Neu: Claus
Meier: Richtig bauen. Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen, Expert-Verlag, Reihe Technik, 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Renningen 2006, ISBN-10: 3-8169-2627-4
Der allerneueste Meier, wegen übergroßer Nachfrage
nun in der 5., mächtig ergänzten Auflage: Das Bauen als konstruktive Einheit. Baukultur
als ethisches Phänomen zwischen Betrug und Wahrheit, Scharlatanerie und Wissenschaft, Reklame und Technik. Kapitel: Grundsatzüberlegungen,
Rechtliche Randbedingungen, Wirtschaftlichkeit, Humane Heiztechnik, Wärmeschutz,
Feuchteschutz, Schallschutz, Fragwürdige DIN-Vorschriften, Die Energieeinsparverordnung,
Schlußbemerkung und Anhang zu wissenschaftlich-ethischen Fragen. Die wohl fundierteste Generalabrechnung mit der korrupten Baubranche
und willfährigen Administration. Mit gut nutzbaren Planungshilfen auch zur Fensterfrage ein unersetzliches Fachbuch für alle, die am guten Bauen wirklich interessiert sind.
"Ein Buch, das zum Nachdenken und ggf. auch zum Widerspruch anregt. Aber genau das will der Autor offenbar auch". Der Sachverständige.
"Der Autor kann sich das Verdienst zugute halten, als Rufer in der Wüste der Blindgläubigen eine dezidierte Gegenposition eingenommen zu haben, von der aus beim Bauen manches neu zu überdenken wäre". Deutsche BauZeitschrift. Neu 2007: "Mythos Bauphysik" - Der Schocker für die Baupfuisicker!
Albert Ringlstetter: Einfach richtig bauen - Grundlagen(1) und Doppelhaus/Reihenhaus,
Planung und Kauf, BLV Verlagsgesellschaft München 1999, ISBN 3-405-15542-8 und 3-405-15557-6
Alles was ein Bauherr - aber auch der Planer eines Wohnhauses
wissen sollte, hat der Autor, ein erfahrener Architekt, hier in zwei Büchern
auf insgesamt 320 Seiten zusammengetragen: Von der Finanzierung über
die menschengerechte Planung bis zur Bauphase, von "Allergien" bis "Zwangsvollstreckungsmaßnahme"
reicht das Themenspektrum, das hier in gewandter, knapper und oft humoriger
Sprache ausgebreitet wird. Anschaulich bebildert. Wer vom modernen Baubetrug
der Baustoffvertreter und "Planer", der Bauträger und Bauhandwerker
die Schnauze voll hat oder sich davor schützen will - Lesen!
Zitat: "Röchelnde" Lüftungsanlage im überdichten Dämmstoffhaus.
(Die Links führen zur Buchbestellung.)
Alfred Eisenschink: Zweckform, Reißform, Quatschform; Sehen
- Erkennen - Gestalten nach der Visuellen Ästhetik des Günter
Fuchs, Ernst Wasmuth Verlag Tübingen, Berlin 1998, ISBN 3-8030-30919-9
Nach diesem Buch von Alfred Eisenschink, dem berühmten Autor solch schockierender Dauerbrenner wie "Falsch
geheizt ist halb gestroben", sieht man die von Designern und Planern "gestaltete" Lebensumwelt mit anderen Augen. Und
wenn man selbst zu dieser Truppe gehört, bleibt nur totale Ablehnung oder besseres und bewußteres
Gestalten. Viele Beispiele - jede zweite Seite ist eine Abbildung - erläutern den Weg zur besseren Form oder die
Verirrung davon. Köstlich die Deutlichkeiten zu den Perversionen des modernen Bauens. Ein auch handwerklich gut
gemachtes Buch, das der aufgeweckte oder nachdenkliche Gestalter besitzen sollte. In klarer Sprache ein Vorbild
für Fachautoren. Und: Nicht zu vergessen auch seine weiteren Buchhämmer!
W. Trautner: Praktiken der Ausschreibung, Forum Verlag Herkert 1998, ISBN 3-932021-96-7
Fast alles über Ausschreibungsbetrug, Behördenkorruption, Vorteilsnahme von Beamten und Planern sowie mögliche
Gegenstrategien. Lesenswert für alle Beteiligte von Vergabeverfahren.
Die politischen Vernetzungen der Betrugskartelle bleiben leider ausgespart. Der Autor will überleben.
Andreas Büchs: Das Recht des Bauherrn von A-Z,
Forum Verlag Herkert 2005, ISBN 3-86586-005-2
Beim Bauen und Modernisieren kommt es immer wieder zu Grusel-Diskussionen um Terminverzögerungen, verpfuschte
Ausführungen, die Beseitigung von Mängeln und auch Bauschäden. In solchen Situationen nutzt es dem geplagten
Auftraggeber wenig, nur einen wasserfesten Vertrag zu haben oder einen Superadvokaten zu kennen. Hier muß der Bauherr selber
ran und sicher und direkt entscheiden. Wenn er aber seine Rechte und die Zusammenhänge beim Bauen nicht kennt oder - noch schlimmer
- grottenfalsch einschätzt, kommt er dabei schnell unter die Räder. Hier will der Autor ansetzen, um dem Bauherrn beim
Einfordern seines guten Rechts praktische Unterstützung zu geben.
