Auf Seite 8 im Urteilstext ist dann zu lesen, daß
es "der Sachverständige ... nicht als Gefahr, sondern als Gewißheit dargestellt"
[hat], daß dieser Schadensfall auch tatsächlich auftreten wird
(Anhörung des Sachverständigen am 21.09.1993).
(Ergänzung in [ ] KF gem. vorliegendem Urteilstext.)
Im Klartext: Die WDVS-Bauweise ist demnach ein Baumangel. Warum? Weil die von innen und außen eindiffundierende Feuchte (Dampfdiffusion, Beregnung, Einkondensierung aus Luftfeuchte an den nach Sonnenuntergang schnell abkühlenden Dämmplatten) aus den Platten mit regelmäßig sehr hoher praktischem Feuchtegehalt nicht mehr entkommt und über kurz oder lang zu Feuchteschäden (Schimmel, Algen, Frostsprengung) führen kann. Was sollgemäß feucht abgesoffene Dämmstoffe dann noch dämmen, ist sowieso das Mysterium schlechthin. Außerdem - seit wann ist es statthaft, Baustoffe mit irrer Wärmedehnung auf so gut wie unbewegliche Unterkonstruktionen anzubappen? Das leuchtet vielleicht einem Bausäftl ein, dem Baumeister nie. Es sei denn, er möchte Folgeaufträge sicher vorprogrammieren. Zu diesem Thema ein Link (Wärmedehnzahl verschiedener Baustoffe).
Interessanterweise geben die WDVS-Industrie bzw. ihre willigen Vollstrecker teure Marktstudien in Auftrag, da sich ihre Absatzzahlen rückwärts bewegen und sich der erhoffte Markterfolg bisher nicht einstellt. Natürlich geht damit auch erhöhtes Lobbyistenengagement an den dafür zugänglichen Stellen einher. Man gewinnt schon Ämter (z.B. in Hessen) für den totalen Dämmzwang via Baupolizei, wenn es in einer Wohnung eines Wohnblocks - wegen "Fenstersanierung" - schimmelt."Der Vermieter 1/03" schlagzeilt mittels ö.b.u.v.S. W. Isenmann zum Wohnungsverseuche durch WSVO/EnEV:
"Fogging... Am fogging-gefährdetsten sind Wohnungen, die einen guten Wärmeschutz aufweisen und über dichte Fenster und Türen verfügen. Durch diese Dichtheit wird der Luftaustausch über Fugenundichtheiten fast auf Null reduziert und damit zugleich auch der Abtransport von Schadstoffen durch Luftzug ins Freie verhindert. ..."
Nun verreckt mal schön, deutsche Klimaretter, CO2-Vermeider und Vorsorgeprinzipler.Daß - und das belegen einschlägige Messungen der Vorsatzfassadenindustrie und vor allem von vereidigten Sachverständigen in Gerichtsverfahren - der Schallschutz von Fassaden durch Außendämmung um ca. 10 db sinken kann, belegt die tolle HiFi-Eigenschaft solcher Anbappsysteme als Resonator und Verstärker.
