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Der Schwindel mit Wärmedämmung und Energiesparen 15
Risiken durch Dämmstoff und
Hausisolierung:
Auffeuchtung, Temperaturdehnung, Dämmstoffbrand und Fogging
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Der Schwindel mit der Wärmedämmung - Start Kapitel 1 - Einstimmung: Schadensfälle an Dämmfassaden - Befall mit Würmern, Absturz usw.
2 - Zur Sache: Schimmel und Algen durch WDVS
3 - Fassadendämmung naß veralgt?
4 - Schädlingsbefall und Thermographie
5 - Amtliche Energiesparversprechen / Energiesparverbrechen?
6 - Dämmung, EnEV und Schimmelpilzbefall
7 - Widerspruch Mieter gegen Mieterhöhung nach energetischer Sanierung / Gutachten für Widerspruch Eigentümer ./. WEG gegen Beschlußfassung energetische Sanierung Fassade
8 - Reboundeffekt / Problemdiskussion Innendämmung / Innenisolierung
9 - Wärmedämmung im Vergleich + Warum Dämmstoff nicht dämmt und auch gar nicht dämmen kann! Der Beschiß mit dem λ-Wert (Wärmeleitfähigkeit) / Das Lichtenfelser Experiment
10 - Schwindel? Dämmung + Energiesparverordnung EnEV
11 - Befreiung und Ausnahme von Energieeinsparverordnung
12 - Lichtenfelser Experiment - Ein Fake?
13 - Altbausanierung - Lohnt sich Energiesparen durch Dämmung?
14 - Frost, Eis, Kondensat, Feuchte, Nässeschäden und Beulenpest auf WDVS - Wärmedämmverbundfassaden, Dämmfassaden, Fassadendämmung.
15 - Dämmstoffbrand, Fogging + Energiesparen
16 - Dachdämmung / Zwischensparrendämmung verpilzt?
Die juristische Klarheit zum Wärmedämmverbundsystemschaden (WDVSS) liefert das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem
Urteil vom 31.5.1996 - 22 U 229/95, das rechtskräftig unter Bezugnahme auf ein
hervorragendes Sachverständigengutachten feststellt (Leitsatz 3): "Eine im Verbundsystem hergestellte Plattenfassade ist
bereits jetzt [zum Ausführungszeitpunkt] mangelhaft, wenn nach sachverständiger Beurteilung "von innen diffundierende
Feuchtigkeit eines Tages die fest aufsitzenden [Dämm-]Platten nach außen drücken" wird."
Auf Seite 8 im Urteilstext ist dann zu lesen, daß
es "der Sachverständige ... nicht als Gefahr, sondern als Gewißheit dargestellt"
[hat], daß dieser Schadensfall auch tatsächlich auftreten wird
(Anhörung des Sachverständigen am 21.09.1993).
(Ergänzung in [ ] KF gem. vorliegendem Urteilstext.)
Im Klartext: Die WDVS-Bauweise ist demnach ein Baumangel - was auch die verschiedenen WDVS-Verbote in den USA
seit 1996 immer wieder anführten. . Warum? Weil die von innen und außen eindiffundierende Feuchte (Dampfdiffusion,
Beregnung, Einkondensierung aus Luftfeuchte an den nach Sonnenuntergang schnell abkühlenden Dämmplatten) aus den Platten mit
regelmäßig sehr hoher praktischem Feuchtegehalt nicht mehr entkommt und in Verbindung mit der Regenfracht durch Risse und
Bauteilfugen über kurz oder lang zu extremen Feuchteschäden (Schimmel, Algen, Frostsprengung) führen kann. In Amerika
bei über 90 Prozent der untersuchten WDVS-Häuser! Was sollgemäß feucht abgesoffene Dämmstoffe dann noch
dämmen, ist dann sowieso das Mysterium schlechthin. Außerdem - seit wann ist es statthaft, Baustoffe mit irrer
Wärmedehnung auf so gut wie unbewegliche Unterkonstruktionen und angrenzende Bauteile vollständig anderen Temperaturverhaltens
anzubappen? Das leuchtet vielleicht einem Bausäftl ein, dem verdämmten Baumeister nie. Es sei denn, er möchte
Folgeaufträge sicher vorprogrammieren. Zu diesem Thema ein Link
(Wärmedehnzahl verschiedener Baustoffe).
Interessanterweise geben die WDVS-Industrie bzw. ihre willigen Vollstrecker teure Marktstudien in Auftrag, da sich ihre
Absatzzahlen rückwärts bewegen und sich der erhoffte Markterfolg bisher nicht einstellt. Natürlich geht
damit auch erhöhtes Lobbyistenengagement an den dafür zugänglichen Stellen einher. Man gewinnt schon
Ämter (z.B. in Hessen) für den totalen Dämmzwang via Baupolizei, wenn es in einer Wohnung eines
Wohnblocks - wegen "Fenstersanierung" - schimmelt.
"Der Vermieter 1/03" schlagzeilt mittels ö.b.u.v.S. W. Isenmann zum Wohnungsverseuche durch WSVO/EnEV:
"Fogging
Zum Phänomen der "schwarzen Wohnungen"
... Am fogging-gefährdetsten sind Wohnungen, die einen guten Wärmeschutz aufweisen und über
dichte Fenster und Türen verfügen. Durch diese Dichtheit wird der Luftaustausch über Fugenundichtheiten fast auf Null
reduziert und damit zugleich auch der Abtransport von Schadstoffen durch Luftzug ins Freie verhindert. ..."
Nun verreckt mal schön, deutsche Klimaretter, CO2-Vermeider und Vorsorgeprinzipler.
Daß - und das belegen einschlägige Messungen der Vorsatzfassadenindustrie und vor allem von vereidigten
Sachverständigen in Gerichtsverfahren - der Schallschutz von Fassaden durch Außendämmung um ca. 10 db sinken kann, belegt
die tolle HiFi-Eigenschaft solcher Anbappsysteme als Resonator und Verstärker.
Wie die brennbaren (schwerentflammbar!!) Dämmstoffe an der Wand, in der Decke und im Dach zur
explosiven, vergiftenden und brandausweitenden Unterstützung von Bauwerksbränden - gerade auch an Mehrgeschossern und
Industriehallen - beitragen, ist der schönen Dokumentationsreihe "Brandschutz aktuell" der Bayer. Versicherungskammer immer wieder
zu entnehmen. Problem: Die Überschreitung des Flammpunkts durch Erreichen der Zündtemperatur. Viel Freude an den künftigen
Feuerwehreinsätzen, wenn der Wohnbaubestand dann endlich fertiggedämmt ist. Das fackelt! Und giftet auch nicht schlecht, denn
als Flammschutzmittel im Polystyrol ist bromierter Kack drin:
"HBCD - Hexabromcyclododecan (HBCD) ist persistent, sehr bioakkumulierend (reichert sich also stark in Lebewesen an) und giftig
für Gewässerorganismen. Darüber hinaus besteht – wegen der hohen Akkumulationsneigung – die Gefahr langfristiger
Schäden an der menschlichen Gesundheit und in Ökosystemen. HBCD zeigt sowohl lokale Risiken an einzelnen Produktionsstandorten
als auch indirekte Risiken wegen der möglichen Aufnahme über die Nahrungskette. Das zuständige Expertengremium der EU hat
HBCD als PBT-Stoff bewertet." - aus
www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/flammschutzmittel.pdf
Weitere kritische Info zur Giftigkeit von Polystyrol-Dämmstoffen:
www.positivlist.com/download/Polystyrolverbot.pdf
23.11.11: ARD "Plusminus - Dämmwahn" - mit Prof. Jens Fehrenberg, ö.b.u.v. Sachverständiger für Gebäudeschäden

28.11.11: NDR "45 Min - Wahnsinn Wärmedämmung" Trailer "Gefährliches WDVS" & "Wärmebild-Schwindel"- mit Konrad Fischer:
.
.

Ergänzend: Spiegel online - Enthüllungsjournalist Güven Purtul entlarvt EnEV-Anschlag auf Hab&Gut, Leib&Leben:
"Styropor-Platten in Fassaden: Wärmedämmung kann Hausbrände verschlimmern"
Rechtliche Info zum brandgefährlichen Risikopfusch der Wärmedämmung: Rechtsanwalt Wolfgang Hägele
Der Aufklärungsbeitrag des NDR am 28.11.2011 "45 Minuten - Wahnsinn Wärmedämmung" hat teils wütende, teils mehr als
erbärmliche Reaktionen der für die Zulassung und Anbringung der brandgefährlichen und nichtsnutzigen Dämmstoff auf
Wohnhausfassaden hauptsächlich Verantwortlichen - sehen wir mal ab von der teils ahnungslosen, teils gutgläubigen, teils nur
Finanzvorteile auf Kosten der Mieter / Eigentümergemeinschaft generierenden und teils vielleicht auch vorteilnehmenden Auftraggeberschaft bzw.
deren Vertreter - ausgelöst.
Rechtsanwalt Wolfgang Hägele, spezialisiert auf Schäden an Wärmedämmverbundsystemen, hat dazu Stellung genommen und seine
Kommentare dankenswerterweise dieser Infoseite zur Verfügung gestellt. Informieren Sie sich also selber und vollständig:
Sonntag, 4. Dezember 2011
Wahnsinn Wärmedämmung
Pressemitteilung des IVH – Industrieverband Hartschaum e.V. vom 01.12.2011
"Styropor (EPS) ist nicht brandgefährlich
Am Montag, den 28.11.2011, wurde im Programm des NDR um 22 Uhr die Sendung „45 Minuten – Wahnsinn Wärmedämmung“
ausgestrahlt. In diesem Beitrag wurde das Thema energetische Sanierung im Gebäudebestand sehr einseitig und in
Teilen falsch dargestellt.
Die Schilderung der Reporter beinhaltete, dass ein zum Brandversuch vorbereitetes Wärmedämm-Verbundsystem aus EPS
(Expandiertem Polystyrol, Styropor) als fachmännisch korrekt ausgeführt bezeichnet wurde, obwohl die dafür durch
die Zulassung vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggelassen wurden. Das
durch einen Gasbrenner in Brand gesetzte WDVS konnte so ohne die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wie
Brandriegel oder Brandabschottung im Sturzbereich unkontrolliert abbrennen. Der im Film gezeigte Brandversuch
entsprach also nicht den geforderten Brandschutzprüfungen für die Zulassung von WDVS. Er spiegelte auch nicht die
in der Realität vorkommenden Brandsituationen wider.
Wir - sowohl der Industrieverband Hartschaum wie auch der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme - sehen in dieser
Darstellung eine unzulässige Verzerrung der Realität, denn Wärmedämm-Verbundsysteme mit EPS sind bauaufsichtlich
zugelassen und somit auch mit einer Brandschutzkomponente versehen, die gerade das im Bericht Geschilderte
verhindern soll.
Wir sehen in dieser Abhandlung eine klare Verunglimpfung des seit mehr als vier Jahrzehnten in der Praxis
bewährten Wärmedämm-Verbundsystems. Es besteht die Gefahr, dass durch die Falschberichterstattung viele Bürger,
die bisher den Wärmedämm-Verbundsystemen vertraut haben, verunsichert werden.
Diese einseitig negative Berichterstattung bedeutet auch eine klare Behinderung der von Europa und Deutschland
geschuldeten Klimaziele. Darüber hinaus stellt sie unisono eine Verunglimpfung des Fachhandwerks in Deutschland
dar.
Fakt ist: seit mehr als vier Jahrzehnten sind WDVS mit Styropor bauaufsichtlich geregelt und bewährt. Die Systeme
sind bei fachgerechter Planung und sorgfältiger Ausführung durch das Fachhandwerk langlebig, sicher und
brandschutztechnisch einwandfrei."
Rechtsanwalt Wolfgang Hägele:
"Zur Pressemitteilung des IVH – Industrieverband Hartschaum vom 01.12.2011 „Styropor (EPS) ist nicht brandgefährlich“
sei angemerkt:
Offensichtlich hat der Verfasser der PM den Beitrag nicht vollständig zur Kenntnis genommen, denn sonst würde er
nicht behaupten, dass in diesem Beitrag das Thema „energetische Sanierung im Gebäudebestand sehr einseitig und in
Teilen falsch dargestellt wurde.“ Das Gegenteil ist der Fall.
Soweit sich der Beitrag mit der energetischen Sanierung im Gebäudebestand befasste, gelten die getroffenen
Feststellungen für Wärmedämm-Verbundsysteme allgemein. Dem Thema Brandschutz wurde aus gegebenem Anlass –
folgenschwere Fassadenbrände in der Vergangenheit – ein etwas breiterer Raum gewidmet.
