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DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser




Ein kritischer Fachbeitrag zum Energiesparthema aus Hamburg. Vom Nachrichtenmagazin SPIEGEL am 26.3.2005 zusammengefaßt publiziert: "Klimaschutz - Algen am Haus". Für diese Webseitenveröffentlichung vom Autor freigegeben.


Wärmedämmverbundsysteme WDVS
Ein Konflikt zwischen Aestetik, Bauphysik und Ökologie?

Veranstalter : Initiative Arbeit und Umwelschutz c/o Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

ARCHITEKTURCENTRUM HAMBURG
Tagung 8.Februar 2005.
Eröffnungsreferat Gerhard Bolten

EINLEITUNG

2003 hat das ArchitekturCentrum ein Kongreß zu Zukunft der Siedlungen aus den 50er und 60er Jahren veranstaltet. Ein Ergebnis war die Erkenntnis, daß man sich stärker mit den stadtgestalterischen Folgen der Umstrukturierung dieser Gebäude auseinandersetzen müsse. Im Mai war ich vom Initiativkreis "Arbeit und Umweltschutz" gebeten, etwas zu Perspektiven für die Hamburger Wohnsiedlungen" zu sagen. Weil diese Äußerungen teilweise kritisch ausfielen, bin ich jetzt geladen und angekündigt mit einem Referat zu "Welchen Einfluß haben Wärmedämmverbundsysteme auf das Stadtbild?"

Erlauben Sie mir, daß ich auch hier mit den Randbedingungen und dem Umfeld der Fragestellung befasse.

VERÄNDERUNGEN IM STADTBILD: ALLGEMEIN

Die Auswirkungen von Wärmedämmfassaden auf Stadtbild und die einzelnen Gebäude - insbesondere im Falle von Sanierungen - sind im Allgemeinen schnell beschrieben :

Gebäude der 50er und 60er Jahre - oft mit einer Backsteinfassade ausgeführt - verändern sich durch Maßnahmen nach EnEV häufig stark. Soweit es sich bei diesen Gebäuden um Architektur mit künstlerischem Anspruch handelt, haben diese Gebäude den geringen Mitteln der Zeit entsprechend in der Regel ein sehr sparsames Dekor - häufig noch sparsamer als bei den Bauten der 20er Jahren. Gestalterische Eigenarten liegen oft in Ansätzen zur Minimierung von Querschnitten. Meistens sind diese Gebäude eher unauffällig. Stadtgestalterisch wirksam ist die Häufung gleichartiger, in mittelrotem Stein ausgeführter Bereiche.

Bei WDV-Fassaden ergeben sich häufig folgende Veränderungen:
- Eine echte, massive Außenhaut ändert sich in eine unechte, angepappte Außenhaut.
- Rote Steinfassaden ändern sich in weiße, farbige Putzfassaden.
- Kleine, strukturierende Details verschwinden.
- Fenster versaufen tief in der Fassade.
- Die Diagonalansicht solcher Hauszeilen wirkt tot.
- Die Breiten von Fensterprofilen werden plump.
- Die ursprünglichen, oft eleganten Fensterteilungen werden verändert. Aus eine Dreier-Teilung wird eine Zweier-Teilung.( Grindelhochhäuser)
- Der alte Rhythmus der Fenstergliederungen verschwindet.

Daneben gibt es das Problem :
- Veralgung von Fassaden.

Solche veralgten Häuser sehen unattraktiv und ungepflegt aus. Auf bestimmten Steinen sind Moose, Flechten und Algen dekorativ - auf Wärmedämmfassaden sicher nicht. (Wenn man mit Algen und Moosen rechnen muß, dann muß eigentlich haptisch das Gebäude so etwas vertragen. Unsere glatten, exakten Baustoffe sind dafür in der Regel ungeeignet.)

