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Dipl.-Ing. Architekt Gerhard Bolten: "Wärmedämmverbundsysteme - Ein Konflikt zwischen Aesthetik, Bauphysik und Ökologie?" - Eine sachverständige Streitschrift







Zum Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung EnEV 2000
(20.7.06)

Die kommentierte "Stellungnahme der deutschen Bundesarchitektenkammer BAK"


Abschrift: Architekt Konrad Fischer, Hochstadt a. Main, Schreibfehler des Originals korrigiert
Kommentar: Architekt und Bauingenieur Paul Bossert, CH - Dietikon (eingerückt in Kursivschrift)

Bauleute aufgepaßt: Hier gibt es auch saftige Polemik zum Aufwachen!


-Signet der Bundesarchitektenkammer

Stellungnahme der BAK zum Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung EnEV

(29.6.1999)

Vorbemerkungen

  1. Die Bundesarchitektenkammer begrüsst grundsätzlich alle Bemühungen, die CO2-Emissionen bei der Errichtung und Bewirtschaftung von Gebäuden zu reduzieren. Der vorliegende Referentenentwurf unterstützt diese Zielsetzung.
  2. Die BAK begrüsst auch den Ansatz zur ganzheitlichen Betrachtungsweise des Gesamtenergieverbrauchs/bedarfs (Energiebilanzverfahren); dabei muss die ganzheitliche Betrachtungsweise des Architekten als Treuhänder des Bauherren für das gesamte Gebäude im Vordergrund stehen.

     

            Auch Claus Meier, Konrad Fischer und (ich) Paul Bossert arbeiten an den Grundlagen die den Energieverbrauch von Gebäuden senken. Allerdings ist heute allgemein bekannt, dass "Bemühungen" nur unwirksame Tätigkeiten vortäuschen, denn jeder weiss, wer sich bemüht, der will nichts ändern.

            Interessant ist die obenstehende Vorbemerkung vor allem, wenn man sich vorstellt, wie die BAK den oben erwähnten Herrn "Ansatz" begrüssen will. Wie schafft das mein "alter Freund" Peter Conradi, der ganzheitlichen Betrachtungsweise die Hände zu schütteln? Ist das plötzlich für Peter Conradi opportun? Er hat ja so Recht, dass wir Architekten und Ingenieure als Treuhänder dem Bauherrn gegenüber in der Pflicht stehen.

            Doch hat nicht Peter Conradi selbst, als ehemaliges Mitglied des Bundestages (MdB) und als verflossener "architektonisch angehauchter" Energie-SPD-Mit-Vordenker die heutige Bau- und Energieverluderung mitverursacht? Jetzt ist er Präsident der BAK und heult gegen das an, was er hätte 1985 verhindern können.

            Blenden wir kurz zurück:

            Der heutige Präsident der BundesArchitektenKammer (BAK) befürwortete seinerzeit als "Energie-Fachmann" innerhalb der SPD die am 1. 1. 1984 in Kraft getretene zweite Wärmeschutzverordnung. Anlässlich einer Anhörung am 21. Oktober 1985 in Bonn zu Energiefragen, liess sich Peter Conradi - als Gastgeber - in Anwesenheit von Prof. Ehm, Ministerialdirektor im BMBau heute BMVBW, von den Professoren Gertis und Hauser anlügen. Obwohl Gertis und Hauser schon damals Kenntnis davon hatten, dass die Wärmespeicherung den k-Wert positiv beaufschlagt, stellten diese Beiden die unter ihrer Obhut gemessenen Fakten in Wort und Schrift in Abrede. Dass Ehm den Schwindel von Gertis schluckte verwundert nicht, denn die Beiden vertrauten einander offensichtlich bedingungslos. Sie hatten ja schon 1974 in der "Allgemeinen Bauzeitung" unter dem Titel: "Heizungsenergieverbrauch im Hochbau" zusammen publiziert.

            Nun sind also diese zwei "Wissenschaftler" seit 25 Jahren am Ball und haben scheinbar immer noch nicht bemerkt, dass der Energieverbrauch eines Gebäudes mit der Berechnungsmethode nach der herrschenden Lehrmeinung nicht bestimmt werden kann. Peter Conradi aber, liess damals in Bonn alle übrigen Architekten (auch Prof. Seidlein, München) und auch mich im Regen stehen und unterstützte die unbewiesenen Behauptungen von Ehm, Gertis und Hauser aus politischen Gründen.

            Wenn nun Peter Conradi für die BAK schreibt, dass er das Energiebilanzverfahren gutheisst, kann das nur bedeuten, dass er noch immer nicht weiss, um was es eigentlich geht, oder, dass er versucht die Architekten der Bundesrepublik Deutschland erneut über den Tisch zu ziehen. Das ist ja eigentlich logisch, denn Conradi kann ja kein Interesse daran haben, dass sein damaliges Fehlverhalten durch Offenlegung der tatsächlichen Fakten bekannt wird. Hätte Conradi seinerzeit und auch zwischenzeitlich in Sachen Wärmespeicherlüge bei Gertis und Hauser nachgehakt, müsste er nicht den in 4. vermuteten Glaubenskrieg herbeibeschwören.

