Inhalt der Anfragenseite (A-Z):
(Seite nachträglich aufgeteilt und ergänzt, Pardon für 'ungewöhnliche'
Kapitelfolge)
Einleitung [1]
Anstrich [1]
[2]
Architektenvertrag [4]
Ausnahmegenehmigungen/Förderung
Brand- u. Schallschutz
Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung/AVA [7]
Bauernhaus-/Baudenkmal-/Hauskauf/Baurecht [5]
Bauernhausstudium [6]
Energiesparen, Bauschäden, Leichtbauweise, Wärmespeicherung, Baustoffwahl, Schimmelbefall im Lehmbau und auf Lehmputz und sonstige Fragen [3]
Betonsanierung [27]
Burgenkauf/Beratung vor Erwerb/Kaufberatung [28]
Burgen-/Schloßstudium/-besuch/-übernachtung/-miete [6]
Download Homepage[18]
English Information [20]
Fachwerk [12]
Fensteranstrich/-dichtung/-konstruktion [26]
Feuchte,
Trockenlegung, Salz, Kälte, Temperierung und Energiefragen im und am Haus [11]
Finanzhilfen [24]
Gutachtenkompetenz/Sachverstand [9]
Holzschutz [15]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
1 [16]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
2 [17]
Informationsanforderung/Schriftenversand/Produktinfo/Umfangreiche
Bauberatung/Kritik an Seitenstruktur/Sonstige Kritik [10]
Kontorstil [21]
Lüftung und Schallschutz [14]
Meine Seitenstatistik [10]
Mörtel und Putz [25]
Natursteinsanierung [27]
Produktmarketing [9]
Putzverarbeitung [19]
Schimmel,
Algen und Dämmung/Neue Dämmstoffe/Dämmende Baustoffe/Feuchte und Gifte im Dämmstoff [13]
Solarkollektoren und Solarenergie [10]
Studentenanfragen [21]
Studienort für Denkmalpflege [21]
Wandbildner [22]
Wohngifte [23]
Zum Abschluß: 10 Goldene Regeln für den Bauherrn [29]
Bauernhaus-/Baudenkmal-/Hauskauf/Baurecht [5]
T.K. schrieb:
Das Dach einer ueber 200 Jahre alten Feldsteinscheune ist 1994 eingestürzt
(Die Feldsteingiebel und Mauern stehen noch) und nicht wieder aufgebaut
worden. Der neue Eigentümer moechte wieder aufbauen. Laut Auskunft
des Bauamtes liegt hier kein Bestandsschutz vor und da das Gebaeude nur
einen m Abstand zum Nachbargrundstueck hat ist eine Genehmigung des Nachbarn
erforderlich. Diese Genehmigung verweigert der Nachbar. Was tun, Wer hat
Tips und Hinweise, denn ein Prozess dauert sicherlich Jahre? Das Bauamt schlägt ein Flachdach vor?????
KF: Wenden sie sich an die Untere Denkmalschutzbehörde und den Kreisheimatpfleger. Dort können Sie vielleicht "offizielle" Mitstreiter finden, die bei dem Bauamt mehr Gehör finden, als ein Untertan.
KF: Eigentlich nicht.
Da ich zunächst nicht im Raum Leipzig wohnen würde, benötige ich einen verlässlichen (und sanierungserfahrenen) Bauträger. Haben Sie einen Tip?
KF: Am preiswertesten ist immer eine Einzelausschreibung der Gewerke und ein erfahrener Architekt. Von verlässlichen Bauträgern höre ich selten was, im Altbau gar nichts.
Außerdem suche ich im Grunde nach einer Art Forum, wo sich private (Alt)bauherrn in ihren Erfahrungen austauschen können.
KF: BauNet wäre da was, oder heimwerker.rec (Finden Sie über Suchmaschine).
Konkret suche ich natürlich nach Kosteninformationen. Ist es utopisch, zu glauben, mit DM 600.000 ein 400qm Gutshaus zunächst einmal "dicht" zu bekommen (Dach scheint o.k.) und eine akzeptable Heizungsanlage (selbstverständlich Heizleiste!!! Man lernt ja schnell) zu installieren. Klar, ich verlange hier eine Pauschalaussage, aber vielleicht kennen sie ja Informationsquellen oder sind doch zu überreden eine unverbindliche Aussage zu machen....????
