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Variante B: Die Kommune bzw. die Verwaltungsbeamten der Unteren Denkmalschutzbehörde "gönnen" dem Denkmaleigenümer nicht die Förderung, die er zur Rettung des Baudenkmals bräuchte. Dann heißt es "Städtebauförderung ist ausgelaufen" oder "Ihr Objekt ist nicht im Sanierungsgebiet, damit entfällt die Fördervoraussetzung". Ist natürlich alles Humbug. Was der Bauherr wissen muß: Städtebauförderung geht gesetzlich abgesichert immer und überall. Dafür gibt es ausreichend Gummiparagrafen und Einzelfallentscheidungsspielraum - wenn "die Hochmögenden" nur wollen. Vorteilhaft ist es, wenn der Bauherr politisch gut in der Kommune verankert ist. Auch familiäre und auf Gegengeschäften beruhende Bande und Gefälligkeits-Netzwerke / Strippenziehereien, Durchstechereien, Amigo-Bekanntschaften und alte Stasi-Seilschaften und vergleichbares zu den politisch und administrativ Etablierten der deutschtypischen Mafiaszene / Cosa nostra im weißen Kragen nützt. Golf-, Lions-Löwen- und Rotierer-Club, Parteibuch, Schützenverein, Bürgermeistergeschäftsbeteiligung, gemeinschaftliches Kinderschänden, Damenbesuch sowie Feuerwehr schaden nicht. Wenn alles nicht zieht, steht der Denkmalbauherr als Außenseiter oft auf fast verlorenem Posten und hat die Arschkarte gezogen. Dann muß er die Joker setzen. Einer: "Da das Projekt sich leider als wirtschaftlich untragbar erweisen hat, und leider die Kommune und das Denkmalamt keine Förderstrecke eröffnen - schenke ich halt notgedrungen der Stadt/dem Staat das Objekt." Jetzt gehen aber die Luschenwinkel der Kommunalisten/Staatsbeamten schnell in Richtung Erdmittelpunkt. Vielleicht setzt dann schon Umdenken ein. Wenn nicht, gibt es noch einige weitere hübsche und weniger hübsche Jokerchen mit noch viel mehr Gesichtswinkelentgleisungspotential. Motto: "Noch ist Polen nicht verloren" und "Nur wer aufgibt, hat verloren". Doch darüber dürfen wir nur im stillen Kämmerlein schwätzen, sonst verpufft die Wirkung zu schnell ;-)
2. Den angeblichen denkmalpflegerischen Mehraufwand gibt es vorwiegend bei schlechter Planungsmethode, die durch die AGBG- und HOAI-widrigen Musterverträge der Sanierungstreuhänder und die gleichfalls unrechtmäßigen (da mangels Berücksichtigung degressiver Honorartabellen und HOAI-Novellierung frech gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßend) Planungspauschalen der Förderrichtlinien geradezu erzwungen werden. Oft hört man dann den höhnischen Beamtenverweis auf "der Bauherr könne ja Planungshonorare bezahlen, wie er wolle" - wohl wissend, daß dafür im Finanzierungsplan bei dem wie eine Zitrone ausgequetschten Bauherrnbelastungen keine Spielräume mehr sind.
Flugs empfiehlt man dann willige Mindestsatzunterschreiter bzw. Billigmacher, die sich über die üblichen Tricks ihr Honorar aufspecken:
1. Leistungsverweigerung bei Bestandsaufnahme und Reparaturplanung - Folge: "Unvorhergesehenes" und Luxusplanung mit unnötigem
Bestandsaustausch = Superhonorare ohne entsprechende Leistung.
2. Planungsmängel mit honorartechnisch belohntem Mehrhonorar für unsinnige, teils schädliche und teure (Hydrophobierung,
Horizontalisolierung, Salzsperrputze, Vollwärmeschutz, Isolierfenstereinbau,
ARD Ratgeber Bauen & Wohnen - 8.5.04: Fensteraustausch -
Siehe hierzu Fachbuchreihe "Fenster im Baudenkmal" mit Beiträgen von Konrad Fischer
zur Erhaltungsproblematik, Bestandsaufnahme und Ausschreibung von Fensterreparaturen sowie Claus Meier zur kontroversen Fenster-Bauphysik
Stahlbetonbauweise, übertriebener Bestandsaustausch usw.) sowie kostenexplodierte Bauleistungen sowie
3. Inanspruchnahme von kostenlosen Planungsleistungen der Produzenten solcher Baumethoden
Bei fachgerechter Bauvorbereitung und -durchführung fallen grundsätzlich erhebliche Einsparungen gegenüber vergleichbaren Neubaukosten an. Aber - die gängige Methode heißt: Saving the Penny and losing the Pound. Dank "Modernisierungsgutachten" gem. StäbauFöRi.
Die Denkmalpflege weiß das eigentlich und schreibt:
"(Gute Ergebnisse der Stadterhaltung haben als) unverzichtbare, ja existenzielle Voraussetzung ...: ... die Qualität der Bestandsaufnahme, Analysen und Entwürfen und ganz besonders der Respekt gegenüber dem Vorgefundenen ...
... Für die denkmalreichen Sanierungsstädte könnte es sich als höchst
bedenkliche Entwicklung herausstellen, wenn die ... [von Seiten der Städtebauförderer durchgesetzte]
Forderung nach Reduzierung der Planungsleistungen ... fortgesetzt wird. ... Planungsqualität ist kein Luxus. Als
Denkmalpfleger muss man es ganz deutlich sagen: Für die Erhaltung der historischen Städte ist vieles wichtig,
absolut unverzichtbar ist aber die Qualität der Planung. Ohne Qualität keine Effizienz!"
(so Dr. Manfred Mosel, einer der erfahrensten und intelligentesten Hauptkonservatoren am Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege BLfD in: Rückblick auf 30 Jahre Stadtsanierung aus der Sicht der Denkmalpflege, Schönere
Heimat, Bayer. Landesverein für Heimatpflege, 2001/Sonderheft 12)
Verwunderlich nur, daß sich diese Binsenwahrheit am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und anderen Denkmalschutzbehörden / Denkmalfachbehörden im REstdeutschland nicht von selbst versteht und viele, nein, nahezu alle Denkmalmaßnahmen mit einerseits reduzierter Förderbarkeit der für ein gutes Ergebnis geradezu existenziellen Baunebenkosten (in NRW u.a. 10%!) und andererseits Luschenplanung durch erpreßte Honorarunterschreiter auch und gerade unter den Augen der bayerischen und sonstigen Denkmalpfleger durchgezogen werden. Folge: Brutalreko a la "im neuen Glanz", liebloser Umgang mit der Substanz, ungeplante Originalverluste, vorprogrammiert-überraschende Baukostensteigerung und überhöhter teurer Bauteilaustausch oder gleich kostenexplosiver Pfusch in allem und jedem. Typische Ausrede der dafür verantwortlichen - vielleicht neid- und architektenhaßzerfressenen? - Beamten (teils selbst Dipl.-Ing. Archs, manchmal sogar Kammermitglieder): Sparen.
Weiter: Kapitel 9