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Das Handwerkerquiz + Das Planerquiz für schlaue Bauherrn
Altbauten kostengünstig sanieren:
Heiße Tipps & Tricks gegen Sanierpfusch, Planungs-, Baustoff- und Handwerksschwindel im bestimmt frechsten Baubuch aller Zeiten
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Der Schwindel mit Wärmedämmung
und Energiesparen 2 - Dämmpfusch am Bau
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Der Schwindel mit der Wärmedämmung - Start Kapitel
1 - 3 - Fassadendämmung naß veralgt?
4 5
6 7 - Widerspruch Mieter gegen Mieterhöhung nach energetischer Sanierung / Gutachten für Widerspruch Eigentümer ./. WEG gegen Beschlußfassung energetische Sanierung Fassade
8 - Reboundeffekt / Problemdiskussion Innendämmung / Innenisolierung 9 - Wärmedämmung im Vergleich + Warum Dämmstoff nicht dämmt und auch gar nicht dämmen kann! Der Beschiß mit dem λ-Wert / Lichtenfelser Experiment
10 11 12
13 14 15
16 - Dachdämmung / Zwischensparrendämmung / Dampfbremsfolie verpilzt?
Zur Sache:
Systempfusch auf Befehl der Bundesregierung unserer Lobbykratie? Die durch die Energieeinsparverordnung EnEV und private
Schnäppchenjägerei "begünstigte" nachträgliche Wärmedämmung mit feuchteblockierenden
Ersatzbaustoffen und die klimatechnische Anlagennachrüstung von Altbauten kann für den Bauherrn und die
Umwelt schnell ein gigantisches Verlustgeschäft werden (und das gilt auch für den Neubau). Äußen
angebrachte Wärmedämmung hemmt die Verwertung kostenlos eingespeicherter Solarenergie in der Wand. Und die
bringt gerade in der Übergangszeit vor und nach der bitteren Winterszeit ganz schön Wärmeenergie in die
Massivwand - ein paar Zahlen können das verdeutlichen: Für die Heizperiode September bis Mai können nach Koblin, Krüger, Schuh,
Handbuch Passive Nutzung der Sonnenenergie, Schriftenreihe des BMBau 1984, immerhin folgende Werte für die 12
Stunden am Tag angesetzt werden:
Südwand 145 W/qm, Ost-/Westwand 110 W/qm und Nordwand immerhin 65 W/qm.
Diese von der Sonne gelieferten Energiemengen stehen erst mal kostenlos zur Verfügung. Derartige Details und ihre sachgerechte
Bewertung erfährt der werbungsgeplagte Hausbesitzer und Bauplaner aber nur noch, wenn er ausnahmesweise noch
selber liest - wie beispielsweise das Buch "Richtig bauen" von Prof. Dr. Claus Meier.
In viele Leichtbau-Dämmstoffe flutscht andererseits die Wärme schnell rein und raus. Energie lange festhalten
können nämlich nur Baustoffe mit entsprechender Speicherfähigkeit. (Siehe hierzu das
"Professorenrätsel") Im Sommer kühl, im Winter warm gilt nur für
Baustoffkonstruktionen mit großer Temperaturamplitudendämpfung und "Phasenverschiebung", also großem
Zeitverzug, bis einseitige Temperaturänderungen zur anderen Seite "durchschlagen".
Außerdem werden durch k-Wert/U-Wert-orientierte Konstruktionen die Gebäude und die Gesundheit der Bewohner
nachhaltig geschädigt. So verstößt nicht nur die EnEV-Brutalität, topfunktionierende Heizkessel
nur wegen ihres Baujahrs vor 1978 zu vernichten gegen die eigentumsbewahrenden Vorschriften des GG, sondern auch die
überbeanspruchte Gesetzgebungskompetenz des Bundes, mit praktisch nirgends nachgewiesenen Rechentricks
"Energiesparen" und "Klimaschutz" zu heucheln und den Bürger gesundheitlich und wirtschaftlich zu schädigen,
gegen unsere Verfassung. Der ad-hoc-Arbeitskreis Gesundes Haus ging hiergegen
mit allen zulässigen Mitteln an. Auch das Strafrecht bietet hier
einige Möglichkeiten. Freilich und vorhersehbar vergeblich.
Aus einer Mailanfrage vom 31.1.03:
Immobilien Wirtschaft + Recht 6/2002 - "Dämmung bringt Schimmel"
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe das Interview mit Ihnen und Herrn Professor Meier in o.a. Zeitschrift gelesen und stellte fest, dass Sie genau die Dinge angesprochen haben, die mich zur Zeit sehr bewegen. Ich habe mittlerweile ein an Verzweiflung grenzendes Stadium erreicht und wende mich an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir vielleicht einen Rat oder Hinweis geben können, wie ich weiter verfahren kann bzw. wer mir evtl. weiterhelfen kann.