Soweit beanstandet wird, dass ein zum Brandversuch vorbereitetes Wärmedämm-Verbundsystem aus EPS (Expandiertem
Polystyrol, Styropor) als fachmännisch korrekt ausgeführt bezeichnet wurde, obwohl die dafür durch die Zulassung
vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggelassen wurden und deshalb das durch
einen Gasbrenner in Brand gesetzte WDVS so ohne die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandriegel oder Brandabschottung im
Sturzbereich unkontrolliert abbrennen konnte, ist darauf hinzuweisen, dass der zur Erlangung der Brandschutzklasse B 1 (schwer
entflammbar) in die abZ Eingang gefundene umlaufende Brandriegel in jeder zweiten Etage immer in einer Etage brandschutztechnisch
ungeschützte Gebäudeöffnungen hinterlässt – und genau dies hatte der Beitrag ausführlich und verständlich
dargestellt und deshalb die Versuchsanordnung so aufgebaut, also sehr realistisch.
Die Kritik an der Berichterstattung erfolgt daher entweder in Unkenntnis des Beitrages oder aber wider besseres Wissen!
Und was ist mit den unzähligen Gebäuden geringer Höhe, die mit einem normal entflammbaren WDVS versehen sind, weil bei
der Anbringung das von Ihnen so gelobte „Fachhandwerk“ – aus welchen Gründen auch immer die in der jeweiligen abZ vorgeschriebenen
Brandschutzmassnahmen wie z. B. Brandbarrieren im Sturzbereich weggelassen oder fehlerhaft montiert hat?
Und bei Dämmstoffdicken bis max. 100 mm? Da wird erst gar nichts dergleichen gefordert!
Brennen derartige Fassaden etwa anders ab?
Antworten auf diese Fragen werden erwartet und keine Verunglimpfung kritischer und aufmerksamer Journalisten!"
Link zum Originalbeitrag: Baurecht: Wahnsinn
Wärmedämmung
Wobei hier wieder mal sehr schön klar wird, wem der sogenannten "Klimaschutz" auch noch so dient: Dem teuren und
gefährlichen Dämmpfusch an deutschen Fassaden.
Presseerklärung der DeutscheEnergie-Agentur GmbH (DENA)
"dena weist Kritik an Wärmedämmung zurück
Gebäudedämmung ist ein wichtiger Bestandteil, um Klimaschutzziele zu erreichen
Berlin, 2. Dezember 2011. Aktuelle Medienberichte stellen die Wärmedämmung von Gebäuden als Mittel zur
Energieeinsparung und CO2-Reduzierung in Frage. Aus Sicht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) sind diese
Darstellungen haltlos und weisen überwiegend auf eine unsachgemäße Verarbeitung der Materialien oder eine falsche
Planung hin. „Die Gebäudedämmung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu
erhöhen, Heizenergie zu sparen und klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren“, betont Stephan Kohler,
Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.
Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit
Für optimale Ergebnisse sollte die Dämmung in ein energetisches Gesamtkonzept eingebettet sein, das auch Fenster
und Gebäudetechnik beinhaltet. Ebenso wichtig ist eine fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Experten. Die
dena hat bei den von ihr betreuten Modellprojekten nachgemessen, wie viel Energie mit einer solchen
Komplettsanierung gespart werden kann. Der Energieverbrauch sank um 70 Prozent und entsprach damit genau den
vorher berechneten Einsparprognosen.
Zudem lassen sich energetische Sanierungen bei einem ohnehin bestehenden Sanierungsbedarf wirtschaftlich umsetzen.
Das belegt die von der dena veröffentlichte Sanierungsstudie, die hocheffiziente Sanierungen von
Mehrfamilienhäusern ausgewertet hat.
Brandschutz
In Deutschland gibt es sehr hohe Sicherheitsstandards. Das gilt auch beim Brandschutz. Die fachgerechte Ausführung
der Dämmmaßnahmen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Maßgebend dafür ist die Brandschutzverordnung, die die
Verwendung der Baustoffe regelt und vorschreibt, wo an der Fassade Brandsperren angebracht werden müssen. Die
Brandschutzverordnung wird regelmäßig aktualisiert und auf den Stand der Technik gebracht.
Zudem unterliegen alle Baumaterialien in Deutschland einer Zulassungspflicht und werden intensiv von etablierten
Instituten geprüft. So wird auch das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen in Brandversuchen im
Originalmaßstab getestet, bevor sie auf den Markt kommen.
Algenbildung
Die Problematik der Algenbildung an gedämmten Fassaden ist vor allem eine optische Beeinträchtigung. Sie kann
entstehen, wenn der Außenputz der Fassade im Vergleich zur Luft kalt ist und sich dort Feuchtigkeit niedersetzt.
Eine Algenbildung muss aber nicht von der Dämmung verursacht sein. Es gibt eine Reihe von äußeren Faktoren, die
diese Entwicklung begünstigen, zum Beispiel dichter Pflanzenbewuchs in Fassadennähe, stark verschattete Bereiche
der Fassade oder eine verstärkte Schlagregenbeanspruchung, vor allem auf der Nord- und Westfassade.
Die äußeren Einflüsse können durch eine sorgfältige Planung minimiert werden. Dabei spielen zum Beispiel
ausreichende Dachüberstände eine wichtige Rolle. Zudem bietet der Zusatz von Bioziden (Algizide bzw. Fungizide) im
Außenputz oder der Farbe Schutz. Auch der Einsatz mineralischer Putze ist möglich.
Schäden durch Spechtlöcher
Das Auftreten von Spechtlöchern an gedämmten Fassaden ist ein Randthema. Das zeigt auch eine Umfrage der
Zeitschrift „Ausbau und Fassade“ bei Unternehmen des Stuckateurhandwerks aus dem Jahr 2010, in der die
überwiegende Mehrheit der Stuckateure das Thema als irrelevant einstuft. Zudem treten Tierschäden nicht
ausschließlich in der Dämmschicht von sanierten Häusern auf. So zerfressen Marder zum Beispiel auch Leitungen auf
Dachböden und verunreinigen oder zerkratzen Fassaden."
Dazu wieder Rechtsanwalt Wolfgang Hägele:
"Zur Presseerklärung der dena vom 02.12.2011 merke ich an:
Wenn schon fortgesetzt Energieeinsparpotenziale verkündet werden, müssen sich die entsprechenden
Interessenverbände durchaus gefallen lassen, dass das Rechenwerk kritisch überprüft und das Ergebnis öffentlich
diskutiert wird.
Ob und wie viel Energie letztendlich eingespart wird, vermag ich genau so wenig zu beurteilen wie die
Wirtschaftlichkeit einer energetischen Gebäudesanierung. Das mag jeder, der mit derartigen Vorhaben liebäugelt,
für sich selbst nach Ausschöpfung und Abwägung aller Erkenntnisquellen für sich entscheiden.
Das beste WDVS taugt nichts, wenn es schlecht verarbeitet ist, insoweit gebe ich Herrn
Krechting durchaus Recht.
Sich allerdings bei offen zutage tretenden Unzulänglichkeiten hinter falscher Planung und Verarbeitung zu
verstecken, ist auch nicht der richtige Weg.
Nur:
Zum Thema „Brandschutz“ ist zu sagen, dass gerade im privaten Wohnungsbau der vorbeugende Brandschutz eher
niedrig angesiedelt ist. Immerhin sind – bauordnungsrechtlich - brennbare Fassaden bis zur Hochhausgrenze erlaubt.
Welche Folgen das haben kann, haben jüngste Berichterstattungen deutlich gezeigt.
Natürlich spielt die fachgerechte Ausführung der in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für
Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol-Partikelschaum vorgeschriebenen Brandbarrieren eine wichtige Rolle, aber
nicht alles, was „Stand der Technik“ ist, wird auch zur „allgemein anerkannten Regel der Technik“. Und wenn
Neuerungen wie der „umlaufende Brandriegel nach jeder zweiten Etage“ Eingang in die Bestimmungen über die
Ausführung und Verarbeitung von WDVS finden, dann darf dies – oder gar muss dies kritisch hinterfragt werden,
insbesondere wenn sich dessen eingeschränkte Wirkungsweise oder besser gesagt partielle Unwirksamkeit geradezu
aufdrängt. Die partielle Wirkungslosigkeit wurde im Rahmen eines Brandversuchs im Originalmasstab in einem
etablierten Institut in dem Beitrag des NDR 45 min vom 28.11.2011 nachgewiesen.
Die Problematik der Algenbildung an gedämmten Fassaden ist nicht nur vor allem eine optische Beeinträchtigung,
sondern sie stellt nach der Rechtsprechung diverser Obergerichte (zuletzt
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2010 – 7 U 76/09) in Deutschland auch
einen Mangel dar.
Der Zusatz von Bioziden* (Algizide bzw. Fungizide) im Außenputz oder der Farbe kann nicht das Mittel erster Wahl
sein, die Folgen sind nicht zu bagatellisieren.
Das Auftreten von Spechtlöchern an gedämmten Fassaden ist auch kein Randthema mehr, denn sonst kämen nicht in
anderen Fernsehsendungen – z. B. „quer“ am 1.12.2011 in BR3 entsprechende Beiträge zu Ehren.
Aber nicht nur Spechte setzen WDVS-Fassaden zu, sondern auch Mäuse oder Insekten.
Tierschäden treten nicht ausschließlich in der Dämmschicht von Häusern auf. Nur deren Bekanntheitsgrad nimmt zu.
Aber vielleicht werden auch dafür bald „Spechtizide“ erfunden und auf den Fassaden angewendet.
*Biozide (abgeleitet von bios griech. Leben und caedere lat. töten) sind in der Schädlingsbekämpfung im
nicht-agrarischen Bereich eingesetzte Wirkstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen gegen Schadorganismen
(z. B. Ratten, Insekten, Pilze, Mikroben), also beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder
Holzschutzmittel.
Laut der europäischen Biozid-Richtlinie sind Biozid-Produkte „Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere
Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf
chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen
durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“.
Quelle: Wikipedia"
Soweit der Originalbeitrag, den Sie auch hier finden:
dena PM und Kommentar
Und wenn wir uns fragen, wer steckt hinter der dena? Dann findet sogar noch der dümmste deutsche Depp heraus: Die
Bundesregierung und ihre Lieblingsbanken. Na klar, wenn die Deutschen sich in totale Schuldknechtschaft
hineinsanieren sollen, braucht es dafür einige Profi-Gehirnmassage. Und wenn wir den Köhler auf seinen Hintergrund
abklopfen, ist er vom Atomkraftler zum fanatische Ökoaktivisten und -institutler mutiert. Vielleicht doch ein
bißchen zu viel Strahlung abbekommen? Obwohl - vom Atomstaat zur faschistischen Ökodiktatur mit
perfekter Klimaschutzgleichschaltung ist es nun wirklich kein langer Weg ...
Ein Geschoss wird geopfert!
7.12.2011
Anlass:
Der im NDR-Fernsehen gezeigte Filmbericht und der darauf Bezug nehmende Artikel auf SPIEGELonline
beschreiben ein vermeintlich hohes Brandrisiko bei der Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen mit
Polystyroldämmstoff (EPS-Hartschaumplatten), obgleich diese Systeme bauaufsichtlich zugelassen sind.
Stellungnahme DIBt:
Nach den Landesbauordnungen müssen Außenwandbekleidungen von Gebäuden über 7 m einschließlich der
Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein.
Für kleinere Gebäude genügen bauordnungsrechtlich normalentflammbare Außenwandbekleidungen.
Bei den vom
DIBt zugelassenen WDV-Systemen mit Polystyroldämmstoffplatten (EPSHartschaumplatten) muss zum einen der Nachweis der Baustoffklasse
B1 (schwerentflammbar) nach DIN 4102-1 für die "Komponente" EPS-Hartschaumplatten erbracht werden und zum anderen ist für
das komplette WDV-System der Nachweis, dass die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe erfüllt werden, durch
Brandprüfungen nach nationalen (DIN 4102-1) oder europäischen Prüfverfahren (DIN EN 13823) sowie ggf.
durch zusätzliche Großversuche im Maßstab 1:1 zu führen.
Die
Einstufung "schwerentflammbar" bedeutet dabei, dass unter den Bedingungen eines beginnenden Zimmerbrandes bzw. bei Beanspruchung
einer Außenwandbekleidung durch Flammen aus einem im Vollbrand stehenden Raum der energetische Beitrag des betreffenden
Baustoffs (hier WDV-System) zum Brand sowie die daraus resultierende Brandausbreitung über den Primärbrandbereich hinaus
gering sind.
WDV-Systeme
mit o. g. Dämmstoffplatten, insbesondere bei großen Dämmstoffdicken (> 100 mm), sind bei
Brandbeanspruchungen im Sturzbereich von Öffnungen kritisch und können sich unter bestimmten Bedingungen wie
normalentflammbare Baustoffe verhalten, d. h. eine ungehinderte Brandausbreitung ist möglich.
Insofern
liefert der Filmbericht keine neuen Erkenntnisse.
