Es ist mir deswegen eine besonderes Anliegen, den nachfolgenden Fachbeitrag unseres Mitglieds des Beirats für Denkmalerhaltung der Deutschen Burgenvereinigung e.V., Herrn Kreisbrandamtsrat Dipl.-Ing. Sylvester Kabat, hier zu präsentieren. Sein Fachwissen ist ja sowohl in einschlägigen Publikationen, als auch bei der Projektberatung von Sonderbauten und auf unseren Fachtagungen (Nürnberg 1999, Würzburg 2004) mit nachfolgenden Tagungsbänden sehr gefragt.
Nicht nur die gemeinen Tricks mancher - dem arglosen Bauherren zunächst seriös und hilfsbereit erscheinender! - Brandversicherungen, brandgeschädigte Hausbesitzer mit viel zu geringen Schadensersatzsummen abzuspeisen - "Glück" hat, wer mindestens 70 Prozent der ihm zustehenden Kostenerstattungssumme erhält - auch die Brandschutzpraxis vom Brandschutzkonzept über das Brandschutzgutachten bis zum Brandschutznachweis bzw. Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz und die brandschutztechnische Betreuung und Abnahme der Bauausführung selbst verdient besondere Beachtung. Nicht erst, wenn die alte Hütte brandschutztechnisch kaputtiert oder abgefackelt ist.
Wobei hier auch so einige Spaßigkeiten mal nebenbei Bemerkung finden sollten. Beispielsweise, wie ein typischer Kunde üblicherweise zur Brandmeldeanlage "BMA" kommt:
Vorab: Die Landesbauordnungen in verschiedenen Bundesländern schreiben mehr und mehr den Einbau bzw. die Nachrüstung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern / Rauchwarnmelder vor: Rheinland-Pfalz in Neu- und Umbauten seit Dezember 2003, Saarland seit Juni 2004, Hessen seit Mai 2005, Nachrüstpflicht bis 31.12.2014, Schleswig-Holstein in Neu- und Umbauten seit Dezember 2004, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2009, Mecklenburg-Vorpommern in Neu- und Umbauten seit 2006, Nachrüstung im Bestand bis 31.12.2009. So weit, so gut.
Ein Bauwerber kann in seinem Altbau, vielleicht sogar Denkmal, die Brandschutznormen nicht bis aufs allerletzte
I-Tüpfelchen erfüllen. Das ist aber schlecht, wo doch überall der Brandschaden droht, sagt die
Baubehörde und fordert ein Brandschutzkonzept.
Dafür gibt es Sachverständige, die mit dem Dreiklang Rettungswegbeschilderung (am liebsten mittels
Luxusbelampung), Brandmeldeanlage BMA (natürlich vorzugsweise aufwendigste und störungsanfälligste
Bauart, funktionserhaltend verkabelt, doppelt bis dreifach VdS-zertifiziert, von teurem "Konzessionär"
anschlußzwangsweise "betreut") und einem grün gespickten Grundrißübersichtchen streng nach DIN
rauf und runter ihr Geld verdienen. (Ob ein benutztes Bauwerk, in dem ein Quälmchen zumindest während der
Nutzung sofort auffällt, und das nachts unbenutzt ist, baurechtlich eine BMA überhaupt braucht? Der
zweite Rettungsweg ist doch sowieso da, Personenschutz gegeben. Alles also sehr zweifelhaft.) Thema T90, G80, F70,
Kabelschott und Pinkelsprinkler oder CO2-Bedüsung, Rauchgasklappe, Feuerwehrübung und zugelassene
Rettungstreppe inkl. Loch, Ausstieg und Rauchdichttür hier und da mal weggelassen.
Danach muß also unbedingt eine BMA als gutachterlich geforderte Kompensation - und dann natürlich
blöderweise mit "Aufschaltung" her. Wer will die Haftung übernehmen, wenns ohne Aufschaltung gebaut
würde? Natürlich niemand. Also muß der Bauherr die Störungsalarmierungen alle selbst fleißig
bezahlen und jährlich Tausende extra löhnen - für eine ihm augezwungene Dienstleistung, die um jede Ecke
für ein paar Kröten zu haben wäre. Siehe weiter unten, das wird noch detailliert.
Wer soll die BMA nun planen, wer bauen, wer warten?
