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Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
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DIE ZEIT 24/01: Verflixte Isolation - Probleme in Energiesparhäusern +++ DIE ZEIT, 13.09.07: Wärmedämmung - Wer soll das bezahlen?
27.10.06: DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser
20.3.08: WELT: "Teure Dämmung lohnt oft nicht - Klimaschutz: Eigenheimbesitzer können bei Umbauten eine Ausnahmegenehmigung erwirken" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
2.3.08: WELT am Sonntag/WAMS: "Der Schimmel breitet sich wieder aus. - Starke Dämmung in Neubauten und falsches Lüften führen schnell zu Parasitenbefall" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
Der Schwindel mit der Wärmedämmung- Kapitel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verpilzte Wärmedämmung Mineralwolle Wärmedämmung? Aufsteigende Feuchte? Feuchte/Salz? Schwitzende Fenster Isolierfenster Fenster schwitzen? Schimmelpilz Schimmelpilz wuchert?





Die Temperierung der Gebäude-Hüllflächen 24
Temperierung Start - Kapitel 1 - Referenzschreiben eines Lesers zum Temperiereffekt 2 - Seit wann gibt es Temperierung? / Die Sauerei mit der Kirchenheizung 3 - Richtig oder falsch Heizen in der Kirche - Orgeln und Heizung 4 - Strahlungsgeschichtliches 5 - Der Umschwung pro Temperierung 6 - Wie funktioniert Temperierung? / Wirkprinzip Wärmestrahlung / Trocknungseffekt / Wärmeverlust: Konvektion kontra Strahlung 7 - Sachverständigengutachten über die Mängel der Temperieranlage (Auszug) / Gesetzgeber zur Anwendung EnEV bei Strahlungsheizung - Auslegungsfragen 8 - Energieverluste? Zur Dämmung temperierter Wände / Neon-Analogon 9 - Feuchte und Temperatur an der Wand 10 - Schwedenofen, Kachelofen, Lüftungsanlage + Klimaanlage - Vorhof zur Hölle? 11 - Temperiererfolg gegen feuchte Wände und nasse Mauern / Trockenlegung 12 - Großraum, Schloß, Kirche, Saal: Übliche Fehleinschätzungen und Kaputtsanierung 13 - Temperieren im Großraum - Kirche, Saal und Halle 14 - Temperierung und Hygiene 15 - Bauteilkorrosion als Folge des Warmluftstroms - Wartungsintervalle und Heiztechnik 16 - Temperierung mittels Rohr oder Kleinkonvektor/Sockelleiste/Heizleiste/Fußleistenheizung 17 - Projektbeispiele / Schloß Veitshöchheim 18 - Einbau von Temperieranlagen - Technische Hinweise 19 - Konfiguration und Bemessung der Temperieranlage 20 - Strahlungsheizung und Fensterkonstruktion 21 - Prof. Dr. Claus Meier: Glas und die elektromagnetische Strahlung / Die Tragödie der Strahlung in der Heiztechnik - Humane Strahlungswärme 22 - VDI-Richtlinien, DIN-Norm und falsche Prüfberichte 23 - Energieerzeugung und Wirtschaftlichkeit - Probleme der Ökoenergieen 24 - Erhaltung und/oder Umbau bestehender Heizsysteme / EnEV-Befreiung gem. § 25, Nachtabsenkung, Glas+Strahlung, Brennwert-Technik 25 - Bauwerkstrocknung nach Überschwemmungs- und sonstigen Durchfeuchtungsschäden / Weitere Informationen

Erhaltung und/oder Umbau bestehender Heizsysteme / Die Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV gem. § 25 (bis 2007 § 17) EnEV

§ 9 EnEV fordert für die "Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden":

"(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben."

Doch wer das wirklich macht, verstößt gegen die EnEV, und das ist strafbar. Wenn Ihnen das Ihr Heizungsbauer, Heizungsplaner, Heizungsverkäufer oder sonstiger Berater nicht sagt, könnte das vorsätzlicher Betrug sein.

Fakt ist nämlich, daß alle üblich gewarteten und vom "Schlotfeger" turnusmäßig abgasgeprüften Kesselanlagen meist die Grenzwerte einhalten, es sei denn, ihre Bauart läßt das nicht zu, was zur Ausnahme gem. 1.BImSchV § 11 (2) führt, soweit sie ordentlich betrieben werden (wofür die Rußzahl 0 spricht). Sie sind bei ca. 10-13 Prozent Abgasverlust.

Ein neuer Kessel mag das wenige Prozent verbessern, die Schein-Argumentation betr. besserer Dämmung, weniger Stillstandszeiten und dergleichen können wir uns schenken. Sie brauchen doch Ihre Wärme, damit Sie es behaglich haben. Das ist der Maßstab. Und rauf und runter drehen am Heizkessel wg. Nachtabsenkung usw. ist nachteilig. Was an der Haushülle nächtens kühlt, muß ja mit vermehrtem Aufwand und betriebsbedingt äußerst unwirtschaftlich wieder nachgeheizt werden.

