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(erschienen in: "Deutsche Wohnungswirtschaft" (DWW), November 2006 S. 363, doch ewig aktuell!)
Von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Nürnberg
Einleitung
Nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2002/91/EG soll nun auch
für den Gebäudebestand ein Energieausweis zur Pflicht gemacht
werden. Dabei wird nach der Gesamtenergieeffizienz der Gebäude
gefragt, wobei die EU-Richtlinie unterschiedliche Energieausweise
zuläßt. In der Begründung zur Richtlinie heißt
es: "Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Energieausweise auf der
Grundlage sowohl des errechneten Energiebedarfs als auch des gemessenen
Energieverbrauchs in allen Fällen zulässig sein". Selbst die
Energieeinsparverordnung sieht im § 13, Absatz (5) die
Möglichkeit eines ”Energieverbrauchskennwertes vor. Sehr
entscheidend ist dabei der Unterschied beider Ausweise: Der Bedarf wird
vorher berechnet (Energiebedarfsausweis), der Verbrauch wird nachher
gemessen (Energieverbrauchsausweis). Die Frage lautet nun: "Worauf kann man sich verlassen?"
Von der "dena" (Deutsche Energie-Agentur) wurde im Auftrag der
Bundesregierung ein bedarfsbasierter Energiepass entwickelt. Hier also
wird das vorherige Rechnen favorisiert. Diese administrative
Einseitigkeit stößt auf erhebliche Bedenken, zumal noch
nirgends nachgewiesen werden konnte, dass die im Planungs-Vorfeld
vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen, basierend eben auf
Bedarfsberechnungen, tatsächlich zutreffen und darüber hinaus
auch noch ”energieeffizient” seien – dies wird immer
nur behauptet, erzählt und kolportiert. Konkrete Beispiele
nämlich bezeugen unwiderlegbar das Gegenteil. Deshalb schlagen
Kritiker wie der Autor Prof. Meier Alarm:
Heizkostenvergleiche
Ob nun für die Einhaltung der EU-Richtlinie Bedarfsrechungen oder
Verbrauchsmessungen zu wählen sind, das kann allein schon aufgrund
bereits vorliegender Veröffentlichungen entschieden werden. Nur
drei dieser Belege werden genannt:
(Im Rahmen eines Auftrages der Stadt Wedel im Jahre 1988 wurden neben
den errechneten Energiebedarfswerten auch die Energieverbrauchsdaten
der Stadtwerke statistisch ausgewertet. Dabei wurden Trends für
die in Massivbauweise erstellten Gebäude vor 1945 sowie für
Gebäude von 1977 bis 1988, die damit in die Periode der
Wärmeschutzverordnungen fielen, in Form von Regressionsgeraden festgestellt.
Konrad Fischer: Fassaden energetisch richtig und kostensparend sanieren 1
Die Ergebnisse sind ernüchternd. Bei den vor 1945 errichteten
Massivbauten wird ein höherer Bedarf berechnet als der
tatsächlich anfallende Verbrauch. Bei den von 1977 bis 1988
errichteten Gebäuden, die somit einer Wärmeschutzverordnung
und damit weitgehend einer rechnerisch motivierten
”Dämmerei” unterliegen, wird jedoch ein niedrigerer
Bedarf berechnet, als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es
wird bei den mit Dämmstoff versehenden Bauten in Realität
also mehr verbraucht, als die Rechnung vorgibt. Da einmal mehr
(Massivbau) und einmal weniger (mit Dämmschichten versehen)
”berechnet” wurde, liegt hier beim Rechnen ein methodischer Fehler vor.
(Ein sehr interessantes Ergebnis zur Energieverbrauchsanalyse steuert
auch Prof. Fehrenberg aus Hildesheim bei. Es wurden die Heizkosten
dreier gleichartiger und großer Wohngebäude ab dem Jahre
1976 miteinander verglichen, die Heizkosten verliefen fast völlig
synchron. Dann wurde im Jahre 1988 ein Haus mit einem WDV-System
versehen (4 cm Polystyrol + 1 cm Verblender). Was war der energetische
Erfolg? Die Heizkosten verliefen weiterhin synchron, damit aber war die
energetische Aufrüstung mit Dämmstoff zwecklos. Die
ausgesperrte Solarenergie machte alles zunichte. Vor allem aber wurden
durch diese ”energetische Sanierung” die
Feuchteverhältnisse der Außenhülle verschlechtert. Die
Dämmstoffe sammeln infolge dampfdichterer Außenputze
Tauwasser an und durchfeuchten die Konstruktion –
Feuchthäuser sind die Folge.
Welche Aussagekraft hat nun ein Energiebedarfswert?
Ein bundesweiter zeitnaher Feldversuch, bei dem die EU-Richtlinie zur
Berechnung der Energiebilanz getestet wurde, erbrachte beim
Nürnberger Rathaus für die Bedarfsanalyse, aufgestellt von
einem renommierten Bauphysiker, ein überraschendes Ergebnis. "Nach
der neuen EU-Richtlinie liegt der Heizenergiebedarf mit 252
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr rein rechnerisch doppelt so
hoch wie der tatsächlich bisherige Verbrauchswert" wird gemeldet
und weiter heißt es dann: "Das zeige die derzeitigen
Schwächen der neuen Rechenmethodik". Zum Schluß wird zu
diesem katastrophalen "Rechen-Ergebnis" als Entschuldigung
beschwichtigend noch angemerkt: "Der Energiepass sei vielmehr eine
Bewußtseinssache und soll die gesamte Öffentlichkeit zum
Energiesparen animieren". Deutlicher kann das ganze Fiasko einer
fehlerhaften Rechnerei nicht dokumentiert werden.
Konsequenz: Allein diese drei Beispiele zeigen: Hände weg von
einer rechnerisch ermittelten Energiebedarfszahl. Es handelt sich eben
nicht nur, wie erläutert, um derzeitige "Schwächen", sondern
ausnahmslos um einen methodischen Rechensalat, der einem
Energiebedarfsausweis zugrunde liegt. Es wird schlichtweg falsch
gerechnet. Nur allein die Verbrauchszahlen ergeben ein realistisches
Bild. Deshalb darf bei einer freien Wahlmöglichkeit nur der
Energieverbrauchsausweis eingeführt werden. Hier sind die Gründe:
Wärmeschutz
Das derzeitige Bauen wird durch die praktizierende Bauphysik, die sich
fast ausschließlich auf Rechnungen stützt, zu stark
beeinflußt. Laut herkömmlicher bauphysikalischer Meinung ist
das Haus, die dritte Haut des Menschen, meist nicht genug gegen
Kälte gedämmt und auch nicht luftdicht genug. Deshalb
propagieren "Experten" der Szene einen besseren Wärmeschutz und
die Dichtheit der Gebäude, damit Wärme weniger entweichen
könne. Ein klettenhaft verbundenes Netzwerk von Bauphysikern,
Energieberatern und die "dena", empfiehlt deshalb, allein gestützt
auf Berechnungen, unter anderem stets Wärmedämmungen und
dichte Fenster - und die Regierung unterstützt dies mit entsprechenden Verordnungen.
Instationäre Betrachtungsweise
Schon seit jeher wird unser Klima von der Sonne und der Solarstrahlung
bestimmt. Da der 24stündige Tag/Nacht-Rhythmus stets vorliegt,
gibt es bei speicherfähigem Material, also bei Massivbauten und
damit auch beim Gebäudebestand, Phasen der Solarenergieaufladung
durch Speicherung am Tage und Phasen der Energieentladung bei Nacht.
Dieses Wechselspiel von Energieflüssen wird als instationär
bezeichnet und führt infolge der Nutzung kostenloser Solarenergie
zur Entlastung der Heizanlage. Wärmeverluste werden damit deutlich
reduziert. Die offizielle Bauphysik allerdings ignoriert den
Einfluß der Solarenergie bei massiven Wänden und denkt somit stationär.
