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Ein nach wie vor aktueller Beitrag zur staatlichen Energiesparschweinerei und Steuergeldveruntreuung - Mit vielen bemerkenswerten Details:
Die Schweizerische Energiepolitik ist fragwürdig
von Paul Bossert
Architekt, Bauingenieur und Energiefachmann
CH-8953 Dietikon
6. Juli 1999

„Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein“ (Bertrand Russel)

Die schweizerische Depeschenagentur (sda) informierte am 9. Juni 1999 darüber, dass eine Einigungskonferenz von zwei mal dreizehn Parlamentarier des National- und Ständerates tätig werden soll, um die festgefahrene Situation nach dem dritten Beratungsumgang in Sachen CO2-Abgabe zu klären. Mit dem CO2-Gesetz wird beabsichtigt, den Treibhausgasausstoss in der Schweiz bis zum Jahr 2010 um 10 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die CO2-emittierenden Energieträger sind heute am Bruttoenergieverbrauch mit rund 80 Prozent beteiligt und betrugen im Jahr 1990 rund 177 Terawattstunden (TWh) Energie, entsprechend 177 Milliarden Kilowattstunden. Der Zielwert der Politiker liegt 10 Prozent tiefer und wird somit auf dem Bruttotief von 160 TWh angesagt.

Bis 1995 hat aber der CO2-ausstossende Bruttoenergieverbrauch um weitere 9 TWh auf 186 TWh zugenommen und wird bis zum Jahr 2000 auf insgesamt 195 Terawattstunden ansteigen. Im Jahr 2010 ist - falls die Energiepolitik wie bisher weiterhin (falsch?) verläuft - mit einem Wert von 210 TWh zu rechnen.

Zwischen dem Zielwert und dem mutmasslichen Endwert liegen also 50 Milliarden Kilowattstunden CO2-Energie welche die Politiker mit verschiedenen Abgaben einsparen wollen. Wohlgemerkt, zu diesen 50 TWh sind noch mindestens 10 TWh beabsichtigte Energieeinsparungen im Elektrizitätsbereich hinzuzurechnen.

Um diese Ziele zu erreichen hat der Nationalrat am 2. Juni einer Lenkungsabgabe von maximal 2 Rappen pro Kilowattstunde und einer Förderabgabe von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde zugestimmt. Die Entscheidungen bei der CO2-Abgabe sind noch ausstehend. Mit allen diesen Abgaben will man eine oekologische Steuerreform ermöglichen, Energie einsparen, den CO2-Ausstoss vermindern, neue Arbeitsplätze schaffen und erneurbaren Energieen - wie beispielsweise die Solarenergie - konkurrenzfähig machen.

Beobachtet man nun die Schweizerische Energieszene über mehrere Jahrzente, so fällt auf, dass der Gesamtenergieverbrauch mehr angestiegen ist, als die Bevölkerung und das Bruttosozialprodukt zugenommen haben. Daraus kann nur geschlossen werden, dass die seit 1965 bis heute ergriffenen energiepolitischen und technologischen Massnahmen restlos versagt haben.

Der Grund dafür liegt in der lapidaren Erkenntnis, dass die offiziellen Energiestrategien und Energiegesetze in der Schweiz schlicht und einfach falsch sind. Bedenkt man, dass die für die schweizerische Energiepolitik Verantwortlichen dies längst wissen, oder zu wissen haben, so sind die im Parlament geäusserten Absichten der Politiker bestenfalls gut gemeint, doch ändern wird sich weiterhin nichts. Das Volk aber wird mit nutz- und sinnlosen Abgaben und Steuern zur Kasse gebeten und dabei regelrecht abgezockt. Nachfolgend werden einige der bisherigen energiepolitischen Leerläufe der Schweiz aufgezeigt und erläutert.

A. Existieren Grundlagen für eine Schweizerische Energiepolitik?

Seit der Energiekrise im Jahr 1973 sucht man vergeblich nach tauglichen Grundlagen, die es ermöglichen würden, ein nationales Energiekonzept zu erstellen. Schon der nutzlose, 5,1 Kilogramm schwere, GEK-Bericht (Gesamt-Energiekonzeption der Schweiz) von 1978, der unter der Leitung des „elektrisch" orientierten „Energiepapstes“ Michael Kohn erstellt wurde, brachte kein Licht in das schweizerische Energiedunkel. Die GEK-Bericht-Verfasser hatten schlicht und einfach vergessen, den Energieverbrauch der Schweiz zu analysieren. Die hochdotierten "Energie-Fach-Idioten" beschränkten sich auf das Erstellen von Energieszenarien und Prognosen ohne vorgängig zu ermitteln, wieviel Energie für was verbraucht wird. Weil diese Erhebungen bis heute nicht durchgeführt wurden, existieren in der Schweiz keine Grundlagen die für eine griffige Energiepolitik verwendbar sind.

Michael Kohn wies zwar kürzlich in einem Interview darauf hin (Basler Zeitung vom 28. 6. 99), dass die Energiepolitik nicht zur Neurose werden darf, obwohl die - bei nüchterner Betrachtung des Sachverhaltes - längst eingetreten ist. Heute wirft er dem Parlament vor: „Es hat Gegenvorschläge am laufenden Band ausgearbeitet, die aber untauglich sind und dem Gesamtinteresse entgegenlaufen“, dabei ist Kohn für die herrschende Irrmeinung mitverantwortlich.

