Weitere Datenübertragung Ihres Webseitenbesuchs an Google durch ein Opt-Out-Cookie stoppen - Klick!
Stop transferring your visit data to Google by a Opt-Out-Cookie - click!: Stop Google Analytics Cookie Info. Datenschutzerklärung

Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
Altbau und Denkmalpflege Informationen - Startseite / Impressum
Inhaltsverzeichnis - Sitemap - über 1.500 Druckseiten unabhängige Bauinformationen
Brandschutz im Baudenkmal – praktisch umsetzbar und denkmalgerecht <> Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem - deNIS
Info zu Notfall und Vorsorge: THW Wesel +++ Kabats brandschutz-im-baudenkmal.de
Die härtesten Bücher gegen den Klimabetrug - Kurz + deftig rezensiert +++ Bau- und Fachwerkbücher - Knapp + (teils) kritisch rezensiert
Trick 17: EnEV-Befreiung gem. § 24 (17 alt)! +++ Fragen? +++ Alles auf CD +++ Kostengünstiges Instandsetzen von Burgen, Schlössern, Herrenhäusern, Villen - Ratgeber zu Kauf, Finanzierung, Planung (PDF eBook)
Altbauten kostengünstig sanieren - Heiße Tipps gegen Sanierpfusch im bestimmt frechsten Baubuch aller Zeiten (PDF+Druck)




Energiesparen im Altbau ohne Schimmel, Schimmelbilz, Schimmelbefall, Schimmelpilzbefall

Dipl.-Ing. Sylwester Kabat

Brandschutz in historischen Bauten / im Altbau 5

Ein DBV-Praxisratgeber zum Vorbeugenden Brandschutz



Seite 1 2 3 4 5 6 7

3.3 Welche baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sind im Altbau sinnvoll?

Anlagentechnische und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen/Zulassungen entsprechende bauliche Maßnahmen bieten erhöhten Brandschutz. Ihr Umfang hängt von den Gebäudemerkmalen und der Gefährdung während der Bauabwicklung ab:

• Oft können bestehende Holzdecken erhalten bleiben. Eine unterseitige Verkleidung und/oder die Verlegung eines Estrichs können ihren Feuerwiderstand erhöhen. Bei belasteten Deckenkonstruktionen bietet das niedrige Flächengewicht rein mineralischer Brandschutzplatten statische Vorteile, ihre hohe Sorptionsfähigkeit ist auch bauphysikalisch besonders günstig. Qualifiziert nachgerüstet erreichen Holzdecken mit brennbarem Putzträger und Strohlehm die Feuerwiderstandsklasse F 90-B.

• Bestehende Vollholzstützen erreichen unter Umständen die Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (F 30-B). Nur die Verkleidung mit Brandschutzplatten erhöht diese. Ungeschützte Stahlstützen besitzen keine Feuerwiderstandsdauer. Sie entsteht erst durch Beschichtung mit Dämmschichtbildnern oder Bekleidung mit Brandschutzplatten (bis F 90-A). Gußeisenstützen erreichen oft F 30-A. Nachträglich mit Beton verfüllt, mit Dämmschichtbildnern geschützt oder mit zugelassenen Rohrhalbschalen ummantelt können sie bis zu F 90-A erreichen.

• Flammschutzmittel und Dämmschichtbildner erhöhen die Brennbarkeitsklasse von Holzkonstruktionen und Inventar.

• Die Herstellung von Brandabschnitten durch neue Brandwände gelingt selten. Zum Ausgleich sollte der Trennwandbestand nachgebessert werden. In massive Wände können feuerbeständige Stahl- oder sogar Holztüren (T 90) eingebaut werden. Die dort vorhandenen und durch die Instandsetzung entstandenen Wanddurchbrüche sind abzuschotten (nach DIN 4102: S 90-Abschottung für Kabel, R 90 für Rohre, I 90 für Installationskanäle, K 90-Brandschutzklappen für Lüftungskanäle). In großen Baukomplexen ist auch die Abschottung von Bauabschnittsbereichen zu weiter genutzten Räumen sinnvoll.