Stationäre Betrachtungsweise
In Fachbüchern wird hier vom Beharrungszustand gesprochen. Er
besagt, dass sich bei konstanten Lufttemperaturen innen und außen
die geradlinige Temperaturverteilung im Bauteil, ein Charakteristikum
für den Beharrungszustand, eingependelt und stabilisiert hat. Bei
massiven Bauteilen kann dies viele Tage oder sogar Wochen dauern. Da
der 24stündige Tag/Nacht-Rhythmus zu ständig wechselnden
Luft- und auch Oberflächentemperaturen führt, verhindert
allein dies das Einpendeln in den Beharrungszustand. Die
Temperaturverhältnisse im Bauteil sind somit nie in Ruhe, so dass
ein Beharrungszustand in Realität nie eintreten kann. Das aber bedeutet:
Der U-Wert ist unbrauchbar
Alle Energiebedarfsberechnungen basieren auf dem Beharrungszustand; das
kann in jedem Fachbuch und auch in der DIN nachgelesen werden. Das
Maß dieser Rechnerei ist dabei ausschließlich der U-Wert.
Somit ist dieser für die Berechnung von realen Wärmeverlusten
nicht brauchbar. G. Hauser, ein glühender Vertreter des
Beharrungszustandes, bestätigt dies sogar und beschreibt die
Wirkungsweise des U-Wertes wie folgt:
"Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert (jetzt U-Wert) eines
Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären, d.
h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen. Die
Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht
nicht in den k-Wert ein. Außerdem beschreibt der k-Wert nur die
Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der Raum-
und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf
Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt".
Präziser kann die einschränkende Gültigkeit des U-Wertes
nicht beschrieben werden. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit
sind zeitlich unveränderliche Randbedingungen, keine
Speicherfähigkeit, keine Sonne. All dies ist in Realität
jedoch nicht gegeben, somit kann der U-Wert ad acta gelegt werden. Aber
gerade Hauser forciert in beschämender Weise die Einführung eines Energiebedarfsausweises.
Auch Gösele/Schüle schreiben in ihrem Bauphysik-Buch: "Beim
Aufheizen und Auskühlen eines Raumes, bei Sonnenzustrahlung zu
einem Bauteil, schnellen Änderungen der Lufttemperaturen zu beiden
Seiten von Bauteilen treten Temperaturänderungen und
Änderungen von Wärmeströmen auf, die durch die Werte 1/(
(oder R in m²K/W) und k (jetzt U in W/m²K) nicht erfaßt
werden können. In diesen Fällen spielt das
Wärmespeichervermögen der Stoffe und Bauteile im Zusammenhang mit der Zeit die entscheidende Rolle".
Wärmespeichervermögen und "die Zeit" sind also
maßgebend. Welche Zeit aber ist anzusetzen? Hier kann auf K.
Gertis zurückgegriffen werden, der als glühender Vertreter
der U-Wert-Ideologie zum Lichtenfelser Experiment feststellt: "Es
handelt sich nämlich um einen Aufheizvorgang, an dessen Ende erst
der stationäre Temperaturzustand erreicht worden wäre". In
einer Grafik wird "das Ende" dann der Zeit zugeordnet und es
heißt dann weiter: "Der stationäre Endzustand wird durch die
Wärmeleitfähigkeit geprägt. Den instationären
Zustand davor würde demgegenüber jedoch durch die
Temperaturleitfähigkeit a bestimmt und diese enthalte
zusätzlich das Raumgewicht und die spezifische Wärmekapazität c".
Na bitte, hier also wird endlich klipp und klar bestätigt, dass
der stationäre Temperaturzustand, eben der Beharrungszustand, nie
eintreten kann (Zeit (). Da der U-Wert nur für den
Beharrungszustand gilt (er enthält ja lediglich die
Wärmeleitfähigkeit), kann er als realistische
Rechengröße nun wirklich vergessen werden.
Diese Aussagen sind eindeutig. Argumentative Versuche, den U-Wert auch
für instationäre Verhältnisse, also für
speicherfähige Stoffe und Bauteile, gelten zu lassen (dies wird
immer wieder versucht), bedeuten insofern stets Täuschung und
Betrug auf der ganzen Linie. Alles "Rechnen" mit dem U-Wert ist somit
fehlerhaft – nachweisbar und nachvollziehbar. Insofern
gehören mit dem U-Wert erfolgte Energiebedarfsberechnungen in den Papierkorb.
Die überproportional hohen Energieverluste gegenüber den
"Bedarfsberechnungen" mittels U-Wert werden nun in ablenkender Weise
auch noch den "Wärmebrücken" angelastet. Dies ist wiederum
der Versuch, die grundsätzliche Fehlerhaftigkeit der Rechnung
durch herbeigezauberte Fremdeinflüsse zu erklären. Insofern
werden fälschlicherweise die Wärmebrückeneffekte
völlig überbewertet; eine "Wärmebrückenhysterie" ist ausgebrochen.
Viel Dämmstoff ist unnütz
Wird der Beharrungszustand nun trotzdem zur Grundlage energetischer
Überlegungen gemacht und die nicht vorliegende Gültigkeit des
U-Wertes lediglich nur angenommen, z. B. bei den weitgehend
speicherlosen Leichtbauten, so ist folgendes festzustellen:
Die U-Wert-Funktion ist eine Hyperbel. Das Typische der Hyperbel ist:
4 bis 6 cm Dämmstoff erbringen eine große
U-Wert-Verbesserung, dagegen bedeutet eine Dämmung ab 8 bis 10 cm
eine nur noch sehr geringe zusätzliche U-Wert-Verbesserung. Der
Effizienzabfall ist gewaltig: In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies:
Dämmstoffdicke
U-Wert
Verbesserung um
5 cm
0,8 W/m²K
10 cm
0,4 W/m²K
50%
20 cm
0,2 W/m²K
50%
40 cm
0,1 W/m²K
50%
Die Verdoppelung der Dämmstoffmenge (also der Aufwand) führt lediglich zur Halbierung des U-Wertes (der angenommene Nutzen); das ist
das Dilemma der Hyperbel (Hyperbeltragik). Bei kleinen U-Werten kann deshalb keineswegs von "Effizienz" gesprochen werden. In der
Energieeinsparverordnung (EnEV) jedoch werden kleine U-Werte gefordert. Es grenzt deshalb an Betrug und Heuchelei, aufgrund einer
"Energieeffizienz-Richtlinie" nun effizienzlose U-Werte und damit eine effizienzlose Massierung von Dämmstoff zu fordern. Aus diesem
Grunde dient dies alles allein der Steigerung des Dämmstoffumsatzes; die Dämmstoffverkäufer können
jubilieren, ihre Gewinnmaximierungsstrategie geht vollends auf.
Die immer wieder ständig prognostizierten und geforderten zusätzlichen Energieeinsparungen sind, selbst bei stationärer
Rechnung, nominell immer eine Fata Morgana. Deshalb wird auch ständig von "prozentualen" Verbesserungen gesprochen. Immerhin
kann bei der obigen Abfolge jeweils eine 50%ige "Verbesserung" festgestellt werden (ist doch einfach toll), obgleich die nominellen
Verbesserungen gegen Null gehen. Wenn ein Kunde 15, 20, 30 oder sogar 40 cm Dämmstoff für sinnvoll hält
(Niedrigenergiehäuser), geht er den Dämmstoff-Lobbyisten auf den berühmten Leim, er wird vehement an der Nase herumgeführt.
Infolge dieser unausrottbaren U-Wert-Ideologie wird beim "verordneten" Wärmeschutz deshalb auch nur die Dämmung berücksichtigt.
Es wird ständig von der "Dämmverbesserung" gesprochen und eine U-Wert-Minimierung gefordert – diese "Werbesprüche"
aber sind irreführend, unfair und falsch. Ein guter Wärmeschutz besteht aus Dämmung und Speicherung.
Deshalb sind Energiebedarfsberechnungen mit dem U-Wert Scheinrechnungen und dienen nur der Vermarktung von Dämmstoff, der jedoch für
eine zu erzielende Behaglichkeit von Gebäuden ungeeignet ist.