Zweifellos hat Michael Kohn recht, wenn er festhält, dass die Förderung der gegenwärtigen Alternativenergien den Markt verzerren und nicht zu verantwortende Fehlinvestitionen die Folge wären. Damit kommt er aber reichlich spät, denn wie weiter unten noch ausführlich dargelegt werden wird, beträgt der von ihm mitinitiierte volkswirtschaftliche Schaden bereits 100 Milliarden Franken. Michael Kohn sagt heute der Schweiz lediglich „Was“ energiepolitisch falsch ist, das „Warum“ bleibt er schuldig.

B. Auf welche Basis will der Bund die Energiepolitik abstützen?

In Artikel 86 Energiepolitik, der neuen Bundesverfassung stehen zwar die gutgemeinten Worte, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen, doch was ist damit zu erreichen, wenn der Bund die Verantwortung für 50 Prozent des Energieverbrauchs – Heizung und Warmwasser – in die Zuständigkeit der Kantone abschiebt.

Niemand hat bemerkt, dass der Bund mit dieser Art Energiepolitik bereits abgedankt hat. Warum? Wirtschaft und Gewerbe beanspruchen einen Energie-Verbrauchs-Anteil von 25 Prozent für Prozessenergie, Motorantrieb und Prozesswärme. Da aber die Unternehmer schon immer sorgsam mit dem Energieverbrauch umgiengen, sind die Einsparungen in dieser Sparte relativ gering. Weitere 25 Prozent - die im Strassenverkehr verfahren und im Luftverkehr verflogen werden - sind als Verbrauchsstatus der heutigen Gesellschaftsordnung zu betrachten und stehen somit fest. Nur bei der höchsten Verbrauchsgrösse - 50 Prozent für Heizung und Warmwasser - wo das grösste Reduktionspotential besteht, stiehlt sich der Bund aus der Verantwortung.

Bis heute weiss in der Schweiz niemand Bescheid über den Verwendungszweck der unterschiedlichen Energieträger. Im November 1998 teilte das Bundesamt für Energie (BFE) dem Verfasser mit: „Auch aus der Sicht des Bundesamtes für Energie ist eine differenzierte Aufgliederung des Endverbrauchs nach den Verwendungszwecken wünschbar“, man wolle sich aber gegenwärtig auf die erneuerbaren Energien und die energetischen CO2-Emissionen konzentrieren. Bisher werden in der Schweizerischen Gesamtenergiestatistik lediglich die Gesamtenergiemengen jedes Energieträgers und die prozentuellen Energieverbrauchsanteile für Haushalt, Verkehr, Industrie sowie für Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistungen erfasst. Für welche Zwecke die Energie verwendet wird, weiss man im BFE - ausser beim Strassen- und Luftverkehr - nicht.

Es leuchtet ein, dass Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistungen beispielsweise auch Raumwärme-Energie benötigen. Wenn aber „Bern“ und das BFE nicht wissen, für was die jeweiligen Energieen verwendet werden, fehlt die entscheidende Grundlage für eine wirksame Energiepolitik. Ohne dieses Grundwissen sind Energieszenarien, Energiekonzepte, Energiegesetze und Intentionen über Energieabgaben irgendwelcher Art sinnlos.

Nur sehr rudimentär ist bis heute feststellbar, dass etwa die Hälfte der Energie in der Schweiz für Raumwärme und Warmwasser verheizt wird, doch wie die Energieträger Erdöl, Erdgas, Kohle, Holz und elektrischer Strom und Solarenergie anteilsmässig an diesem Verwendungszweck beteiligt sind, weiss in der Schweiz keiner. Wie können also Politiker in Bern Energiepolitik betreiben, wenn keiner weiss, um was es geht und über was der Andere spricht?

Das BFE hat aber guten Grund die Verwendungszwecke der Energieträger zu verheimlichen. Verantwortlich für diese Verheimlichung ist der Direktor des Bundesamtes für Energie Eduard Kiener (SP), der die Erfassung der Verwendungszwecke der Energie seit über 20 Jahren vorsätzlich verhindert. Beim Bekanntwerden der tatsächlichen Daten wäre sofort feststellbar, dass die Schweizerische Energiepolitik seit Jahrzehnten mit ihrer fehlerhaften Energie-Doktrin in die verkehrte Richtung driftet.

BFE-Direktor Kiener beruft sich zwar auf die herrschenden Lehrmeinungen der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA. Die Lehrmeinungen dieser Institute sind jedoch - vergleicht man die Theorie mit der Praxis – objektiv falsch.

Jeder gute Baufachmann weiss, dass seit beinahe 40 Jahren die Forschungsleistungen an ETH und EMPA im Bereich Bauen + Energie ungenügend sind und deshalb die Fakten nicht stimmen. Diese Tatsache sollte auch Kiener bekannt sein. Mag Herr Kiener der ETH und EMPA glauben was er will, doch nichts entbindet ihn als Bundesbeamten von der Pflicht nachzuprüfen, ob seine landesweit propagierten Musterverordnungen für Energievorschriften etwas taugen. Kiener hätte X-mal in den vergangenen zwanzig Jahren die Möglichkeit gehabt, kontrollieren zu lassen, ob seine energietaktischen Massnahmen effizient sind. Er hat es zum Schaden des Volkes unterlassen.