Wie die brennbaren (schwerentflammbar!!) Dämmstoffe an der Wand, in der Decke und im Dach zur explosiven, vergiftenden und brandausweitenden Unterstützung von Bauwerksbränden - gerade auch an Mehrgeschossern und Industriehallen - beitragen, ist der schönen Dokumentationsreihe "Brandschutz aktuell" der Bayer. Versicherungskammer immer wieder zu entnehmen. Problem: Die Überschreitung des Flammpunkts durch Erreichen der Zündtemperatur. Viel Freude an den künftigen Feuerwehreinsätzen, wenn der Wohnbaubestand dann endlich fertiggedämmt ist. Das fackelt! Und giftet auch nicht schlecht, denn als Flammschutzmittel im Polystyrol ist bromierter Kack drin:
"HBCD - Hexabromcyclododecan (HBCD) ist persistent, sehr bioakkumulierend (reichert sich also stark in Lebewesen an) und giftig für Gewässerorganismen. Darüber hinaus besteht – wegen der hohen Akkumulationsneigung – die Gefahr langfristiger Schäden an der menschlichen Gesundheit und in Ökosystemen. HBCD zeigt sowohl lokale Risiken an einzelnen Produktionsstandorten als auch indirekte Risiken wegen der möglichen Aufnahme über die Nahrungskette. Das zuständige Expertengremium der EU hat HBCD als PBT-Stoff bewertet." - aus www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/flammschutzmittel.pdf
Weitere kritische Info zur Giftigkeit von Polystyrol-Dämmstoffen: www.positivlist.com/download/Polystyrolverbot.pdf
Grausliches Dämmbrand-Beispiel gem. Nürnberger Nachrichten am 17.11.00:
"Erste Trauerfeier für Kaprun-Opfer mit LichterprozessionTRAUNSTEIN (dpa/AP) - Mit einer Lichterprozession und einem Trauergottesdienst ist in Traunstein der neun oberbayerischen der Brandkatastrophe von Kaprun gedacht worden. ...
Im Zusammenhang mit der Suche nach der Unglücksursache warfen österreichische Medien dem Betreiber der ausgebrannten Gletscherbahn schwerste Versäumnisse vor. Die Liste der "Todsünden der Kaprun-Bahn" werde immer länger, schrieb die Kronenzeitung. ...
Nach dem Bericht der Kronenzeitung könnte die Brandkatastrophe durch Bio-Öl ausgelöst worden sein. Bei dem Gletscherzug sei nämlich als Hydraulikflüssigkeit Bio-Öl verwendet worden, das wesentlich schneller brennt als herkömmliches Öl. Ein heiß gelaufenes Radlager könnte es entfacht haben, schrieb die Zeitung unter Berufung auf Brandfahnder. Das Styropor in den Zwischenwänden der Bahn aus Aluminium könnte die rasante Ausbreitung des Brandes wesentlich begünstigt haben. ..."
Das zeigen auch die Schadensanalysen der Container- und Hochhausbrände mit brennbaren (schwerentflammbaren!!) Öko-Bio-Weltrettungs-Dämmfassaden. In der Endbegutachtung wird dann aber aus dem Polystyrol "brennbare Dämmwolle". Was das auch immer sein soll.Die brennbaren Polystyrole sorgen auch in der USA für effektive Brandabläufe, vgl. SZ am 22.2.03:
"Rockkonzert endet in einem Inferno
Wie mörderisch es mit Brandfällen im kunst- und dämmstoffverseuchten
Einfamilienhaus ausgehen kann, finden Sie hier,
zur teuflisch hohen Brandgasbelastung etwas hier.
Der hübsche Superbrand eines Polystyrol-WDVS aus "Schadensbilder aktuell" der Bayerischen Brandversicherung
In "Der Vermieter 1/2003" schreibt der einschlägig berühmte RA Hägele zum katastrophenfördernden WDVS-Gemängel der Baustellenvolldeppen an polystyrolisierten Fassaden (S. 77): Die brandschutztechnischen Zulassungsbedingungen für Dämmstoffdicken über 10 cm PS werden regelmäßig (EnEV-Schwachverständiger, nun überprüf mal schön!) nicht erfüllt:
"Der Rechtskommentar... So ist zwingend vorgeschrieben, dass bei den beschriebenen WDVS "...aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Gebäudeöffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DIN 4201-A) vollflächig angeklebt werden muss..." ... Der richtig angebrachte Dämmstreifen verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet und ein Abtropfen verhindert. Im Vordergrund steht der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt - unabhängig von der Gebäudehöhe oder Gebäudeart - erforderlich und geregelt. Sie wird jedoch selten angewandt!