Ich möchte hier kurz auf die Behauptung eingehen, die Algen bildeten sich, weil durch die gute Dämmung keine Heizenergie die Fassade aufheizt. Das ist nur zum Teil richtig. Wesentlich ist, daß Dämmputze zu wenig Masse haben, um Energie durch Strahlung von außen aufzunehmen.Wände mit Kerndämmung aber relativ dicker Außenschale veralgen seltener als Putze. Im übrigen ist durch Dachüberstände etc. dafür zu sorgen, daß eine Dauerbefeuchtung der Fassaden verhindert wird.

ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN

Diese Feststellungen und die Möglichkeiten von Veränderungen und Verbesserungen dieser oft negativen gestalterischen Veränderungen müssen m.E. aber deutlich vor einem allgemeinen Hintergrund gesehen werden. Ich möchte hinsichtlich der Verpackungseuphorie nicht einfach zur Tagesordnung übergehen sondern noch einmal deutlich auf das problematische Umfeld hinweisen, vor dem wir uns mit den Problemen der Verpackungsarchitektur beschäftigen.

Ziele der Gesetzgebung :

- Reduzierung CO2 Ausstoß
- Geringerer Energieverbrauch, vor allen geringerer Verbrauch nicht erneuerbarer Resourcen.
- Ob die Schwankungen der CO2 Belastung wirklich oder in relevanter Größenordnung mit dem Heizverhalten im Zusammenhang stehen, ist wissenschaftlich umstritten. Eine Reduzierung ist aber grundsätzlich nichts Schlimmes.
- Den Energieverbrauch nicht erneuerbarer Energien zu reduzieren, ist auch sinnvoll.

Ob dies allerdings durch dickere Verpackungen geschehen muß, vor allem, ob die Regelungen, die im Detail getroffen wurden, haltbar und zumutbar sind, erscheint mir sehr fraglich. Ich komme hierauf später.

WO KANN FOSSILE ENERGIE EINGESPART WERDEN? WELCHE ZUSAMMENHÄNGE BESTEHEN ZWISCHEN EINSPARUNG UND BAUEN?

1. Städtebau
- Verdichten
- Lücken schließen
- Verdichten insbesondere im Umfeld von Schnellbahnstationen
- Energiesparende städtebauliche Anordnungen

2. Ertüchtigung Altbauten
- Der Bestand gewinnt immer mehr an Bedeutung
- Energieeinsparung beginnt bei der Verdichtung des Bestandes und - bedingt - bei der Verbesserung des Bestandes
- Energieverschwendung beginnt bei Bauvorhaben im Umland - nicht in Pinneberg (Schnellbahnstationen), aber in Holm-Seppensen

ÄNDERUNGEN AM BESTAND

3. Der Bestand bestimmt unser Stadtbild, genauer unsere Vorstellung von einer bestimmten Stadt in wesentlichem Maße. Bestimmte Zonen werden als stadtbildprägend empfunden, obwohl sie nur einen Bruchteil der Fläche bedecken und einen bestimmten Anteil an der Nutzfläche betreffen. Es sind dies die Quartiere in Barmbek und Altona, Eimsbüttel und Harvestehude, Uhlenhorst.. Daneben natürlich die Innenstadt und das Elbufer.

4. die genannten Bereiche werden wesentlich geprägt durch
a) Bauten des 19 Jahrhunderts. Putz, Stuck.
b) Siedlungen der 20er Jahre. Klinker, aber auch Kleinsiedlungen in Putz. Heimatstil.
c) Siedlungen aus der Nachkriegszeit 50er /60 er Jahre. Rotstein

Die "Verpackungsindustrie" erläutert zwar schon, wie man die Stuckfassaden erneuern kann - aber glücklicherweise kommt bisher nur selten jemand auf die Idee, das auch zu tun. Ich würde sämtliche Fassaden bis 1914 unter Schutz stellen und Veränderungen an Fenstern wie an den Fassaden nur nach besonderer Prüfung zulassen. Die Bauten der 20er Jahre haben häufig gute Grundrisse, eine relativ gute Substanz und schlichte, aber im Detail oft differenzierte Details. Im Grundsatz sind diese Bauten zu schützen, wie auch die meisten Siedlungsbauten der 30er Jahre. Schutz der Fassadengliederung, der Fensterprofile, der Eingangstüren. Möglichst keine Verpackung.