Hierzu einige Zitate:

www.politikforum.de/forum/showthread.php?threadid=83470

www.ahok.de/dt/Nachtabsenkung.html

"Die Wärmezufuhr muss zwingend genauso groß sein, wie die Wärmeabgabe, sonst wird die Anfangstemperatur nie wieder erreicht. Anders gesagt: Genau die Wärmemenge, die nachts durch die Wände abgegeben wird, muss wieder zugeführt werden, damit am nächsten Tag die Innentemperatur des Vortages wieder erreicht wird.
--------------------------------------------------------------------------------
Um die Einsparung von Heizkosten durch Nachtabsenkung zu bestimmen, muss man also nur die Wärmeabgabe berechnen, denn die Wärmezufuhr ist genau gleich groß!

"Bleibt die Heizung aus, spart man Energie" - das ist der Trugschluß.

Denn auch wenn die Heizung nachts Pause macht - die Wärmeabgabe setzt sich nahezu unvermindert fort. Dabei ist der Wärmeübergang proportional zur Temperaturdifferenz. Solange es drinnen noch wärmer ist als draußen, wird Wärme abgegeben, und zwar umso schneller, je größer das Temperaturgefälle von drinnen nach draußen ist.

Aufheizphase
Wenn die nächtliche Auskühlung nach einer Nachtabsenkung, so gering sie auch sein mag, morgens in ein oder zwei Stunden von der Heizung kompensiert werden soll, muss eine wesentlich höhere Vorlauftemperatur gefahren werden, als ohne Nachtabsenkung erforderlich wäre. Je nach Heizkessel und Heizkörper bewirkt das einen niedrigeren Wirkungsgrad. Höhere Vorlauftemperatur heißt eben auch höhere Abgastemperatur und mehr Verluste.
Wie schnell sind dadurch die 3% nächtliche Einsparung wieder verspielt!

Feuchte Wände
Bei der absichtlichen(!) Auskühlung der Außenwände während der nächtlichen Temperaturabsenkung wird u.U. irgendwann unnötigerweise die Taupunkttemperatur unterschritten. Feuchtigkeit setzt sich auf und in den Außenwänden ab. Auf der Wand führt das zu Schimmelbildung und in der Wand zu einer stark verringerten Isolationswirkung. Die Wärmeverluste steigen, die Wand kühlt noch weiter ab, es bildet sich noch mehr Feuchtigkeit, die Verluste steigen weiter usw. ..."



Und sehr schön auch die Quellenverarbeitung, aber auch Erfahrungsmitteilung von Dipl.-Ing. Thomas Göhler im Gespräch mit einem "Energiesparwilligen":

"„Na klar- ich will ja Heizkosten sparen. Ich drehe abends ab und früh wieder rauf.“

„So, so! Sie fahren also mit Ihrem Auto auch energiesparender im Stop & Go-Betrieb? Nicht! Wieso machen Sie das dann bei dem Fahren Ihrer Heizung so? Blöd nur, dass das II. Thermodynamische Gesetz dieser Erwartung des Energiesparens mit dieser Methode entgegen steht.“

Ek = ½ m * v²

Nun erläutere ich, daß die Energie, die durch Stop&Go scheinbar gespart wird unvermeidbar wieder ins Bauwerk hinein muß. Allerdings - und das ist entscheidend - nicht linear, sondern mit quadratischer Zunahme des Energieaufwands! Diesen Test habe ich natürlich schon selbst gemacht, denn auch ich habe früher ja diesen Blödsinn kritiklos geglaubt. Seitdem ich aber die Heizung konstant durchlaufen lasse, hat sich mein Energieverbrauch um mehr als 10% reduziert. Gut, daß es dabei gerade zwei vergleichbare Winter gab. Im Wohnzimmer war sogar die Ersparnis bei 1/3.

So langsam wechseln jetzt die Fronten.

„Das sehe ich ein. Aber wieso wird dann so was sogar vorgeschrieben, wenn man mit Dämmung, Nachtabsenkung, luftdichten Baracken kein Geld spart ?“, fragte mich der Berater.

Nun bin ich in meinem Element:

„Das sollen Sie ja auch damit gerade nicht - Geld sparen. Sie sollen investieren und sich verschulden dafür - möglichst über eine Generation, also mindestens 20 Jahre. ..."

aus: Das Dämmstoff-Paradoxon (PDF)

Hier dann noch die interessante Stellungnahme zur Nachtabsenkung von Dipl.-Ing. Architekt Christoph Schwan aus seiner Petition gegen eine (frühere) EnEV-Novellierung:

"7) Keine Energieeinsparung durch Nachtabsenkung
Das II. Thermodynamische Gesetz steht der Erwartung, dass durch eine Nachtabsenkung bei Zentralheizungsanlagen Energie eingespart werden könne, als unüberwindliches Hindernis entgegen. Diejenige Energie, die durch abgesenkten Nachtbetrieb eingespart wird, muss unvermeidbar am Ende der Nachtabsenkung wieder ins Bauwerk eingeleitet werden. Da die energetischen Prozesse nach der kinetischen Wärmetheorie zu behandeln sind, für die die Gleichung

Ek = ½ m * v²

gilt, nimmt der morgendliche Energieverbrauch beim Aufheizvorgang sogar quadratisch zu. Die Erfahrung bestätigt dies, weil gleichmässig gefahrene Heizanlagen den geringsten Energieverbrauch haben.

