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Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
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Ausschreibung CAD AVA Vergabe Abrechnung

CAD und AVA im Altbau - Kann es schärfere Info gegen Vergabebetrüger geben?

1. CAD

2. AVA / Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung - Atemberaubende Tipps und Tricks für Bieter und Bauherren

3. Ein kleiner Vergabeexkurs
für spekulative und qualifizierte Bieter


4. Behördenmißbrauch im VOB-Bereich (andere Webseite)

(auf VOB 2009 aktualisiert)

1. CAD

Im Altbau sind regelmäßig Bestandspläne als Planungsgrundlage weiterzubearbeiten. Die Erstellung von Bestandsplänen in vektorisierter Form liefert keine direkt weiterverarbeitbare Grundlagen. Sie müssen (meist ohne zusätzliche Honorierung!) nachgezeichnet werden, um sinnvolle Unterlagen zu erzeugen. Besser ist die Verwendung von Pixelgrafiken, die über einen Bestandsscan erzeugt werden können.

Wir empfehlen die Verwendung folgender besonders wirtschaftlichen und auch vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bauforschung, bevorzugten Software-Konstellation. Sie ist für relativ geringe Anschaffungskosten erhältlich und läuft ohne Kaffepausen beim Bildaufbau:

- Bearbeitung der Pixelgrafik im tif-Format z.B. mit CADRaster, Hersteller Fa. Tessel, Schweden.

- Hybride Datenverarbeitung und Überlagerung der Pixelgrafik in Vektorgrafik mit den neu geplanten Konstruktionen durch AutoCadLT, Hersteller Autodesk.

Weitere Informationen und Beratung zu CAD im Altbau sowie die hier empfohlenen CAD-Programme erhalten Sie bei der Softwareschmiede:

Fa. Crusius KG
Josef-Engert-Str. 9
93053 Regensburg
Tel.: 0941-58 598-0, Fax: 0941-58 598-22

Die Planumwandlung in Scan-Daten und der nachfolgende Ausdruck/Plot der erzeugten Hybriddaten ist Sache spezialisierter Copy-Dienste (wegen der dabei verwendeten Software ggf. verschiedener Versionen und Datenformate). Sie müssen mit der verwendeten Software, den aktuellen Treibern und der Weiterverwendung des Planmaterials im Detail vertraut sein.


2. AVA

Der Einsatz gängiger AVA im Altbau liefert bei Verwendung marktüblicher Leistungsbeschreibungen keinesfalls VOB-konforme Ausschreibung. Die Ersteller der AVA-Systeme sind mit den Problemen und der kommentierten Urteilslage der Vergabe und Bauabwicklung, die sich aus schlechten Beschreibungssystemen ergeben, nicht ausreichend vertraut. Ihre Produkte erscheinen theoretisch gut, sind aber so gut wie ausschließlich nur aus Vermarktungsabsichetn der damit beschriebenen Bauprodukte und -techniken entstanden. Bauanfängern, Laien und Faulenzern spiegeln die Texte vor, schnell zum gewünschten "Texterfolg" zu führen. Praktisch entstehen so aber keine VOB/A §9-konformen Texte. Die Randbedingungen des Bestands, die funktionalen Ansprüche und viele weitere Details bleiben unbeantwortet. Daraus entstehen fette Nachträge, vorprogrammiert durch Textmist. Folge: Berechtigte Nachtragsforderungen des Auftragnehmers mit nachfolgender Kostenexplosion. Das dient den Auftragnehmern, dem baukostenabhängigen Plaungshonorar und vor allem den Erfindern der texte - dan Baustoffproduzenten. Die Zeche zahlt der Auftraggeber.

Hier sind bessere Beschreibungssysteme notwendig, die die bekannten Vorteile der gängigen AVA auch im Altbau erschließen. Die o.g. Fa. Crusius hat dafür das Positionsbausteinsystem als AVA-Tool entwickelt.

Zum Problem der Ausschreibungsmethode

Viele un- bzw. falschinformierte oder gar beatmete Behörden und Bauherren glauben noch immer, daß die Vergabe über Generalunternehmen, Generalübernehmer, ausführenden Firmen (eine Unsitte besonders in der Haustechnikbranche) oder Investoren Preisvorteile mit sich bringt und man sich obendrein noch den Planungsaufwand spart.

Jedoch: Ganz im Gegenteil sind bei diesen Umgehungsformen einer ordentlichen Planung alle preistreibenden Unterschleifmöglichkeiten weit besser gegeben. So sind regelmäßig explodierende Nachtragsforderungen die Folge der ungenauen "Leistungsbeschreibung". Vom Vernichtungskrieg der GÜ´s gegen die "Subberer" und die daraus resultierende schadensträchtige Bauweise durch letztlich ausführende Bauexperten bzw. Arbeitss(k)laven aus aller Herren Länder ganz zu schweigen. Obendrein besteht geradezu ein Wettbewerb solcher "Ausschreiber", die Lieferanten bzw. Subs die Planung machen zu lassen und maximal Prozente als Beteiligung herauszuschinden. Und was der genialen Einfälle da noch mehr sind ...

