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Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren Konrad Fischer
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27.10.06: DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser
DIE ZEIT 24/01 : Verflixte Isolation - Probleme in Energiesparhäusern +++ DIE ZEIT, 13.09.07: Wärmedämmung - Wer soll das bezahlen?
7.7.08: WirtschaftsWoche Interview Konrad Fischer: Wirtschaftswoche: Konrad Fischer Interview 'Perfekte Altbauten'"Perfekte Altbauten" - Siehe Bild-Klick rechts ==>
Aggen, Meier + Fischer in der WELT am Sonntag/WAMS 2.3.08: "Der Schimmel breitet sich wieder aus - Starke Dämmung in Neubauten + falsches Lüften führen zu Parasitenbefall"
+ DIE WELT 20.3.08: :"Teure Dämmung lohnt oft nicht - Klimaschutz: Eigenheimbesitzer können EnEV-Befreiung erwirken"
Dipl.-Ing. Architekt Gerhard Bolten: "Wärmedämmverbundsysteme - Ein Konflikt zwischen Aestetik, Bauphysik und Ökologie?" - Eine sachverständige Streitschrift




Energiesparen im Altbau ohne Fassadendämmung, Dämmstoff, Dachdämmung, Wärmedämmung, Wärmedämmverbundsystem WDVS

Die Befreiung vom Staatsterror der kaminfeuergestützten Hinterzimmer-Ökodiktatur rund um die Wärmeschutzverordnung WSVO, die nachfolgende Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG / EEWG


Praktische Hilfe gegen staatlich bzw. gesetzlich geschütztes Abkassieren der die deutsche Gesetzgebung dominierenden Lobbyisten für Hinz & Kunz

Hier finden Sie die von mir persönlich auf Grundlage der gegebenen Befreiungs- und Ausnahmeparagraphen in den Verordnungen bzw. Gesetzen entwickelte und mehrfach erfolgreich "durchgebrachte" Antragsversion für die Ausnahme/Befreiung von der bis 2002 geltenden Wärmeschutzverordnung WSVO, Vorgängerverordnung der ab 2002 (!) in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung EnEV, gegen jeden Sinn und Verstand verschärfend in abscheulicher Art und Weise novelliert 2004, dann 2007, 2009, 2013, 2016 uswusf.. Zur erfolglosen Bekämpfung der staatlichen EnEV-Schweinereien

Das folgende Antragsmuster ist zu verstehen als Stoffsammlung vieler aus wissenschaftlichen Publikationen gestützten Argumente gegen die dank der langjährig so vortrefflich eingeübten begünstigenden Einwirkung unserer verehrten Dämmstoff-Lobbyisten staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen mit nur angeblich energiesparender Wirkung. Und hier die Details zum mißlungenen Energiesparen.

Der nächste Streich zur Maximierung der Einkünfte aus der Dämmstoffproduktion war dann die Einführung des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes, kurz EEWärmeG, zum 1.1.2009. Da die Erfüllung der damit eingeführten Quoten zur Zwangsbeteiligung angeblich erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung in neuen Gebäuden (im ökopietismusdurchseuchten Baden-Württemberg auch in Altbauten) sich kaum ein normaler Mensch leisten kann - wer baut schon gerne zwei Heizsysteme in die Bude, wenn doch eines genügt? - haben die lobbyhörigen Gesetzeserlaßschlawiner sich in bekannter Durchtriebenheit ein schönes Mausloch ausgedacht: Mehr Dämmen! www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40704 (inzwischen Totlink): Das BMU gibt bekannt (Auszug):
"Gibt es Ersatzmaßnahmen?
Nicht jeder Eigentümer kann erneuerbare Energie nutzen. Und nicht immer ist der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll. Deshalb können anstelle erneuerbarer Energien andere Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich Klima schonend sind (Ersatzmaßnahmen):
[...] die verbesserte Dämmung des Gebäudes, die deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinausgeht: Wer so seinen Jahres-Primärenergiebedarf durch Dämmung reduziert, dass er 15 Prozent mehr tut als von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert wird, verbraucht erheblich weniger Energie und muss deshalb keine erneuerbaren Energien mehr zusätzlich nutzen. [...]

Gibt es Ausnahmen zur Nutzungspflicht?
Niemand soll finanziell überfordert werden. Ein Ausnahmetatbestand sieht die Befreiung von der Nutzungspflicht nicht nur dann vor, wenn die Nutzung erneuerbarer Energien technisch unmöglich ist oder gar andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Auch wenn es für den Gebäudeeigentümer finanziell unzumutbar ist, auf regenerative Energiequellen zurückzugreifen, kann er von seiner Pflicht befreit werden. Liegt eine solche besondere Härte vor, muss der Eigentümer des Gebäudes allerdings einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach Landesrecht; zuständig ist in der Regel die untere Baubehörde.

Eine Ausnahme gilt für bestimmte Gebäude, bei denen der Einsatz erneuerbarer Energien typischer Weise unmöglich ist oder keinen Sinn macht. Dazu zählen z.B. Zelte, Treibhäuser, Häuser mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m², bestimmte Betriebsgebäude, Gotteshäuser oder unterirdische Bauten."


Wir erinnern uns: Niemand hatte auch vor, eine Mauer zu bauen. Aktueller Hinweis (2016) - Die Befreiung gem. § 9 EEWärmeG ist ebenso wie die Befreiung gem. § 25 EnEV möglich! ALlerdings braucht es dafür einen gewissen Antragsaufwand, der bei Kombination EnEV/EEWärmeG je nach Fallkonstellation (Wohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus, Gewerbe ...) bis zu einem höheren vierstelligen Eurobetrag gehen kann. Dafür spart man aber 5-bis 6-stellige Beträge an sinnlosen Aufwendungen. Details.



Anlage zum Antrag auf Baugenehmigung vom .....
Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz vom 16.08.1994 - WSVO

Antrag auf Ausnahme/Befreiung gem. WSVO
(Zutreffendes angekreuzt)

Bauvorhaben:

1.Vorliegende Objekt- und Projekteigenschaften

2.Antragsbegründung durch Ausnahmetatbestände im vorliegenden Einzelfall gem. §§ WSVO

3.Unterschriften
Ort, Datum
Unterschrift Entwurfsverfasser
Unterschrift Bauherr

Autor: Konrad Fischer

Hier finden Sie weitere Details zur Befreiung gem. EnEV, auch betr. Heizung/Heizungsanlage.


Tipp für den Planer: Klären Sie den mitunterzeichnenden (wichtig!) Bauherren schriftlich bzw. unter Zeugen auf, daß er in den Miet-/Pacht-/Kaufverträgen mit seinen Nutzern/Käufern aus technischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen zum Wohle des Nutzers/Käufers keinen genormten Wärmeschutz zusagt. Damit laufen die von der Dämmlobby hier angestifteten formalen Regreßansprüche ins Leere. Rechtsanwalt beteiligen, um diese Klausel AGB-gerecht zu verankern!

Viel Spaß!

Kontroverse Fachliteratur und nützliche Produkte rund ums Energiesparen, den Schimmelpilz und die Feuchteproblematik



Energiesparen im Altbau ohne Fassadendämmung, Dämmstoff, Dachdämmung, Wärmedämmung, Wärmedämmverbundsystem WDVS


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