Unter gängigen Schlagworten stößt der termingestreßte Bauherr einfach und schnell auf
verständliche Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen und heiklen Situationen beim Bauen. Zum besseren
Verständnis sind in der Einleitung all diese Begriffe anhand
eines exemplarischen Bauablaufs zusammenhängend dargestellt.
Als besonderes Schmankerl gibt es auch die wichtigsten Gesetze und
Musterverträge rund um BGB und VOB als Grundlage für die Verhandlung und
Gestaltung seiner Verträge. Mit diesem Buch können
Bauherrn den widerlichen Unverschämtheiten der Baubranche
bestimmt besser widerstehen, als ohne. Probieren Sie es aus! Auch
für rechtsunsichere Planer durchaus ein Schnäppchen!
Der dazu passende Link: Der Bauherr und sein Recht - Licht im Vertragswirrwarr! - ein Fachaufsatz
Beuth Verlag und DVA (Hrsg.): VOB 2009 - Teil A - DIN 1960, Teil B - DIN 1961, Teil C - ATVen: Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) Gesamtausgabe 2009
Wie immer ist es dem Aus-Beuth-Verlag (Branchenspott) mittels seiner bekannten Helfershelfer in kurzer Folge gelungen, durch marginalste
und allzuoft sich nur in geradezu lächerlichsten Umgliederungen und sinnlosen Umbenennungen erschöpfenden "Neuerungen" eine
weitere Umsatzzwangssteigerung zu generieren. Während man sich die für das öffentliche Bauen maßgeblichen - aber nur
allzuoft in den wesentlichen Bereichen unbeachteten - VOB Teile A und B hier und da gratis herunterladen kann, gelingt das bei dem u.a.
für die Gewerkabrechnung zuständigen Teil C leider nicht. Und so bleibt nichts über, als sich wieder mal die hier
vorliegende Gesamtausgabe zu kaufen. Die dann erst nach einigem Anlauf auch zu einem vertrauenswürdigen Textwerk wurde.
Der grundsätzliche Inhalt verdient freilich all das Lob, das ihm zusteht. Und das wäre zu messen an dessen erbärmlicher
Wirkung. Denn wer kennt nicht all die grauenhaften Manipulationen an den hier niedergelegten Vergabe- und Abrechnungsvorschriften? Egal
ob privater Bauherr oder öffentlicher Auftraggeber, ob Planer oder Baufirma - wer läßt sich da denn wirklich auf all die
wohlmeinenden Beschränkungen und Qualitätssicherungen ein, die die VOB für ein gutes und gerechtes und wirtschaftliches Bauen
zur Verfügung stellt? Vergabemanipulation heißt das Zauberwort im mafiösen Bausumpf.
Fragen Sie nur mal irgendeinen x-beliebigen Handwerksmeister, wie oft er im Leben schon mal ein wirklich produktneutrales
Leistungsverzeichnis nach VOB A zugesandt bekommen hat? Oder seine Leistung wirklich getreu der VOB B und C abgerechnet - ohne
unberechtigte Mehrungen/Minderungen? Die Antwort läßt sich bestimmt an einer oder keiner Hand abzählen.
Wie einfach es sich z. B. die öffentliche Hand bei der staatlichen Umgehung der Produktneutralität gem. VOB macht, zeigt die
Antwort des Landrats der Kreisverwaltung Mettmann als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 18.08.2010 auf die Vergabebeschwerde eines
Bieters, der die offensichtlich vielfache Verwendung von "Leitprodukten" in einem Schreiner-LV des Bauamtes der Stadt Hilden
bemängelt (Auszug):
"Das sogenannte Gebot einer (produkt-)neutralen Ausschreibung ist inzwischen jedoch in mehrfacher Hinsicht mit der Übernahme
[KF: unsubstantiierter] EU-rechtlicher Regelungen gelockert worden. Ausnahmen sind zulässig. So kann der Auftraggeber aufgrund von
technischen und gestalterischen Gesichtspunkten zweckmäßigerweise bestimmte Marken, Produkte etc. benennen. Hierbei ist es für
den öffentlichen Auftraggeber allein entscheidend, ob dies sachlich vertretbar ist. ... Im Rahmen der Ausschreibung
"Fenstersanierung" hatte die Stadt Hilden unter Berücksichtigung auftraggeberseits zwingend zu beachtender, und mir dargelegter
Gründe des Denkmalschutzes, im Leistungsverzeichnis ... ein "Leitprodukt" als Anstrichmittel mit den geforderten
Produkteigenschaften aufgeführt. ... Bei der ... ebenfalls [KF: in der Beschwerde] spezifizierten Nennung eines Markennamens ...
gebe ich zu bedenken, dass dieser im vorliegenden Positionstext in Klammern und mit dem Zusatz "z.B." nach Angabe des Gattungsbegriffs
... aufgeführt war. In dieser als beispielhaft zu klassifizierenden Erläuterung des Gattungsbegriffs ... vermag ich ebenfalls
keine wettbewerbsbeschränkende Vorgehensweise der Stadt Hilden zu erkennen."
