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Gutachten - Empfehlungen und Strategien für den Bauherrn

(aktualisiert 8.01.09)

Inhalt
Bauuntersuchung
Technische Prüfbehörden, wiss. Institute, Untersuchungslabors und akademische Auftragsforscher
Gutachten in Gerichtssachen/Beweissicherungsverfahren
Tips zum erfolgreichen Einsatz von Gutachtern
Befunduntersuchung und Bauforschung in der Denkmalpflege
Beispiel Gegengutachten
Beispiel Protokoll Bauberatung

Das Handwerkerquiz + Das Planerquiz für schlaue Bauherrn

"Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,
sondern Pietät üben"
Georg Dehio

Friedrich Schiller: Der Brotgelehrte - ein wahrheitstreues Bild der käuflichen Wissenschaft.
Spitz(e), traurig und wahr: Jens Linke - Der Weg zum Erfolg als Planer / Bauforscher in der Denkmalpflege

Gutachter und Bauuntersuchung

Sind sich Planungsbeteiligte über die Bestandssituation und ihre Folgen für das Bauvorhaben nicht sicher, schlägt die Stunde der Gutachter oder Berater von Firmenseite. Sie sollen bessere Planungsgrundlagen liefern. Durch die Inanspruchnahme der Beratung von Herstellerseite kann aber auch die Produzentenhaftpflicht wesentlich erweitert werden.

Verfügt man auf Planerseite nicht über ausreichende Erfahrung, kann der Gedanke zur eigenen Haftungsabsicherung bei der Beurteilung des Gutachtenbedarfs eine Rolle spielen. Wenn's letztlich zum Schaden kommt, könnte ja auch der Gutachter und nicht wie immer der Architekt schuld sein. Selbstverständlich sind aber Gutachten manchmal der einzig richtige Weg, um eine bestandsgerechte Planung vorzubereiten. Worauf kommt es dabei an?

Gutachten zu Bauphysik und -chemie, Baugrund und Baukonstruktion bergen das Risiko, die Bestandssituation mit gerade aktueller Labortechnik akribisch zu beurteilen, ohne daß gleichwertig detaillierte Sanierungsempfehlungen daraus hervorgehen. Daß hier der Praxisbezug ausgeblendet wird, ist pure Absicht! Wer will denn haften für sinnlose Tabellenwerke, die so entstehen? Oder die Empfehlungen sind nur an normierten Regelwerken, den Möglichkeiten der Baustoffhersteller und der marktgängigen Verfahrenstechnik orientiert. Das Gutachten bleibt dann seltsam formal und geht inhaltlich kaum auf die Belange des Bauwerks ein - wirtschaftliche Eigeninteressen des "Gutachters" und seiner industriellen Kunden mit bedeutendem Auftragsvolumen zählen eben mehr als das Interesse des Objektbesitzers und die technischen Belange des Bauwerks. Dies ist vor allem bei Schadensanalysen - gerade im Zusammenhang mit Rechtsverfahren und Produzentenhaftung - ein schwerwiegendes Problem. Kompetente Sachverständige gehen inzwischen deshalb dazu über, auf deutsche "Untersuchungslabors" zu verzichten und unabhängige Forschung aus dem benachbarten Ausland einzukaufen.

Auch die forschenden Eingriffe des Gutachters können das Bauwerk mehr als eigentlich notwendig zerstören. Leider beherrscht nicht jeder dahergelaufene Fachmann die Methoden der zerstörungsarmen, wirtschaftlich angemessenen Untersuchung. Zur Beurteilung von Fachwerkbauten ist eben kein Ausblasen sämtlicher Gefache und lateinische Vornamensverteilung für alle Holzwürmer erforderlich, verformte verputzte Unterzüge müssen nicht immer total freigehackt werden und Bohrkerne sollten nicht gerade im Zentimeterabstand aus schmückenden Architekturgliedern gezogen werden. Ein kleiner Wasserfleck mit 100 EUR Reparataurbedarf rechtfertigt eben nicht den berührungslosen Einsatz lasergestützter radarmolekülspektrometrischer Kristallographenluminiszenzchromatografiebefahrung auf atomarer Bauwerksebene für 100.000 EUR.

Gerne gibt man im Fassadenbereich und für gewisse Restaurierungsaufgaben das Untersuchungsregime in die Hand von sog. Experten, auch Restauratoren (keine geschützte Berufsbezeichnung, keine Qualitätsgarantie!), am besten recht intim befreundet mit der zuständigen "Denkmalpflege". Dann wird nach Herzenslust gekratzt, geforscht, kartiert und dokumentiert, bis die Regalmeter vollstehen mit den 97 Formenkreisen des Blätterns, Schuppens und Hohlliegens. Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen sind dann der erste Schritt zum Kostenexplosion, da anstelle handfester Bemusterung bestandsverträglicher Reparaturtechniken irgendwelche chemiegestützten Restaurierungstheorien auf's Papier gebracht werden, die dann auf der Baustelle nicht funktionieren und mit Nachtragsklimmzügen und dem Chemiefachberater "bereinigt" werden müssen. Natürlich sorgen die Beteiligten dann für möglichst geräuschlose Abwicklung, "das sei normal" wird dem verduzten Bauherrn suggeriert. Na, und wenn das die Fachleute sagen, wer will dem widersprechen?

Bei vielen bauhistorischen Fragestellungen besteht die Gefahr in einer verwissenschaftlichen Untersuchungsmethodik. Aus blanker Altgier zerstört die Untersuchung Befunde und Baukonstruktionen, die aus historistischer Sicht zunächst wenig wertvoll erscheinen. Die Frage nach einer wirtschaftlich und technisch sinnvollen Mitverwendung der zerstörten Teile bzw. ob eine Untersuchung ungefährdeter Bausituationen überhaupt sein muß, wird dann unterschlagen. Entdeckungsfieber und "Altgier" der "Bauforscher" können sich immer wieder als ernsthafte Bedrohung für den Denkmalbestand im Ganzen erweisen.

Zu beobachten und an sehr traurigen, weil sogar öffentlich geförderten Beispielen zu belegen sind nicht nur unsinnig tiefe Suchschlitze und riesige Löcher im vorher ungestörten Bestand, sondern sogar umfangreichste Entkernungen, die mittelalterliche Denkmale studenten- und ABM-gestützt zur Rohbauruine verwandeln. Denkmalzerlegen anstelle Denkmalpflege. Manche dieser Bauforschungsruinen waren vor Untersuchungsangriff bewohnbar, danach laden sie regelrecht zum letztlichen Abbruch ein: Ob der planende Architekt solcher Verwüstung Erhaltenswertes abzugewinnen versteht, ist nämlich nicht immer sicher. Andererseits ergeben sich ohne fachmännische Untersuchung und Analyse des historischen Baubestands Konstruktionszusammenhänge, zutreffende Schadensbildinterpretationen und denkmalgerechtes Planen und Bauen im Bestand nicht von selbst.

weiter ...


Ein interessanter Fall der Staatsanwaltschaft München:


Ein Beispielprotokoll aus der Bauberatung (Auszüge):

Fachliteratur zu DIN-Normen, zum Bausachverständigen und Sachverständigenwesen, Baugutachten, Baumangel, Bauschaden, Beweissicherung und Beweissicherungsverfahren:








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