Da hilft es auch nichts, wenn – siehe Aargauer Zeitung/Limmattaler Tagblatt (AZ/LT) vom 29. Juni 1999 - die internationale Energie-Agentur der Schweiz gute Noten im Kampf gegen den CO2-Ausstoss erteilt. Die gutgemeinten Worte von IEA-Exekutivdirektor Robert Priddle sind lediglich Phrasen, die jeglicher Grundlage entbehren, weil ja der Energieverbrauch in der Schweiz im Jahr 1998 erneut um 2,7 Prozent zugelegt hat (AZ/LT vom 30. Juni 1999). Deshalb ist es auch obsolet, das Aktionsprogramm ENERGIE 2000 weiterzuentwickeln.

Wenn Hans Luzius Schmid (SP) vom BFE erklärt, dass das Nachfolgeprogramm von Energie 2000 voll im Gang sei, so handelt es sich dabei ja nur um die ungeprüfte Übernahme des Zürcher Energiegesetzes, das schlechthin als „dümmstes Energiegesetz der Welt“ bezeichnet werden kann. Tatsache ist, dass die aus den bisherigen Energiegesetzen entstandenen kumulierten Bauschäden und Energieschäden die Schweizerische Volkswirtschaft seit 1979 mit über 100 Milliarden Franken belasten, das ist etwa gleich viel wie die Gesamtverschuldung des Bundes.

Die Hauptverantwortlichen dieses Debakels sind aber immer noch beim Bund, bei den Kantonen sowie an den Hochschulen und Fachhochschulen angestellt und sie machen mit dem von Kiener in die Wege geleiteten Unsinn unbedarft weiter.

Die oben beschriebenen Fakten lassen sich beispielsweise anhand nachfolgender Untersuchungen beweisen:

1.
1987 liess die ehemalige Zürcher Stadträtin und heutige Parteipräsidentin der SPS-Schweiz, Frau Ursula Koch, das „Lochergut" - eine Grossüberbauung in der Stadt Zürich mit 352 Wohnungen - für 23 Millionen Franken bauphysikalisch und energietechnisch sanieren. Vor der Sanierung verbrauchten die Gebäulichkeiten im Mittel 76,6 Kilowattstunden Energie pro Kubikmeter und Jahr. Nach der Sanierung liess sich nach den Angaben der EDV-Zentralstelle der Stadt Zürich ein Verbrauch von 60,6 Kilowattstunden pro m3 und Jahr errechnen. (Die erzielte Einsparung von 16 kWh/m3 Jahr ist etwas höher als der Nutzenergieverbrauch des unten in 3. erwähnten Bundesgebäudes mit insgesamt 14 kWh/m3 Jahr.)

Vor Baubeginn setzte der Verfasser Frau Koch ins Bild, dass die gesamten Sanierungsmassnahmen energetisch und bautechnisch falsch seien, doch sie schlug - bar jeder Vernunft - alle belegbar falschen Argumente in den Wind. Der in die Welt gesetzte Bauschaden kostet bei der Sanierung der Sanierung in 10 bis 15 Jahren erneut zirka 15 Millionen Franken.

Der permanente Energieschaden von rund 50 kWh/m3 Jahr beträgt bei 3 Rappen pro kWh (gegenwärtiger Oelpreis) und bei 91'000 m3 beheiztem Gebäudevolumen rund 130'000 Franken im Jahr, der zu Lasten der Mieter und der Bevölkerung der Stadt Zürich geht. Weil die Art der Sanierung wegen nun höherer Raumluftfeuchtigkeit gesundheitsschädlich ist, müssen die Bewohner auch mit Folgekosten im Gesundheitsbereich rechnen (Asthma).

2.
1995 wurde in der Stadt Dietikon (Kanton Zürich) das Schulhaus "Luberzen" für rund 6 Millionen Franken energetisch- und bauphysikalisch saniert. In den Geschäftsberichten der Stadt Dietikon werden die spezifischen Energieverbrauchszahlen der öffentlichen Gebäude seit Jahren publiziert.

Vor der Sanierung lag der Energieverbrauch des Schulhauses im Mittel bei 80 Kilowattstunden pro Kubikmeter und Jahr. Nach der Sanierung beträgt er noch ca. 65 kWh/m3 Jahr und ist damit immer noch zweieinhalb mal höher als der spezifische Energieverbrauch vom „alten Zentralschulhaus" das aus der Jahrhundertwende stammt.

Wird bedacht, dass in Relation zu den aufgewendeten baulichen Massnahmen und Kosten mit einem Energieverbrauch von höchstens 25 kWh/m3 Jahr zu rechnen gewesen wäre, so ist auch hier feststellbar, dass ein jährlicher Energieschaden von 40 kWh/m3 Jahr vorliegt, welcher bei 19'000 Kubikmeter 760'000 kWh im Jahr ausmacht.