Die katastrophalen Folgen im Ernstfall sind nicht abzuschätzen! ... (Mängelbeseitigung:) Das gesamte WDVS muss zurückgebaut, entsorgt und neu aufgebracht werden. Ein brisantes Thema", weil "nicht nur mit einem wesentlichen Mangel des Werkvertragsrechts behaftet, sondern auch bauordnungswidrig im Sinne der Landesbauordnungen ..."
Wie es dem vom Dämmpfusch betroffenen Mieter / Wohnungseigentümer allseits unendlich schwer gemacht
wird, seine Lieben und sich selbst vor den bedrohlichen Folgen zu retten, ist diesem tragischen Fall der
Bürgerinitiative Grundrecht Wohnen zu entnehmen, die ihr letztes Heil in einer Anzeige sucht:
"GRUNDRECHT WOHNEN
Bürgerinitiative "Siedlung am Eschershauser Weg"
Irene Wagner
Eschershauser Weg 25 D, 14163 Berlin - Telefon 030 802 14 18 - am 15.10.2009
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
GAGFAH-Siedlung "Am Eschershauser Weg" in 14163 Berlin-Zehlendorf
Nichteinhaltung der Bauordnung Berlin im Bereich Brandschutz durch vorschriftswidrige Einbringung von Polystyrol
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Anzeige Hiermit erstatten wir Anzeige gegen Unbekannt wegen Baugefährdung und Gefahr für Leib und Leben
nach § 319 StGB und aller übrigen in Frage kommende Delikte.
2. Begründung
2.1 Baugefährdung
1988/89 wurden in unserer Siedlung bauliche Veränderungen vorgenommen, u.a. wurde ein
Wärmedämmverbundsystem (= WDVS) aus Polystyrol installiert. Die Vorschriften des Prüfbescheides wurden
nicht eingehalten, die Brandschutzbestimmungen ignoriert. Die Bauaufsicht hat das WDVS abgenommen.
Dehnungsfugen
Im Bereich der Dehnungsfugen (ca. 130 in der Siedlung) besteht die
Gefahr des Brandüberschlages, da in diesem Bereich die mineralische Dämmung fehlt.
Dachgeschosse
In den Dachgeschossen fehlen feuerbeständige Brandabschnitte. Die Brandmauern sind nicht über Dach
geführt. Auf der obersten Geschoßdecke liegt als erhebliche Brandlast Polystyrol.
Dachüberstände
Der Brandschutz an den Dachüberständen fehlt. Bei einem Polystyrol-Fassadenbrand erreicht das Feuer die
Dachkästen und damit die Dächer + Dachböden.
Fenster
Über den Fensterstürzen fehlen die Flammensperren aus nichtbrennbaren Materialien (Steinwolle)
Kellerdeckendämmung von unten aus brennbaren Stoffen, Polystyrol, nicht zulässig (erhebliche Brandlast)
Müllhäuser unmittelbar an den Brandwandgiebeln - unzulässig, erhebliche Brandgefahr durch
Brandüberschlag
Wir verweisen insbesondere auf die ausführliche Brandschutzmängelliste, Anlage 12, im Schreiben vom 18.11.2008
an die Bauaufsicht Zehlendorf, das wir parallel an die Oberste Bauaufsicht gerichtet hatten.
2.2 Gefahr für Leib + Leben
Mögliche Folgen des mangelhaften Brandschutzes: Keine Rettung von Außen - keine Rettung von Innen!
Bei einem Zimmerbrand, der durch die Fenster nach außen greift, wird die Polystyrol-Fassade gezündet - siehe
Treskowstraße -, da das Polystyrol hier direkt bis an die Holzfenster geführt ist. Eine vorgeschriebene Brandsperre ist
nicht erkennbar. Der zweite Rettungsweg - Anleitern - ist bei einem Polystyrol-Fassadenbrand (1.000 Grad) nicht
möglich. Da das Feuer durch die anderen Fenster blitzschnell im Haus ist, ist auch der erste Rettungsweg - das
Treppenhaus - keine Rettungsmöglichkeit, da die Treppenhäuser hier mit brennbaren Materialien (Holztreppen
etc., keine Rauchabzugsmöglichkeit) ausgestattet sind. Die Bewohner im 1. + 2. OG würden ersticken oder
verbrennen, sofern sie nicht durch das Feuer aus dem Fenster springen. Die Häuser der Siedlung sind nur 10 m breit,
so dass - bei Containerbrand an der Giebelseite eines Hauses - das Feuer um das Haus herumgreifen würde, es also
keine feuerfreie Hausseite geben würde.