            Merke: Eher würde der Papst Empfängnisverhütung befürworten, als dass Peter Conradi die k-Wert-Theorie leugnet.

  3. Die verschärften Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden von der Bundesarchitektenkammer kritisch beurteilt; die Aussagen in der Begründung "durch Gutachten belegt", können nicht nachvollzogen werden; die Bundesarchitektenkammer fordert, die angeführten Gutachten offenzulegen, damit sie auf ihre Plausibilität überprüft werden können.
          1. Das ist nun der Fluch der Bösen Tat.

            Als ich und die andern Architekturkollegen bereits 1985 bei der Anhörung in Bonn verlangten, dass die Professoren Gertis und Hauser ihre Behauptungen wissenschaftlich belegen sollen, waren Conradi und Ehm der Meinung, dass das nicht erforderlich sei.

  4. Die Wirtschaftlichkeit, die in weiten Teilen des Referentenentwurfs zur Begründung einzelner Verfahrensweisen angeführt wird, ist nach Meinung der Bundesarchitektenkammer durch vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen zu veranlassende Gutachten, gerade auch im Zusammenhang mit § 5 des Energieeinspargesetzes, wissenschaftlich nachzuweisen.
          1. Hier besteht Peter Conradi als BAK-Vertreter darauf, dass die Energieeinspargesetze wissenschaftlich nachzuweisen seien und merkt nicht, dass er genau das seit Jahrzenten selbst mitverhindert hat.

            Es sei hier an dieser Stelle Peter Conradi versichert, dass die wissenschaftlichen Beweise immer noch nicht vorliegen, doch dürfte es mittlerweile arg spät sein, diese nachzufordern, zumal er selbst in dem Boot hockt, das er vom Untergang bewahren will.

  5. Die Handhabbarkeit der im Referentenentwurf dargestellten Berechnungsverfahren ist bisher nicht gegeben. Die Bundesarchitektenkammer fordert das BMVBW auf, eine wissenschaftliche Untersuchung bezüglich des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert bzw. alt k-Wert) als Kenngröße für Wärmebedarfsberechnungen in Auftrag zu geben, um damit die Plausibilität der im Refererentenentwurf dargestellten Berechnungsverfahren nachzuweisen und auf diese Weise Klarheit in die mittlerweile an einen Glaubenskrieg erinnernde Diskussion zur Gültigkeit der stationären bzw. instationären Betrachtungsweise hinsichtlich des Wärmedurchgangs zu bekommen. Für diese wissenschaftliche Untersuchung sollten vorhandene Beispielgebäude durchgemessen und diese Messergebnisse anschließend mit den Werten verglichen werden, die anhand statischer und dynamischer EDV-Berechnungsprogramme zur EnEV ermittelt worden sind.
          1. Hier argumentiert die BAK und/oder Peter Conradi (?) schizoid.

            Genau das, was oben verlangt wird, fordern Professor Claus Meier, Nürnberg, Karl-Wilhelm Ohrendorf aus Hagen und ich seit Jahren von dem im Bundesministerium Bau (BMVBW) Verantwortlichen Prof. H. Ehm sowie von dem Normenverantwortlichen Prof. H. Werner aus dem Hause DIN. Ehm verfasste selbst das X-te und auch unnötigste k-Wert Buch, das bereits vor der Drucklegung Makulatur war und Kollege Werner hat nach über zwei Jahrzehnten noch immer nicht neben einem Ziegelstein geschlafen, um wenigstens aus esoterischer Sicht erleben zu können, was in dem Stein vorgeht, wenn der nass und kalt wird.

            Seit 25 Jahren erstelle ich Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) und weise nach, dass die Berechnungswerte - je nach Bausubstanz und Erstellungsjahr - zwischen 200 und 500 Prozent neben den Verbrauchswerten liegen.

            Seit Jahren verlange ich vom BMBau bzw.vom BMVBW, dass sie die Messergebnisse von Beispielgebäuden mit den Berechnungen vergleichen sollten. Ja denkste Ehm, Boos oder Schettler-Köhler vom BMVBW hätten den Gedanken je nur angedacht? Conradi bläst also stellvertretend in mein schon stark gealtertes Kuhschweizer-Alphorn und glaubt damit die k-Wert-Sekte senkeln zu können, obwohl er eigentlich Einer der Ihrigen ist.

            Doch Conradi bläst wieder mit falschen Tönen ins Horn, indem er einen Glaubenskrieg herbeischwört. Er will einfach nicht wahrhaben, dass Berechnungen falsch sein können und reale Messungen ein anderes Resultat ergeben.

