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Energiesparen im Altbau ohne Schimmel, Schimmelbilz, Schimmelbefall, Schimmelpilzbefall

Dipl.-Ing. Sylwester Kabat

Brandschutz im Baudenkmal –

Praktisch umsetzbar und denkmalgerecht 3

Ein Seminarbeitrag zum Vorbeugenden Brandschutz

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Brandschutztechnische Ertüchtigung

Die für die Baudenkmäler, vor allem für Schlösser und Kirchen, so charakteristischen offenen Verbindungen zwischen Geschossen und Gebäudeteilen tragen wesentlich zu einer Ausbreitung von Feuer oder Rauch im Brandfalle bei. Dazu gehören insbesondere folgende Bauteile und Raumordnungen bei:

Initiative
  • Denkmaleigentümer
  • Denkmalschutzbehörde
  • Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Verpflichtung
  • Denkmaleigentümer
  • Rechtsgrundlagen
  • Landesdenkmalschutzgesetz
  • Durchführung
  • Untere Denkmalschutzbehörde
  • Beteiligung
  • Einvernehmen der Unteren Denkmalschutzbehörde mit der Fachbehörde (Landesamt)
  • Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und ggf. mit einem Brandschutzgutachter
  • Aufgabe
  • Prüfung der Vorhaben in Hinblick auf den Schutz und die Erhaltung der Originalsubstanz und des Erscheinungsbildes
  • Achtung auf die Einhaltung der Grundregeln für den praktischen Umgang mit Baudenkmal
  • Denkmalpflegerische Beratung des Denkmaleigentümers, der Planer und der Handwerker
  • Abstimmung der Vorhaben in Hinblick auf die Brandschutzmaßnahmen für das Kulturgut und die Vermeidung von Brandgefahren
  • Ergebnis
  • Denkmalrechtliche Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Form eines Bescheides mit evtl. Auflagen zu bestimmten Maßnahmen und unter Einbeziehung von Brandschutzmaßnahmen
  • Umsetzung
  • Ausführung der geplanten Maßnahmen durch den Denkmaleigentümer, die Restauratoren und die Handwerker bei Einhaltung der denkmalpflegerischen Grundregeln und Erfüllung erteilten Auflagen, darunter auch Ausführung von Brandschutzmaßnahmen
  • Bemerkungen
  • Setzt das Verständnis der Denkmalpflege für die Belange des Brandschutzes voraus
  • Ermöglicht dem Denkmaleigentümer steuerliche Abschreibung von Aufwendungen zur Wiederherstellung und Erhaltung von Kulturdenkmälern
  • Es können für den denkmalpflegerisch begründeten Mehraufwand Zuschussmittel beantragt werden
  • Beispiele von Vorhaben und Objekten
  • Reparaturarbeiten, Restaurierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an:
  • Fenstern, Dachdeckung, Dachstuhl, Türen, Treppen, Fachwerk, Einzäunung, Stuck, Wandfresko
  • Denkmalschutz und Brandschutz verfolgen das gleiche Ziel - Schutz der Kulturdenkmäler vor Gefahren. Ein historisches Bauwerk, ein Altbau, wird unabwendbar durch sein Alter , durch Nutzungsänderungen und Zerstörungen jeglicher Art zum "Pflegefall". Diese "Pflege" des Baudenkmals ist seinem Eigentümer und der staatlichen Denkmalpflege anvertraut. Da die Denkmalpflege heute auch eine Anpassung der Bauwerke an die Bedürfnisse der Zeit bei Wahrung ihrer Eigenart nicht ablehnt, kann sie auch leichter den heutigen modernen Brandschutz bei ihrer Behandlung des Bauwerks entsprechend einbeziehen.

    Der Brandschutz in einem Kulturdenkmal kann nur komplex beurteilt und geplant werden. Schon in der Untersuchungs- und Dokumentationsphase eines Bauwerks durch die Denkmalpflege sollte der Stand der Brandsicherheit überprüft werden. In die Planung von Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen sollte dann auch die Brandschutzplanung einbezogen werden. Brandschutzplanung heißt, die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für das Baudenkmal.

    Das Brandschutzkonzept ist das Resultat eines methodischen Vorgehens und sollte von einem in Baudenkmälern erfahrenen Brandschutzgutachter erstellt werden. Aus dem Ist-Zustand des Kulturdenkmals, den daraus abgeleiteten Brandgefährdungen und den vorgegebenen Schutzzielen (hier insbesondere Personen- und Kulturgutschutz) wird ein Konzept von aufeinander abgestimmten Brandschutzmaßnahmen erarbeitet. Nur so lassen sich in Baudenkmälern störende Maßnahmen vermeiden und durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ersetzen.

    Es ist auch wirtschaftlicher und für das Kulturdenkmal schonender, wenn Brandschutzeinrichtungen und bauliche Brandschutzmaßnahmen bei einer denkmalpflegerischen Restaurierung und Sanierung ausgeführt werden und nicht nachträglich vorgenommen werden müssen. Auch nicht erst ein Brand oder eine Feuerwehrübung sollten die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen offenbaren. Brandschutzmaßnahmen können zu denkmalpflegerischen Maßnahmen werden, bedenkt man den Gesetzesauftrag des Denkmalschutzes – Kulturdenkmäler vor Gefahren abzuwehren.

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    Praxisratgeber Brandschutz in historischen Bauten
    Brandgasentwicklung verschiedener Baustoffe
    brandschutz24.de - Das einschlägige Portal <> LRA München: Merkblätter zu Brandschutz - Vorbeugender (anlagentechn.) Brandschutz <>LRA München [DOC] Brandschutznachweis <>
    www.brandschutzfachplaner.de <> Mobiler Brandschutz während Bauphase: C. M. Heim <> Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem - deNIS
    Weitere Brandschutzinfo:
    www.bvfa.de <> www.dekra.de <> www.rda-arbeitskreis.de <> www.rwa-heute.de <> www.tuev.de <> www.vds.de <> www.vfdb.de <> www.zvei.de <>
    Brandkatastrophen mit Dämmstoffen
    Brandschutz im Altbau
    Kabats brandschutz-im-baudenkmal.de
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