Lichtenfelser Experiment
Die Hilflosigkeit von Dämmstoff bei Temperaturveränderungen, die ja ständig auftreten, zeigt sehr eindrucksvoll das
Lichtenfelser Experiment. Hierbei wurden Temperaturveränderungen
verschiedener Baustoffe ermittelt, wobei die Einstrahlung einer 150 W
Lampe nach 10 Minuten auf der Rückseite einer 4 cm Schicht zu sehr unterschiedlichen Temperaturen führte:
Baustoff
Anfangstemperatur
rückseitige Temperatur
Mineralwolle
21,4°C
59,8°C
Polystyrol
21,4°C
35,4°C
Holzfaserplatte
21,4°C
22,2°C
Fichte
20,6°C
20,9°C
Vollziegel
20,9°C
23,4°C
Diese Ergebnisse lösten Überraschung und Erstaunen, aber auch
Protest aus, denn immerhin wird der Fachwelt seit über 30 Jahren
erzählt, die Dämmung (sprich U-Wert) sei der entscheidende
Part im Wärmeschutz von Gebäuden. Der Tabelle jedoch ist zu
entnehmen, dass bei den "Dämmstoffen" die Wärme im Bauteil
sehr schnell hindurcheilt und auf der Rückseite zu hohen
Oberflächentemperaturen von knapp 36 und 60°C führt. Dies
aber ist eine Folge fehlenden Speichervermögens. Immerhin sagt
Cords-Parchim in seinem Buch "Technische Bauhygiene": "Für alle
Räume, die unter Sonneneinstrahlung leiden können, sollte ein
gewisser Wärmeinhalt der Wände sichergestellt sein". Hohe
Wärmeinhalte bieten aber nur schwere, massive Baustoffe.
Temperaturstabilität
Da infolge der ständigen Temperaturveränderungen im Tagesrhythmus Temperaturstabilität gefragt ist, kann auf die
Speicherfähigkeit (und damit auf die Schwere des Baustoffes) nicht verzichtet werden. Dämmstoff ist hierfür unbrauchbar, da das
notwendige Speichervermögen fehlt.
Dies wird auch im Buch von Gösele/Schüle: "Schall, Wärme, Feuchte" bestätigt, es heißt dort: "Schwankungen
der Außentemperatur bzw. der Sonnenzustrahlung sollen sich innerhalb der Bauten möglichst wenig auswirken. Wie stark sich
solche Schwankungen innerhalb der Bauten bemerkbar machen, wird durch die Wärmeträgheit oder das Wärmebeharrungsvermögen
der Bauten bzw. der Bauteile bestimmt". Ein Maß für die
Temperaturstabilität ist das Temperatur-Amplituden-Verhältnis
TAV. Massive Baustoffe haben ein günstiges TAV, Dämmstoffe
dagegen ein äußerst schlechtes TAV. Bemerkenswert ist nun
aber, dass von Gertis und Hauser das Temperatur-Amplituden-Verhältnis als Beurteilungskriterium
für Außenkonstruktionen abgeschafft wurde. Es wird, weil
für Dämmstoff negativ, einfach "für
überflüssig gehalten" – auch dies ist ein Ergebnis
"fortschrittlicher" Bauphysik, erarbeitet allerdings im Fahrwasser der
beauftragenden Dämmstoff- und Fertighausindustrie.
Da "Niedrigenergiehäuser" und "Passivhäuser" weitgehend aus
"Dämmstoff" bestehen, sind diese nicht temperaturstabil – es
entsteht ein Barackenklima, das durch eine aufwendige
Lüftungstechnik nur unzureichend gemildert werden kann. Von einer
mechanischen Lüftungsanlage aber muss aus hygienischen
Gründen abgeraten werden. Temperaturstabile Bauten benötigen
deshalb schwere, massive Konstruktionen, die Literatur und das
"Lichtenfelser Experiment" zeigen dies sehr deutlich.
Um wohnbehagliche Räume zu schaffen, darf auf eine schwere,
massive, also speicherfähige Konstruktion nicht verzichtet werden.
Dies bezieht sich auf Wände, aber auch auf Dächer; hier muss
dann statt Dämmstoff Massivholz verwendet werden.
Thermografie
Stets wird auch versucht, die vorliegenden bautechnisch sehr
fragwürdigen Dämm-Tendenzen durch bunte Bilder der
Thermografie zu untermauern. Bei diesem im Moment sehr beliebten
Messverfahren zeigen Infrarotbilder die Temperaturen der
Außenfronten eines Hauses. In den roten, gelben und weißen
Bereichen sind die Temperaturen am höchsten und angeblich verliert
das Haus hier am meisten Wärme. Stimmt das denn?
Die Infrarot-Kamera misst lediglich Oberflächentemperaturen. Einer
Temperatur kann jedoch nie Richtung und Größe eines
vorliegenden Wärmestromes entnommen werden. Deshalb muss eine hohe
Temperatur nicht von einem hohen Wärmedurchgang von innen nach
außen herrühren. Dies ist der kapitale Trugschluss. Gerade
bei massiven Altbauten ergeben sich die hohen Temperaturen aus der
Absorption der von außen wirkenden Solarstrahlung. Insofern
handelt es sich dann um einen Wärmefluss von außen nach
innen und die kostenlos gewonnene Wärme wird gespeichert –
und führt automatisch zu Energieeinsparungen.
Eine hohe Oberflächentemperatur wird damit schlichtweg falsch
gedeutet, diese physikalische Fehlinterpretaion der Solarstrahlung
führt dann aber auch zu fehlerhaften Schlußfolgerungen.
Unsinnige "Therapievorschläge" sind dann leider die Folge –
es heißt dann lapidar: "Um den Wärmedurchfluß zu
mindern, muß wegen "schlechter" Dämmung die Wand gedämmt werden". Die "schlechte Dämmung" jedoch wird dann
ausschließlich mit dem "schlechten" U-Wert einer massiven Wand
begründet. Die Speicherfähigkeit der Konstruktion wird dabei
jedoch strikt negiert und ausgeklammert. Dies ist verantwortungslos, denn es führt zu den im Energiebedarfsausweis berechneten
fehlerhaften Energiebedarfszahlen. Es ist schlichtweg absurd und kriminell, was hier abläuft.
Den sehr eindrucksvollen, farbigen Thermografiebildern muss man mit
Vorsicht begegnen; meist wird damit nur versucht, eine unsinnige
"Dämmverbesserung" der Fassade zu begründen und durchzusetzen
– es locken eben halt die großen Aufträge.
Algenbildung bei Wärmedämmverbundsystemen tritt in letzter
Zeit in zunehmendem Maße auf. Infolge ungenügender
Wärmespeicherfähigkeit der äußeren dünnen
Putzschale, die durch die Dämmschicht thermisch von der massiven
Wand getrennt ist, unterkühlt nachts die Fassade durch Abstrahlung
und es kommt zur Kondensation der kühlen Nachtluft – eine
Durchfeuchtung ist die Folge. Weil dadurch ein
Wärmedämmverbundsystem die Algenbildung begünstigt,
verlangt nun die Industrie zur Vermeidung von Algen vom Handwerker, der
äußeren Putzschale Fungizide beizumischen. Geschieht dies
nicht, wird der Handwerker sogar zur Schadensbehebung verurteilt. Das
Gifthaus wird damit zum Baustandard, zum "Stand der Technik",
juristisch bekräftigt vom Landgericht Frankfurt durch das Urteil
vom 1. Dez. 1999. Jeder Bauherr sollte sich überlegen, ob er
tatsächlich eine Giftfassade an seinem Hause dulden will und dies
gegenüber der Umwelt auch verantworten kann.
Eine gute Konstruktion muß den Feuchtetransport von innen nach
außen gewährleisten. Darunter fällt der Transport in
Form von Wasserdampf (Wasserdampfdiffusion) und der Transport von
Wasser in flüssiger Form (kapillarer Feuchtetransport). Ein
Schichtenaufbau der Konstruktion sowie Folien zur Luftdichtheit,
Dampfbremsen (Dampfsperren) und dichte Außenputze (z. B.
kunststoffvergütet) be- und verhindern besonders diesen
notwendigen und wichtigen kapillaren Feuchtetransport.