Dass
WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten brennen, ist in der Fachwelt eine allseits bekannte Tatsache. Dieses seit Mitte der 1990er
Jahre bekannte Brandverhalten führte dazu, dass durch Hersteller und den Fachverband WDVS in Abstimmung mit dem DIBt unter
Einbeziehung des zuständigen Sachverständigenausschusses (SVA) des DIBt und der Bauaufsicht
konstruktive Brandschutzmaßnahmen gegen eine Brandausbreitung und Brandweiterleitung bei WDV-Systemen mit EPS-Dämmstoffen
entwickelt und in umfangreichen Testserien geprüft wurden. Die verbindliche Festschreibung dieser Maßnahmen erfolgte dann in
den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für diese WDV-Systeme.
Im Einzelnen
wird dazu in den Zulassungen für o. g. WDV-Systeme als konstruktive Maßnahme die Sturzbekleidung und eine seitliche
Verkleidung von Außenwandöffnungen mit nichtbrennbaren Mineralwolledämmstoffen oder alternativ die
Anordnung von Brandsperren aus nichtbrennbaren Mineralwolledämmstoffen über jedem zweiten Geschoss festgelegt.
Die
Anordnung von Brandsperren in mindestens jedem 2. Geschoss ist mit der Fachwelt (Sachverständige, Bauaufsicht) im Hinblick auf die
Begrenzung einer möglichen Brandausbreitung bei Gebäuden über 7 m bis 22 m abgestimmt.
Diese
Lösung berücksichtigt, dass bei Außenwänden mit Öffnungen (Fenster) und
ohne brennbare Außenwandbekleidungen, im Falle eines Raumbrandes Flammen aus den Fenstern schlagen werden.
An die im
darüber liegenden Geschoss befindlichen Fenster (und deren Gläser) werden keine Anforderungen an eine
Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt; die Anforderung an eine Feuerwiderstandsfähigkeit besteht grundsätzlich nur
für die Geschosstrenndecken (mit Ausnahme bei Gebäudeklasse 1), d. h. die aus den Fenstern schlagenden
Flammen können das darüber befindliche Geschoss (und die Fenster) erreichen. Das mögliche Versagen der Fenster
(Glasbruch) durch die thermische Einwirkung von Flammen wird hingenommen.
Insofern ist
die Anordnung von Brandriegeln in jedem 2. Geschoss im Einklang mit den Bestimmungen der Landesbauordnungen und sie begrenzt wirksam eine
Brandausbreitung/Brandweiterleitung auf Außenwänden.
Dies wurde
durch umfangreiche Prüfungen an originalmaßstäblichen Versuchsaufbauten von WDV-Systemen nachgewiesen.
Zu dem bei
der MPA Braunschweig durchgeführten Brandversuch ist Folgendes anzumerken:
Der
Versuchsaufbau entsprach nicht dem für Zulassungsprüfungen geforderten Aufbau, wie er auch im
Arbeitsentwurf von DIN 4102-20 beschrieben wird. Anstelle eines L-förmigen Versuchsstandes wurde nur eine
rückwärtige Versuchsstandswand mit dem WDV-System bekleidet und geprüft und die Wand war links und rechts durch
massive Wände aus mineralischen Baustoffen begrenzt (U-förmiger Versuchsstand).
Durch diese
schachtförmige Versuchsanordnung wird die thermische Exposition des WDV-Systems deutlich erhöht und entspricht
nicht mehr einer Brandbeanspruchung unter Realbrandbedingungen.
Zu dem im
Fernsehbericht des NDR zitierten Feuerwehreinsatz in Berlin im Jahr 2005 ist festzustellen, dass es sich hierbei nicht um ein vom DIBt
zugelassenes WDV-System handelte.
Das DIBt
hatte dieses Brandereignis – obwohl es nicht direkt betroffen war – zum Anlass genommen im Frühjahr 2005 in seinem
SVA "Brandverhalten von Baustoffen B1/B2" über ggf. erforderliche Konsequenzen für das Zulassungsverfahren bei
WDV-Systemen zu beraten. Im Ergebnis wurde von den Sachverständigen festgestellt, dass Zulassungsverfahren des
DIBt nicht betroffen seien, die bisher zugelassenen WDV-Systeme seien hinreichend sicher.
Hierzu merkt der Rechtsanwalt
Wolfgang Hägele an: „Ein Geschoss wird geopfert!“
Wenn die Einstufung "schwerentflammbar" bedeutet, dass unter den Bedingungen eines beginnenden Zimmerbrandes bzw. bei Beanspruchung einer
Außenwandbekleidung durch Flammen aus einem im Vollbrand stehenden Raum der energetische Beitrag des betreffenden Baustoffs
(hier WDV-System) zum Brand sowie die daraus resultierende Brandausbreitung über den Primärbrandbereich hinaus gering
ist, wirkt die Aussage, dass die Anordnung von Brandriegeln in jedem 2. Geschoss im Einklang mit den Bestimmungen der Landesbauordnungen steht,
weil sie wirksam eine Brandausbreitung/ Brandweiter-leitung auf Außenwänden begrenzt, wenig überzeugend.
Gerade die
Anordnung des umlaufenden Brandriegels in nur jedem zweiten Geschoss verstärkt doch die Brandausweitung auf
Aussenwänden und begrenzt diese doch nicht generell, sondern bestenfalls auf die übernächste Etage. Ausserdem
hinkt die Argumentation mit der Heranziehung nicht brennbarer Fassadenteile, denn wenn bei Aussenwänden mit
Öffnungen (Fenstern) und ohne brennbare Außenwandbekleidungen im Falle eines Raumbrandes Flammen aus
den Fenstern schlagen, können diese das darüber liegende Geschoss erreichen, müssen es aber
nicht. Im Falle ungeschützter brennbarer Fassadenteile ist aber das Überschlagen des Brandes auf das nächste
Geschoss sicher!
Für
mich stellt der umlaufende Brandriegel in jeder zweiten Etage eine deutliche Qualitätsverschlechterung dar im Verhältnis
zu einer ordnungsgemäß ausgeführten Brandbarriere im Sturzbereich über
Gebäudeöffnungen. Eine echte Alternative wäre auch, den umlaufenden Brandriegel nach jeder Etage
einzubauen, aber das wäre ja schon eine unerwünschte deutliche Qualitätsverbesserung, weil die Messlatte der
bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen übersprungen würde, ohne sie zu berühren.
Ob der
Versuchsstand hätte L-förmig aufgebaut sein sollen statt U-förmig, scheint mir für die praktische
Darstellung unbedeutend, zumal Rücksprünge in polystyrolgedämmten Mauerwerken nicht gerade selten sind. Auch
hier wird versucht, uns ein X für ein U vorzumachen! Man spricht von deutlich erhöhter thermischer Exposition, ohne
diese näher zu präzisieren.
Die Scheinheiligkeit gipfelt aber darin, dass
im Brandfall „Berlin“ festgestellt wurde, dass es ja gar kein zugelassenes WDVS war, welches abgebrannt ist. Es mag schon
sein, dass – wie so oft in der Baupraxis – halt nicht alle Komponenten von einem Systemhersteller stammten und daher keine
gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vorlag, aber offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren eingestellt, weil der Mix von Systemkomponenten nicht ursächlich war für die eingetretenen Folgen; mit
anderen Worten: wenn strikt nach der Zulassung gebaut worden wäre, wäre das auch passiert!
Rechtsanwalt Wolfgang Haegele
Am Zipser Berg 20
91257 Pegnitz
Tel.: 09241 4831900 - Fax:09241 483716
http://www.haera.de/Impressum.htm
Äußerst lehrreich ist auch der offene
Brief des GIH Bundesverband an den NDR gelungen, den ich Ihnen in Originalschreibweise trotz aller
Rechtschreib- und Grammatikfehler - nicht vorenthalten möchte und nachfolgend zitiere:
"Stuttgart
9. Dezember 2011
GIH Bundesverband
Vorstandsmitglied
Presse und Öffentlichkeit
Tel 0711 9018031
Fax 0711 9018032
alessandro.calandri@gih-bv.de - www.gih-bv.de
Geschäftsstelle
Tel 0711 794 885 99 Fax 0711 900 576 16
An den Intendant des Norddeutscher Rundfunk
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132 - 134
20149 Hamburg
Offener Brief an die Redaktion des Norddeutschen Rundfunks
Sehr geehrter Herr Marmor,
mit Interesse haben wir die am 28.11.2011 ausgestrahlten Beitrag
"Wahnsinn Wärmedämmung" in Ihrer Sendereihe "45 Minuten"
verfolgt und dessen Inhalte als positiven Informationsbeitrag mit sensibilisierender Wirkung verstanden.
Umso unverständlicher und mit Befremdung haben wir die Inhalte aus Ihrer Homepage mit dem Titel
"Die Tricks der Energieberater"
bezüglich der erwähnten Sendung zur Kenntnis nehmen müssen.
Inhaltlich wird hier der Energieberater als eine abhängige Person dargestellt, der einzig und alleine Beratungen durchführt,
in dem die Inhalte darauf ausgerichtet sind Zusatzaufträge zu generieren.
Zitat: tatsächlich aber verdienen viele ihr Geld auch mit der Planung und Beaufsichtigung von Sanierungsmaßnahmen. Wenn sie also
eine Wärmedämmung empfehlen, können sie mehr Geld verdienen als mit der bloßen Beratung.
Ferner wird der Eindruck erweckt, dass der Energieberater bei der Nutzung von offiziellen und zugelassenen Berechnungswerten, die von
den Materialforschungs- und Prüfungsanstalten ermittelt wurden, als Werkzeug für die Akquisition solcher Aufträge ausnutzt.
Zitat: Energieberater berufen sich auf die ermittelten Zahlen - und sie helfen ihnen beim Verkauf ihrer Dienstleistung
Gegen solche diskriminierende Aussagen, die ohne jegliche Beweise aufgestellt worden sind, wehren wir uns entschiedenst.
Nicht zuletzt wird durch die Ausführungen im weiteren Verlauf dieses Artikels lediglich die Meinung einer einzelnen Person, die des
Herrn Architekt Konrad Fischer, wieder gegeben, die in der dargestellten Form für den Laien lediglich in einem Abraten von energetischen
Maßnahmen mündet.
Was die weitere Ausführung Ihres Berichtes anbelangt, so hätten wir uns aus journalistischer Sicht ein profunderes
Recherchieren erwünscht, um alle Fakten sowohl im positiven, wie auch im negativen Sinne darzustellen.
Ferner wäre es sicherlich besser gewesen mehrere Meinungen einzuholen um ein umfassendes und vor allem repräsentatives Bild der
Thematik zu erzeugen. Eine elementare Pflicht, die der Autor im gesamten Inhalt schmerzlich vermissen lässt.
Zumindest wird hier das Ziel einer kritischen und objektiven Sensibilisierung letztendlich gänzlich verfehlt. Es wird eher in einer
reißerischen und populistischen Form, die wir von einem öffentlichen rechtlichen Sender nicht erwartet haben, von jeglicher
Dämmmaßnahme abgeraten.
Im Übrigen sind die dargestellten Fälle in Ihrem Fernsehbeitrag auch darauf zurück zuführen, dass hier eine
sachkundige Beaufsichtigung entweder gefehlt hat oder nicht in der notwendigen Intensität durchgeführt wurde. Denn die
technischen Möglichkeiten für die Abwendung und Vermeidung solcher Fälle sind nicht nur vorhanden, sondern unter
Fachleuten längst bekannt und angewandt. Desweiteren wird die Baubegleitung nicht umsonst, z.B. von öffentlicher Seite (KfW
und Münchner Qualitätsstandard), gefördert. Dies resultiert aus der Erkenntnis, dass es bei der Ausführung häufig zu
Mängeln kommt, die jedoch durch eine externe Fachbegleitung verringert werden können.
Es ist sicherlich nicht verwunderlich, wenn wir als Vertreter des größten unabhängigen Energieberaterverbandes in Deutschland
und in Europa, der GIH e.V. Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ingenieure, sie auffordern, Ihre Inhalte durch
aussagekräftigen Fakten und Daten zu belegen, vor allem im Hinblick auf die erwähnten Verkaufsstrategien der
Energieberater.
Andersfalls erwarten wir fairerweise, eine für die Öffentlichkeit zugänglich, entsprechende Richtigstellung.
Im Namen der Vorstandschaft des GIH Bundesverbandes
Mit freundlichen Grüßen
Alessandro Calandri
GIH Bundesverband e.V
Vorstandsmitglied Presse und Öffentlichkeit"
Aha. Schweres Geschütz! Und was antwortet nun der öffentlich-rechtliche Sender? Bitteschön, auch das zitiere ich Ihnen
nur gerne, allzugerne (Link Originaldokument):
"Norddeutscher Rundfunk
Intendant
GIH Bundesverband e. V.
Herrn Alessandro Calandri
Industriestraße ll
70565 Stuttgart
30. Dezember 2011
Ihr Schreiben
Sehr geehrter Herr Calandri,
vielen Dank für Ihren Brief vom 9. Dezember 2011 zum Online-Auftritt unserer Dokumentationsreihe "45 Min" an den Intendanten des
Norddeutschen Rundfunks, Herrn Lutz Marmor. Ich antworte Ihnen stellvertretend.
