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Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
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Gutachten - Empfehlungen und Strategien für den Bauherrn 2

Inhalt

1. Bauuntersuchung
2. Technische Prüfbehörden, wiss. Institute, Untersuchungslabors und akademische Auftragsforscher
3. Gutachten in Gerichtssachen/Beweissicherungsverfahren
4. Tips zum erfolgreichen Einsatz von Gutachtern
5. Befunduntersuchung und Bauforschung in der Denkmalpflege
6. Beispiel Gegengutachten
7. Beispiel Protokoll Bauberatung
Das Handwerkerquiz + Das Planerquiz für schlaue Bauherrn

"Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,
sondern Pietät üben"

Georg Dehio

Friedrich Schiller: Der Brotgelehrte - ein wahrheitstreues Bild der käuflichen Wissenschaft.
Spitz(e), traurig und wahr: Jens Linke - Der Weg zum Erfolg als Planer / Bauforscher in der Denkmalpflege

Zurück zur Einführung: Bauuntersuchung

Technische Prüfbehörden, wiss. Institute, Untersuchungslabors und akademische Auftragsforscher

Die Handlungsweisen der staatlichen bzw. staatlich anerkannten Prüfbehörden für Baustoffe und Bauverfahren sowie von Baustoffproduzenten abhängigen Labors/Institute/Forschungsgesellschaften bieten ebenfalls Anlaß zur Besorgnis, wie nachfolgende Auszüge aus Veröffentlichungen zeigen:

ibau-Planungsinformationen 9.März 1999:

"Elchtest für den Baumarkt
Was man nicht alles so prüfen kann
von Carl-M. Bresch

[...] Wenn es um neue Produkte geht, die einer Zulassung (... und ohne diese geht nichts!) bedürfen, werden Landes- bzw. Bundesbehörden, insbesondere das Institut für Bautechnik in Berlin, Auflagen für Prüfungen festlegen, die so weitgehend sind, daß man teilweise die neuentwickelten Produkte kaputtmacht. Das wird zum Teil sogar offen zugegeben, nach der Devise ... mal testen, was das Zeug so alles hergibt!

Damit [...] die vorgeschriebenen Prüfinstitute, [...] gute Gebührenrechnungen schreiben [...] und ihre Existenz festigen können. [...] Manche Dinge werden der Prüfung selbst, weniger der Sicherheit wegen veranstaltet, die solche dubiosen Resultate letztlich bringen können. Es ist nicht unwichtig zu wissen, daß diese amtlichen Prüfstellen wesentliche Teile ihrer Etats durch Industriezahlungen erwirtschaften müssen. [...]"

und aus ibau-Planungsinformationen 9.4.1999:

"innovieren-ein Tätigkeitswort
von Carl-M. Bresch

[...] Leider gibt es [bei Baustoffproduzenten] immer wieder graue und schwarze Schafe, die nicht ihr Labor oder Testinstitut zur zielführenden Entwicklung nutzen, ehe sie über den Markt herfallen. Die Kunden werden zu ihren Versuchskaninchen - das gibt es öfters als man annimmt, mit weitgehenden (Schädens-)Folgen. [...]"

Die wohlbekannte Realität der Auftragsforschung und Laborprodukt-Entwicklung sieht nicht selten so aus:

1. Manipulativer Versuchsaufbau zur Bestätigung des Gewünschten
2. Wirklichkeitsfremde Versuchsbedingungen und Berechnungsmethoden zur Schönung des gewollten Ergebnisses
3. Ausklammerung und "Bereinigung" unerwünschter Versuchsergebnisse
4. Manipulative Darstellung des Ergebnisses zur Kundenverwirrung bzw. gezielten Manipulation

Ein schönes Beispiel der Abhängigkeit von Auftragsforschung - neben vielen anderen:

Süddeutsche Zeitung 27.3.1999:

"Willkommen im Morgen-Land!
Die Fraunhofer-Gesellschaft feiert ihren 50. Geburtstag
von Dorothee Sipell

"[...] Das Credo der auftragsorientierten Arbeit gibt der Gesellschaft in der deutschen Wissenschaftslandschaft eine Sonderstellung, die lange von den etablierten Forschungsinstitutionen keineswegs anerkannt war. Erst vor 25 Jahren begann die erfolgreiche Entwicklung, nachdem die Verbindungen mit dem Bund als Auftrag- und Geldgeber enger wurden. [...] Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn [...] gab als Geburtstagsgeschenk ein Versprechen: Sie werde die finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand - neben den Einnahmen aus der Wirtschaft immerhin fast ein Drittel des Fraunhofer-Haushaltes - um fünf Prozent auf 468 Millionen Mark erhöhen. [...]"

Die Bayerische Staatszeitung vom 2.4.1999 kommentiert diese schöne Feier:

"[...] "Die Geschichte der Fraunhofer-Gesellschaft ist der permanente Versuch, den richtigen Kurs einzuschlagen, letztlich ohne zu wissen, was der richtige Kurs ist", faßte Prof. Dr. Helmut Trischler bei seinem Festvortrag [...] die Geschichte der FhG zusammen. [...] die Geschichte der Fraunhofer-Gesellschaft[...] mündete dann in das weltweit einzigartige Modell der konsequenten Ausrichtung auf den Markt sowie einer erfolgsabhängigen Grundfinanzierung.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen der Fraunhofer-Gesellschaft von 1,3 Milliarden Mark in 1997 auf 1,4 Milliarden Mark im Vorjahr[...]. Besonders stark sei der Leistungsbereich Vertragsforschung gewachsen. Er habe sich um mehr als sechs Prozent auf 1,2 Milliarden Mark erhöht. "Die positive Bilanz im Leistungsbereich Vertragsforschung ist vor allem auf die erneut gesteigerten Wirtschaftserträge zurückzuführen", betonte Warnecke. Letztes Jahr habe die FhG 6000 Projekte für 3000 Unternehmen bearbeitet und dabei mit 420 Millionen Mark das bisher beste Ergebnis im Rahmen der Auftragsforschung für die Wirtschaft erzielt. [...]"

Das Ergebnis für die Praxis:

bausubstanz April 1999:

"Tüchtig den Pelz verbrannt
Sanierungsfehlersammlung, Nr. 18
Von Michael Probst

"Fehler verbergen heißt nicht Fehler bessern" (Pubilius Syrus)

Das Grundprinzip der freien Marktwirtschaft basiert auf Zuwachs. Bereits Stagnation kann zu wirtschaftlichen Depressionen und allen damit verbundenen sonstigen Begleiterscheinungen führen. Vor diesem Hintergrund steht der Gesamtkomplex Wirtschaft unter einem enormen Erfolgsdruck; um immer mehr Waren und Leistungen abzusetzen, bedarf es immer größerer Kreativität, gleichzeitig wächst der Wettbewerb. So wird vordergründig der einzelne Mensch zum reinen Konsumenten, der um so mehr konsumiert, desto geschickter er manipuliert wird. Man kann ihn aber nur manipulieren, wenn er unkritisch ist, was wiederum eine Folge gezielter Manipulation ist.

Ein wahrer Teufelskreis, den es an dieser Stelle nicht zu vertiefen gilt. Aber: Auch die Baubranche ist bekanntlich Wirtschaftsbestandteil und unterliegt von daher den gleichen marktwirtschaftlichen Gesetzen. Und so kommt es, daß speziell der Branchensektor Baustoffindustrie permanent auf der Suche nach neuen Absatzmärkten ist. Dies führt zu einem Überangebot an Baustoffen, Bauteilen und Bauverfahren, deren Entwicklungsmotivation nicht etwa die tatsächlichen Bedürfnisse des Marktes sind, sondern diejenigen Bedürfnisse, die dem Verbraucher, also dem Unternehmer, dem Baustoffhändler, dem Architekten, auch dem Bauherrn, als solche suggeriert werden.

Dabei ist die höchste Schule der Manipulation, wenn der Gesetzgeber so stark unter Lobbyistendruck gerät, daß er unsinnige oder gar falsche Gesetze und Verordnungen erläßt, ich denke dabei an die Wärmeschutzverordnung und die "drohende" Energiesparverordnung. Dies sind wirtschaftspolitische Lenkungsinstrumente, die jedem helfen werden, nur nicht der Umwelt. Unsere Enkel und Urenkel werden uns sinnbildlich erschlagen, wenn sie eines Tages vor dem Problem der Massenentsorgung von Wärmedämmstoffen aus (beispielsweise) Hartschäumen stehen.

Erst schmiert und mehlt es...

Heute berichte ich Ihnen von einem nicht alltäglichen Sanierungsfehler am silikatischen Oberputz eines Wärmedämm-Verbundsystems. Betroffen ist das Muttergebäude einer renommierten und in der Öffentlichkeit stehenden Institution, noch dazu wirkt es wegen seiner Lage als Blickfang. Um so peinlicher war es, als sich etwa fünf Jahre nach Fertigstellung des Wärmedämm-Verbundsystems am Oberputz auf Kaliwasserglasbasis Schäden dergestalt einstellten, daß sich dieser punktuell vom Armierungsputz löste. Zudem wurde der Oberputz unter Wassereinwirkung weich, was zu einer schmierigen Masse führte, die sich vom Armierungsputz abschieben ließ. An wasserbelasteten Flächen konnte zudem festgestellt werden, daß der silikatische Oberputz im trockenen Zustand noch dazu mürbe wie eine Mehlschicht war. [...] Nach Sanierungsvorschlag und auf Kosten des Herstellers wurde der Oberputz vollständig entfernt, die Oberfläche des Armierungsputzes ausgebessert und abgewaschen, eine Grundierung aufgetragen und sodann ein neuer silikatischer Oberputz appliziert.

... dann blättert es

Es dauerte wiederum nur wenige Jahre, bis der Oberputz erneut schadhaft wurde. Diesmal mehlte und schmierte es zwar nicht, dafür zeigten sich teilweise deutliche Ablösungen des Oberputzes vom Untergrund, es bildeten sich Blasen, diese platzten schließlich auf und führten in der Folge zu teilweise großflächigen Ablösungen des Oberputzes vom Armierungsputz. [...] Diesmal jedoch tauchte der Hersteller des Wärmedämm-Verbundsystems ab und kommentierte die Situation noch nicht einmal mehr. Welch Wunder, denn die Sanierung hatte bereits einen mehrfach sechsstelligen Betrag verschlungen.

Der Autor dieses Beitrags wurde daher als Sachverständiger eingeschaltet. In Zusammenarbeit mit einem im europäischen Ausland ansässigen mineralogischen Labor [...] wurden die Schadensursachen analysiert. Wundern Sie sich bitte nicht, liebe Leser, daß die Untersuchungen nicht in einem deutschen Labor durchgeführt wurden. Nachdem ich bei der Bearbeitung konkreter Schadensfälle in den letzten Jahren [...] teilweise auch auf renommierte deutsche Institute getroffen bin, die - vorsichtig formuliert - nicht ganz frei in ihrer Entscheidungsfindung waren, ziehe ich ausländische Laboratorien vor, was sich ausgezeichnet bewährt hat. [...]"

Ist doch klar - wes Brot ich eß, des Lied ich sing:

Deutsche Wochenzeitung 26.3.1999:

"Schluß mit der Manipulation!
Forschungsgemeinschaft will seriöse Wissenschaftler

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Angst um den Ruf der deutschen Wissenschaft. Grund dafür sind Fälle wie des renommierten Ulmer Krebsforschers Herrmannn, der letztes Jahr wegen vielfacher Fälschung wissenschaftlicher Publikationen aus dem öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg entlassen wurde.

Der Krebsforscher Herrmann ist offenbar kein Einzelfall mehr. In der Akademikerlandschaft häufen sich die Fälle von Scharlatanerie. Um das Renommee der deutschen Wissenschaft wiederherzustellen, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft deshalb jetzt sechzehn Empfehlungen "zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" ausgegeben. [...]

Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft angemahnte Rückbesinnung auf ein Berufsethos, das diesen Namen verdient, ist überfällig. [...] Nur in Deutschland, dessen Wissenschaft einmal einen einzigartigen Ruf in der Welt genoß, sind inzwischen auf ganzer Front Meinungsmache und Einseitigkeit an die Stelle fachlicher Seriosität getreten.

Daß die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft hier zu einem Kurswechsel führen werden, muß bezweifelt werden. Bislang werden [Fälscher] von niemandem kontrolliert und können ungestört ihr Unwesen treiben. Hier sind politische Maßnahmen gefragt."

Zur Erinnerung: Der Betrugsparagraph des Deutschen Strafgesetzbuches, § 263:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bsi zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
[4-5]"

Ein Leserbrief in der SZ vom 6.11.1999 trifft des Pudels Kern:

"Hieb auf die Statistik
Fälschungen, Verfälschungen und Schlamperei / SZ vom 26. Oktober

Wie in Deutschland die "gute wissenschaftliche Praxis" durchgesetzt werden soll.

Es hätte mich gewundert, wenn in dieser Diskussion nicht wieder ein Hieb auf die Statistik vorgekommen wäre. Allerdings erscheint es mir unglaubhaft, dass Frau Mayntz (vom Kölner Max-Planck-Institut, Anm. d. Red.) erklärt haben soll, "dass der Gefahr der Verfälschung insbesondere die qualitativ arbeitende Sozial- und Geisteswissenschaftler ausgesetzt sind", weil sie mit statistischen Methoden arbeiten (Stichwort: "Mit Statistik lügen"). Es ist nachgerade ein Kennzeichen der qualitativen Forschung, dass sie im Unterschied zur quantitativen Forschung keine statistischen Verfahren anwendet oder mit standardisierten Untersuchungsmethoden arbeitet.

Im Übrigen können unseriöse, oberflächliche und/oder schlecht ausgebildete Wissenschaftler mit jeder Methode Forschungsergebnisse verfälschen und werden es sicher auch weiterhin tun. Dafür gibt es aus meiner Sicht - außer den im Artikel genannten Gründen - noch einige weitere. Gute methodische Arbeit ist zeitaufwendig, wird aber nicht honoriert - auch an den deutschen Universitäten selbst nicht. Für die wissenschaftliche Karriere ist es besser, fünf schlechte Publikationen vorzuweisen als eine gute ("publish or perish"). Ist ein Forschungsprojekt einmal bewilligt, gibt es fast keine Qualitätskontrollen mehr. Die Gutachter von Forschungsprojekten (überwiegend Universitätsprofessoren) sind nicht unabhängig voneinander. Ein echter Wettbewerb findet nur selten statt. Die methodische Ausbildung insbesondere bei den quantitativen Verfahren ist unzureichend, häufig staubtrocken und anwendungsfern. Die Anstrengungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind zu begrüßen. Aber ich bezweifle, dass sie ohne Änderung der existierenden Karriere- und Ausbildungsstrukturen erfolgreich sein werden. ... Dr. Ursula Härtel, München"

So ist es leicht erklärbar, wieso sich die etablierte Bauphysik und Klimaforschung zusammengetan hat, um der deutschen Volkswirtschaft, der Volksgesundheit und dem privaten Geldbeutel Schaden anzutun. Wie? lesen Sie weiter auf der "Energiesparseite".