Durchfeuchtete Dämmungen sind die Folge, die Entfeuchtung erfolgt
verstärkt nach innen, dies aber begünstigt den Schimmelpilz.
Wärmedämmverbundsysteme fördern diese negativen
Tendenzen. Derartige Feucht-Konstruktionen sind deshalb bautechnisch
schlecht und müssen vermieden werden.
Bei Schimmelpilzbildung müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:
Eine Optimaltemperatur von 20° bis 30°C. Die ist immer gegeben.
Eine ausreichende Feuchte. Dies ist der entscheidende Part im Kampf
gegen den Schimmel. Es werden heutzutage einfach zu viel "Feuchtbuden"
gebaut, die sogar durch DIN-Vorgaben empfohlen und damit
unsinnigerweise sogar toleriert und sanktioniert werden.
Ein guter Nährboden (Zucker, Eiweiß, Lignin) und ein saures
Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 und 6,5 (neutral pH = 7). Stark
alkalische Materialien wie Kalkputz, Kalkmilch und Kalkanstriche
wären damit die probaten Mittel zur Vermeidung von Schimmelpilz.
Rauhfasertapeten in Verbindung mit Dispersionsfarben begünstigen dagegen den Schimmel.
Die dominierende Ursache für Schimmelpilz ist neben
fragwürdigen und problembehafteten Dämmkonstruktionen die zu
hohe relative Feuchte im Innenraum. Wenn es sich also um eine
Konvektionsheizung handelt, dann muss dafür gesorgt werden, dass
diese hohe Feuchte erst garnicht entstehen kann. Dies geschieht durch Heizen und Lüften.
Lüftungsgewohnheiten
Ursprünglich geschah dies meist durch die Kippstellung des
Fensters. Diese Art des Lüftens muss jedoch verworfen werden, weil
damit der aufsteigende warme Luftstrom beim Heizkörper direkt ins
Freie geleitet wird. Energieverschwendung ist die Folge.
Gegenwärtig wird die Stoßlüftung propagiert. In
regelmäßigen Abständen (etwa morgens, mittags, abends)
soll durch Querlüftung die Raumluft ausgetauscht werden. Aber auch
dies ist bedenklich, weil bei geschlossenen, dichten Fenstern in der
Zeit zwischen dem Lüften langsam die relative Feuchte ansteigt.
Eine feuchte Luft jedoch enthält mehr Energie (Wärmeinhalt)
als trockene. Wenn also sehr feuchte Luft ausgetauscht wird, dann wird
damit auch sehr energiereiche Luft hinausgelüftet. Auch dies bedeutet Energieverschwendung.
Es muss also eine Lüftungsart gefunden werden, die ein Ansteigen
der relativen Feuchte verhindert. Das aber ist die permanente
Lüftung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die stetig wirksame
Lüftungsanlage (von der muss aus hygienischen Gründen jedoch
strikt abgeraten werden) und das undichte Fenster. Nur die zweite
Variante kann empfohlen werden. Immerhin werden ja bereits beim Neubau
besondere Lüftungskanäle im Rahmen vorgesehen; zur Sanierung
von schimmelpilzbelasteten Räumen wird ebenfalls vorgeschlagen,
Lüftungsschlitze in den Rahmen einzufräsen. Die unsinnig
geforderte Dichtheit der Fenster wird damit wieder aufgehoben – Schizophrenie des Denkens und des Konstruierens.
Die Dämmfanatiker sind allerdings der Meinung, Ursache des
Schimmels sei eine unzureichende Dämmung. Weit gefehlt, dies ist
auch eine der großen Irrtümer der Bauphysikbranche. Bei zu
hoher relativer Luftfeuchte kann selbst ein "guter U-Wert" den Schimmel
nicht verhindern, dagegen besteht bei einer normalen relativen Feuchte
von etwa 50% überhaupt keine Gefahr einer Schimmelpilzbildung. Bei
einer Strahlungsheizung ist die Gefahr sowieso gebannt, weil eine
Strahlungsheizung keine Luft, sondern nur die
Raumumschließungsflächen erwärmt. Die Oberflächen
sind deshalb wärmer als die Luft, demzufolge kann es zu keiner Kondensatbildung kommen.
Verursacht werden diese bautechnischen Mißstände durch eine
"medienwirksam inszenierte Energieeinsparungshystherie". Weil
ständig von den hohen "Lüftungswärmeverlusten" geredet
wird, glaubt der Bewohner, diese nun reduzieren zu müssen, indem
er nicht oder kaum lüftet. Eine mangelhafte Lüftung wird
allerdings auch unterstützt durch den Einbau der in der
Energieeinsparverordnung geforderten dichten Fenster. Es wurde
festgestellt, dass sich etwa zwei Jahre nach Einbau "neuer" Fenster
meist Schimmelbildung einstellt.
Die fehlerhafte Annahme, eine mangelhafte Dämmung sei schuld an
der Schimmelpilzbildung, wird nun auch in den DIN-Normen
übernommen. Es wird dort zur Vermeidung von Schimmelpilz ein
Verfahren vorgeschrieben, das die eigentliche Ursache, nämlich die
zu hohe relative Feuchte, überhaupt nicht enthält. Dies aber
ist absurd und ist ein weiteres Beispiel für völlig
verworrene DIN-Normen. Nicht die Ursachen von Schäden werden
erkannt, sondern es wird nebulös an den Symptomen herumlaboriert
– und das noch mit fehlerhaften und unsinnigen Empfehlungen.
Stets werden von ”Energieberatern” und neuerdings auch von
"zertifizierten Schimmelpilzsanierern"
Wärmedämmverbundsysteme in Verbindung mit dem Einbau "neuer",
also dichter Fenster vorgeschlagen. Es gibt bereits den "Bundesverband
Schimmelpilzsanierung e. V.", der diese neuen "Dienstleister" sogar
ausbildet – Absurdität des Bauens; selbst an den
(vorgeschriebenen) Fehlern wird noch kräftig verdient. Die
nächsten "Sanierungen" aber werden unausweichlich, die
Auftragslage für die Zukunft ist damit gesichert – eine
betrugsintensive Wachstumsbranche in unserer vielgelobten
"Dienstleistungsgesellschaft". Ist dies vielleicht alles sogar Absicht?
Es muß deshalb mit Nachdruck auf die schadenträchtigen Nachteile einer "energetischen Sanierung" mit
Wärmedämmverbundsystemen und neuen Fenstern hingewiesen werden.
Wirtschaftlichkeit
Das im Energieeinsparungsgesetz (EnEG § 5) und der Energieeinsparungsverordnung (EnEV § 25) enthaltene
Wirtschaftlichkeitsgebot wird durch das geforderte Anforderungsniveau permanent mißachtet.
Selbst die mit dem U-Wert zu groß berechneten Energieeinsparungen
(richtige Zahlen würden die wirtschaftliche Situation noch
verschlimmern) sind viel zu gering, um eine Amortisation der
Investitionskosten sicherzustellen - man investiert für eine
unwirtschaftliche Maßnahme, halt für die Katz. Die nach der
EnEV durchgeführten Energieeinsparungsmaßnahmen sind deshalb
auch aus wirtschaftlicher Sicht abzulehnen. Geforderte
Superdämmungen mit kleinen U-Werten sind allein schon wegen der
Hyperbeltragik automatisch unwirtschaftlich - und damit sogar
gesetzwidrig. "Dämmstoff-Maximierung" bedeutet deshalb
Täuschung der Kunden; dies aber geschieht stetig und systematisch.
EnEV-Befreiung
Der in der EnEV enthaltene § 25 "Befreiungen" [früher 17] weist hier den Weg aus der wirtschaftlichen Sackgasse. Dieser lautet:
"Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag
von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die
Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen
unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen
Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere
vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb
angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht
erwirtschaftet werden können".
