Daß sogar im Umfeld des WTA die dämmbedingten Schäden an Fachwerkbauten langsam aufstoßen, ist erfreulich. Gleichwohl kann es nicht befriedigen, wenn nach wie vor propagiert wird, die k-Wert-Dämmerei nun halt in abgespeckter, sozusagen gemäßigter Form den armen Fachwerkhäuseln aufzuzwingen.
Die Münchner ArbeitsGruppe Energie versucht mit dem für seine Klimawirklichkeiten weitbekannten Umweltbundesamt die Volksaufklärung mal so herum:
Berlin - Im Durchschnitt wird in Deutschlands Haushalten doppelt so viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wie nach dem heutigen Standard nötig wäre. Bei jedem zehnten Gebäude liegt der Verbrauch sogar um 200 Prozent über den Werten moderner, energieeffizienter Bauten. Dies ist das Ergebnis des Forschungsprojekts "Kommunale Heizspiegel", das das Umweltbundesamt und der Deutsche Mieterbund in Berlin vorgestellt haben. [...] So können Hauseigentümer und Mieter ihre eigenen Heizkosten vergleichen und ermitteln, ob ihr Verbrauch angemessen ist oder ob sich gegebenefalls eine Sanierung lohnt. Besonderer Vorteil der Kommunalen Heizspiegel:
Sie helfen herauszufinden, in welchen Gebäuden besonders viel Energie für das Heizen verbraucht wird. Dort ist der ökologische und ökonomische Nutzen der Investition in moderne Heiz- und Wärmedämmtechnik besonders groß. Eine Sanierung allein dieser Hochverbraucher würde den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids aus zentral beheizten Mehrfamiliengebäuden in Deutschland um zehn Prozent senken.
[...] Ergibt dieser Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch, sollte ein Fachmann mit einem Energiegutachten beauftragt werden, das genauere Aussagen zur Energieeffizienz des Gebäudes erlaubt und Hinweise darauf gibt, ob sich Investitionen in energiesparende Heiztechnik und Wärmedämmung lohnen.
[...] [Nach Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, sei herausragendes Ergebnis des Projekts] das hohe Energiesparpotenzial für Energie und Kosten im Bereich der Gebäudeheizung. In vielen Fällen bringe eine energetische Sanierung neben positiven Umwelteffekten auch wirtschaftliche Vorteile der Beteiligten. Die Vermieter profitieren, weil sich die Gebäude besser vermieten lassen und einen höheren Verkaufswert haben. Zudem könne die Sanierung über eine Erhöhung der Kaltmiete finanziert werden. Viele Mieter könnten trotz erhöhter Kaltmiete durch sinkende Nebenkosten mit gleichbleibender oder sogar sinkender Warmmiete rechnen, während gleichzeitig der Komfort steigt. Nicht zuletzt profitiere auch der Arbeitsmarkt von einer verstärkten Sanierungstätigkeit: Es ist sinnvoller, das Geld in das Baugewerbe zu investieren als in Energie, die durch Wände und Fenster nach draußen verschwindet", sagte Troge. [...]"
7 Fragen, die nun offen sind:
1.Weiß Herr Troge nicht, daß nach den unabhängigen Klimaforschern weder ein Treibhauseffekt noch ein
CO2-Problem existieren? Der amerikanische Chemie-Nobelpreisträger Mullis deckt im
SZ-Magazin vom 23.6.00 derartige Desinformationen als gezielten Subventionsbetrug der auf Fördermittel
angewiesenen Wissenschaftler auf.
2. Weiß Herr Troge nicht, daß die angeblich "energieeffizienten"
Gebäude nur auf dem Papier Energie sparen?
3. Ist seine hyperoptimistische Annahme (vgl. SWN) betr. "gleichbleibender Warmmiete" schon das
Rückzugsgefecht?
4. Weiß Herr Troge nicht, daß es in dicht gedämmten Buden ganz unkomfortabel schimmelt und dagegen auch keine wie auch
immer gestoßene Stoßlüftung hilft? Daß darin der Gesundheitsstatus der deutschen
Wohnbevölkerung dahinsiecht wie im Mittelalter mit Pest und Cholera? Die Recklinghäuser Zeitung titelt z.B. am 4.4.03:
"Miese Luft im neuen Heim - ENERGIESPARHAUS: Allergien drohen" und führt weiter aus: "Luftschadstoffe im Hausinneren
eingeschlossen", "fehlerhafte Einbau und Betrieb einer Lüftungsanlage leicht zu Schimmel- oder Keimbildung führt".