Zu dem Film mit dem Titel "Wahnsinn Wärmedämmung" haben wir so viele Reaktionen und Zuschriften erhalten wie selten. Das zeigt
uns, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, an dem unsere Zuschauerlnnen und Zuschauer ein überdurchschnittliches Interesse haben.
Es freut mich, dass Sie die Grundthese des Films teilen, dass die Wärmedämmung von Gebäuden oft ohne sachkundige
Beaufsichtigung durchgeführt wird. Ihre Kritik an den weiterführenden Inhalten unserer Online-Seiten kann ich allerdings nicht
nachvollziehen. Keinesfalls werden alle Energieberater als abhängige Personen dargestellt. Im Gegenteil: Es wird sehr wohl zwischen
den Positionen einzelner Energieberater und Dämm—Kritiker differenziert. Zudem sind die von Ihnen geforderten Fakten auf der
Internetseite eingestellt.
Eine Stellungnahme der Redaktion zu Ihren Kritikpunkten habe ich diesem Brief beigefügt.
Ich hoffe, dass Sie den Programmen des NDR weiterhin gewogen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stellvertretender Intendant
Anlage
Redaktionelle Stellungnahme
Der Internetauftritt der Dokumentationsreihe "45 Min" hat sich das Ziel gesetzt, den Zuschauern und Usern zusätzliche Informationen
zum Fllm zu bieten. Für das Dossier zu "45 Min: Wahnsinn Wärmedämmung" hielten wir es, gemäß unserem
öffentlich-rechtlichen Auftrag, für journalistisch geboten, unter anderem darüber aufzuklären, was Thermografie kann
und was nicht. Wir wollten den Zuschauern/Usern eine Orientierung bieten, wie sie mit diesem Instrument umgehen sollten. Wir können
der Kritik des GIH Bundesverband e.V. nicht folgen, Energieberater würden ln dem Internetbeitrag insgesamt als abhängige
Personen dargestellt. Im Gegenteil, es wird sehr wohl zwischen einzelnen Energieberatern und Dämmkritikern differenziert.
Die Redaktion nimmt zu den Kritikpunkten des GIH im Einzelnen wle folgt Stellung:
1. GIH: Inhaltlich wird der Energleberater als eine abhängige Person dargestellt, der einzig und allein Beratungen durchführt, in
dem die Inhalte darauf ausgerichtet sind, Zusatzaufträge zu generieren.
Stellungnahme der Redaktion: Wir sagen nicht, dass das in jedem Fall so ist. Für den User/Zuschauer ist aber wichtig zu wissen,
worin das Eigeninteresse einiger Energieberater unter Umständen liegen kann.
Die Generierung von Zusatzaufträgen ist im Übrigen ein Anreiz, mit dem offen geworben wird. Siehe den Link
www.ils.de/geb&aeudeenergieberater-hwk.php. Zitat: Wann ist dieser
Lehrgang für Sie richtig? Der Lehrgang eignet sich für alle, die rund um die energetische Beratung bei Neubau, Sanierung und
Modernisierung von Gebäuden tätig sein möchten. Vor allem lm Zusammenhang mit einer vorhandenen Qualifikation in der
Baubranche bietet sich der Kurs als ergänzende Kompetenz an. Die Erarbeitung von energetischen Modernisierungsplänen und die
Beratung von Kunden kann dabei als eigenständige Tätigkeit angeboten werden oder als Service, der zur Akquisition von Kunden
für die Umsetzung der Modernlsierungsmaßnahmen dient."
Die Informationen auf der Internetseite von "45 Min" ermöglichen es dem User/Zuschauer, sich eine Meinung darüber zu bilden,
ob und welche Leistung er vom Energieberater annehmen will. Das entspricht unserem öffentlich-rechtlichen Auftrag.
2. GIH: Energieberater berufen sich auf die ermittelten Zahlen — und sie helfen ihnen beim Verkauf ihrer Dienstleistung/Diskriminierende
Aussagen
Stellungnahme der Redaktion: Auch hier wendet sich die Information nicht gegen die Energieberater, sondern an den User/Zuschauer. Auch
hier soll darüber aufgeklärt werden, was es mit den Zahlen auf sich hat. Und worauf der User/Zuschauer in diesem Zusammenhang
achten sollte. Ein aufgeklärter User/Zuschauer ist sicher auch im Interesse des Bundesverbandes der Gebäudeenergieberater.
Ein aufgeklärter Kunde begegnet dem Dienstleister auf "Augenhöhe". Dass Aussagen, die lediglich die Fakten darstellen,
diskriminierend sein sollen, ist für die Redaktion nicht nachvollziehbar.
3. GIH: Meinung einer Einzelperson/Konrad Flscher
Wie dem Text klar zu entnehmen ist, wird Konrad Fischer als Dämmkritiker eingeführt und bezeichnet. Insofern wlssen die Leser, dass
Fischer auf einer Seite des Melnungsspektrums zu Wärmedämmverbundsystemen steht.
4. GIH: Populismusl/Profundere Recherchen
Die Redaktion hat sehr wohl die Fakten zu dlesem Beitrag recherchiert und selbstverständlich mit verschiedenen Quellen abgeklärt,
die in dem Artikel auch genannt werden. DerText ist nicht reißerisch oder populistisch, sondern sachlich und klar.
5. GIH: Mängel in der Durchführung
Die Redaktion begrüßt, dass auch der Bundesverband der Gebäudeenergieberater GIH der Auffassung ist, dass Zitat:
"... die dargestellten Fälle in Ihrem Fernsehbeitrag auch darauf zurückzuführen sind, dass hier eine sachkundlge
Beaufsichtigung entweder gefehlt hat oder nicht in der notwendigen Intensität durchgeführt wurde." Genau diese Umstände
haben dazu geführt, dass die Redaktion es sich zur Aufgabe gemacht hat, auf die Probleme lm Umgang mit
Wärmedämmverbundsystemen aufmerksam zu machen. Die riesige Zuschauerresonanz, die wir nach Ausstrahlung des Films und
auf unser Internetangebot registrieren, zeigt, dass hier offensichtlich ein öffentliches Interesse besteht, nicht zuletzt deshalb, weil
verständliche, verbrauchernahe Informationen zu dem Thema offensichtlich in zu geringem Maße vorhanden waren.
Paricia Schlesinger
Leiterin
Programmbereich Kultur und Dokumentation
Hamburg, 22.12.2011"
Soweit, so gut! Meinen Sie nicht auch? Und würden Sie jetzt noch von einem Energieberater einen Gebrauchtwagen kaufen? Die Antwort
müssen Sie schon selber finden!
Ein lustiges Ergebnis des NDR-Films im politischen Schmierentheater namens Bundestag können Sie hier - kommentiert -
nachlesen:
Elektronische Vorab-Fassung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8197
17. Wahlperiode 14. 12. 2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian
Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Dämmstoffprüfung auf Brandgefahr
Im Gebäudebereich liegen große Potenziale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Erklärtes Ziel der europäischen Staaten und der Bundesregierung ist es, die Sanierungsquote im Gebäudebestand
deutlich zu erhöhen.
Rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs in privaten Haushalten fallen für Heizung und Warmwasser an. Hier
liegen die größten Energieeinsparpotentiale. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können bis zu
80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden [KF: Das behauptet die dena, die Kreatur der Bundesregierung und der
Banken. In Wahrheit stimmt das nicht!] Hiervon profitieren der Klimaschutz, der allgemeine Wohnwert und
die Mieter, die durch einen niedrigeren Energieverbrauch Heizkosten einsparen können. [KF: Wo sind diese Mieter,
wo die Ersparnisse? Herzeigen, Ihr Politlaffen!]
Ein Teil der Heizkosten lässt sich z. B. durch eine verbesserte Dämmung einsparen [KF: Woher will das die SPD
wissen? Stimmen tut das nämlich nicht unbedingt.]. Bei 80 Prozent des eingesetzten
Dämmmaterials handelt es sich um Styropor. Laut den
Untersuchungen und Realitätstests
des Norddeutschen Rundfunks (NDR) handelt sich hierbei aber genau um das Material, das den Brandschutz nicht
ausreichend gewährleisten kann. Allein der Verdacht, dass es hier zu einer potentiellen Gefährdung kommt, muss
durch Experten geprüft und bewertet werden. Lösungen für den Brandschutz müssen gefunden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung Brandfälle bekannt, bei denen die Fassadendämmung die Brandgefahr erhöht hat?
2. Welche konkreten Ursachen könnten dafür verantwortlich sein?
3. Inwieweit sollen Brandschutzmaßnahmen für die Fassadendämmung aus Sicht der Bundesregierung gesetzlich
vorgeschriebenen oder empfohlen werden?
4. Prüfen Bundesämter oder Bundesforschungsanstalten bzw. Materialprüfanstalten das Brandverhalten von
Fassadendämmstoffen?
5. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Inwieweit werden diese Ergebnisse veröffentlicht und den Nutzern, Herstellern und Bauverantwortlichen zur
Verfügung gestellt?
7. Ist es rechtmäßig korrekt, dass Brandsicherheitstest im Rahmen des Zulassungsverfahrens zwar durchgeführt
werden, jedoch von den Herstellern selbst gezahlt und daher nicht veröffentlicht werden?
8. Wenn ja, welche Maßnahmen könnten dies verhindern? Plant die Bundesregierung hierzu eine Überarbeitung der
Vorschriften?
9. Inwieweit plant die Bundesregierung das Baurecht der Länder in Bezug auf den Brandschutz zu vereinheitlichen?
10. Welche Forschungsvorhaben will die Bundesregierung unterstützen, um Dämmung und Brandschutz zu tragbaren
Kosten miteinander zu verbinden?
11. Hält die Bundesregierung – insbesondere unter dem Eindruck des Realitätstest des NDR,
dessen Ergebnisse in der Sendung „45 Min“ am Montag, den 28. November 2011
bekannt gegeben wurden – die Einstufung von Styropor in die Kategorie „schwer entflammbar“ nach wie vor für
richtig?
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um über die Entflammbarkeit von Styropor genauere
Auskunft zu bekommen?
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der entstandene Verunsicherung von Verbrauchern, Herstellern
und Handwerk entgegenzuwirken?
14. Wie ist die Brandgefahr bei ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen einzuschätzen, und welche
Einschränkungen für ihre Verwendung ergeben sich daraus?
15. Wie stellt sich die Brandgefahr bei der Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. von Dämmstoffen aus
nachwachsenden Rohstoffen im Vergleich zur Brandgefahr von synthetischen Dämmstoffen aus Polysterol [KF:
Polystyrol!] und Styropor, insbesondere vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse zur Entflammbarkeit, dar?
16. Welche konkreten Dämmmaterialien können den Brandschutz nicht ausreichend gewährleisten?
17. Sollten Schutzmechanismen wie Brandsperren bei Einfamilienhäusern zukünftig gesetzlich vorgeschrieben werden?
18. Wird die Bundesregierung den Mittelansatz für die energetische Gebäudesanierung erhöhen, um zusätzliche Kosten
für den Brandschutz zu finanzieren, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung nicht zu gefährden?
19. Für welche Häuser sind Brandschutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben, und für welche nicht?
20. Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
21. Welche zusätzlichen Kosten würden durch verbesserte Brandschutzmaßnahmen für Ein- und Mehrfamilienhäuser in
etwa entstehen?
22. Sieht die Bundesregierung hier ein Hemmnis für das Voranbringen der energetischen Sanierung?
Berlin, den 14. Dezember 2011
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Soweit die SPD. Alles gut und schön und feines Gezwiebel der Regierungsheinis. Doch in Wahrheit voll am Thema vorbei,
denn 1. Gibt es keine menschengemachte Klimaerwärmung, 2. Kein CO2-Problem, 3. Keine zur Neige gehenden fossilen
Energien, 4. Keinen zwingenden Grund zum staatlich verordneten Klimaschutz namens Energiesparen auf Schwarzschimmel
und Rauchgastod komm raus, 5. Keinerlei Beitrag der EnEV und des EEWärmeG und des EEG zu einer irgendwie
sinnvollen Entwicklung unserer Gesellschaft, dagegen aber Abzocke ohne Ende. Und unsere Politrucks sind ein Teil
des Problems und bestimmt keine Lösung. Wobei der beste Brandschutz für die deutsche Wohnbevölkerung 1. Raushalten
aus allen Kriegshändeln und zweitens die Nulldämmung im Gebäudebestand wäre. So einfach kann die Wahrheit sein.
Doch niemand will sie hören.