Bei den von der EnEV offenkundig favorisierten hochgedämmten Leichtbauweisen ist ausserdem eine Nachtabsenkung von Heizanlagen schon deshalb nicht möglich, weil sie wegen des geringen Wärmespeicherungsvermögens in kürzester Zeit auskühlen und bei Anheizvorgängen schwerwiegende Tauwasserschäden unvermeidlich werden. Derartige Tauwasserschäden sind sogar bei Massivbauweisen bekannt, bei denen die Nachtabsenkung als Nachtabschaltung praktiziert wird. Die hierdurch ausgelöste Durchfeuchtung der Umschliessungswände führt sogar zu einem zusätzlichen Energieverbrauch wegen der drastisch erhöhten Wärmeleitfähigkeit durchfeuchteter Wände.

Beweis:
Messergebnisse von Cammerer über die Veränderlichkeit der Wärmeleitung bei wechselnden Feuchtigkeitszuständen."

Was die Abgasverluste im Kamin betrifft - je wärmer der alte Kamin, umso mehr Wärme gibt er im Gebäude ab, umso weniger Zuheizbedarf besteht und obendrein umso länger hält das den Schlot bautechnisch in bester Ordnung: mangels Kondensateintrag aus Rauchgasen in unterkühlte Kaminzüge versottungsfrei und ohne ausgefrorene Fugen und Steine am Kaminkopf.

Und schließlich kommt doch die "alte" Kessel- und Heizleitungsabwärme in aller Regel Ihrer Hausbehaglichkeit zugute. Sie müssen ja nicht gegen vereiste Heizräume anheizen. Alles ogo und echt Energie sparend, oder? Das vergleichen Sie mal mit den frechen Falschaussagen, die hier die Verlustbehauptungen und Energiesparversprechungen unterstellen! Alles Lug und Trug, durch nichts praktisch erwiesen. Und ein Gewimmere, Gebärme und Gemaule, wenn Sie den übel gesonnenen unter den "EnEV- und Heizungsfachleuten" diesbezüglich mal auf den Pelz rücken und ehrliche Auskünfte abfragen.

Außerdem ist es zwar eine Auszeichung für die Überzeugungskunst der Heizkesselindustrie / der Heizungshersteller, der Regelungsproduzenten und der daran ebenfalls profitierenden Heizungsbauer, den geizerblindeten Kunden - der als Autofahrer doch ganz genau weiß, wie er bei der Stop-and-Go-Fahrweise viel mehr Sprit verbrezelt als bei stetiger Fahrweise - durch Märchen zum Kauf nachtabsenkender Technikblödeleien zu animieren - zum Energiesparen selber trägt so ein preistreibender Humbug jedenfalls nichts bei. Eigentlich unfaßbar, wie "Experten" ihre ahnungslosen Kunden foppen können, wenn es ums Sparen geht. Das ist nur noch durch den Verkauf von Solaranlagen jeglicher Bauart zu toppen.

Machen Sie doch mal den Wahrheitstest und lassen Ihren Heizi die behaupteten Ersparnisse schriftlich garantieren. Aber bitte einen Eimer Wasser bereitstellen, um ihn aus dem folgenden Ohnmachtsanfall wieder zu erwecken!

Nehmen wir also an, sie würden - ein Ding der Unmöglichkeit - durch eine neue Heizung 0 Prozent Abgasverlust erreichen. Das hieße, Sie sparen jedes Jahr von 1.000 EUR für das teure Öl 100 EUR. Der neue Kessel kostet min. 5000 EUR, zzgl. Entsorgung Altanlage und Umbaukosten an der Kaminanlage von mehreren 1.000 EUR. Wie wollen Sie das mit den Einsparungen refinanzieren? Nach 10 Jahren sparen Sie bestenfalls 1000 EUR und können damit einen Kredit von ca. 650 EUR bedienen. Haben Sie bisher 2000 EUR auf der Heizkostenrechnung stehen, wären es 1300 EUR Kredit. Am Sankt Nimmerleinstag haben Sie es dann vielleicht geschafft, Sie Dummerle. Lesen Sie mal, was Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier zum Thema schreibt:

Nun könnte man meinen, na ja, der Professor Meier und der Fischer, die als Fundamentalstänkererer bekannten Outlaws der Energiesparbewegung sind doch immer nur dagegen, in Wahrheit funktioniert doch alles bestens und die Werbeaussagen der Brennwertler beschreiben die Einsparpotentiale vielleicht sogar zu zurückhaltend. Doch wie läßt sich dann diese Zuschrift eines Beratungskunden (Dipl.-Kaufmann!) erklären, die mich am 8. Juni 2009 erreichte?:

Noch ein paar heiztechnische Fakten, die Brennwertfans vielleicht interessieren könnten:

Damit der Brennwerteffekt eintritt, muß die Rücklauftemperatur möglichst niedrig sein um dann am Kessel die Kondensation und damit den Brennwertnutzen aus den wärmeren Kesselabgasen auszulösen. Damit hier ein nutzbarer Effekt auftritt, muß folglich auch die Vorlauftemperatur schon niedrig gehalten werden. Das setzt aber voraus, daß zum einen teure Heizflächen maximiert werden - sei es als überdimensionierte Heizkörper, als träge und ineffizient-energievernichtende Fußbodenheizung oder Wandheizung.

