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Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren Konrad Fischer
Konrad Fischers Altbau und Denkmalpflege Informationen - Startseite mit Impressum
Inhaltsverzeichnis - Sitemap - über 1.500 Druckseiten unabhängige Bauinformationen

Trick 17: EnEV-Befreiung gem. § 25 (17 alt)! +++ Fragen? +++ Alles auf CD +++ 27.10.06: DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser
20.3.08: WELT: "Teure Dämmung lohnt oft nicht - Klimaschutz: Eigenheimbesitzer können bei Umbauten eine Ausnahmegenehmigung erwirken" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
2.3.08: WELT am Sonntag/WAMS: "Der Schimmel breitet sich wieder aus. - Starke Dämmung in Neubauten und falsches Lüften führen schnell zu Parasitenbefall" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
Kostengünstiges Instandsetzen von Burgen, Schlössern, Herrenhäusern, Villen - Ratgeber zu Kauf, Finanzierung, Planung (PDF eBook)
Altbauten kostengünstig sanieren - Heiße Tipps gegen Sanierpfusch im bestimmt frechsten Baubuch aller Zeiten (PDF eBook + Druckversion)





Bücher und Zeitschriften, Rezensionen, Aufsätze, Internetlinks, Verlagskontakte, Literaturrecherche- und bestellung, Quellensammlungen 8

(Vorsicht, nicht immer absolut zeitgeistig (oder doch schon?)!)

Inhalt: 1.Bücher/Zeitschriften/Informationsreihen/Internetlinks
2. Denkmalpflege/Altbausanierung 1 2 3 4 5 6 7
3. Bauwesen allgemein
4. Burg/Schloß/Wehr- und Waffentechnik
5. Kirche/Kloster/Theologie/Schönes und Unbequemes 1 2 3 4 5
6. Geschichte/Gesellschaft/Korruption/Mafia/Geschichtsfälschung/Kultur/Wissenschaft allgemein 1 2 3 4 5 6 7
7. Umwelt/Klima/Energie 1 2
8. Literaturrecherche und -bestellung
9. Preiswerte Bücher/Modernes Antiquariat/Suche nach antiquarischen Büchern/Eigene Bücher verkaufen
10. Hungrig nach schönen Bildern?
11. Ausführliche Rezensionen von Konrad Fischer und Gastautoren
12. Aufsätze zur Denkmalpflege
13. Verlagskontakte
14. Quellen/Links zu historischen Themen / Altertumswissenschaft / Theologie / Philosophie / Mythologie



3. Bauwesen allgemein

Neu: Claus Meier: Richtig bauen. Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen, Expert-Verlag, Reihe Technik, 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Renningen 2006, ISBN-10: 3-8169-2627-4
Der allerneueste Meier, wegen übergroßer Nachfrage nun in der 5., mächtig ergänzten Auflage: Das Bauen als konstruktive Einheit. Baukultur als ethisches Phänomen zwischen Betrug und Wahrheit, Scharlatanerie und Wissenschaft, Reklame und Technik. Kapitel: Grundsatzüberlegungen, Rechtliche Randbedingungen, Wirtschaftlichkeit, Humane Heiztechnik, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Fragwürdige DIN-Vorschriften, Die Energieeinsparverordnung, Schlußbemerkung und Anhang zu wissenschaftlich-ethischen Fragen. Die wohl fundierteste Generalabrechnung mit der korrupten Baubranche und willfährigen Administration. Mit gut nutzbaren Planungshilfen auch zur Fensterfrage ein unersetzliches Fachbuch für alle, die am guten Bauen wirklich interessiert sind.
"Ein Buch, das zum Nachdenken und ggf. auch zum Widerspruch anregt. Aber genau das will der Autor offenbar auch". Der Sachverständige.
"Der Autor kann sich das Verdienst zugute halten, als Rufer in der Wüste der Blindgläubigen eine dezidierte Gegenposition eingenommen zu haben, von der aus beim Bauen manches neu zu überdenken wäre". Deutsche BauZeitschrift. Neu 2007: "Mythos Bauphysik" - Der Schocker für die Baupfuisicker!

