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Schimmel und Haussanierung: Schimmelpilzbefall durch und trotz Dämmung
Aus der Arbeit der Schimmelscharlatanerie
Inhaltsverzeichnis:
Kapitel [1 - Einführung] [2 - Fogging-Info] [3 - Das Schimmelgeschäft]
[4 - Schimmelsachverstand] [5 - Schimmel durch Wärmedämmung?]
[6 - Schimmelpilz und Medizin] [7 - Schimmel an der Wand - Ursache und
Beseitigung / Ratgeber und Leitfaden 1]
[8 - Schimmel an der Wand - Ursache und Beseitigung 2]
[9 - Schimmel an der Wand - Ursache und Beseitigung 3]
[10 - Schimmel an der Wand - Ursache und Beseitigung 4]
[11 - Schimmel an der Wand - Ursache und Beseitigung 5 ] [12 - Schimmel
an der Wand - Ursache und Beseitigung 6]
Schimmelsachverstand/Schimmel-Sachverständige & Schwachverstand, Schimmelgutachter und Schlechtachter [4]
Aus dem Tagungsbericht zum gemeinsamen Schimmelpilzsymposium von VBN (Verband der Bausachverständigen
Norddeutschlands) und BVS (Bundesverband ö.b.u.v. Sachverständiger) am 16.2.02 in Würzburg, Verf. Dieter
Warmbrunn aus: Der Sachverständige 4/02:
"Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske (Umweltbundesamt Berlin) führte ... aus:
"Im Umweltbundesamt häufen sich seit Jahren die Anfragen über Schimmelpilzbelastungen (die) zunehmend auch
in aus energetischen Gründen aufwendig abgedichteten Gebäuden auftreten. ... Nicht immer ist dieses Problem
nur durch eine Veränderung des Nutzerverhaltens (mehr aktives Lüften) zu vermeiden bzw. zu beseitigen."
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier referierte über "Schimmelpilz und die
bauphysikalischen Zusammenhänge". Er führte aufgrund seiner langjährigen Beobachtungen und Forschungen
aus, dass Feuchteschäden und damit Schimmelpilze und Algen wohl fast schon zum Standard eines "modernen" Hauses
dazugehören. ... meist beherrschen Irrtümer und Fehlinterpretationen die Szene - und die Bauschadensbehebung
feiert Triumphe. ... Mit der derzeitigen Entwicklung der Bautechnik (sind) neue Feuchte- und Schimmelpilzprobleme
sozusagen vorprogrammiert. ...
Bernd Walterscheidt aus Leverkusen, Richter am Amtsgericht Lüdenscheidt ("Schimmelpilz und Justitia") ...
kritisierte ..., dass viele Sachverständige mit ihren Untersuchungsmethoden und Beurteilungskriterien gerade bei
dem Schimmelpilz-Problem häufig "neben der Sache" liegen würden. Stichwort: DIN-Gläubigkeit.
... einem Mieter (kann aus Sicht der Rechtssprechung) nicht zugemutet werden:
das Halten einer Tagestemperatur von 22 Grad bei 5-6 maligem täglichen Lüften,
ein tägliches mehrfaches Stoßlüften und ein Halten der Raumtemperatur nicht unter 19 Grad auch
in den Schlafräumen, bzw.
die ständige Beheizung des Schlafzimmers auf 20 Grad Celsius oder
dass er sämtliche Möbel etwas 10 cm von der Wandfläche entfernt aufzustellen habe, um
Feuchteschäden zu vermeiden.
(Die in der Diskussion von Prof. Dr. Erich Cziesielski erhobene Forderung, Prof. Meiers Tagungsskript "als
"überholt" zur Seite zu legen" regte die Bauschadenssachverständigen zum "Nachdenken" an)
ob wir uns mit der gegenwärtigen "Dämmschichtdicken-Olympiade" und den "Superdichtungen der
Häuser" wirklich auf dem richtigen Weg befinden,
oder auch,
ob wir uns der herrschende Mehrheitsmeinung (wg. EnEV, DIN 4108 etc.) zum Thema Dämmen und Dichten
anschließen wollen bzw. müssen. ..."
Dabei wünsche ich viel Erfolg!
Links zum Nachdenken: Dämmt
Dämmung?<>Wem DIeNt DIN?<>Dichten
oder Lüften?<>Falsch und richtig heizen<>Energiesparen
im Altbau<>EnEV brutal<>Wider
falsche Normen<>Der ö.b.u.v. Schwachverständige
Es läßt leider sehr tief blicken, wie wenig dieser Herr Moriske beim Seminar aufgepaßt hat. Wird er
doch in der Neuen Presse Coburg am 13.3.04 in einer dpa/gms-Meldung "Große Flächen muß der Fachmann
sehen" wie folgt zitiert:
""Feuchtigkeits- und Schimmelschäden bilden sich oft nach dem Einbau fugendichter, isolierverglaster Fenster,
wenn die Außenmauern nicht zusätzlich isoliert werden", erklärte Heinz-Jörn Moriske vom
Umweltbundesamt in Berlin."