Da der Energiepreis bei der vorhandenen Holzschnitzelheizung höher ist als beim Heizöl und mutmasslich bei 8 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde liegt, macht der jährliche Energieschaden bei diesem Schulhaus 50'000 bis 60'000 Franken aus. Meines Wissens sind die verantwortlichen Planer - Architekt und Energieingenieur - noch nicht zur Begleichung ihrer schuldhaft verursachten Energieschäden aufgefordert worden. Bedenkt man, dass die vorbestandenen Bauschäden schon heute wieder in Ansätzen sichtbar sind und dass auch diese Sanierung der Sanierung in 10 bis 15 Jahren wieder mehrere Millionen Franken kosten wird, so kann nur von einem totalen Versagen aller damals involvierten Behördemitglieder gesprochen werden. Auch die beim Bezirksrat Dietikon eingereichte Stimmrechts- und Aufsichtsbeschwerde gegen die Sanierung, wurde vom Präsidenten W. Pagnoncini „abgeschmettert“ (LT 20. 4. 1994), indem er sein Aufsichtsrecht ungenügend wahrnahm. Er glaubte den fadenscheinigen Argumenten der damaligen Schulbaukommission mehr, als den überprüfbaren Fakten der Einsprecher. Ob er an die mitverursachten Schäden mitbezahlt ist ungewiss.

Als tragische Tatsache gilt: Alle oben beschriebenen Fakten waren der Behörde der Stadt Dietikon vor der Sanierung bekannt. Der ehemalige Dietiker Stadtpräsident und heutige Zürcher Regierungsrat Markus Notter (SP) fand es nach der Sanierung unnötig, die erneut aufgetretenen Bauschäden zu Sichten und die Angelegenheit aus baufachlicher Sicht abklären zu lassen.

Ähnliche Sanierungs-Leerläufe sind für beinahe jede Limmattaler Gemeinde, den Kanton Zürich sowie für die übrige Schweiz allgemein nachweisbar.

3.
1996 erstellte der Verfasser eine Energie-Verbrauchs-Analyse (EVA) von 10 Bundesbauten für das Eidgenössische Amt für Bundesbauten (AFB). Drei energetisch vergleichbare Objekte der Baujahre 1875 bis 1924 verbrauchen 14 bis 22 Kilowattstunden Raumwärmeenergie pro beheiztem Gebäudekubikmeter und Jahr. Nach heutiger Lehrmeinung und gemäss kantonaler baugesetzlicher Vorschriften in Bern, dürfte man diese Gebäude nicht mehr auf die gleiche Art und Weise erstellen. Tatsache ist aber, dass heutige Bauten des Bundes, trotz einschneidender Energiespar- und anderer Vorschriften, nie und nimmer auf derart tiefe Energieverbrauchszahlen kommen. Für den Wohnungs- und Gewerbebau gelten ähnliche Vergleichswerte.

Anmerkung:
Die Studie liegt heute ungenutzt in den Schubladen der Herren Bundesräte Kaspar Villiger, Moritz Leuenberger und Adolf Ogi. Wenn sich der Leser nun fragt, weshalb denn die Studie nicht als richtungsweisender Massstab für Sanierungen und Neubauten des Bundes verwendet wird, so kann nur ein Schluss gezogen werden. Würde der Bund baufachlich und energetisch korrekt Bauen, käme er in Konflikt mit der herrschenden Lehrmeinung der ETH und der EMPA sowie mit den sektiererisch tätigen Kantonalen Energiefachstellen. Aus-serdem würde sich das Bundesamt für Energie gewaltig blamieren.

4.
verurteilte das Polizeigericht des Kantons Basel-Stadt zwei Kunden des Verfassers wegen Zuwiderhandlung gegen das Energiespargesetz und die Wärmekostenverordnung. Wie kam es zu dieser Verurteilung? Das Basler-Energiespargesetz sieht vor, dass Gebäude aus der Pflicht zur Installation der Verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) entlassen werden, wenn der mittlere Raumwärme-Nutzenergieverbrauch unter 30 Kilowattstunden Energie pro beheiztem Gebäudekubikmeter und Jahr liegt. Für 14 Mehrfamilienhäuser der Erstellungsjahrgänge von 1924 bis 1978 wurde zur Entlassung aus der VHKA mittels Messwerten bewiesen, dass der gesetzliche Grenzwert unterschritten ist.

Mehrheitlich wurden für die Nachweise die Fernwärmeabrechnungen der Industriellen Werke Basel (IWB) verwendet. Die Energieverbrauchswerte bewegten sich zwischen 20 und 28 Kilowattstunden Energie pro Kubikmeter und Jahr. Gebäude mit derart tiefen Energieverbrauchswerten bezeichnet man heute im Baufach als NIEDRIGENERGIE- oder MINERGIE-Häuser.

Nun hat sich aber das Baudepartement Basel-Stadt eine gesetzeswidrige und technisch unhaltbare „Selbstinterpretation“ bezüglich der Wärmekostenverordnung aus den Fingern gesogen. Der zuständige Leiter vom Amt für Energie und technische Anlagen (AET) R. Jegge informierte den Polizeirichter mit technisch falschen Aussagen, worauf die Verzeigten völlig zu Unrecht verurteilt wurden.