In supergedämmten Nullenergiehäusern soll ja nun kaum zugeheizt werden müssen - da könnte der Brennwertkessel mit seiner lauwarmen Brühe passen, soweit teure Flächenheizsysteme installiert sind.

Wenn nun aber die Werbebotschaften der Dämmstoffindustrie und ihrer angeschlossenen Verkäufer in der Energieberaterbranche, den Planern und dem Handwerk nicht aufgehen, und doch ordentlich zugeheizt werden bzw. im gaaanz normalen Haus im bitteren Winter, ist der Brennwerteffekt futsch. Aus dem Ratgeber des Heizkörper- Herstellers Zehnder "Niedertemperatur-Heizkörper für Brennwertkessel und Wärmepumpen" 2009, s. 12 geht folgende Problemlage hervor:

" Praxisfall: Bei einer bestehenden Altanlage wurde ein herkömmlicher Öl-Kessel durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt, aber die Kompaktheizkörper belassen. So ließ sich aber kein behagliches Raumklima erzeugen. Nach Anheben der gesamten Heizkurve stieg zwar die Raumtemperatur, doch im Rücklauf erfolgte keine Kondensation der Abgase mehr, was Brennwerteffekt und Energieeinsparung zunichte machte."

Nun mußten entsprechend gigantische Spezialheizkörper her, die die Investitionskosten weiter verteuerten und die angebliche Rendite noch weiter zum Absturz brachte. Mein Tipp deswegen:

Mit unverfälschter Vollkostenbetrachtung und Wirtschaftlichkeitberechnung jede angebliche Energiesparmaßnahme vor der Beauftragung auf den Prüfstand. Entspricht übrigens dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. Energieeinsparungsgesetz EnEG § 5, wonach Energiesparmaßnahmen wirtschaftlich sein MÜSSEN! Wieviele Energiespartrickser mögen aber unterwegs sein, die dem armen Bauherrn unwirtschaftlichsten und damit gesetzeswidrigen Energiesparplunder andrehen? Sie raten.

Nicht wundern darf man sich auch in den Leichtbauhäusern, die heutzutage der Pappendeckelstandard sind, wie dolle laut die Anlagentechnik des Brennwertkessels wummert und oft das ganze Haus in scheppernde Resonanz versetzt. Brenner, Pumpen und Ventilatoren sind ja nicht gerade leise Flüsterer.

Die Mehrkosten wegen der Versottungsgefahr im Kamin, da die hineinventilierten kühlen Brennwertkessel-Abgase im noch kühleren Kamin restlich abkondensieren - sprich ein Kamineinsatz aus Kunststoff, Edelstahl, Glas oder Keramik als Pflicht-Nachrüstung im Altbau - sind ebenfalls einzukalkulieren.

Wenn man nun Öl im Haus hat, könnte man die teure Umrüstung auf ein gasversorgtes Gas-Brennwertgerät vielleicht sparen wollen und auf Öl-Brennwertnutzung umsteigen. Doch dazu mß man meist auf teureres schwefelarmes leichtes Heizöl umsteigen und braucht ein teureres Brennwertgerät aus Hochleistungswerkstoffen - wegen der wesentlich aggressiveren Abgase des Heizöls im Vergleich zum Gas. Während nun das Gas-Brennwertgerät stufenlos an den Heizbedarf angepaßt werden kann, ist das Beimölbetriebenen Brennwertkessel nicht möglich. Bestenfalls gibt es eine zweistufige Regelung bzw. zwei Leistungsstufen. Damit verbunden sind häufige Taktungen in der Übergangsperiode, höherer Schadstoffausstoß und Geräuschpegel. Außerdem startet die Brennwertausbeute beim Öl-Brennwertkessel erst ab 47 Grad Celsius gegenüber 55 Grad Celsius beim Gas-Brennwertgerät. Für normale Heizkörper-Wärmeverteilung ist das eindeutig zu wenig, da müssen teurere Systeme wie Fußbodenheizung oder Wandheizung her. Obendrein kostet der Öl-Brennwertkessel um bis zu ca. 2.000 EUR mehr als ein Gas-Brennwertkessel. Mit dem im langjährigen Trend etwas billigeren Heizöl kann man das sehr vielleicht wieder ausgleichen.

Fazit ist auf jeden Fall, daß die an allen Ecken und Enden anfallenden Mehrkosten für die Brennwertnutzung insgesamt kaum jemals wieder hereinzusparen sind. Detaillierte Vollkostenanalyse ist also sehr empfehlenswert, wenn der Bauherr wirklich sparen und nicht nur auf grauenhafte Lügen der Heizungsbranche hereinfallen will.

Ganz besonders dreiste Schlotfeger ziehen nun im staatlichen Auftrag in bester Tradition der Blockwarte (bekommen sie bald zusätzlich zu ihrer schwarzen Uniform den Ökoterror-Totenkopf verliehen?) durch die Lande und machen mittels ihrer bußgeldbezwungenen "Bescheinigungen" und "Mängelmeldungen" den verängstigten Hausbesitzern weis, ihre alten Heizanlagen müßten teuer erneuert werden oder ganz sinnloserweise nachgerüstet werden mit heiz- und energiespartechnisch meist blödsinnigen Temperaturfühlern und Zeitschaltuhr (die den sparsamen Konstantbetrieb in energieverschwendenden Absenk- und übermäßigen Aufheizbetrieb verschlechtern!!!).