Das ist erstens goldrichtig, zweitens grottenfalsch. Denn nicht unzureichend isolierte Außenmauern führen zur Kondensat- und
Schimmelbildung, sondern die dramatisch erhöhte Feuchte dank plötzlich überdichter Fenster in Verbindung
mit ungenügender Erwärmung kritischer Stellen mangels ausreichender Versorgung mit dem Warmluftstrom der
Konvektionsheizung. Die Umweltbundesbeamten-Narretei steigert sich aber noch bis zum kompletten Irrsinn:
""Schimmelpilzbefall sollte in Eigenregie nur bei Flächen bis zu einem halben Quadratmeter Größe
entfernt werden", sagte Moriske. Bei ausgedehnten Flächen müsse zunächst die Ursache des Schadens von
einem Fachmann diagnostiziert werden, damit über eventuell nötige Sanierungsmaßnahmen beraten werden
kann. Erst danach sollte mit der optischen Beseitigung des Schadens begonnen werden."
Selbstverständlich muß jeder Schimmelbefall - egal ob großflächig oder klein als Stockflecken -
fachmännisch korrekt beurteilt werden. Das kann auch der Geschädigte selbst, soweit er die hier beschriebenen
feuchte- und heiztechnischen Zusammenhänge verstanden hat. Kommt aber ein "Fachmann" im Sinne Moriskes zum
Zug, wird er dem armen Schimmelgeschädigten normalerweise empfehlen, sein Geld mit sinnlosen und geradezu
schädlichen Dämmmaßnahmen an der Fassade innen zw. außen zu vergeuden. Und die ungeheuerlichsten
Schlaumeier unter den Schimmelexperten scheuen auch nicht davor zurück, den weiteren Einbau von Isolierglasfenstern
zu fordern. Was gegen Schimmel eben gar nichts, dafür aber dem Fachmann und seinen bauwirtschaftlichen
Helfershelfern dicke nützt. Oder?
Wie BGB und Schimmelgefahr zusammenhängen, hat das KG Berlin am 26.2.04 geurteilt (U 1493/00, ZMR 2004, 513):
Schimmelpilzbefall in Mieträumen kann eine erhebliche Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 569 BGB sein
- Folge: Der Mieter darf außerordentlich und fristlos kündigen. Voraussetzung: Der Mieter belegt, daß
die festgestellten Schimmelpilze in ihrem gegebenen Umfang toxinbildend (vergiftend) und krankmachend (z.B. Asthma) sind.
Also: sachverständig erhobene Meßwerte + ärztliche Stellungnahme zum konkreten Fall.
Und um derart kostenintensive Spielchen evtl. ganz einzusparen, gäbe es ja auch die Möglichkeit, im Streitfall
zwischen Mieter und Vermieter, wer denn nun den vermaledeiten Schimmelpilzbefall zu vertreten habe - Mieter: "Ich lüfte
und heize ausreichend, es sind vermieterseits zu vertretende und zu behebende Baumängel dran schuld, daß die ganze
Wohnung / das Kinderzimmer / das Schlafzimmer / die Küche / das Treppenhaus vom Schwarzschimmel befallen sind, und deswegen
erfolgt zurecht eine Mietminderung" - Vermieter: "Aber nein, der geizknauserige Mieter (Hartz 4!) spart Heizkosten und
heizt und lüftet deswegen nur wenig bis gar nicht" - die aufklärenden Fakten selbst zu erheben. Mit im Handel
(auch bei Amazon, s.u.) erhältlichen Klimameßgeräten mit Datenlogger, die also über einen
angemessenen Zeitraum hinweg die Raumtemperatur und Raumluftfeuchte aufzeichnen und damit den unbestechlichen Nachweis
bringen, wie nun tatsächlich mieterseits geheizt und gelüftet wurde, läßt sich der Streit
entscheiden und beilegen. Mein Gott Walter, was das Geld und Ärger spart / sparen könnte!