Was unterstellt dieses beamtendeutsche Abwimmeln der Bieterbeschwerde? Demnach müßte ein namentlich dingfest zu machender amtlicher
Denkmalpfleger abscheulicherweise eine manipulative und der Bieterabsprache Tor und Tür öffnende Produkt-Namensnennung
erzwungen haben, obwohl es bekanntermaßen mehrere Produktalternativen und selbstverständlich die Möglichkeit
allgemeinverständlicher Vorgabe der geforderten Qualitäten gegeben hätte, die alle von vornherein eine Ausnahme vom
Neutralitätsgebot ausschließen. Außerdem soll der Einschub von "z.B." und Klammersetzung genügen, um das Neutralitätsgebot
der VOB auszuhebeln. Und die EU trägt ebenfalls zur Verwässerung, Umgehung und Aufhebung des Neutralitätsgebots mit bei.
Na bravo! "Z.B." in den Fassadenausschreibungen im Rahmen von "Konjunktur II" können wir dann die benannten Produkte myriaden- und
selbstverfreilicht unzulässigerweise wieder finden, und zwar landauf und -ab. Stimmts, verehrter Herr Gesangsverein?
Damit ist schon alles zur VOB gesagt. Solange sich so viele Planer von der Industrie preisgünstigst "vorschreiben" lassen, welcher
sorgfältigst zu benamsende Murks nun auf die Baustelle geliefert und dort hingepfuscht werden soll, solange Planer sowie kirchliche,
kommunale und staatliche Baubeamte, Stadt- und Gemeinderäte, Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte zu ihren
Lieblings-Auftragnehmern halten, ist auch das kommende Weihnachtsgeschenk wieder mal gerettet. Halleluja, Amen und Schwamm drüber. Und
wer wollte schon gerne darauf verzichten, egal was die VOB, das Haushaltsrecht oder (ausnahmsweise?) mal korrekt arbeitenden
VOB-Beschwerdestellen dazu meinen? Selbst wenn die neuesten Urteile (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.03.2010, Verg 61/09)
sagen, daß eine produktmanipulierte Ausschreibung ohne Wenn und Aber wiederholt werden muß. Und im totalen Einklang mit der VOB eben
"die Nennung von Leitfabrikaten ... nur zulässig (sei), wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein
verständlich beschrieben werden kann." (nach IBR 2010, 515). Was doch nur sehr selten bis niemals vorkommt, oddä?
Da hilft auch das so arg wohlmeinend hingetrickste "oder gleichwertig" nix!
Drei Sterne von fünf, weil man an der VOB trotzdem nicht ganz vorbei kommt. Und als Idee vom guten Bauen könnte sie schon
ebenso überzeugen, wie die 10 Gebote vom gottgefälligen Leben. Wenn der Mensch sie nur ließe ...
F.W. Seidler: Die Organisation Todt, Bauen für Staat und Wehrmacht
1938-1945, Bernard&Graefe Verlag, Bonn 1998, ISBN 3-7637-5842-9
Tiefe Einblicke in die Geschichte der größten
Bauorganisation des 20. Jahrhunderts und ihre vergeblichen Versuche, den
Krieg durch Stahlbeton- und Barackenbau, durch Ausbeutung fremder Arbeitskraft,
durch Organsiationsgeschick und Bautechnik gewinnen zu helfen. Aus ihrem
Erfahrungsschatz wurde das neuzeitliche Bauwesen stark beeinflußt,
zum Besten der Gesellschaft?
H. Reichert: Konstruktiver Mauerwerksbau, Bildkommentar
zur DIN 1053-1, 8., überarbeitete Auflage, Rudolf Müller, Köln 1999, ISBN 3-481-01513-5
Ein neubauorientiertes Buch - immerhin
werden ca. 90% der Wohnbauten nach wie vor als Mauerwerksbauten errichtet.
Den sich aus der Norm ergebenden Standpunkt veranschaulicht der Autor mit
vielen Zeichnungen, Tabellen, Projektbeispielen und gottseidank auch Schadensbildern.
So lernen wir, wie WDVS-Dübel das Kondensat in die Konstruktion führen,
wie schwer es ist, vollfugig zu vermauern und wie das böse Wasser
sonst noch schadet. Gegenüber der Dämmtheorie leider ebenfalls
auf Normenstand, obwohl das speicherfähige Mauerwerk doch etwas anderes
verdient hätte. Für den Altbau nur "im Umkehrschluß" aussagefähig.
Insgesamt gesehen aber ein lehrreiches Buch für Praktiker und Ingenieure.
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