Inhalt der Anfragenseite (A-Z):
(Seite nachträglich aufgeteilt und ergänzt, Pardon für 'ungewöhnliche'
Kapitelfolge)
Einleitung [1]
Anstrich [1]
[2]
Architektenvertrag [4]
Ausnahmegenehmigungen/Förderung
Brand- u. Schallschutz
Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung/AVA [7]
Bauernhaus-/Baudenkmal-/Hauskauf/Baurecht [5]
Bauernhausstudium [6]
Energiesparen, Bauschäden, Leichtbauweise, Wärmespeicherung, Baustoffwahl, Schimmelbefall im Lehmbau und auf Lehmputz und sonstige Fragen [3]
Betonsanierung [27]
Burgenkauf/Beratung vor Erwerb/Kaufberatung [28]
Burgen-/Schloßstudium/-besuch/-übernachtung/-miete [6]
Download Homepage [18]
English Information [20]
Fachwerk [12]
Fensteranstrich/-dichtung/-konstruktion [26]
Feuchte,
Trockenlegung, Salz, Kälte, Temperierung und Energiefragen im und am Haus [11]
Finanzhilfen [24]
Gutachtenkompetenz/Sachverstand [9]
Holzschutz [15]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
1 [16]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
2 [17]
Informationsanforderung/Schriftenversand/Produktinfo/Umfangreiche
Bauberatung/Kritik an Seitenstruktur/Sonstige Kritik [10]
Kontorstil [21]
Lüftung und Schallschutz [14]
Meine Seitenstatistik [10]
Mörtel und Putz [25]
Natursteinsanierung [27]
Produktmarketing [9]
Putzverarbeitung [19]
Schimmel,
Algen und Dämmung/Neue Dämmstoffe/Dämmende Baustoffe/Feuchte und Gifte im Dämmstoff [13]
Solarkollektoren und Solarenergie [10]
Studentenanfragen [21]
Studienort für Denkmalpflege [21]
Wandbildner [22]
Wohngifte [23]
Zum Abschluß: 10 Goldene Regeln für den Bauherrn [29]
Architektenvertrag [4]
K.K.schrieb:
gestern waren mit neuem AG Honorarverhandlungen auf Grundlage Deines
Vertrages. Die Bauherren wünschen u.a. folgende Änderungen:
Allgemeiner Haftungsumfang, 3.Absatz ....Der AN wird von der gesamtschuldnerischen Haftung frei, erbringt er den Beweis, daß er Mängel oder Bauwerksschäden durch seinen Leistungsbeitrag statt: weder ganz noch teilweise: nicht verschuldet hat...
KF: Dementsprechend soll der schöne Vorteil entfallen, bei Mitverschuldung zum geringeren Teil nicht gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen zu werden. Allerdings ist der aus dem einheitsarchitektenvertrag stammende Vertragspassus ohnehin AGBG-widrig, sodaß der AG-Vorschlag immer noch mehr bringt, als nach BGB geschuldet.
letzter Absatz - Haftet der AN wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Regeln der Baukunst oder sonstiger Verletzungen der Vertragspflichten, so hat er dem AG soll ersatzlos gestrichen werden: bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen zugesicherter Eigenschaften den verursachten Schaden in voller Höhe zu ersetzen
KF: Gleiches Problem wie vor. Passus ist in Formularvertrag eigentlich AGBG-widrig.
Kündigung gem. BGB § 649 und Leistungsverweigerungsrecht des AN soll ersatzlos gestrichen werden: Ansonsten erhält der AN das Gesamthonorar, dem Anteil auf nicht erbrachte Leistungen sind für ersparte Aufwendungen 40% abzuziehen, soweit ihm der AG nicht höhere Ersparnis nachweist.
KF: Dafür sorgen, daß die Ersatzpflicht gem. BGB 649 wenigstens nicht als solche entfällt. Die Pauschalierung ist ohnehin kaum mehr durchsetzbar.
Honorargleitklasusel soll gestrichen werden.
KF: Das ist zwar schlecht, aber praktisch gesehen nicht so dramatisch. Wann kommt wohl eine neue Erhöhung? Dann sollte das Projekt eigentlich abgeschlossen sein. Weitere Details zur HOAI-Frage hier.