5. Die Bauten der 50er und 60er Jahre sind differenzierter zu sehen. Sie sind Zeugnis einer bestimmten, auch durch sehr geringe Mittel geprägten Epoche, die zunächst differenziert und mit Respekt zu betrachten ist.

Gleichzeitig weisen diese Gebäude oft erhebliche Mängel auf.:

- Die städtebauliche Anordnung ist häufig problematisch. Quer stehende Zeilenbauten an Ausfallstraßen sind nicht mehr zumutbar.
- Häufig haben die Bauten eine geringe Grundrißqualität.
- Meist sind Bäder und Küchen zu klein.
- Mangelhafte technische Ausstattung.
- Die technische Ausführung (Schwimmende Estriche, Schallschutz etc.) entspricht nicht heutigen Vorstellungen.
- Die Qualität der Fassaden ist sehr unterschiedlich und häufig einfach schlecht.
- Besonders problematisch empfinde ich oft das Verhältnis von Fensterfläche zur Fassadenfläche.
- Fenster sind häufig zu klein .
- Brüstungen sind so hoch, dass ein Herausschauen aus normaler Sitzposition nicht möglich ist.

Es gilt diese Schwächen nüchtern zu analysieren, gleichzeitig aber mit Respekt auch die teilweise gegebenen aesthetischen Qualitäten zu sehen und pfleglich hiermit umzugehen.

Vor diesem Hintergrund kann ich jedoch grundsätzlich keinen Grund sehen, warum einzelne Gebäude oder auch ganze Siedlungen nicht umgeformt werden sollten. Es gibt auch eigentlich keinen Grund "rote Siedlungen" als rote Siedlungen zu erhalten - wenn man gestalterisch auch hier nicht einzelne Elemente, sondern gestalterische Gesamtzusammenhänge betrachtet und beeinflussen kann.

6. Wenn aber Veränderungen durchgeführt werden, dann sollten sie hinsichtlich der Gesamtform und hinsichtlich ihrer Gestaltqualität gut sein. Einige von Ihnen haben neulich im Architekturzentrum die Hinweise von Prof. Schulze vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege auf sogenannte Gestaltgesetze gehört.

Grob vereinfacht:
- Bestimmte Teile einer Gesamtform können gestaltbestimmend sein, andere sind von untergeordneter Bedeutung.
- Ändert man einzelne Teile, dann ist zu prüfen, ob eine stimmige Gesamtform entsteht und ob die Veränderung dieses einen Teiles eine Veränderung sonstiger Teile nahelegt.

Solche Überlegungen sind eine typische gestalterische Aufgabe für Architekten.

7. Fenster gehören hinsichtlich ihrer Größe und Detailausbildung zu den gestaltwirksamsten Elementen einer Fassade. Es ist daher sehr problematisch, zuerst die Fenster als Einzelmaßnahme zu verändern und dann getrennt über Aufstockungen oder Verpackungen nachzudenken.

Fensterelemente gehören (sowohl bauphysikalisch als auch gestalterisch) nach vorne. Historisch in Norddeutschland häufig ganz nach vorne (Kastenfenster). Für den Straßenraum ist eine solche Anordnung sehr wichtig.

HINWEISE ZU PROBLEMEN DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG.

Im Laufe der letzte Jahre sind die Architekten und Bauherren mit einer Fülle von Gesetzen und Novellen zur Energieeinsparung konfrontiert worden. Dazu gibt es amtliche und halbamtliche (durch Bundesagenturen verbreitete) Erläuterungen. Die Texte einschließlich der Normen, auf die Bezug genommen wird, umfassen mehr als 800 Seiten.