Zu erwähnen ist, dass im Vorfeld dieser Auseinandersetzung alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Doch weder in der Baurekurskommission noch beim Polizei- und Appelationsgericht war jemand vorhanden, der Willens gewesen wäre einen Dreisatz zu bilden und drei Zahlen zu addieren, um die korrekten Energieunterschreitungen feststellen zu können. Ursache dieses Fehlurteils ist das bereits oben erwähnte gänzliche Fehlen von Daten über den Verwendungszweck der Energieträger und die nicht vorhandenen Energie-Verbrauchs-Analysen.

Fazit:
Im Kanton Basel-Stadt werden unbescholtene Bürger polizeigerichtlich verurteilt, weil man im Baudepartement ausserstande ist, die eigenen Energiegesetze zu verstehen. Ausserdem ist es dem Baudepartement mit dieser Gesetzesverbiegung gelungen, einen Viertel der Einwohner von Basel – vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten - finanziell über den Tisch zu ziehen. Die Unterhaltskosten für die Installation und der Ablesungsaufwand der VHKA betragen jährlich zwischen 200.- bis 500.- Franken, Energie wird effektiv keine eingespart, die Bausubstanz geht kaputt und wegen feuchter Wohnungen riskieren die Bewohner ihre Gesundheit. Dieser katastrophale „Energiesozialismus“ wurde gesamtschweizerisch hauptsächlich von den Exponenten der SP in die Welt gesetzt.

Was leisten Parlament und Bundesrat? Nun haben also verschiedene Partei-Gruppierungen am 2. und 3. Juni im Berner Bundeshaus versucht, Energiepolitik zu betreiben. Dabei hat bis heute niemand nachgewiesen, dass die von den Votanten vorgebrachten Konzepte und Ansätze überhaupt funktionieren und was sie schlussendlich kosten. Wer trägt dafür die Verantwortung?

Einer davon ist beispielsweise Hans Hofmann (SVP), neuer Zürcher Ständerat und ehemaliger Regierungsrat der kantonalzürcherischen Baudirektion. Er ist verantwortlich dafür, dass der Kanton Zürich das „dümmste Energiegesetz“ der ganzen Welt besitzt. Noch schlimmer ist, dass das Bundesamt für Energie das Zürcher Energiegesetz als Muster für die ganze Schweiz vorsehen will. Nun trifft Hofmann im Ständerat auf den Physiker Professor Gian Reto Plattner (SP), der am 18. Juni 1998 im Ständerat behauptet hat, dass mit der Verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) ein Energieeinsparpotential im Raumwärmebereich von bis zu 30 Prozent möglich sei. Bundesrat Moritz Leuenberger (SP) hatte aber bereits 1997 - allerdings ohne die notwendigen Beweise vorzulegen - behauptet, dass die Einsparungen infolge VHKA 14,5 Prozent betragen. Welcher dieser beiden SP-Politiker hat nun recht?

Geht man der Geschichte nach, stellt man fest, dass sich die widersprüchlichen Behauptungen von Plattner und Leuenberger auf untaugliche VHKA-Untersuchungen beziehen, die von BFE-Direktor Kiener (SP) in Auftrag gegeben wurden. Bei den Untersuchungen handelt es sich nach genauer Überprüfung lediglich um Zweckbehauptungen von „grünen" Laien, die es angeblich mit der Menschheit gut meinen. Gut Meinen genügt aber nicht und so kann das Volk nur noch abwarten und zusehen, was die beiden baufachlich und energetisch unbedarften Herren im Ständerat anrichten. Hans Hofmann ist notabene dafür verantwortlich, dass die hirnrissige "Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung" (VHKA) ab 2003 auch im Kanton Zürich für Verbraucher mit mehr als fünf Energiebezüger durchgesetzt wird. Im wesentlichen trifft dies finanziell schwache Mieter mit unnötigen Ausgaben zwischen 200 und 500 Franken im Jahr.

Sind Lösungen politischer oder wissenschaftlicher Natur in Sicht? Politisch ist die Angelegenheit sehr verfahren, denn Bundesrat Leuenberger, Ständerat Plattner, BFE-Direktor Kiener, der Zürcher Stadtrat Ledergerber (ehemals Büro INFRAS) und sein Leiter in der Zürcher Energieberatung Martin Lenzlinger sowie die Basler Regierungsrätin Barbara Schneider und so weiter, geben sich alle in der gleichen Partei die Hand.

Auch der frischgebackene Hotelier und Altstaatsrat Peter Bodenmann (SP) brüstete sich im Tagesanzeiger vom 26. Juni, dass der Walliser Grosse Rat der Einführung des MINERGIE-Standards nun devinitiv zugestimmt habe. Bodenmann schreibt: „Als erster und somit umweltfreundlichster Kanton der Schweiz schreibt das Wallis vor, dass von ihm erstellte oder subventionierte Bauten künftig für Warmwasser und Heizung pro Jahr nicht mehr als 4,5 Liter Öl verbrauchen dürfen.“ Das scheint offensichtlich etwas gar wenig zu sein.