Was es dann wirklich bringt oder nicht, irgend einen beliebigen Schimmel-Sachverständigen im Streitfall
einzuschalten, geht aus vielen sog. Schimmelpilzgutachten hervor, die mir verzweifelte Beratungskunden vorlegen. Nur ein
Beispiel sei hier auszugsweise zitiert, es gutachtet ein sog. sachverständiger Baubiologe mit einem Laden für
Umweltanalytik und Messtechnik":
Zunächst wird - obwohl der unmäßige Schwarzschimmelpilzbefall sozusagen mit unbewehrtem Auge jedem
auch noch so Blinden sichtbar und riechbar ist - ein unmäßges und kostenfressendes Gemesse
(Raumluftmessung mit Luftkeimsammler) und Kontrolliere mit mehrfachem Ortsbesuch durchgezogen, das neben einigen Pfund
Belastungstabellen mit hohen Schimmelwerten (Koloniebildende Einheiten KBE, aufgrund vor Ort genommener Meßwerte
von einem weiteren hinzugezogenen Institut für Umweltmykologie mit zig Dr. rer.nat.s ermittelt) ein "Gutachten"
mit u.a. folgenden "Einschätzungen" und "Empfehlungen" hervorbringt (Rechtschreibfehler und Formulierkunst gem. Original):
"In der Wohnung von Fanilie L. war starker, offener Schimmelbefall in Schlaf- und Esszimmer mit deutlicher
Geruchsbelästigung vorzufinden. Alle Räume incl. Bäder haben vollwertige Fenster ... Meine
Gesamtbeurteilung: ... Bei dem Gebäude handelt es sich aus energetischer Sicht um einen Altbau, weil an
den Außenwänden keine zusätzliche Wärmedämmung angebracht ist. ... Dort kühlen die
raumseitigen Außenwände an Problemstellen [raumseitige Eckbereiche der Außenwände, Fensterleibungen,
Ringanker, durchbetonierte Betondecken] so weit ab, dass dort Tauwasser entsteht und dann auf Materialien mit entsprechend günstigen
Nährböden zu Schimmelbildung führt. ... Erschwerend kommt hier hinzu, dass in den vorhandenen Gebäudestandard
... problematische Eingriffe erfolgt sind. ... nämlich dichte Isolierglasfenster eingebaut ... ohne parallel eine
Fassadendämmung vorzunehmen ... verlagert sich die Tauwasserproblematik zunehmend an die Wandflächen, weil die
Feuchtigkeit aus dem Innenraum nicht mehr über Undichtigkeiten von Fugen und Ritzen abgeführt werden kann. ...
weitere Probleme ..., weil Dispersionsfarben die Oberflächen absperren, so dass dort die
Diffusionsmöglichkeiten zur Pufferung von Feuchtigkeit über die Verpuzflächen aufgehoben wird. Dispersionsfarben
reagieren dann bei erhöhter Feuchtigkeit sehr schnell mit Schimmelbildung, weil dort ein idealer Nährboden
gegeben ist. ..."
Es folgen weitere wohlklingende Selbstverständlichkeiten und Textbausteine, bei deren verquaster Formulierung
der Verdacht naheliegt, daß es sich lediglich um angelesenes, abgeschriebenes, beim Rosenheimer Baubiologenseminar aufgeschnapptes,
doch keinesfalls voll in allen Konsequenzen verstandenes "Fachwissen" handelt. Allein der Hinweis auf die so arg für den Neubaustandard vermißte "zusätzliche
Wärmedämmung" und die "vollwertigen Fenster" - gemeint sind die schimmelverursachenden Isolierglasfenster mit
extrem abdichtenden Dichtungslippen! - spricht ja Bände. Gehen wir weiter zu den
"Abhilfeempfehlungen: Als Erstmaßnahmen müssen die schimelbefallenen Flächen mit
(giftigem XY-)Schimmelentferner behandelt werden. und dann mit einem Schutzsauger (HEPA oder S-KLasse) gereinigt werden.
... Zur weiteren Sporenausleitung müssen dann einige Luftreiniger mit HEPA-Filter aufgestellt werden (z.B.
Fabrikat XX). Die Geräte müssen ca. 3 - 4 Wochen betrieben werden. Im Anschluss muss eine Kontrollmessung
erfolgen. Bei den Sanierungsarbeiten ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die beiden
Möbelstücke ... sind auch nach der Desinfektion noch mit Sporen befallen, so dass hier ein Austausch
erforderlich wird. Hintergrund ist, dass bei unversiegelten Oberflächen (Spannplatten) ein direkter Befall
häufig nicht reparabel ist. Damit die eigentlichen Ursachen grundsätzlich behoben werden, müssen
bauliche Maßnahmen eingeleitet werden ... folgende Alternativen (sind) möglich:
1. Anbringen einer Innendämmung ... aus Calciumsilikatplatten, Mindeststärke 2,5 cm (z:B. Fa. X, Y) ...
Austausch des alten Fensters im Schlafzimmer EG gegen ein neues Holzfenster mit Isolierverglasung. Weiterhin müssen
in den Küchen Dunstabzüge mit Abluft eingebaut werden. Nach diesen Maßnahmen müssen große
Schränke noch mit ca. 5 cm Abstand eingebaut werden. ...
2. Anbringen einer vollständigen Fassadenaußendämmung. Wenn den Mietern das regelmäßige
Lüften nicht möglich ist, sollten auch noch die automatischen Fensterlüfter nachgerüstet werden.
..."
Ob hier wieder mal das Prinzip "Der Fachmann macht sich durch möglichst krasse und teure Ratschläge wichtig"
greift? Urteilen Sie selbst.
