Neben den organisatorischen Vorkehrungen zur Brandvorbeugung sind in einem Kulturdenkmal auch organisatorische Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Kulturgutbergung erforderlich.
Die örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind nicht immer mit den Gegebenheiten und Gefahrensituationen in Baudenkmälern ihres Einsatzgebietes vertraut. Da sich die Brandeinsätze in historischen Gebäuden als äußerst schwierig erweisen und eine große Anzahl von Einsatzkräften sowie Lösch- und Rettungsgeräten beanspruchen, müssen sie planmäßig vorbereitet werden. Außer den löschtaktischen Aufgaben, ergeben sich in Kulturdenkmälern immer Probleme bei der Bergung von Kulturgut. Die Kulturgutbergung bedarf ebenfalls einer Planung, vor allem in Hinblick auf die Reihenfolge der Bergung, Art der Schutzmaßnahmen für bewegliches und unbewegliches Kulturgut, Unterbringung der geretteten Gegenstände außerhalb der Brandobjekte. Die Entscheidung darüber, welche Kulturgüter und Kunstgegenstände zunächst geborgen oder geschützt werden sollen, kann nicht die Feuerwehr treffen.
Für Baudenkmäler sollten daher für den Zweck der effektiven Einsatzführung entsprechende Feuerwehreinsatzpläne vorbereitet werden. Die Eigentümer von Baudenkmälern sollten auf die örtlichen Feuerwehren zugehen und gemeinsam mit der Denkmalpflege einen Einsatzplan erarbeiten, oder durch Brandschutzfachleute erstellen lassen. Der Feuerwehreinsatzplan wird insbesondere folgende Teile enthalten:
Feuerwehrpläne sollten insbesondere für folgende Objekte und Objektgruppen, in denen sich Kulturgütern von hohem Wert befinden, erstellt werden:
Der Feuerwehreinsatzplan muss ständig aktualisiert werden.
Der Plan empfiehlt sich auch als Grundlage für Feuerwehrübungen an den Bauwerken. Den örtlichen Feuerwehren sollte die Möglichkeit gegeben werden, historische und wertvolle Objekte in ihrem Zuständigkeitsbereich öfters zu begehen und auch an den Objekten Übungen durchzuführen.
Zusammenfassung
Baudenkmäler bedürfen baulicher, technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen gegen Brandentstehung und Brandausbreitung. Historische Objekte ohne wirksame Brandschutzmaßnahmen können im Brandfalle vor Feuerauswirkungen und insbesondere vor Rauch- und Rußeinwirkungen auf das Kulturgut nicht geschützt werden. Da Brandschutzmaßnahmen im Baudenkmal immer nachträgliche Maßnahmen sind - Maßnahmen am bestehenden Bauwerk -, können sie nur schutzzielorientiert geplant und ausgeführt werden. Die Hauptschutzziele im Baudenkmal sind der Personenschutz und der Kulturgutschutz. Es sind im Baudenkmal nur solche Maßnahmen sinnvoll und denkmalverträglich, die technisch ausführbar und im Brandfalle wirksam sind und das Denkmal nicht zerstören. Ist das nicht möglich, so ist entweder die Nutzung des Baudenkmals zu intensiv oder die Brandschutzmaßnahmen müssen kompensiert werden. Brandschutztechnische Ertüchtigung eines Baudenkmals sollte in Rahmen eines Brandschutzkonzeptes erfolgen.
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Praxisratgeber Brandschutz in historischen Bauten