• Bauliche Sicherung von Rettungswegen. Die bisher übliche Verkleidung der Holztreppen von unten brachte wenig Schutzwirkung. Bleibt die Holztreppe erhalten, sollten die Wohnungsabschlußtüren rauchdicht nachgebessert werden (Dichtung, Türschließer, Glasaustausch, Verkleidung feststehender Teile). Der Treppenraum braucht einen Rauchabzug durch Dachflächenfenster oder eine Rauchabzugskuppel. Türen zum Treppenraum von gewerblichen Räumen, aber auch zu langen Gängen und Fluren (z.B. Klosterkreuzgang), zum Keller und Dachraum sind gegen Feuerschutztüren (T 30) auszutauschen. Die Treppenraumwände sind zur Erzielung von F 90 zu verputzen oder verkleiden. Brennbare Einbauten und Verkleidungen sind aus dem Treppenraum zu entfernen. In Geschossen mit mehreren Nutzungseinheiten sind zwischen Fluren und Treppenraum Rauchschutztüren (nach DIN 18095) einzubauen. Alle Öffnungen in Flurwänden, außer den Türen, sind entweder feuerhemmend (F 30) zu vermauern oder verschließen mit Brandschutzplatten, Abschottungen bzw. Brandschutzverglasung. Garten- und Zufahrtswege sollten befestigt, die Tordurchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge hergerichtet werden.

• Für besonders gefährdete Gebäude und Baudenkmäler sind automatische Brandmeldeanlagen (Rauch- und Wärmemelder) sinnvoll. Rauchmelder sind dabei auch über abgehängten Decken zu installieren. Statt herkömmlicher Bauart können auch funkgesteuerte Brandmeldeanlagen, Linienbrandmelder (an Wänden montierbar) und raumseitig unauffällige Rauchansaugsysteme (für hochwertige Decken) eingebaut werden. Störungstolerante Systeme, die Auswahl der geeigneten Erfassungsgröße ((Temperatur, Rauch, Gas, Licht) und Nachregelung der Empfindlichkeit verhindern Fehlalarm durch Staub- und Kondensat. Für Wohnungen, besonders in Bauten mit Holztreppen, eignen sich Batterie-Rauchmelder. Eine mobile Brandmeldeanlage (Leasing, Zuschuß Versicherung?) begrenzt das hohe Brandrisiko des Baustellenbetriebs. Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, Polizei oder einem Wachdienst sowie ein Feuerwehrgeneralschlüssel bzw. -schlüsselkasten erhöhen die Sicherheit.

• In Verbindung mit der Brand- und Rauchmeldung steht die Fluchttürsteuerung. Deren Schließ- und Meldetechnik kann unbefugten Zutritt verhindern.

• In Treppenräumen, Aufenthalts-, Depot- und sonstigen Lagerräumen bewirken Rauchabzüge eine schnelle Entrauchung im Brandfall. Durch den thermischen Auftrieb leisten dies oft schon die Fenster. Außerdem geeignet: Geöffnete Fensterteile, vergitterte Öffnungen ohne Glasscheibe, Rauchrohre, Abzugsschächte, Rauchabzugsklappen in den Dächern (nach DIN 18232), Brandgasventilatoren, Überdruck-Lüftungsanlagen.

• Zu anlagentechnischen Maßnahmen gehört auch die Modernisierung, Instandsetzung und Wartung der Haustechnik. Zunächst sollten alle Mängel der Elektroanlagen beseitigt werden. Die Elektrik sollte mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen versehen werden, schwer entzündliche Bauarten mit geringer Brandfortleitung sind wichtige Schutzfaktoren. Auch die Verwendung von LED Einbauleuchten können durch die wesentlich geringere Wärmeentwicklung im Gegensatz zu Halogenstrahlern das Brandrisiko vermindern. In Treppenräumen und Fluren dürfen Kabel nicht ohne weiteres offen verlegt und Elektroverteiler eingebaut werden. Ausnahme: Mineralisolierte Kabel, die nach VDE 0108 auch in Rettungswegen offen verlegt werden können. Sie sind für die Stromversorgung von Brandschutzeinrichtungen zugelassen, haben nach DIN 4102/T.12 den Funktionserhalt E 90, sind nicht brennbar und durch einen Außenmantel aus Kupfer geschützt. Sie leiten Brände nicht weiter, verseuchen den Bestand nicht durch Verbrennungsrückstände und können deshalb auch im Umfeld wertvoller Ausstattung frei verlegt werden. Für bestehende oder neue Lüftungskanäle sind entweder in den Deckendurchbrüchen oder in Schachtwänden Brandschutzklappen (K 90/K 30 nach DIN 4102) einzubauen. Bei Entlüftungsanlagen für fensterlose Küchen, Toiletten und Bäder in Wohngebäuden reichen in den Schachtwänden meist Brandschutz-Absperrvorrichtungen (nach DIN 18017).

