3.3 Brandschutzmaßnahmen
Im Baudenkmal lassen sich bauliche und technische Maßnahmen
zu seiner brandschutztechnischen Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept ausführen:
1. Maßnahmen zur Abschottung bestimmter Bereiche mit besonders wertvollem Inventar oder mit erhöhtem
Gefahrenpotenzial wie:
- Schatzkammer,
- Bibliotheken, Archive,
- Glockenstühle, Turmspitzen,
- Prunkräume, Schlosskapellen,
- Küchen, Wirtschaftsräume, Technikräume.
Die Abschottung kann erfolgen durch:
- Einbau von Feuerschutztüren (auch formangepasste Holztüren),
- Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen zu anderen Räumen (Zumauern, Abdecken mit Brandschutzplatten),
- Erstellen von neuen leichten Trennwänden auf der raumabgekehrten Seite.
2. Maßnahmen zur Unterteilung des Bauwerks in Brandabschnitte, Rauchabschnitte oder feuerbeständig voneinander abgetrennte Bereiche wie:
- Unterteilung von ausgedehnten Untergeschossen,
- Abtrennung des Hauptgebäudes (Hauptburg, Corps de Logis, Kirche) von den Nebenbauten,
- Unterteilung der überlangen Flure in den Geschossen,
- Abtrennung der Turmbauten (Wohnturm, Schlossturm, Kirchturm)
von den sonstigen Gebäudeteilen, insbesondere im Dachraum,
- Unterteilung der ausgedehnten Dachräume,
- Abtrennung der Schlossflügel voneinander.
Diese Funktion können in Baudenkmälern bestehende und neu eingebaute Bauteile erfüllen. Sie kann
erfüllt werden durch:
- Nachbesserung von bestehenden historischen Trennwänden, meistens massiven Steinwänden, zwischen Gebäudeteilen durch Zumauern
von Durchbrüchen oder Einbau von Feuerschutztüren.
- Einbau von Feuerschutztüren in die bestehenden Durchgänge im Kellergeschoss und auf dem Dachboden.
- Einbau von in Form und Farbe angepassten Feuerschutztüren (eventuell aus Holz) in die Durchgänge zwischen den Gebäudeteilen
(auch in die Fachwerkwände); hier können die Feuerschutztüren auch hinter oder vor die bestehenden historischen Türen eingebaut werden.
- Einbau eines Türschließers (ggf. mit Feststellanlage und Rauchmelder) sowie Anbringung von zusätzlichen Leisten und
Dichtungen an bestehende historische und massive Holztüren.
- Einbau von leichten Trennwänden (Metallständerwände) außerhalb der Prunkräume, z.B. im Keller zur Abtrennung vom
Erdgeschoss, auf dem Dachboden zur Unterteilung des Dachraumes, im Dachraum zur Verkleidung der Holzlichtschächte und Holz-Treppenraumwände.
- Verkleiden der Holzbalkendecken von unten, wenn das aus denkmalpflegerischen Gründen möglich ist, mit Brandschutzplatten
zur Erhöhung der Feuerwiderstandsdauer. Grundsätzlich müssen Holzbalkendecken heute nicht mehr "entkernt" werden, um ein besseres Brandverhalten erreichen zu können.
3. Maßnahmen zur baulichen Sicherung der Rettungswege sowie Angriffswege und Flächen für die Feuerwehr. Meistens muss
in Baudenkmälern die Lage in Hinblick auf die Flucht möglichkeiten und Angriffswege für die Feuerwehr wegen folgender Zustände verbessert werden:
- Holztreppen, die im Brandfalle sehr schnell nicht mehr begehbar sind,
- offene repräsentative (barocke) und von den Geschossen nicht abgetrennte Treppenanlagen,
- fehlende oder von den Geschossen nicht abgetrennte Nebentreppen,
- enge Spindel- bzw. Wendeltreppen,
- fehlende – bedingt durch die Raumordnung - Flure,
- kleine Fenster in den Aufenthaltsräumen,
- nicht ins Freie führende Ausgänge aus den Treppenräumen,
- fehlende oder nicht ausreichend befestigte Zufahrten und Aufstellflächen für die Fahrzeuge der Feuerwehr,
- Holzverkleidungen und andere brennbare Verzierungen und Einbauten auf Rettungswegen.
Für die Verbesserung der Rettungs- und Angriffswege sind in Baudenkmälern insbesondere folgende Vorkehrungen
möglich:
- Reaktivierung, Ausbau und Ertüchtigung der im Gebäude bestehenden Nebentreppen (Abtrennung durch leichte oder gemauerte Trennwände
von den Geschossen, Ausgang direkt ins Freie, Rauchabzug / Fenster / Entrauchung / Rauchabzugsfenster / Rauch- und Wärmeabzugsklappe - RWA-Klappe an der obersten Stelle),
- Abtrennung nach Möglichkeit der bestehenden Treppen von den Geschossen durch Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren
oder Nachbesserung der vorhandenen historischen Türen (Dichtungen, Türschließer, Brandschutzverglasung),
- Einbau von neuen Treppen in dafür umgenutzte Räume,
- Verputzen oder Verkleiden der vorhandenen Treppenraumwände (Fachwerkwände) treppenraumseitig mit einer Feuerschutzplatte,
- Bau einer vom Baudenkmal entsprechend abgesetzten und mit modernen Mitteln ausgeführten Treppe,
- Herstellung von sicheren Zugängen zu den Dachböden und Türmen sowie Verlegung von Laufstegen in Dachräumen,
- Verbreitung und Vertiefung der Tordurchfahrten und ggf. Umbau der Tore,
- Befestigung und ggf. Verbreitung der Gartenwege, der Zufahrtswege und der Behelfszufahrten sowie ständige Freihaltung dieser Wege.