Auch die SZ weiß am 21.8.1999 über geldgierige Bekenner (lat. Professor) amüsant zu berichten:

""Korrupter Sauhaufen"
Professor wegen Kritik an Fachbereich verurteilt

Koblenz (dpa) - Ein Beamter kann zwar seinen Dienstherrnhart kritisieren. Er darf sich dabei aber nicht ohne weiteres an Außenstehende wenden. Diese Grundsätze gehen aus [...] Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor (Az.: Beschluss vom 25.3.1999 - 3 A 12863/98).

[...] Professor einer Fachhochschule [...] hatte in einer Vorlesung seinen Fachbereich als "korrupten Sauhaufen" bezeichnet. In [...] Disziplinarverfahren [...] Geldbuße verhängt [...]. Die Koblenzer Richter sprachen dem Fachhochschullehrer nicht generell das Recht der Kritik ab. Ein Beamter habe jedoch die Pflicht, sich "achtungs- und vertrauenswürdig" zu verhalten."

Die SZ-Rubrik "Aus aller Welt" vom 23./24.10.1999 wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Käuflichkeit angeblicher "Wissenschaftler" und korrumpierter Drittmittel-"Forscher" am Beispiel Umwelt-"Gutachten" und Holland:

"Wer zahlt, schafft an
In Holland ist es ein Leichtes, gefälschte Umweltgutachten zu kaufen

Von S i g g i W e i d e m a n n
Amsterdam - Ob Urkundenfälschung, falsche Asbest-Atteste oder getürkte Untersuchungen von verunreinigten Böden - in den Niederlanden können Auftraggeber gewünschte und geschönte Umweltberichte kaufen. [...]Untersuchung "Wer zahlt, der bestimmt" der Abteilung "Schwere Umweltkriminalität" der Rotterdamer Polizei,[...] im Auftrag der Staatsanwaltschaft [...].

Zwei Jahre lang wurden die zweifelhaften Praktiken von Laboratorien, Umweltämtern, Ingenieurbüros, Abfallhändlern oder Gemeinden untersucht. [...] die Umwelt (blieb) auf der Strecke, wenn es um wirtschaftliche Interessen gehe - trotz aller Gesetze.

[...] rund 30 Fälle [...] hätten bestätigt, dass jede nur erdenkliche und theoretisch durchgespielte Umweltkriminalität auch in der Wirklichkeit praktiziert werde.

So würden bei Stichproben so lange Muster genommen, bis man ein positives Resultat erreicht habe. Bodenuntersuchungen würden manipuliert, wohlmeinende Umweltstudien gekauft, giftige Abfallstoffe "auf dem Papier zu einem anderen Produkt verwandelt", um sie exportieren oder preiswerter verarbeiten zu können. [...]

Umweltkriminalität [...] werde selten strafrechtlich verfolgt; die Beweisführung sei schwierig und die Strafen seien viel zu niedrig. [...]"

Das gilt wohl auch für die getürkten (geholländerten?) Klima- und Bauphysiksimulationen, mit denen auch und besonders in Deutschland böse Politik gegen das Volk, seine Wirtschaft und Gesundheit durchgesetzt wird. Lesen Sie weiter auf der "Energiesparseite".

Zur "Holland-Meldung" am 19.11.99 dann folgender SZ-Leserbrief von Dr. Hans-Jochen Luhmann, Wuppertal, der öffentlich in scharfsichtiger Analyse beschreibt, was eh' alle Eingeweihten wissen (wieso sollen auch Wissenschaftler weniger korrupt sein, als so manche unserer und anderer Beamten/Politiker - und vielleicht jeder - frei nach dem Motto: 'Gelegenheit macht Diebe'?):

"Gefälschte Umwelt-Gutachten gibt es auch in Deutschland
Wer zahlt, schafft an [...]

Meldungen auf der Seite "Aus aller Welt" haftet immer der Hauch des Exotischen an: Sie scheinen etwas zu berichten, was im wohlgeordneten Rechtsstaat Deutschland nicht vorkommt. Ihr Bericht hatte den Untertitel "In Holland ist es ein Leichtes, gefälschte Umweltgutachten zu kaufen".

Sie dürfen aber in diesem Falle davon ausgehen, dass das, was ihrem Bericht nach in den Niederlanden üblich ist, auch in Deutschland regelmäßig der Fall ist. Der Unterschied besteht darin, dass sich die Politik in den Niederlanden in Gestalt von Umweltminister Jan Pronk entschieden hat, das Problem wahrzunehmen. Die entsprechende Entscheidung ist in Deutschland noch nicht getroffen worden.

Das Prinzip der sogenannten "Selbstüberwachung", zum Beispiel im Wasserhaushaltsgesetz, sorgt dafür, dass der zu Überwachende in Deutschland Einfluss auf ein Gutachten hat, welches seiner Überwachung dient, ohne auch nur einmal den Mund aufmachen zu müssen.

Die Manipulation, der mit diesem Prinzip bewusst Tor und Tür geöffnet worden ist, findet nicht bei der Analyse der Probleme statt - auf diesem Feld besteht ein gut funktionierendes Selbstüberwachungs- und Qualitätssicherungswesen der "unabhängigen" Analyse-Institute in Deutschland. Das Einfallstor der Manipulation ist die Probenahme - hier gibt es keine überwachte Qualitätssicherung, und diese wäre auch nur schwer zu operationalisieren." ...

(Anmerkung:

Bei der Baustoffprüfung liegt das Problem im mit dem Auftraggeber manipulierten Versuchsaufbau, der dann zwangsläufig zum vorher festliegenden Ergebnis führen muß. So werden traditionell bewährte Baustoffe vom Markt gepuscht und moderner Murks eingeführt. Mit echter Praxistauglichkeit haben viele der Gutachten-beworbenen Baustoffe nichts mehr zu tun, wie auch die ständig zunehmenden Bauschadensereignisse zeigen. Leider ist das Zertifizieren von Staats wegen auch in Deutschland ein geradezu ungeheuerlicher Monopolmarkt geworden, in dem sich tausende von sicheren Arbeitsplätzen entwickeln lassen. Natürlich zuungunsten wirklich innovativer bzw. bewährter Produkte kleiner Erfinder und Unternehmer, die an der Zertifizierungshürde / teuren Produkt-Zulassung scheitern (müssen, soweit sich die Großen den Markt schon aufgeteilt haben und durch korrumpieerende Einflußnahme auf leicht zu bestechende Prüfinstitute die Zulassungsbedingungen so zurechtgeschnitzt haben, daß niemand Unerwünschtes in das Kartell hereinkommen kann.

Bei der Energiedebatte werden dagegen Äpfel mit Birnen verglichen. Man konstruiert mit dem wirklichkeitsfremden U-Wert irgendwelche Rechenergebnisse, aus denen dann Dämmstoffverbrauch, Isolier- und Heizanlageninvestitionen abgeleitet werden. Zusätzlich kann man sich durch die bekannten Praktiken der Vorteilsnahme einflußreiche Befürworter und Lenkungskräfte an zentraler Stelle im Wirtschaftsleben, der Staatsverwaltung und der Politik "gnädig" stimmen. In der Praxis konnten die so stimulierten "Energiesparausgaben" trotz aller gegenteiligen Stimmungsmache jedenfalls nur selten bis nie technisch, wirtschaftlich und hygienisch sinnvolle Ergebnisse nachweisen. Wobei sich freilich immer einschlägige Institute dafür hergeben, den superleicht hereinzulegenden Abgeordneten "Wirtschaftlichkeit" und "positive Effekte" herbeizubegutachten - ohne tatsächliches Fundament in der schnöden Wirklichkeit. Das wird dann obendrein unter Klimaschutz verbrämt, um dem doofen Michel ein noch schlechteres Gewissen aufzuschwätzen, als er infolge der sonstigen Manipulationen eh' schon hat. Hauptsache, er zahlt sein Geld in die richtigen Taschen. Auch hier gilt: Den Treibhausschwindel, den Klima-Mythos und die CO2-Lüge dürfen wir beruhigt vergessen. Es gibt sie nicht. K.F.)

... "Auch die "unabhängigen" Analyse-Institute aber sind selbstverständlich, wie "unabhängige" Wirtschaftsprüfer auch, Unternehmen, die gezwungen sind, sich ihren nächsten Überwachungsauftrag zu sichern. Folge dieses Zwangs ist, dass es schon entscheidend ist, wer den nächsten Auftrag vergibt: das überwachte Unternehmen selbst, das dann der Überwachungsbehörde die Analyse vorlegt; oder die Überwachungsbehörde, welche dann die Kosten für die Analyse an das antragstellende Unternehmen weiterreicht. Die Höhe der Kosten bleibt von dieser Entscheidung unberührt, auch wenn selbstverständlich der Gebührenbescheid zur Genehmigung in die Höhe ginge, wenn man die Organisationsentscheidung ändern und vom Prinzip der Selbstüberwachung abrücken würde." ...

(Anmerkung:

Das gilt selbstverständlich auch für so manche der in der Baustoffprüfung und Energieberatung tätigen Institutionen. Sie verstecken sich hinter hochtrabenden Namen, obwohl sie letztlich privatwirtschaftlich, als Verein oder mit interessensgeleiteten Einflußgremien, also Lobbyisten, organisiert sind.

Fragen Sie also die Organisations- und Auftraggeberstruktur ab, bevor Sie auf ein "wissenschaftliches Ergebnis" irgendeiner Akademikerklitsche hereinfallen! K.F.)

... "Folge der Entscheidung pro "Selbstüberwachung" ist, dass Proben so lange genommen werden können, bis "Ausreißer" unter den vorherigen Proben beseitigt sind." ...

(Anmerkung:

Im Baustoffbereich wählt man lieber gleich einen manipulierten Versuchsaufbau, um angebliche Überlegenheiten herauszuarbeiten. In der RWTH Aachen soll man z.B. Ziegel auf 600 °C erhitzt haben, um ihnen ein Quellverhalten aufzuzwingen, das die saumäßige Schwindung von Kalksandstein nicht ganz so schrecklich aussehen läßt. Raten Sie mal, wer das als Auftraggeber bezahlt.

In der "Klimawissenschaft", gegründet auf getürkten Erhebungen und dann gefälschten EDV-Simulationen, muß man schon ins laufende Rechenverfahren steuernd eingreifen, um die nächste Horrovision herauszubekommen.

In der "Wärmedämmkampagne" greift man gleich auf beide Verfahren zurück: Den Einfluß der Solareinspeicherung in massive Mauern rechnet man durch getürkte Messungen an der Innentapete kaputt, die angeblichen Energieeinsparungen kann man ohnehin nur auf dem geduldigsten aller Papiere darstellen. Deshalb dieses plumpe Medienfeuerwerk? K.F.)

... "Wenn man so will, kann man dieses wohlgeordnete System der Selbstüberwachung ebenfalls unter die von Ihnen gewählte Überschrift bringen, die die Verhältnisse in unserem Nachbarland beschreiben soll: "Wer zahlt, schafft an.""

Und was in der Baustoff- und Umweltbranche gilt, ist selbstverständlich auch dem Medizinbetrieb nicht fremd - Süddeutsche Zeitung 27.11.1999:

"Millionenspiele im Großlabor
Die Folgen eines gnadenlosen Konkurrenzkampfs: Betrug, Qualtitätsverlust und fragwürdige Untersuchungsergebnisse

Von Birgit Matuschek - Labitzke
MÜNCHEN - Der Laborarztskandal beschäftigt seit dieser Woche auch den bayerischen Landtag. Er reicht allerdings weit über Bayerns Grenzen hinaus. Durch Betrügereien in Medizinlabors entsteht [...] Jahr für Jahr ein Schaden von ein bis zwei Milliarden Mark. [...]

Über Qualität und Kosten der Labordiagnostik wird seit etwa 20 Jahren gestritten. Allen Verantwortlichen - Gesundheitspolitikern in Bund und Ländern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Fachgesellschaften für Labormedizin und den Krankenkassen - sind die Probleme seit Jahren bekannt. Gehandelt hat niemand. [...]"

Warum? Weil sie vielleicht alle daran mitverdienen? Einem Volk, dessen Kanzler eingestandenermaßen schwarze Kassen führte und Schmiergeld anzunehmen verdächtigt wird, dessen Bundespräsident sich von Wirtschaftsbetrieben Flugreisen und Geburtstagsparties sponsoren ließ und dessen Staatsverwaltung viel zu oft bzw. nach jedem Politikwechsel Ergebnis politischer Postenschacherei ohne fachliche Eignungsauslese ist, darf das doch nichts mehr ausmachen! Jeder muß halt sehen, wo er bleibt. Und wie er möglichst auf anderer Kosten sein schwarz-rot-grün-gelbes Schäfchen ins Trockene bringt. Das ist doch ganz normal, oder?

Ein interessanter Fall der Staatsanwaltschaft München:

Süddeutsche Zeitung 14.5.1999:

"Auf höchster Ebene

Nach dem "Projekt CARMEN "steht ein weiteres [...] High-Tech-Vorhaben der Regierung von Edmund Stoiber im Verdacht, sich ungerechtfertigt Zuschüsse erschlichen zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind [...] besonders peinlich, weil im Fall der Umweltforschungsstation auf dem Schneefernerhaus der Freistaat selbst zugleich Bauherr und Zuschußgeber ist. Aus unergründlichen Motiven hatte das Wirtschaftsministerium [...] zur Projektentwicklung die Fraunhofer Management GmbH zwischengestaltet.

Wozu das gut war, wird Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) noch genauer erklären müssen. Unter staatlicher Regie hätte jedenfalls nicht passieren dürfen, was sich seit Jahren [...] ereignet hat: Illegaler Einsatz von Leiharbeitern, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, nicht abgeführte Sozialabgaben. Ferner prüft die Staatsanwaltschaft [...] den Vorwurf des Submissions- und Abrechnungsbetrugs und ermittelt neuerdings auch noch wegen Subventionsbetrugs. Gegen zwei Angeklagte wurden bereits Haftstrafen von 36 und 30 Monaten verhängt.

[...] das böse Wort von der "CSU-Geldwaschanlage auf der Zugspitze" [...] von Wiesheu als "absoluter Schmarrn" brüsk zurückgewiesen [...]. Auffällig aber, daß sein Haus bereits seit drei Wochen durch die Beschuldigten von den neuesten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiß, seitdem aber offensichtlich nichts zur Aufklärung unternommen hat. Erst am Dienstag, als die Vorwürfe öffentlich bekannt wurden, beeilte sich Wiesheu, eine "zügige" Überprüfung anzukündigen; ein Bericht der Staatsanwaltschaft wurde angefordert.

Das weist nun doch auf einen sehr engen Schulterschluß zwischen dem Wirtschaftsministerium und den beschuldigten Fraunhofer-Managern hin, die sich ihrer Unschuld sicher sind. [...] Michael Stiller"

Süddeutsche Zeitung 15.5.1999:

""Subventionsbetrug" mit offenen Karten
Staatsanwalt und Verdächtige zur Finanzierung der Umweltstation
Von Angelika Hoch

Garmisch-Partenkirchen - "Alle haben es gewußt, und damit ist der Subventionsbetrug vom Tisch", erklärte gestern (X.Z.) , Geschäftsführer der Fraunhofer Management Gesellschaft (FMG) München. Gegen ihn und (X.Y.), ebenfalls FMG-Geschäftsführer, wurde Anfang April ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus eingeleitet [...]. [...] Die ursprünglich veranschlagten Kosten von zehn Millionen erhöhten sich zunächst auf 11,5, dann auf rund 13 Millionen Mark.