Was Bodenmann aber unterschlägt ist die Tatsache, dass man mit dem MINERGIE-Standard diese tiefen Energieverbrauchswerte nur erreicht, wenn man zu wenig heizt und dadurch die Gesundheit der Bewohner und die Konstruktion des Hauses gefährdet. Dem Erfinder des MINERGIE-Standards Dr. R. Kriesi, Leiter der Abteilung Energie der Baudirektion des Kantons Zürich, ist es nämlich gelungen die Politiker fast aller Parteien derart zu beeindrucken, dass sie seinen Vorschlägen ungeprüft zustimmen. Ohne die Zusammenhänge im Baufach zu kennen verlangt Kriesi, der vermutlich der Sekte der „Kilowattstündeler“ angehört, immer tiefere Wärmedämmwerte. Dabei ist beweisbar, dass seine nunmehr gesetzlich aufgezwungene Theorie mit der Praxis überhaupt nicht übereinstimmt. Da aber an der ETH und bei der EMPA, sowie an allen Fachhochschulen der Schweiz der gleiche Unfug behauptet wird, hat unser Land ein Problem.

Die MINERGIE-Doktrin von Kriesi lässt sich nur noch durch die PASSIVHAUS-Methode des Deutschen Physikers Wolfgang Feist steigern. Mit dem Slogan: „Zuerst Wärmedämmen und dann Mauern“ wird die ganze Baukultur der letzten zweitausend Jahre dem Profitdenken der chemieorientierten Dämmstoffindustrie geopfert, indem man 30 cm bis 40 cm dicke Polystyrolwände hinstelllt, die dann raumseitig mit nur 12 cm starken Backsteinwändlein hintermauert werden.

Die Schweiz macht laut der neuen SIA-Norm 180: „Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau“ bei diesem unseligen Bautrend: NIEDRIGENERGIE – MINERGIE – PASSIVHAUS, bedenkenlos mit. Das angestrebte Ziel: Super-Wärmedämmung, Super-Luftdichtung und kontrollierte Lüftung, mit oder ohne Wärmerückgewinnung gilt als das Höchste aller Energieeinsparziele. Da nun auch die Altbauten in den dämmgierigen Blickwinkel der Chemiemultis gerückt sind, darf auch in diesem Bereich mit der wissenschaftlichen Hörigkeit von ETH und EMPA gerechnet werden. Bereits 1998 wurden an der EMPA Versuche durchgeführt, die beweisen sollten, dass die kontrollierte Lüftung auch bei luftgedichteten Altbauten funktioniert, um die Raumfeuchtigkeit loszuwerden.

Anlässlich der Vorstellung dieser Ergebnisse am 18. Dezember 1998 an der ETHZ, machte der Verfasser geltend, dass diese Versuche zuerst wissenschftlich diskutiert werden müssen. Die Vortragenden lehnten jedoch eine diesbezügliche Diskussion ihrer Untersuchungen ab. Das ist begreiflich, denn die Einschätzung der EMPA hinsichtlich der Entfeuchtung von Altbauten ist allzu optimistisch.

Tastsache ist, der oben erwähnte PASSIVHAUS-Bauer Wolfgang Feist kann die Feuchtigkeit seiner PASSIV-Häuser im Winter nicht unter 60 Prozenzt relativer Luftfeuchtigkeit halten und das ist eben für die Gesundheit der Bewohner zu riskant.

Die massgeblichen Personen der SIA-180-U-Wert-Doktrin: Prof. B. Keller ETHZ, Dr. C.A. Roulet EPFL und Dipl. Ing. T. Frank EMPA, sind zwar nach wie vor überzeugt, dass der U-Wert (k-Wert) bzw. die Wärmedämmung alleine der dominante Faktor sei, um das Raumwärmeenergie- und das damit einhergehende Feuchtigkeitsproblem zu lösen. Dass das nie so gehen kann, beweisen tausende von im Winter trockenen Altbauten der Jahrgänge 1800 bis 1950, welche ohne den heutigen Energieschnickschnack derart wenig Heizenergie verbrauchen, dass sie in der Regel als NIEDRIGENERGIE-Häuser bezeichnet werden können.

So lange aber die oben beschriebenen Fakten nicht wissenschaftlich geklärt sind, wird das Schweizer Volk wohl nie erfahren, wie eine nachhaltige Energiepolitik funktionieren kann und wie die Energie am zweckmässigsten zu verwenden ist.

Den Verfasser würde beispielsweise interessieren, wieviel elektrischer Strom in der Schweiz via Elektroheizung in Raumwärme umgewandelt wird, oder unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, elektrischen Strom für den Betrieb von Wärmepumpen einzusetzen.

Weil alle derartigen Fragen noch nie gestellt werden konnten und deshalb auch keine Antworten vorliegen, müsste den Bürger/innen dieses Landes nun klar sein, dass die Schweizerische Energiepolitik im Argen liegt und, dass zuerst handfeste Grundlagen vorhanden sein müssen, bevor man Energiekonzepte erarbeitet und dann zu deren Realisierung beispielsweise Oekosteuern erhebt oder Lenkungsabgaben verlangt, die irgendwelche Energieträger fördern oder beschneiden sollen. Unsere Politiker in Bern aber zäumen das Pferd in bekannter Manier vom Schwanz her auf und bestehen noch darauf, dass das Volk ihnen diesen Megaschwindel abnehmen soll. Keiner der Parlamentarier in Bern fragt sich ernsthaft, was denn genau passiert, wenn die Energie besteuert wird, was es das Land kostet und was es dem Volk nützt. In der Regel erfährt man nur hinterher wer davon provitiert hat, doch dann ist das Geld gewöhnlich im Subventionitis-Sumpf verschwunden.