Auf jeden Fall dürfte das empfohlene Gesumse teils übertrieben sein, teils nicht
zielführend, teils schädlich für die Gesundheit und das Bauwerk und selber schimmelfördernd. Und
das Ganze kostet eine dicke Stange Geld, die der von seinen Super-Isolierfenstern - darin ist ja die wahre
Ursache des Schimmelbefalls schnell auszumachen, ohne hochtrabende Analysiererei von keimsammelnden Raumluftproben und
Objektabstrichen durch doktorierte Schaumschlägerei - geplagte Vermieter niemals durch seine Mieteinnahmen
wiederbekommen wird. Viel Spaß! wünsche ich allen, die solchen Fachexperten in die Hände fallen, ob nun
bei Schimmelpilzmessung, Umweltanalytik und Sanierempfehlung der Rosenheimer Standard der Baubiologischen Messtechnik
(SBM) für Schlafbereiche zum Einsatz kommen darf oder Empfehlungen des Umweltbundesamtes, des
Arbeitskreises "Qualitätssicherung - Schimmelpilze in Innenräumen" am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
(LGA-Richtlinien) oder die Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen e.V. (VDB-Richtlinien).
Und nur nebenbei: Nach der Rechtssprechung des Langerichts Mannheim vom 14.02.2007, Aktenzeichen: 4 S 62/06, darf der
Mieter seine Möbel pfeilgrad so nahe an die Außenwände seiner Mietwohnung stellen, wie er grad lustig
ist. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch seiner Mietsache.
Ein Sachverständiger hatte im zugrundeliegenden Fall behauptet, daß eine Innendämmung nur ausreicht, wenn die
Möbel in einem Abstand von zehn bis 15 Zentimetern zur Wand aufgestellt werden (aus der selben trüben Quelle
schöpfte auch der oben zitierte Meister des Schimmelpilzexpertentums). Und deswegen wäre es nun am
Vermieter, die wesentlich teurere Außendämmung ausführen zu lassen, um die Mietwohnung schimmelfrei zu
bekommen. Dem Vermieter stehe es zwar grundsätzlich frei, wie er den Mietmangel beseitige, im gegebenen Fall
verurteilten die Richter den armen Vermieter aber expressis verbis zur teuren Außendämmung - und zur Zahlung eines
saftigen Schadensersatzes für die angeschimmelten Möbelstücke.
Die kostengünstigere Innendämmung entfiel, weil dann der Mieter die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzen könne.
Soweit das Langericht. Echt kraß und ein typisches Zeichen für die teils vollständige Ahnungslosigkeit
von Sachverständigen und Gerichten sowie deren Unrechtssprechung, daß unter anderem ausgerechnet Prof. Dr.
usw. Karl Gertis vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik zigfach auch in Druckschriften / allgemein zugänglichen
Fachpublikationen von Schimmelfällen berichtete, die sich trotz und ausgerechnet und gerade nach zusätzlicher
Außendämmung einstellten.
Warum wohl?
Weil es vorrangig auf die Raumluftfeuchte und nicht die Dämmstärke bzw. den U-Wert einer Außenwand
ankommt, ob und wann sich Schimmelpilz entwickeln kann. Wobei sowohl die prinzipiell!
auffeuchtungsgefährdete Innendämmung und Außendämmung genau deswegen
ausgerechnet den folgenden Schimmelpilzbefall fördern kann.
Und hier noch ein paar Auszüge aus einem Schimmelgutachten eines "Sachverständigen für Schäden an
Gebäuden", von der IHK XY "öffentlich bestellt und vereidigt für Stahlbeton und Spannbetonbau":
Die folgenden Bilder aus meinem Beratungsfall illustrieren den vom Gutachter vorgefundenen
Schimmelpilzbefall, und jetzt die Passagen aus dem Gutachten:
"Der Beweisbeschluss vom ... lautet:
I. Es ist Beweis zu erheben über den Vortrag der Antragsteller, dass in der von diesen innegehaltenen Wohnung im
ersten Obergeschoss des Anwesens ... sich baubedingte Schimmelpilzbildung in folgenden Bereichen findet:
1. in der Küche im Bereich des Rollladenkastens, der Balkontüre und im Bereich der rechten Ecke an der
Südseite
2. im Wohnzimmer im Bereich des Rollladenkastens an der Südseite
3. im Kinderzimmer im Bereich der Außenwände der West- und Nordseite
4. im sogenannten kleinen Zimmer im Bereich des Rolladenkastens an der Nordseite
5. im Bad im Bereich des Fensters und des Rolladenkastens. Der Beweis ist durch Einholung eines schriftlichen
Sachverständigengutachtens zu erheben.
II. Darüber hinaus ist im Wege des Sachverständigengutachtens Beweis zu erheben zum Vortrag des Antragsteller,
dass sämtliche Fenster im ersten
Obergeschoss des streitgegenständlichen Anwesens mit Ausnahme des Küchenfensters undicht sind. Es ist auch
Beweis zu erheben zum Vortrag, dass aufgrund der Undichtigkeit der Fenster Feuchtigkeit in die Wohnung eindringt und
aufgrund der undichten Fenster kein ausreichender Wärmeschutz besteht.
III. Der Sachverständige hat auch Feststellungen dazu zu treffen, ob der vorhandene Schimmelpilzbefall
gesundheitsgefährdend ist.
IV. Der Sachverständige hat sich dazu zu äußern, ob der vorhandene Schimmelbefall beseitigt werden kann,
welche geeigneten Maßnahmen hierzu erforderlich sind und welche Kosten dadurch ausgelöst werden. ...