Allein diese Fülle ist ein Skandal und mich wundert, wie brav und ohne lautes Murren die Architektenschaft dies mitmacht. Dieses Schweigen hängt auch damit zusammen, daß die meisten Architekten bauphysikalisch nicht sattelfest sind (das ist ein anderer Beruf), die verschiedenen Formen von Wärmefluß und Energiestrahlungen nicht beherrschen und bei Widerstand sofort als Reaktionäre und ewig Gestrige abgestempelt werden. Es ist aber offensichtlich so, daß sowohl die EnEV 2002 oder EnEV 2004 nach wie vor unter Bauphysikern völlig umstritten sind. Ich halte es für ein Unding, daß dieser Streit auf dem Rücken von Bauherren und Architekten ausgetragen wird. Ich kann nur jedem empfehlen, das Heft "Topthema WärmeEnergie", Sonderheft des VBN, jetzt VBD, des größten deutschen Bausachverständigenverbandes, zu lesen. Das Heft kostet 33 EUR und ist im Fraunhofer IRB Verlag erschienen. Hier kommen sowohl Prof. Gertis als deutlicher Befürworter der Verpackungslehre wie auch Konrad Fischer als vehemter Kritiker zu Wort. Das Heft wird Ihr Bewußsein für die Problemhaftigkeit der Verordnung, insbesondere aber für die Problemhaftigkeit der Wärmedämmfassaden schärfen.

Lassen Sie mich auf vier Aspekte besonders eingehen, die aus meiner Sicht die Fragwürdigkeit der EnEV deutlich machen.
1. Nichtberücksichtigung der Klimabedingungen
2. Falsche Rechenansätze
3. Energiebedarfsausweis . Rechtlich unklar.
4. Vielfalt und Unübersichtlichkeit der Bestimmungen

1. Klimabedingungen

Auf der Insel Mainau wachsen bekanntlich Bananen. Es ist deshalb aber noch niemand auf die Idee gekommen, noch weiter südlich am Fuße der Zugspitze Bananen oder Kokosnüsse anzupflanzen. Das Klima in Blankenese auf der Wasserseite ist sicher anders als in den schattigen Nordhanglagen an der Babendiekstraße. Die EnEV kennt aber keine Klimazonen. Das ist offensichtlich Unfug und widerspricht allem, was sich über Jahrhunderte durch Erfahrung als richtig und beachtenswert herausgestellt hat. Die Änderungsverordnung 2004 hat jetzt sehr nebulös (es werden weitere Ausführungsbestimmungen folgen!) in § 13 (6) auf die Möglichkeit einer Berücksichtigung klimatischer Einflüsse hingewiesen - allerdings nicht in Bezug auf die Verordnung als solche sondern in Bezug auf den sogenannten Energiepaß.

Die Bürokratie erzeugt ein Monstrum nach dem anderen.

Halt: es gibt natürlich Hinweise auf Klimazonen. In der DIN 4108, Teil 2 neu aus 2003. Da sind Klimazonen erwähnt. Aber ihr Einfluß auf die EnEV - das ist ein weiteres Thema.

2. Nördlich des Polarkreises gibt es keine Mäuse

Dies liegt an dem ungünstigen A/V Verhältnis : Außenhaut groß, Volumen klein. Diese A/V Verhältnis spielt in der EnEV eine wesentliche Rolle. Es bildet einen der zentralen Rechenwerte gem. Anhang 2, Tabelle 1 zur Ermittlung der Transmissionswärmeverluste. Die anzusetzenden Verlustwerte, die unmittelbar in die Bedarfsberechnungen einfließen liegen zwischen 0,63 und 1,03. Unterscheiden sich also fast um den Faktor 2.