Müssen Sie eben nicht, da dann der bei Unwirtschaftlichkeit anzuwendende Befreiungstatbestand gem. § 25 (bis 2007 gleichlautend § 17) EnEV greift:

"§ 25, Befreiungen
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."


Im Klartext: Bei erwiesener Unwirtschaftlichkeit irgendwelcher EnEV-Aufwendungen im Alt-und Neubau: Befreiung!

Wenn sie zur ordnungsgemäßen Betriebsweise eben etwas höhere Abgas"verluste" mit wohltätigster Wirkung für die Hauswärme und Baukonstruktion aufweisen, kommt wieder die BImschV-Ausnahme ins Spiel.

Und das verschweigt die schwarze Zunft - seit 1.10.2009 im EnEV "§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters" als Öko-Blockwarte geadelt, die sie bei "Verstössen" gegen den staatlich induzierten Ökoscheiß nicht nur bei der Heizung, sondern auch im Rest ihres Eigenheimes bzw. Mietshauses bei der Filiale des Reichssicherheitshauptamts an der unteren Bauaufsichtsbehörde anschwärzen und sie damit zur Verhängung extremer Geldbußen für angebliche "Ordnungswidrigkeiten" gem EnEV § 27 i.V.m. EnEG § 8: 5.000, 15.000 bzw. 50.000 EUR durch die Behörde mit folgender irre teurer Zwangsstyroposrisierung ans Messer liefern - ihren für diese üble Nachricht abkassierten (!) Kunden. Pfui Deibi! Vielleicht fällt das alles sogar unter StGB § 240 - "Nötigung"? Urteilen Sie selbst:

Eine solche verwerfliche Benachteiligung der Verbraucher und Abnötigung ihres sauer Ersparten, wie sie nun die schwarze Zunft nach meiner Erfahrung in eingeübter Patzigkeit vornimmt, kann unser braver Verordnungsgeber bestimmt nicht wollen und natürlich niemandem zumuten. Die EnEV schrieb er ja bestimmt nur, weil es ihm eben Spaß machte, die für uns und von uns und durch uns verbeamtete und gewählte semigöttliche Administration wieder mal ein paar Jahre zu beschäftigen. Sonst kommen die nämlich vielleicht auf dumme Gedanken. Deswegen hat er - gezwungen durch entsprechende Paragrafen in dem EnergieEinsparGesetz EnEG - die gesetzliche Rechtsgrundlage/Ermächtigungsgrundlage für die Energieeinspar-VERORDNUNG (nicht Gesetz!!!) - gaaaanz weiiiiiiiiiiit hiiiiiiiinten kluge Ausnahmeregelungen in der EnEV versteckt, die findige Köpfchen (und Ihnen als alter Heizkesselbesitzerfuchs ist nur das Beste gerade gut genug!) für Sie in den Paragrafen 24 und 25 finden und die Sie mit allem Recht der Welt beanspruchen können. So kommen Sie um die vermaledeite Wärmedämmung mit Dämmstoffen, die gar nicht dämmen und sonstige angebliche Energiesparmaßnahmen, die gar keine Energie sparen sondern nur Ihr schönes Geld kosten, herum. Vielleicht auch um diesbezüglich unsinnigste Mieterhöhungen und Baukosten, wenn Ihr Vermieter oder Ihre Eigentümergemeinschaft solch wirkungslosen Blödsinn auf Ihre Kosten beschließen oder veranlassen wollen.

Was sagt nun das EnEG zur Energiesparerei? Hier das entsprechende Zitat (Unterstreichungen KF), aus dem hervorgeht, daß alle! unwirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen - nach meiner Erfahrung also quasi alle handelsüblichen! - ein krasser Gesetzesverstoß sind und eigentlich als solche geahndet werden müßten - wenn es nur einen Kläger gäbe:

"EnEG § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen

(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen."


Im Falle der Baudenkmäler ist es meist relativ einfach und kostengünstig, eine Ausnahme gem. § 24 zu beanspruchen, da helfen schon die Denkmalbehörden mit dazu. Fälle mit "anderen Maßnahmen" setzen wohl wieder etwas gutachterliches Geschick voraus, da erscheint die meist greifende Befreiung gem. EnEV § 25 wohl günstigere Voraussetzung zu bieten. Auch wenn diese je nach Fallgestaltung und Umfang der im Einzelfall zu erstellenden Nachweise zur Inanspruchnahme der Befreiung (als da sind: 1. Gegenüberstellung Wärmebedarf und Energiekosten mit und ohne EneV-Erfüllung - alternative Wärmebedarfsberechnung mit Energiekostengegenüberstellung; 2. Kostenschätzung der Mehrkosten für die Umsetzung der EnEV-Vorschriften; 3. Wirtschaftlichkeitsberechnung / Amortisationsberechnung / Kosten-Nutzen-Analyse durch Gegenüberstellung und Bewertung der fiktiven Ersparnisse durch EnEV und deren verzinsten Kosten) durchaus bis zu 1.000 EUR und mehr betragen können. Hier mal der Wortlaut des § 24:

EnEV § 24 Ausnahmen


(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.

