht und kann deswegen im Altbau erforderliche Vertragsregelungen und "Normausnahmen"
nicht rechtssicher durchsetzen;
- kennt auch die Leistungspflichten der Fachplaner nicht, verankert deren vom Bauherrn zu liefernden erforderlichen
Planungsbeiträge der Fachplanung nicht in seinem Vertrag und muß sich dann mit unzureichendstem Mist zufrieden geben, obwohl
später die üblicherweise extremen Planungslücken und gegen jede Vorschrift zur Produktneutralität verstoßenden
Manipulationsplanungen aus dem Haustechnik-Herstellerhause Müller&Meier GmbH&Co.KG. auf eigene Kosten zu ergänzen und zu
verbessern sind;
- weiß, daß er Neuteile planerisch leichter bewältigen kann (Umsonstplanung vom Hersteller,
die dem Bauherrn seit jeher und immer unbeanstandet in Rechnung gestellt wird, da der erst in der Ausschreibung entdecken könnte -
und immer darüberhinwegsieht - daß sich darin verbotenerweise unfaßbar viele Produktnamen mit dem Tarnzusatz "oder
gleichwertig" tummeln) und damit wesentlich mehr Honorar und Provision bei wesentlich weniger Leistung entsteht - die typische
Win-Win-Situation zwischen Planer und Hersteller auf Kosten des betrogenen Bauherrn;
- droht deswegen mit instandsetzungsbedingten Mehrkosten, DIN-Normen, Energiesparveordnung EnEV und Erneuerbare Energien Wärme
Gesetz EEWärmeG sowie sonstige Gesetze und Richtlinien ohne Hinweis auf hier immer gegebene Befreiungen sowie Einschränkungen
und empfiehlt den Bestandsaustausch bzw. sinnlos teure Instandsetzungsverfahren und Modernisierungen.
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München. Stahlbetonfassade nach 10 Jahren. Planungs- und Handwerkskunst heute.
Das lustige Planer-Quiz
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