[...] Die FMG habe in ihrem Antrag auf finanzielle Zuwendungen vom 13. April "wesentlich falsche Angaben" gemacht, (so die) Staatsanwaltschaft. Angesichts der erheblichen Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung zu Lasten des Steuerzahlers bestehe Interesse an der Prüfung, ob beim Antrag auf Subventionen "wesentliche Umstände unterschlagen" wurden. [...]

Grund für die Kostensteigerung sei [lt. Schulte-Middelich] gewesen, daß die Bausubstanz des Schneefernerhauses schlechter als anfangs vermutet gewesen sei. [...]

Die Staatsanwaltschaft habe sämtliche Unterlagen [lt. Hubert Vollmann, Ltd. Oberstaatsanwalt beim Landgericht München II, dabei auch ein nachträglich! erstelltes Protokoll zur Förderabsprache mit dem Wirtschaftsministerium] "differenziert und kritisch" geprüft und erst danach das Verfahren eingeleitet. [...] Unabhängig davon habe die Staatsanwaltschaft die beiden Verdächtigen "schon immer im Auge gehabt". [...]"

So kommt es, wenn unqualifizierte Begutachtungen der Bausubstanz während der Bestandsaufnahme keine ausreichenden Planungsgrundlagen liefern! Wer hier nur Vermutungen einsetzt, betrügt sich selbst.

Und so entschied die Staatsanwaltschaft:

Süddeutsche Zeitung 20.11.1999

"Justiz stellt Verfahren ein
Kein Subventionsbetrug im Schneefernerhaus [...]"

Na klar, wo´s doch "alle gewußt haben".

Weitere solche Fälle

Und in der Zeitgeschichtsforschung sieht die Sache auch nicht besser aus:

Die hiesigen Zeitgeschichtler brandmarkt die Süddeutsche Zeitung am 16.7.1999 in

"Dem Patienten helfen
Der Zeithistoriker als Vertrauensarzt deutscher Unternehmen.

Als die Bundesrepublik ihren 50. Geburtstag feierte, äußerte sich der Bielefelder Historiker Hans-Ulrich Wehler in einem Interview glücklich über den Weg, den dieser Staat genommen hat, wie auch über das Ansehen, das er und seine Kollegen darin genießen. Der Gelehrte fand die Bundesrepublik "auch deshalb so faszinierend", weil sie und ihre Historiker sich einer "Debatte über die nationalsozialistischen Vernichtungspolitik" aussetzen - und dies im Gegensatz zu anderen Völkern, die "sich sehr ungern den eigenen Verbrechen stellen".

Durch die "Erfindung der Zeitgeschichte" [oho! Seit wann darf man das so sagen? Anm. KF] habe ein Teil der deutschen Geschichtswissenschaft "einen beträchtlichen Einfluß ausgeübt". Die "bedeutenden Zeithistoriker" spielten "in der westlichen Öffentlichkeit eine erhebliche Rolle" und hätten "etwas gewonnen, was es anderswo auch nicht gibt", sie könnten "jederzeit im Rundfunk, in großen Zeitungen zu Wort kommen und Stellung beziehen". Von dieser Möglichkeit machten Deutschlands prominente Historiker weder während noch nach der Bombardierung Jugoslawiens Gebrauch. Dagegen ließen sich die britischen Kollegen bereits 48 Stunden nach Kriegsbeginn vernehmen.

Warum schweigen die deutschen Historiker? Eine Erklärung könnte sein, daß weder die Daimler-Chrysler AG noch das Verteidigungsministerium oder sonst ein potenter Partner ihnen dafür einen anständig bezahlten Forschungsauftrag erteilt hat. Ohne den aber [...] läuft heute fast nichts mehr in der Erkundung der neueren und neuesten Geschichte dieses Landes. [... Referierung der diesbezüglichen Diskussion im 'Times Literary Supplement' seit 10/99...]. Otto Köhler"

Trefflich, oder? Darf man das vorauseilenden Faschismus nennen oder nicht?


Gutachten in Gerichtssachen/Beweissicherungsverfahren

Hier ist vor folgenden Phänomenen zu warnen:

Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachten werden bei ihrer Zulassung vorwiegend auf Vorschriftenkenntnis geprüft. Dabei fließt die Anwendung der von der Industrie einseitig und keinesfalls im Sinne neutralen Sachverstands (vgl. Meersburgurteil) beherrschten Regelwerke in die Gutachtenerstellung ein. So mancher Gutachter büßt seine pflichtgemäße Neutralität durch Beauftragung von Herstellerseite klammheimlich ein.

Hinzu kommt, daß viele Gutachter sich aus Industriebetrieben herauslösen, um "selbstständig" zu werden. Leider ist es aber oft so, daß Bauschäden mit schlechten bzw. für den Anwendungsfall gänzlich ungeeigneten industriellen Baustoffen und damit verknüpften grottenfalschen Versprechungen zusammenhängen. Schadensfördernd wirken zusätzlich die im Werbeton gehaltenen Technischen Merkblätter der Hersteller zu ihren Produkten. Typische Unverträglichkeiten, Einsatzgrenzen und negative Anwendungsfolgen werden dabei so gut wie verschwiegen.

Folge: Weder der Handwerker noch der Planer oder der Bauleiter können die kritischen Bereiche des Produkts rechtzeitig in ihre Überlegungen und Handlungsweisen einbinden. Es kommt zum systembedingten Bauschaden.

Beispiele:

- Versprödungsgefährdete und trocknungsblockierende Kunstharzfarben auf Holz im Außenbereich;
- Spätrißempfindliche Werktrockenmörtel auf historischen, wenigfesten Untergründen normaler Bauart (Mauerwerk mit Kalkmörtelfugen, Fachwerk);
- Unsinnigste Maßnahmen gegen angeblich aufsteigende Feuchte wie Horizontalisolierung verschiedenster Bauweise und feuchtesperrende treibmineralriskante Sanierputze;
- WDVS/Wärmedämmverbundsysteme auf Fassaden, die aus bauphysikalisch unabweisbaren Gründen zum Feuchte- und Frostschaden verdammt sind, nicht nur Veralgung, Beschimmelung und dem Angriff durch Spechte, Marder und Papageien;
- Feuchteempfindliche Dämmstoffe in Dach, Decke und Wand, die trotz "Dampfbremse" über kurz oder gar nicht so lang absaufen müssen;
- Untaugliche "Dampfbremsen", "Dampfsperren" und sonstige Abdichtungssysteme, die in dauerbeweglichen Leichtbaukonstruktionen (Holzständerbauten, Dachkonstruktionen) niemals dauerhaft abdichten und Kondensatdurchdringung verhindern können;
- Trocknungsblockierende und überfeste wasserabweisende Farbsysteme auf Fassaden, deren wohlklingende Dampfdiffusionsfähigkeit nur am Papier, nicht aber am Bauwerk gültig ist. Dort blockieren sie die überwiegend kapillar funktionierende Fassadenentfeuchtung um den Faktor 1000 gegenüber z.B. Kalktünche.
- usw. usf. ...

Nun kommt der Gutachter zum Zuge. Er verweist auf Anwendungsfehler, Normverstöße usw., "vergißt" aber den Hinweis auf den Verantwortungsbereich des Herstellers, dessen Produktinformation und Produktschwächen den Schaden oft provoziert haben. Man wird also "manchmal" feststellen können, daß so einige angeblich unabhängige Gutachtern und Sachverständige genau die Perspektive der Industrie einnimmt. Ei, warum wohl? Ein Schelm, der Böses dabei dächte ...

Gar oft sind Gutachter zu verschraubten Darstellungsweisen befähigt, die zu Zweifeln an ihrem Sachverstand bzw. ihrer Neutralität berechtigen. Sie wollen sich wg. Mangel an beidem eben nicht eindeutig und unwiderlegbar "bekennen". Die Gutachtenkunst scheint oft darin zu liegen, auf möglichst viel Papier möglichst wenig Konkretes zu sagen. So werden Normen und Regelwerke unhinterfragt heruntergerasselt, obwohl sie zur eigentlichen Sache nichts beitragen und nur auf formale Normwidersprüche hinweisen, als ob diese grundsätzlich schon Mängel oder Schäden darstellen. Kommt es dann zum Stechen vor dem Richter, steht so mancher Gutachter nackt und bloß von jeglichem eigenständigem Fachwissen da.

Nicht umsonst heißt es in der SZ unter "Teures Fehlurteil" am 1.9.2006:

"Allein durch den Stempel "öffentlich bestellt und vereidigt" ist ... noch nichts über die tatsächliche Qualität von Sachverständigen ausgesagt. ... Es gibt nur äußerst wenige souveräne Sachverständige, die bereit sind, einen Fehler einzuräumen - die meisten Sachverständigen beharren auf ihren eingenommenen unrichtigen Positionen. Die Folge ... ist, dass erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, entweder für einen zweiten Gutachter oder ... sogar für eine weitere Instanz."

Den diesbezüglichen Gipfel haben sicher einige Schimmelgutachter erklommen. Für künstlich aufgeblähte "Gutachten" kassieren sie Irrsinnssummen, um im Ergebnis aus einem handtellergroßen Schimmelfleck - meist Folge ungenügender Lüftung (überdichte Fenster) und falscher Baustoffe (kunstharzhaltige Anstriche, Synthetiktapeten, usw.) - die Pflicht zur nachträglichen WDVS-Ausstattung ganzer Wohnblöcke abzuleiten. Daß dies jeglichem mykologischen Fachwissen widerspricht, ist solchen Bauspezln total egal. Hauptsache, der Geschädigte zahlt und die Dämmverkäufer sind zufrieden. Auch bei Feuchtegutachten wird gerne iin salzigen Feuchten teuer gebohrt und Expertenhaftigkeit vorspiegelnd analysiert, um dann völlig falsche Darstellungen zur Herkunft der Feuchte "einfach so" dranzuhängen und allerdümmste Teuer-Saniermaßnahmen zur Umsatzförderung der befreundeten Bauchemie zu beziffern.

Daß sich in Normen und Bauregeln nicht technischer Sachverstand, sondern vorwiegend Marketing verbirgt, ist vielen Gutachtern mangels eigenem Sachverstand leider bisher unbemerkt geblieben. Von den anerkannten Regeln der Technik haben viele Sachverständige mangels ausreichender Praxis zu wenig Ahnung. Es ist ja so bequem, sich an ein Regelwerk halten zu können. Auch wenn es von den eigentlichen Schadensverursachern stammt. Das deutsche Vertrauen in wohlklingende Titel ist bei Sachverständigen oft nicht angebracht. Haben wir nicht alle schon diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht?

Übrigens:

Die Einfügung § 839a in das BGB versetzt viele ö.b.u.v. Sachverständigen neuerdings in Angst und Schrecken. Erstellt so einer vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, und entsteht dadurch einem Prozeßbeteiligten ein Schaden durch darauf beruhende Gerichtsentscheidung, trifft den Gutachter Schadensersatzpflicht. Mehr und mehr kommt es folglich zur Streitverkündung an die bisher nahezu unantastbaren gestrengen Herrn ÖBUVS. Die Rechtssprechung dazu ist noch im Fluß, am BGH sind mehrere solche Verfahren abhängig. Sollte es tatsächlich zum großen Aufräumen unter den so massenhaft herumschwärmenden Schlechtachtern und Schwachverständigen kommen? Man wagt es nicht zu hoffen ...

Lesen Sie das "Meersburgurteil" und weitere interessante Urteile und Veröffentlichungen zur Marketingseite der DIN-Normen.

Zur Praxis des Gutachterkaufs informiert folgende Veröffentlichung (für den Hinweis danke ich Herrn Kollegen Michael Probst, Mainz, selbst ein ö.b.u.v. Sachverständiger und Sohn des für seine fachlich untersetzten "Provokationen" weitbekannten "alten" (Raimund) Probsts):

RA Dr. Hugo Lanz, München:
"Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf - Zur mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter"
in: Zeitschrift für Rechtspolitik mit ZRP-Gesetzgebungs-Report, Hrsg. von Prof. Dr. Rudolf Gerhard, Mainz u. Prof. Dr. Martin Kriele, Köln, Redaktion: RAin Ulrike Stab, Palmengartenstr. 14, 60325 Frankfurt a. Main, September 1998, Seite 337-340

Auszüge:

"Der Autor des [...] Beitrags illustriert die altbekannte Problematik der möglichen Voreingenommenheit der Sachverständigen und seine persönlichen Beziehungen zu einer Partei [...]. Er zeigt auf, daß die kürzlich von der SPD-Fraktion des Bayerischen Landtags angeregten Änderungen der ZPO dringend erforderlich sind, um die Chancengleichheit des "kleinen Mannes" im Gutachterprozeß gegen mächtige Institutionen zu verbessern. [...]

Ein Gebiet gibt es [...], in dem sich Angehörige zweier Klassen vor Gericht gegenüberstehen: Diejenigen, die sich Gutachter kaufen können und diejenigen, denen dazu die Mittel fehlen. [...] Die Misere des normalen Bürgers, der im Prozeß auf einen Sachverständigen trifft, hängt damit zusammen, daß er höchst selten mit Sachverständigen zu tun hat, seine Gegner (Industrie, Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc.) aber tagtäglich. Da diese Großen laufend mit Gutachtern zu tun haben, lohnt es sich für sie, sich die Gutachter gefällig zu machen. Zuweilen geschieht dies durch illegale Zuwendungen, meist aber geht man ganz legal vor. Es gibt Geld für irgendwelche Gutachten, für sogenannte klinische Studien, Finanzierung von Tagungen, Einladung zu gut bezahlten Vorträgen, zu Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, Zurverfügungstellung von Arbeitsmaterialien, Spesenersatz, Zahlungen an Institutionen, die indirekt dem Gutachter zugute kommen, usw. [...]

Richter wenden sich bei der Suche nach Gutachtern besonders gerne an Universitäten. [...] Vorwurf des Ärztekammerpräsidenten von Berlin: "Die Universitäten werden besonders bestochen". [...] Und noch etwas spricht gegen die Universitäten: Die sklavische Abhängigkeit des gesamten Unterbaus vom Ordinarius macht letztlich jede unabhängige Begutachtung unmöglich. Wer hier nicht kuscht, kommt nie voran.

Manche Ordinarien" ...[und auch gutachterlich tätige Auftrags-Forschungsinstitute und -gesellschaften, professoreneigne Ingenieurbüros im Bereich Bauwesen und Wärmeschutz, usw.; K.F.]..."aber sind letztlich Wirtschaftsbetriebe mit in der Regel "Neben"einnahmen von über einer Million DM. Durch diese hohen Einnahmen aber werden diese potentiellen Gutachter selbst zu Unternehmern, so daß die Gefahr besteht, daß sie nicht nur ihren Auftraggebern in der Wirtschaft gefällig sein müssen, sondern daß ihre Gutachten als Mittel zur Einkommensförderung ihres Wissenschaftsunternehmens instrumentalisieren. Solche Ordinarien finden sich dann wieder an der Spitze vieler Fachverbände; sie lassen sich ihr Plazet zur Einführung neuer Therapien"... [ebenso neuer Bauprodukte und -verfahren; K.F.]..." teuer bezahlen. [...]

