Das Produkthaftungsgesetz mit dem Paragraphen 3 zur "fehlerhaften Inverkehrbringung"
- anwendbar auf die falschen Versprechungen rund um wirkungslose Dämmstoffe
- bietet den Rahmen. Oder gleich die entsprechenden Paragrafen
des Strafgesetzbuches. Aufgeweckte Rechtsanwälte haben das schon erkannt, und "man"
darf sich Gedanken über die angemessenen Vergleichssummen zur
Unterdrückung eindeutiger Urteile machen. Man könnte ja auch gegen
betroffene Unternehmen mit Niederlassungen in den USA eine erfolgsbezogene Sammelklage der
hiesigen Dämmopfer aufziehen, Beispiele gäb´s genug.
Gottseidank bleibt das Stimmvieh gaanz gaanz ruhig und zahlt gerne die paar zig
Prozent Mieterhöhung. Sonst würden so manche Wirtschaftszweige ziemlich
blöd dastehen. Diese drücken nun einen ökologisch deformierten
Mietspiegel auf den Markt, den sog. "Ökospiegel". Darüber berichtet
die SZ am 7.6.02 wie folgt (Auszug):
"Sagen
Sie, was halten Sie vom Ökospiegel?
Der Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Darmstadt ist nicht gerade glücklich darüber, dass in seiner Stadt an einem Mietspiegel gearbeitet wird. Man fürchtet die Kosten für Wärmedämmmaßnahmen, die dieser neue Mietspiegel nach sich ziehen könnte. Darüber hinaus rechnet der Vorsitzende des Vereins, Klaus Dieter Wallenstein, mit vermehrten Mietstreitigkeiten.
SZ: Als die Stadt Darmstadt die Erstellung eines ökologischen Mietspiegels in Auftrag gab, der die wärmetechnische Beschaffenheit von Häusern berücksichtigt, waren Sie ziemlich skeptisch, warum?
Wallenstein: Es gibt zwei Gründe.... Der erste ist, dass die Mieter wissen wollen, was an Betriebskosten auf sie zukommt. Danach könnten sie aber auch genauso gut den Vermieter fragen. Zum zweiten soll Energie eingespart werden, was ja vernünftig ist. Aber letzten Endes lässt man die Überlegung außer acht, dass der Heizkostenverbrauch allein durch das Verhalten des Mieters bestimmt wird - und weniger durch die Beschaffenheit des Hauses. Wobei sich in letzter Zeit allerdings zeigt, dass man ständig heizen muss, weil es sonst zu Feuchtigkeit in der Wohnung kommt.
SZ: Im Herbst soll der Ökospiegel vorliegen. Was wird sich dann ändern?
Wallenstein: Ich fürchte, dass der ökologische Mietspiegel Verordnungen nach sich ziehen wird, die die Vermieter zu Isoliermaßnahmen zwingen. Das wird eine Kostenlawine auslösen, die letzten Endes beim Mieter landet, auf den ja elf Prozent der Kosten für Energiesparmaßnahmen auch nach dem neuen Mietrecht abgewälzt werden dürfen.
SZ: Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), das den ökologischen Mietspiegel erarbeitet, behauptet, dieser neue Mietspiegel nütze sowohl Mietern als auch Vermietern, weil er für mehr Mietpreisgerechtigkeit sorge. Finden Sie das auch?
Wallenstein: Nein. Er wird Kosten verursachen für beide Parteien, vor allem für den Vermieter. ...
SZ: Der Vermieter kann doch aber für solch eine gut isolierte Wohnung dank des ökologischen Mietspiegels eine höhere Grundmiete verlangen.
Wallenstein: Nein, er ist ja an die Kappungsgrenze gebunden, die ihm nur eine 20-prozentige Mieterhöhung alle drei Jahre erlaubt.
SZ: Was ist mit schlecht gedämmten Objekten? Können die Bewohner solcher Wohnungen künftig dank
des Öko-Mietspiegels die Miete mindern?
Wallenstein: Wenn sie dadurch wesentlich beeinträchtigt werden: Ja.
..."
(Bei den meisten) Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern(geht es seit ca. 10-15 Jahren) um Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung. Einen unmittelbaren Zusammenhang sehen Fachleute [...] immer häufiger auch mit energiesparenden Sanierungsmaßnahmen.
[...] Heute sind die Fenster optimal abgedichtet. Die Feuchtigkeit sucht sich eine "undichte Stelle" und weicht auf das Mauerwerkaus.
Katalysator EnEV
Mit der EnEV (Energieeinsparverordnung), die quasi ein luftdicht abgeschlossenes Gebäude vorschreibt,
könnte sich das Feuchtigkeitsproblem weiter verschärfen, vermutet Rudolf Stürzer,
Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München. [...] "Ein hermetisch abgedichtetes Haus
erfordert ein häufigeres Lüften, das heißt die
ersparte Energie geht letztlich doch wieder durch´s offene Fenster Fenster hinaus.
