Brandschutztechnische Ertüchtigung
Die für die Baudenkmäler, vor allem für Schlösser und Kirchen, so charakteristischen offenen Verbindungen zwischen Geschossen und Gebäudeteilen tragen wesentlich zu einer Ausbreitung von Feuer oder Rauch im Brandfalle bei. Dazu gehören insbesondere folgende Bauteile und Raumordnungen bei:
Die Brandausbreitung bedeutet eine Ausdehnung des Feuers an brennbaren Bauteilen und an der Ausstattung sowie eine Ausbreitung von Brandgasen und Brandrauch durch alle Öffnungen in Decken und Wänden, wie auch Ablagerung von Ruß an Kulturgütern. Es bedeutet damit auch die Behinderung der Rettungswege, die, wenn sie brennen oder verqualmt sind, nicht begangen werden können. Ungehinderte Brandausbreitung hat zugleich Einschränkung des Lösch- und Bergungseinsatzes der Feuerwehr zur Folge.
Es geht also darum, ein Baudenkmal so brandschutztechnisch zu ertüchtigen, dass die Brandausbreitung begrenzt werden kann, bevor die Feuerwehr zum Einsatz kommt. Hierfür müssen jedoch bestimmte Regel beachtet werden, um das Baudenkmal nicht zu zerstören, bevor es zu einem Brand kommt.
3.1 Ziele und Methoden
Das Ziel von Brandschutzmaßnahmen im Baudenkmal ist zunächst der Schutz von Personen, die sich in dem Baudenkmal aufhalten und es im Brandfalle verlassen müssen. Ein weiteres besonderes Schutzziel des Brandschutzes im Baudenkmal ist der Schutz von Kulturgut, das vor Feuerauswirkungen und Rußeinwirkungen geschützt werden soll.
Die Methode, die man in Baudenkmälern wählen sollte, um sie vor Bränden zu schützen, ist eine schutzzielorientierte Methode. In Baudenkmälern sollte es nicht darum gehen, bestehende einzelne Bau- und Brandschutzvorschriften zu erfüllen, sondern Maßnahmen auszuarbeiten, die die Schutzziele erreichen lassen. Dabei sollte man so vorgehen, dass die gewählten Brandschutzmaßnahmen
Praktisch umsetzbar ist eine Brandschutzmaßnahme in einem Baudenkmal, wenn sie
Denkmalgerecht oder denkmalschonend ist eine Brandschutzmaßnahme, wenn sie
Zu beachten ist jedoch hier, dass Brandschutzmaßnahmen in einem Baudenkmal nicht sich selbst dienen, sondern den schon genannten Schutzzielen. Es hängt daher bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen in Baudenkmälern alles in erster Linie von der
Dies kann zur Folge haben, dass Brandschutzmaßnahmen in manchen Fällen die Originalsubstanz des Baudenkmals oder sein Erscheinungsbild verändern müssen, um die gesetzten Schutzziele erreichen zu lassen.
3.2 Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung
Zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von Baudenkmälern dienen bestimmte verwaltungsrechtliche und planerische Verfahren. Es können hier vier Verfahren zur Anwendung kommen:
Die Aufgabe der Verfahren ist die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und sie dann rechtlich zu genehmigen. Diese Verfahren sind nicht beliebig austauschbar. Ihre Anwendung hängt von der geplanten Maßnahme ab. Es wird hier insbesondere auf das erste Verfahren näher eingegangen – denkmalrechtliches Genehmigungs - oder Erlaubnisverfahren -, bei dem bis jetzt nur selten die Brandschutzlage in einem Baudenkmal geprüft wird und ggf. durch Brandschutzmaßnahmen verbessert. In der Tabelle 2 ist die Durchführung dieses Verfahrens dargestellt.
Tabelle 2: Durchführung eines denkmalrechtlichen Erlaubnis(Genehmigungs-)verfahrens zur brandschutztechnischen Ertüchtigung eines Baudenkmals
Initiative | |
Verpflichtung | |
Rechtsgrundlagen | |
Durchführung | |
Beteiligung | |
Aufgabe | |
Ergebnis | |
Umsetzung | |
Bemerkungen | |
Beispiele von Vorhaben und Objekten | |
Denkmalschutz und Brandschutz verfolgen das gleiche Ziel - Schutz der Kulturdenkmäler vor Gefahren. Ein historisches Bauwerk, ein Altbau, wird unabwendbar durch sein Alter , durch Nutzungsänderungen und Zerstörungen jeglicher Art zum "Pflegefall". Diese "Pflege" des Baudenkmals ist seinem Eigentümer und der staatlichen Denkmalpflege anvertraut. Da die Denkmalpflege heute auch eine Anpassung der Bauwerke an die Bedürfnisse der Zeit bei Wahrung ihrer Eigenart nicht ablehnt, kann sie auch leichter den heutigen modernen Brandschutz bei ihrer Behandlung des Bauwerks entsprechend einbeziehen.
Der Brandschutz in einem Kulturdenkmal kann nur komplex beurteilt und geplant werden. Schon in der Untersuchungs- und Dokumentationsphase eines Bauwerks durch die Denkmalpflege sollte der Stand der Brandsicherheit überprüft werden. In die Planung von Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen sollte dann auch die Brandschutzplanung einbezogen werden. Brandschutzplanung heißt, die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für das Baudenkmal.
Das Brandschutzkonzept ist das Resultat eines methodischen Vorgehens und sollte von einem in Baudenkmälern erfahrenen Brandschutzgutachter erstellt werden. Aus dem Ist-Zustand des Kulturdenkmals, den daraus abgeleiteten Brandgefährdungen und den vorgegebenen Schutzzielen (hier insbesondere Personen- und Kulturgutschutz) wird ein Konzept von aufeinander abgestimmten Brandschutzmaßnahmen erarbeitet. Nur so lassen sich in Baudenkmälern störende Maßnahmen vermeiden und durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ersetzen.
Es ist auch wirtschaftlicher und für das Kulturdenkmal schonender, wenn Brandschutzeinrichtungen und bauliche Brandschutzmaßnahmen bei einer denkmalpflegerischen Restaurierung und Sanierung ausgeführt werden und nicht nachträglich vorgenommen werden müssen. Auch nicht erst ein Brand oder eine Feuerwehrübung sollten die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen offenbaren. Brandschutzmaßnahmen können zu denkmalpflegerischen Maßnahmen werden, bedenkt man den Gesetzesauftrag des Denkmalschutzes – Kulturdenkmäler vor Gefahren abzuwehren.
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Praxisratgeber Brandschutz in historischen Bauten