Wenn 96% der Befürworter [...] Geld vom Hersteller erhalten haben, da müßte jedem Richter doch klar sein, daß der Beweiswert eines Gutachtens entscheidend von den finanziellen Verflechtungen des Sachverständigen abhängt. Es gibt nun eine Menge Richter, denen dieser Sachverhalt durchaus bewußt ist. [...] Häufig aber ist Justitia blind gegenüber den Verflechtungen ihrer Gutachter. [...] Man muß davon ausgehen, daß viele Richter einfach irgendeinen Gutachter beauftragen, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen. Anders ist es z.B. kaum zu erklären, daß in einer Zeit, in der man in allen Zeitungen über den Skandal Prof. Hermann lesen konnte und dieser längst wegen Fälschungen vom Dienst suspendiert war, ausgerechnet er als gerichtlicher Gutachter bestellt wurde. [...]

Daß sich Richter häufig keine Gedanken machen, wenn sie einen Gutachter bestellen, sieht man auch daran, daß immer wieder Gutachter bestellt werden, die von der streitgegenständlichen Materie keine Ahnung haben. [...] Es gibt nicht wenige Richter, die jegliche Versuch, Licht ins Dunkel der finanziellen Verbindungen des Sachverständigen zu bringen, nicht nur nicht fördern, sondern Ragen der Parteien, die in diese Richtung zielen, nicht zulassen und auf diese Weise Korruption Vorschub leisten. Oft geschieht dies, um den Prozeß rasch beenden zu können und sich nicht in schmutzige Niederungen begeben zu müssen; gelegentlich aber auch, weil man selbst mit derartigen Gutachtern verbunden ist."

Literaturtips aus diesem Aufsatz u.a.:

Bultmann et al.: "Käufliche Wissenschaft", 1994;
Zittlau: "Eine Elite macht Kasse", 1994;
Zeller Kreis: "Mitgliedszeitschrift" Dezember 1996, mit namentlicher Nennung diverser versicherungsfreundlicher Gutachter;
Krill: "Im Dienst der Auftraggeber", SZ v. 15.11.1995.

Auch Christa Eder von der SZ bringt in ihrem Beitrag "Die Macht der Sachverständigen" am 22.6.01 die Kritik an den SVs auf den Punkt:

"Sie sind Ingenieure, Handwerksmeister oder Techniker und beeinflussen Gerichtsurteile. Ihre Gutachten sind Bewertungen eines technischen Sachverhalts, denen sich die Richter in den meisten Fällen beugen, vielleicht auch beugen müssen. Doch stützen sich die Gerichte hier nicht auf schwammiges Terrain? ...

"Manche [IHK-SVs] schreiben auf 50 Seiten, was auch auf zehn Seiten zu sagen wäre." (so Günter Baran, Rechtspfleger am Amtsgericht München) ...

Kommentar KF: Das ist ein Ergebnis der modernen Textverarbeitungssoftware. Sie unterstützt vor allem das Wiederverwerten ganzer Textbausteine, die teils so gefaßt sind, als ob sie von begünstigten "Kreisen" zur Verfügung gestellt wurden.

"Viel Nebensächliches und wenig Substanzielles? So dürften es zumindest manche Prozessparteien empfinden. Dass Gutachten angezweifelt werden, komme jedenfalls häufig vor, sagt Baran. Dass gegen die Experten vom Bau aber tatsächlich Anklage erhoben wird - bei den Kollegen von Medizin und Psychologie ein relativ häufiges Phänomen - sei allerdings die "extreme Ausnahme. In meiner beruflichen Laufbahn habe ich es nur drei oder vier Mal erlebt, dass ein Gutachter angeklagt wurde. Und diese Klagen wurden abgewiesen." ...

In der Tat genießen Sachverständige eine privilegierte Position. Ihre "Urteile" sind kaum anfechtbar, sie verdienen gut und haben reichlich Aufträge. ...

Auch Richter zweifeln so gut wie nie an den Expertisen der vom Gericht bestellten und vereidigten Sachverständigen. Schließlich hat der Richter den Spezialisten selbst ausgesucht und - man kennt sich."

Kommentar KF: Nette Umschreibung der sog. Weihnachtsgrüße und Geburtstagsbrieflein an den Bekannten.

""Da hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus", meint Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein, München. ... Dass ein Richter ein Gutachten anzweifelt oder nachbessern lässt, hat auch Stürzer bislang noch nicht erlebt. Die Quote der Fehlerhaftigkeit scheint demnach gegen Null zu tendieren. Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass manche Sachverständige bis zu 1000 Gutachten pro Jahr anfertigen." ...

Kommentar KF: Echt gut, so eine fette Sammlung von Recycel-Gequatsche.

"... auch für Gutachter gilt jenes richterliche Bonmot, wonach man eben nur ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit erwarten darf."

Schade, wenn man bedenkt, wieviel Kummer und Not die nicht gerade billigen Herren Schwachverständigen so über die von Bauschäden und Baubetrug aus Planung, Bauindustrie und Handwerk gepiesackten "Endverbraucher" bringen dürfen. Ohne daß auch nur die geringste Aussicht besteht, Schlechtachtern das vermaledeite Handwerk zu legen.

Traurig, daß es auch Richter gibt, die "Ihrem" Schwachverständigen das Schlechtachter-Handwerk in folgender Form erst ermöglichen:

1. Bestellung als SV im Beweisverfahren, in dem der RA des Klägers die Fragen schon so zurechtgeschnitzt hat, daß des SV erkennen kann, was da rauskommen soll.

2. Der SV trickst sein Gutachten mittels Herumgekaue auf einseitiger und im gegebenen Fall nicht anzuwendender Normenweisheit so hin, daß das von Klägerseite Gewollte auch irgendwie herauskommt: Jemand anders ist halt schuld. Dabei weiß er, daß nun die Gegenseite Ergänzungsfragen stellen muß, um seinem vorsätzlichen Schwindel beizukommen. Dafür kassiert er frech nochmals mittels Vorkasse nun auch die Gegenseite ab und verfestigt in Ergänzungsgutachten seinen vorsätzlichen Schwindel.

3. Der Richter akzeptiert den ganzen Schwindel "seines" Schlechtachters und urteilt dann in der Erstinstanz im Sinne und unter Zitat des Gutachtenblödsinns im Sinne des Klägers. Vielleicht schlägt er aber auch einen Vergleich vor, damit er sich Arbeit spart und seine Erledigungsstatistik karrierefördernd verbessert.

4. Der Beklagte zahlt oder geht in die zweite Instanz. Dort kann es dann allerdings grad anders nausgehen. Vor Gericht und auf hoher See ...

Gegenwehr ist schwierig, aber nicht unmöglich. Unbedingte Voraussetzung: Ein pfiffiger Baurechtsanwalt und überlegener Sachverstand auf der anderen Seite. Erfolgsgarantie aber ausgeschlossen.

Ein neueres BGH-Urteil vom 11.11.2014, Az. IV ZR 76/13 in einem Arzthaftungsprozeß macht allerdings Hoffnung:

Im Ergebnis muß sich ein Richter, dem ein Privatgutachten vorliegt, das dem Gutachten des gerichtlich beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Gerichtsgutachten) widerspricht, mit beiden Gutachten inhaltlich angemessen auseinandersetzen und rechtlich würdigen. Er darf einem Gutachten nur folgen, soweit dies von ihm nachvollziehbar begründet ist und er sich mit beiden Auffassungen nachvollziehbar auseinandergesetzt hat. Tur er dies nicht und übergeht er das Privatgutachten (Parteigutachten), ist das ein Berufungsgrund. Das läßt auch für den Bauprozeß hoffen und eröffnet die Strategie, einen offenbar befangenen oder idiotisch dummen Gerichtssachverständigen nicht mit kostenpflichtigen Nachfragen weiter fett zu füttern, sondern gleich sein Heil im privat finanzierten Gegengutachten eines seriösen und selbst ausgesuchten echten Sachverständigen - egal ob öbuvS oder nicht - zu suchen und sein Schicksal diesbezüglich wieder in eigene Hand zu nehmen. Ob das jedoch am Ende hilft, weiß nur der liebe Gott allein.

Ein geradezu typischer und sehr trauriger Fall war der eines durch ein falsches Gutachten acht Jahre eingekerkerten Unschuldigen, der durch einen "Sachverständigen" zu "nahezu 100 Prozent" als Bankräuber erkannt wurde, sich aber nach Absitzen der Strafe durch Dingfestmnachung des wahren Täters als vollkommen unschuldig erwies, zeigt nur, wie irre selten Schwachverständige für falsche Gutachten dingfest gemacht werden. In diesem Fall wurde der nach Urteil "grob fahrlässig" und unter Mißachtung des "wissenschaftlichen Standards" irrende Sachverständige zu einem Schmerzensgeld von 150.000 EUR verdonnert. Ob das aber tatsächlich acht unschuldige Gefängnisjahre wiedergutmachen kann? (AZ.: 19 U 8/07, OLG Frankfurt). Und wieviele Baujustizopfer wurden durch Bausschwachverständige schon um Hab und Gut, vielleicht sogar um die Ecke gebracht? Nobody knows the trouble I've seen ...


Anonymisiertes Beispiel für ein Gegengutachten:

Adresse Auftraggeber

Objektadresse, Feuchteschäden Rechtsstreit Neubesitzer./. Altbesitzer am LG X, Az: ...

Gutachterliche Stellungnahme zu den Ursachen der Feuchteschäden im o.g. Anwesen

Anlagen: Zwei Skizzen mit Darstellung der Feuchteverhältnisse, Aufsatz Dr. Künzel

Ausgewertete Unterlagen: ... (u.a. Gutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen "SV")

1. Vorbemerkung

Das o.g. Anwesen wurde 1938 erbaut. Im Jahre 1989 wurde es vom Vorbesitzer erworben und danach in mehreren Bauabschnitten instandgesetzt, umgebaut und modernisiert. Mit notariellem Kaufvertrag ging das Anwesen am 30.5.2002 nach mehreren vorhergegangenen Besichtigungen an die Neubesitzer über.

Im Januar 2003 werden dem Vorbesitzer Feuchtigkeitsmängel zur Kenntnis gebracht. Mit Beschluss des LG X vom 30.9.2003 wird in der Folge ein selbständiges Beweisverfahren wegen Feuchteschäden im Keller und einem Schlafzimmer des o.g. Anwesens eröffnet, zu dem die o.g. Gutachten des SV erstellt werden. Deren Ausführungen werden im Ergebnis seitens des Vorbesitzers als unzutreffend angesehen. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Feuchteschäden durch den Vorbesitzer zu vertreten sind oder im Verantwortungs- und Risikobereich des Neubesitzers liegen.

Hierzu nehme ich nachfolgend Stellung zu den entscheidenden Fragen

1. Woher kommt die Feuchte im Keller?
2. Woher kommt die Feuchte im Schlafzimmer?
3. Wer hat die Feuchte im Keller zu vertreten
4. Wer hat die Feuchte im Schlafzimmer zu vertreten?
5. Wie sind die fachtechnischen Ausführungen in den vorliegenden Gutachten des SV zu bewerten im Hinblick auf die vorigen Fragen?

2. Gutachterliche Stellungnahme

2.1 Woher kommt die Feuchte im Keller?

2.1.1 Kellerwestwand, hinter Rigipsvorsatzschale an Mauerwerk

Bei der Beurteilung der Herkunft und Ursache der auftretenden Kellerfeuchte sind die örtlichen Verhältnisse am Bauwerk maßgeblich. Sie sind in meinen beiliegenden Skizzen systematisch dargestellt. Demnach ergibt sich als Feuchtequelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Regenwasser,

- vorrangig aus dem im Bereich vor der Nord-West-Ecke des Gebäudes ins Gelände einsickernden Regenablauf der Dachrinne sowie
- nachrangig aus dem beregneten Gelände,

das nach Regenfällen auf für diesen Feuchtelastfall unzureichend durchlässigen tieferen Bodenschichten in ca. 60-80 cm Tiefe nicht genügend schnell versickert und deswegen als über längeren Zeitraum anstauende Nässe das voraussichtlich nicht mit Dichtungsebenen abgesperrte Altmauerwerk - wie an der Keller-Westwand festgestellt - durchdringen kann.

Die trocken gebliebenen Bereiche der Nordwand im an den Nordwestraum angrenzenden Kellerraum (mit Bohrungen) verweisen auf den eher nachrangigen Einfluß der Geländeberegnung. Sie reicht in diesem Umfeld nicht aus, um wanddurchdringende Staunässe hervorzurufen und kann offenbar wie seit jeher schadlos versickern bzw. in Trockenperioden an die Umgebung abtrocknen bzw. vom Rasenbewuchs aufgesogen und an die Luft abgegeben werden.

Der im Keller nur partiell an bestimmten Außenwänden als "drückend" auftretende Feuchtestau widerlegt grundsätzlich die Annahme des SV, es könne sich bei der Wandfeuchte um "aufsteigende" Feuchte aus dem Bodenbereich handeln. Da von einer grundsätzlich gleichen Mauerkonstruktion im Fundamentbereich des gesamten Hauses auszugehen ist, müßte sonst überall - also auch an den bisher trockenen Bereichen der Ostwand und dem weiteren Verlauf der Nord- bzw. Westwand sowie an allen im Gelände und nicht auf der Bodenplatte gegründeten Innenwänden - Feuchte aufsteigen. Hierzu liegen aber keinerlei Verdachtsmomente vor.

2.1.2 Keller-Südwand, im Umfeld des Kellerfensters

Feuchtequelle ist ebenso wie an der Westwand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Regenwasser, das nach Regenfällen auf unzureichend durchlässigen Bodenschichten des Hofgeländes nicht genügend schnell versickert und im Sinne des Lastfalls "drückende Feuchte" als über längere Zeit anstauende Nässe das Altmauerwerk durchdringen kann.

Hausnah spielt hier das in die Hoffläche eindringende Regenwasser

- durch das nur eingesandete, nicht wasserdichte Hofpflaster,
- aus dem vordachfreien Bereich über dem Lichtschacht des Kellerfensters,
- aus dem offenen Kiesstreifen am Nebengebäude sowie
- über das offene Pflanzloch am Vordachpfeiler und durch die Pflasteröffnung am Vordach-Rinneneinlauf,

verstärkt durch den frei vor die Südwand entwässernden Regenablauf des Haupt- und Verandadaches die maßgebliche Rolle. Die Bewässerungseinflüsse können der Anlage entnommen werden.

Unverständlicherweise bleiben die örtlichen Eindringsituationen des Regenwassers im Umfeld der Kellerfeuchten bei den Feststellungen und Darlegungen des SV unberücksichtigt.

2.2 Woher kommt die Feuchte im Schlafzimmer?

Feuchtequelle ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kondensation aus Raumluftfeuchte. Ein lokales Aufsteigen von Kellerfeuchte wird auch hier nicht vom SV nachgewiesen und ist technisch auch nicht möglich.