Ganz "offiziell" ist diese Mär vom Preisvorteil durch "Billigverfahren" auch widerlegt durch eine umfangreiche Vergleichsausschreibung der Vermögens- und Bauverwaltung des Landes Baden-Württemberg beim Projekt "Finanzamt Ludwigsburg". Die als knickerige Häuslebauer und HOAI-Mindestsatzunterschreiter par excellence berühmten Schwaben haben sich dabei die Fleißarbeit gemacht, 40 Einzellose genau zu detaillieren, um echte Zahlen und einen überzeugenden Trend für das weitere Verhalten des öffentlichen Auftraggebers herauszuarbeiten. Das Ergebnis, unter Berücksichtigung der Planungskosten streng nach HOAI (soll man das wirklich glauben?):

Und einem Leserbrief des Kollegen Lutz Bauzus aus Feldkirchen-Westerham im DAB 2/2000 entnehmen wir folgende offizielle Ausführungen zum Thema:

Diese Beurteilung ist natürlich auf den Altbau übertragbar. Dort macht allerdings die möglichst nachtragsfreie Ausschreibung unvergleichlich mehr Mühe als im Neubau. Nicht nur, weil die Durchsetzung der dafür erforderlichen Honorare weder gegenüber privaten noch öffentlichen Auftraggebern selbstverständlich, um nicht zu sagen nahezu unmöglich ist. In über 350 abgerechneten Altbauprojekten hat sich als methodische Voraussetzung für das kostensparende Bauen bewährt: Das Positionsbausteinsystem für die Ausschreibung im Bestand. Es ist selbstverständlich auch im Neubau anwendbar - mit dem selben positiven Ergebnis.

Daß man bei den Billigplanungsangeboten der GUs verdammt aufpassen muß, belegte wieder einmal ein Urteil: Das OLG Jena befürwortete am 21.5.02, daß für den GU die HOAI-Mindestsätze gelten, auch wenn es gar nicht zum Bauvorhaben kommt. Ein fettes Ätsch für den ach so sparwilligen Auftraggeber.

3. Ein kleiner Vergabeexkurs für Bieter

Öffentlich, Teilnahmewettbewerb oder Freie Vergabe?

Bauherrngurken und Denkmalheinis versuchen regelmäßig, Kostenexplosionen und andere Mißlichkeiten durch Fehlplanung und Planungslücken (sichere Folge der weit verbreiteten Honorarschneiderei und falschen Planerauswahl) durch im Bieterkreis beschränkte oder sog. Freie Vergabe zu heilen. Der Gipfel: Planung vom Sanierstoffproduzenten, Bauunternehmer oder laborierenden Sachverständigen. All das klappt nie! Warum? Jeder weiß das, das liegt doch auf der Hand: Preisabsprachen der Bieter, korrumpierte Abhängigkeiten der Auswahlseite mit den Auserwählten vom Sanierproduzenten bis zum Bieter mit der Folge überhöhter Angebotspreise für oft ungeeignete Bauweisen, Fristenversäumnis, Pfusch und dennoch Nachträge zu Hauf sind in unterschiedlichster Mischung immer das Ergebnis dieser neunmalklugen "Planungs- und Vergabetechnik". Die Bauqualität wird damit nie abgesichert. Ein handwerker ist und bleibt eben ein Handwerker und kein Kopfwerker. Gerade im Altbau, wo es nun wirklich darauf ankommt, nicht mit Normenanbetung und vorschriftenverängstigter Handwerkssimpelei oder gar praxisfernen Laborhengsten den Altbau einer Vernichtungsplanung oder unwirtschaftlichsten Sanierzerstörung preiszugeben, soll nun ausgerechnet der Meister des Handwerkspfusches die Planung regieren? Nur weil er zünftig-kluftige Hütlein, Jöppchen und Rupfenhemdchen, Haferlschuh und Lederhosen/Breitcord zwischen. über, an und auf Stinkefuß, Bierbauch und Strohkopp präsentiert? Was vor allem einem Sesselfurzer in Bauamt und Würden oder im praxisfernen Wolkenkuckucksheim eines Planungsbüros gigantomanischen Respekt einflößt. Warum eigentlich werden immer die Dümmsten auf die Baustelle geschickt, gerade im öffentlichen Bauen und Altbau? Wie geht es anders?

