Inhalt der Anfragenseite (A-Z):
(Seite nachträglich aufgeteilt und ergänzt, Pardon für 'ungewöhnliche' Kapitelfolge)
Einleitung [1]
Anstrich [1]
[2]
Architektenvertrag [4]
Ausnahmegenehmigungen/Förderung
Brand- u. Schallschutz
Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung/AVA [7]
Bauernhaus-/Baudenkmal-/Hauskauf/Baurecht [5]
Bauernhausstudium [6]
Energiesparen, Bauschäden, Leichtbauweise, Wärmespeicherung, Baustoffwahl, Schimmelbefall im Lehmbau und auf Lehmputz und sonstige Fragen [3]
Betonsanierung [27]
Burgenkauf/Beratung vor Erwerb/Kaufberatung [28]
Burgen-/Schloßstudium/-besuch/-übernachtung/-miete [6]
Download Homepage[18]
English Information [20]
Fachwerk [12]
Fensteranstrich/-dichtung/-konstruktion [26]
Feuchte,
Trockenlegung, Salz, Kälte, Temperierung und Energiefragen im und am Haus [11]
Finanzhilfen [24]
Gutachtenkompetenz/Sachverstand [9]
Holzschutz [15]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
1 [16]
Holzschutz/Holzbau/Schimmel/Heizung/Lüftung/Energiesparen/Dämmung/Temperierung
2 [17]
Informationsanforderung/Schriftenversand/Produktinfo/Umfangreiche
Bauberatung/Kritik an Seitenstruktur/Sonstige Kritik [10]
Kontorstil [21]
Lüftung und Schallschutz [14]
Meine Seitenstatistik [10]
Mörtel und Putz [25]
Natursteinsanierung [27]
Produktmarketing [9]
Putzverarbeitung [19]
Schimmel,
Algen und Dämmung/Neue Dämmstoffe/Dämmende Baustoffe/Feuchte und Gifte im Dämmstoff [13]
Solarkollektoren und Solarenergie [10]
Studentenanfragen [21]
Studienort für Denkmalpflege [21]
Wandbildner [22]
Wohngifte [23]
Zum Abschluß: 10 Goldene Regeln für den Bauherrn [29]
Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung/AVA [7]
B.J. fragte telefonisch an:
für den Wiederaufbau einer witterungsbelasteten Kaimauer mit historischer Mauer-, Fug-,
Putz- und Anstrichtechnik in X suchen wir eine Zuarbeit für die produktneutrale und funktional begründete
Leistungsbeschreibung gem. VOB/A § 9. Wir wollen möglichst
öffentlich ausschreiben und brauchen entsprechende Verankerung der
Eignungsanforderungen in den VHB-Bewerbungsbedingungen gem. VOB/A § 10. Das beauftragte Ingenieurbüro vor Ort hat
hierfür keine ausreichenden Kompetenzen. Können Sie uns hier unterstützen?
KF: Selbstverständlich. Der Kollege möge mich anrufen, um die notwendige Ausformung der Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen abzustimmen. Wenn ich den voraussichtlichen Aufwand abschätzen kann, erhalten Sie ein verbindliches Leistungsangebot.
Beispiel: Schadstellen am Naturstein mittels Steinersatz restaurieren
- pauschal nach laufenden Meter Gesims
- pauschal 1m² Steinergänzung
- pauschal nach m² Naturstein
- nach Stück und cm² usw.
Dies führt bei der Kalkulation zu erheblichen Schwierigkeiten.
Meine Frage ist: Gibt es standardisierte Ausschreibungstexte in unserem Bereich?
KF: Nein. Was es gibt, sind maue Texte von verschiedenen Bietern, im Original aus den Vermarktungsbemühungen der Baustoffindustrie entstanden. Sie genügen den krassen VOB-Anforderungen an Perfektion nicht, sondern sind alle weit von dem entfernt, was die aus der Perspektive des öffentlichen und altpreußisch verfaßten Bauherren auf Vollständigkeit und Neutralität angelegte VOB wirklich fordert.
Hier leistet mein Positionsbausteinsystem viel mehr, das mit klarer Logik und vollständiger Beschreibung für risikoarmes Kalkulieren sorgt. Weitere Info in der Rubrik AVA - 9pbs.htm.
Und wo ist die rechtliche Grundlage der Abrechnung zu recherchieren?
KF: Das ist zunächst Ihr Bauvertrag, er bezieht sich meist auf die VOB und das BGB-Werkvertragsrecht. Das AGBG ist dann sozusagen übergeordnet.
Die Volltexte im Netz finden Sie über meine Beratungsseite 8berat.htm.
Kaufen Sie sich einen neuen VOB-Kommentar, dann gehen Ihnen die Augen über, wie man bei geeignetem Vorgehen aus schlechten LV´s gute Nachträge macht und vor Gericht Recht bekommt. Da die meisten Ausschreiber selbst keine Ahnung von der Rechtsprechung haben, liefern sie sich dem kundigen Bieter ahnungslos ans Messer. Nach VOB muß ja eindeutig beschrieben werden, darf kein übermäßiges Wagnis übertragen werden usw. Und die VOB ist ja regelmäßig Bestandteil Ihrer Vertragsgrundlagen.
Sehr hilfreich ist hier die vorvertragliche Prüfung auf Beschreibungsmängel, die Sie im technischen Teil baufachmännisch, im rechtlichen durch einen erfahrenen Bauanwalt (Anfrage RA-Kammer) vornehmen sollten. So erhalten Sie recht sicher den Zuschlag und bessern den auf schlechten (meist wg. Mindestsatzunterschreitung des Planers bzw. verdeckte Erstellung durch Produktlieferanten auch nicht besser möglichen) LVs erteilten Auftrag mit einer Menge bestens durchsetzbaren Nachtragsforderungen nach. Sie dürfen nämlich unter bestimmten Umständen die für Sie günstigsten Annahmen Ihrer Kalkulation zugrundelegen und bei schlechteren Bedingungen der Bauwirklichkeit dann nachfordern.
Als Baupraktiker wissen Sie, wie man Know-how diesbezüglich spekulativ umsetzt. Allerdings wird Ihnen das bei mir wohl kaum gelingen, da ich dieses Problem durch mein Positionsbausteinsystem "systematisch" weitestgehend ausschließe. Aber sonst ...
Bei der Menge schlechter Ausschreibungen hätte ich da auch keine Bedenken, daß Sie dann Ihre Kundschaft verlieren. Erstens verhalten Sie sich immer rechtstreu, und das darf ja nicht verboten sein und zweitens sehe ich das an Firmen, die diese techniker- und rechtsanwaltgestützte Methode zum erfolgreichen Prinzip erhoben haben. Wenn Sie aber nur auf ihre Frau halbtags als Bürokraft zurückgreifen können, wird dieser Weg recht schwierig. Er setzt vertieftes Fachwissen voraus. Und genau deshalb klappt die unrechtmäßige Handwerkerausbeutung gut, weil er auf offenen Forderungen bzw. nicht durchsetzbaren Mehrleistungen sitzenbleibt und sich die dafür verantwortlichen bösen Buben ins Fäustchen lachen. Gerade "starke" Bauherren ohne rechtsstaatliches Bewußtsein können Ihre Ansprüche recht gut aussitzen, sie erhalten dafür ja sogar vielfältige Nachhilfe.
Wer (liest und) schreibt (Bedenkenanmeldung, bauwertragsgestützte Nachtragsanmeldung), der bleibt!