Da es sich um ein Schlafzimmer handelt, ist von einer grundsätzlich reduzierten Raumbeheizung auszugehen. Wegen der Lärmbelästigung dürfte auch eine nächtliche Fensterlüftung eher unterbleiben. Im Zusammenhang mit den gummilippendichten Fenstern im Bestand sind damit alle Voraussetzungen für Auffeuchtung mit nachfolgendem Schimmelbefall gegeben: Überhöhte Raumluftfeuchte und deren Kondensation in gegenüber Raumluft unterkühlte Bereiche.

Unverständlicherweise bleibt die raumklimatische Situation im Umfeld der Schlafzimmerfeuchte bei den Feststellungen und Darlegungen des SV unberücksichtigt

2.3 Wer hat die Feuchte im Keller zu vertreten

Hier spielen die baugeschichtlichen Vorgänge in Bezug auf die Dach- und Geländeentwässerung die entscheidende Rolle, um die auftretenden Feuchten im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten zu beurteilen.

Hierzu sind den vorliegenden Unterlagen und den baulichen Gegebenheiten vor Ort folgende Fakten zu entnehmen:

Das Dachwasser des Haupt- und Verandadaches wurde seitens der Altbesitzer über Rinneneinläufe Regentonnen zugeführt, die nach Bedarf entleert wurden. Ein hausschädigender Zutritt von Dachwasser ins Gelände war damit nicht gegeben.

Seitens des Neubesitzers wurden die Regentonnen entfernt und das anfallende Regenwasser an der Nordwestecke über einen Rinnenablauf in das Gelände, an der Südfassade frei auf der nicht überall wasserdichten Hoffläche versickert. In unteren Bodenbereichen konnte es dadurch zu Staunässe kommen, die die angrenzenden Kellerwände durchdringen konnte. Erst damit waren die Voraussetzung für eine erhebliche und schadensverursachende Auffeuchtung der an das Gelände anschließenden Kellerwandbereiche der Nordwestecke und Südwand gegeben.

Hinzu kommt, daß das Gelände vor der Keller-Westwand (Eingangsbereich) überwiegend überbaut ist und insofern eine Abtrocknung seitlich eingedrungener Bodenfeuchte nach oben in Trockenperioden - wie sie im Umfeld des mit Rasen bedeckten Vorgartens stattfinden kann - verhindert.

Vor der Südwand war seitens des Vorbesitzers bis zum Zeitpunkt des Anwesenverkaufs eine 15 cm starke Betonplatte als Hofflächenbefestigung ca. 3 m breit und 6 m lang direkt vor der Wand mit Gefälle zum Garten eingebaut und instandgehalten. Darüber konnte das durch direkte Beregnung auf der hausnahen Hoffläche anfallende Wasser geordnet vom Hause weg dem Gartengelände zugeleitet werden.

Diese regendichte Betonplatte wurde vom Neubesitzer in der zweiten Jahreshälfte 2002 ausgebaut und gegen ein nur auf durchlässigen Sand verlegtes Betonpflaster verlegt. Damit konnte das über der ungedeckten Hoffläche anfallende Regenwasser sowie das aus den Dachrinnen des Haupt- und Verandadaches offen in die Hoffläche geführte in tiefere Bodenschichten eindringen und bei entsprechendem Regenanfall wiederum als Staunässe die Kellerwand durchfeuchten.

Während der verschiedenen Hausbesichtigungen vor dem Kauf und während der Nutzungsphase der Altbesitzer wurden seitens der Neubesitzer und gem. verschiedener vorliegender Zeugenaussagen von Besuchern keine Kellerfeuchten festgestellt. Eine vorsätzliche Verdeckung irgendwelcher feuchter Wandbereiche durch den Vorbesitzer während der Besichtigungen im freigeräumten leeren Keller wird auch durch dabei anwesende Zeugen ausgeschlossen.

Insofern erscheint der Haftputzauftrag des Altbesitzers 1995/96 auf trocken erscheinenden Putzgrund glaubhaft. Die inzwischen anzutreffenden Durchfeuchtungen und Feuchteschäden der Haftputzoberflächen können nach Auffassung des Unterzeichners durchaus eine Folge der neubesitzerseits nach Einzug Mitte 2002 geänderten Regenwasserzutrittsmöglichkeiten und damit verbundener Bodendurchfeuchtungen sein. Ein mit Haftputz kaschierter Vorschaden ist aus dem derzeitigen Schadensbild keinesfalls schlüssig ableitbar.

Daß voraussichtlich die Kellerwände nie im heute üblichen Sinn abgedichtet waren, begünstigt zwar das Eindringen von Staunässe wie im gegebenen Fall, konnte aber bei geordneter Entwässerung wie zur Zeit des Vorbesitzers keine bemerkenswerte Wanddurchfeuchtung verursachen. Deswegen konnte das Anwesen auch ohne das sichtbare Vorhandensein von Durchfeuchtungsschäden an den Neubesitzer übergeben werden. Hierzu liegen bestätigende Zeugenaussagen vor.

Es ist zwar anhand des nachgewiesenen Nitratsalzgehalts der durchfeuchteten Wandkonstruktionen nicht auszuschließen, daß diese Salze aus früheren Zeiten z.B. mit Tierhaltung auf dem Gelände herstammen und irgendwann in Richtung Mauerwerkskern eingedrungen sind.

Die sehr mobilen, leicht löslichen Nitratsalze könnten allerdings auch aus Pflanzendünger aus dem Gartengelände oder durch entsprechendes Gießen von im Hof aufgestellten Topfpflanzen (fotografisch nachgewiesen 2005) seitens des Neubesitzers stammen. Die Lösung und der Transport der Nitratsalze durch das Kellermauerwerk in seiner ganzen Stärke an oberflächennahe Wandbereiche im vorgefundenen Umfang setzt jedoch erheblichen Wasserzutritt voraus, der erst durch die neubesitzerseits ungünstig veränderten Entwässerungsverhältnisse ermöglicht wurde.

Bei ständigem Wassernachschub schon während der Nutzungszeit des Vorbesitzers wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entsprechende Salzeinwanderung in die Frischmörtelphase sofort während des Putzauftrags 1995/96 und innerhalb weniger Wochen danach unvermeidbares Ausblühen mit Putz- und Anstrichabschälung festzustellen gewesen.

Genau diese grundsätzlich schnelle Einwanderung der als leicht mobilisierbar und löslich bekannten Nitratsalze macht man sich übrigens mit der ...-technik zunutze. Dabei werden salzüberlastete Wandbereiche ..., um danach auf entsalztem Putzgrund schadensfrei verputzt zu werden.

Die dauerhafte Haltbarkeit eines Haftgipsputzes auf nitratsalzbelastetem und überfeuchtem Putzgrund ist nicht gegeben. Die schadensfreie Übergabe der seit 1996 haftputzbeschichteten Kellerwände im Jahr 2002 schließt das Vorhandensein von überhöhten Feuchten und Salzfrachten im Bestand deswegen sicher aus.

Die offenbar aber erst ab Anfang 2003 festgestellte eindringende Feuchte ist demzufolge im Verantwortungsbereich des Neubesitzers entstanden und hat ihren vorwiegenden und sich auch einem Baulaien ohne weiteres logisch erschließenden Grund in einer nachteiligen Umgestaltung der hausnahen Entwässerungsverhältnisse, verschärft möglicherweise durch die erheblichen Regenfälle im Sommer 2002.

Erst damit lag ein Feuchte-Lastfall vor, dem die bis dato feuchtetechnisch funktionierende Kellerkonstruktion des Altbaus nicht mehr gewachsen war.

Es ist angesichts dieser Darlegungen fachtechnisch nicht nachvollziehbar, daß der SV derartig einsichtige Zusammenhänge offenbar nicht feststellen konnte.

2.4 Wer hat die Feuchte im Schlafzimmer zu vertreten?

Nach vorliegenden Unterlagen wurde das Schlafzimmer vom Neubesitzer vom ehemals größeren Wohnzimmer als eigenständig betriebener Raum abgeteilt. Damit wurden die raumklimatischen Verhältnisse entscheidend verändert und in der Folge Schimmelbefall verursacht.

Die Verantwortung für den Schimmelbefall und die damit verbundene Raumauffeuchtung liegt demzufolge auf Seiten des Neubesitzers.

Es ist angesichts dieser Darlegungen fachtechnisch wiederum nicht nachvollziehbar, daß der SV derartig einsichtige Zusammenhänge offenbar nicht feststellen konnte.

2.5 Wie sind die fachtechnischen Ausführungen in den vorliegenden Gutachten des SV zu bewerten im Hinblick auf die vorigen Fragen?

2.5.1 Vorbemerkung

Zunächst fällt auf, daß in den vorliegenden Gutachten des SV die o.g. baugeschichtlichen Anknüpfungstatbestände im Hinblick auf den Vorzustand und die Veränderung der Entwässerungsverhältnisse seitens des Neubesitzers keinerlei Berücksichtigung finden.

Dies betrifft auch die Veränderung der baulichen und raumklimatischen Verhältnisse im Umfeld der Schlafzimmerfeuchte.

Da die hierzu erforderlichen Angaben jedoch zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung vorlagen bzw. am Ortstermin seitens des Vorbesitzers vor Zeugen dargelegt wurden und bei sachverständiger Würdigung ganz wesentlich zur Aufklärung der gestellten Fragen der Beweissicherung beitragen, erscheint die Nichtberücksichtigung der neubesitzerseits vorgenommenen baulichen Veränderungen keinesfalls als zweckdienlich bzw. sachgerecht im Sinne einer neutralen Aufklärung der strittigen Sachverhalte.

Nachfolgend gehe ich auf die meines Erachtens außerdem fraglichen Ausführungen der Gutachten zu einigen Punkten ein.

2.5.2 "4.2. An der Westwand eintretende Feuchtigkeit ist bereits in den Wohnbereich gezogen (S. 6)"

Hier wird in keiner Weise im Sinne des Neubesitzers dargelegt, daß ausgerechnet an der Westwand (gemeint "des Kellers") eintretende Feuchtigkeit in den Wohnbereich "gezogen" ist. Aus der gutachterlich angeführten Feuchte "oberhalb 1 M%" läßt sich deren Herkunft aus der Westwand im Keller keinesfalls abzuleiten. Wahrscheinlichste Ursache der Feuchte ist Kondensat in die untertemperierte Außenwand aus der mangels ausreichender Lüftung überhöhte Raumluftfeuchte.

2.5.3 "An der Südwand des Kellers hat aufsteigende Feuchtigkeit zum Abbröckeln von Putz und Wandfarbe geführt (S. 6)"

Fälschlicherweise und im offensichtlichen Widerspruch zu den eigenen Ausführungen wird seitens des SV behauptet, daß in den Punkten 4.1. und 4.2 seines Gutachtens beschrieben wurde, daß "aufsteigende" Feuchtigkeit die "Ursache für die beschriebenen Erscheinungen" sei.

Eine "aufsteigende" Feuchte ist im vorliegenden Fall natürlich gar nicht möglich, da der hohe kapillare Übergangswiderstand - (eine zumindest unter Bauphysikern, siehe beiliegenden Fachaufsatz Dr. Künzel, bekannte Materialeigenschaft) - zwischen Mauerstein und Fugmörtel genau dies verhindert und das örtlich festzustellende Schadensbild dafür keinerlei Belege liefert. Es handelt sich - wie oben ausgeführt - um geländeseits eindringende Staunässe infolge der vom Neubesitzer geänderten Entwässerungsverhältnisse.

Insofern sind die diesbezüglichen Ausführungen des Gutachtens gegenstandslos. Daß es dem Gutachter dann nicht gelingt, meine ihm bekanntgegebene Webseite zu finden, liegt einerseits an der von ihm offenbar verwendeten falschen Schreibweise und seiner Unfähigkeit, über eine Suchmaschine und die ihm vorliegenden Textauszüge meine seit 1998 immer im Netz befindliche Webseite auch ohne Kenntnis ihrer Webadresse zu finden.

Der Verweis des Gutachters auf Ausführungen im als /1/ zitierten Merkblatt eines Vereines (Arbeitsgemeinschaft...) als Beleg seiner bauphysikalisch verfehlten Anschauungen erstaunt. Hier einen "breitgefächerten Arbeitskreis aus Forschung, Lehre und Praxis" anzunehmen, dessen Ausführungen sozusagen als gediegenes Fachwissen anzuerkennen seien und auf das sich ein der strikten Neutralität verpflichteter Bausachverständiger unbesehen beziehen könne, ist nach Auffassung des Unterzeichners, der diesen Verein, viele Vereinsmitglieder und seine Publikationen seit seinen Anfängen durch persönliche Kontakte und auch sporadische Mitwirkung eingehend kennt, gänzlich verfehlt.

Zumindest in einschlägigen Fachkreisen ist bekannt, daß in diesem Verein ebensowenig wie in Normausschüssen des DIN e.V. neutraler Sachverstand anzunehmen ist, sondern vorwiegend Herstellerinteressen vertreten werden. Seine Vereinsmitglieder aus Forschung und Lehre sind dabei überwiegend auch im Dienste und im Auftrag der Vereinsmitglieder aus Baustoff-Herstellerkreisen tätig (als sog. "Auftragsforscher" bzw. "Drittmittelforscher") und deswegen keinesfalls als unabhängig und neutral anerkannt. Die Hersteller ihrerseits stellen zwar Produkte für verschiedenste Anwendungsgebiete der Altbausanierung her, diese sind unter Fachleuten jedoch durchaus umstritten und keineswegs als allgemein anerkannte Technik anzusehen.

Übrigens hat der in /4/ von SV zitierte Prof. Venzmer in neuerer Zeit wie folgt publiziert:

Forschung des Dahlberg-Instituts für Diagnostik und Instandsetzung historischer Bausubstanz e.V. im Forschungszentrum der Hansestadt Wismar, nachzulesen im Tagungsband der 9. Hanseatischen Sanierungstage "Putzinstandsetzung", Kühlungsborn 1998, erschienen im Verlag für Bauwesen Berlin 1998:

"Gegenwärtig gibt es kritische Bemerkungen zur Existenz der "aufsteigenden Feuchte" an sich. [...] Es wird völlig zu Recht darauf verwiesen, daß insbesondere an historischen Bauwerken die Feuchteaufnahme aus der Luft gegenüber der aus dem Untergrund des Bauwerks überwiegt, weil hohe Konzentrationen löslicher Salze eine dominierende Rolle spielen.

Diese Problematik ist von Wichtigkeit, sie muß weiter diskutiert werden und zwar schon einfach deshalb, damit die Anwendung von Verfahren zur Trocknung durch den nachträglichen Einbau von horizontalen Bauwerksabdichtungen nicht überbewertet wird."

(Venzmer, Lesnych, Kots: Modellversuche zum Trocknungsverhalten sanierputzbeschichteter Ziegel)

Diese den Ausführungen des Gutachtens widersprechende Weiterentwicklung der Venzmerschen Anschauungen seit 1991 hat der SV offenbar noch nicht zur Kenntnis genommen. Die in seinem Gutachten in Anlage 4.1 festgestellte Feuchteverteilung im Wandquerschnitt widerlegt ebenfalls seine Annahme einer "aufsteigenden" Feuchte im Sinne der im Ergänzungsgutachten auf Seite 5 aus /3/ zitierten "Abb. 1 - A". Die von ihm selbst nach außen ansteigend nachgewiesenen Feuchtewerte bestätigen hingegen das Vorliegen von an der Außenwand anstauenden drückenden Nässe aus Beregnung als direkte Folge ungünstig umgestalteter Entwässerungsverhältnisse seitens des Neubesitzers.