Ich bin Privatmann und habe im Jahre 2000 ein Mehrfamilienhaus fertiggestellt. Hier mein Problem: Schimmelbefall in mehreren Wohnungen, im Erdgeschoß
die beiden Äußeren. Stellenweise wirklich nasse Wände sowie auch von Außen teilweise deutlich sichtbare Veralgung. Im Dachgeschoß teilweise genau im Knick von der Wand zur Decke über den Fenstern.
Ich habe bereits sämtliche Balkone (Ost- und Westseite) 2 Mal sanieren lassen, von Innen wurde alles erneuert (Putz abgeklopft, erneuert, tapeziert etc.) Immer wieder wird alles Naß.
Mittlerweile fällt außen teilweise der Außenputz schon ab und Algenbildung ist vorhanden.

So kann es aussehen, wenn der Sachverständige das WDVS mal etwas genauer anguckt.
Hohlgefroren, unterseitig veralgt bis zum Armierungsgitter.
Weiterhin sind sämtliche Betonflächen (Balkone Südseite und Laubengänge Nordseite) mit großen Rissen versehen sowie mit so braunen Schwämmen (habe ich noch nie zuvor gesehen) befallen. Ich muß dazu sagen, dass die Betonflächen nicht mit Betonschutz gestrichen wurden, da dies angeblich heutzutage nicht mehr gemacht wird.
Der Putz ist übrigens von XXX (unter dem Motto von XXX "Bewusst bauen - Energie sparen und Wert erhalten"). Keiner fühlt sich zuständig.
Die Baufirmen befinden sich zwar noch in der Gewährleistungsfrist, kommen aber nicht in die Gänge, fühlen sich meist nicht schuldig (jeder versucht es dem Anderen in die Schuhe zu schieben.) Das Haus ist neu und schon am vergammeln. Die Mieter mindern die Miete etc.
Sehr geehrter Herr Fischer,
können Sie mir vielleicht einen Rat geben ? Oder einen Tip, an wen ich mich wenden kann ?
Mit freundlichem Gruß aus Bielefeld
(...)
Das ist das Ergebnis der Politik "Klimaschutz und Mieterschutz": Eigentum wird vernichtet, die Mieter verrecken in naßverschimmelten Dichtdämmbuden bei viel zu hohen baukostenabhängigen Mieten, Modernisierungsumlagen und Heizungsnebenkosten. Egal. Wenn Sie nur ihre lieben Hirten immer weiter wählen. Daß die Mieter sich das alles gefallen lassen, daß sie ihre zu hohen Kosten und krankmachenden Wohnverhältnisse dem bösen Vermieter zuschreiben und nicht den wirklich Verantwortlichen, daß die gesamte Bevölkerung in einen Konflikt jeder gegen jeden getrieben wird - ein echter Erfolg raffinierter Abzockpolitik unserer lobbyabhängigen Parteien quer Beet - auch mittels fremdgesteuerter Verbände der Wohnungsgenossenschaften und Mieter. Alle Landesregierungen brutalisieren diese
bevölkerungsverachtende "Vorsorgepolitik" immer weiter, begleitet von menschenfreundlichen Sonntagsreden.
So sieht die veralgte, grünschwarzbraune Wahrheit aus - allzu kurze Zeit nach Einweihung:
Total versaute, verschwärzte, vergrünte und abgesoffene WDVS-Fassade. Ja, so ein Energiesparen überzeugt eben
Wärmedämmverbundsystem mit Kunstharzanstrich. Bewährte System, heißt das im Prospekt,
und "schon immer so gemacht" sagt der Handwerker. Beide haben freilich recht. Kommt eben immer auf die Perspektive an.
Immerhin hat sich das Deutsche Ingenieurblatt 11, 2008 mal drangemacht, die Algendämmfassaden etwas genauer zu
durchleuchten. Der Artikel "Schimmel innen - Algen außen" von Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Klaus Sedlbauer und
Dr.-Ing. Martin Krus vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart, klärt die verblüffte Leserschaft
auf, hier ein paar Kernsätze:
"... führt die Verbesserung des Wärmedämmstandards zu einem deutlich höheren Risiko eines Befalls
der Außenfassade mit Schwärzepilzen oder Algen. Das wesentliche Kriterium für das Risiko eines mikrobiellen
Bewuchses an Fassaden ist eine ausreichende Menge an Feuchtigkeit. Dabei kommt der nächtlichen Betauung besondere
Bedeutung zu, da nur mit ihr das vermehrte Auftreten des Bewuchses auf der schlagregenarmen Nordseite zu erklären ist.