Variante 1: Der kompetente VdS-zertifizierte treue Fachplaner
Der geht zu seinem liebsten BMA-Hersteller, der das schönste Weihnachtspaket vorbeibringt, bekommt von ihm die
Planung, die sich einen Teufel um den Bestand schert, aufgespeckt mit völlig übertriebenem Technikluxus (ein
Fachplaner muß ja sein Geld wert sein, das mißt sich eben nur an seinem Luxus), schreibt den Schwindel
unter den befreundeten Elektrofirmen aus, der Hersteller, manchmal der Großhändler organisiert das
Bieterkartell, alle bekommen was ab und sind sehr zufrieden. Die Anlage wird geliefert, der Hersteller bekommt die
Wartung als lebenslange Rente zugeschanzt. Dafür plant er auch beim nächsten Mal wieder gerne im Rücken
"seines" Fachplaners. Der Bauherr muß ja nicht alles wissen.
Variante 2: Die VdS-anerkannte Errichterfirma für BMA - eine fast normale Elektrofirma
Sie steckt ebenfalls mit einem VdS-zertifizierten Hersteller unter der Decke. Verlangt kein HOAI-Honorar, sondern
deutlich weniger bis nichts, schanzt sich aber den Montage-Auftrag selber zu, vorzugsweise inkl. lebenslange Rente
mittels Wartungsvertrag. Je nach persönlicher Frechheit wird dabei mehr oder weniger Technikluxus eingeplant. Wer
ko, der ko ...
Variante 3: Der örtliche Elektriker
Er kennt einen VdS-anerkannten Errichter und teilt sich mit ihm das Geschäft. Er baut und der VdS-Errichter plant,
was sich der Bauherr nur leisten kann, hält beim Liefern der Komponenten seines VdS-zertifizierten Herstellers
nochmal die Hand auf, liefert das Aufschalt-Zertifikat (2000 EUR aufwärts für ein- bis zweimal blöd
glotzen?) und bekommt die Wartungsrente. Ach ja, er hat die Wartungssoftware, die den Melderaustausch
computerglaubwürdig vorschreibt. Dreck, Staub, Fett - warum muß der Bauherr auch so schmutzen? Pfui! Melder
wird an Hersteller gesendet, scharf durchgeguckt und beim nächsten Mal zurückgeschickt. 100 EUR aufwärts. Plus Montage.
Je Melder.
Ach so - natürlich garnieren treuherzigste Augenaufschläge diese Szene. Der Bauherr darf und muß sich wirklich überglücklich schätzen, von so superkompetenten Experten die tollste BMA aller Zeiten angedient bekommen zu dürfen. Und wie geschwind der Wartungsdienst vorbeikommt! Wo gibt es wohl so viel Hilfsbereitschaft und Service noch? Gerade heutzutage!!
Was der Bauherr bei diesem Geschäft mit der Angst so aber nie bekommt: Die tatsächlich technisch beste und
wirtschaftlichste BMA. Im Gegenteil. Alle sonstig Beteiligten haben supermäßig drauf, wie man den behördengeplagten
Bauherrn maximal ausgrast. Vielleicht sogar noch eine VdS-zertifizierte Abnahme - ein Ding größter Sinnlosigkeit - noch oben
drauf. VdS - Verband der Sachversicherer - die Geldquelle der Brandversichererlobby, mit der unser Gesetzgeber zu noch mehr
Behördenplage motiviert werden soll. Dafür zertifiziert man Elektromeister und Hersteller bis zum Abwinken herum. Für alle
ein einträgliches Geschehen. Besonders fies und einträglich: Die andauernd und ständig auszutauschenden Brandmelder bzw.
Brandmeldegeräte. Absichtlich (?) frech konstruiert als Gans, die goldenen Eier legt. Das liebt er besonders,
der brave Handwerksmann, der ja seine weichen Kissen immer auf goldenem Handwerkerboden auslegt.
Vier mal im Jahr darf dann die schöne teure BMA gewartet werden, jedesmal mit Melderaustausch bis zum Abwinken. Und zwischendurch
wird damit die Feuerwehr auf Trab gehalten. Die extra teure Aufschaltung löst grad aus, wie sie will. Das bekommt man selten bis nie
in den Griff und ernährt alle Beteiligten.