In Bayern gibt es darüber hinaus noch eine "Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV" (ZVEnEV, ab 2017 AVEn mit neuen, nahezu gleichlautenden §§),
die im § 9 die Zuständigkeit und Durchführung des § 25 (17 alt) EnEV (Befreiungen) regelt. Dieser § 9 in der ZVEnEV lautet:
"Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung wegen besonderer Umstände, die durch unangemessenen Aufwand zu einer
unbilligen Härte führen, muß von einem Sachverständigen im Sinn des § 2 Abs. 1 bescheinigt werden"
.
Es genügt also, dass das Vorliegen der Voraussetzungen lediglich bescheinigt wird; ein Nachweis ist somit nicht erforderlich.
Der entsprechende "§ 2 Sachverständige" der ZVEnEV lautet:
"(1) Sachverständige im Sinn dieser Verordnung sind:
Architekten und im Bauwesen tätige Ingenieure nach Art. 4 Abs. 2
Bayerisches Ingenieurkammergesetz Bau (BayIKaBauG) mit mindestens drei
Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der Erstellung oder
Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes (Bilanzverfahren)
oder
im Bauwesen tätige Ingenieure nach Art. 4 Abs. 2 (BayIKaBauG) mit
mindestens drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der
energetischen Planung oder Bewertung von Anlagen für Heizung,
Warmwasser und Lüftung, die in einer von der Bayerischen
Architektenkammer oder von der Bayerischen Ingenieurkammer geführten Liste eingetragen sind.
(2) Sachverständige dürfen nicht tätig werden, wenn sie
oder ihre Mitarbeiter bereits, insbesondere als Entwurfsverfasser,
Nachweisersteller, Vorgutachter, Bauleiter oder Unternehmer, mit dem
Gegenstand der Bescheinigung befaßt waren oder wenn ein sonstiger Befangenheitsgrund vorliegt."
Die Eintragung in die Liste der Kammern muss beantragt werden. Diese
Prozedur zur Vermeidung von bautechnischem Unfug sollte auch von den
anderen Bundesländern übernommen werden. Bauwilligen, die sich dem Dämm-Diktat der EnEV entziehen möchten, könnte so definitiv geholfen werden.
Fragwürdige Energieeinsparverordnung
Bei den immensen inhaltlichen und methodischen Fehlern in der "angewandten Bauphysik" kann dann natürlich auch die
Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht stimmen. Unwirtschaftlichkeit und
bautechnische Fehlerhaftigkeit werden somit zum Standard neuzeitlichen
Bauens. Widersprüchlicher und absurder kann die Bausituation nicht sein.
Verheerende Streuungen
In Kenntnis der vielen bautechnischen Mißstände muß
dann auch die Aussagekraft der EnEV gesehen und bewertet werden –
und die ist miserabel. Die Ungenauigkeit in den Energiebedarfsberechnungen wird sogar durch eine DIN-Norm
bestätigt. Die DIN EN 832 "Berechnung des Heizenergiebedarfs" gilt
für die EnEV als rechnerische Grundlage. Das vorgeschriebene
Nachweisverfahren wird im Anhang L an einem Beispiel erläutert, das Ergebnis für die Heizperiode lautet:
30 000 MJ - 13 000 MJ
oder in kWh: 8333 kWh ± 3611 kWh
Mit solchen Abweichungen von - 43,3% werden alle ernst zu nehmenden
Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt.
Mögliche Ergebnisse liegen dann zwischen:
4722 kWh und 11944 kWh
bzw. zwischen 52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a
und das ist immerhin das 2,53 fache. Eine derartige Streuung entbehrt
jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit und bestätigt die
Unzuverlässigkeit der verwendeten Rechenmethoden. Bei den
Rechenverfahren handelt es sich um exzellente Scharlatanerie;
Dilettantismus gepaart mit Unvermögen standen hier getreulich Pate.
Die Ergebnisse einer "Energiebedarfsrechnung" sind deshalb als äußerst fehlerhaft einzustufen, sie sind eine Fata Morgana.
Dies wird unausweichlich offenkundig, wenn später der Energieverbrauch vorliegt.
Absurde Rechnerei
Wer glaubt, mit der EnEV würden annehmbare Ergebnisse berechnet werden können, der irrt, denn diese immensen Streuungen sind
hausgemacht. Immerhin steht auf dem Formular für die Energiebedarfsberechnung: "Die angegebenen Werte des
Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sind vornehmlich für die überschlägig vergleichende
Beurteilung von Gebäuden und Gebäudeentwürfen vorgesehen. Sie erlauben nur bedingt Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Energieverbrauch, weil die Berechnung dieser Werte auch normierte Randbedingungen etwa hinsichtlich des Klimas, der
Heizdauer, der Innentemperaturen, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasserbedarfs zugrunde liegen".
Bei diesen vielen "normierten Randbedingungen" kann ja dann auch wirklich kein realistisches Ergebnis herauskommen; es wird ja doch hier
alles "normiert"! Die Ergebnisse sind deshalb reine Zufallszahlen. Was also bleibt von der ganzen Rechnerei übrig? Nur Schrott.
Die Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit sind weitere Indizien für die Fehlerhaftigkeit der Rechenmethoden. Das rechnerische
Chaos wird dramatisch gesteigert, weil für die Berechnung von Energiebedarfszahlen gemäß EnEV eine Unmenge von
DIN-Vorschriften und Richtlinien mit herangezogen werden müssen. Die EnEV weist mindestens auf 13 Vorschriften hin, die allein für
diesen schmalen bauphysikalischen Sektor weit über 750 Seiten umfassen. Diese Informationsschwemme wird damit automatisch zum
umfangreichen Informationsmüll. In der Begründung zur EnEV heißt es allerdings sibyllinisch: "Die Energieeinsparverordnung
soll nicht mit umfänglichen technischen Regelungen befrachtet werden". Statt dessen wird lapidar auf umfangreiche Normen verwiesen.
Dieses Berechnungsdurcheinander mit Phantomergebnissen kann nur mit
einer undurchsichtigen Software bewältigt werden, wie z. B.
"Bautherm EnEV 1.0". Der Fraunhofer IRB Verlag macht damit
Geschäfte. Man kauft ein Programm, versteht überhaupt nichts
mehr von den Dingen, die da gerechnet werden und ist trotzdem
plötzlich glanzvoller Experte. Sicher wird dies auch angestrebt,
denn nichts braucht eine gewinnträchtige Industrie mehr als
willfährige Helfershelfer, die das alles für richtig halten.
Ein Prospekt von G+H ISOVER preist ihr Programm "Sophia –
Schöpfung mit System" mit dem Slogan an: "Schneller durch den
Dschungel der Bauphysik". Dies ist ein Eldorado für Scharlatane,
die sich ein Vergnügen daraus machen, die Baufachwelt mit einem
bauphysikalischen Dschungel zu beglücken und mit Fehlaussagen zu
überschütten.
Die Kritik an der EnEV ist berechtigt. Verantwortungsloser kann sich
Ingenieursdenken nicht manifestieren. Berechnungen sind nicht ernst zu
nehmen, die EnEV ist ein monströses Machwerk mit Phantomergebnissen. Es ist Bauherren nicht zuzumuten, dass sie sich dem
bautechnischen Unfug verschreiben und dafür auch noch geschröpft werden.
Wenn die Möglichkeit zur Befreiung von der EnEV nach § 25 (17 alt)
genutzt wird, sollte bei zu erwartendem Widerspruch immer darauf bestanden werden, dass für die vorgebrachten Gegenargumente und
offerierten Aussagen Garantie und Haftung übernommen werden. Es ist dann sehr schnell zu erkennen, dass man davor – aus
verständlichen Gründen – zurückschreckt und dieses Ansinnen zurückweisen wird. Damit aber trennt sich dann beim Bauen
sehr schnell die Spreu vom Weizen. Die Scharlatane entlarven sich selbst, wenn sie für ihre Aussagen Verantwortung übernehmen
sollen und dafür garantieren und haften müssen.
Fehlerhafte DIN-Vorschriften
Die Vorstellungen vieler Fachleute über DIN müssen korrigiert
werden. All die bauphysikalisch-technischen Widersprüche und
Fehler beim Bauen sind nun auch in DIN-Vorschriften zu finden.