Hier zwei Beispiele zur beabsichtigten Förderung der Sonnenenergie mit Erträgen aus irgendwelchen Abgaben.

1. Solarkollektoren für Heizung und Warmwasser:
Seit über 20 Jahren weiss man in der Schweiz haargenau, dass mit einem Warmwasserkollektor guter Bauart im maximum nur 400 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr erzeugt werden können. In einer kürzlich vom Bundesamt für Energie veröffenlichten Markterhebung ist von einer installierten Sonnenkollektorfläche von 1,2 Millionen Quadratmeter die Rede, die einer Energiemenge von 20'000 Tonnen Heizöl entsprechen (Tages Anzeiger vom 4. Juni 1999). Das ergibt einen spezifischen Ertrag von 200 kWh/m2 Jahr.

Ein Kollektor kostet im minimum 1'400 Franken pro Quadratmeter, benötigt Betriebs- und Unterhaltskosten und hält 10 Jahre, dann sind 30 bis 40 Prozent der Anlage-Komponenten zu ersetzen. Nach 20 Jahren ist der Kollektor schrottreif (ein Auto übrigens im allgemeinen nach 6 bis 10 Jahren).

Einem Totalaufwand von 2'400 Franken in 20 Jahren steht laut BFE ein Ertrag von 4'000 kWh gegenüber. Der Energiepreis beträgt demnach 60 Rappen pro Kilowattstunde und ist somit 20 mal höher als der gegenwärtige mittlere Heizölpreis von 3 Rappen pro kWh.

Anmerkung:
In den letzten 20 Jahren sind die Preise Solaranlagen guter Qualität gestiegen, doch der Energie-Erntefaktor und das Preis-Leistungsverhältnis hat trotz angeblich besserer Technologie nicht zugenommen. Weil Sonnenkollektoren zu wenig lang halten und damit zu wenig Energie erzeugt werden kann, ist diese Technologie alles andere als nachhaltig oder oekologisch.

2. Photovoltaik-Solarzellen zur Herstellung von elektrischem Strom:
Diese Technologie ist dann gescheit, wenn Stromverbraucher - wie Berghütten oder Unfallmeldestellen an Autobahnen - mit hohem Leitungs-Aufwand erschlossen werden müssten. Anlässlich der ETH-Vorlesungsveranstaltung "Rationelle Verwendung von Energie" vom 6. Februar 1999, herrschte im Auditorium der ETH die einhellige Überzeugung vor, dass die Photovoltaik für flächendeckende Stromerzeugung momentan nicht in Frage kommt.

Warum? Die Ivestitionskosten pro Kilowatt installierter Leistung sind vier bis acht mal höher als bei marktüblichen Anlagen (Tages Anzeiger vom 10. Juni 1999). Da bei uns die Sonne zu wenig scheint, ist auch der Energiegewinn viel zu gering. Die Speicherproblematik vom Sommer zum Winter ist ebenfalls nicht gelöst. Da auch Photovoltaik-Zellen oxydieren, sind Wirkungsgradeinbussen von etwa 50 Prozent im Laufe von 8 bis 12 Jahren zu reklamieren. Müssen die Solarzellen hinterher entsorgt werden, besteht bei der gegenwärtigen Technik ein gewaltiges Entsorgungsproblem, weil es sich beim Abfall um hochgiftigen Sondermüll handelt. Photovoltaik ist demzufolge weder nachhaltig, noch oekologisch. Es kann sein, dass in ein paar Jahren eine wirtschaftlichere und oekologischere Sonnenzellen-Technologie vorhanden ist, die zukunftsweisend sein könnte.

Entsprechend ähnliche Argumente gelten für Windenergie, Erdwärmenutzung und was es sonst noch alles gibt. Es ist richtig, dass man in Baden (AG) die warmen Heilquellen auch zur Raumwärmeerzeugung verwenden sollte, oder dass in einem Bergdörflein eine kleine Pelton-Turbine elektrischen Strom erzeugt, der auch für Heizzwecke genutzt wird, weil die günstigen Energieträger vor Ort nicht vorhanden sind, doch derartige Lösungen bilden immer Ausnahmen, die auf die örtlichen Verhältnisse begrenzt sind.

Wenn also der Staat die herrschende Solartechnologie mit Steuern und Abgaben fördern will, so soll er das mit den offiziellen Forschungsgeldern tun. Absurd ist es aber, wenn der Staat dem Volk das Geld abzockt und es in unwirtschaftliche und unoekologische Technologien stecken will, die noch nicht einmal richtig erfunden sind. Das Volk wird dadurch arg getäuscht.