Interessanterweise faßte sich daraufhin die wohl einzige lobbyistenfreie Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und
Mieter Hausgeld-Vergleich e.V. ein Herz und schrieb dem Steinmeier einen aufklärenden Brief, den ich Ihnen nachfolgend präsentiere:
"Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestal 8, 91224 Pommelsbrunn
Fraktion der SPD
zu Hd. Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier
im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
6.1.2012
Ihre Anfrage vom 14.12.2011an die Regierung (Drucks.17/8197)
zu Brandfall-Auswirkungen bei Fassadendämmungen
- NDR TV-Bericht vom 28.11.2011 -
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
wie Sie unserem Vereinsnamen entnehmen können, verstehen wir uns als Schutzgemeinschaft, die Wohnungsinhaber vor
- überhöhten Zahlungen und
- nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
schützen will.
Aus diesem Grunde begrüßen wir sehr, wenn sich die SPD-Fraktion nach der NDR-Sendung vom 28.11.2011 nun auch mit einem
Teil der öffentlichen Kritik der Plastikverpackung von Bestands-immobilien auseinandersetzt - wenn auch wie in Ihrem Falle
zu-nächst nur mit der erhöhten Brandschadensgefahr der synthetischen Dämmstoffe Polystyrol und Styropor.
Wir gehen davon aus, dass auch die SPD-Abgeordneten bisher nur einseitig und gezielt positiv über die sog. Plastikverpackung
von Bestandsimmobilien informiert wurden.
Zur ausgewogenen und sachlich angemessenen Aufklärung im Sinne unserer Bürger erlauben wir neben der erhöhten
Brandschadensgefahr auf weitere 10 Nachteile der Wärmedämmverbundsysteme hinzuweisen, die es ebenfalls
zu erörtern gilt.
Unseren Erfahrungsbericht dazu “10 Argumente ...” fügen wir bei.
Ferner dürfen wir Sie auf die Methoden hinweisen, mit denen in der Praxis Wohnungseigentümer über die
Einsparmöglichkeiten durch Wärmedämmverbundsysteme durch sog. “Energieberater” und Hausverwalter mit
offensichtlichem Vorsatz getäuscht werden.
Über einen typischen konkreten Fall aus Nürnberg haben wir einen Bericht “Vorsicht Daten
überprüfen!” verfasst, den wir ebenfalls übersenden.
Wir meinen, dass es überfällig ist, dass unsere Wohnungsinhaber (Eigentümer und Mieter) nicht weiter durch
geschönte Darstellungen über die angeblichen Vorteile der Plastikverpackungen unserer Häuser in den Medien im Sinne
unserer Regierung und vieler Politiker getäuscht werden.
Den TV-Sendern BR, SWR, ARD (Plus-Minus) sowie dem NDR (hier insbesondere dem mutigen Redakteur Purtul) sollte von der Politik
gedankt werden, dass sie endlich auch den Dämmungskritikern Sendezeit eingeräumt und somit den Anstoß zu einer
überfälligen ausgewogenen Aufklärung ermöglicht haben.
Gerade die Vorkommnisse des Jahres 2011 sollten dazu motivierren, 2012 zu einem Jahr der Wahrhaftigkeit und volkswirtschaftlichen
Fehlervermeidung werden zu lassen.
Dazu gehört eine faire, ergebnisoffene und öffentliche Diskussion
- über den betriebswirtschaftlichen und umweltpolitischen Sinn der Plastikverpackung von Häusern ebenso
- wie eine politische Erkenntnis und Klarstellung darüber, dass Sonne und Wind unzuverlässige und
teuere Energiearten sind, die nicht geeignet sind, unsere Wirtschaft und die Verbraucher zuverlässig und kostenverträglich
zu versorgen.
Wir wünschen uns, dass sich die SPD auf diesen Gebieten im Sinne der Bürger neu orientiert und das anstrebt, was unsere
Volkswirtschaft und Bürger zu tragen noch in der Lage sind.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Norbert Deul - 1. Vorstand
2 Anlagen zur Information"
Und hier die bemerkenswerten Anlagen, deren Gebrauchswert wohl alle Infos von Haus und Grund zusammengenommen meilenweit übertrifft:
Anlage 1
Jeder kennt die Werbung der Bundesregierung mit der Wollmütze über einem Haus. Unsere Bundesregierung suggeriert mit dieser
Wollmütze, dass eine luftdichte Plastikverpackung die gleiche positive Auswirkung haben soll, wie die Mütze auf dem Kopf in
der kalten Jahreszeit. Statt einer sachlichen Aufklärung betreibt die Bundesregierung mit dieser Werbekampagne eine
böse Fehlinformation. Sachlich richtig wäre die Anzeige, wenn statt der luft- und feuchtigkeitsdurchlässigen
Wollmütze eine Plastiktüte über das Haus gezogen worden wäre. Ein Wärmedämmverbundsystem gleicht einer
Plastiktüte. Aber wer würde sich schon eine Plastiktüte über den Kopf ziehen - wohl nur ein Narr.
Und deshalb griff die Bundesregierung zu ihrer irreführenden Werbung.
Warum sollten Sie als Wohnungsinhaber nicht auf Verkaufsförderungsmaßnahmen für die Dämmstoff-Lobby hereinfallen?
10 Argumente sprechen gegen die Plastikverpackung:
1. Theoretisch errechnete Einsparwerte werden nicht erreicht
Gedämmte Wände erbringen nicht die Einsparwerte der theoretischen Rechenmodelle nach dem U-Wert (früher k-Wert).
co2online, eine von unserem Staat finanziell geförderte Institution, distanzierte sich in einem TV-Bericht des SWR von den
bisher in den Medien und Werbebroschüren veröffentlichten angeblichen Einsparerfolgen. In den Nachberechnungen würde sich
lediglich 15% Einsparung ergeben, so dieses Institut. Berechnungen nach DIN V 18599 haben sich als unbrauchbar und irreführend
erwiesen.
2. Kostenlose Sonnenwärme wird in der Übergangszeit und im Winter nicht genutzt
Die Wärmedämmverbundsysteme verhindern den Eintrag der Sonnenwärme in ein Mauerwerk. Diese kostenlos bei einem
konventionellem Mauerwerk gespeicherte Wärme strahlt nachts nach innen und außen ab. Die Folgen: Weniger Heizung für
innen und Algenvermeidung an den Außenwänden bei konventionellen Mauerwerken. Eine Langzeitstudie von Prof. Dipl.-Ing. Jens
Fehrenberg (Hildesheim) ergab sogar, dass bei identischen Wohnblocks die gedämmten Gebäude mehr an Energie verbrauchten als die
ungedämmten.
3. Erhöhte Wartungskosten für Wärmedämmverbundsysteme
Algenbildung, Spannungsrisse, sonstige Undichtigkeiten an den Anschlüssen, Vogelverpickungen (Spechtlöcher), geringe
Stoßfestigkeit, geringe Dauerdichtigkeit bei Durchdringungen erfordern einen erhöhten Wartungsaufwand (siehe
“Schäden an Wärmedämmverbundsystem” von Erich Cziesielski/Frank Ulrich Vogdt, Fraunhofer IRB Verlag).
Während bei einem konventionellen Mauerwerk Wartungskosten von 7,08 €* je qm im Jahr angesetzt werden, sind dies bei einem
Wärmedämmverbundsystem bereits 16,43 €*, also 132% mehr (* Quelle: Institut für Bauforschung e.V. in Hannover). Eine
möglicherweise erreichte Geldeinsparung bei der Energie wird dadurch gemindert.
4. Verhinderung des Feuchtigkeitsabflusses von innen nach außen fördert Schimmel
Durch das Bewohnen entsteht innerhalb einer Wohnung Feuchtigkeit (ca. 8 - 15 kg bei einem Vierpersonen-Haushalt lt. Rechtsgutachten des
Bundesverbandes für Wohnungslüftung). Diese staut sich an einem feuchtigkeitsdichten
Wärmedämmverbundsystem nach innen zurück, wenn nicht wesentlich mehr als vor solch einer Dämmung
gelüftet wird. Da die neue erforderliche Luftwechselrate häufig nicht erreicht werden kann, besteht die Gefahr der
Schimmelbildung an den kältesten Zonen der Innenwände. Um solche gesundheitlichen Gefahren zu beseitigen,
wird zusätzlich zur Dämmung bereits der Einbau von Lüftungsanlagen empfohlen, was eine Dämmmaßnahme noch
unrentabler macht.
5. Schimmelgefahr an Kältebrücken
Werden Fenster- und Türenlaibungen bei der Wärmedämmung nicht mitgedämmt, um sich z.B. den Fenster- und
Türenaustausch oder Umbau zu ersparen, entstehen um die Fenster, Türen und Rollokästen Kältebrücken, die die
Schimmelbildung an diesen Stellen fördern können. Derzeit gelten 3 - 4 Millionen Wohnungen in der BRD mit Schimmel belastet.
6. Verkleinerte Fenster-, Türenflächen (Schießscharteneffekt) und Balkone
Wird fachlich einwandfrei gedämmt, also auch in Fenster- und Türenlaibungen, so sind neue kleinere Fenster und Türen
erforderlich. Es entsteht der sog. Schießscharteneffekt. Werden in Außenwände eingezogene Balkons gedämmt, so
verringern sich die Balkonflächen um die Dämmstärke, z.B. derzeit ca. 16 cm an jeder Wand und mindern die Nutzfläche.
7. Algenbildung an den Außenwänden
Gedämmte Fassaden erkalten schneller als ungedämmte. Das sich an den kalten Dämmungen außen ansammelnde
Kondenswasser ist ein idealer Lebensraum für die hässlichen grünen Algen, Pilze und Flechten.
Gedämmte Wände können deshalb schmutzig grün werden, bevorzugt an Ost- und Nordseiten und in
Nähe von Bäumen. Um dies zu verhindern, wird inzwischen das Aufheizen der Dämmsysteme an den
Außenseiten mit Strom empfohlen (Schilda grüßt)!
8. Giftige Algizide und Fungizide gelangen ins Grundwasser
Um die Wände vor Algenbefall eine gewisse Zeit zu schützen, werden die Dämmsysteme außen mit giftigen Algiziden und
Fungiziden behandelt, die sich ins Grundwasser auswaschen (siehe u.a. Berichterstattung und Messungen in der NDR-Sendung vom 28.11.2011).
9. Die Dämmstoffe sind der Umweltmüll von morgen, sie können auch brennen
Dämmsysteme halten nicht ewig, sondern müssen später als Sondermüll entsorgt werden. Ca. 800 Millionen Quadratmeter
Dämmstoffe sind bereits verklebt worden. Dass der als schwer entflammbar geltende Dämmstoff Polystyrol massiv brennen kann,
wurde durch einen Brandversuch des NDR nachgewiesen.
10. Außenwanddämmungen an Bestandsimmobilien sind höchst unwirtschaftlich
Die Aufwendungen für die Anbringung der Dämmung und die damit verbundenen häufig verschwiegenen Zusatzkosten für die
Versetzung von Dachrinnen, Briefkästen, Außensteckdosen und -wasserhähnen, die Neuanpassung von Außenrollos,
Markisen, Balkongeländern sowie häufige Dachverlängerungen amortisieren sich nicht in einem vertretbaren Zeitraum. Die
Kosten führen zu unvertretbaren Mietenanhebungen und Sonderbelastungen für die Selbstnutzer der Wohnungen.
Die staatliche Bezuschussung zur Abfederung dieser höchst unwirtschaftlichen Dämmmaßnahmen an Bestandsimmobilien ist
durch nichts zu rechtfertigen. Die Energie-Einsparpotentiale werden maßlos überschätzt, da Bestandsimmobilien im
Durchschnitt derzeit die lediglich 138 kWh verbrauchen werden (ista-IWH-Studie) Außenwanddämmungen an Bestandsimmobilien
verbrennen deshalb das Geld des Bürgers und Steuerzahlers. Solche unwirtschaftlichen Maßnahmen schädigen die
Volkswirtschaft. Die unwirtschaftlichen Dämmmaßnahmen sind nicht geeignet, das Klima zu verändern.
Norbert Deul"
Anlage 2
So hätte man Eigentümer warnen müssen, um sie vor einer überflüssigen Diskussion und einem
unnützen Klageverfahren zu schützen.
Im vorliegenden konkreten Falle geht es um eine Wohnanlage mit ca. 1.100 qm Wohnfläche. Es lag ein Energieausweis der Firma
Brunata vor, der aus dem tatsächlichen Gaseinkauf über drei Jahre einen Durchschnittsverbrauch von 121 kWh je qm
Wohnfläche im Jahr auswies. Davon wurden 98 kWh für die Heizung und 23 kWh für die Erwärmung des Wassers
benötigt. Somit war von vornherein klar, dass sich ein neues Wärmedämmverbundsystem an den Außenwände unter
keinen Umständen „rechnen“ wird.
Nicht so jedoch für den Verwalter und die von ihm mit einem Gutachten beauftragte Energieberaterin (eine Diplom-Ingenieurin).
Der vom Verwalter ausgesuchte Anwalt, ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beantragt deshalb seine Klageabweisung mit den
Worten:
"Die Beraterin (Anmerkung: die Energieberaterin) kommt zu dem Ergebnis: „wirtschaftlich“."