            Im Gegensatz zu Conradi faxte mir Frau Professorin Dipl.-Ing. Monika Ganseforth, aus 31535 Neustadt - auch MdB - am 23. 9. 1996: "Sie wiederholen die nicht bestrittene Tatsache, dass der Wärmeschutz bei um die Jahrhundertwende gebauten Häuser besser ist als bei neuen Gebäuden." O.K. das wärs!

            Doch was ist nun denn so faul am Begehren der BAK?

            Die BAK verlangt, dass Klarheit zwischen der stationären und instationären Betrachtungsweise - hinsichtlich des Wärmedurchgangs - mittels EVA bei Beispielgebäuden geschaffen werden soll, und dass hierzu dynamische EDV-Berechnungsprogramme zur Anwendung gelangen sollen.

            Hier steht die Frage im Vordergrund, ob das heute überhaupt möglich ist?

            Die Antwort heisst NEIN!

            Warum? Bis jetzt existieren im deutschsprachigen Teil Europas lediglich 4 instationäre Messungen "neueren Datums", die sich mit der Wärmespeicherfähigkeit und der Wärmeleitung von Aussenwänden befassen.

            1. Die "Bruchsaler Messung" von Varsek/Wiechmann im Winter 1982 legt primär dar, dass die herrschende Lehrmeinung falsch ist. Prof. Gertis machte die Messung mit irren Behauptungen und falschen Grundlagen in der "Allgemeinen Bauzeitung" Nr. 53/1983 "zur Sau" und wollte, wie es so seine nette Art ist, am Fraunhofer Institut in Holzkirchen mit Messungen beweisen, dass die k-Wert Theorie doch richtig ist.
            2. Doch der Schuss ging hinten hinaus, weil seine Messungen im Winter 1984/85 im Auftrag des Bundesverbandes ZIEGEL ergaben, dass die Strahlungsabsorption und die Wärmespeichermasse den k-Wert bis 40% positiv beaufschlagen können. Dieses Resultat hat Gertis anlässlich der Anhörung im Jahr 1985 in Bonn dem Auditorium in Anwesenheit von Peter Conradi verschwiegen und Prof. Werner hat, nach Aussagen des Ziegelverbandes, hinterher die Messdaten vernichtet bzw. verloren. Man stelle sich einmal vor, dass ein renommiertes physikalisches Institut Messdaten verliert, die der ZIEGEL-Verband bezahlt hat. Übrigens: Der Bericht EB-8/1985 ist bis heute nicht veröffentlicht!
            3. Eine weiterer Messversuch wurde von Prof. Kupke vom FEB-Stuttgart im Winter 1985/86 für den Bundesverband ZIEGEL durchgeführt. Bei einem bis heute nicht abgeklärten Einbruch, wurden die Computer und damit auch die Daten entwendet. Ein Bericht wurde mit Datum vom 16. März 1987 erstellt, doch ob Daten vorhanden sind, die noch ausgewertet werden können, ist mir nicht bekannt.
            4. Die vierte Messung initiierte ich selbst an der Eidgenössischen Materialprüfungs Anstalt (EMPA) in Dübendorf im Jahr 1991/92 als Vorversuchsmessung. Der vollständige Datensatz über 9 Monate ist gesichert. Der offizielle Bericht erschien im Dezember 1994 und ein paar Kollegen und ich arbeiten heute noch immer an der Auswertung.

            Mit den oben beschriebenen Fakten wird dargelegt, dass im deutschsprachigen Europa überhaupt keine Grundlagenmessungen vorhanden sind, die es zur Zeit erlauben würden, mit EDV-Programmen Berechnungen durchzuführen. Die notwendigen Messungen wurden somit nachweislich über 25 Jahre verschlafen.

            Um Grundlagenwerte über Bausysteme und Baustoffe für instationäre Berechnungen zu erhalten, sind mindestens 2 bis 3 Messwinter abzuwarten und 2 Jahre für die Auswertung vorzusehen.

            Falls die U-Wert-Sekte davon überzeugt werden kann, dass es noch etwas anderes geben könnte als ihre abstruse U-Wert-Theorie, so würde das etwa 20 Millionen Mark kosten und insgesamt 5 bis 6 Jahre dauern. Da ich mittlerweile mit meinen Kollegen den physikalischen Grundmechanismus recht gut erforscht habe, kann mich ja das BMVBW, Rentner-Ehm, der DIN-Werner oder die BAK fragen wie das Ganze denn wirklich funktioniert, um die 5 bis 6 Jahre (Oh Schreck und Schande das wird ja 2005!) etwas abzukürzen, doch an den Grundlagen-Messungen kommt niemand vorbei.