Es gäbe natürlich sehr wohl abgefeimte Möglichkeiten, trotz dieses trüben Spieles korrigierend zu Gunsten des Bauherrn einzugreifen. Ein pfiffiger Architekt könnte das mit etwas taktischem Geschick durchaus in Szene setzen. Doch das setzt Verzicht auf honorarkostentreibende BMA-Nebenwirkungen und absolute Treuhänderschaft voraus. Hilfreich, edel und gut. Wo gibt es denn das noch bei den üblichen mindestsatzunterschreitenden Honorar-Modalitäten? In Altpreußen? Im Land des Lächelns? Auf dem Mars? Nebenan?
Was dann noch dazu kommt: Die schon erwähnte Alarmweiterleitung der Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr/Polizei gem. Musterbauverordnung / Landesbauordnung / Sonderbauverordnung erfolgt durch ein mehr als fragwürdiges System der gegenseitigen Begünstigung zwischen Feuerwehr, Stadt, Polizei und dem sog. Konzessionär zwangsweise. Mehrere hundert Euros werden dafür monatlich fällig. Und der arme Hausbesitzer wird dabei ausgenommen wie eine schlachtreife Weihnachtsgangs. Wenn er sich gegen die Zwangsaufschaltung via Konzessionär wehren will und einfach so eine private C-Leitstelle zu extrem günstigeren Kosten nutzen will, drohen ihm Zwangsgelder und die Androhung auf Schließung seines Betriebs. Unfaßbar, zu welch mafiösen Praktiken sich die vertraglich verbündeten staatlichen und gewerblichen Abzocker hinreißen lassen. Und fast jeder Privatmann hat bei Klagen gegen diese unsauberen Praktiken bisher vor den Verwaltungsgerichten verloren - wohl mangels Sachverstand der Gerichte. Ohne jegliche öffentlich-rechtliche Kostensatzung, eigentlich juristische Voraussetzung für den hoheitlich "erlassenen" Anschlußzwang, sie fehlt wohl in den meisten Fällen. Wie man aus Insiderkreisen erfahren darf, haben sich die als Konzessionäre tätigen Unternehmen den Markt friedlich aufgeteilt und über die geforderten Extremgebühren (sog. "Aufschaltgebühren") zu "marktüblichen" Konditionen "verständigt". Tipp für Betrofffene: Prüfen Sie erst mal, ob der Konzessionär überhaupt eine "Konzession" - im Sinne einer Erteilung durch öffentlich-rechtlichen Bescheid - hat und nicht lediglich eine zivilrechtliche "Vereinbarung" (sog. "Gestattungsvertrag"). Dieser bundesweite Mißstand wartet auf seine Ausräucherung - und bestimmt nicht im Sinn einer beweihräuchernden Aussegnung des behördlichen Schweinestalles. Ein fetziger Rechtsanwalt, der am besten sowohl das Verwaltungsrecht wie auch das Privatrecht beherrscht, kann dabei nicht schaden - Adresse auf Anfrage.
Google-Suche:
brandmeldeanlage störung
Praxisprobleme - Funktionalität einer BrandmeldeanlageEN 54-2, VdS 2489
DIN 14675- Brandmeldeanlagen - Nur zertifizierte Unternehmen ...
PS. Natürlich ist das nicht nur bei BMAn so. Und natürlich bestimmt nicht immer und bei allen Brandmeldeanlagen. Prüfen Sie halt selbst, wenn es um die Brandsicherheit, Feuerwiderstand, Entflammbarkeit, schwer entflammbare und feuerbeständige / brandbeständige Baustoffe, deren Brandverhalten und Brandwiderstandsklasse bzw. Feuerwiderstand, die optimale Verhütung von Brandschäden und die Entrauchung der Brandgase durch Rauchabzugsanlagen und Wärmeabzugsanlagen, die Brandverhütung durch Rauchmelder bzw. Rauchmeldeanlage / Rauchmeldesysteme, die Entzündungsgefahr, Brandmeldetechnik und Brandmeldeanlage, Sprinkler bzw. Sprinkleranlage als Löschanlage bzw. sonstige Löschsysteme wie beispielsweise Wandhydranten sowie Feuerlöscher bzw. Feuerlöschanlagen, die Brandursachen und Feuersicherheit, die Brandausbreitung, die Brandschutzklasse und den Brand, das Feuer sowie den aktiven und passiven Brandschutz und Feuerschutz, das Brandschutzkonzept als Riskmanagement in Ihrem Haus bzw. Gebäude geht. Und inzwischen ist ja in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen und dem Saarland der Einbau von Rauchmeldern als Alarmsystem in Neubauten vorgeschrieben, mit unterschiedlichen Fristen besteht bis spätestens 2014 für die Brandmelder-Systeme auch in den bestehenden Wohnungen und Häusern eine Nachrüstverpflichtung. Ok, diese Rauchmeldersysteme sind eigentlich recht billig zu haben, insbesonders als Funk-Rauchmelder.