Um das Risiko eines mikrobiellen Wachstums abzuschätzen, ist die Betauung auf der Oberfläche deshalb ein gutes
Kriterium. Im direkten Vergleich zu monolithischen [KF: mono - eins, lithos - Stein, also steinernen, nur aus Stein bestehenden]
Wänden sind Wände mit WDVS gefährdeter." Und die beigegebene Grafik zeigt dann anschaulich, daß alleine
von September bis Oktober während 200 Stunden die Taupunkttemperatur an der Oberfläche eines Wandaufbaues mit 10
cm WDVS unterschritten war.
Ebenso informativ die Autoren Cand. Biol. Oliver Frank und Dipl.-Ing. (FH) Norbert Rüter vom Fraunhofer / Wilhelm Klauditz Institut
für Holzforschung, Braunschweig, in: "Mit Köpfchen gegen Tröpfchen, Neues Prüfverfahren gegen Algen auf Putzfassaden"
in Bautenschutz + Bausanierung B+B 3.2009 S. 29 ff:
"Besiedelung [insbesondere von WDVS-Fassaden] mit Mikroorganismen (nimmt) teilweise solche Ausmaße an, dass sogar von
"Biokrusten" gesprochen wird. ... Dem verärgerten Besitzer und Mieter ... prsentieren sich Algen, Pilze und Flechten.
Neben einer optischen Abwertung des Gebäudes stellen sie unter Umständen eine Gesundheitsbelastung (durch
allergene Pilzsporen verursacht) für die Anwohner dar. Algen schaffen in Biofilmen ein chemisches Milieu, welches
die Korrosion von Bausubstanz beschleunigen kann. Außerdem fürht ...[der Wetterwechsel feucht zu trocken] zu
starkem Quellen und Schrumpfen der Biofilme ... in Abhängigkeit von der Wasserverfügbarkeit - und beansprucht
die Fassadenoberfläche zusätzlich mechanisch."
Beischrift zu einer aufschlußreichen Grafik "Zeitlicher Verlauf der Oberflächenfeuchte der Putzsysteme A und B":
"Abb. 3: Vergleich des hygrischen Verhaltens ... Putz B wurde hydrophobiert, wodurch sich das Wasser deutlich länger
an der Oberfläche hält als bei Putz A."
"Die Ausrüstung mit bioziden Wirkstoffen [Gift in den Fassadenbeschichtungen von WDVS] ist zwar effektiv,
stellt jedoch keine besonders elegante Lösung dar, weil sich die biozid wirksamen Komponenten mit der Zeit
auswaschen wie auch durch die UV-Strahlung photokatalytisch abgebaut werden und somit regelmäßig erneuert
werden müssen. ... Durch die wasserabweisende Wirkung und die damit in Verbindung gebrachten "selbstreinigenden"
Eigenschaften, die ein Abwaschen eingetragener Nährstoffe und Mikroorganismen voraussetzen, soll die Fassade so
über einen langen Zeitraum sauber und trocken bleiben. In der Praxis ist dies jedoch oft nicht der Fall: Die
Wassertropfen laufen ungleichmäßig von der Fassade ab, wodurch sich Schmutzpartikel sammeln und nach der
Trocknung unschöne Abläufer und Verfärbungen zu sehen sind. Die bei Unterkühlung entstehenden
Kondensattröpfchen verbleiben ohnehin meist an der Fassadenoberfläche, da sie eine zu geringen Masse haben,
um von der Fassade ablaufen zu können. Tauwasser fällt während klarer Nächte an (bis zu einer Menge
von maximal 100 g/m² Oberfläche). Diese Feuchtigkeit steht dann Algen und anderen potenziellen
Fassadenbewohnern zur Verfügung. ... die mit zunehmender Verwendung von WDVS eingesetzten Dünnschichtputze ...
beinhalten oft organische Bindemittel. Diese können von Pilzen abgebaut werden, was sozusagen eine Düngung der
Fassade zur Folge hat."
Ja, meine lieben Doktoren, Biologen, Ingenieure und Professoren Dolittles - Es grünt so grün, wänn
Doitschlanz Wände grünen ...
So können Dämmverbrechen dann nach kurzer Zeit aussehen - hier eine dämmtechnisch unter den Augen der
Denkmalbehörde und mit denkmalbedingten Steuerersparnissen und Zuschüssen vergewaltigte Denkmalfassade in
Süddeutschland voller Putzrisse und Feuchte, die ich für die geschädigten Eigentümer begutachten mußte:

Wasserabweisend ausgerüstete Dämmputz-Fassade gerissen, nicht nur in den Rißbereichen total aufgefeuchtet, dank Vergiftung mit Algizid aber
noch nicht veralgt und am Sockel total naß und abgängig. Und innen sind die Wohnungen teils verschimmelt, logo.