  6. Die Bundesarchitektenkammer ist der Auffassung, dass die EnEV zukünftig weiterentwickelt werden muss, insbesondere auf den Energieaufwand für Gewinnung, Herstellung, Transport, Einbau, Ersatz und Entsorgung von Baustoffen und Bauteilen. Eine Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes darf diesen Energieaufwand nicht ausser acht lassen.
          1. Hier irrt die BAK und Conradi erneut: Die vorliegende EnEV muss nicht weiter entwickelt, sondern sie muss drastisch gekürzt oder wegen Unbrauchbarkeit sogar weggeschmissen werden. Wie es richtig gemacht werden sollte, servierte ich den "Rechthabern" im heutigen BMVBW x-mal gratis.

            Es ist richtig, dass sich der Staat dafür einsetzen soll, dass Energie und CO2 eingespart wird. Also muss der Staat unter "Abwägung aller Interessen" (so nennt man das doch in einer westlichen Demokratur) bestimmen, wieviel Energie pro Kubikmeter beheiztem Brutto-Gebäudevolumen verbraucht werden darf.

            Gemessen an der heutigen, angeblich fortschrittlichen Wärmedämmtechnik schlage ich als Qh-Grundwert 10 kWh/m3a vor, das entspricht einer zulässigen Energieverbrauchsmenge von 1 m3 Erdgas oder 1 Liter Heizöl pro m3 Gebäude und Jahr. Dann folgen ein paar Zuschläge wie z.B. für Klimazone, Meereshöhe, Situation der örtlichen Lage (Beschattung).

            Der Warmwasser-Energieverbrauch wird z. B. auf 1500 kWh/Person und Jahr festgeschrieben und der Heizungsanlagen-Wirkungsgrad wird auf einen Minimalwert von 85% begrenzt.

            Nun werden anstatt theoretischer Vorberechnungen die effektiven Energieverbrauchswerte von amtlich vereidigten Bausachverständigten im Nachhinein erfasst und überprüft. Hier ist anzumerken, dass der Ingenieur-Honoraraufwand geringer ausfällt, weil es sich ja nur um eine Kontrolle handelt. Der effektive Energieverbrauch wird darauf durch das beheizte Brutto-Gebäudevolumen geteilt.

            Überschreitet der Verbrauch die 10% Marke, erhält der Gebäudebesitzer eine Zusatzrechnung für zuviel verbrauchte Energie, zu Gunsten des Staates und der Allgemeinheit - eine vernünftige ökologische Steuerreform.

            Nun hat aber diese EnEV nach Bossert, mit Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Verordnung, Strafandrohung infolge Nichteinhaltung etc. und dem Hinweis auf Inkraftsetzung auf maximal 4 DIN-A4 Seiten Platz und das ist eben für germanische Verhältnisse doch sehr wenig. Also fügt doch 5 Leerseiten bei, dann wird die EnEV gewichtiger, doch gehaltvoller wird sie nicht.

            Und nun der Vorteil:

            Erst jetzt kann Wettbewerb im Bau stattfinden, jetzt ist Bau- und Heizungskunst gefragt. Im BMVBW kann man dann 80 % der nutzlos gewordenen Leute entlassen und Kosten sparen. Die Herren Ehm, Boos und Schettler-Köhler können nun mit ihrem k-Wert-Sektenwissen wie Normalsterbliche versuchen, wie weit sie auf der freien Wildbahn mit ihren Ansichten und Meinungen kommen und müssten ihr Geld einmal mit sinnvoller Arbeit verdienen.

            Und die Wärmedämmstoffproduzenten müssten Baustoffe entwickeln die tatsächlich funktionieren.

            Anmerkung: Die Dämmstoffindustrie weiss, dass ich seit 1964 den am besten funktionierenden Dämmstoff für allenfalls erforderliche Perimeterdämmungen herstelle. (Das ist der Grund, warum ich eine grosse Klappe riskieren kann - nicht wahr - Herr Prof. Güldenpfennig und Herr Prof. Liersch!)

            Doch zu der oben beschriebenen Lösung wird es wohl kaum kommen, weil sie für deutsche Verhältnissse viel zu einfach ist, weil zu viele k-Wert-Professoren das Handtuch werfen müssten. So wie bei Galilei keiner der Inquisitoren durch das Fernrohr gucken wollte, um die Jupitermonde nicht sehen zu müssen, wird wohl auch Peter Conradi verhindern, dass genügend Beispielhäuser unterschiedlicher Bauart und Baujahrgänge durchgemessen und verglichen werden.

  7. Insgesamt wird der vorliegende Referentenentwurf in der Architektenschaft kritisch gesehen und kontrovers diskutiert. Einzelne Architektenkammern der Länder werden dem BMVRW ihre Stellungnahme einreichen, die in einzelnen Punkten von der Stellungnahme der BAK abweichen können. Um so wichtiger scheint es uns, die von uns geforderte Klarheit durch die klärenden Untersuchungen und Gutachten zu gewinnen.

