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"So geht´s in der Welt,
dass, wer öffentlich stehlen und rauben kann,
der geht sicher und frei dahin,
von jedermann ungestraft ...
Unterdessen müssen die kleinen heimlichen Diebe,
die sich einmal vergriffen haben,
die Schande und Strafe tragen."
Dr. Martin Luther im "Großen Katechismus"

Behördenprobleme
Seite wg. Überfüllung nachträglich z.T. in Unterseiten geteilt. Alle Kapitel sind vom Inhaltsverzeichnis anlinkbar.
(aktualisiert 26.05.06)

Inhalt:
1. Baurecht und Ausnahmen
2. HOAI-Mißbrauch
2.1 Im Vertragswesen der öffentlichen Hand
2.2 Finanzierungsrichtlinien der öffentlichen Fördergeber
3. VOB-Manipulationen
4. Stadtsanierung/Städtebauförderung/kirchliche und staatliche Denkmalpflege
5. Privatisierte, kommunale und staatliche Baubehörden
6. Technische Prüfbehörden
7. Wasser-/Abwasserwirtschaft
8. Hochschule
9. Regierungskriminalität
10. Links



2. HOAI-Mißbrauch

2.1 Im Vertragswesen der öffentlichen Hand

Im bau-, förder- und vertragsrechtlichen Gefüge rund um den Altbau und die Denkmalpflege ist Behördenwillkür nicht gerade selten. Die Verknüpfung des Planungseinsatzes und seiner Honorargrundlage gem. HOAI mit dem baulichen Ergebnis einer Maßnahme ist in Förder- und Baubehörden offenbar nicht ausreichend bekannt. Mit "Honorarzone 0 Mindestsatz", Wunschtraum mancher Beteiligter, läßt sich die erforderliche Planungsintensität für Denkmalreparaturen aber nicht sicherstellen. Oft werden wichtige Planungsleistungen unter Ausnutzung objektschädlicher Förderrichtlinien und ihrer Planungspauschalen nicht gefördert, wodurch am Bauwerk Substanzverluste und in der Finanzierung Kostenexplosionen provoziert werden.

Zu beobachten ist auch eine nachteilige Einflußnahme auf das Baugeschehen unter Umgehung bzw. Nichtbeachtung der gegebenen Vertragssituation und der HOAI. So geraten Architekt und Bauherr in Konfliktsituationen.

Beispiele: Staatliche Baubehörden "N", "M" und "R" bzw. "G" und "H". Die dort auch schriftlich verbreiteten Ansichten zur HOAI bzw. "Vertragsangebote" bei Vorhaben der Denkmalpflege offenbaren zwar Richtlinientreue, aber wenig Einblick in deren fachgerechten Anwendung und die diesbezüglich geltende Rechtssprechung:

Typisch sind auch Knebelverträge der sog. "Sanierungstreuhänder" im Städtebauförderverfahren. Dort werden "Modernisierungsgutachten" vertraglich gefordert, deren Leistungen nicht gem. HOAI vereinbart werden. Z.B. soll der Architekt umfangreichste Kostenberechnungen (Besondere Leistung der Leistungsphase 3) liefern, bekommt aber nur die Leistungsphase 2 vergütet. Mit derartigen Verträgen, die ja in wesentlichen Teilen keiner gerichtlichen Kontrolle standhalten würden, gefährden die sog. Treuhänder ihren eigenen Auftraggeber und verraten seine Interessen. Im Streitfall müßte dennoch gezahlt werden - nach HOAI. Witzigerweise, das ergab die Nachfrage bei mehreren solcher "Treuhänder", treiben diese ihr böses Spiel im vollsten Bewußtsein ihres HOAI-Mißbrauchs und berufen sich sogar noch auf die das unterstützende "Städtebau-Förderrichtlinien" und ungeschriebene "Abstimmungen" mit den öffentlichen Förderbehörden. Natürlich ist durch solches Mißbrauchsverhalten ein schlechtes Planungs- und Bauergebnis vorprogrammiert. Ergebnis der Position der Stärke.