C. FESTSTELLUNGEN UND ANGABEN BEIM ORTSTERMIN
... Im Bereich des Rolladenkastens ist am Deckenrand sowie auf eine Breite von bis zu ca. 10 cm auch am Rolladenkasten
Schimmelpilzbefall festzustellen ...(folgen Bilder vom Schimmelpilzbefall und Bildbeschreibungen) ... Beim
Küchenfenster handelt es sich um ein neueres Fenster mit Anschlag bzw. Falzdichtung und Isolierverglasung. An der
Außenseite kragt oberhalb die Geschossdecke zum Speicher aus ... Balkon mit der darüber auskragenden
Geschossdecke über dem Obergeschoss. Die Unterseite der Decke über Obergeschoss sowie die Fassade sind
außenseitig nicht extra gedäammt. ... Nach Angabe der (inzwischen ausgezogenen) Mieter soll die
Isolierverglasung der Balkontüre (eine 60 mm dickes Fenster-Tür-Element mit Isolierverglasung ohne
Falzdichtung - / Dichtungslippe / Lippendichtung) bei kalter Witterung fast bis zur halben Höhe beschlagen haben.
Die Glashalteleiste ist auffällig schwarz verfärbt. Letzteres trifft auch auf die Glashalteleiste des
Wohnzimmerfensters zu. ... Beide Fenster weisen Isolierverglasung auf. ...Im Bereich der Außenecke (des
Kinderzimmers) ist das typische Schadensbild eines früheren Schimmelpilzbefalls festzustellen. Betroffen
soll nach Angaben (des Mieters) die Außenecke bis zu einer Höhe von 1,30 m gewesen sein. Der Bereich ist
nach unten hyperbelartig verfärbt, ebenso in der oberen Raumecke. Auch hier zeichnet sich der frühere
Schimmelpilzbefall deutlich ab. Es ist auch jetzt noch schwarzer Schimmel zu sehen. ... Der Spielschrank soll ca. 5 cm
von der Wand abgerückt gewesen sein. ... In der Mitte der nordseitigen Außenwand hing ... ein Bild. Hinter
diesem Bild hat sich augenscheinlich Schimmelpilz gebildet. ... Im Kinderzimmer ist wieder ein älteres Fenster
eingebaut. An dem Fenster ist am Fensterflügel im vertikalen Falz eine Lippendichtung eingebaut. Am Blendrahmen
bzw. dem unteren Wetterschenkel und dem oberen Querholz ist ebenfalls eine Lippendichtung im Falz eingebaut. ... Am
Fensterflügel ist an der Unterkante eine Tropfnase ausgebildet. Der Wetterschenkel weist Öffnungen nach
außen auf. Es sind keine Baumängel zu erkennen, die Wassereintritt begünstigen würden. ... Der
Kniestock ist ... aufgemauert. Die Dachfläche (des Kaltdachs / unbeheizten Speichers) ist nicht gedämmt.
Auf dem Speicherboden ist ein Estrich verlegt ... Aus der (Estrichfuge) wird ein Styroporstück aus der Dämmung
unter dem Estrich entnommen, dich Schichtdicke beträgt ca. 9 mm, die Gesamtaufbauhöhe einschließlich
Estrich ca. 40 mm. Die Außenwandstärke einschließlich beidseitigem Putz beträgt ca. 34 cm. ...
In der Baubeschreibung ist zum Außenmauerwerk aufgeführt: "Außenwände Bims". Die Decken bestehen
aus Stahlbeton. ... Bei der Balkontür in der Kücke wird umlaufend in geschlossenem Zustand ein Blatt Papier
eingeklemmt. Das Blatt lässt sich lediglich im Sturzbereich in geschlossenem Zustand mit etwas Kraftaufwand
herausziehen. Somit ist ein guter Türschluss feststellen. ... Am Wohnzimmerfenster lässt sich ein eingeklemmtes
Blatt Papier lediglich im Sturzbereich mit etwas Kraftaufwand herausziehen. Es ist keine Dichtung eingebaut. ... Bei der
Balkontür im Wohnzimmer lässt sich wieder ein eingeklemmtes Blatt Papier im geschlossenen Zustand lediglich
im Sturzbereich mit etwas Kraftaufwand herausziehen (bei abgesenkter Türe). Es handelt sich um altbautypische
Hebetüren. ... Bei dem Fenster im Kinderzimmer lässt sich umlaufend in geschlossenem Zustand ein eingeklemmtes
Blatt Papier nicht herausziehen (ebenfalls nicht im kleinen Zimmer und den beiden Fenstern im Bad). ... Die
Antragsteller geben auf die Frage, wie gelüftet wurde, an, dass morgens nach dem Aufstehen die Räume mit
Duchzug ca. 10 Minuten bei geöffneten Fenstern und Türen gelüftet wurde, genauso mittags und abends.
Nach Angabe der Antragssteller wurde das Wohnzimmer gut beheizt. Das Kinderzimmer wurde ... weniger als das Wohnzimmer
beheizt. Die Küche wurde ... ebenfalls etwas weniger beheizt. Im Wohnzimmer war es ... am wärmsten. Die
Zimmertüren waren ... immer offen.