Fehlerhaftes Bauen wird damit durch DIN legitimiert. Dies ist nicht
verwunderlich, denn DIN ist ein privatrechtlicher Verein und ein
Instrument der Wirtschaft. DIN sagt selbst:
"Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung
für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen.
DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik."
Beim Anwenden von DIN-Normen sichert sich DIN juristisch ab, denn die
Verantwortung liegt beim Anwender. Auf DIN-Normen ist somit kein
Verlaß und "Empfehlungen" müssen doch auch nicht
übernommen werden. Der Begriff "Stand der Technik", also eine
DIN-Norm, ist auch nur ein unbestimmter Rechtsbegriff. Maßgebend
für das Bauen und juristisch relevant sind deshalb nur die
allgemein anerkannte Regeln der Technik. DIN-Normen (Stand der Technik)
sind deshalb den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht
gleichzusetzen.– dies muß klar unterschieden werden. Da
auch der Begriff "anerkannte Regel der Technik" herumgeistert, stellt
sich hier die Frage: "Von wem denn anerkannt"? Sind es ausgewählte
Leute? Sind es Lobbyisten, ist es die Wirtschaft, ist es vielleicht
sogar DIN selbst? All dies jedoch zählt nicht, denn nur die
"allgemeine" Anerkennung ist maßgebend. Diese ist dann gegeben,
wenn kein Meinungsstreit vorliegt.
Wie und wodurch kommen DIN-Vorschriften zustande? Dazu äußert sich DIN ebenfalls:
"Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN.
DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen
die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die
Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die
Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes
Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme.
An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und
Verbände können Förderbeiträge zentral
abführen.
Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch
einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit
ausgeschlossen werden."
Wer also zum finanziellen Gedeihen des DIN beiträgt, kann mit
entsprechenden Normungsleistungen rechnen, die den Geldeinsatz dann mehr als ausgleichen.
Dazu sei gesagt:
Im DIN gibt es einen "Ausschuß Normenpraxis" (ANP), der sich als
Bindeglied zwischen dem Normungsinstitut auf der einen und den
normungsinteressierten Kreisen der Wirtschaft auf der anderen Seite
versteht und seine Stimme zu Gehör und Geltung bringt auch zu dem
Thema: "Wirtschaftlichkeit der Normung – Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb".
Dies wird konkretisiert, indem es dort weiter heißt:
"Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und
finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6 bis 7 fache an Nutzeffekt gegenübersteht".
Also bitte sehr, Normungsarbeit ist für die Wirtschaft äußerst lukrativ und "wirtschaftlich", leider aber nicht
für den Kunden. Die Anwender, die Bauherren werden nur zur Kasse
gebeten. Das Zustandekommen so mancher dubioser, fragwürdiger und
fehlerhafter DIN-Norm wird damit verständlich.
Bei entsprechenden finanziellen Beiträgen der Wirtschaft wird dann
auch viel genormt. Die festzustellende Verordnungs- und Normenschwemme
läßt darauf schließen, dass hier Gelder zur
Genüge fließen. Da es sich bei den DIN-Normen um
Vereinbarungen interessierter Kreise, keineswegs jedoch um
wissenschaftliche Erkenntnisse handelt, häufen sich leider auch
die genormten Fehler - die Folge ist dann produzierter Normungsschrott.
Diesem Treiben stehen "Wissenschaft" und Administration allerdings äußerst hilfreich zur Seite.
Dies zeigt die Fragwürdigkeit von DIN-Normen. Maßgebend
für das Bauen sind deshalb ausschließlich die "anerkannten
Regeln der Technik". Insofern ist es wiederum ein Fauxpas der
Administration, wenn sie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) im
§ 15 "Regeln der Technik" über die Hintertür versucht,
den Anwendern von DIN-Normen glauben machen zu wollen, es handle sich
hierbei um die "anerkannten Regeln der Technik". Da kaum der
Unterschied zwischen "Regel" und "Stand" der Technik allgemein bekannt
zu sein scheint, wird ein Unterschied zwischen "allgemein anerkannt"
und "anerkannt" erst recht nicht gesehen. Wie gesagt: Maßgebend
für richtiges Bauen sind allein nur die "allgemein anerkannten Regeln der Technik".
DIN-Normen werden allerdings rechtsverbindlich, wenn sie vertraglich vereinbart werden (wie z. B. in den Vertragsbedingungen der
Leistungsverzeichnisse). Dies birgt eine großes bautechnisches
Risiko. DIN-Normen sollten deshalb kritisch unter die Lupe genommen werden, bevor sie Vertragsbestandteil werden.
Was passiert, wenn nachweislich eine fehlerhafte und falsche Norm
– und die gibt es wirklich zuhauf - unfreiwillig zum
Vertragsbestandteil wird, wie dies mit jedem Leistungsverzeichnis
geschieht? Juristisch gesehen handelt es sich hier dann um eine
völlig verfahrene Situation. Baut man richtig, wird gegen den
Vertrag verstoßen; beachtet man jedoch den Vertrag, dann wird
falsch gebaut. Damit ergibt sich ein bautechnisches Chaos und ein
Eldorado für juristische Streitereien.
Konsequenz: Wer sich also in bautechnischen Fragen auf DIN stützt,
kann böse Überraschungen erleben - es sei denn, zur
Rechtfertigung von gemachten bautechnischen Fehlern beruft man sich
vehement auf DIN, um dem Schadenersatz nach BGB eventuell entkommen zu
können; hierfür finden sich DIN-gläubige"Gutachter" und
"Sachverständige" zur Genüge.
Nur der Verbauch zählt
Dass nur der Verbrauch und nicht irgend eine zusammengewürfelte
Zahl maßgebend ist, wird auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe
bestätigt. Im Az. ZR VII 212/05 wird klargestellt, dass Kosten
für die zentrale Beheizung und die Warmwasserversorgung
grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
Wird nun der Energieverbrauchsausweis, aus welchen Gründen auch
immer, verhindert, bedeutet dies Fälschung, Täuschung und
Betrug. All derjenigen, die glauben, dem Energiebedarfsausweis
vertrauen zu können, werden genarrt. Verstärkt wird diese
Fehlerhaftigkeit neuerdings noch durch das Zugeständnis, aus
"Kostengründen", welch eine Heuchelei, eine vereinfachte Aufnahme
der Gebäudedaten, die Verwendung von Erfahrungs- und
Tabellenwerten sowie die Einbeziehung des Eigentümers zur Datenerfassung zuzulassen.
Es wird eben alles getan, um das spätere Fiasko einer durch einen
Energiebedarfsausweis bedingten blamablen Fehlprognose erklären zu
können. Schuld daran sind dann immer "die anderen", wie z. B. die
Nutzer, die ja nicht in der Lage seien, die genialen Vorstellungen und
Empfehlungen einer "Energiespar-Elite" umzusetzen. Dabei handelt es
sich hierbei doch wahrlich nur um ausgesprochene Stümperei! Das
böse Erwachen kommt spätestens bei der Heizkostenabrechnung.
Deshalb kann, weil nur Verbrauchsmessungen realistische Zahlen
hergeben, wenn überhaupt, nur der Energieverbrauchsausweis eingeführt werden.
Schlußbemerkung
Die fehlerhaften bautechnischen Entwicklungen im Sinne der
Industrie-Lobbyisten und Gewinnmaximierer können nur durch die
Einführung des Energiebedarfsausweises forciert und durchgesetzt
werden. Damit wird dann den vorgetragenen Wünschen der
Bauindustrie entsprochen, die sich mit diesen fragwürdigen
Aktionen volle Auftragsbücher verspricht.
Dass bei dieser Sachlage die gesamte Dämmstoffbranche gegen den
Energieverbrauchsausweis votiert, ist wohl einleuchtend, denn nur damit
kann die "Gebäude-Verpackungsindustrie" ihre
Expansionsvorstellungen realisieren – gegen den Willen der
wissenden Bauwilligen. Mit der These der "Pluralität der
Meinungen" nistet sich überall Lug und Trug ein. Die Baconsche
Aufforderung zur Verwirklichung "nützlicher" Wissenschaft wird
konsequent im lobbyistischen Sinne umgesetzt.