Nun liegt z.B. das A/V Verhältnis von 0,6 vor bei folgenden Gebäudegeometrien

a) 10 m x 10 m x 10 m
oder
b) 10m x 5,71 m x 40 m
oder
c) 8,0m x 6,0 m x 120,0 m
(siehe auch VBN-Heft, Prof.Dr.-Ing.C. Meier "Energiesparverordnung - ein Mißgriff" )

Niemand wird ernsthaft für diese Gebäude (wohl möglich einmal in N-S Richtung ein anderes Mal in O-W Richtung gebaut) annehmen, sie unterlägen vergleichbaren Einflüssen aus Einstrahlung und Abstrahlung. An diesem Beispiel wird deutlich, daß es sich bei den Berechnungen der Verordnung um eine wilde Mischung zwischen physikalischen Größen und willkürlichen Festsetzungen handelt. Ich will das nicht weiter kommentieren. Die Befürworter der Verpackungslehre werden es nicht glauben wollen: Rechnen Sie, bitte, nach (wenn man eine Relation, eine Verhältniszahl zwischen einer 2.Potenz und einer 3. Potenz herstellt, wird es immer schwierig).

Eine rechtliche Bestimmung auf einer solchen, mathematisch unsinnigen Grundlage ist absurd.

3. Der Energiebedarfsausweis.

In einer nicht ganz klaren Mischung zwischen Bundesrecht und Landesrecht (und EU-Regelungen) werden bestimmte Ausführungen festgesetzt sowie bestimmte Bescheinigungen gefordert.

Wer mit der Ausstellung eines Klimapasses ( der offensichtlich zumindest teilweise auf unsinnigen aber gesetzeskonformen Rechenansätzen beruhen kann (siehe oben), wem gegenüber was garantiert, ist unklar und wird sicher den Gerichten und den Gutachtern zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Wer kann wen verklagen, wenn die im "Energiebedarfsausweis" errechneten Werte in der Praxis nicht eingehalten werden
- weil vor der Südfassade ein immergrüner städtischer Baum steht,
oder
- weil der Mieter in der unteren Wohnung ständig exzessiv lüftet?,
- oder weil die zahlreichen möglichen Interpretationen des Rechenwerkes falsch interpretiert wurden?

Die Architekten (haften sie nicht neuerdings 30 Jahre lang für Ihre Planungen?) sollen eine Verordnung umsetzen, die fachlich höchst umstritten ist, nach Meinung vieler Fachleute zu starken Schäden führen kann, die Energieeinsparung aber keineswegs garantieren kann.

Nach 30 Jahren wird sich Herr Trittin an nichts mehr erinnern und der Dämmstoffindustrie wird schon gar nicht beizukommen sein.

Die Kammern sollten Formulare entwickeln, wie sich der Architekt davor schützen kann, aus diesem Wirrwar haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.

In einem grundsätzlich der EnEV positiv gegenüberstehende Berechnung kommt der Autor Borsch-Laaks zu dem Ergebnis, daß bei einem bestimmten Musterhaus der Holzfertigbauindustrie sich bei Berechnungen nach EnEV um bis zu über 100 % abweichende Ergebnisse ergeben gegenüber den Ergebnissen, die sich - bei bauphysikalisch im Grundsatz gleichen Annahmen - (ohne Diskussion der Unterschiede zwischen Strahlungswärme und Konvektionswärme) unter genauerer Berücksichtigung einzelner Ausführungsdetails ergeben. Was gilt im Zweifelsfall ?

4. Vielfalt und Unübersichtlichkeit der Bestimmungen

Die Art der Bestimmungen und der Rückgriff auf Referenzen (DIN, Gesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen) ist nicht praxistauglich. Sollen Berechnungen nach EnEV überprüft werden, bleibt zunächst nur die Möglichkeit zu prüfen, ob die Tabellenwerte richtig eingeben wurden. Es mag dann zwar inhaltlicher Unfug herauskommen, dem Gesetz nach ist aber alles richtig.