5. Kennt Herr Troge die vielen Bauprozesse nach vorschriftsmäßiger aber gleichwohl unwirtschaftlicher und bautechnisch
zwangsläufig mißglückter energetischer Sanierung nicht?
6. Werden die Rechenknechte bzw. Fachmänner für Energiegutachten dem Auftraggeber schriftlich und einklagbar den Sparerfolg
zusichern? Oder, wenn es wie immer schiefgeht, alles auf den Mieter schieben? Nutzerverhalten, Katzenklappe usw.?
7. Oder gibt das Baugewerbe hier irgendwelche praktisch verwertbare Zusicherungen?
Technische Antworten finden Sie hier auf diesem Link. Zur Gut- und Schlechtachtern hier. Zur Treue im Amt hier.
Elliott-Wellen-Forum: Einsparpotenziale in der Heizkostenrechnung - Durchfeuchtung möglich?
Das in Parteispendenskandalen, Flugaffären, Angriffskriegen, und z.B. BSE-Skandal so oft erwiesene verbraucher- und bürgerfreundliche Verhalten unserer Bevölkerungsvertreter bringt dann solche Wunderlichkeiten hervor wie diese Aussage unseres einstigen Bundeswirtschaftsministers Dr. Müller (nach zustimmendem Kabinettsbeschluß zur EnEV lt. ibau 16.3.2001):
Für den, ders mag: Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung und die "offiziellen" Antworten
Die Rechtsprechung sah zumindest einmal derartige Glaubenswahrheiten skeptisch, vgl. SZ 2.12.2000:
Will der Vermieter die Miete erhöhen, weil er Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt hat, muss er dem Mieter erläutern, weshalb dadurch nachhaltig Heizenergie eingespart wird. Es genügt nicht, dass er in seiner Mieterhöhungserklärung nur die Kosten zusammengestellt und die Umlageberechnung beigefügt hat."
Und dann begründet die Meldung den gerichtlichen Standpunkt: Der Vermieter darf in eigener Machtvollkommenheit die Mieterhöhung durchsetzen. Daraus ergibt sich zwangsläufig seine Pflicht, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, daß er die einseitig durchgesetzte Mieterhöhung umfassend nachprüfen darf. Und dabei muß es dem Mieter möglich sein, herauszukriegen, ob der Wärmeschutz in Wirklichkeit durch die Fassadendämmungs-Kosten besser wurde und dadurch auch Heizenergie gespart werden kann. Der Vermieter muß dafür die die entsprechenden Berechnungsgrundlagen in der Wärmebedarfsberechnung seiner an den Mieter versandten Mieterhöhungserklärung beilegt. Auch die Einsichtnahme in die zur Modernisierung gehörenden Abrechnungs- und Kalkulationsunterlagen des Vermieters, die die Höhe der Mieterhöhung begründen, ist dem Mietrer zu gestatten (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17. August 2000, 8 RE-Miet 6159/00 in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 10/2000, Seite 535).
Das ist dann freilich so bald wie möglich vom BGH aufgehoben worden. Gem. Beschluß vom 10.4.02 - VIII ARZ 3/01 genügt es, nur k-Werte mitzuteilen. Mit denen muß sich der vorwitzige Mieter begnügen, er könne ja einen Sachverständigen beiziehen, der ihm dann die Spareffekte ausrechne. Das ist Schwachverständigen-ABM, sonst nichts. Machen Richter sowas gar aus Überzeugung? Na klar, denn wer, wenn nicht sie, wissen doch, daß schon das allerkleinste 1 x 1 ausreicht, um anhand der Wärmebedarfsberechnung und der Modernisierungskosten durch Gegenüberstellung herauszubekommen, daß sich ein solcher Blödsinn wie Fassadendämmunungs-Kosten niemals durch irgendwelche Einsparungen in einem gesetzlich und durch Rechtsprechung bestätigten Amortisationszeitraum / Betrachtungszeitraum von 10 Jahren amortisiert. Wodurch alle Fassadendämmungskosten und Fassadendämm-Maßnahmen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinungsgesetzt EnEG § 5 verstoßen und damit einerseits illegal sind und andererseits Haftung des Verantworlichen für die Planung der unwirtschaftlichen baumaßnahme und andererseits Schadensersatzanspruch des/der Geschädigten auslösen können. Näheres beim Bauanwalt.