Wenn Erkenntnisse der Vergangenheit vergessen und stattdessen dubiose
Richtlinien und Vorschriften – national und europaweit -
offeriert werden, dann führt dies zu einem produzierten
bautechnischen Chaos. Das Märchen "Des Kaisers neue Kleider" wird
zur traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als richtig gemacht;
die Bauten sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis und die
vielen Bauschadensseminare beweisen es.
Immer werden vollendete Tatsachen geschaffen. Dabei wird die reale Welt
des Seins ersetzt durch die virtuelle Welt des Scheins. Die Bauphysik
baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf, die
gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die
Wirklichkeit. Das (manipulierte) Geschäft steht im Vordergrund.
Die Tyrannei der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an.
Nicht Wissen, also Erkenntnisse, sondern wirtschaftsideologische
Bekenntnisse sind gefragt. Es werden Glaubenssätze verbreitet.
Aufgrund des bisher Gesagten wird, um sich realistischen Verhältnissen wieder zu nähern, ein durchaus umfangreiches
Umdenken notwendig. Grundlagenarbeit ist gefragt, sie wird aber nicht geleistet – die "tonangebende" Industrie ist daran nicht
interessiert. Sie erwartet vielmehr von der "Wissenschaft" im Rahmen der Drittmittelforschung die Bestätigung ihrer auf
Gewinnmaximierung abgestimmten Aktivitäten. Es muss deshalb immer wieder betont werden: Anzustreben ist der Speicherung wegen der
monolithische Massivbau ohne Folien und Dampfbremsen, damit keine Feuchteschäden entstehen. Für richtiges Bauen ist deshalb ein
unveränderter Altbau hervorragend geeignet. Auch der Massivholzbau (z. B. Bohlen im Dach) in Verbindung mit einer Strahlungsheizung, die
von Natur aus keinen Schimmelpilz aufkommen läßt, sind richtige Schritte zum richtigen Bauen. Der Gebäudebestand ist vom
Grundsatz her einfach die richtige Bauweise. Schicht- und Leichtkonstruktionen dagegen sind zu vermeiden.
Es muß ein gemeinsamer Nenner gefunden werden, der die Basis für sachbezogene bautechnische Empfehlungen abgeben kann.
Naturgesetze, die Mathematik und die Logik sind deshalb unverzichtbare Werkzeuge, um hier zügig voranzukommen. Die Zeit ist reif. Wenn es
gelingt, kursierende Aussagen zu widerlegen, so muß dieses Vorgehen im Interesse einer notwendigen Wahrheitsfindung akzeptiert werden. Alles andere führt am Thema vorbei.
Literatur zum Thema:
Berner, U.; Streif H.: "Klimafakten – Der Rückblick, ein
Schlüssel für die Zukunft". Hrsg. von: Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover; Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben Hannover;
Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung Hannover. E. Schweizerbart´sche Verlagsbuchhandlung Stuttgart, 2000.
Cords-Parchim, W.: "Technische Bauhygiene". Teubner Verlag Leipzig, 1953.
DIN – "Die Finanzierung des DIN" und "DIN - etwas über DIN".
Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e. V. 1998 sowie "Ausschuß Normenpraxis", Deutsches Institut für Normung e. V. 2005.
Di Trocchio, F.: "Der große Schwindel, Betrug und Fälschung
in der Wissenschaft". Campus Verlag Frankfurt/Main New York, 1995.
Gertis, K.: "Dämmen wir uns krank? Werden Energieeinsparung und
Schimmelpilz sachlich diskutiert?" in: VBN-Info Sonderheft "Topthema
Wärme Energie" 2003, VBN Seminare GmbH Bremerhaven, S. 59.
Gösele, K.; Schüle, W.: "Schall, Wärme, Feuchte". Bauverlag Wiesbaden Berlin 1985.
Hauser, G.: "Der k-Wert im Kreuzfeuer - ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für
Transmissionswärmeverluste?" Bauphysik 1981, H. 1, S. 3.
Markl, H.: "Wissenschaft: zur Rede gestellt - Über die Verantwortung der Forschung", R. Pieper Verlag, München 1989,
Serie Pieper - Aktuell.
Meier, C.: "Energieeinsparung im Bestand – Grenzen und Möglichkeiten". Wohnen 2001, H. 2, S. 52.
Meier, C.: "Energieeinsparverordnung – ein Mißgriff. Methodische und inhaltliche Kritik". in: VBN-Info Sonderheft
”Topthema Wärme Energie” 2003, VBN Seminare GmbH Bremerhaven, S. 85.
Meier, C.: "Richtig bauen – Bauphysik im Zwielicht –
Probleme und Lösungen". Renningen: expert verlag; 5. völlig
neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2008
Postman, N.: "Die zweite Aufklärung". 1999, Berlin Verlag
Steinbuch, K.: "Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens". Goldmann Sachbuch 11248, 11/1979.
Der Autor
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Jahrgang 1932, Architekt SRL, Studium TU Berlin. Tätigkeit im
Industriebau. Assistent am Institut für Städtebau TU Berlin
(Promotion, Habilitation), Lehrtätigkeit an der TU Berlin bis
1997. Leiter des Hochbauamtes Nürnberg, Wissenschaftlicher
Direktor am Baureferat Nürnberg bis 1997. Mitglied des Beirates
für Denkmalerhaltung (BFD) der Deutschen Burgenvereinigung (DBV).
Mitglied des Arbeitskreises Gesundes Haus (AGH).
Methodische Grundlagenarbeiten auf den Gebieten Wärmeschutz,
Feuchteschutz, Schallschutz, Ökonomie und Ökologie. Autor von
Fachbüchern und umfangreichen Fachveröffentlichungen.
Bundesweite Aktivitäten zur bauphysikalischen Versachlichung des Bauens.
Prof. Meiers weitere kontroversen Beiträge zum Energiesparen:
Wie sich nun der Energiepaß zum Nachteil des Mieters auswirkt, zeigen zwei Fälle aus der
jüngeren Rechtssprechung:
Das Landgericht Hamburg hat im Urteil vom 11.9.2009, Az. 311 S 106/08, entschieden, daß eine
Wärmedämmung als "wohnwerterhöhendes Merkmal" eine saftige Mieterhöhung begründet, obwohl die
damit angeblich verbundene dolle Energieeinsparung nur "laut Bescheinigung des Wärmepassbüros" existiert,
ohne tatsächlich bei der Heizkostenabrechnung des Vermieters nachvollziehbar zu sein. Im Klartext: Der Mieter zahlt
weiter die Heizkosten, die anfallen - auch wenn diese nun durch Aussperren der Solarenergie und naß werdendem
WDVS faktisch gegenüberd em ungedämmten Vorzustand steigen. Plus die frech erhöhte Miete. Leck mich fett,
könnte es einem da rausrutschen.
Und auch das Amtsgerichts Hamburg-Barmbeck verurteilt den Mieter einer Wohnungsgenossenschaft zur drastischen
Mieterhöhung nach Wärmedämmung. Aus den Entscheidungsgründen (bitte vor dem Lesen anschnallen
und mindestens fünnef Beruhigungstabletten reinhauen!):
"Der durch das das Sachverständigengutachten ermittelte jährliche Heizenergiebedarf von 39-42 kWh/m²
entspricht dem im Energiepass angegebenen Wert C und damit dem Bestwert für einen modernisierten Altbau.
Das Gericht sieht es als allgemeinkundig an, dass bis 2007 nur ein geringer Teil des Altbaubestandes energetisch saniert
worden ist.
... allgemein zugängliche Quelle ist ... der CO2-Gebäudereport 2007 des Fraunhofer-Instituts, der im Auftrag
der Bundesministeriums für Wirtschaft erstellt wurde und im Internet frei verfügbar ist. [Danach] sind bei
einer momentanen jährlichen Sanierungsquote von etwa 2,2% weniger als 30% des deutschen Gebäudebestands der
Baujahre 1900 bis 1979 energetisch saniert worden. Dieser Wert lässt auf den konkreten Hamburger Sanierungsstand
2007 schließen ..."