Gemeint war damit die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystens in 16 cm Stärke nur an der Ost- und Westseite der Wohnanlage
(zum Verständnis: Eine Gruppe von sachlich rechnenden Eigentümern hat die Mehrheitsbeschlüsse dieser Wohngemeinschaft zur
konkreten Ausführung dieser von der Energieberaterin empfohlenen Wärmedämmmaßnahme bei Gericht angefochten).
Aber wie lässt sich das Rätsel aufklären, weshalb die Energieberaterin zu solch einer irrigen Annahme kommt?
Die Lösung dazu soll sich aus DIN V 18599 ergeben. Diese DIN widmet sich der Gebäudetechnik, genau gesagt, der energetischen
Bewertung von Gebäuden, kurz Berechnung der Energiebilanz. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative daran
interessierter Kreise. Wer hier die interessierten Kreise gewesen sein könnten, könnte sich möglicherweise aus dem
Folgenden ergeben.
Dank dieser DIN und einem dazu gehörenden Rechenprogramm verzichtet die Energieberaterin natürlich auf die echten
Verbrauchswerte, denn dafür soll die DIN ja den Energieverbrauch zuverlässig für die interessierten Kreise ermitteln.
Welchen praxiserfahrenen Eigentümer kann es da noch wundern, dass die interessierten Kreise statt des von Brunata ermitteln
tatsächlichen Durchschnittsverbrauchs von 159.328 kWh im Jahr (Heizung und warmes Wasser) sagenhafte 316.000 kWh errechnen - also
doppelt soviel wie in der Realität.
Erfreulicherweise kommt die Energieberaterin dann aber zu einem ähnlichen Theorie-Ergebnis beim Einsparwert an Energie wie der
Praktiker. Die Energieberaterin meint, 26% an Energie bei einer Dämmung aller Wände einsparen zu können, der
Praktiker kennt die Zahl 25%. Diese erfreulich Übereinstimmung wird dann aber im Gutachten der Energieberaterin von 4 auf 2 Seiten
übertragen, so dass sie bei einer nur 2-seitigen Dämmung von „ihrem Dank DIN“ errechneten
Verbrauch von 316.000 kWh/a 84.000 kWh/a einzusparen glaubt, während der Praktiker in diesem Falle vermutlich nur ca. 12,5%
anzusetzen wagt.
Damit trotz bereits 2-facher Verdoppelung ein gutes Amortisationsverhältnis bei dem Gutachten herauskommt und sich
die Maßnahme für jedermann erkennbar lohnt, wird dann noch statt des tatsächlichen Energiepreises für
Gas im Jahre 2010 in dieser Region von 0,0548 € je kWh der fiktive Preis von 0,1046 € für die DIN-Berechnung
eingesetzt. So wird es noch besser.
Und siehe da, so kann das Wunder vollbracht werden:
Die Einsparung an Energie beträgt sauber berechnet 8.790,- € im Jahr.
Danke DIN V 18599!
Danke Energieberaterin!
Die Kläger haben jedoch erkannt, dass für die ganze Wohnanlage im Jahr nur 8.328,77 € für die Energie
ausgegeben wurde (also sogar incl. Wasser). Wie kann man dann 8.790,- € davon einsparen? Sie kommen nur auf schnöde 917
€ über den „Daumen“ gerechnet.
Statische Amortisation demnach ca. 100 Jahre!
Und wer könnten nun die interessierten Kreise sein?
Verwalter, Energieberater, Dämmstoffhersteller, Handwerker, Banken, unsere Regierung ?
Antworten an: hausgeld-vergleich@t-online.de
Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestalstraße 8, 91224 Pommelsbrunn"
Kommentar: Ja leck, bei solchen faktisch gespickten Aufklärungen wird die Steinmeiertruppe aber ordentlich schwitzen, denn
selbstverständlich hat sie mit all ihren grünroten Ideologiegenossen den ganzen Ökohumbug auch um das falsche Dämmen
herum von Anfang an persönlich auf Bund-Land-Region- und Kommunalebene mit zu verantworten - gegen alle Einwendung der letzten
ehrenwerten Fachleute der Baubranche übrigens! Und ein Schelm, wer daran denkt, daß vielleicht auch alle Parteigenossen
- selbstverständlich parteiübergreifend! - zu den "interessierten Kreisen" rund um die perverse Ökoabzocke mithilfe
von idiotischen Gesetzen, ökofaschistischen Verordnungen und falschen/gefälschten Normen gehören könnten.
Zuguterletzt muß nun auch noch der berühmte Verband der privaten Bauherren VPB e.V. seinen Senf zum Thema Dämmstoffbrand
dazugeben. Ei, wie wird das ausfallen? Brandmarkung des unsinnigen Verwüstens von Bauherrengeld an bald naß werdenden
und ganz und gar nicht wie versprochen dämmenden WDVS? Guter Rat, derart nur die Lobbyisten und Dämmabzocker
bedienenden Baupfusch zu unterlassen? Erläuterung, daß die üblichen 10 cm Dämmstoffdicke schon alleine wegen der
sogenannten Hyperbeltragik des U-Werts größanzunehmender Blödsinn aus technisch-wirtschaftlicher Sicht sind? Die
falschen Dämm-Ratgeber wegen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor den Kadi und zur Rechenschaft ziehen?
Ach wo, aber nein doch, dreimal nein! Sondern typisch VPB-Oberlehrerei bzw. "Herr Lehrer, ich weiß was!" eben.
Doch lesen Sie selbst:
(27.01.2012) VPB rät: So lässt sich Brandgefahr bei Wärmedämmung reduzieren
Der moderne Neubau besteht aus dünnen tragenden Außenwänden und einem darauf montierten Wärmeverbundsystem. "Der
Löwenanteil der Neubauten erreichen die gesetzlich geforderten Energiewerte mit Hilfe einer Vorsatzschale aus
Polystyrol", weiß Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Dieser Wandaufbau
ist heute Standard." Nun sind diese speziellen Wärmedämmverbundsysteme in Verruf geraten, denn sie sind extrem
gefährlich, wenn sie Feuer fangen.
"Wenn Polystyrol brennt, dann lodert es nicht, sondern es schwelt großflächig, schmilzt und tropft in großer
Breite von der Fassade", erläutert Bausachverständiger Stewen. "Diese undurchdringliche Barriere aus flüssigem
heißem Material behindert die Feuerwehr beim Löschen und die Bewohner beim Verlassen des brennenden Hauses.
Außerdem, und das ist mindestens ebenso problematisch, setzt das brennende Material chemische Verbindungen frei,
die Fachleute als extrem giftig einstufen und die Retter, Hausbewohner und Nachbarschaft bedrohen." Was kann der
private Bauherr tun, um sich davor zu schützen?
"Der private Bauherr kann relativ wenig tun, zumal, wenn er beim Schlüsselfertiganbieter kauft. Das ist heute der
Normalfall, denn die meisten Kommunen vergeben Baugrund nicht mehr an Privatleute, sondern nur noch an Entwickler",
erläutert Bausachverständiger Stewen. "Der Bauträger bietet in der Regel die preiswerteste Lösung an, und die
besteht nun einmal aus 17,5 Zentimeter dicken Kalksandsteinmauerwerk mit einer zwölf bis 20 Zentimeter dicken
Vorsatzschale aus Polysytrol. Andere Systeme sind nicht vorgesehen. Wenn der Bauherr eine Alternative sucht, muss
er individuell planen, und das ist die Ausnahme."
Nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren ließe sich die Brandgefahr reduzieren, wenn bestimmte
Sonderbauteile installiert würden, die die Hersteller auch anbieten. Dabei handelt es sich um etwa zehn Zentimeter
breite Streifen aus Mineralwolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut
werden. "Dadurch soll das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden", erläutert Reimund
Stewen, gibt aber gleichzeitig zu bedenken: "Diese Bauteile sind allerdings im Einfamilienhaus
brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben. Schlüsselfertiganbieter müssen sie deshalb auch weder einbauen noch
anbieten. Käufer, die sie dennoch haben wollen, bezahlen dafür zusätzlich etwa 5.000 Euro pro Haus."
Bauherren, denen Fragen der Nachhaltigkeit und des Brandschutzes wichtig sind, sollten sich zunächst immer
überlegen, welche Art Haus sie eigentlich haben wollen. "Dabei spielt der Wandaufbau eine zentrale Rolle",
erläutert Bausachverständiger Stewen. Auch wenn das Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol heute üblich ist, so
gibt es doch Alternativen, die in Herstellung, Dauerhaftigkeit und späterer Entsorgung besser dastehen als das
gängige Material. Zum Beispiel andere, weniger schnell brennende und in ihren Ausdünstungen nicht so giftige
Wärmedämmungen, wie etwa Mineralwolle. Auch ein reiner Massivbau mit dicken Außenwänden ist denkbar. "Allerdings
sind auch in diesem Fall die heute üblichen Mauersteine nicht erste Wahl, denn sie sind im Innern oft mit
brennbaren Dämmmaterialien gefüllt. Puristen entscheiden sich vielleicht für einen Massivbau aus Lehm- oder aus
Mauersteinen, die mit Perlit, einem vulkanischen Gestein, gefüllt sind. Aber das sind Ausnahmen, die sich die
meisten Bauherren nicht leisten können und wollen, und die Schlüsselfertiganbieter deshalb auch grundsätzlich
nicht im Programm haben."
Auf einem allerdings sollte jeder Bauherr und Käufer eines schlüsselfertigen Objekts bestehen: auf dem zweiten
Fluchtweg. Er ist in den meisten Landesbauordnungen vorgeschrieben, wird aber nach Erfahrung des VPB immer wieder
ignoriert. "Wenn es brennt, sind die Treppenhäuser schnell verqualmt. Die giftigen Gase schneiden den
Hausbewohnern dann diesen Weg ins Freie ab. Deshalb muss ein zweiter Fluchtweg vorgesehen werden", erklärt
Reimund Stewen. Das kann ein Fenster oder Balkon zur Straße sein. Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend
großes Fenster zur Straße hin gehen, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden können.
Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen
Kellerlichtschacht retten können.
"Wir Bauherrenberater sind immer wieder überrascht, wie wenig viele Bauherren wissen. Sie machen sich Gedanken
über die Badausstattung im neuen Haus, über Tapeten, Böden und Türdrücker. Aber die wenigsten informieren sich
über Wandaufbauten, gesundheitsbedenkliche Baustoffe oder lebenswichtige Fluchtwege. Auch Brandmelder, in über
der Hälfte aller Bundesländer inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, fehlen nach wie vor in vielen Neubauten.
Angesicht der immensen Summen, die Bauherren in ihre Immobilie investieren, sollten sie sich im Vorfeld gründlich
beraten lassen. Beim Kauf eines im Vergleich zur Immobilie ungleich preiswerteren Autos ist das
selbstverständlich", gibt Bausachverständiger Stewen zu bedenken. (Quelle: VPB)
Ach so. Und wie hieß jetzt gleich der Bausachverständige? Schon auswendig gelernt? Wir Bauherrenberater sind immer
wieder überrascht, was es alles an Ratschlägen am Markt der Meinungen gibt. Und wirkliche Puristen bauen vielleicht
doch lieber wirklich gut: in Backstein massiv. Ohne Loch, Poren, Füllung, Kindersarg-Griffschlitz und doppelten
Boden. Wie es uns etwa zehntausend Jahre Ziegelbaukunst
vormachen.
Grausliches Dämmbrand-Beispiel gem. Nürnberger Nachrichten am 17.11.00:
"Erste Trauerfeier für Kaprun-Opfer mit Lichterprozession
Schwerste Versäumnisse
Weitere Leiche unter dem Zug? - Letzter Überlebender daheim
TRAUNSTEIN (dpa/AP) - Mit einer Lichterprozession und einem Trauergottesdienst ist in Traunstein der neun
oberbayerischen der Brandkatastrophe von Kaprun gedacht worden. ...
Im Zusammenhang mit der Suche nach der Unglücksursache warfen österreichische Medien dem Betreiber der
ausgebrannten Gletscherbahn schwerste Versäumnisse vor. Die Liste der "Todsünden der Kaprun-Bahn" werde immer länger,
schrieb die Kronenzeitung. ...
Nach dem Bericht der Kronenzeitung könnte die Brandkatastrophe durch Bio-Öl ausgelöst worden sein.
Bei dem Gletscherzug sei nämlich als Hydraulikflüssigkeit Bio-Öl verwendet worden, das wesentlich schneller brennt als
herkömmliches Öl. Ein heiß gelaufenes Radlager könnte es entfacht haben, schrieb die Zeitung unter Berufung auf
Brandfahnder. Das Styropor in den Zwischenwänden der Bahn aus Aluminium könnte die rasante Ausbreitung des Brandes
wesentlich begünstigt haben. ..."
Das zeigen auch die Schadensanalysen der Container- und Hochhausbrände mit brennbaren (schwerentflammbaren!!)