Bei einem Fassadenbrand durch Müllcontainerbrand(stiftung) gilt das gleiche. Hier kommt das Feuer von außen
in das Haus, ein für die Feuerwehr neues Phänomen. Wer sich nicht retten kann, stirbt. Wer aus dem Fenster
springt, wird möglicherweise schwer verletzt. Über die Holzpergola wird das Feuer zum nächsten
Gebäude geleitet, siehe Foto Anlage 17.
Bei einem Brandausbruch im Keller (Heimwerker/ Raucher), würden alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt im
Haus aufhalten, sterben, da die Gasrohre, die an der Kellerdecke verlaufen, binnen weniger Minuten explodieren
würden und damit das ganze Gebäude. Die Feuerwehr wollte uns nicht sagen, ob die Explosion sich von
Gebäude zu Gebäude fortsetzt, da alle Gebäude durch Gasrohre miteinander verbunden sind.
Die Stahlträger, die an der Kellerdecke montiert sind, würden in 5 Minuten Spagetti sein (Auskunft Firma
PROMAT) und ihre Trägerfunktion verlieren. Es würde zum Einsturz der abgestützten Gebäudeteile
kommen.
Wie Sie auf den Fotos sehen können, wurde hier Polystyrol ohne vorgeschriebenen Brandschutzmörtel verwendet.
Die Gasrohre und die Stahlträger sind nicht abgekoffert. Ebenso wenig die neu verlegten Fernwärmerohre
(Rauchübertrag).
Bei einem Zimmerbrand im obersten Stockwerk, wenn das Feuer die Zimmerdecke durchschlägt (Holzbalkendecke mit
dünner Putzschicht unter dem Stroh), zündet das auf der Geschossdecke liegende Polystyrol. Es kommt damit
auch zu einem Dachstuhlbrand, der hochgiftige Dioxine (Stichwort Seveso) mitten in Berlin-Zehlendorf freisetzt, da die
Dachböden 1989 mit LINDAN behandelt worden sind, Anlage 22 Befund B.A.U.CH. Dieser Gifteintrag ist nur durch
Erneuerung der Dachkonstruktion vollständig zu entfernen.
Waldbrandgefahr
Da diese Gebäude in einer Waldsiedlung stehen, besteht bei Brand auch immer Waldbrandgefahr, siehe Anlage 1.
3. Versuche Abhilfe zu schaffen
Seit 2 Jahren bemühen wir uns vergeblich die für unsere Wohnsiedlung - 758 Wohnungen - Verantwortlichen zu veranlassen,
die nach der Bauordnung Berlin zu erkennenden Brandschutz-Mängel zu beheben. Die Bauaufsicht hat der GAGFAH
bis heute keine Auflage erteilt, das in dieser Form verbotene Polystyrol zu entfernen. Die Untätigkeit der Verantwortlichen
zwingt uns in unserer Not Anzeige zu erstatten. Siehe Schreiben an die Eigentümerin, Anlage 11, Schreiben an die Oberste Bauaufsicht,
Anlage 12 + 13, Schreiben an die Bauaufsicht Zehlendorf, Anlage 12 + 14.
Die Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, hat es mehrfach abgelehnt, uns für den Brandfall zu beraten. Anfragen vom
14.10.08, 19.10.08 und 30.10.08, Anlage 15, anbei.
Bei einem Fassadenbrand kann man sich nicht an das Fenster stellen und auf Hilfe warten - man verbrennt!