Insgesamt sind die Ausführungen der beiden vorliegenden Gutachten betr. Herkunft der Feuchte demnach als unzuverlässig bzw. falsch zu bezeichnen.

2.5.2 "4.6.2 Sanierputzsysteme" (1. Ergänzungsstellungnahme S. 7 ff.)

Bei der Beschreibung der Wirkung von Sanierputzsystemen folgt der SV lediglich den werbenden Herstellerangaben:

"Durch sein großes Porenvolumen erfolgt die Auskristallisation der gelösten Salze an der Innenwandoberfläche innerhalb des Sanierputzes".

Dieser Vorgang ist in der Praxis allerdings so gut wie unmöglich, da die einem Sanierputzsystem sollgemäß innewohnende Porenhydrophobie - d.i. wasserabweisende Ausrüstung - genau das Einwandern von wässerigen Salzlösungen aus dem Untergrund verhindert. Die vorliegenden und breit publizierten wiss. Langzeituntersuchungen wie z.B. von Dr. Lothar Goretzki, HAB Weimar, Professur Bauchemie in "Sanierputzsysteme", Freiburg 1995:

"Nach einer 490d [Tage] Salzwechselbeanspruchung wurde die Verteilung der Salze im Putzquerschnitt und Porengefüge untersucht. Leichtzuschlagstoffe und Tensidluftporen waren nicht mit Salzen gefüllt." [Anmerkung: Damit hat Dr. Lothar Goretzki dem Sanierputzschwindel die Engelsmaske abgerissen und die dahinterliegende Teufeslfratze freigelegt. Ein Supergau für die Sanierputzkriminellen, den sie bis heute nicht richtig überwunden haben.]

belegen dies in letzter Schlüssigkeit. Sie sind dem SV offenbar nicht bekannt.

Dr.-Ing. Claus Arendt, Institut für Gebäudeanalyse und Sanierungsplanung, schreibt in der selben Fachpublikation dann als Ergebnis eigener Untersuchungen zum Verhältnis zwischen Mauerfeuchte und Sanierputz:

"An allen mit Sanierputz behandelten Flächen zeigten sich in der zweiten und dritten Beprobung im oberflächennahen Ziegelbereich erhöhte Durchfeuchtungsgrade. Auch dies ist weder überraschend oder gar eine neue Erkenntnis, doch wird deshalb betont darauf hingewiesen, da immer noch einige Sanierputzhersteller mit dem Effekt einer Mauertrockenlegung werben, was nach der bestimmungsgemäßen Wirkung eines Sanierputzes gar nicht eintreffen kann: eine Behauptung also, die klar als Betrug beurteilt werden kann."

Der SV behauptet nun gerade in seinem Ergänzungsgutachten im letzten Satz auf Seite 9, seine vorgeschlagenen Maßnahmen mittels Sanierputz und Vertikalabdichtung könnten "eine Trocknung der Süd- und Westwand bis zur Ausgleichsfeuchte erreichen." Das ist technisch jedoch unmöglich, da auch bei Absperrung der äußeren Feuchtequelle die hygroskopisch wirksamen Salze im Mauerwerk verbleiben und nach wie vor überhöhte Feuchtefrachten im Mauerwerk zurückhalten würden. Nur Trocknung und Entfernung der hygroskopischen Salzfrachten könnten die Mauerfeuchte im beschriebenen Sinn beeinflussen.

Insofern können die hierzu erfolgenden Ausführungen im Gutachten die fachliche Qualifikation des ö.b.u.v. SV nicht belegen. Sie sind weit eher Merkmal einer gutachterlich nicht angemessenen Leichtgläubigkeit gegenüber der Werbung der Hersteller wenn nicht sogar einer persönlichen wie auch immer gearteten Abhängigkeit von ihnen.

3. Zusammenfassung

Die Feuchtigkeitsschäden im Keller und im Schlafzimmer des Hauses haben ihre Ursache nicht vorrangig in nicht funktionsfähigen Bauwerksabdichtungen, sondern kellerseits in nachteiliger Umgestaltung der Entwässerungsverhältnisse und im Schlafzimmer in mangelhafter Raumheizung und -lüftung seitens des Neubesitzers.

Das Anwesen hat zum Zeitpunkt des Verkaufs diese technischen Nachteile in Bezug auf den nun erstmals vorhandenen feuchtetechnisch erhöhten Lastfall im Sinne einer "drückenden" Feuchte und die raumklimatischen Mängel nicht aufgewiesen. Die erst ab 2003 aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden liegen demzufolge nicht im Verantwortungsbereich der Vorbesitzer.

Die Unterschlagung der oben beschriebenen feuchtetechnisch gegebenen und auch einem Baulaien offenbaren Anknüpfungstatsachen in den vorliegenden Gutachten des SV im Hinblick auf die erst seitens des Neubesitzers nachteilig geänderten Verhältnisse kann aus fachlicher Sicht nicht nachvollzogen werden.

Aufgestellt:
Dipl.-Ing. Konrad Fischer
Architekt BYAK

Mit diesem Gegengutachten begründete darauf der RA des beklagten "Vorbesitzers" den Antrag vor Gericht, den SV als "einseitig parteilich" und seine "Gutachten" als "ungenügend i.S.d. § 412 (1) ZPO" abzulehnen. Dem wurde zwar nicht gefolgt, was in der Sache aber unerheblich war. Denn mit Urteil vom 1.6.2006 wird "für Recht erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 46.970,20 EUR festgesetzt."

Weitere Info:
ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/412-1.htm
ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/412-2.htm
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0402.htm
dejure.org/dienste/lex2/ZPO/412/1.html


Tipps zum erfolgreichen Einsatz von Gutachtern

1. Unabhängige Empfehlung

Vor Auftrag unabhängige Empfehlungen zu Gutachtenbedarf und -ersteller einholen (Denkmalpflege, Bauämter und Architekt).

Es ist selbstverständlich besser, neutrale Tips aus erfahrener Quelle einzuholen, als sich einem wirtschaftlich interessierten Gutachter blind anzuvertrauen.

Gutachter und Analyselabors leben vorwiegend von Aufträgen aus der Wirtschaft, die dabei sich einstellenden "Verpflichtungen" schaden dem unabhängigen Urteil, führen zu manipulativem Versuchsaufbau, getürkten Ergebnissen und allen weiteren denkbaren Einflußnahmen auf Wahrheit und Wissenschaft.

2. Konkurrenz belebt das Geschäft

Wenn möglich: Konkurrierende Gutachter vor Auftragserteilung ansehen, Referenzgutachten vorlegen lassen, Meinung (Lügen, herabwürdigende und geschäftsschädigende "Anschwärzung" richtig einordnen!) zu jeweiligen Konkurrenten abfragen.

Vorsicht: Es gibt nicht wenig Gutachter, die eng verwoben mit der Baustoffindustrie sind. Manche betreiben unter Decknamen Firmen, deren Dienste oder wirtschaftlichen Ziele das Gutachten" beeinflussen können. Unabhängige Empfehlungen sind dann nicht zu erwarten. Die "Konkurrenz" kennt jeweils diese Bindungen der Kollegen - Nachfragen!

Notfalls wie Kollege Probst (s.o.) Gutachtenaufträge ins Ausland vergeben, um den hiesigen Praktiken nicht noch weiter Vorschub zu leisten.

Selbstverständlich ist nicht ausgeschlossen, daß Gutachter mit industriellen Verbindungen dennoch den für den Bestand und Auftraggeber besten Rat erteilen. Es gibt nun mal fortschrittliche Systeme, Baustoffentwicklungen und Bauverfahren, die die "Konkurrenz" noch nicht hat und die im gegebenen Fall die beste Lösung bieten. Gerade der Altbau erfordert immer wieder angepaßte Methoden, die ohne die Mitwirkung von erfahrenen Gutachtern und kompetenten Herstellern gar nicht entstehen können.

Letztlich kommt es auf die entsprechende Argumentation des Gutachters an, die auch kritischer Nachfrage standhalten sollte. Natürlich sollte der gesunde Menschenverstand der Auftraggebers auch in solchen Fragen zur Anwendung kommen.

Wenn aber bestandstaugliche Baustoffe zur Vermarktung schlechter bzw. sogar schädigender und teurer "Sanierprodukte" (z.B. mit hochhydraulischen Bindemitteln oder Kunstharzzusätzen) mißbraucht werden, geht das Gewinninteresse über alles.

3. Vor Auftrag Kompetenzabfrage

Erste Situationsbegutachtung mündlich einholen. Dies gibt Einblick in die praktische Kompetenz und liefert Vergleichsmöglichkeiten. Wer bei Schadensbeurteilungen nur auf DIN vertraut, ist im Hinblick auf die Herstellerbeteiligung am Regelwerk befangen!

Wenn z.B. Gutachter für Holzschädlinge ohne Einblick in denkmalpflegerische und wirtschaftliche Anforderungen beim Umgang mit erhaltenswerten historischen Holzkonstruktionen auf Fachwerk oder Dachstuhl losgelassen werden, erhält vielleicht jeder Schädling einen lateinischen Vornamen.

Brauchbare Konzepte für die Instandsetzung mit den inzwischen erhältlichen giftfreien Holzschutzmitteln ergeben sich daraus nicht. Ganz im Gegenteil werden sogar durchaus erhaltungsfähige Baukonstruktionen durch überspannte Gutachtenkriterien der unwirtschaftlichen Vernichtung geopfert.

Ähnliches gilt für Bauphysiker, die sich nur am normierten Rechenverfahren mit dem untauglichen U-Wert orientieren. Daraus entstehen Bauweisen, die den Bestand der langfristigen Zerstörung durch Schimmel- und Feuchtebelastung (nach feuchtesperrender Abdichtung) und Untertemperierung (nach energetisch sinnloser Abdämmung speicherfähiger Außenbauteile) aussetzen.

Obendrein wird dadurch auch die Raumnutzung wegen Barackenklima oder Raumluftbelastung mit Allergenen und Giftstoffen zur ständigen Gefahr für die Bewohner.

Besonders riskant sind die Gutachter, die sich zur Feuchtebelastung und Trockenlegung von Bauwerken äußern und dabei die baupraktisch so gut wie nie existierende "aufsteigende" Feuchte ins Gespräch bringen, und sei es nur als eine untergeordnete von mehreren Möglichkeiten. So entstehen leicht Wahnsinnsmaßnahmen ohne Wirkung. Ein seriöser Gutachter sollte hier gleich sagen: "Aufsteigende Feuchte in Mauerwerkssystemen kann es aus technischen Gründen nicht geben, lassen Sie uns nach den Ursachen der vorhandenen Feuchte nur dort suchen, wo wir etwas finden (Drückende Wasserbelastung der Baugrube, Schadsalzfracht im feuchten Mauerwerk, Kondensat feuchtwarmer Luft an kühlen Bauteilen, Einregnung) und dann die passende Gegenmaßnahme zielgenau und mit geringstem Untersuchungs- und Bauaufwand umsetzen. Tabellendicke und teure Feuchte- und Schadsalzforschung braucht es dafür nicht, es genügt allermeist der gesunde Menschenverstand (obwohl heutzutage fast verboten)."

Da sich manche Gutachter rein formal an die industrieabhängigen Normen, an irreführende Produktinformationen wie zum Sanierputz, zu Horizontalisolierungen und an getürkte Rechenregeln halten, produzieren sie Schlechtachten und schieben dem Anwender bzw. Benutzer den schwarzen Peter zu. Dies verschafft sicher Folgeaufträge der dankbaren Industrie.

In der Tragwerksplanung muß der Planer mit den gängigen Fachbüchern (z.B. Klaus Pieper, SFB 315-Jahrbücher, Petzet/Mader: Praktische Denkmalpflege) und den Prinzipien der erhaltenden Instandsetzung im Detail vertraut sein.

Im Altbau darf der Bezug auf Normen keine Waffe gegen den Bestand werden. Es geht um konstruktive Ertüchtigung oder gar Belassen der historischen Tragwerke, nicht um Normerfüllung um jeden Preis (die der Bauherr als Baukosten und Ingenieurhonorar bezahlt...).

Fragen Sie also immer nach den Kenntnissen des Gutachters über substanzverträgliche Reparaturmaßnahmen am Bestand.

Ebenso wichtig ist auch die Frage nach den zu erwartenden Baueingriffen und untersuchungsbedingten Zerstörungen des Bestands. Der Gutachter sollte in der Lage sein, seine Kenntnisse aus vorwiegend zerstörungsfreien/-armen Untersuchungsmethoden zu erhalten - das setzt einerseits Erfahrung, andererseits gewisse Gerätausstattung voraus.

Andererseits ist die Tendenz zur Verwissenschaftlichung des Untersuchens unverkennbar: Nicht immer liefert nur der teure Einsatz eines lasergestützten Infrarotsolarphonultrakurzwellenspektrometers den richtigen Tip zur Bauwerkserhaltung.

4. Referenzprüfung

Fragen Sie bei früheren Gutachtenempfängern nach der "Wirkung" der Gutachtenleistung für deren Bauvorhaben!

Manche Gutachter sind verliebt in Zahlenmystik und Verwissenschaftlichung des Baufachs. Davon leben sie nämlich. Gerne werden für den Laien komplizierte Rechenformeln angewendet und uninterpretierbare Tabellenwerte als Ergebnis vorgelegt. Für die praktische Anwendung des mühsam erworbenen Wissens fehlt dann jeder ernstzunehmende Hinweis.

Die etablierte Bauphysik baut in vielen Bereichen auf Irrtümern auf, die auch dazu dienen, bestimmten Interessensgruppen Marktvorteile zu verschaffen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind "DIN-Normen ... auch Vereinbarungen interessierter Kreise, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken."

Gutachter sind in der Regel keine Praktiker, Verantwortung für die Umsetzung ihrer Ergebnisse in die Praxis ist ihnen oft fremd.

Ausnahme: Gutachter von Baustoffherstellern, deren Rat mit entsprechenden Produkten umgesetzt wird und die Produzentenhaftung von sechs Monaten auf 30 Jahre steigert. Problem:

- Oft keine unabhänge Empfehlung zu erwarten.

- Die Bereitschaft zum objektgerecht abgestimmten und bestandsschonend umgesetzten Produkteinsatz ist nicht immer vorauszusetzen. Hier befinden sich wirtschaftliche Zwänge (Produktverkauf) im Widerstreit mit der Fachkunde.

- Nicht alle Produzenten verfügen über altbaugeeignete, volldeklarierte Produkte. Wer würde schon entsprechende Lösungen der Konkurrenz empfehlen?

- Haben Sie schon einmal einen Produzenten in die Mängelbeseitigung an seinen Produktergebnissen am Bau eingebunden? Das erfordert Know how vom Feinsten!