Für mich stellt sich hier die Frage: will Peter Conradi und die BAK tatsächlich die oben angesprochene Klarheit? Zweifel sind angebracht. Peter Conradi hätte ja nur in seinem politischen Fundus nachsehen müssen und das BMVBW erneut mit der Tatsache konfrontieren können, dass die EnEV 2000 das Grundgesetz verletzt und verfassungswidrig ist. Fertig! Aus! Ende! Amen!

Warum tut er das nicht?

Im BAURECHT 6/1984 wird von Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Johannes Kirchmeier, Saarbrücken, eindeutig und unmissverständlich aus juristischer Sicht dargelegt und bewiesen, dass die damalige Wärmeschutz VO verfassungswidrig war. Die heutige EnEV erhebt grundsätzlich den gleichen Anspruch mit dem Unterschied, dass seither nur die Anforderungswerte erhöht wurden und die ganze EnEV noch komplizierter ausformuliert ist als die vergangenen Wärmeschutzverordnungen. Anstatt der Einzel-k-Werte wird nun eine Systemberechnung mit Namen Energiebilanzverfahren vorgeschlagen, welches natürlich wiederum - wie kann es auch anders sein - auf Einzel-k-Werten beruht.

Anlässlich der Anhörung am 21. Oktober 1985 in Bonn, ging BMBau bzw. BMVBW-Professor Herbert Ehm kaltschnäuzig über die Vorhaltungen der Verfassungswidrigkeit hinweg und meinte, da keine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hängig sei, sei das Thema nicht behandelbar. SPD-MdB Peter Conradi hat diese Abwiegelung von Ehm widerspruchslos geschluckt, doch damit haben damals Beide bewiesen, dass ihr Demokratieverständnis arg unterentwickelt ist. Eine Verbesserung des Verhaltens von Ehm und Conradi konnte bis heute nicht beobachtet werden.

Ich hoffe, dass damit auch der von mir geprägte Begriff "ENERGIEFASCHISMUS" besser verstanden werden kann.

Wer die oberen Argumente begriffen hat, dem müssen die nachfolgenden Einwendungen der BAK zur EnEV bestenfalls als Erbsenzählerei vorkommen, denn da wird ja etwas verhandelt, über das keine Grundlagen und Messungen vorliegen und das in Tat und Wahrheit verfassungswidrig ist und gegen das GRUNDGESTZ verstösst.

Zu den Paragraphen im einzelnen:

Zu § 3 "Gebäude mit normalen Innentemperaturen" Absatz (4) 3. Satz:
In den hier beschriebenen Bedingungen wird der Einsatz elektrischer Speicherheizungen unter Berücksichtigung des zu reduzierenden Jahresprimärenergiebedarfs zu stark begünstigt: soll doch der CO2- Ausstoß insgesamt reduziert werden.

Hier sollte die BAK schreiben, wenn schon der Jahresprimärenergiebedarf im Vordergrund stehen soll: Elektrische Heizungen sind bis auf auf folgende Ausnahmen, 1. 2. 3. etc. verboten!

Zu Absatz (5):
Das hier angesprochene sogenannte "Vereinfachte Verfahren" sollte nochmals überdacht werden, zumal die unter dieses Verfahren zuzuordnenden Reihen- und Doppelhäuser einen Großteil des Neubauvolumens innerhalb des Wohnungsbaus ausmachen. Nicht nur für diese Gebäude, sondern für alle Vorhaben gilt, dass immer komplizierter werdende Berechnungsvorgänge, die mehrere parallel zu lesende Grundlagen erfordern, Anwendung und Einhaltung dieser Verordnung so erschweren können, dass das eigentliche Ziel der CO2-Einsparung auch durch Ausnahmeregelungen nur bedingt erreicht werden kann.

Auch hier jammert Conradi zu spät, zumal auch für das vereinfachte Verfahren keine wissenschaftlichen Messungen vorliegen.

Zu § 6 (3):
Der im letzten Satz geforderte Wärmedurchgangskoeffizient der Fenster im Bereich von Heizkörpern von maximal 1,5 W/m2K würde geringere Anforderungen stellen als an sonstige Fenster (1,4 W/m2K). Diese Inkonsistenz ist unlogisch.

Richtig wäre hier festzuhalten, dass vor Fenster keine Heizkörper gehören.

Zu § 7 "Änderung von bestehenden Gebäuden":
Die in diesem Paragraphen formulierten Anforderungen werden insgesamt kritisch gesehen, da keine strukturierte Zusammenführung der Einzelmassnahmen vorgesehen ist. Auch hier gilt wieder der Vorrang der Gesamtbetrachtung vor den Einzelbetrachtungen, wie sie durch die ganzheitliche Beratungsleistung des Architekten bei Sanierungsmassnahmen im Gebäudebestand gewährleistet wird und bleiben muß.