Albert Ringlstetter: Einfach richtig bauen - Grundlagen(1) und Doppelhaus/Reihenhaus, Planung und Kauf, BLV Verlagsgesellschaft München 1999, ISBN 3-405-15542-8 und 3-405-15557-6
Alles was ein Bauherr - aber auch der Planer eines Wohnhauses wissen sollte, hat der Autor, ein erfahrener Architekt, hier in zwei Büchern auf insgesamt 320 Seiten zusammengetragen: Von der Finanzierung über die menschengerechte Planung bis zur Bauphase, von "Allergien" bis "Zwangsvollstreckungsmaßnahme" reicht das Themenspektrum, das hier in gewandter, knapper und oft humoriger Sprache ausgebreitet wird. Anschaulich bebildert. Wer vom modernen Baubetrug der Baustoffvertreter und "Planer", der Bauträger und Bauhandwerker die Schnauze voll hat oder sich davor schützen will - Lesen! Zitat: "Röchelnde" Lüftungsanlage im überdichten Dämmstoffhaus. (Die Links führen zur Buchbestellung.)





Alfred Eisenschink: Zweckform, Reißform, Quatschform; Sehen - Erkennen - Gestalten nach der Visuellen Ästhetik des Günter Fuchs, Ernst Wasmuth Verlag Tübingen, Berlin 1998, ISBN 3-8030-30919-9

Nach diesem Buch von Alfred Eisenschink, dem berühmten Autor solch schockierender Dauerbrenner wie "Falsch geheizt ist halb gestroben", sieht man die von Designern und Planern "gestaltete" Lebensumwelt mit anderen Augen. Und wenn man selbst zu dieser Truppe gehört, bleibt nur totale Ablehnung oder besseres und bewußteres Gestalten. Viele Beispiele - jede zweite Seite ist eine Abbildung - erläutern den Weg zur besseren Form oder die Verirrung davon. Köstlich die Deutlichkeiten zu den Perversionen des modernen Bauens. Ein auch handwerklich gut gemachtes Buch, das der aufgeweckte oder nachdenkliche Gestalter besitzen sollte. In klarer Sprache ein Vorbild für Fachautoren. Und: Nicht zu vergessen auch seine weiteren Buchhämmer!

Joachim Schmidt: Bauen oder nicht und Bauen aber richtig!

Zwei sehr empfehlenswerte Baubücher von einem erfahrenen Autoren. Joachim Schmidt ist Architekt und weiß seine Erfahrung schlüssig mitzuteilen. Den Lesern von Familienheim und Garten, die auflagenstarke Mitgliederzeitung des Deutschen Siedlerbunds, ist er als Autor mit seinen vielen Tipps und Tricks für Kleinbauten, Vordächer und Mobiliar sicher in guter Erinnerung, den Ökolobbyisten mit seinen kritischen Stellungnahmen zum Abzocken im Namen des PSeudo-Klimaschutzes in eher schlechter.

Was seine konstruktiven Ratschläge immer auszeichnet, ist deren 1:1 Umsetzbarkeit und die aufschlußreiche und exakte Bebilderung mit verständlichen Plänen und instruktiven Skizzen.

Die richtige Literatur, für alle, die sich fragen, wie sie es anpacken sollen mit dem Bauen.

W. Trautner: Praktiken der Ausschreibung, Forum Verlag Herkert 1998, ISBN 3-932021-96-7

Fast alles über Ausschreibungsbetrug, Behördenkorruption, Vorteilsnahme von Beamten und Planern sowie mögliche Gegenstrategien. Lesenswert für alle Beteiligte von Vergabeverfahren.

Die politischen Vernetzungen der Betrugskartelle bleiben leider ausgespart. Der Autor will überleben.

Andreas Büchs: Das Recht des Bauherrn von A-Z, Forum Verlag Herkert 2005, ISBN 3-86586-005-2
Beim Bauen und Modernisieren kommt es immer wieder zu Grusel-Diskussionen um Terminverzögerungen, verpfuschte Ausführungen, die Beseitigung von Mängeln und auch Bauschäden. In solchen Situationen nutzt es dem geplagten Auftraggeber wenig, nur einen wasserfesten Vertrag zu haben oder einen Superadvokaten zu kennen. Hier muß der Bauherr selber ran und sicher und direkt entscheiden. Wenn er aber seine Rechte und die Zusammenhänge beim Bauen nicht kennt oder - noch schlimmer - grottenfalsch einschätzt, kommt er dabei schnell unter die Räder. Hier will der Autor ansetzen, um dem Bauherrn beim Einfordern seines guten Rechts praktische Unterstützung zu geben.
Unter gängigen Schlagworten stößt der termingestreßte Bauherr einfach und schnell auf verständliche Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen und heiklen Situationen beim Bauen. Zum besseren Verständnis sind in der Einleitung all diese Begriffe anhand eines exemplarischen Bauablaufs zusammenhängend dargestellt. Als besonderes Schmankerl gibt es auch die wichtigsten Gesetze und Musterverträge rund um BGB und VOB als Grundlage für die Verhandlung und Gestaltung seiner Verträge. Mit diesem Buch können Bauherrn den widerlichen Unverschämtheiten der Baubranche bestimmt besser widerstehen, als ohne. Probieren Sie es aus! Auch für rechtsunsichere Planer durchaus ein Schnäppchen!