Dabei gilt für die Befreiung in Bayern (mir vorliegendes Schreiben des bayer. Landratsamtes XY vom 20.09.2005 - Auszug):

Götz Wiedenroth Karikatur: Energiepass-Weltklasse - CO2-Einsparung durch Maximaldämmung - Schimmelpilzbefall in Wohnung
© Götz-Wiedenroth-Karikatur: Klima-Kamikaze (durch Energiepass-Weltklasse):
"Ich habe mich zur CO2-Einsparung für Maximaldämmung entschieden - Für die Schimmelpilze in dieser Wohnung hat sich das Klima schon total verbessert!"

Wenn die Paragrafenerfüllung also unwirtschaftlich wird, und das wissen Sie nun, dürfen Sie die Ausnahmetatbestände zur Vermeidung von energieverschleudernden und deswegen umweltschädlichen Unwirtschaftlichkeiten beanspruchen und Ihr schönes Geld sparen. Das gilt selbstverständlich auch fürdie energetisch, wirtschaftlich, technisch und hygienisch nachteiligen "Dämmstoffe". Sie können trotz aller Rechentricks die außen und innen immer maßgebliche Wärmestrahlunggar nicht dämmen nicht besser dämmen als Massivbaustoffe und deswegen keinesfalls die errechneten Energiemengen sparen - weder am Dach, unter dem Boden, über der Decke, vor dem Fundament noch vor oder hinter Ihrer Hausfassade. Sogar mit einer Berechnung gem. Norm und Gegenüberstellung des angeblichen Einspareffekts mit den dafür aufzuwendenden Zusatzkosten ist es meist ein Leichtes, die krasse Unwirtschaftlichkeit der EnEV-Dämmung nachzuweisen. Damit ist die Anspruchsvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung gem. § 25 EnEV gegeben, die Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen gem. ZVEnEV/AVEn genügt in Bayern, um die Befreiung zu erteilen. Das kostet vergleichsweise wenig und spart Ihnen die teure EnEV-Erfüllerei durch sinnlosen Verbau nutzlosester Dämmstoffe, irrer Wärmeschutzfenster, überflüssiger und zweckloser Heizkesseltauscherei bzw. Nachrüsterei, Zwangsgelüfte mit neuerdings zusätzlich teurer Wartungspflicht usw.. Ein treuhänderisch tätig werdender Berater und Planer muß Sie unbedingt - Ihr unabdingbares Recht! - darauf hinweisen.

Doch viele machen sich aus der EnEV ein dreist-fieses Aufklär-Späßchen und seifen Sie damit heimtückisch in etwa wie folgt ein (sinngemäßer Auszug aus Energieberater-Webseite - selbstverständlich ohne die in Klammern stehenden Erläuterungen meinerseits):

"Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 hat die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude nochmals drastisch erhöht (ohne den meist anzuwendenden Befreiungsparagrafen 25 anzutasten, der bei allen unwirtschaftlichen - sich nicht in 10 Jahren refinanzierenden / amortisierenden Energiesparmaßnahmen anzuwenden ist und dessen Anwendung jeder von Ihnen beauftragte Planer plichtgemäß zur Vermeidung Ihrer Schadensersatzforderung zu prüfen und Ihnen das Prüfergebnis mitzuteilen hat):

Sind z.B. durch Änderungen an der wärmeumfassenden Gebäudehülle mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche betroffen (was nicht für Putzreparaturen gilt, selbst wenn sich im Laufe der Sanierung mehr als 10 Prozent Erneuerungsbedarf ergibt), müssen die Maßnahmen streng nach und unter strikter Berücksichtigung der EnEV 2009 (und immer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. EnEG § 5 und der entsprechenden Befreiung gem EnEV § 25) durchgeführt werden.

Die Mißachtung dieser verschärften Vorgaben bei Planung und Ausführung (löst im Falle verfehlter Wirtschaftlichkeit einen Schadensersatzanspruch des geschädigten Auftraggebers aus, das heißt, daß der wirtschaftlich entstandene Schaden - die Fehlinvestition in unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen - als Schadensersatz seitens des die unwirtschaftliche Planung verschuldenden Auftragnehmers an den geschädigten Auftraggeber zu zahlen ist) ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden (was aber noch nie vorgekommen ist, da der Vollzug der EnEV seitens der dafür zuständigen unteren Baugenehmigungsbehörden dank fehlender Personalkapazitäten meist weder die Prüfung geschweige denn die Ahndung bzw. Sanktionierung von Verstößen gegen die EneV zuläßt)!