Das Energie-Geld-Perpetuum-Mobile

Wenn die CO2-ausstossenden Energieträger wie Heizöl und Erdgas mit Lenkungsabgaben oekobesteuert werden, so bezahlt das in erster Linie der Hausbesitzer, der Konsument und der Autofahrer. Der Mehrpreis wird dem ohnehin finanzschwachen Mieter weiterverrechnet oder dem Käufer auf das Produkt geschlagen. Schlussendlich bezahlt man etwas mehr als das, was man bei der sogenannten Verbilligung der eigenen Arbeit gutgeschrieben erhält. Diese Differenz ensteht durch die Kosten für zusätzliche Aufwendungen, weil ja das ganze Energietheater verwaltet, umgeschaufelt und wieder verrechnet werden muss. Dass bei diesen Bundestransaktionen auch die Mehrwertsteuer jedesmal mit 7,5 Prozent mitabzockt, darf nicht vergessen werden. Zusammengezählt ergeben sich enorme Beträge die dem Volk jährlich fehlen. Ganzheitlich betrachtet liegt ein gigantisches Nullsummenspiel vor.

Der spezifische Energieverbrauch steigt seit Jahren unaufhaltsam an

Jedes Jahr erfinden Energiestatistiker neue Märchen warum und weswegen im vergangenen Jahr der Energieverbrauch erneut um soundsoviel Prozent gestiegen ist. Einmal ist es ein kalter Winter, das andere mal die angekurbelte Wirtschaft oder sonst irgend etwas. Und nun glauben restlos unbedarfte Politiker aller Parteifarben, dass mit Energiepreiserhöhungen Spareffekte zu erzielen seien, obwohl diese Methode bis heute nichts gebracht hat (siehe Benzinpreis).

Der neue Hit: regenerierbare Energien

Der Kanton Zürich setzt beispielsweise - eidgenössisch vermeintlich vorbildlich - auf die Strategie mit erneuerbaren (regenerativen) Energien. Die Praxis sieht gegenwärtig folgendermassen aus: Bei einem Neubau wird ein Fantasie-Energiebedarf errechnet, welcher mit den heute gültigen baugesetzlichen Vorschriften real nie zu erzielen ist. Von diesem fiktiven Energieverbrauch muss 20 Prozent mit regenerativen Energien abgedeckt werden. Normalerweise wird das mit einer Verstärkung der Wärmedämmung von 8 auf 19 cm hingerechnet.

Jedermann mit Grundschulbildung sollte jedoch wissen, dass derartige Klimmzüge schon aus rein mathematisch und physikalischer Sicht reiner Unfug sind. Verbesserungen des Wärmeschutzes und somit des U-Wertes (früher k-Wert) folgen einer Hyperbelfunktion. Diese sogenannte „Hyperbeltragik“ äussert sich in der Tatsache, dass bei einer im Kanton Zürich angestrebten U-Wert-Verbesserung von 0,6 auf 0,3 Watt pro Quadratmeter und Grad Celsius (W/m2K) die Dämmstärke von 6 cm um über das Dreifache auf 19 cm Dämmstärke erhöht werden muss. Damit stehen einer rein theoretischen, fiktiven Energieeinsparung von 20 kWh/m2 und Jahr bzw. 2 Liter Heizöl zu 60 Rappen/m2a investierte Mehraufwendungen von gegen 30.- Franken pro Quadratmeter gegenüber, die niemals amortisiert werden können. Der Kanton Zürich brüstet sich dann jeweils hinterher auf dem Papier mit der noch nie bewiesenen Behauptung: Es sei im vergangenen Jahr wiederum so und soviel Energie eingespart worden, obwohl in der gleichen Zeit der spezifische Energie-Verbrauch unaufhaltsam angestiegen ist. Mit solchen aufgelegten Energieschwindeleien wird das Volk regelmässig getäuscht.

Was immer sich die Politiker in Bern und in den Kantonen einfallen lassen, es kostet Geld, das Volk bezahlt, die Gesundheit wird gefährdet, die Gebäude werden falsch gebaut und halten weniger lang und Energie wird auch keine gespart. Wie wärs denn, wenn die Politiker endlich die längst fälligen Energie-Verbrauchs-Analysen durchführen liessen?

Wie wär´s auch mit der Erarbeitung der längst fälligen statistischen Grundlagen für den Verwendungszweck der Energie, damit man dann aufgrund der gemessenen Ergebnisse befinden kann, was vernünftigerweise zu machen ist.

Der ehemalige Energieminister Bunderat Willi Ritschard schrieb dem Verfasser persönlich zur gleichen Thematik am 20. Februar 1981. Zitat: "Ihre Idee ist technischer Natur. Ich kann sie daher nicht selber prüfen, sondern muss dies meinen Fachleuten im Amt für Energiewirtschaft überlassen. Andere Bundesstellen, wie der Delegierte für Konjunkturfragen (damals Waldemar Jucker) wollen sich mit dem Problem ebenfalls befassen oder haben es bereits getan. Ich darf annehmen, dass es an der gründlichen Abklärung nicht fehlt."

Fazit: Herr Ritschard hat sich gewaltig geirrt, weder im Bundesamt für Energie, noch an der ETH, EMPA und den kantonalen Energiefachstellen befindet sich damals wie heute kein einziger Fachmann für den Bereich Bauen + Energie. Das bedeutet, dass in Bern, für die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz, kein kompetenter Beamter vorhanden ist. Und abgeklärt wurde seither noch gar nichts, weil das Thema - so scheint es der Fall zu sein - ernsthaft wirklich niemand interessiert.

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