Abschließend zum gesetzlichen Brandschutz darf ich einen vielleicht nicht ganz uninteressanten Erfahrungsbericht einer Betroffenen des "bayerischen Brandmeldephänomens" präsentieren, der vielleicht in ähnlichen Fällen zweckdienlich sein kann. Wer dabei an Spezlsystem und Amigo-Wirtschaft, vielleicht sogar an Faulheiten im Staate Dänemark denkt, ist selber schuld:
Es ist mir jedoch gelungen, die Brandmeldeanlage inklusive automatischer Weitermeldung für einen Bruchteil der Summe zu installieren. Nämlich wie folgt:
Doch jetzt weiter mit
Einleitung
Der Vorbeugende Brandschutz ist wohl eine der Disziplinen, die immer wieder vergessen werden. Erst nach spektakulären Brandereignissen und Verlusten wird er wieder ins Bewusstsein gerufen. Nicht ausgeschlossen sind hier auch Baudenkmäler. Einige wenige Beispiele von spektakulären Bränden in Baudenkmälern und historischen Bauten in Europa aus den letzten Jahren sind in der Tabelle 1 erfasst.
Tabelle 1: Ausgewählte Brände in Baudenkmälern in Europa.
Brandobjekt | Datum / Ursache | Verluste / Schäden |
Windsor Castle, London / GB | 20.11.92 / El. Gerät | Kapelle, Bankettsaal, Brunswik-Turm |
Hofburg, Wien / A | 27.11.92 / El. Kabel | Redoutensaal |
St. Martin-Kirche, Miedzyrzecz / PL | 26.01.93 / El. Leuchte | Holzkirche (16.Jh.) |
Kapellbrücke, Luzern / CH | 18.08.93 / (Boot) | Holzbrücke (14.Jh.), 65 Bildtafeln (17.Jh) |
Kathedrale, Esztergom / H | 5.09.93 | Dachstuhl |
Parlamentsgeb., Rennes / F | 4.02.94 | Dachgeschoss / Wasserschäden |
Stadtkirche, Kemberg / D | 8./9.11.94 / Fahrlässigkeit | Cranach-Altar (16.Jh) / Rußschäden |
Oper "La Fenice", Venedig / I | 29.01.96 / Brandstiftung | Opernhaus ausgebrannt |
Dom, Turin / I | 12.04.97 / Brandstiftung | Guarini-Kapelle mit Kuppel (17.Jh.) |
Palais de Chaillot, Paris / F | 23.07.97 / Dacharbeiten | Dachstuhl / Wasserschäden |
Truman-Villa, Potsdam / D | 25.09.99 / Brandstiftung | Innenausstattung, Trumans Büro |
St.Martin-Kirche, Göttingen / D | 7.11.99 / El.Gerät | Orgel (16.Jh.), Innenausstatt. / Rußschäden |
Salvatorkeller, München / D | 27.11.99 / Brandstiftung | Vollständig ausgebrannt |
In Kulturdenkmälern ist der Brandschutz deswegen besonders wichtig, weil die durch Feuer, Ruß und Löschwasser zerstörten Kulturgüter für immer verloren sind. Sie können in ihrer Originalsubstanz nie mehr wiederhergestellt werden. Es ist geradezu typisch für Baudenkmäler, dass ihre Originalbausubstanz die Brandentstehung und vor allem die Brandausbreitung begünstigt und einen Rettungs- und Löscheinsatz sehr erschwert.
An Baudenkmälern, die nicht mit Brandschutzeinrichtungen ausgestattet sind, wird auch die heutige moderne und schlagkräftige Feuerwehr oft wenig Chancen haben. Ein Lösch-, Rettungs- und Bergungserfolg sind nämlich nur dann möglich, wenn der Brandherd schnell erreichbar ist und sich nicht weit ausdehnen kann.
Was sollte dafür getan werden?