Öko-Bio-Weltrettungs-Dämmfassaden. In der Endbegutachtung wird dann aber aus dem Polystyrol "brennbare Dämmwolle". Was
das auch immer sein soll.
Die brennbaren Polystyrole sorgen auch in der USA für effektive Brandabläufe, vgl. SZ am 22.2.03:
"Rockkonzert endet in einem Inferno
Mindestens 65 Menschen starben, als ein Musikclub in Rhode Island in Flammen aufgeht, mehr als 150 werden verletzt
West Warwick (AP/AFP/SZ) ... Der Veranstaltungsort des Rockkonzerts, ein eingeschossiges Gebäude in West Warwick, ging
in der Nacht zum Freitag vollständig in Flammen auf. Nach Angaben der Feuerwehr wurden viele Leichen in der Nähe der Türen entdeckt.
... Der Brand ... war ... während einer pyrotechnischen Showeinlage zu Beginn eines Konzerts der Rockband Great White ausgebrochen. ... Ein
Mitarbeiter der Stadtverwaltung erklärte, eine Flamme habe das Styropor an der Raumdecke erreicht. Zuerst seien alle ruhig geblieben, weil
jeder gedacht habe, die Flammen gehören zur Show, sagte ein Zeuge. Der Musikclub "The Station" sei dann aber binnen Minuten in Flammen aufgegangen,
berichtete ein weiterer Zeuge. ... (Mit 300 Besuchern) war die zulässige Besucherzahl nicht überschritten, der Feuerwehr zufolge funktionierten auch
alle Notausgänge. ... "Es war das Schlimmste, was ich je gesehen habe" sagte Michelle Craine, die einen Freund in dem Club vermisst. ..."
Fireworks spark R.I. nightclub blaze, killing 96 <>
<>Yahoo! Top Stories - Fire at Great White Gig; 95 Dead
<>Many Feared Dead As Fire Rips through West Warwick, R.I., Nightclub - 21 Feb 03:00
A propos USA: ob die flächendeckende Polystyrolisierung des deutschen Baubestands nur der effizienteren luftgestützten
Abfackelung künftiger Bösen Achsenmächte dient? Oder dessen blowerdoorgestützte gasdichte Abdichtung dem Schutz der
Ökos vor befürchteten Chemie- und Biowaffenangriff mangels ausreichenden Luftschutzkellern? Erklärt
sich so, daß "unsere" Politik so verbissen daran festhält?

Wie mörderisch es mit Brandfällen im kunst- und dämmstoffverseuchten Einfamilienhaus ausgehen kann, finden Sie
hier, zur teuflisch hohen Brandgasbelastung etwas hier und hier der
grausame Abbrand des
Ökobau-Passivhaus-Kindergartens St. Peter und Paul in Freiburg.
Am 22.11.1999 meldeten die Nürnberger Nachrichten eine Gottseidank nicht tödliche Dämmstoff-Brandkatstrophe an einer
WDVS-Fassade an einem Wohn- und Geschäftshaus an der Äußeren Bayreuther Straße. Dort stand nach dem um 2.45 Uhr zufällig entdeckten
Brand von im Hof stehenden Papiertonnen ruckzuck die gesamte wärmegedämmte Außenfassade des vierstöckigen Gebäudes in
Flammen. Schnell fraß sich das gierige Feuer durch die mit Polystyrol isolierte Dämmfassade - ein sogenannter
Vollwärmeschutz aus entflammbarem, jedoch unglaublicherweise für solche Einsatzbereiche amtlich (!) zugelassenem
Dämmmaterial aus dem für mancherlei Geschäftsgebaren bekannten Hause der deutschen Baustoffproduzenten. Die Zeitung
"Sonntag Blitz" schrieb damals: "Kurz danach [Brand der Papiertonnen] griffen die Flammen auf die mit Styropor isolierte Fassade über
und breiteten sich explosionsartig nach oben aus und zerstörten die gesamte [Wärmedämm-]Verkleidung." Mit Ach und Krach
konnte das Gebäude noch rechtzeitig geräumt werden, bevor die zu nachtschlafender Stunde grausam überraschten Bewohner
Schaden davontrugen. Schaden am Bauwerk und der Umgebung - auch ein Auto wurde vom Brand erfaßt: ca. 145.000 Mark. Energiespareffekt?
In den ungeheueren Rauchschwaden verpufft. Wirkung auf den Klimaschutz? Na hören Sie mal!

Der hübsche Superbrand eines Polystyrol-WDVS aus "Schadensbilder aktuell" der Bayerischen Brandversicherung
Und dieser Link führt Sie zu den
Dämmstoffdeppen in Österreich,
denen am 7. Dezember 2011 die WDVS-Fassade eines Bürogebäudes in der Paulanergasse 13 in Wien-Wieden wegen eines davorstehenden in
Brand geratenen Mistkübels (hochdeutsch: Mülltonne) abfackelt und das Feuer bis zur Dachkonstruktion befördert. Wann
stehen wohl ganze fassadengedämmte Straßenzüge in Flammen? Von Flensburg bis Villach wartet schon der großdeutsche
Feuerteufel auf das nächste WDVS ...
In "Der Vermieter 1/2003" schreibt der einschlägig berühmte RA Hägele zum katastrophenfördernden
WDVS-Gemängel an polystyrolisierten Fassaden (S. 77): Die brandschutztechnischen Zulassungsbedingungen für Dämmstoffdicken
über 10 cm PS werden regelmäßig (EnEV-Schwachverständiger, nun überprüf mal schön!) nicht
erfüllt:
"Der Rechtskommentar
Zahlreiche Wohnhäuser mangelhaft
... So ist zwingend vorgeschrieben, dass bei den beschriebenen WDVS "...aus Brandschutzgründen oberhalb jeder
Gebäudeöffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender
(links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DIN 4201-A) vollflächig
angeklebt werden muss..." ... Der richtig angebrachte Dämmstreifen verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern
insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet und ein Abtropfen verhindert. Im Vordergrund
steht der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt - unabhängig
von der Gebäudehöhe oder Gebäudeart - erforderlich und geregelt. Sie wird jedoch selten angewandt!
Die katastrophalen Folgen im Ernstfall sind nicht abzuschätzen! ... (Mängelbeseitigung:) Das gesamte WDVS muss
zurückgebaut, entsorgt und neu aufgebracht werden. Ein brisantes Thema", weil "nicht nur mit einem wesentlichen Mangel des
Werkvertragsrechts behaftet, sondern auch bauordnungswidrig im Sinne der Landesbauordnungen ..."
Wie es dem vom Dämmpfusch betroffenen Mieter / Wohnungseigentümer allseits unendlich schwer gemacht wird, seine Lieben und
sich selbst vor den bedrohlichen Folgen zu retten, ist diesem tragischen Fall der Bürgerinitiative Grundrecht Wohnen zu entnehmen,
die ihr letztes Heil in einer Anzeige sucht:
"GRUNDRECHT WOHNEN
Bürgerinitiative "Siedlung am Eschershauser Weg"
Irene Wagner
Eschershauser Weg 25 D, 14163 Berlin - Telefon 030 802 14 18 - am 15.10.2009
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
GAGFAH-Siedlung "Am Eschershauser Weg" in 14163 Berlin-Zehlendorf
Nichteinhaltung der Bauordnung Berlin im Bereich Brandschutz durch vorschriftswidrige Einbringung von Polystyrol
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Anzeige Hiermit erstatten wir Anzeige gegen Unbekannt wegen Baugefährdung und Gefahr für Leib und Leben nach § 319
StGB und aller übrigen in Frage kommende Delikte.
2. Begründung
2.1 Baugefährdung
1988/89 wurden in unserer Siedlung bauliche Veränderungen vorgenommen, u.a. wurde ein Wärmedämmverbundsystem (= WDVS) aus
Polystyrol installiert. Die Vorschriften des Prüfbescheides wurden nicht eingehalten, die Brandschutzbestimmungen ignoriert. Die
Bauaufsicht hat das WDVS abgenommen.
Dehnungsfugen
Im Bereich der Dehnungsfugen (ca. 130 in der Siedlung) besteht die Gefahr des Brandüberschlages, da in diesem Bereich die
mineralische Dämmung fehlt.
Dachgeschosse
In den Dachgeschossen fehlen feuerbeständige Brandabschnitte. Die Brandmauern sind nicht über Dach geführt. Auf der
obersten Geschoßdecke liegt als erhebliche Brandlast Polystyrol.
Dachüberstände
Der Brandschutz an den Dachüberständen fehlt. Bei einem Polystyrol-Fassadenbrand erreicht das Feuer die
Dachkästen und damit die Dächer + Dachböden.
Fenster
Über den Fensterstürzen fehlen die Flammensperren aus nichtbrennbaren Materialien (Steinwolle)
Kellerdeckendämmung von unten aus brennbaren Stoffen, Polystyrol, nicht zulässig (erhebliche Brandlast)
Müllhäuser unmittelbar an den Brandwandgiebeln - unzulässig, erhebliche Brandgefahr durch Brandüberschlag
Wir verweisen insbesondere auf die ausführliche Brandschutzmängelliste, Anlage 12, im Schreiben vom 18.11.2008 an die
Bauaufsicht Zehlendorf, das wir parallel an die Oberste Bauaufsicht gerichtet hatten.
2.2 Gefahr für Leib + Leben
Mögliche Folgen des mangelhaften Brandschutzes: Keine Rettung von Außen - keine Rettung von Innen!
Bei einem Zimmerbrand, der durch die Fenster nach außen greift, wird die Polystyrol-Fassade gezündet - siehe
Treskowstraße 33 -, da das Polystyrol hier direkt bis an die Holzfenster geführt ist. Eine vorgeschriebene Brandsperre ist
nicht erkennbar. Der zweite Rettungsweg - Anleitern - ist bei einem Polystyrol-Fassadenbrand (1.000 Grad/1000° Celsius) nicht
möglich. Da das Feuer durch die anderen Fenster blitzschnell im Haus ist, ist auch der erste Rettungsweg - das
Treppenhaus - keine Rettungsmöglichkeit, da die Treppenhäuser hier mit brennbaren Materialien (Holztreppen
etc., keine Rauchabzugsmöglichkeit) ausgestattet sind. Die Bewohner im 1. + 2. OG würden ersticken oder
verbrennen, sofern sie nicht durch das Feuer aus dem Fenster springen. Die Häuser der Siedlung sind nur 10 m breit,
so dass - bei Containerbrand an der Giebelseite eines Hauses - das Feuer um das Haus herumgreifen würde, es also
keine feuerfreie Hausseite geben würde.
Bei einem Fassadenbrand durch Müllcontainerbrand(stiftung) gilt das gleiche. Hier kommt das Feuer von außen
in das Haus, ein für die Feuerwehr neues Phänomen. Wer sich nicht retten kann, stirbt. Wer aus dem Fenster
springt, wird möglicherweise schwer verletzt. Über die Holzpergola wird das Feuer zum nächsten
Gebäude geleitet, siehe Foto Anlage 17.
Bei einem Brandausbruch im Keller (Heimwerker/ Raucher), würden alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt im
Haus aufhalten, sterben, da die Gasrohre, die an der Kellerdecke verlaufen, binnen weniger Minuten explodieren
würden und damit das ganze Gebäude. Die Feuerwehr wollte uns nicht sagen, ob die Explosion sich von
Gebäude zu Gebäude fortsetzt, da alle Gebäude durch Gasrohre miteinander verbunden sind.
Die Stahlträger, die an der Kellerdecke montiert sind, würden in 5 Minuten Spagetti sein (Auskunft Firma
PROMAT) und ihre Trägerfunktion verlieren. Es würde zum Einsturz der abgestützten Gebäudeteile
kommen.
Wie Sie auf den Fotos sehen können, wurde hier Polystyrol ohne vorgeschriebenen Brandschutzmörtel verwendet.
Die Gasrohre und die Stahlträger sind nicht abgekoffert. Ebenso wenig die neu verlegten Fernwärmerohre
(Rauchübertrag).
Bei einem Zimmerbrand im obersten Stockwerk, wenn das Feuer die Zimmerdecke durchschlägt (Holzbalkendecke mit
dünner Putzschicht unter dem Stroh), zündet das auf der Geschossdecke liegende Polystyrol. Es kommt damit
auch zu einem Dachstuhlbrand, der hochgiftige Dioxine (Stichwort Seveso) mitten in Berlin-Zehlendorf freisetzt, da die
Dachböden 1989 mit LINDAN behandelt worden sind, Anlage 22 Befund B.A.U.CH. Dieser Gifteintrag ist nur durch
Erneuerung der Dachkonstruktion vollständig zu entfernen.
Waldbrandgefahr
Da diese Gebäude in einer Waldsiedlung stehen, besteht bei Brand auch immer Waldbrandgefahr, siehe Anlage 1.