Und weil nun u.a. der doofe Verieter im Unterschied zu der vom Fraunhofer-Institut bestätigten Masse der
klugen Hausbesitzer sein Geld mit energetischer Sanierung verjuckt hat, und irgend ein Energieberater /
Wärmepassausteller / Sachverständiger rein fiktive und in der Praxis allermeist nicht
vorhandene Einsparungen gegenüber dem möglicherweise genau für solche gräßlichen
Schwindeleien erfundenen "Energiebedarf" gem. "Energiebedarfsberechnung" behauptet, verliert der mit WDVS und
Mietkostensteigerung schon zweimal beschissene Mieter zum dritten auch den Prozeß. Wegen nur angeblicher, aber
gerichtlich bestätigter doller "Wohnwertverbesserung". Heilix Blechla!
2. Das EEG
Ein besonders heimtückischer Streich zur Maximierung der Einkünfte aus der Dämmstoffproduktion ist dann
die Einführung des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes, kurz EEWärmeG, zum 1.1.09. Da die Erfüllung
der damit eingeführten Quoten zur Zwangsbeteiligung angeblich erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung in
neuen Gebäuden (im gräßlich ökodurchseuchten Land Baden-Württemberg auch in Altbauten) sich
kaum ein normaler Mensch leisten kann - wer außer Opfern der Ökoprofitpropaganda
baut schon gerne zwei Heizsysteme in die Bude, wenn doch eines genügt? - haben sich die
Gesetzeserlasser bzw. deren Hintermänner ein schönes Mausloch ausgedacht: Mehr Dämmen!:
Das BMU gibt bekannt (Auszug): "Gibt es Ersatzmaßnahmen?
Nicht jeder Eigentümer kann erneuerbare Energie nutzen. Und nicht immer ist der Einsatz erneuerbarer Energien
sinnvoll. Deshalb können anstelle erneuerbarer Energien andere Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich Klima
schonend sind (Ersatzmaßnahmen):
[...] die verbesserte Dämmung des Gebäudes, die deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau
hinausgeht: Wer so seinen Jahres-Primärenergiebedarf durch Dämmung reduziert, dass er 15 Prozent mehr tut als
von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert wird, verbraucht erheblich weniger Energie und muss deshalb keine
erneuerbaren Energien mehr zusätzlich nutzen. [...]
Gibt es Ausnahmen zur Nutzungspflicht?
Niemand soll finanziell überfordert werden. Ein Ausnahmetatbestand sieht die Befreiung von der Nutzungspflicht
nicht nur dann vor, wenn die Nutzung erneuerbarer Energien technisch unmöglich ist oder gar andere
öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Auch wenn es für den Gebäudeeigentümer finanziell
unzumutbar ist, auf regenerative Energiequellen zurückzugreifen, kann er von seiner Pflicht befreit werden. Liegt
eine solche besondere Härte vor, muss der Eigentümer des Gebäudes allerdings einen entsprechenden Antrag
bei der zuständigen Behörde stellen. Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach Landesrecht;
zuständig ist in der Regel die untere Baubehörde.
Eine Ausnahme gilt für bestimmte Gebäude, bei denen der Einsatz erneuerbarer Energien typischer Weise
unmöglich ist oder keinen Sinn macht. Dazu zählen z.B. Zelte, Treibhäuser, Häuser mit einer
Nutzfläche von weniger als 50 m², bestimmte Betriebsgebäude, Gotteshäuser oder unterirdische Bauten."
Wir erinnern uns: Niemand hatte auch vor, eine Mauer zu bauen.
Für das nun seit 1. Januar 2009 (in Baden-Württemberg schon seit 1. Januar 2008) geltende
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG / EEWG), das für Neubauten (in Baden-Württemberg auch
Altbauten) alternativ die Deckungsrate des Wärmeenergiebedarfs mit Solarenergie (mindestens 15 Prozent), Biogas
(mindestens 30 Prozent), Flüssige Biomasse (mindestens 50 Prozent), Feste Biomasse (mindestens 50 Prozent),
Geothermie/Umweltwärme (mindestens 50 Prozent), Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen KWK-Anlagen
(mindestens 50 Prozent), Nah- oder Fernwärmenetz mit wesentlichem Anteil aus erneuerbaren Energien, Abwärme
oder KWK-Anlagen (100 Prozent), alternativ die Unterschreitung der EnEV-Anforderungen (Jahres-Primärenergiebedarf
und Wärmeschutz) um mindestens 15 Prozent gesetzlich vorschreibt, bietet im
§ 9 ebenfalls die Befreiungsmöglichkeit im fast immer
gegebenen Härtefall, sinngemäß wie oben beschrieben. Wortlaut des § 9 Abs. 2: "Von der Pflicht
(zum Einsatz Erneuerbarer Energie) ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach
§ 7 im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer
unbilligen Härte führen." Der Hinweis auf die Befreiung gehört als Beratungspflicht zu den unabdingbaren
Nebenpflichten der für den Bauherren treuhänderisch tätig werdenden Architekten und Ingenieure, die
Mitwirkung bei der Durchführung des Befreiungsverfahrens ist eine Besondere Leistung gem. HOAI.
Unterbleibt der Hinweis, kann der Bauherr wirtschaftlich geschädigt werden, wofür dann dem Planer nicht nur
Honorarverlust, sondern auch Schadensersatzpflicht droht, vgl. hierzu das "BGH Urteil vom 22.01.1998 - VII ZR 259/96 -
Muß der Architekt die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes optimieren?" und "OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 - 23 U 88/07 -
Nach welchen Anforderungen muß der Architekt, der als Sachwalter des Bauherrn regelmäßig die finanziellen und
wirtschaftlichen Interessen und Kostenvorgaben/-vorstellungen des Bauherrn zu berücksichtigen hat, über eine fehlende
Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme aufklären?".
Die Bezifferung des Schadens für den Bauherren gelingt auch im Nachhinein sehr einfach durch eine finanzmathematische Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw.
Kosten-Nutzen-Analyse mit den Kostendaten zum Zeitpunkt der Planung.
Das Deutsche Architektenblatt DABregional Niedersachsen 2/09 - Autor Tim Wameling - prognostiziert wohl mehr als zutreffend,
daß "in vielen Fällen" die 15-prozentige EnEV-Unterschreitung "angewandt werden" wird und in Anbetracht der
neuerlichen Verschärfung der EnEV 09 - "noch einmal eine 30-prozentige Anhebung des primärenergetischen und
wärmeschutztechnischen Anforderungsniveaus in Neubau und Bestand" - "die 45-prozentige Anforderungsanhebung im
Neubau gegenüber 2008 mit einer signifikanten Steigerung der Baukosten verbunden sein" wird (und geht auf die
auch haftungsrechtlich begründete Pflicht der Architekten zur wirtschaftlichen Beratung der Bauherren und ggf.
Betreuung im Befreiungsverfahren nicht weiter ein!!?). Ja, genau um diese nochmalige Baukostensteigerung geht
es den Ökolobbyisten und ihren Sklaven in der ministeriellen Administration und den Gesetzgebungsorganen, deren
dreckiges Wühlen hinter den Kulissen zu diesen grundsätzlich jeder Wirtschaftlichkeit Hohn sprechenden
Klimaschutz-Erlassen im Jahresturnus führt: Geld aus den Bauherrentaschen in ihre Fässer ohne Boden zu
spülen. Und der deutsche Michel - seit jeher für seine Engels- nein Schafsgeduld bekannt - läßt
sich das freilich weiter klagslos gefallen. Bäh, Mäh! Blöck!
Weitere Ausführungen dazu erfolgen noch, bleiben Sie dran ...
Kontroverse Fachliteratur und nützliche Produkte rund ums Energiesparen, den Schimmelpilz und die Feuchteproblematik