Falls eine Bürgerinitiative eine Nicht-Person im juristischen Sinne ist, erstattet die Unterzeichnende Frau Wagner diese Anzeige
gegen Unbekannt.
4. ANLAGEN
01. Überblick Wald-Siedlung: Bauzeichnung + Blick auf die Siedlung von oben, 2 Blatt. Die roten Halbkreise markieren
Müll"häuser" mit Containern direkt an der Polystyrol-Fassade.
02. INFO WDVS muss zulassungskonform sein
03. Bauplanung, Auszug Zitat: Außenwanddämmung Dämmdicke 6 mm, Dämmung auf oberster Geschossdecke
mit 8 cm dickem Hartschaum und zusätzlicher Spannplattenbeplankung, Dämmung der Kellerdecke mit 4 cm
dicken Hartschaumplatten
04. Baubeschreibung zum Bauantrag vom 08.07.1081, Bauakte Blatt 37, geprüft und genehmigt von der Bauaufsicht Zehlendorf -
Kunststoffputz mit Schichtdicke 3 mm
05. Prüfbescheid PA-III 2.595
06. Agrement - Verlängerung Nr. 176b/86
07. INFO zum Hersteller des Wärmeverbundsystems und zum Prüfbescheid
08. Firmenliste der damals beteiligten Firmen. Möglicherweise hat die Firma ..., das Wärmedämmverbundsystem
aufgebracht. Der Bauaufsicht ist die ausführende Firma bekannt, siehe
09. Schreiben der Bauaufsicht vom 23.06.08.
10. PROMAT Wir überreichen eine Zeichnung der Firma PROMAT. Diese Zeichnung zeigt, wie der Brandschutz-Absicherung des
Daches gegen einen Polystyrol-Fassadenbrand herzustellen ist.
11. Aufforderung zur Mängelbehebung an die Eigentümerin vom 21.10.08
12. Schreiben an die Oberste Bauaufsicht + die Bauaufsicht Zehlendorf vom 18.11.08
13. Schreiben an die Oberste Bauaufsicht vom 28.07.09
14. Schreiben an die Bauaufsicht Berlin-Zehlendorf vom 08.09.09
15. Schreiben an die Feuerwehr Berlin, Vorbeugender Brandschutz 14., 19. + 30.10.08
16. Mit Schreiben vom 05.10.2009 teilt die Bauaufsicht Zehlendorf mit, daß am 25.02.09 eine Begehung der Wohnanlage stattgefunden
hat. Der Eigentümerin wurde keine Auflage erteilt, das "offene" Polystyrol zu entfernen und den Brandschutz sicher zu stellen.
Der Baustoff Polystyrol, der in dieser Form von der Bauordnung nicht zugelassen ist, befindet sich nach wie vor an den Kellerdecken und auf
den Dachböden.
17. BILD Kellerdecke: ungesichertes Polystyrol + nicht abgekofferte Gasleitung
18. BILD Kellerdecke + nicht abgekofferter Stahlträger
19. BILD von unten fotografiert, eine Dehnungsfuge, Gebäude Esch 25 I-K. Das Polystyrol ist bis an die
Dehnungsfuge herangeführt, keine mineralische Dämmung wie vorgeschrieben, Brandabschnitte dadurch aufgehoben,
Brandüberschlag möglich.