Die Antragsgegner (der Vermieter) gibt an, dass beobachtet worden sei, dass
tagsüber relativ oft die Jalousien (Rolläden) heruntergelassen und die Fenster geschlossen waren.
D. STELLUNGNAHME
... Der Vortrag der Antragsteller trifft zu. In Küche, Wohnzimmer, Kinderzimmer, kleinem Zimmer
und Bad konnte an den genannten stellen Schimmelpilzbefall festgestellt bzw. bestätigt werden. Im Kinderzimmer
sind zusätzlich auf größerer Fläche Anzeichen eines früheren Pilzbefalls festzustellen. ...
Zur genaueren Beurteilung von Umfang und Ausmaß wären labortechnische Untersuchungen erforderlich.
... In dem Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes wird das Schadensausmaß bei Schimmelpilzschäden in
3 unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schaden, keine bzw. sehr geringe Biomasse (z. B.
geringe Oberflächenschäden < 20 cm²), in der regel keine Maßnahmen erforderlich.
Kategorie 2:
geringer bis mittlerer baulicher nutzungsbedingter Schaden mittlere Biomasse; oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m².
Die Freisetzung von Pilzbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden werden, die Ursache sollte mittelfristig ermittelt
und saniert werden.
Kategorie 3: großer baulicher nutzungsbedingter Schaden, große Biomasse; großflächige
Ausdehnung > 0,5 m². Die Freisetzung von Pilzbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden werden und die
Ursache des Schadens ist kurzfristig zu ermitteln und zu beseitigen. Nach abgeschlossener Sanierung sollte der
Sanierungserfolg durch Freimessung überprüft werden."
Oha! Was steht eigentlich wirklich im Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes? Natürlich "baulicher
oder nutzungsbedingter Schaden.". Doch für Gerichtssachverständige gelten die Zitierregeln
offensichtlich nicht. Und viele angebliche Schimmelexperten klauen den Text des Umweltbundesamtes und geben ihn auf
ihrer Webseite als eigene Geistesfrucht aus - einfach durch Verschweigen der Urheberschaft. Solche Feinheiten prädestinieren diese
Profis natürlich zuvörderst zur Erstellung von Schimmelpilzgutachten, oddä? Weiter im Text:
"Nach den bisherigen Feststellungen ist der Schaden in dem kleinen Zimmer der Kategorie 1, in Küche, Wohnzimmer
und Bad der Katgorie 2 und im Kinderzimmer der Kategorie 3 zuzuordnen. Zur Beantwortung der Frage, ob der Pilzbefall
baubedingt ist, ist die Schadensursache zu klären. Die entscheidende Wachstumsvoraussetzung für Schimmelpilze
ist ein Feuchtigkeitsangebot an der raumseitigen Oberfläche. Die Feuchtigkeit kann dabei entweder von außen
kommen (z. B. Undichtigkeiten in der Fassade) oder auf Tauwasserbildung zurückzuführen sein. ... ist es
auszuschliessen, dass an den betreffenden Stellen Wasser von außen eindringt. ...
Wenn der Schimmelpilz in Wand- und Raumecken und hinter Möbeln auftritt, ist dies erfahrungsgemäß meist auf
Tauwasserbildung zurückzuführen. An diesen Stellen treten nämlich die niedrigsten Oberflächentemperaturen auf. Ferner
ist dort die Luftzirkulation etwas behindert. Beides begünstigt die Bildung von Tauwasser bzw. die Kapillarkondensation
an diesen Stellen. Die Ursachen für Tauwasserbildung können unzureichender Wärmeschutz der Außenbauteile
und/oder ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner sein. Auch die Möblierung kann eine Rolle spielen.
Unzureichender Wärmeschutz oder Wärmebrücken sind häufig Ursachen für Tauwasserbildung. ...
Mit den ... Bauteilschichtdicken zuzüglich einer 1 cm dicken Putzschicht un den zugehörigen Wärmeleitzahlen der
jeweiligen Baustoffe gem. DIN 4108 (1960) ergibt sich für die Geschossdecke über dem Obergeschoss folgender
Wärmedurchlasswiderstand: ... 0,43 M²h°/kcal < 0,55 m²h°/kcal - Nachweis nicht erfüllt.
Damit sind die zur Bauzeit geltenden Wärmeschutzanforderungen nicht erfüllt. ... Trotz (der im Kinderzimmer
zutreffenden) eher günstigen Annahme (einer Wärmeleitfähigkeit der Außenwand von 0,40 W/mK) ergibt
sich rechnerisch in der Außenecke unter den Normklimabedingungen der DIN 4108 eine Oberflächentemperatur ≥
12, 6 °C, Temperaturfaktor ≥0,70) und auch unter dem Grenzwert für Altbauten (Temperaturfaktor ≥ 0,65).
Die Außenecke des Kinderzimmers ist somit entsprechend schimmelpilzgefährdet. ...