4. Brandschutzeinrichtungen zur
- frühstmöglichen Brandentdeckung und Brandmeldung,
- schnellen Feuereindämmung,
- wirksamen Rauch- und Wärmeabführung.
Hierfür sind auch in Baudenkmälern insbesondere folgende Einrichtungen und Anlagen erforderlich und geeignet:
- Automatische Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern und anderen Brandmeldern in allen Räumen des Baudenkmals (Abb. 5, 6); eine
nachträgliche Verlegung von Kabeln für die Brandmeldeanlage ist heute weitestgehend
nicht mehr erforderlich, weil es inzwischen auf dem Markt zugelassene Funk-Rauchmelder / Funk-Rauchschalter mit optischer Raucherkennung
gibt, die miteinander durch Kabel nicht verbunden werden müssen. Außerdem
können in historischen Räumen beispielsweise Rauchansaugsysteme
(Abb. 7) oder Infrarot-Brandmelder (Linienbrandmelder) installiert werden,
die ebenfalls den Raum nicht beeinträchtigen. Eine automatische Brandmeldeanlage
ist in einem Kulturdenkmal eine der wichtigsten und wirksamsten Brandschutzeinrichtungen.
- "Trockene" Steigleitungen (Rohrleitungen) verlegt im Gebäude vom Erdgeschoss bis in die Obergeschosse und
insbesondere in die Turmspitzen und Dachböden; an diese Leitung kann sich die Feuerwehr
anschließen und somit wertvolle Zeit zum Verlegen von Schläuchen in die Höhen sparen.
- Löschanlage in Form von Wassernebel-Löschanlage, Gaslöschanlagen oder fest verlegten Leitungen mit offenen
Löschdüsen, an die sich die Feuerwehr anschließen kann. Beachtliche Löscherfolge
können heute in Baudenkmälern mit den Wassernebellöschanlagen
erreicht werden. Der Wasserverbrauch ist bei diesen Anlagen um das 2-fache
geringer als bei Sprinkleranlagen und um das 50-fache geringer als bei
einem Löscheinsatz der Feuerwehr. Entscheidend ist auch, dass das zerstäubte Wasser senkrechte Flächen von
Wänden, Bildern und anderen Ausstattungsgegenständen nicht benetzt.
- Rauchabzugsvorrichtung in Form eines umgerüsteten historischen Fensters (im Treppenraum, in einem Versammlungsraum, in einer
Schlosskirche), einer Rauchabzugsklappe im Dach oder einer Entrauchungsanlage bzw. Überdruckbelüftungsanlage
RDA-Rauchschutz-Druckanlage. Hierfür ist zu bemerken, dass es vernünftiger ist, historische Farbfenster so umzurüsten,
dass sie im Brandfalle geöffnet werden können, als sie einzuschlagen, um die erforderliche Entrauchung eines historischen
Raumes im Brandfallezu bewirken.
- Löschwasserentnahmestelle direkt am Baudenkmal. Wenn keine oder nicht ausreichend leistungsfähige
öffentliche Hydrantenleitung am Bauwerk verlegt ist, sind entsprechende Einrichtungen
für die Löschwasserversorgung zu errichten: Löschwasserteich, Löschwasserbehälter (Wasservorrat mind. 500-600
m³), Löschwasserbrunnen oder Wasserleitung von den in weiterer Entfernung vorhandenen natürlichen Gewässern.
- Feuerlöscher in allen Bereichen des Bauwerks; sie sind zwar keine Ausstellungsstücke in
Kulturdenkmälern, müssen jedoch auf jeden Fall sofort verfügbar sein. Besonders geeignet sind
hier Wasserlöscher und Schaumlöscher - keine Pulverlöscher.
Manche baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen, die bei Neubauten ohne Probleme ausführbar sind,
können in Baudenkmälern nicht ausgeführt werden. Die Gründe wurden schon genannt - entweder
erlaubt es die historische und geschützte Bausubstanz des Baudenkmals nicht, oder die Maßnamen können in einem
historischen Bauwerk überhaupt technisch nicht wirksam sein. Als Ersatz für solche,
zwar öfters vorgeschriebene jedoch nicht ausführbare Brandschutzmaßnahmen,
können so genannte Kompensationsmaßnahmen dienen. In der Praxis
sind als solche u.a. folgende Maßnahmen anerkannt: automatische Löschanlagen,
automatische Brandmeldeanlagen, Brandschutzverglasungen. Zu beachten ist
dabei, dass Kompensationsmaßnahmen nur in Zusammenhang mit den sonstigen
Brandschutzmaßnahmen und der Brandschutzlage in einem Baudenkmal gesehen werden müssen und somit nur in einem
Brandschutzkonzept sinnvoll erarbeitet werden können.