Hier wird der EnEV-Schwindel greifbar. In Satz 2 wird erlaubt, dass der Jahresenergiebedarf von Altbauten den von Neubauten um 35% überschreiten darf. In der Regel hat ein normal verputztes Eineinhalbstein-Vollziegelmauerwerk der 40-ziger Jahre bei A/V 0,6 einen effektiven Energieverbrauch von 20 kWh/m3a.

Es handelt sich also um ein Niedrigenergiehaus. Der U-Wert der Wand liegt bei 1,5 W/m2K, also muss der Hausbesitzer die Wand dämmen, wenn er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen will. Hier sollte doch Conradi verlangen, dass es heisst: Wer nachweist, dass sein Heizenergieverbrauch den Heizenergiebedarf gemäss Tabelle 1 um weniger als 35% überschreitet, wird von der Dämm-Massnahme entlastet.

Wer geht denn schon hin und berechnet eine alte Hütte - er schaut doch zuerst was sie effektiv verbraucht und erstellt zuvor eine EVA!

Zu § 8 "Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden und Anlagen":
Die Bundesarchitektenkammer bezweifelt, ob die hier geforderten Massnahmen bis zum genannten Zeitpunkt durchführbar sind und ob diese organisatorisch mit einem noch zu vertretenden Aufwand kontrolliert werden können. Aus diesen genannten Gründen lehnt die Bundesarchitektenkammer diese Fristsetzung ab. (Insoweit erscheint der Absatz (4) insgesamt unlogisch.)

Dieser Einwand ist korrekt und macht Sinn.

Zu den §§ 10/11 "Inbetriebnahme von Heizkesseln/Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen":
In diesem Paragraphen fehlt die für eine vollständige Energiebilanz notwendige Definition des Energieverbrauchs für Kühllasten.

Auch dieser Einwand ist ebenfalls korrekt und macht Sinn.

Zu § 13 "Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchszahlen":
Rein theoretisch ist der Versuch nach Gebäudekennwerten zu klassifizieren zu begrüßen. Die Umsetzung erscheint allerdings schwierig und mit vielen Problemen behaftet, da rechnerische Werte und tatsächliche Werte unter Umständen nicht übereinstimmen und somit Haftungsprobleme auftreten können. Diese müssten über entsprechende Formulierungen in der Verordnung ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grunde stehen wir der Ausstellung von Energiepässen skeptisch gegenüber. Es ist aber unerlässlich, die Nutzer über die Konsequenzen ihres Verhaltens im Umgang mit Heizung und Lüftung und damit über den von ihnen selbst beeinflussten Energieverbrauch aufzuklären.

Dieser Einwand ist eigentlich der Wichtigste. Was nützt ein Energiepass (z.B. nach Hauser) wenn ein theoretisch errechneter Bedarf von 15 kWh/m3a hingeblufft wird und die Hütte dann - siehe GEWOS-Bericht (Hauser) das 3 bis 4-fache an Energie verbraucht. Anders herum macht es keinen Sinn bei einem Haus mit Jahrgang 1910 und einem Zweistein-Ziegelvollmauerwerk einen Energiepasswert von 80 kWh/m3a hinzurechnen, wenn das Haus nur 15 kWh/m3a verbraucht.

Beinahe makaber ist die Tatsache, dass in Deutschland bereits 1925 (!!!) eine Energie-Kenziffer vorhanden war, die als Normwert verwendet wurde. Umgerechnet entspricht die damalige Energie-Kennziffer den heutigen Vorstellungen der EnEV. Das Dumme daran ist lediglich, dass diese Häuser die heute vorgegebenen Werte ohne konfuse Dämmtechnik erreichen und die heutigen Bauten aber immer noch zwei- bis dreimal darüber liegen.

Wenn also alte Häuser mit Jahrgang 1850 bis 1930 - heute ! - zwischen 15 und 25 kWh/m3a verbrauchen, sollte doch mit der angeblich tollen Wärmedämmerei die Halfte - also rund 10 kWh/m3a möglich sein! Dieser Wert sollte aber dann kein Bedarfs- sondern ein Verbrauchswert sein.

Ausweise mit Energiebedarfswerten nach § 13 EnEV sind somit Ettikettenschwindel.

Zu § 15 "Regeln der Technik": Das notwendige Normenwerk für das vorgesehene Berechnungsverfahren wird voraussichtlich erst einige Zelt nach der Verabschiedung der Novelle vorliegen. Aus diesem Grunde ist die Frist gem. § 20 für das Inkrafttreten der Novelle mit dem Inkrafttreten der heranzuziehenden Normen zu koppeln.