Im Ergebnis ist festzuhalten,
dass die Temperaturfaktoren am Deckenrand deutlich unter den Grenzwerten des Schimmelpilzkriteriums liegen (Temperaturfaktor
= 0,70, Oberflächentemperatur = 12,6 °C) und auch deutlich den Grenzwert für Altbauten von 0,65 unterschreiten.
Das bedeutet, dass der Deckenrand, insbesondere im Bereich der Gebäudeecken und der Rolladenkästen in
erhöhtem Maße schimmelpilzgefährdet ist. ...
Man geht davon aus, dass kalte Außenluft in den
Rollladenkasten eindringt. Der Auflagerbereich ist nicht gedämmt. Das hat zur Folge, dass die Fenster- oder Türleibung
unterhalb des Rolladenkastens abkühlt. Letzteres begünstigt die Tauwasser- und Schimmelbildung. Das heißt, der
Schimmelpilzbefall im Bereich der Rollladenkastenauflager ... ist baubedingt. ...
Die Angaben der Antragsteller zum
Lüftungsverhalten entsprechen zwar ungefähr den ... Regeln, so dass sich daraus erst einmal keine auffälligen
oder eindeutigen Hinweise für ein falsches Lüftungsverhalten ableiten lassen. ... Ob die Antragsteller ausreichend
geheizt haben, wäre im Zweifelsfall in einem weiteren Schritt zu untersuchen. ...
Fazit: ... Die Geschossdecke
überd er streitgegenständlichen Wohnung ist unzureichend gedämmt., die zur Bauzeit geltenden
Anforderungen des Mindestwärmeschutzes sind hier nicht erfüllt. ... Die rechnersiche Betrachtung der
schadensrelevanten Wärmebrückenbereiche hat gezeigt, dass die Deckenränder in erhöhtem Maße
schimmelpilzgefährdet sind. Der dortige Schimmelpilzbefall ist somit in der Hauptsache baubedingt. Der Pilzbefall
in der Außeneckedes Kinderzimmers ist zum Teil baubedingt, zum Teil aber auch durch die Möblierung begünstigt
worden. Der Pilzbefall im bereich der Rolladenkastenauflager ist ebenfalls baubedingt. Es gibt aber auch Hinweise, daß
der Pilzbefall durch ein falsches Wohnverhalten begünstigt worden ist. ...
Die Luftdichtheit der Fenster und
Fenstertüren ist unter Berücksichtigung der Bauart und des Gebäudealters nicht zu beanstanden, der
Wärmeschutz der Fenster ist ausreichend. ... Wichtiger Hinweis: Zur Vermeidung eines neuerlichen Pilzbefalls
muss schädliche Tauwasserbildung dauerhaft vermieden werden. Dazu sollte der Wärmeschutz verbessert werden.
Die Geschossdecke über dem 1. Obergeschoss muss in jedem Fall besser gedämmt werden. ...
E. ZUSAMMENFASSUNG
... Der Schimmelpilzbefall ist auf Tauwasserbildung zurückzuführen. Ursächlich ist das niedrige
Wärmeschutzniveau des Gebäudes ... Es gibt aber auch Hinweise, dass der Pilzbefall durch ein falsches
Wohnverhalten begünstigt worden ist. ... Die Luftdichtheit der Fenster und Fenstertüren ist unter
Berücksichtigung der Bauart und des Gebäudealters nicht zu beanstanden, der Wärmeschutz ist
ausreichend. ... Unterschrift"
Haste Töne! Da sifft eine Mietpartei nach besten Kräften die Mietwohnung voll, in diesem Fall sind beide
arbeitslose Eltern und ihre vier kleinen Kinder fast dauernd bei geschlossenem und durch originale oder
nachträglich eingeklebte Lippendichtungen pottdichte - vom Sachverständigen ungeheuerlicherweise nicht
beanstandete! - Fenster zuhause (so leid einem das wirklich tun kann! Aber warum müssen die nun herummiefen und
die Miete mindern und die Wohnung versauen und dem Vermieter die Schuld für ihren Muff andrehen?) und produzieren
täglich an die sieben bis weit über 10 Liter Wasser, der auch bei dreimaligem (wer's glaubt,
muß ein Schimmelsachverständiger sein!) und ohnehin gegenüber stetiger Lüftung zwecklosem
Stoßlüften als Wasserdampf die Raumluftfeuchte bis zum Abwinken nach oben treibt. Die Brühe läuft
schon an den angeschimmelten Isolierfenster herab, der Heizbetrieb erfolgt zusätzlich zum sinnlosen Gespare in den
kühleren "Nebenräumen" mit nutzloser Nachtabsenkung - was der
ahnungslose Schwachverständige nicht abfragt - schlimmer kann man doch Schimmelpilzbefall nicht erzwingen - egal wie
dick die Bude in Dämmstoff eingeplustert wird!