Die brandschutzgerechte Verlegung sonstiger Rohrleitungen - egal ob Elektroleitungen für Medien wie Internet, Licht oder sonstige Geräte, oder auch wasserführende Leitungen und sonstige Kanäle - durch Decken und Wände ist zu beachten, beispielsweise müssen brennbare Wasserrohre aus PVC, PE oder vergleichbaren Werkstoffen im Bereich der Durchführung durch die Decken ummantelt bzw. bekleidet oder abgedeckt werden. Einschlägige Baubestimmungen für den Brandschutz regeln dies im Detail. Für die modernen Brandschutzanforderungen unzulässige historische Kaminanlagen sind mittels Querschnittsreduzierung für moderne Heizsysteme umzurüsten. Sie können ansonsten auch stillgelegt oder ersetzt werden. Ihr Abbruch muß nichts ein - Denkmalschutz und Bestandserhaltung sind also möglich. In stillgelegten Kaminen kann auch die vertikale Erschließung neuer Installationsleitungen substanzschonend eingefügt werden. Dann dürfen aber Brandabschottungen in den Geschoßdeckenebenen nicht vergessen werden.

• Für den Betrieb des instandgesetzten Gebäudes sind ausreichend objektgeeignete Löschmitteleinheiten (auf Wasser-, Gas- oder Schaumbasis, durch Handfeuerlöscher, Hydranten, Löschwasserreservoir, Trocken-Sprinkler und -Steigleitungen ggf. mit Löschdüsenausrüstung, wassersparende und inventarschonende Wassernebel-Löschanlagen) vorzusehen. Ihre bauliche und gestalterische Anordnung sollte ebenso wie die Rettungswegbeleuchtung und -markierung sowie die Blitzschutzanlage bestandsverträglich sein. Brandschutz-, Alarm-, Feuerwehreinsatz- und Rettungspläne erleichtern im Betrieb, aber auch beim Bauen die Brandmeldung, -bekämpfung und Personenrettung. Bei wertvoller Ausstattung, sie ist ohnehin möglichst gut gegen Diebstahl und Brandgefahr zu sichern, muß der Einsatzplan auch die Kulturgutbergung (Abdecken, Ausbau, Austragen und geordnetes Zwischenlagern) für bedeutende Bauwerks- und Inventarteile berücksichtigen. Eine wiederkehrende Feuerwehrübung und Brandsicherheitsschau mit davon abhängiger Aktualisierung der Einsatzplanung und des vorbeugenden Brandschutzes sichern im Brandfall wirkungsvolle Maßnahmen.

• Die häufigste Brandursache ist Brandstiftung. Gebäude-, Baustellen- und Gerüstabsperrung, Überwachungsmaßnahmen von Bewegungsmeldern, Einbruchmeldeanlage über Hundehaltung bis zur Wachdienstverpflichtung wirken hier vorbeugend und abwehrend.

• Gegen nachlässigen Umgang mit Feuer und Werkzeug müssen vor allem bei Bauarbeiten Sicherheitsmaßnahmen wie Rauchverbot, strenge Baustellenordnung und Abfallbeseitigung, Bereitstellung von Feuerlöschern, mobile Brandmelder, Brandwache nach Schweißarbeiten, Verzicht auf brandgefährliche Bauverfahren usw. vorgesehen, aber auch in der Umsetzung kontrolliert werden. Feuergefährliche Arbeiten sollten nur nach Einweisung des Handwerkers und mit VdS-Erlaubnisschein durchgeführt werden.

Weiter Seite 6

Nachfolgend einige Angebote rund um Ihr privates Brandschutzkonzept gegen Brandereignisse und Unglücksfälle durch Kerzen, Adventskranz, Christbaum, Kabelbrand und Fernseher-Implosion, Kurzschluß, Grill und Pfannenbrand / Küchenbrand, Feuerwerk-Rakete und -Kracher, zündelnde Kinder und Funkenflug aus dem Kamin / Holzfeuer sowie Unfälle im Campingwagen und Auto. Und denken Sie daran, es gibt Brandversicherungen, die bei einem glaubwürdigen privaten Brandschutzkonzept Nachlässe auf die Versicherungsprämie gewähren.





Altbau und Denkmalpflege Informationen Startseite