5. Detailliertes Angebot

Detailliert gegliedertes Angebot vorlegen und von unabhängiger Seite (s.o.) beurteilen lassen. Oft weichen angebotene Leistungen wesentlich im Umfang und Ergebnis voneinander ab.

6. Praxisbezug

Wichtig: Alle Gutachtenleistungen im Hinblick auf Zweckdienlichkeit für das Bauwerk kritisch hinterfragen! Keine Atomphysik als Grundlage für Rohbauarbeiten! Keine Dämmstoffe an speicherfähigen Bauten. Aus bewährten Bautraditionen lernen!

7. Fristen

Auftrag mit angemessener Fristsetzung verbinden.

Viel Glück!


Befunduntersuchung und Bauforschung in der Denkmalpflege

Die kritische Distanz zu Gutachten beziehen wir auch auf sogenannteBefund- und Bauforschungsgutachten, die mit hohem zerstörerischem Aufwand eine nahezu unverarbeitbare Datenflut erzeugen. Auch hier müssen Gutachten und Untersuchungsumfang am später möglichen Erfolg für das Bauwerk gemessen werden. Natürlich sollte ohne kompetente Befunduntersuchung und -bewertung zumindest am Baudenkmal keine Planung und Baudurchführung beginnen, das bleibt unbestritten - zu beobachten ist aber auch gnadenlose Schatzgräbermentalität mit umfangreichsten zerstörerischen Sucheingriffen.

Die chronologischen Rätsel, die derzeit die Mittelalterforschung umtreiben und deren Diskussion sich die meisten "Bauforscher" vorsichtshalber verweigern, erhöhen die gebotene Skepsis zur Befundsicherheit der Bauarchäologie ebenfalls. Wenn für die Karolingerbauten im Bayerischen Dehio vor Ort so gut wie kein karolingisches Steinchen als Beleg dienen kann [vgl. Gerhard Anwander: Oberbayern als virtueller Urkundenraum oder Karl der Spurenlose im frühmittelalterlichen Cyberspace, Zeitensprünge 1/98], wird das vielleicht mehr bedeuten als Brand, Ungarn und radikale Umbauten späterer Zeiten. Wenn aber wildgewordene und unqualifizierte Bauforscher weiter so zuschlagen dürfen, dürften sich bald noch mehr Geschichtsepochen aus der materiellen Wirklichkeit verabschieden. Die Eingeweihten vom Fach wissen ohnehin, wie zuverlässig Befunde von Restauratoren und anderen fleißigen Schabern durchschnittlich zu nehmen sind. Nicht jeder hat ja das mikroskopierende Röntgen-Befundauge wie mein verehrter Lehrer Prof. Dr. Gert Th. Mader. Man sieht und findet eben, wonach man sucht. Einem wirklich begnadeten Restaurator sind schon ganze selbstgemalte Zyklen als Befund untergekommen. Nicht nur im Hanseatenland treibt die Rekonstruktionswut zu solchen Höchstleistungen der Befundfälschung.Wie raunzte da Altväterchen Dehio?:

"Man kennt bis heute keine einzige Restauration, auch nicht unter den zu ihrer Zeit bewundertsten, die nicht nach zwanzig Jahren den Nimbus sog. Echtheit schon wieder verloren gehabt hätte.

Unbegreiflich, wie, nachdem eine an Enttäuschungen und Reue übervolle Erfahrung hinter uns liegt, gewisse Zauberer es noch immer zustande bringen, den vertrauensvollen Laien zu suggerieren, sie, sie endlich und ganz gewiß, hätten das große Arkanum gefunden. Es wird nie gefunden werden.

Der Geist lebt fort nur in Verwandlungen; in seine abgelegten Schlangenhäute läßt er sich niemals wieder zurückzwingen." (in: Georg Dehio, Kunsthistorische Aufsätze, München/Berlin 1914, S. 276).

Wen die Chronologiekritik interessiert - hier geht´s weiter.

Link zum Thema Restaurierung : Weimar, Residenzschloß, 19.10.2001
Restaurierung im Spannungsfeld wechselnder Auffassungen
Symposion der STIFTUNG THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN
Mitschrift als Kurzfassung und Fazits von Konrad Fischer

Prof. Dr. Tilmann Breuer, Nestor der bayerischen Denkmalliste, prangert mangelnde Ehrfurcht der Bauforscher vor dem Baubestand als mangelnde "Tugend" an (Festvortrag am 24.4.1999 in Bamberg vor dem Graduiertenkolleg Kunstwissenschaft - Denkmalpflege - Bauforschung). So würden ganze Bauepochen vor dem vorrangig der Selbstverwirklichung dienenden Untersuchungsangriff des Bauforschers "vogelfrei". Das mag zwar Bauforschung heissen, dient aber nicht der Denkmalerhaltung.

Leider ist aber eher die Regel, ganz ohne oder ohne sinnvolle und ausreichende Voruntersuchungen das Denkmal einer unwirtschaftlichen und technisch fragwürdigen Vernichtungsplanung zu unterwerfen. Wer dem Bauherrn Auskernung und Abbruch von Altbausubstanz empfiehlt, verringert zwar seinen Planungsaufwand, aber auch eine wirtschaftlich effektive, auf weitestgehende Weiterverwendung gegebener Bauteile gestützte Neunutzung des Bestands. Die erhaltende Instandsetzung kostet eben weniger als vergleichbarer Neubau, das zeigen viele Beispiele!

Die Befunduntersuchung und -dokumentation muß dafür konkrete, detaillierte und durch gute Datenstruktur vom Architekten weiterverarbeitbare Ausarbeitungen (Empfehlungscharakter!), wenn irgend möglich mit ausgearbeiteten "Musterachsen" zu den erforderlichen Restaurierungsarbeiten enthalten. Das können nur praktisch erfahrene Restauratoren leisten, die die Prinzipien der erhaltenden Instandsetzung und die substanzverträgliche Konservierungspraxis (nicht unbedingt als verlängerter Arm der Chemiewaffenproduktion!) beherrschen. Was soll sonst die Herumforscherei im Bauwerk, wenn es nicht um die Umsetzung in maximale Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz geht?

Bleiben Sie Befunduntersuchern und Aufmessern, die die praktische Umsetzung ihrer Arbeitsergebnisse (Putz-, Stuck-, Anstricharbeiten usw., Ausführungsplanung, Ausschreibung und Abrechnung) nicht beherrschen, gegenüber skeptisch. Selbst wenn sie professorale oder sonstige Fürsprache für ihr billiges Tun beanspruchen. Wer soll denn die terminverzögernde und nicht immer umsonstige Datenflut in die praktische Anwendung für ihr Bauwerk umsetzen? Wie immer der incentivgestützte Bauchemievertreter, der dann dem altgierigen Planer wie auch dem Restaurator die Feder spitzt?

Ausnahmen sind möglich, wenn externe Datenempfänger (z.B. Denkmalbehörden) die Untersuchungskosten übernehmen, bzw. die Beauftragung derartiger Gutachten (nach Beurteilung qualifizierter Angebote oder Vergabe im Kungeleistil) durch durch den Bauherrn als Voraussetzung für die warmherzige Behandlung seiner Förderanträge fordern. Tip: Im letzteren Fall nicht verständnislos reagieren. Einsichtige Bauherrn werden bei der Fördermittelvergabe regelmäßig bevorzugt behandelt. Wer mit den Wölfen heult, wird selten gefressen...

Passen Sie aber auf, daß der Bauforscher mindestens über die Befundtechnik des "Briefmarkenbefunds" (Mader) verfügt. Im Klartext: An kleinsten aber durchdacht gesetzten Sondagen - eben von maximal Briefmarkengröße -, an ohnehin gegebenen Bauverletzungen und -fugen sowie an gegebenen baulichen Zusammenhängen, Schadensbildern und Bauformen kann ein kompetenter Bauforscher die für die Planung und Denkmalerhaltung wesentlichen Zusammenhänge erkennen und dokumentieren.

Tiefgehende Bauverletzungen mit Hammer und Pickel sind allenfalls in ohnehin abzubrechenden Baubereichen sinnvoll. Wenn die Planung historische Bereiche durchdringen oder ganz opfern will, ist deren vorherige "Befundung" ein Muß. Eine ungehemmte Durchörterung jahrhundertealter komplexer Baustrukturen zur Feinabstimmung bauhistorischer Fragen mag demgegenüber Erkenntnisse liefern, kostet aber Zeit und Geld - nicht nur in der Herstellung, sondern auch in der Beseitigung der so entstehenden schweren Bauschäden. Und wäre eine zerstörerische Bauforschung durch Marmorfliesen, Elektrokabel , Heizungs- und Wasserleitungen die richtige vorbereitende Maßnahme für das Rausweisseln eines Badezimmers inkl. Nachinstallation eines Zahnputzbechers?

Man sollte also dem Bauforscher die Pflicht auferlegen, für nicht mehr als drei Mark fünfzig Bauschäden zu hinterlassen, ansonsten darf er forschen wie es ihm paßt und die Finanzierung hergibt - ein Vorschlag, dessen Tendenz wohl auch die Zustimmung ernsthafter Denkmalpflege erhalten kann. Den allerorts anzutreffenden Lustgräbern und Pseudo-Bauforschern auf Kosten des Denkmals, der Fördermittel und des Bauherrn sollte bei aller Begeisterung für sachkundige Bauforschung mehr Widerstand entgegengesetzt werden. Lassen Sie die selbsternannten Möchtegern-Forscher vor jedem Eingriff schriftlich Stellung nehmen zu Sinn, Zielstellung und geplantem Umfang des Eingriffs, und wieso das Bauwerk die gewünschte/unbedingt erforderliche Information nicht zerstörungsfrei preisgeben kann. Das verdirbt den Spaß am flotten Dreinschlagen zwischen drittem und viertem Semester.

Horden von schnell ausgebildeten, in Bausachen unerfahrenen Denkmalpflegeabsolventen bedrohen die letzten Befunde und beschädigen letztlich das Anliegen der Denkmalpflege genauso wie die Ersteller von "Schlechtachten" der Bauphysik und -chemie. Wehret den Anfängern!

Übersicht über Untersuchungsverfahren bietet:

Labor Köhler: Zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden an Stein- und Architekturdenkmälern

und:
Arnulf Dähne (Pons-asini.de): Bildliche und bildgestützte Erfassung, Analyse und Dokumentation von Bau- und Kunstwerken


Ein Beispielprotokoll aus der Bauberatung (Auszüge):

Adresse Auftraggeber

Objektadresse, Datum Objektbesichtigung
Protokoll mit Grobkostenschätzung gem. Angebot vom ....und Auftrag vom ...
Anlage: Vorläufige Berechnungen, CD mit Datei Berechnungen (gbks.xls), Baufotos vom Ortstermin und Homepage "Altbau und Denkmalpflege Informationen" www.konrad-fischer-info.de

1. Teilnehmer Ortsbesichtigung

1.1 Kaufinteressent: ...
1.2 Verkäufer ...
1.3 Dipl.-Ing. Konrad Fischer

2. Anlaß des Termins

Der Termin fand statt, um nach einer Baubegehung des zum Verkauf stehenden Anwesens den derzeit ohne Baueingriff erkennbaren Schadensbefund zu begutachten, den damit verbundenen Sanierungsaufwand sowie die für die gewünschte Nutzung erforderlichen Maßnahmen vorläufig einzuschätzen sowie daraus Hinweise für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

3. Baubeschreibung

Das Anwesen ..., ursprünglich wohl ein Kleinbauernanwesen mit Wohnhaus, ehem. Kleintierstallungen und Wirtschaftsgebäuden in verputzter und mit Dispersionsfarbe beschichteter Massivbauweise und Gartengelände, zuletzt nur noch für Wohnzwecke genutzt, steht seit ca. einem Jahr leer und zum Verkauf.

Das Wohnhaus ist in den 50ern des letzten Jahrhunderts erheblich umgebaut und erweitert worden und nur teilweise unterkellert. Die Hofanlage ist beidseitig auf die Grenze gebaut, im hinteren Bereich befindet sich ein langgestrecktes Gartengrundstück mit Obstbaumbestand.

Das Wohnhaus ist mit Biberschwanz, der gartenseitige erdgeschossige Anbau mit asbesthaltigem Welleternit, die Nebengebäude mit Falzziegeln gedeckt. Die Obergeschoß-Terrasse ist mit Kunststeinplatten in Mörtelbett belegt und mit gelben Polycarbonat-Wellplatten auf Stahl-konstruktion überdeckt. Der Balkon über dem Eingang ist mit Zementestrich beschichtet.

Die Fußböden im Wohnhaus sind überwiegend Holzdielen, teils mit Stragula bzw. Teppichfliesen belegt. Die Dusche ist allseitig gefliest. Alle Wände und Decken sind verputzt und weitgehend mit kunststoffhaltigen Tapeten beschichtet, der Dachausbau erfolgte mit Gipskartonplatten.

Der Türenbestand ist teils aus den 50ern, die Fenster neuere Isofenster aus Plastik. Einige Fensterläden sind ebenfalls aus den 50ern, der Rest erneuert.

Die Haustechnik und der Wohnstandard entspricht neuzeitlichen Nutzungsanforderungen nur bedingt. Die Heizung mit einer Junkers-Gastherme im Naßraum des Erdgeschosses erfolgt über Konvektoren.

Die Hoffläche ist mit in Sand verlegten Betonplatten belegt, die Pflanzflächen mit betonierten Betonstreifen abgetrennt. Im hinteren Hofbereich ist eine brunnenartig ummauerte Sickergrube zur Aufnahme des Oberflächenwassers vorhanden.

4. Nutzung

Im Erwerbsfall soll das Anwesen für Wohnzwecke der Familie des Kaufinteressenten genutzt werden. Dafür soll das Mittelzimmer im Obergeschoß als Badezimmer ausgebaut werden.

5. Schadensbefund

Das Anwesen befindet sich in erheblich instandsetzungsbedürftigem Zustand. Die älteren Teile des Wohnhauses im Erdgeschoß, Keller und Dach weisen teils erhebliche feuchtebedingte alte und aktuelle Schäden auf. Die aktuell bzw. ehemals durchnässten Konstruktionshölzer sind nach derzeitig zugänglichem Befund in Bodenbereichen des Wohnzimmers, im Treppenhaus (Obergeschoß) und im Dachboden durch Holzschädlinge befallen (möglicherweise Hausschwamm, teils in Trockenstarre; Holzbockbefall nachgewiesen in Splintholzbereichen der alten, jetzt im zugänglichen Bereich trockenen Dachkonstruktion, offenbar inaktiv).

Der Hofbelag weist entwässerungstechnisch ungünstige Verwerfungen und Absenkungen auf.

Viele konstruktive Risse, offenbar aus den erheblichen Umbauvorgängen, möglicherweise auch aus feuchtebedingter Unterspülung des Bodenbereichs bzw. frostbedingter Einwirkung aus dem Fundamentbereich, durchziehen das Mauerwerk innen und außen. Die Tragfähigkeit der Baukonstruktion erscheint derzeit aber noch nicht beeinträchtigt.

Die Dachdeckungen erscheinen nach Augenschein der zugänglichen Bereiche derzeit dicht. Der umfangreiche Hausbockbefall an der alten Dachkonstruktion verweist aber auf frühere Deckungsmängel und entsprechende Durchfeuchtung. Inwieweit diese in der Deckenkonstruktion ebenfalls Holzschäden verursacht hat, kann erst nach Freilegung beurteilt werden.