Natürlich nur mit der unbeschränkten öffentlichen Ausschreibung streng nach VOB. Jedoch unbedingt in Verbindung mit ausreichend genauer VOB-Leistungsbeschreibung und scharfen Eignungskriterien: Sie machen die Kernleistungen, auf die es besonders ankommt, zum Gegenstand der angebotsbegleitenden Nachweisführung. Das sortiert sicher und immer das Spreu vom Weizen. Warum soll denn ein Mauersepp, der im Leben noch keine anständige Fuge abgeliefert hat und gerade aus dem Baumarkt oder dem billigsten Produzenten die Fertigmörtelsäcke heranschleppen kann, mit Fugarbeiten in Luftkalkmörteltechnik betraut werden? Am Baudenkmal? Oder ein Kunstharzlackspritzer mit der leinöl-standölgestützten Aufarbeitung von verrotteten Holzfensteroberflächen? Oder ein Schwarzisolierer mit der sorgfältigen Ausführung von Tonabdichtung im wasserbeanspruchten Fundamentbereich. Eben. Diese Spezeln sollen ihre ersten Lernerfahrungen bitte auf anderen Baustellen machen. Und wenn Sie es dennoch mal auf Ihre Baustelle verschlägt - dann zeigt sich, was Ihr Vertragswerk taugt: Regelt es die altbautypische Misere im Bauherrnsinn, ohne aushebelungsfähigen AGB-Verstoß? Verlangt es überhaupt klare Leistungs- und Abrechnungsdokumentation? Und was dergleichen mehr so geregelt gehört, daß es dann auch zu 99,9 % klappt. Damit man das immer vorhanden letzte 0,01, na gut: 1 % auch einigermaßen überlebt.

Es kommt also alles auf die sachgerechte, d. h. unbedingt auch VOB/A-konforme und vom Tisch (notfalls telefonisch hinterfragbare) prüfbare Ausgestaltung des verlangten detaillierten Eignungsnachweises an. Und dies nicht nur für das bietende Unternehmen, sondern selbstverständliche auch und vor allem für den Baustellenleiter des Bieters, der dann den Karren persönlich aus dem Dreck ziehen muß. Hieran scheitern alle Blender und Luschen - es gibt sie auch mit wohlklingendsten Namen! - garantiert das erste Mal.

Die nächste Voraussetzung des Ausschreibungserfolges liefert das absolut VOB/A § 7-konforme Beschreiben der Leistung. Hierzu dieser Link zum Positionsbausteinsystem. Damit können (nur!) kompetente Bieter ohne Risikoaufschlag preisgünstig kalkulieren. Regelmäßig (ich überblicke hier die Anwendungsfälle der ca. 450 abgerechneten Altbauprojekte seit über 30 Jahren) landen die kompetentesten Bieter auf den günstigsten Rängen - die Luschen müssen teuer bieten. Sie erkennen ja, daß in einem guten LV so gut wie keine Nachtragsmöglichkeiten bestehen und müssen deswegen preislich draufsatteln.

Wichtig: Prinzipiell produktneutrale Leistungsbeschreibung. Dann müssen nämlich die qualitativ notwendigen Produkteigenschaften und Arbeitsschritte vom Planer detailliert vorgegeben werden. Das ist der ultimative Leistungsnachweis für die Planungskompetenz. Aus dem so sehr beliebten Handwerk dürfen sie solche Spitzfindigkeiten freilich nicht erwarten, sondern einen VOB/A-Verstoß am anderen. Auftraggeber könnten mit dieser Finesse folglich bei Planerbewerbungen sofort den Spreu vom Weizen trennen. Doch wenn man sieht, was öffentliche und private Ausschreiber täglich herausgeben, darf man am VOB/A-Wissen arg vieler ausschreibenden Stellen schon arg zweifeln. Tipp für Sie als Bauherr, der seine Projektplanung in Ordnung bringen will: Lassen Sie sich ein Zimmerer- und ein Fassadeninstandsetzungs-LV zeigen. Inkl. Plananlagen, die grundsätzlich vom positionierten Übersichtsplan bis zu den maßgeblichen Details inkl. Positionsverortung gehen müssen. Und dann entscheiden Sie, wem Sie rechtzeitig die Tür weisen. Bevor er Ihr Geld verbraten hat.

Weitere Information zur Ausschreibung:

http://www.vob-2009.info/ - Volltext VOB und Synopse (Gegenüberstellung der novellierten und alten Versionen)
Vergabe-Info Online aus Bonn, Kanzlei RA Arnold Boesen, Bonn
VOB-Online (Beuth-Verlag)
www.BaurechtsCentrum.de
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
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Jura-Portal: Startseite des JuraThek-Portals
Deutsche Gesetze im WWW - Mark Obrembalski
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Scharfe und hilfreiche Literatur zur VOB, dem fast überall üblichen Submissionsbetrug / Ausschreibungsbetrug / Vergabebetrug, betrügerischen Submissionsabsprachen / Vergabeabsprachen, Manipulationen im Submissionswettbewerb und der gewöhnlichen Bau-Korruption und Bestechung im Bauwesen im wohlgeschmierten Zusammenspiel zwischen Planern, Baubeamten und Firmen:





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