Als (von Ihnen wirklich ganz) unabhängiger Energieberater erstelle ich (mit Hilfe meiner Industrieberater, von denen Sie nichts wissen müssen und sollen) ganzheitliche (und immer kraß unwirtschaftliche, oft auch Baupfusch und Gesundheitsschäden provozierend) Energiekonzepte für Bestandsgebäude (von deren Baukonstruktion und Bauphysik ich sowieso nichts verstehe) und Neubauten (die ich nur auf dem Papier beherrsche, ansonsten erledigen das meine ebenfalls der Industrieberatung zu Ungunsten des Bauherren verpflichteten Fachingenieure und eben meine Industriefreunde/Pharmareferenten), und helfe bei der Antragstellung für KfW-Förderkredite und Zuschüsse (und lade zu kostenlosen Vortragsabenden, auf denen ich mit dreisten Erläuterungen und bunten Beispielen von schon hereingelegten ahnungslosen Bauherren auf Bauernfang gehe).

Ich überwache für Sie die (im Sinne der Industrienormen, sonst aber gewiß nicht) mängelfreie Ausführung der Arbeiten - Preis nach Absprache (und grundsätzlich unter HOAI-Mindestsätzen, da ich den Rest von meinen Industrie- und Handwerkspartnern zugesteckt bekomme, deren Produkte und Leistungen ich - selbstverständlich ohne, daß Sie etwas davon mitbekommen - auch in Ihrem Bauvorhaben mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln manipulativ zu Ihren Lasten und auf Ihre Kosten begünstige)."


Es gilt also wie immer: Trau, Schau, Wem?

In Baden-Württemberg ist die Befreiung von den Anforderungen der EnEV anders geregelt - es gilt die "Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) vom 6. Mai 2003". Dort ist im § 6 Ausnahmen und Befreiungen geregelt (hier weitere befreiende Energiesparinfo):

"Zuständige Behörde nach § 17 [seit 2007 § 25] EnEV ist die oberste Baurechtsbehörde." Sie ist am Wirtschaftsministerium in Stuttgart angesiedelt. Die Befreiung ist unter Angabe der Gründe für das Vorliegen der Voraussetzungen der Befreiung gem. den entsprechenden Anforderungen der EnEV (unzumutbare Härte, Nachweis z.B. durch Wirtschaftlichkeitsberechnung) zu beantragen. Der Bescheid ist gebührenpflichtig, angewendet wird ein Stundensatz von knapp 60 EUR, je nach Bearbeitungsaufwand können mehrere 100 Euro Gebühr anfallen. Zusätzlich zu den Antragskosten, die bei dem Antragsteller je nach Zuziehung eines kompetenten Sachverständigen anfallen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß auch Sachverständige aus anderen Bundesländern - z.B. Bayern - als Sachverständige im Antragsverfahren anerkannt werden.

Wiederum anders ist die Regelung in anderen Bundesländern. So ergibt sich beispielsweise aus dem durch das Innenministerium von Schleswig-Holstein veröffentlichten "Erlass vom 10. Oktober 2002 - IV 653 - 134.212: "Überwachung der Einhaltung der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung - GlNr. 7514.3" - sinngemäß, daß die unteren Bauaufsichtsbehörden die von den in Betracht kommenden Sachverständigen vorzulegenden Anträge auf Ausnahme bzw. Befreiung gem §§ 24, 25 EnEV zu entscheiden haben. In der "Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Energieeinsparungsgesetz vom 27. September 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 210)" heißt es dazu:

"§ 1 Untere Bauaufsichtsbehörden
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind zuständig für
1. die Durchführung der Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085), soweit Rechtsvorschriften keine andere Behörde oder Stelle für die Überwachung der Anwendung und der Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung bestimmen ..."


Entsprechend regelt in Niedersachsen die "Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (DVO-EnEV) vom 27. Januar 2003" das Verfahren (§§ 16, 17 ab 2008: 24, 25):

"§ 3 Ausnahmen und Befreiungen
(1) 1 Wer
1. eine Ausnahme nach § 16 Abs. 2 EnEV oder
2. eine Befreiung nach § 17 EnEV wegen einer unbilligen Härte infolge eines unangemessenen Aufwandes beantragt,
hat das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen durch das Gutachten einer oder eines Sachverständigen nach § 1 Abs. 1 nachzuweisen.
2 § 1 Abs. 2 gilt entsprechend."


Im § 1 wird Bezug genommen auf die Niedersächsische Bauordnung, Sachverständige sind demzufolge die als Entwurfsverfasser zugelassenen Architekten bzw. Kammermitglieder der Niedersächsischen Architektenkammer und Ingenieurkammer (Bauingenieure).

Interessanterweise haben meine Rückfragen an Bauaufsichtsbehörden verschiedener Bundesländer ergeben, daß vom Recht auf Ausnahme und Befreiung so gut wie kein Gebrauch gemacht wurde (Stand 4/2008). Ob man daraus schließen muß, daß die "Entwurfsverfasser" ihre berufsrechtlich verankerten Pflichten als Treuhänder des Bauherren auch im wirtschaftlichen Sinn nur sehr eingeschränkt wahrnehmen und ihren Auftraggebern damit unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen zumuten, wage ich nicht zu entscheiden. Für die Gerichte dürften sich dadurch zukünftig bestimmt interessante Fallkonstellationen ergeben. Auf das einschlägige BGH-Urteil sei hier vorsichtshalber verwiesen:

BGH, Urteil vom 22.01.1998

Muß Architekt die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes optimieren?

BGB § 634 (Wandelung und Minderung nach Fristablauf), § 635 (Schadensersatz).