Warum weist der Architekt Conradi hier nicht auf den Unterschied zwischen "Regel der Technik" und "Anerkannte Regel der Baukunst" hin? Regel der Technik ist doch das was uns Bauschaffenden jeden Tag in Prospekten, Normen und Bauvorschriften verklickert wird. Bis eine Regel der Technik, die für gestern heute und morgen gilt, zur anerkannten Regel der Baukunst mutiert, dauert es doch normalerweise 20 bis 30 Jahre.

Conradi hat hier darauf hinzuweisen, dass die vorhandenen Regeln der Technik, beispielsweise für Aussendämmungen, hinterlüftete Fassaden, Zweischalenmauerwerke noch lange nicht das Prädikat "anerkannte Regel der Baukunst" zukommt.

Die obengenannten Systeme verfügen ja nicht über die hineininterpretierte Energiewirksamkeit. Ausserdem gehen die meisten Systeme innerhalb 15 bis 25 Jahren kaputt!

Zu § 16 "Ausnahmen" Absatz (2):
Die Bundesarchitektenkammer begrüsst den hier vorgesehenen Gestaltungsspielraum für den verantwortlich handelnden Architekten und die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten, jede Einzelmaßnahme auf die gesamte Baumaßnahme nach allen zu berücksichtigenden Kriterien abzustimmen.

Wiederum liegt Peter Conradi daneben. Mehrmals habe ich für deutsche Kollegen das Spiel nach Absatz (2) versucht. Wenn man etwas anderes als eine U-Wert-Berechnung eingibt, hört die Intelligenz der Prüfer bereits auf. Stellt man sich vor, dass eine instationäre thermodynamische Berechnung mit hohen U-Werten und dicken Ziegelwänden die Zustimmung des Bundesrates erfordert, so ist das sicherlich nicht verhältnismässig.

Und was sagt Conradi zu § 17 Härtefälle? Wortlos schluckt er den Passus über den unangemessenen Aufwand. Ist es doch nicht so, dass alle nach der EnEV hergestellten Gebäude unangemessene Härtefälle darstellen, weil sie sich nicht auszahlen bzw. nicht amortisierbar sind?

Lesen Sie mehr darüber im Bericht von Johannes Kirchmeier, Saarbrücken, BAURECHT 6/1984 "Verfassungswidriges Bundesbauordnungsrecht."

Zu § 19 "Übergangsregelungen" 2. Satz:
Hier wird vorgeschlagen, als Stichtag das Einreichdatum der Bauanträge, bzw. eingereichten Unterlagen für genehmigungsfreie Bauvorhaben, festzulegen.

O.K.

Zu Anhang 1 "Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen"
Die unter 1.1 und 1.2 dargestellten Berechnungsverfahren sind inkonsistent. Die hier genannten Definitionen von Normgrößen werden bezweifelt und müssen überprüft werden. Es wird kritisiert, dass die unter Tabelle 3 "Heizungsanlagen" definierten Anforderungen für dezentrale elektrische HeizungsanIagen es nicht erlauben, Warmwasserbereitungen durch Solarenergie oder Kraft-Wärme-Kopplung zu integrieren, wenn kein eigenes Warmwassernetz installiert wird.

Auch Da ist Peter Conradi nicht auf der Höhe des aktuellen Wissens.

Seit 10 Jahren weist Professor Claus Meier, Nürnberg nach, dass die nach A/V-Werten ermittelten Energiebedarfszahlen in den Bereich des absoluten "Schwachsinns" gehören. Hier liegt ein Versagen der EnEV-Ausarbeiter auf Grundschulniveau vor - und Peter Conradi verliert kein Wort dazu.

Ich habe bei weit über 1000 klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) noch nie eine Korrelation zwischen der Gebäudeoberfläche und dem Energieverbrauch desselben Gebäudes beobachtet..

Fazit: Der Energieverbrauch wird in 99% aller Fälle per Kubikmeter verbraucht!

Zu Tabelle 4 "Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen"
wird bemängelt, dass normal profilierte Holzfensterrahmen die vorgegebenen Werte nicht erreichen können. Die Bundesarchitektenkammer fordert, in diesem Zusammenhang realistische Werte vorzugeben.

Und wo steht oben der Hinweis von Conradi, dass Isolierverglasungen mit Edelgas und Metalloxydbeschichtungen an den Süd- und Westseiten eines Gebäudes nur 12 bis 15 Jahre halten werden und damit die anerkannten Regeln der Baukunst nicht erfüllen? Warum lässt Conradi zu, dass das Volk mit einem nur vorübergehend tauglichen EnEV-Wert von 1,4 W/m2K zur Kasse gebeten und abgezockt wird?

Zu Anhang 3 "Anforderungen bei Änderung von Aussenbauteilen bestehender Gebäude":
Die unter 6 "Gewährleistung der Luftdichtheit der erneuerten Bauteile" vorgeschlagene Regelungen sind in Sachen Praktikabilität und Angemessenheit zu überprüfen. Nicht ausreichend berücksichtigt sehen wir nach wie vor die Problematik der immer dichter werdenden Gebäudekonstruktion hinsichtlich der Kondensatbildung und den damit verbundenen Bauschäden.