Ich zitiere aus: Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier. "Energiesparverordnung, ein Mißgriff" in der genannten VBN Zeitschrift, Seite 95 .

"... es ... ergeben sich allein für diesen schmalen bauphysikalischen Sektor weit über 340 Seiten DIN-Normen und VDI Vorschriften, die untereinander noch nicht einmal immer kompatibel sind."

Der Staat soll schlanker werden, die Grundlagen der HOAI werden entsorgt und gleichzeitig sollen sich die Architekten bei geringerer Honorierung durch einen solchen Wust von Bestimmungen sich durchfressen?

Zur EnEV gibt es inzwischen 6 halbamtliche "Staffeln" Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung". Nachzulesen u.a. auf den Seiten des DIBT., Berlin. Dort äußern sich Experten (mit Haftungsausschluß, aber quasi amtlich).

Zur Frage z.B., wie Wintergärten rechnerisch zu berücksichtigen sind, gibt es eine 14 (!) - seitige Erläuterung der Verordnung, gespickt mit Querverweisen.

Die 6. Staffel wurde von der Fa ZUB, Kassel betreut. Dort heißt es zu den Erläuterungen:

"Bei den Antworten handelt es sich um Auslegungen und Meinungen von verschiedenen Experten, die das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V. kostenlos bereitstellt und keinerlei Haftung und Gewähr für die technische oder sachliche Richtigkeit übernimmt."

WEITERE BEISPIELE FÜR KONSTRUKTIVE UNGEREIMTHEITEN

Auf die Fragen, die nach Expertenmeinung mit der wenig oder nicht berücksichtigten Strahlungswärme gegenüber der Konvektionswärme zusammenhängen, will ich im Detail nicht weiter eingehen.

Drei weitere Bespiele jedoch für konstruktive Probleme und Unstimmigkeiten

1. Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand und es widerspricht der Erfahrung, daß ungedämmte, massive Südwände energetisch schlechter behandelt werden, als gedämmte Fassaden, obwohl die Südwand - auch bei Bewölkung - ungedämmt erhebliche Energiegewinne aus Sonnenstrahlung aufnimmt. Eine GRE Broschüre setzt bei Südwänden einen Strahlungsgewinnkoeffizienten an - das ist vernünftig.

In der Verordnung fehlt ein solcher Rechenansatz - oder habe ich etwas überlesen ?

Die "Tabelle 2 des Anhanges 1 der Langfasssung der Energieeinsparverordnung zur Änderungsverordnung 2004 "führt zwar "Solare Gewinne" auf, diese beziehen sich aber anscheinend nur auf Fenster, nicht auf die Wand."

Anscheinend" heißt, daß auch in der wiederholt überarbeiteten Fassung der EnEV der Text sprachlich unklar ist.

2. Ein Dachboden. Gegen das Untergeschoß sehr gut gedämmt. In der Dachfläche evtl. gedämmt. Ohne Heizung wird der Raum nach einer Weile kalt werden. Wenn ich das richtig sehe, ist er fast wie "die frische Luft" zu bewerten. Offensichtlicher Unfug. (Temperaturkorrekturfaktor 0,8)

3. Wir bauen Strahlungsheizungen ein. Die Fenster sind (leicht) undicht. Der Raum ist trotzdem behaglich warm. Er ist in der Realität warm - nicht rechnerisch - vor allem nicht im Sinne des Gesetzes.

WELCHEN EINFLUSS HAT DIE DÄMMUNG DER AUSSENWÄNDE ?

1. Zunächst : es ist sinnvoll, über Energieeinsparung nachzudenken
2. Es gibt offensichtlich Bauteile, über die sehr effektiv tatsächlich hohe Energieeinsparungen erreicht werden können.