[IBR 1998, Architekten und Ingenieurrecht, S. 157]

Fazit: Entscheidend ist also die Wirtschaftlichkeit einer Baukonstruktion (Vermeidung übermäßigen Aufwandes). Ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, kann die Planung mangelhaft sein - mit allen Konsequenzen (Minderung des Werklohnes).

Oha!

Ach so, das Öl und sogar das Gas soll bald aus sein? Wer's glaubt, ist selber schuld. Und hat keine Ahnung von der abiotischen Entstehung der angeblich fossilen Energien, die nach dem alten Russen Michail Lomonossow, der anno dunnemals mal ein paar alte Baumstrünke aus einem Kohlenflöz rauslugen sah, irgendiwe aus der Biomasse gekrochen sein sollen. Hat er dann 1757 aufgeschrieben und alle leichtgläubigen Menschen waren froh, daß schon wieder ein Schöpfungsrätsel gelöst zu sein schien.

Kaufen Sie nun, was Sie sollen. Doch wenn es um Sparinvestitionen geht, darf man nicht mit dem Schinken nach der Wurst werfen. Also Vorsicht, vor der Kaufentscheidung lassen Sie sich die Einsparpotentiale bitte schriftlich geben. Dann können Sie bei entsprechend entfesselter Streitlust und Prozeßhanselei später den Heizungsbauer verklagen, wenn Sie auf den unwirtschaftlichen Kosten sitzen bleiben, weil der neue Einsparhit die dafür rausgeworfenen Kosten eben nicht so nebenbei hereinspart. Na gut, Sie können ja immer noch den Weltklimaretter geben ... ;-)

Im Bestand mit einer konventionellen Zentralheizung muß auch nicht alles rausgerissen werden, um die Annehmlichkeiten und energetischen Vorteile einer Temperieranlage zu erhalten. Diese Radikalerneuerung und Geldvernichtung bleibt den untreuen Sachwaltern des Bauherrn überlassen.

Bei üblichen Ausführungen haben die Leitungssysteme und Heizkörper durchaus lange Lebensdauer, das Heizwasser ist ja wenig korrosiv. Im Klartext kann eine bestehende Zentralheizung mit recht wenig Aufwand zu einer wärmestrahlungsintensiven Temperieranlage nach- und umgerüstet werden. Einige ergänzende Aufputz-Heizleitungen, um deren Abstrahlwirkung besser zu nutzen und die Außenwände vollflächiger zu temperieren, geringfügiger Umbau der als Zusatzheizflächen nutzbaren Heizkörper, fertig ist die Hüllflächentemperierung. Alte Gußheizkörper und Rippenradiatoren mit hohem Strahlungsanteil sind dabei sogar besonders vorteilhaft, neue "Radiatoren/Konvektoren" sind mit wenig Aufwand auf höheren Strahlungsanteil umzubasteln. Schade nur für das Auftragsvolumen der Heizungsexperten, das wird so natürlich radikal geschmälert.

Wenn es ums Wiederverwenden alter Heizungen geht, stoßen Bauherren gerne auf Schlechtredner. Sogar, wenn eine neue Heizzentrale drangehängt würde. "Man weiß doch nie, ob die alten Rohre noch taugen, ob die Heizkörper nicht schon massiv angerostet sind?" Wer steckt da schon drin? Aber: Man kann sehr wohl mal was reinstecken, nämlich eine Endoskopkamera, um selber nachzusehen, was Sache ist. Das kann viel Geld sparen.

Möglicherweise umweltschützerisch sinnvoll ist die Verbesserung der alten Heizzentrale:

Für Gebläsebrenner (nicht atmosphärische Brenner) auf Öl- und Gasbasis bringt die Nachrüstung eines Heizungs-Katalysators mit Abgas-Wärmerückgewinnung:

Bestenfalls ist also eine umweltfreundlichere - aber nicht wirtschaftlichere - Weiterverwendung der bestehenden Heizzentrale und die im Vergleich zur Kompletterneuerung kostengünstigere Umrüstung auf ein neues Kesselsystem machbar. Mehr nicht.

Problem: Der Planer und der Heizungsbauer müßten zur Minimalsanierung raten. Wer verzichtet aber gerne auf teure Maximallösungen? Wobei wir hier die auch gegebenen ÖKO-Vorteile gar nicht weiter diskutieren wollen. Welchen Hausbesitzer Marke "Schnäppchenjäger" interessiert schon wirklich der "Saure Regen", wenn er dafür in die eigene Tasche langen muß? ...

Heizungsmethode und Strahlungswirkung

Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier nimmt zur Frage der richtigen Heizungsmethode und sachgerechten Beurteilung der Strahlungswirkung wie folgt Stellung (Auszug aus einem Beratungsschreiben):


Energiesparseite mit weiterer Aufklärung
Hier können Sie im Detail nachprüfen, wie Umweltminister Siegmar Gabriel (in Fachkreisen als "Ökoschmerzbengel" verschrieen) mit seiner durch nichts belegbaren, aber lobbyistenfreundlichen "Meinung" der Bevölkerung weismacht, daß durch Dämmung wirtschaftlich was zu sparen wäre: Hammerharte statistische Energieverbrauchsdaten!

Hier weiter: Temperierung Kapitel 25









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