Da fallen Theorie und Praxis doch weit auseinander." ...
[...]ein dauerhaft undurchlässig abgedichtetes Gebäude neigt ohne "Mindestluftwechsel" zu Schimmelschäden in der Wohnung. Regelmäßiges Lüften [führe]zu Wärmeverlusten und die EnEV ad absurdum, wie Stürzer befürchtet
In [...] Haus und Grund München landen pro Woche etwa ein Dutzend Anfragen [...] wer für die Ursache verantwortlich ist und [...] zahlen muss. (Oft muß ein) Gutachter herangezogen werden, den der bezahlt, der im Rechtsstreit unterliegt. [...] Wird in die Bausubstanz eingegriffen, indem beispielsweise neue Fenster eingesetzt werden, (muß meist) der Vermieter dafür haften [...] dem Mieter (ist) zuzumuten, durch entsprechendes Lüften und Heizen der Schwitzwasserbildung entgegenzuwirken.
Unterschiedliche Urteile
(Beweist der Vermieter, daß er) seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, obliegt es dem Mieter, sich zu
entlasten. (Andere Gerichte entschieden), den Mieter zu regelmäßigen
Lüften zu verpflichten.(Es ist ungenügend, wenn)der Vermieter seinen Mietern eine Broschüre in die Hand drückt, [...]
muss sie genau anweisen, wie und wie oft sie lüften
müssen (drei mal täglich Stoßlüften, OLG Frankfurt/M.
Urt.v.11.2.2000, Az. 19U 7/99, NZM 2001, 39 oder Notwendigkeit von
Gegenmaßnahmen LG Gießen, Urt.v.12.4.2000, Az. 1 S 63/00 MDR 2000, 761).
Auch wenn die Wohnung jahrelang schimmelfrei war und
erst nach Einzug des betroffenen Mieters Feuchtigkeitsschäden
aufweist, hat der Mieter in der Regel die schlechteren Karten (LG
Lüneburg, ZMR 1985, 127), ebenso, wenn der Mieter einen deutlich geringeren
Heizenergieverbrauch hat, als der vergleichbarer Wohnungen (AG München,
Urt.v.20.10.1989, Az. 211C 3954/89).
Christa Eder"
So kann es aber auch ausgehen:
Das Landgericht Aurich, AZ 2 T 51/05 hat entschieden, daß es unzumutbar ist, wenn der Mieter gem. Sachverständigengutachten 4 mal am Tag jeweils 15 Minuten lüften muß und vorher die Heizung ab- und danach wieder aufdrehen. Der schimmelgeplagte Mieter brachte vor, er sei ja nicht ständig zu Hause. Das Gericht verurteilte den Vermieter, egal, was der "Experte" forderte - es sei unzumutbar und mit dem normalen Mieteralltag unvereinbar. Na, ob das für angeschimmelte Arbeitslose auch anwendbar ist?
Die SZ hat inzwischen gemerkt, wo der EnEV-Schuh drückt:
Der ultimative Beleg für kriminelles Handeln? Erst gegen alle Widerstände und Einsprüche die sog. EnergieEinsparVerordnung EnEV durchzwingen, mit der nirgends Energie gespart werden kann, sondern alle Pottdicht-Buden vom Hausschwamm befallen werden und asthmatische Schimmelopfer produzieren, und nun das:
SZ 16.01.2004 [von KF rot ergänzt]:"Hilfe vom Bauministerium
Das Bundesbauministerium will 2004 nutzerunabhängigen Wohnungslüftungssystemen mit einer Öffentlichkeitskampagne Rückendeckung geben. ... Das Ministerium reagiert damit auf die neuen hygienischen und gesundheitlichen Herausforderungen, welche die in Deutschland [KF: vom Bundesbauministerium und seinen industriellen Hintergrundmächten durchpeitschungsmäßig] vorgeschriebene Niedrigenergiebauweise mit sich bringt. Ein nach dem heutigen Stand der Technik [KF: bundesbauhehördlich und von allen etablierten Parteien administrativ erzwungenermaßen] gedämmtes und luftdicht gebautes Haus verhindert neben dem Wärmeaustausch auch den Luftwechsel. So sammelt sich schnell verbrauchte Luft. Wollen die Bewohner nicht im Mief sitzen [KF: und am im wahrsten Sinne des Wortes Amts-Schimmel verrecken], gibt es zwei Alternativen. Alle vier Stunden die Fenster aufreißen und den mühsam erwirtschafteten Energiegewinn wieder herauslüften oder auf [KF: teure, energieverschleudernde und gesundheitsgefährdende künstlich-maschinelle] Lüftungstechnik setzen. ... p.h."