Der dazu passende Link: Der Bauherr und sein Recht - Licht im Vertragswirrwarr! - ein Fachaufsatz

Beuth Verlag und DVA (Hrsg.): VOB 2009 - Teil A - DIN 1960, Teil B - DIN 1961, Teil C - ATVen: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) Gesamtausgabe 2009
Wie immer ist es dem Aus-Beuth-Verlag (Branchenspott) mittels seiner bekannten Helfershelfer in kurzer Folge gelungen, durch marginalste und allzuoft sich nur in geradezu lächerlichsten Umgliederungen und sinnlosen Umbenennungen erschöpfenden "Neuerungen" eine weitere Umsatzzwangssteigerung zu generieren. Während man sich die für das öffentliche Bauen maßgeblichen - aber nur allzuoft in den wesentlichen Bereichen unbeachteten - VOB Teile A und B hier und da gratis herunterladen kann, gelingt das bei dem u.a. für die Gewerkabrechnung zuständigen Teil C leider nicht. Und so bleibt nichts über, als sich wieder mal die hier vorliegende Gesamtausgabe zu kaufen. Die dann erst nach einigem Anlauf auch zu einem vertrauenswürdigen Textwerk wurde.

Der grundsätzliche Inhalt verdient freilich all das Lob, das ihm zusteht. Und das wäre zu messen an dessen erbärmlicher Wirkung. Denn wer kennt nicht all die grauenhaften Manipulationen an den hier niedergelegten Vergabe- und Abrechnungsvorschriften? Egal ob privater Bauherr oder öffentlicher Auftraggeber, ob Planer oder Baufirma - wer läßt sich da denn wirklich auf all die wohlmeinenden Beschränkungen und Qualitätssicherungen ein, die die VOB für ein gutes und gerechtes und wirtschaftliches Bauen zur Verfügung stellt? Vergabemanipulation heißt das Zauberwort im mafiösen Bausumpf.

Fragen Sie nur mal irgendeinen x-beliebigen Handwerksmeister, wie oft er im Leben schon mal ein wirklich produktneutrales Leistungsverzeichnis nach VOB A zugesandt bekommen hat? Oder seine Leistung wirklich getreu der VOB B und C abgerechnet - ohne unberechtigte Mehrungen/Minderungen? Die Antwort läßt sich bestimmt an einer oder keiner Hand abzählen.

Wie einfach es sich z. B. die öffentliche Hand bei der staatlichen Umgehung der Produktneutralität gem. VOB macht, zeigt die Antwort des Landrats der Kreisverwaltung Mettmann als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 18.08.2010 auf die Vergabebeschwerde eines Bieters, der die offensichtlich vielfache Verwendung von "Leitprodukten" in einem Schreiner-LV des Bauamtes der Stadt Hilden bemängelt (Auszug):

"Das sogenannte Gebot einer (produkt-)neutralen Ausschreibung ist inzwischen jedoch in mehrfacher Hinsicht mit der Übernahme [KF: unsubstantiierter] EU-rechtlicher Regelungen gelockert worden. Ausnahmen sind zulässig. So kann der Auftraggeber aufgrund von technischen und gestalterischen Gesichtspunkten zweckmäßigerweise bestimmte Marken, Produkte etc. benennen. Hierbei ist es für den öffentlichen Auftraggeber allein entscheidend, ob dies sachlich vertretbar ist. ... Im Rahmen der Ausschreibung "Fenstersanierung" hatte die Stadt Hilden unter Berücksichtigung auftraggeberseits zwingend zu beachtender, und mir dargelegter Gründe des Denkmalschutzes, im Leistungsverzeichnis ... ein "Leitprodukt" als Anstrichmittel mit den geforderten Produkteigenschaften aufgeführt. ... Bei der ... ebenfalls [KF: in der Beschwerde] spezifizierten Nennung eines Markennamens ... gebe ich zu bedenken, dass dieser im vorliegenden Positionstext in Klammern und mit dem Zusatz "z.B." nach Angabe des Gattungsbegriffs ... aufgeführt war. In dieser als beispielhaft zu klassifizierenden Erläuterung des Gattungsbegriffs ... vermag ich ebenfalls keine wettbewerbsbeschränkende Vorgehensweise der Stadt Hilden zu erkennen."