Die Terrassenabdeckung über dem Anbau erscheint nach erstem Augenschein dicht, ein Nässeschaden an der Decke im Anbau verweist aber auch dort auf früher ungenügende Instandhaltung und längere Wassereinwirkung. Der zementäre Balkonbelag ist gerissen.

Die Dachrinne an der Nordwestecke des Wohnhauses kann bei stärkeren Regenfällen offenbar das anfallende Wasser nicht ausreichend abführen und läuft in ca. 2 m über. Von dort aus ist der Fassadenputz an West- und Nordseite frostgeschädigt, im Inneren ist die Nordwestecke des Wohnzimmers stark durchfeuchtet, der Dielenboden nass und gem. punktueller Gefügeuntersuchung offenbar bis in tiefere Konstruktionslagen geschädigt - möglicherweise auch durch Hausschwamm.

Die Putze und kunstharzhaltigen Anstriche aller Fassadenbauteile an Wohnhaus, Nebengebäuden und Hofmauern sind teils veralgt, gerissen, abblätternd und instandsetzungsbedürftig. Das Äußere des gesamten Anwesens macht derzeit einen etwas verwahrlosten Eindruck.

Die Wandbereiche der früher möglicherweise als Stallung genutzten, auf jeden Fall erheblich fäkalsalzbefrachteten Kellerräume sind gem. Augenschein und Protimetermessung stark schadsalz- und feuchtebelastet. Nach Befragung des Eigentümers stehen die Kellerräume bei Hochwasser des nahen Bachlaufes unter Wasser, das aus dem undichten Bodenbereich aus Lehmschlag eindringt. Die erheblichen Wand- und Deckenputzschäden gehen jedoch über den berichteten Wasserstand hinaus.

Die Südwand des Wohnzimmers im Anbau ist mit einer polystyrolkaschierten Dämmtapete beschichtet. Dies konnte eine Durchfeuchtung und Beschimmelung der Sockelzone nicht verhindern, die aus einer Unterversorgung mit Heizluft und dadurch verursachte Kondensateinwanderung herrührt. Inwieweit hier Holzschädlingsbefall in den Holzfußboden eingewandert ist, läßt sich erst nach Freilegung näher bestimmen.

Die Wandfeuchten werden allgemein durch das Konvektionsheizsystem, die ungenügend feuchtepuffernden Raumflächenbeschichtungen und die gummilippendichten Isofenster begünstigt.

Ansonsten erscheinen die Wohnräume - von den o.g. Feuchteschäden abgesehen - ausweislich der vorgenommenen Feuchtemessungen mit Protimeter ausreichend trocken. Im Zuge einer Sanierung dürfte gleichwohl mit einigen schadensbedingten Maßnahmen auch im derzeit trocken erscheinenden Bauwerksinneren zu rechnen sein.

Fazit:

Insgesamt macht die Baukonstruktion einen zwar teils erheblich geschädigten, durch die nicht immer ausreichend fachmännisch vorgenommenen Umbauten und "Modernisierungen" beeinträchtigten, jedoch dennoch sinnvoll reparablen und modernisierungsfähigen Eindruck.

Ein wesentlicher Teil der meist feuchtebedingten Schäden ist allerdings erst nach Konstrukti-onsfreilegung genauer abgrenzbar und wird zur fachgerechten Instandsetzung einen entspre-chenden Voruntersuchungs- und Bauaufwand erfordern.

6. Baukosten und Erwerb

Im Beisein des Auftraggebers wurde mit überschlägigen Nutzflächen- und Kostenansätzen die beiliegende Grobkostenschätzung und vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bauvorhabens erstellt. Die aus den vorläufigen Grundlagen in der Grobkostenschätzung errechneten Baukosten sind selbstverständlich nicht verbindlich und sollen nur den weiteren Überlegungen des Auftraggebers hinsichtlich Kaufpreisverhandlung und Finanzierungskonzeption dienen.

In Anbetracht des insgesamt unbefriedigenden Bauzustandes, der schmalen Grenzbebauung mit entsprechenden nachbarrechtlichen Komplikationen bei der Fassaden- und Dachinstandsetzung sowie der erforderlichen Instandsetzungskosten erscheint der derzeit verlangte Kaufpreis aus wirtschaftlichen Erwägungen und angesichts sich der damit ergebenden fiktiven Quadratmetermiete als nicht gerechtfertigt.

Nach Auffassung des Unterzeichners wäre ein angemessener Abschlag vom ortsüblichen Grundstückspreis erforderlich, der die gegebenen Beeinträchtigungen aus dem ungünstigen Grundrißzuschnitt und der mangelhaften Bebauung und deswegen ggf. anfallende Abbruchkosten sowie die nicht sinnvoll abstellbare Überflutungsgefahr als erhebliche Grundstückslast berücksichtigen müßte. Ein Restwert der Bauwerke ist aus Sicht des Unterzeichners in Anbetracht der anstehenden Sanierungskosten und des teils minderwertigen sowie umbaugeprägten Baustandards kaum ansetzbar.

Rechnet man die ermittelten Gesamtkosten aus Erwerb und Sanierung auf eine dies finanztechnisch wirtschaftlich abdeckende Quadratmetermiete um, ergeben sich ca. 287 EUR/qm bei Fremdleistung (vgl. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Anlage). Ob dies insgesamt preiswürdig erscheint, ist zumindest fraglich und aus Sicht des Unterzeichners eher bei hochrangigen Liebhaberobjekten, Gewerbeimmobilien in Toplage oder durch Subvention oder Steuerabschreibung hoch geförderten Objekten wie Baudenkmalen anzutreffen.

7. Sanierung

7.1 Vorbemerkung

Bei der Einschätzung des Sanierungsaufwandes sind zu berücksichtigen:

- der Schädigungsgrad der Bausubstanz,
- der offen und evtl. verdeckte konstruktionsgefährdende Befall von tragenden und nichttragenden Hölzern mit Holzschädlingen,
- der Umbau- und Modernisierungsbedarf für die künftige Nutzung z.T. mit Akzeptanz nicht dem Neubaustandard entsprechender bzw. teils vorgeschädigter Bereiche sowie
- eine zielführende und bestandsverträgliche Bautechnik.

Unter Berücksichtigung dieser Ausgangsfaktoren ist der nachfolgende Stufenplan entwickelt.

7.2 Stufenplan

7.2.0 Baufinanzierung

Für die Gesamtinstandsetzung muß vor Erwerb ein Gesamtfinanzierungsplan erstellt werden. Die Möglichkeiten der Eigenleistung dürfen dabei nicht überbewertet werden.

7.2.1 Beräumung/Reinigung/Freilegung

Beräumung und Oberflächenreinigung der Räume im Nebengebäude als Baulager und -werkstatt vom Keller bis Dachgeschoß, Teilfreilegung gefährdeter oder offenkundig geschädigter Konstruktionsbereiche, Videobefahrung Grundleitungen.

Ziel: Beurteilung des Schadensumfanges und die für neue Nutzung mögliche Mitverwendung der Baukonstruktion.

7.2.2 Geometrische und technisch-konstruktive Bestandsaufnahme

Erstellung Bestandspläne mit allen Grundrissen, Schnitten, Ansichten. Beischriften und Kartierungen mit Hinweisen zur Baukonstruktion, Schadensbild, Anlagenteile und Trassenverlauf Haustechnik, Wandabwicklungen, ergänzende detaillierte Fotodokumentation.

Ziel: Detaillierte Planungsgrundlage für Umbau-, Modernisierungs- und Reparaturplanung, Mengenermittlung für anzubietende Handwerksleistungen.

7.2.3 Festlegung Planungsbedarf

Beurteilung und Festlegung Planungsbedarf auf Grundlage der vorigen Erkenntnisse.

Ziel: Ausreichende Fachplanung Haustechnik zur Gewährleistung einer technisch und wirtschaftlich akzeptablen Baumaßnahme, Vermeidung Fehlplanung.

7.2.4 Planung

Durchführung der Planungen gem. 7.2.3, Sicherstellung externer Finanzierungsbeteiligungen.

Ziel: Absicherung Koordination, wirtschaftlicher und technischer Erfolg der Baumaßnahmen

7.2.5 Ausschreibung und Vergabe

Anfertigen Ausschreibungsunterlagen bzw. Arbeitsbeschreibungen für die Einholung von Angeboten für die Fremdleistungen und die Festlegung der Eigenleistungen.

Ziel: Wirtschaftliche und vertragsrechtlich abgesicherte Vergabe der Fremdleistungen, Koordination und Qualitätssicherung Fremd- und Eigenleistung

7.2.6 Baudurchführung

7.2.6.0 Vorbemerkung

Zur abschnittsweisen Durchführung Baumaßnahmen gem. Planungsergebnis werden zunächst vordringliche Trockenlegungsmaßnahmen betr. Keller- und Erdgeschoß notwendig, sonst von innen zur Nutzbarmachung nach außen, später Nebengebäude, Hof- und Gartengelände. Im einzelnen erfolgen dazu nachfolgend weitere Hinweise.

7.2.6.1 Gebäudetrocknung, Freilegung und Voruntersuchung
- ...
Ziel: - Entlastung der geschädigten und weiter gefährdeten Bausubstanz von Feuchterisiken,
- Beurteilung des Schadensumfanges und der Mitverwendung des Bestands,
- Feststellung und Reparatur evtl. möglicher undichter Grundleitungen und Entscheidungsgrundlage für weitere Trockenlegungsmaßnahmen.
- Verzicht auf sinnlose Trockenlegungsverfahren gegen angeblich aufsteigende Feuchte (vgl. www.konrad-fischer-info.de/2aufstfe.htm)

7.2.6.2 Bemusterungen
- ...
Ziel: Planungsgrundlage und Planungssicherheit für weiteres Vorgehen bei Oberflächenerneuerung hinsichtlich Mitverwendung vorhandener Putzflächen, Feststellung Schadensgrad betr. Schadsalzbefrachtung, Feuchtebelastung, Feststellung Materialeignung sowie Vorgabe für weitere Trockenlegungstechnik, Vermeidung Fehlsanierung.

Die weiteren Hinweise sind angesichts der Bemusterungsergebnisse hinsichtlich Konstruktions- und Baustoffwahl und Verarbeitungstechnik sowie ggf. zusätzlicher, hier noch nicht beschriebener Maßnahmen entsprechend an die bautechnischen Erfordernisse anzupassen. ...

7.2.6.3 Holzschädlingsbefall
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Ziel: Beseitigung der Gefahrensituation mit technisch, hygienisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.

7.2.6.4 Haustechnik
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Ziel: Wohngesunde Heiztechnik ohne kostenintensive Überdimensionierung, Kondensat- und Befallsvermeidung (Schimmel, Hausschwamm, Holzwurm) an Wand-, Decken- und Holzbereichen.

7.2.6.5 Lüftungstechnische Maßnahmen Ausbau der oberen Gummilippendichtungen der Isofenster
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Ziel: Raumlufthygiene durch ausreichende Fugendurchlässigkeit für überschüssige Raumluftfeuchte, Vermeidung Auffeuchtung und Verschimmelung Bausubstanz.

7.2.6.6 Elektro und Wasserleitungen
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Ziel: Geringerer Verlegeaufwand, geringere Beschädigung der möglichst weitgehend kosten-sparend mitzuverwendenen Bausubstanz

7.2.6.7 Fertigstellung Raumoberflächen
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Ziel: Trockene, feuchtepufferfähige, schimmelbesiedlungsfeindliche und hygienisch einwandfreie Raumoberflächen.

7.2.6.8 Fassadeninstandsetzung
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Ziel: Verbesserte Trocknungsfähigkeit und geringere Verschmutzungsneigung der Fassade, Verringerung Sockelbefeuchtung.

7.2.6.9 Dach, Deckung
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Ziel: Ausreichende Dichtheit

7.2.6.10 Fenster Fensterreparatur
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Ziel: Funktionierende Fenster

7.2.6.11 Hofflächen
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Ziel: Trockenhaltung Bausubstanz, gefahrlose Gehbereiche.

7.2.6.12 Weitere Maßnahmen nach in der Planung bzw. durch Bemusterung und Freilegung noch festzulegendem Bedarf

8. Weitere technische Hinweise zur Baumaßnahme

8.1 Oberflächenqualität

Die neu zu erstellenden Raumoberflächen sollten eine möglichst feuchteverträgliche und feuchtepuffernde Baustoffqualität aufweisen, um ein hygienisch und technisch einwandfreies Raumklima zu gewährleisten.
...

8.2 Heizsystem

Als für den Massivbau energietechnisch geeignetes, die Konstruktion vor Feuchteschäden schützendes und gesundheitlich vorteilhaftes Heizsystem wird die Installation und Dauerbetrieb ohne Nachtabsenkung einer wärmestrahlungsintensiven Hüllflächentemperierung (objektbezogene Bauart ...) empfohlen. Siehe hierzu aktuelle Homepage-Info auf ...7temper.htm

8.3 Verfahren bei versalzten Bauteilen
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Ziel: Die (vorgeschlagene Technik) erreicht im Endergebnis stabile und ausreichend schadsalzreduzierte Raumoberflächen und Verfugungen. Die Raumoberflächen können dann Feuchteschwankungen ohne weitere Maßnahmen schadensfrei "verkraften", puffern temporäre Feuchtespitzen gut ab und trocknen schneller als die meisten anderen Baustoffe.

8. Zusätzliche Information und Alternativen

In Anbetracht der gegebenen finanziellen Belastbarkeit ist dieses Bauvorhaben nur mit erheblicher externer Finanzierungshilfe und Inanspruchnahme von Eigenleistung denkbar. Insofern wird auf die Finanzierungsmöglichkeit durch Inanspruchnahme der Denkmalabschreibung hingewiesen, für die evtl. am Markt befindliche Alternativobjekte gefunden werden können.

Möglicherweise läßt sich auch über den Kaufpreis oder die Erwerbsmodalitäten (Erbpacht?) noch verhandeln.

10. Weitere Hinweise

Die hier gegebenen Hinweise sind nach bestem Wissen erfolgt und beruhen auf meinen Projekterfahrungen an ca. 400 durchgeführten Bauprojekten an Altbauten im gesamten Bundesgebiet seit 1979. Sie entsprechen nicht immer den Normen und Regelwerken. Für die richtige Umsetzung der Hinweise kann selbstverständlich keine Gewährleistung gegeben werden, dazu bedarf es ergänzender Untersuchung, Bemusterung, Planung und fachgerechte Baudurchführung.

Der Unterzeichner ist bei Bedarf gerne bereit, bei der Lösung weiterer Fragestellungen sowie der planerischen und konstruktiven Umsetzung der hier vorgeschlagenenen Vorgehensweise mitzuwirken.

Zum Themenkomplex insgesamt empfehle ich ergänzend meine entsprechenden Infoseiten auf www.konrad-fischer-info.de. Die Dateien sind auch offline aus der beiliegenden Homepage CD "Altbau und Denkmalpflege Informationen" mit einem üblichen Web-Browser aufrufbar.

Aufgestellt

Konrad Fischer
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