3. Zu starker Mörtelauftrag und Bindemittelschwächung durch zu hohe Pigmentzugabe
Kalkmörtel sind Dünnschichtsysteme. Für die maximale Schichtdicke gilt grundsätzlich die Drei- bis
höchstens Vierkornregel. Je Lage darf in Abhängigkeit des Rezepts die maximal drei- bis (bei gröberen und porenreichen
Fraktionen der Sieblinie) vierfache Korngröße bei max. 2,5 cm Schichtdicke als Putzstärke aufgetragen werden. Die typische Katastrophe
unerfahrener Verarbeiter: Mehrmillimetrige Spachtellagen aus Mehlkorn-Mörteln (0-0,1 mm). Das schrumpft, reißt (innen und
außen) und löst sich vor allem außen baldigst ab. Feinkornmassen, egal ob
bindemittelreich oder -arm, binden obendrein erhebliche Wassermengen, die bei entsprechender Lagenstärke nicht
vor Frostangriff abtrocknen, bei Vereisung im Spachtel keine Ausdehnräume besitzen und somit den Totalschaden
schon nach der ersten Befrostung garantieren.
Der Gipfel:
Überpigmentierte Finish-Spachtelschwarten ohne ausreichende Verbundwirkung. Merke: Pigmentzugabe allerhöchstens 5 %, mehr
nur bei fachgerechter Zugabe kalkverträglicher Zusatzbindemittel wie vollaufgeschlossenes
(besiedelungsfeindliches) Kasein oder hochtourig dispergierter Kalk mit erhöhter Bindekraft.
Zu dicke Auftragsstärken vergrößern den Abstand der Mörteloberfläche zum Untergrund. Die beim Austrocknen und Abbinden des Frischmörtels von außen nach innen sich aufbauende Spannungen werden dann von der "dicken Schwarte" nicht zuverlässig aufgenommen. Risse und Hohllagen sind die Folge.
In stark beregneter Lage wandern das nicht carbonatisierte Calciumhydroxid und bei schwefelsaurem Regen das zu wasserlöslichem Calciumsulfat/Gips umgewandelte Calciumcarbonat im Untergrund an die Oberfläche und bilden dort feuchterückhaltende Krusten. Der Untergrund wird dadurch bindemittelarm und verliert seine Festigkeit. Im Ergebnis sitzt eine harte Kruste auf einem entfestigten Grund, die Kruste löst sich ab. Trocknungsblockierende Anstriche wie Dispersionen und Wasserglasanstriche dramatisieren diesen natürlichen "Alterungseffekt".
Trocknen dicke Mörtellagen nicht rechtzeitig vor dem Winter bzw. Bewitterung aus und erreichen keine ausreichende Frühfestigkeit, frieren sie auf und schwemmen ungebundenes Bindemittel aus. Der Schutz der Leistung vor vorzeitiger Bewitterung und Frostangriff bis zur Abnahme ist Pflicht des Handwerkers.