muß sich der Mieter die Mieterhöhung auch nach Vorlage der offiziell getürkten Wärmebedarfsberechnung nicht gefallen lassen. Da betroffene Mieter seit Jahren merken, daß nach der Dämmung nicht weniger geheizt werden kann, sondern teils sogar erheblich mehr, hat sich der Club der Schwindler den Begriff des "Nutzerverhaltens" einfallen lassen. Versuchen Sie mal, bei den beteiligten Forschungsinstituten oder den Dämmstoffherstellern einen belastbaren und gemessenen Nachweis, daß blanker Dämmstoffverbau tatsächliche Wärmeenergie spart - egal ob im Labor oder der Praxis - vorgelegt zu bekommen: Es gibt ihn nicht! Und jeder der Beteiligten weiß das, lügt sie aber frech an, daß bei der DENA sowas vorläge, was es aber nicht tut. Die hierzu vorliegenden Schreiben offizieller Institutionen sind Legion!
Wo ist nun die Energiesparwirkung der Dämmerei? Sie kostet an der Fassade gut 100 bis 150 Euro, auf dem Dachboden 50 bis 100 Euro oder
auch etwas weniger oder mehr, je nach den baulichen Begleitumständen und dem örtlichen / regionalen Preisniveau. Der
mit der mehr oder weniger unwirksamen Dämmung, die über kurz oder lang unweigerlich zu
unfaßbarem Sumpfpfusch mutiert, hereingelegte Bauherr läßt sich es also ordentlich was kosten,
um sich dann über kurz oder gar nicht mal so lang selbst eine Nase zu drehen. Ist das nun Betrug, was die Dämmtruppe verspricht,
und immer kürzeren Rhythmen neue Verschärfungen der ENergieEinsparVerordnung EnEV durchpeitscht? Grafik:
Matthias Bumann
Auch bei der hier grafisch
zusammengefaßten Untersuchung dreier Großbauten in Hannover
durch Prof. Fehrenberg, Autor auch dieser Grafik, zeigt sich die energetische
Unwirksamkeit von teurem Dämmstoffverbau im Hinblick auf den Heizwärmebedarf.
Die dunkelblaue Kurve zeigt die von +1 (oben) bis +9 (unten) gespiegelt
dargestellte Durchschnittstemperatur der Winterhalbjahre von 1988 bis 2001
(Quelle: Wetteramt Hannover). Die anderen Kurven zeigen den Erdgasverbrauch
der Bauwerke. Mit vertikalen Strichen und der Beischrift "San." wird der
Zeitpunkt zusätzlich aufgebrachter WDVS (türkis: 1995, magenta:
1996) dokumentiert. Dieser Vorgang bleibt vergleichsweise ohne Beeinflussung
des Energieverbrauchs. Nur kältere oder wärmere Winter beeinflussen
diesen - nicht mehr oder weniger WDVS! Das ganze ist alles mehrmals publiziert in Fachzeitschriften.
Der Schuldige am ausbleibenden Energiespareffekt ist von vornherein ausgemacht: Der Mieter lüftet also seine stickig verkeimte Dämmbude zu sehr, da kann er natürlich keine Energie einsparen. Lieber erstunken als erfroren - das war einmal. Im Rekordland der Asthmatoten und Allergieopfer durch feuchte Wohnverhältnisse wollen viele Mieter auf Frischluft partout nicht mehr verzichten - und lüften angeblich die angeblichen Wärmeeinsparungen zum Fenster hinaus.
Dabei ist laut Wärmebedarfsberechung ein Luftwechselfaktor von 0,8/Stunde rechnerisch vorgegeben. Hand aufs Herz: Wer tauscht tatsächlich täglich 19 mal seine komplette Raumluft aus? Sehen Sie - auch hier wieder ein Wissenschaftswitz auf Kosten der Verbraucher. Ätsch-Bätsch, nicht nur AIDS+BSE lassen grüßen.
Was wäre denn, wenn der aufgefinkelsteinte Mieter in Kenntnis der Fakten gegen den Wärmebedarfsnachweis Einspruch wegen gefälschter Annahmen einlegen würden? Warum soll er zahlen für bauliche "Intelligenz" und technische Mythologie auf seine Kosten? Hier darf er mal aufbegehren. Argumente?: Die "Energiesparseite". Lieber aber klagt er gegen die Heizkostenabrechnung und fordert blowerdoorgestützte EnEV-Dämm- und -Dichtheiten. Wenn er die dann bekommt, wird er freilich nicht weniger verbrauchen - aber endlich verschimmeln und verrecken. Na bravo! Auch eine Methode, fiese Mieter loszuwerden.
Weiter: Der Schwindel mit der Wärmedämmung - Kapitel 6