Dieser Einwand ist mehr als berechtigt, denn die Feuchtigkeit bildet eigentlich den Schlüssel zum gesamten Energieunfug der EnEV.

Zur Schimmel-Pilz-Bildung:/ "SchiPiBi"-Theoretiker Karl Gertis meinte am Bauphysik Kongress 1997 in Berlin, dass man mit tiefen U-Werten Schimmelpilz verhindern kann.

Das ist nur bedingt richtig, weil doch schon bei normalen Innentemperaturen eine Wand mit einem U-Wert von 1,5 W/m2K frei von Schimmelpilz ist, wenn die Aussenwand eine ausreichende Sorptionsfähigkeit aufweist. ETH-Professor Max Hottinger schrieb am 29. November 1941 im GESUNDHEITS-INGENIEUR sinngemäss, dass die Feuchtigkeit immer im Sinne des Wärmestromes (also in Echtzeit) nach aussen abgeleitet wird. Diese Feststellung wurde dann ja auch von ETH-Professor Paul Haller zwischen 1953-1958 experimentell nachvollzogen.

Darum schrieb ich Karl Gertis am 17. März 1998:

"Zu Deiner "SchiPiBi"-Untersuchung merke ich an:

Zuerst terrorisierst Du mit Deinen "Seilschaftskollegen " Ehm und Hauser eine ganze Nation mit schizoiden Wärmeschutzverordnungen, indem Du mit Ehm zusammen unwissende Menschen nötigst ihre Häuser zu verkleben und abzudichten. Weil Du die systemimmanenten Werk-Stoff-Probleme nicht verstehst, noch nie verstanden hast und sie auch nie verstehen wirst, entstehen - basierend auf Deinem propagierten k-Wert-Wahn - Feuchtigkeitsprobleme die folgerichtig im Schimmelpilz enden. Anstatt Dir über die fragwürdigen Thesen Gedanken zu machen - und zwar bevor die ganze BRD im Kondensat ersäuft - schreibst Du wörtlich: "Es bedarf auf jeden Fall einer Anhebung des Mindestwärmeschutzes, um zuverlässig Schimmelpilz zu verhindern." Wie willst Du denn das machen, wenn eh keine Werkstoffe vorhanden sind, die das leisten was Du initiierst?"

Zu Anhang 5 "Begrenzung der Wärmeverluste von Rohrleitungen und Armaturen"
Die in der Tabelle 1 "Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen" definierten Mindestdicken der Dämmschichten sind für Rohrleitungen innerhalb der Solartechnik unüblich. Die Stärken solcher Dämmschichten betragen sinnvollerweise in der Regel das anderthalbfache des Ouerschnitts der eigentlichen Rohrleitung. Die BAK bittet daher um entsprechende Änderung dieser Regelung in der genannten Tabelle.

O.K. das ist richtig.

Zum Schluss noch dies:

Einen Vorteil habt ihr Bauleute in Germanien: wäret ihr in der Schweiz, so müsstet ihr Euch noch mit einem weit dümmeren Energiegesetz befassen, weil nämlich das dümmste Energiegesetz der Welt - dasjenige des Kantons Zürich - unter dem Codenamen MINERGIE für die ganze Schweiz künftig angewendet werden soll.

Hier im Kanton Zürich müssen wir U-Werte (alt k-Werte) von 0,2 W/m2K für die opaken Aussenbauteile beachten. Professor Claus Meier hat zwar schon X-mal nachgewiesen, dass U-Werte unter 0,5 W/m2K infolge der Hyperbeltragik nichts mehr bringen - falls die U-Wert-Theorie in Abhängigkeit der vorhandenen Baumaterialien überhaupt je funktioniert.

Doch in meinem Heimatland Schweiz scheint man in Hochschulkreisen vergessen zu haben, was eine Hyperbelfunktion ist.

Resultat: Vom Bundesamt für Energie wurde kürzlich ein Wettbewerb ausgeschrieben über hinterlüftete Konstruktionen mit Dämmstarken von über 20 cm! Ziel U-Wert 0,1 W/m2K!!!

Euer Physiker Wolfgang Feist vom Passiv-Haus-Institut Darmstadt propagiert zwar auch Polystyroldämmstärken von 30 cm für die Aussenwand und 40 cm für das Dach doch denke ich, dass mit der oben vorgeschlagenen Auflösung der EnEV, dem irren Ansinnen von Nichtbaufachleuten wie Wolfgang Feist begegnet werden kann.

Seid also wachsam, liebe Kolleginnen und Kollegen in Germanien!

Euer Paul Bossert, CH-8953 Dietikon

26. Oktober 1999

Berlin, den 28.9.1999

[Unterschrift]

Peter Conradi
Präsident

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