Immer interessant, was so alles schiefläuft mit den WDVS / Wärmedämmverbundsystem. Sie sind eine
offenbar schwer zu durchschauende Bauweise und extrem schadensträchtig, wenn man diese anschaulichen Links
studiert:
Michael Oldsen berichtete hier über seinen ihm widerfahrenen abenteuerlichen
WDVS- und sonstigen Pfusch am Bau - und vielleicht hat auch die Veröffentlichung hier ein kleines Bisserla mit zu
dem geführt, was Sie neuerdings auf diesem Link noch zu sehen kriegen!
Rechtsanwalt
Hägele berichtete einst über die mangelhafte Verankerung von WDV-Systemen
Vielleicht auch für Sie interessant: Details zur Befreiung von der EnEV betr. Fassadendämmung, Dachdämmung, Bodendämmung und Heizungsaustausch
Und wenn Sie sich fragen, wer denn eigentlich für die algenversaute WDVS-Fassade haften muß, kann die abschließende
Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main, Beschluß vom 7. Juli 2010, Az.: 7 U 76/09, mit der die Revision der
WDVS-Baufirma an einer neuen Wohnungseigentumsanlage zurückgewiesen wurde, sehr erhellend sein:
2001 wurde ein weiß gestrichenes WDVS vor die Rohbaufassade geschnallt, streng nach LV (und wer hat das wohl unter sträflichster
Mißachtung der von jedem Planer geschuldeten VOB-Neutralitätspflicht mit Produktnennung bestückt?). Und schnell kam es,
wie es kommen muß, wenn man umwelt- und sparbewußt auf teure auswaschbare Fassadenvergiftung verzichtet: Nach zwei Jahren
schon großflächiger und ständig zunehmender Pilzbewuchs und Algenbewuchs mit unregelmäßig-häßlichster
Grauverschmutzung/Grauverfärbung/Vergrauung - eben das bekannte Grauen des WDVS. Der Bauträger will von seiner Verantwortung
nix wissen, vor Gericht trifft man sich wieder. Ach ja, er habe ja nur streng nach LV und den Herstellerrichtlinien, absolut fachgerecht!,
gearbeitet, und dafür, daß es Wetter gibt und die Fassade wegen andauernder Taupunktunterschreitung jede Nacht auffeuchtet,
kann er nun wirklich nix, und 2001 habe er auch noch nix von der Problematik der Taupunktunterschreitung gewußt, Veröffentlichungen
habe es damals dazu noch nicht gegeben. Mag ja sein, meint das Gericht, hilft aber nix und Dummheit schützt bekanntlicherweise nicht vor
Strafe. Seine schöne Fassade ist jetzt eben ein Mangel. Besondere Bedingungen für die Fassadenversauung habe es nicht gegeben,
es genügte normales Wetter und eben seine Wärmedämmung. Andere weiße Massivfassaden ringsum sehen nämlich
hübsch aus, auch nach zig Jahren Standzeit. Soweit ohne das vermaledeite WDVS. Daß das von dem Planer gefordert und dessen
baldige Verschweinsung sozusagen bauarttypisch unvermeidlich war, nützt ihm rein gar nix nix, er hat ja auch keine
gewährleistungsbefreienden Bedenken mitgeteilt. Deswegen muß er für den von ihm auftragsgemäß angebrachten
Fassadenschund haftungsmäßig blechen. Und es spielt keine Rolle, daß sein Pfusch hinsichtlich des verwendeten
mineralischen Putzes und des Wärmedämmverbundsystems für sich genommen mangelfrei ausgeführt war, daß es
gar keine Richtlinien zur Verwendung vergifteter (biozider) Baustoffe gebe, die den Mangel auch nur etwas hinausschieben können,
daß die sogenannte Fachöffentlichkeit keine Ahnung von den systembedingten WDVS-Feuchteproblemen habe, denn die werkvertragliche
Gewährleistung für das Funktionieren seiner geschuldeten Leistung setzt weder Verschulden noch Vermeidbarkeit des Mangels
voraus. Auch das OLG München in seinem Urteil vom 27. Januar 1999, Az.: 27 U 415/98 kommt von der Sache her ebenso wie das
Landgericht München im Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: 8 O 2231/01 zum gleichen Ergebnis. Pfuscher, zieht Euch warm an!
Was die obsiegende WEG nun als Mängelbeseitigung unternommen hat? Sie hat den Dachüberstand vergrößert, um weniger
Beregnung auf der Fassade zuzulassen. Schon wieder lustig, denn die dauerbefeuchtungsliefernde Taupunktunterschreitung kann damit
keinesfalls gebannt werden.
Hier geht's weiter zum Kapitel 3 - Fassadendämmung naß veralgt? Lassen Sie sich überraschen ...
Angebliche und wirkliche Fachliteratur der Dämmpropaganda und ihrer entschiedensten Gegener sowie mehr oder
weniger nützliche Produkte rund ums Energiesparen, den Schimmelpilz und die Feuchteproblematik - Sie entscheiden!

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