Wie lange läßt sich der deutsche Michel wohl noch von seinen so arg hilfsbereiten (und vielleicht auch von milliardenschweren "Beratern" "beratenen") Sesselfurzern so hilfsbedürftig verhohnepipeln? Bis echt alles den Bach heruntergespült ist? Auf die Streitrösser gegen den Amts-Schimmel! SZ-Prisma 9.8.02 "Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) verstärkt den Kostendruck auf die bayerischen Wohnungsunternehmen und wird zu höheren Mieten führen. ..." Das bilanzierte Heinz-Werner Götz, Direktor des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) kürzlich vor dem Forum Technik in Ingolstadt. ... Eine Generalsanierung kostet laut VdW Bayern im Schnitt 50 000 bis 60 000 Euro. Bei Durchschnittsmieten von 3,78 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche könnten die VdW-Bayern-Mitglieder keine Rücklagen für solche Investitionen bilden. ... p.h." und im zugehörigen Interview "Sagen Sie ...... SZ: Herr Götz, die EnEV zwingt Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen dazu, Millionen in die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu stecken. Wer soll das bezahlen?
Götz: Das hat man sich nicht überlegt. ...
SZ: Ist Energie sparen nicht gut für die Geldbeutel der Mieter? Ein geringerer Energieverbrauch bedeutet doch auch niedrigere Nebenkosten?
Götz: Die Rechnung geht nur scheinbar auf. Die Kosten werden vom Vermieter auf den Mieter umgelegt. Bis zu elf Prozent können bei nicht öffentlich geförderten Wohnungen umgelegt werden.
... SZ: Ist es nicht absurd, dass Energie sparen das Wohnen und somit das Leben verteuern sollte?
Götz: Energie sparen kommt der Umwelt, der Energiebilanz zu Gute. Finanziell bringt das für den Verbraucher nichts: Bei uns wird das Wohnen insgesamt teurer werden.
Interview: Ingrid Brunner"
Warum verschweigt Götz, daß der VdW keine hieb- und stichfesten Beweise (außer Papierfiktionen) hat, daß "EnEV-Maßnahmen" wirklich Energie sparen und somit Umweltvorteile bringen. Will man zuvorkommenderweise die Nerven der schon verschimmelten Asthma-Mieter schonen? Ich erinnere vorsichtshalber mal an das Interview des VdW Bayern mit Prof. Meier.Was im Winter nix taugt, ist dann auch im Sommer Blödsinn: Wie es mit dem nicht vorhandenen sommerlichen Wärmeschutz in den zerEnEVten Dämmbuden aussieht, berichten die VDI Nachrichten am 14.6.02 - mitten in einer hochsommerlichen Hitzeperiode:
"... Energiesparverordnung (EnEV) hat im Sommer ein schweißtreibendes Problem - Niedrigenergiehaus kann an heißen Tagen zur Wärmefalle werden ...... ein neues Unbehaglichkeitsproblem im Haus ...: die sommerliche Hitze hinter dick gedämmten Wänden. Die Gefahr eines Wärmestaus geht auf Vorgaben der jetzt geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) zurück, die den Niedrigenergiehaus-Standard, also eine hochwertige Wärmedämmung vorschreibt. Diese läßt aber nach heißen Tagen die ins Haus eingesickerte Wärme nicht mehr durch die Wände abfließen. Selbst eine mechanische Lüftung kann das schweißtreibende Problem nur in geringem Maße beheben. ... E.W."
Daß die VDI Nachrichten hier nicht von der Temperaturamplitudendämpfung und Phasenverschiebung im sommerlich kühlen Massivbau, sondern von hier weggelassenen Werbeaussagen für teuer kühlende "Erdwärmeheizung" im Sommerbetrieb schwärmen, zeigt, wie tief das Ingenieurwesen schon gesunken ist. Der Hitze-Sommer 2003 brachte nun die Wahrheit weiter ans Licht: Wohl die allermeisten Leichtbauten haben nun zusätzlich Ventilations- bzw. Klimaanlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung - evtl. mit Wärmerückgewinnung - (hier die scheußlichen Probleme solcherlei Lüftungsanlagen/Zwangslüftung!) nachgerüstet. Unglaublichste Lieferzeiten und exorbitante Umsätze der betroffenen Profiteure sprechen ein deutliches Zeugnis. Man kam beim Geldzählen trotz klimatisierter Tresore richtig ins Schwitzen. Und Schwitzen ist gesund. Die Blödsinnsysteme mit Erdwärmetauscher können mangels ausreichender Luftwechselraten natürlich keinen effizienten Abkühleffekt bewirken, man sucht nach Verschattungslösungen. Da hat man dann die Qual der Wahl zwischen Rollos, Jalousien, Screens und Markisen, Klapp- und Schiebeläden. Diese verdunkelnden Bauteile mindern allesamt die Tageslichtausbeute und erhöhen den künstlichen Belichtungsbedarf. Textile Verschattungssysteme sind obendrein verschimmelungsanfällig, die beweglichen Bauteile müssen aufwendig vor Regen und Wind geschützt werden und entziehen sich im Lastfall Wind + Sonne ihrer Wärmeschutzaufgabe. Dafür steigern alle diese Verschattungsanlagen die Bau- und Planungskosten - schön für den schlauen Planer.