20. BILD Papiercontainer direkt an der Polystyrol-Fassade, wie in einem Teil der anderen Müll"häuser" auch
21. BILD Holzpergola, die im Bereich der Müllplätze zwei Gebäude verbindet
22. BILD Holzbalkenkonstruktion der Dachböden, in denen laut Bauplanung 8 cm dickes Polystyrol verlegt wurde, das lediglich mit
einer Spanplattenbeplankung abgedeckt wurde
23. Lindan-Befund B.A.U.CH
24. DOKU Auszug aus der Deutschen Feuerwehr-Zeitung 6/2005 zum Polystyrol-Fassadenbrand in der Treskowstraße in
Pankow-Heinersdorf
25. DOKU Fassadenbrand durch Müllcontainerbrand
26. DOKU Verdämmt in alle Ewigkeit? Fassadenbrandbilder
27. Feuerwehr Berlin-Zehlendorf Mitte, personelle Stärke am Tag und in der Nacht
28. Informationen zu Polystyrolbränden + Brandbilder im Internet unter
XII. Baurecht & Brandschutz Symposium, Frankfurt am Main 10.04.08
brandschutz.bureauveritas.de/symposium/archiv2008/INT/TB22.PDF
8,84MB bitte etwas Geduld - wichtige Unterlagen
Flughafenbrand Düsseldorf : www.wdr.de/themen/panorama/brand02/duesseldorf_flughafenbrand/infobox/print.php
Fassadenvollbrand Treskowstraße: www.kohlhammer.de/brandschutz-zeitschrift.de/artikel/artikel_weiterleiten.cfm?id=3475
www.dimagb.de/info/baualt/ahwd01.html
(Suchwort: Heinersdorf / mit strg+f)
Tunnelbrand Kaprun: clausmeier.tripod.com/enev5.htm
(Suchwort: Kaprun)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Irene Wagner
GRUNDRECHT WOHNEN
Eschershauser Weg 25 D
Telefon 802 14 18
14163 Berlin
grundrechtwohnen@gmx.net"
Fall Treskowstraße aus
Berlin (aus www.dimagb.de, Bild: Böschen):
Am 21.04.2005 kam es in Berlin Heinersdorf zu einem gewaltigen Brand, bei dem zwei Todesopfer zu beklagen waren. Die Zeitungen berichteten über eine Flammenhölle. Gebrannt hat eine styropor-gedämmte WDV-Fassade. Bei solchen WDVS handelt es sich um geprüfte und zugelassene Systeme, das heißt sie besitzen eine Prüfung und Einordnung nach DIN 4102 als B1 (schwer entflammbar) sowie eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt. Sicherheit wird in Deutschland groß geschrieben. Bauaufsichtliche Zulassungen werden erteilt, um gemäß dem Bauproduktengesetz nur Bauprodukte zur Anwendung zu bringen, die keine Gefahren für Leib und Leben herbeiführen und die zudem nicht die Bausubstanz beeinträchtigen. Brandschutztechnische Belange sind zudem in der Bauordnung geregelt. ...diesen spannenden Skandalfall weiterlesen
Die unglaublichen Abbrand-Bilder der Berliner Feuerwehr
WICHTIG FÜR AUFTRAGGEBER: Lassen Sie sich die versprochenen Energieeinsparungen, Bauordnungsqualitäten und Schalldämmwerte schriftlich geben! In einem Vertrag, der Schadensersatzregelungen bei Nichterfüllung beinhaltet, was bei den vorprogrammierten Mieteinbehalten und Rentenzahlungen für verreckte Brandopfer wenigstens den wirtschaftlichen Schaden mindert. Die Erfahrung mit den Dämmstoffvertretern in der Energiesparfrage zeigt folgende Reaktion auf dieses Ansinnen:
Erst verspricht man grundsätzlich tolle Energieeinsparung. Nach Einforderung der Vertragszusage wird eingestanden, daß Dämmung wirtschaftlicher Blödsinn ist.Und mit Ihrem Lieferanten der Fassadenbeschichtungen bezüglich Austrocknungsgarantie der von innen und außen einkondensierenden flüssigen Feuchte. Da hilft nämlich keine Hydrophobie oder Dampfdiffusionsfähigkeit.
Viel Spaß mit den winselnden Produktvertretern!
Wenn Sie übrigens wissen wollen, wie deutsche Brandschadens-Versicherungen die Brandopfer um die ihnen nach Vertrag zustehenden Schadensersatzsummen betrügt, lesen Sie mal hier.Weiter: Der Schwindel mit der Wärmedämmung - Kapitel 16 - Dachdämmung