KF: 400qm mal 3500DM = 1.400.000DM +/- 20%. Das ist meine unverbindliche Aussage für eine Generalsanierung, die alle technischen Anlagenteile weitgehend erneuern/modernisieren muß. Und das steht wohl bei Ihnen an. Was das Dach betrifft, lassen Sie mal 2 m Dachfuß über der Mauerschwelle öffnen, evtl. gleich unter alten Gauben oder sonstigen Dachfenstern. Wenn das alles gut ist, könnte am Dach nichts fehlen.
KF: Da fällt mir außer einem kompetenten Verwaltungsrechtler (den Sie über die Anwaltskammer suchen müßten) und dem Denkmalamt niemand ein.
KF: Hier würde ich mich mal bei den Maklern im Umkreis erkundigen. Auch die Immoabteilungen von ortsansässigen Banken können weiterhelfen.
Außerdem würde ich mit der Denkmalfachbehörde verhandeln, ob sie nicht ausreichend Zuschuß geben können, um das Anwesen in Gänze zu erhalten. So ein Anlagenrest macht für Käufer ja wenig Sinn, das haben Sie ja schon bemerkt.
Vielleicht läßt sich ja auch eine geeignete Nutzung finden, die die Gesamtfinanzierung ermöglicht. Wenn Sie die Abschreibungsmöglichkeiten am Denkmal berücksichtigen, könnte das auch für eine Erbengemeinschaft interessant sein. Ein paar Gästezimmer sollten im Umkreis von B. doch zu vermarkten sein, vielleicht auch für Wochenendflüchtlinge der Stadt. Frage ist, ob dazu das Umfeld paßt.
KF: da würde ich mal bei dem Landesamt für Denkmalpflege nachfragen. Die kennen ihre notleidenden Patienten, die vielleicht sogar noch etwas besser gefördert werden. Wenn es da nicht in Ihrem Sinne läuft, können Sie mich gerne mal anrufen. Das gilt auch für die Gesprächsvorbereitung beim Amt. Viel Erfolg!
KF: Das ist schwer zu sagen. Bei Schichttorten-Fassaden muß die nach außen abnehmende Dampfdiffusionsfähigkeit eingehalten werden, um Kernfeuchte auszuschließen. Dagegen verstößt schon die Kunstharzhaut. Andererseits ist die gegenüber echt mineralischem Massivbau drastisch eingeschränkte Witterungsstabilität von EPS ein großes Problem. Vielleicht warten Sie ab, bis Ihnen die Thermohaut abrunzelt (bzw. die KS-Schale entgegenschimmelt), stecken in deren Sanierung keine müde Mark und ersetzen Sie später gegen eine massive Backsteinkonstruktion. Bei Feuchteproblemen: Lippendichtung am Fenster raus, erf. Umfang durch Hygrometermessung testen.
Zu überlegen wäre auch, sich von den Beteiligten Verkäufern, Bauunternehmen, Planern bzw. Produzenten Zusicherungen geben zu lassen, die diese absehbar nicht einhalten können, um daraus Regreßmöglichkeiten für den Fall der Fälle aufzubauen. Dies könnte sich auch auf angebliche Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit beziehen. Lesen Sie das - dem Planer sicher unbekannte - BGH-Urteil auf 7waefe.htm zur "unwirtschaftlichen Wärmedämmung". Da die k-Wert-Konstruktion voraussichtlich mangels Wirtschaftlichkeit gegen das Energieeinsparungsgesetz verstößt, ist auch hier ein Ansatzpunkt. Ein kluger Anwalt kann Ihnen hier Rechtsvorteile sichern, vor allem gegen dummdreiste Formelnachbeter. Aber Vorsicht vor "arglistiger Täuschung" und "Culpa in Contrahendo"! Alles eine Frage des Durchblicks.
Insgesamt muß ich sagen, wird mir bei Ihren Ausführungen Angst und Bange, muß ich doch schon jetzt Rücklagen für eine aufwendige Fassadensanierung bilden.
KF: Ob nicht der Kauf/Neubau eines normalen Hauses besser wäre und alle Rechtstricks ersparen könnte?
KF: Auch wenn man das Wirken unseres Staates gerade heute wieder eher skeptisch beäugen muß, für die Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern gilt das wohl nicht. Ich würde mich vertrauensvoll an diese Behörde wenden und alle anstehenden Fragen besprechen. Sie bekommen sicher guten Rat und ganz sicher keine Zwangsmaßnahmen zum beschleunigten Bauen. Dem Denkmalpfleger ist ein behutsam vorgehender Bauherr mit Zeit ohnehin am liebsten. Soweit es nicht die Dachdeckung betrifft, klaro.
KF: Diese Frage würde ich an die Interessensgemeinschaft Bauernhaus stellen.