3. Versuche Abhilfe zu schaffen
Seit 2 Jahren bemühen wir uns vergeblich die für unsere Wohnsiedlung - 758 Wohnungen - Verantwortlichen zu veranlassen,
die nach der Bauordnung Berlin zu erkennenden Brandschutz-Mängel zu beheben. Die Bauaufsicht hat der GAGFAH
bis heute keine Auflage erteilt, das in dieser Form verbotene Polystyrol zu entfernen. Die Untätigkeit der Verantwortlichen
zwingt uns in unserer Not Anzeige zu erstatten. Siehe Schreiben an die Eigentümerin, Anlage 11, Schreiben an die Oberste Bauaufsicht,
Anlage 12 + 13, Schreiben an die Bauaufsicht Zehlendorf, Anlage 12 + 14.
Die Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, hat es mehrfach abgelehnt, uns für den Brandfall zu beraten. Anfragen vom
14.10.08, 19.10.08 und 30.10.08, Anlage 15, anbei.
Bei einem Fassadenbrand kann man sich nicht an das Fenster stellen und auf Hilfe warten - man verbrennt!
Falls eine Bürgerinitiative eine Nicht-Person im juristischen Sinne ist, erstattet die Unterzeichnende Frau Wagner diese Anzeige
gegen Unbekannt.
4. ANLAGEN

01. Überblick Wald-Siedlung: Bauzeichnung + Blick auf die Siedlung von oben, 2 Blatt. Die roten Halbkreise markieren
Müll"häuser" mit Containern direkt an der Polystyrol-Fassade.
02. INFO WDVS muss zulassungskonform sein
03. Bauplanung, Auszug Zitat: Außenwanddämmung Dämmdicke 6 mm, Dämmung auf oberster Geschossdecke
mit 8 cm dickem Hartschaum und zusätzlicher Spannplattenbeplankung, Dämmung der Kellerdecke mit 4 cm
dicken Hartschaumplatten
04. Baubeschreibung zum Bauantrag vom 08.07.1081, Bauakte Blatt 37, geprüft und genehmigt von der Bauaufsicht Zehlendorf -
Kunststoffputz mit Schichtdicke 3 mm
05. Prüfbescheid PA-III 2.595
06. Agrement - Verlängerung Nr. 176b/86
07. INFO zum Hersteller des Wärmeverbundsystems und zum Prüfbescheid
08. Firmenliste der damals beteiligten Firmen. Möglicherweise hat die Firma ..., das Wärmedämmverbundsystem
aufgebracht. Der Bauaufsicht ist die ausführende Firma bekannt, siehe
09. Schreiben der Bauaufsicht vom 23.06.08.
10. PROMAT Wir überreichen eine Zeichnung der Firma PROMAT. Diese Zeichnung zeigt, wie der Brandschutz-Absicherung des
Daches gegen einen Polystyrol-Fassadenbrand herzustellen ist.
11. Aufforderung zur Mängelbehebung an die Eigentümerin vom 21.10.08
12. Schreiben an die Oberste Bauaufsicht + die Bauaufsicht Zehlendorf vom 18.11.08
13. Schreiben an die Oberste Bauaufsicht vom 28.07.09
14. Schreiben an die Bauaufsicht Berlin-Zehlendorf vom 08.09.09
15. Schreiben an die Feuerwehr Berlin, Vorbeugender Brandschutz 14., 19. + 30.10.08
16. Mit Schreiben vom 05.10.2009 teilt die Bauaufsicht Zehlendorf mit, daß am 25.02.09 eine Begehung der Wohnanlage stattgefunden
hat. Der Eigentümerin wurde keine Auflage erteilt, das "offene" Polystyrol zu entfernen und den Brandschutz sicher zu stellen.
Der Baustoff Polystyrol, der in dieser Form von der Bauordnung nicht zugelassen ist, befindet sich nach wie vor an den Kellerdecken und auf
den Dachböden.

17. BILD Kellerdecke: ungesichertes Polystyrol + nicht abgekofferte Gasleitung

18. BILD Kellerdecke + nicht abgekofferter Stahlträger
19. BILD von unten fotografiert, eine Dehnungsfuge, Gebäude Esch 25 I-K. Das Polystyrol ist bis an die
Dehnungsfuge herangeführt, keine mineralische Dämmung wie vorgeschrieben, Brandabschnitte dadurch aufgehoben,
Brandüberschlag möglich.

20. BILD Papiercontainer direkt an der Polystyrol-Fassade, wie in einem Teil der anderen Müll"häuser" auch

21. BILD Holzpergola, die im Bereich der Müllplätze zwei Gebäude verbindet
22. BILD Holzbalkenkonstruktion der Dachböden, in denen laut Bauplanung 8 cm dickes Polystyrol verlegt wurde, das lediglich mit
einer Spanplattenbeplankung abgedeckt wurde
23. Lindan-Befund B.A.U.CH
24. DOKU Auszug aus der Deutschen Feuerwehr-Zeitung 6/2005 zum Polystyrol-Fassadenbrand in der Treskowstraße 33 in
Pankow-Heinersdorf am 21.04.2005, hierzu auch dieser Archivlink auf die Dokumentation und den Feuerwehrbericht der Berliner Feuerwehr:
WDVS-Brandkatastrophe - Menschenrettung in Pankow: Brand in vier
Wohnungen in den Etagen 2 bis 5 eines 6-geschossigen Wohngebäudes in ganzer Ausdehnung, sowie die
Wärmedämmvebrundsystem-WDVS-Vollwärmeschutz-Dämmfassade vor den genannten Wohnungen
25. DOKU Fassadenbrand durch Müllcontainerbrand
26. DOKU Verdämmt in alle Ewigkeit? Fassadenbrandbilder
27. Feuerwehr Berlin-Zehlendorf Mitte, personelle Stärke am Tag und in der Nacht
28. Informationen zu Polystyrolbränden + Brandbilder im Internet unter
XII. Baurecht & Brandschutz Symposium, Frankfurt am Main 10.04.08
brandschutz.bureauveritas.de/symposium/archiv2008/INT/TB22.PDF
8,84MB bitte etwas Geduld - wichtige Unterlagen
Flughafenbrand Düsseldorf : www.wdr.de/themen/panorama/brand02/duesseldorf_flughafenbrand/infobox/print.php
Fassadenvollbrand Treskowstraße 33: www.kohlhammer.de/brandschutz-zeitschrift.de/artikel/artikel_weiterleiten.cfm?id=3475
www.dimagb.de/info/baualt/ahwd01.html
(Suchwort: Heinersdorf / mit strg+f)
Tunnelbrand Kaprun: clausmeier.tripod.com/enev5.htm (Suchwort: Kaprun)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Irene Wagner
GRUNDRECHT WOHNEN
Eschershauser Weg 25 D
Telefon 802 14 18
14163 Berlin
grundrechtwohnen@gmx.net"
TIPP für vorsichtige Bauherren: Vor Ablauf der WDVS-Gewährleistungsfrist
eine Endabnahme mit Sachverständigem, gleich mit qualifizierter Brandschutzdetail-
und Feuchtemessung (Einstecksonde genügt, bitte vorher Beruhigungsmittel
einnehmen!) und Schallmessung der kritischen Stellen der Fassaden- und Dachdämmung. Damit haben Sie den ersten Schritt zur
Reklamation gleich richtig getan.
Fall Treskowstraße 33 aus
Berlin-Pankow (aus www.dimagb.de, Bild: Böschen):
Am 21.04.2005 kam es in Berlin Heinersdorf in der Treskowstraße 33 zu einem gewaltigen Brand, bei dem zwei Todesopfer zu
beklagen waren. Die Zeitungen berichteten über eine Flammenhölle. Gebrannt hat eine Styropor-gedämmte WDV-Fassade.
Bei solchen WDVS handelt es sich um geprüfte und zugelassene Systeme, das heißt sie besitzen eine Prüfung und Einordnung
nach DIN 4102 als B1 (schwer entflammbar) sowie eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt. Sicherheit wird in Deutschland groß
geschrieben. Bauaufsichtliche Zulassungen werden erteilt, um gemäß dem Bauproduktengesetz nur Bauprodukte zur Anwendung zu
bringen, die keine Gefahren für Leib und Leben herbeiführen und die zudem nicht die Bausubstanz beeinträchtigen.
Brandschutztechnische Belange sind zudem in der Bauordnung geregelt. ...diesen
spannenden Skandalfall weiterlesen
Die unglaublichen Abbrand-Bilder der Berliner Feuerwehr
Welt online: Nach Flammeninferno in der Treskowstraße 33, Berlin-Pankow suchen Mieter nach Eigentum
Berliner Morgenpost: Flammenhölle: Zwei Tote nach Brand in Pankow
Wahnsinn Wärmedämmung - Berliner Morgenpost: WDVS-Fassade: Zwei Brandopfer des Dämmwahns
WICHTIG FÜR AUFTRAGGEBER: Lassen Sie sich die versprochenen Energieeinsparungen, Bauordnungsqualitäten und
Schalldämmwerte schriftlich geben! In einem Vertrag, der Schadensersatzregelungen bei Nichterfüllung beinhaltet, was bei den
vorprogrammierten Mieteinbehalten und Rentenzahlungen für verreckte Brandopfer wenigstens den wirtschaftlichen Schaden mindert.
Die Erfahrung mit den Dämmstoffvertretern in der Energiesparfrage zeigt folgende Reaktion auf dieses Ansinnen:
Erst verspricht man grundsätzlich tolle Energieeinsparung. Nach Einforderung der Vertragszusage wird eingestanden, daß
Dämmung wirtschaftlicher Blödsinn ist.
Das selbe machen Sie sinngemäß mit dem Lieferanten Ihres Niedertemperaturkessels bezüglich Kesselkorrosion infolge
Innenkondensat.
Und mit Ihrem Lieferanten der Fassadenbeschichtungen bezüglich Austrocknungsgarantie der von innen und außen
einkondensierenden flüssigen Feuchte. Da hilft nämlich keine Hydrophobie oder Dampfdiffusionsfähigkeit.
Und dann lesen Sie Ihnen diesen Bericht vor: Spiegel online - Enthüllungsjournalist Güven Purtul entlarvt EnEV-Anschlag auf
Hab&Gut, Leib&Leben:
"Styropor-Platten in Fassaden:
Wärmedämmung kann Hausbrände verschlimmern"
Und dann diese Berichte zur WDVS-Brandkatastrophe in Delmenhorst, damals am 11. Juni 2011:
"WDVS-Hölle in Delmenhorst:
Mehrfamilienhäuser mit Dämmfassade un Windeseile abgefackelt"
DIE WELT -Fotostrecke
zum Dämminferno Delmenhorst - Fünf Gebäude mit Dämmfassade in Flammen - Spektakulär
Kölner Stadtanzeiger: Brennende Müllcontainer
setzen Fassadenmüll WDVS in Flammen - alles niedergebrannt und ausgebrannt
BILD: In Delmenhorst -
Flammen-Inferno zerstört 50 Wohnungen
Rettungsdienst:
Wärmegedämmtes Mehrfamilienhäusern in Brand – 209 Bewohner evakuiert
Matthias Bumann: Internetdokumentation Brennende WDVS - Brand im
Wärmedämmverbundsystem - Fallbeispiele und Hintergründe
Viel Spaß mit den winselnden Produktvertretern!
Hier finden Sie die Position der WDVS-Produzenten: Technische
Systeminfo 6 - Wärmedämm-Verbundsysteme zum Thema Brandschutz - Herausgegeben vom Fachverband
Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Baden-Baden, lt. Broschüre "Ausdruck einer erfolgreichen Zusammenarbeit des Fachverbandes
mit der MFPA-Leipzig, Abteilung Baulicher Brandschutz", verfaßt von zwei wahren Tausendsassas - dem
Geschäftsführer und Leiter des Bereiches Bauphysik und Baulicher Brandschutz der MFPA Leipzig GmbH, Gesellschaft für
Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH, gleichzeitig Inhaber eines Ingenieurbüros für
Brandschutz an Fassaden (IBaF) und Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig, Dipl.-Phys. Ingolf Kotthoff sowie die ehemalige
Leiterin des Bereiches Technik eines Herstellers von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) und Mitglied des Fachverbandes WDVS e.V.,
maßgebliche Mitwirkung an der Einführung nationaler bauaufsichtlicher Zulassungen für WDVS in Deutschland, Leiterin des
Arbeitskreises Brandschutz und Inhaberin eines Ingenieurbüros, Dipl.-Ing. Nora Fouad ...
Wenn Sie übrigens wissen wollen, wie manche deutsche Feuerversicherungen / Gebäudeversicherer / Brandversicherungen die
Brandopfer um die ihnen nach Vertrag zustehenden Schadensersatzsummen bringen, lesen Sie mal hier: Feuerversicherung usw.
Weiter: Der Schwindel mit der Wärmedämmung - Kapitel 16 - Dachdämmung
Angebliche und wirkliche Fachliteratur der Dämmpropaganda und ihrer entschiedensten Gegener sowie mehr oder
weniger nützliche Produkte rund ums Energiesparen, den Schimmelpilz und die Feuchteproblematik - Sie entscheiden!

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