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DIN Normen unverbindlich? Vertragsrecht & allgemein anerkannte Regeln der Technik - Wohnungsbestand, Wohnungswesen und Wärmeschutz 5
(veröffentlicht in Wohnen, Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern, 2/2000)

Wie sind DIN-Normen zu werten?

Allgemein verbindlich sind nur die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Dem stehen die DIN-Normen gegenüber. Im Bauvertragsrecht spielen diese erst dann eine Rolle, wenn sie als Vertragsbestandteil besonders vereinbart werden.

Sich auf Normen zu stützen, ist nicht immer Verlaß, denn es muß beachtet werden:

DIN ist ein Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft und seit über 75 Jahren privatrechtlich organisiert.

Im Vorspann von zusammengefaßten DIN-Normen steht in den "Hinweisen für den Anwender":

"DIN-Normen sollen sich als "anerkannte Regeln der Technik" einführen. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen besteht überdies eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie "anerkannte Regeln der Technik" sind. DIN-Normen sind nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr".

Deutlicher kann die Unverbindlichkeit von DIN-Normen nicht charakterisiert werden. Trotzdem versucht DIN den Eindruck zu erwecken, eine a. a. R. d. Bt. zu sein, scheut sich aber offensichtlich vor der Verantwortung.

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht unter anderem zum Marketingcharakter der DIN-Normen:

"Daneben gehören den Normausschüssen des DIN aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen. Die Ergebnisse ihrer Beratungen dürfen deshalb im Streitfall nicht unkritisch als geronnener Sachverstand oder als reine Forschungsergebnisse verstanden werden“.

Und weiter: „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken".

In BGH-Urteilen wird diese Sachlage - in Wahrheit eine Kritik am Marketing mit DIN - bestätigt.

Der DIN e.V. als marketingorientierter Wirtschaftsverein ist also eine denkbar schlechte Basis für den Nachweis wissenschaftlicher Richtigkeit. Es stellen sich damit für den Praktiker folgende Fragen:

Können Schreibtisch-Normen bewährtes Erfahrungswissen in der Bautechnik ablösen?

Sind die aus der Erfahrung heraus gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse oder statt dessen Vereinbarungen interessierter Kreise wichtig?

Soll kreatives Ingenieursdenken durch administrative Verordnungstexte ersetzt werden?

Wie "flexibel" DIN-Normen sind, zeigt der Feuchtenachweis in der DIN 4108.

Früher war eine trockene Konstruktion Stand der Technik. DIN paßte sich dem an und deshalb hieß es in der DIN 4108, "Wärmeschutz im Hochbau" früherer Jahre:

"Auch im Innern von unsachgemäß aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten, besonders dann, wenn sie mehrschichtig und die Schichten unzweckmäßig hintereinander angeordnet sind".

Tauwasser in der Konstruktion war damals also nicht Stand der Technik und galt demzufolge als unsachgemäß! Heute bietet die Industrie Chemieprodukte an, die bei Schichtkonstruktionen wegen der gefährlichen Sorptionsdichtheit und der ungenügenden Diffusionsfähigkeit automatisch zur Tauwasserbildung führen.

Die DIN mußte deshalb "technisch weiterentwickelt" werden. Die Auffassung von der Notwendigkeit einer kondensatfreien Konstruktion wurde korrigiert. Jetzt darf im Winter Tauwasser bis zu 1 Liter (bzw. ½ Liter) pro Quadratmeter auftreten, wenn dieses im Sommer wieder ausdiffundiert !

Die dem Nutzer dienende Forderung nach Kondensatfreiheit der Konstruktion wurde umgedeutet in eine jährliche Tauwasserbilanz. Laßt doch die Konstruktion im Winter feucht werden, die Hauptsache ist, daß sie im Sommer wieder austrocknet. Welch ein technischer Fortschritt, wenn man bedenkt, daß trockene Konstruktionen nicht im Sommer, sondern im Winter wichtig werden.

Die DIN behandelt im Teil 5 nur den Feuchtetransport durch Diffusion. Viel wichtiger und entscheidender ist jedoch der kapillare Transport von Feuchtigkeit, der an die Außenoberfläche treten und dort verdunsten kann. Kapillarer Wassertransport wird jedoch durch Chemieprodukte wie Dämmschichten, Folien und Beschichtungen weitgehend unterbunden. Bei WDV-Systemen besteht deshalb immer die Gefahr, daß Konstruktionen durchfeuchten. Besonders bei der Innendämmung muß damit gerechnet werden. All dies führt zu ungesunden Wohnverhältnissen.

DIN-Normen (und jetzt Euro-Normen EN) sind industrie- und wirtschaftsorientiert. Demzufolge haben sich "fortentwickelte Normen" oft als fehlerhaft und falsch erwiesen.

Bei der Unverbindlichkeit der Normen ist auch der Versuch in der Energieeinsparverordnung § 15 bedenklich, Normen nun auf dem Verordnungswege zu a. a. R. d. T. umfunktionieren zu wollen; das rechtliche und fachliche Durcheinander wäre vollkommen.

Wegen der technischen Fehler in der DIN, übertriebener Kooperation mit der Wirtschaft und des großen lobbyistischen Einflusses der Industrie müssen die DIN-Vorschriften mit großer Zurückhaltung und Vorsicht angewendet werden. Mehr Verlaß ist auf die a. a. R. d. Bt, die sich von der Bindung der Industrie loslösen (sollten).

Es werden Regelungen in der DIN vorgeschlagen, die teilweise von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen und gegen Naturgesetze verstoßen. DIN fühlt sich demzufolge mehr dem Marktgesetz einer Produkteinführung mit parallel beabsichtigter Gewinnmaximierung verpflichtet als dem Handwerker, dem Ingenieur und dem Kunden. Was dem Verbraucher hier zugemutet wird, entspricht nicht mehr einem vernünftigen Handeln.

Bei der Energieeinsparungsverordnung stützt man sich weitgehend auf eingeführte DIN-Normen.

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