Und dann ist - ach welch' unüberraschende Überraschung, - wer hätte denn das gedacht? -
überwiegend der Bau - also der Vermieter dran schuld. Weil der ungnädige Herr Gerichtsgutachter "gerechnet"
hat! Und zwar nach einer Norm, bei der die Dämm-Mafia kräftigstens gedreht hat, um maximalen
Dämmstoffbedarf rauszupressen. Jawohl Euer Ehren, verdonnern Sie den maximalschuldigen Hausbesitzer bitte zu
über 90 Prozent, alle hassen den doch und stinkige Geldsäcke sind unbedingt zu erleichtern. Wohneigentum in
privater Hand muß bestraft werden! Schon aus sozialistischen Gründen!
Damit der Sachverständige
daran noch mehr partizipiert, versteckt er noch ein paar raffinierte Hinweise im Gutachten - bzw. Schlechtachten, die
auf das schwachsinnige Nutzerverhalten hinweisen und dem verratzten Hausbesitzer etwas Hoffnungsschimmer in seine
blaugeschlagenen Äuglein treiben. Denn der brave Sachverständige will ja gerne, allzugerne etwas
sybillinisch herumeiern, weil er weiß: 'Nachfragen kost nix', gilt für ihn nicht: Es kostet, wenn man
nachfrägt, und zwar fett! Gem. ZPO auf Vorschuß! Wenn schon keine vollkommen nutzlosen Laboruntersuchungen
anstehen.
Oh je, so sieht es leider allzuoft aus in Deutschlands Sachverständigenlandschaft rund um IHK, Handwerkskammer,
Architekten- und Ingenieurkammer sowie ö.b.u.v.S. Wer an solche gerät, hat schon verloren. Und zwar selbst,
wenn der Mieter vor dem Herren Schimmelpilz-Gutachter auf seinem knietiefen Dunst in der Wohnung herumschwimmt. Der
Herr Sachverständige kann ja rechnen. Zu wessen Gunsten eigentlich? Und was kann er sonst?
Die Brutalprofiteure der so weit verbreiteten Schimmelpilzirrtümer sind die Dämmstoffmafiosi. Die freuen sich
über die weitestverbreitete Falschbeurteilung des deutschen Isolierfensterschimmels bis zum Abwinken. Und lassen
die ihnen in die Hand schlechtachtenden Gutachter gerne ebenfalls daran profitieren. Oh, ihr Unrechter, oh ihr
Schwachverständigen! Wer Euch in die Hände fällt, muß schon sehr schlimme Sünden auf dem
Kerbholz haben, soweit man an den Tun-Ergehens-Zusammenhang (nach Klaus Koch, 1955) glaubt ...
Wie sich die Giftstoffkompositionen moderner Bauweisen, es muß nicht immer Holzschutzgift und Algizid/Fungizid
sein - weit mehr Giftstoffe finden ja den Weg in industriell "optimierte" Baustoffe - dann in den superdichten
"Energiespar"-Wohnräumen aufkonzentrieren, liegt auf der Hand. Es geht eben nichts über eine normale
Fensterlüftung und für den lebenswichtigen Luftwechsel ausreichende Fugendurchlässigkeit der Fenster.
Moderne Fenster dürfen wir da ruhig vergessen, wenn wir den Chemiewaffenangriff einigermaßen gesund und
nicht in selbstverseuchten Gaskammern überleben wollen ...

Mit Raumluftproben beurteilt man den Schadstoffgehalt der durch eklige Industrie-Materialausdünstungen (VOC) (das
sind vor allem produktionstechnisch beigegebene Giftstoffe der Bauchemie, die sich in ungeheuerlicher Menge und Zahl in
nahezu allen Baustoffen, Teppichen, Möbelwerkstoffen und auch Reinigungsmitteln verbergen), mikrobiellen Befall,
Schädlingsgestank (Ratten, Mäuse, z.T. mumifiziert) oder auch Nutzerabgase kontaminierten Räume. Hier
wird ein vorschriftsgemäßes Holzschutzgift entdeckt, das Jahrzehnte seinen Giftgruselcocktail in die Luft
abgibt und bei Beseitigung / Maskierung und Baumaßnahmen im Umfeld besondere Anforderungen stellt.
Besser, man kennt die Schadstoff-Befrachtung des Bauwerks / Gebäudes / der Räume / der Baukonstruktion / des
Mobiliars / der sonstigen Ausstattung vorher und kann das bei der Planung, Kostenschätzung und Ausschreibung
berücksichtigen.
Ansonsten drohen ungeheuerliche Nachträge im Bauablauf. Die einschlägigen Firmen sind darauf zu allermeist spezialisiert!
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Sonstige Nützlichkeiten und andere Meinungen für salzbelastete, feuchte, nasse,
abgesoffene, verschimmelte, verpilzte und vermorschte Häuser - soweit es nicht um nutzlose
Horizontalisolierung gegen "aufsteigende Feuchte" geht, der manche industrieabhängige
bzw. ahnungslose Autoren (wer es ist, verrate ich nicht, ätsch!) - anhängen. Reihenfolge der Titel beinhaltet
keinerlei Wertung!!!:

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usw. (Über 100 Seiten weitere detaillierte Info und Fallbeschreibungen)
Schimmelrat
Antrag auf Ausnahme/Befreiung von den Anforderungen der EnEV