Dazu gehören
- Dämmungen von Kellerdecken [*]
- Dämmungen von Dachgeschoßdecken [*]
- Gute Fenster [*]
- effektive Heizsysteme
- Rückgewinnung von Abluftwärme [*]
- das Trockenhalten von monolithischen Außenwänden
- Das Dämmen von Nordwänden [*]

3. Dämmt man monolithische Außenwände, dann bringt werden bereits ca 60 % der Einsparung der Heizenergieverluste über die Wand mit einer Dämmung von nur 4 cm erreicht (rechnerisch, unter der problematischen Annahme sonst stationärer Verhätnisse).

4. Da die Außenwände bei konventioneller Bauweise nur 10 % bis 20 % der Gesamtenergieverluste ausmachen, ist offensichtlich eine Extremdämmung der Wände Unfug.

5. Es gibt entsprechend Untersuchungen, daß bei verschiedenen Mietwohnhäusern, mehrgeschossig der Gesamtenergieverbrauch durch das Einpacken nur um 5% bis 6 % gesunken ist - obwohl der rechnerische U-Wert auf 40 bis 45 % gesunken ist.

Schlußfolgerung : Man kann vieles machen. Bei massiven, dicken Außenwänden gehört zur tatsächlichen Energieeinsparung das Verpacken mit Styropor nicht zwingend dazu. Das Verpacken von Südwänden ist m.E. sogar fachlich falsch (sofern die Wand nicht auf Grund besonderer Umstände dauernd verschattet ist). [**]

BEFREIUNGEN

Ich möchte, bevor wir uns dem zuwenden, was passiert, wenn man ohne weitere Bedenken die Energieeinsparverordnung übernimmt, die Skeptischen unter ihnen auf § 17 aufmerksam machen.

Dort heißt es:

"Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.

Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."

Nutzen Sie ihre Freiheiten und Ihren gesunden Menschenverstand. Ferner verweise ich auf § 16. Ausnahmen bei "erhaltenswerter Bausubstanz".

RESUMMEE

Das Sparen von Energie ist sinnvoll.

Der rechtliche Hintergrund, vor dem bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden sollen, ist zweifelhaft.

Das Verpacken von Wänden ist zumindest in der Form, wie sie von der Energieeinsparverordnung nahe gelegt wird, offensichtlich wenig effektiv. Da das Verpacken einen groben Eingriff in die Fassaden darstellt, sollte es nur in Einzelfällen durchgeführt werden.

Bestimmte Fassadentypen sollten per Gesetz grundsätzlich geschützt werden und nur im Ausnahmefall verpackt werden dürfen.

Wo Fassaden durch eine Verpackung verändert werden, kann und muß man man über ein abgestimmtes formales Konzept nachdenken, das auch grundsätzliche veränderungen der Fassade, wie z.B. größere Fenster zuläßt.

Zur Tagung: Tun wir so, als bescherten uns die Vorschriften zu Energieeinsparung sinnvollen Ansätze, und greifen von diesen Ansätzen den vermutlich gestalterisch problematischsten heraus - die Verpackung der Fassade: Was passiert architektonisch und stadtgestalterisch, wenn ich einzelne oder viele Gebäude einpacke? Wie kann ich im Zuge der Verpackung und Umformung evtl. sogar die Gestalt verbessern.

Der Kollege Streb wird Ihnen hierfür weitere Denkansätze und Beispiele präsentieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Gerhard Bolten
Architekt BDA
öbuv Bausachverständiger ( AKHH )
www.gerhard-bolten.de


Anmerkungen des Herausgebers:

[*] Es ist hier kein Beleg bekannt, daß diese sinnvoll erscheinenden Maßnahmen auch in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tatsächlich sinnvoll sind. Dabei werden "Gute Fenster" als Fenster neuer, superdichter und mit "Dämm"gläsern versehener Bauart verstanden. Weitere Info dazu auf den entsprechenden Fachseiten der "Altbau und Denkmalpflege Informationen"

[**] Nach hier vorliegenden Informationen ist auch die Verpackung von Nordfassaden technisch und energetisch nachteilig und nicht erforderlich.







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