Effektive Gegenwehr zugunsten des Bauherrn und der ihm zustehenden qualifizierten Planung:

Gerade letzteres fürchten Rechtsbeuger wie der Teufel das Weihwasser. Oder der Architekt die dann zu hörende Behördendrohung: "so bekommen Sie aber nie mehr einen Auftrag von uns" bzw. "dann werden wir die Folgeleistungen aber nicht an Sie vergeben". Augen zu und durch? Seit wann müssen Architekten/Ingenieure Kandidaten für den Heiligenkalender werden? Haben wir nicht auch Frau und Kind(er), Mitarbeiter und Steuerpflichten?

Noch ein Tip für den Planer:

Erscheinen Sie mit ihrem Rechtsanwalt bei der Vertragsverhandlung. Das hinterläßt einen unbeschreiblichen Eindruck bei den Rechtsbeugern. Manchmal genügt schon das "Vorzeigen der Instrumente". Und vernetzen Sie sich mit Ihren Kollegen, um Rechtsbeugung von anderer Seite auszuschließen. Es liegt auch an uns, daß Prostitution im Bauwesen so verbreitet ist.

Gerade bei in der Planungsvergabe beteiligten Bauämtern von Staat und Kirche ist ein ungebrochener Wille zur Umgehung/Nichtbeachtung der HOAI fast allgemeine Sitte - meist zentral gesteuert durch "Fortbildung/Förderrichtlinien/Interne Festlegungen". Wegen der Abhängigkeit der Planer vom Wohlwollen dieser Auftraggeber, man denke auch an die ständige Aufdeckung diesbezüglicher Korruptionsfälle, und mangelnder schriftlicher Dokumentation der angewandten Strategien ist dagegen schwer vorzugehen. Die Bücher "Praktiken der Ausschreibung" von Wolfgang E. Trautner im Forum Verlag Herkert und "Denkmalpflege für Architekten" im R. Müller Verlag (Rezensionen) liefern hierzu erschütternde Belege. Neben den eigenen Erfahrungen.

Hauptproblem ist, daß die Planungspraxis oft nach dem typischen Bauherrnmotto "Saving the penny and loosing the pound" funktioniert:

Die scheinbar für qualifizierte Bestandsaufnahme bzw. Planung ersparten Honorare lösen weit höhere Baukosten (vielleicht auch Weihnachtspräsente) und unnötige, letztlich honorarfördernde Substanzverluste aus.

Deutlich wird dies bei der verweigerten Anwendung des §10.3a HOAI, der die kostensparende Substanzerhaltung begünstigt. Auch die "Gewährung" nur der untersten Sätze für Honorarsatz, Zuschlag und Nebenkostenpauschalen, das beliebte Kappen der Grundleistungen durch Fehlinterpretation des Textes und Geistes der HOAI ("eine Kircheninstandsetzung hat doch keine Entwurfsphasen", "die Grundlagenermittlung übernimmt das Bauamt", "Genehmigungsplanung entfällt bei erlaubnispflichtigen Vorhaben") sowie die externe Vergabe von Bestandsaufnahmen ("das Aufmaß machen Studenten", "hier das Holzschutzgutachten") ermöglicht keine fachgerechte Altbauplanung. Das normgerechte Verhackstücken gerade der Baudenkmale nimmt von hier seinen Ausgang.

Was bleibt dem Planer anderes übrig, als Leistung einzusparen, Firmengeschenke wie Umsonstplanung oder gleich Bargeld anzunehmen, teure oder gar sinnlose Baumethoden anzuwenden und den Nachtragsforderungen der Handwerker unterstützend beizutreten? Seltsam berührt dieses korrumpierte Vorgehen bei Baubeamten von Staat und Kirche, die doch einwandfreiem Handeln verpflichtet sein sollten. Ein bischen mehr Preußentum wäre hier nicht übel, oder?

Eine interne Behördenrevision im Hinblick auf Knebelverträge und Prüfung der beteiligten Beamten auf Dienstpflichtverletzung und Vorteilsannahme von "geneigten" Planern könnte Erstaunliches zutage fördern und dem öffentlichen Bauherrn zukünftig wirtschaftlicheres Bauen bescheren. Doch wer will das?

Beantwortung einer Anfrage aus einer Baubehörde:








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