Was unterstellt dieses beamtendeutsche Abwimmeln der Bieterbeschwerde? Demnach müßte ein namentlich dingfest zu machender amtlicher Denkmalpfleger abscheulicherweise eine manipulative und der Bieterabsprache Tor und Tür öffnende Produkt-Namensnennung erzwungen haben, obwohl es bekanntermaßen mehrere Produktalternativen und selbstverständlich die Möglichkeit allgemeinverständlicher Vorgabe der geforderten Qualitäten gegeben hätte, die alle von vornherein eine Ausnahme vom Neutralitätsgebot ausschließen. Außerdem soll der Einschub von "z.B." und Klammersetzung genügen, um das Neutralitätsgebot der VOB auszuhebeln. Und die EU trägt ebenfalls zur Verwässerung, Umgehung und Aufhebung des Neutralitätsgebots mit bei. Na bravo! "Z.B." in den Fassadenausschreibungen im Rahmen von "Konjunktur II" können wir dann die benannten Produkte myriaden- und selbstverfreilicht unzulässigerweise wieder finden, und zwar landauf und -ab. Stimmts, verehrter Herr Gesangsverein?

Damit ist schon alles zur VOB gesagt. Solange sich so viele Planer von der Industrie preisgünstigst "vorschreiben" lassen, welcher sorgfältigst zu benamsende Murks nun auf die Baustelle geliefert und dort hingepfuscht werden soll, solange Planer sowie kirchliche, kommunale und staatliche Baubeamte, Stadt- und Gemeinderäte, Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte zu ihren Lieblings-Auftragnehmern halten, ist auch das kommende Weihnachtsgeschenk wieder mal gerettet. Halleluja, Amen und Schwamm drüber. Und wer wollte schon gerne darauf verzichten, egal was die VOB, das Haushaltsrecht oder (ausnahmsweise?) mal korrekt arbeitenden VOB-Beschwerdestellen dazu meinen? Selbst wenn die neuesten Urteile (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.03.2010, Verg 61/09) sagen, daß eine produktmanipulierte Ausschreibung ohne Wenn und Aber wiederholt werden muß. Und im totalen Einklang mit der VOB eben "die Nennung von Leitfabrikaten ... nur zulässig (sei), wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann." (nach IBR 2010, 515). Was doch nur sehr selten bis niemals vorkommt, oddä?

Da hilft auch das so arg wohlmeinend hingetrickste "oder gleichwertig" nix!

Drei Sterne von fünf, weil man an der VOB trotzdem nicht ganz vorbei kommt. Und als Idee vom guten Bauen könnte sie schon ebenso überzeugen, wie die 10 Gebote vom gottgefälligen Leben. Wenn der Mensch sie nur ließe ...

F.W. Seidler: Die Organisation Todt, Bauen für Staat und Wehrmacht 1938-1945, Bernard&Graefe Verlag, Bonn 1998, ISBN 3-7637-5842-9
Tiefe Einblicke in die Geschichte der größten Bauorganisation des 20. Jahrhunderts und ihre vergeblichen Versuche, den Krieg durch Stahlbeton- und Barackenbau, durch Ausbeutung fremder Arbeitskraft, durch Organsiationsgeschick und Bautechnik gewinnen zu helfen. Aus ihrem Erfahrungsschatz wurde das neuzeitliche Bauwesen stark beeinflußt, zum Besten der Gesellschaft?

H. Reichert: Konstruktiver Mauerwerksbau, Bildkommentar zur DIN 1053-1, 8., überarbeitete Auflage, Rudolf Müller, Köln 1999, ISBN 3-481-01513-5
Ein neubauorientiertes Buch - immerhin werden ca. 90% der Wohnbauten nach wie vor als Mauerwerksbauten errichtet. Den sich aus der Norm ergebenden Standpunkt veranschaulicht der Autor mit vielen Zeichnungen, Tabellen, Projektbeispielen und gottseidank auch Schadensbildern. So lernen wir, wie WDVS-Dübel das Kondensat in die Konstruktion führen, wie schwer es ist, vollfugig zu vermauern und wie das böse Wasser sonst noch schadet. Gegenüber der Dämmtheorie leider ebenfalls auf Normenstand, obwohl das speicherfähige Mauerwerk doch etwas anderes verdient hätte. Für den Altbau nur "im Umkehrschluß" aussagefähig. Insgesamt gesehen aber ein lehrreiches Buch für Praktiker und Ingenieure.

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din.de - Information des Deutschen Instituts für Normung e.V.

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