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Konrad Fischer Konrad Fischer: Altbauten kostengünstig sanieren
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Kontra Energieeinsparungsverordnung ENEV - Pressemitteilungen, Petitionen, Stellungnahmen und Auswege aus dem Energiesparbeschiß
Die härtesten Bücher gegen den Klimabetrug - Kurz + deftig rezensiert +++ Bau- und Fachwerkbücher - Knapp + (teils) kritisch rezensiert
Trick 17: EnEV-Befreiung gem. § 25 (17 alt)! +++ Fragen? +++ Alles auf CD
Aktuell: 20.3.08: WELT: "Teure Dämmung lohnt oft nicht - Klimaschutz: Eigenheimbesitzer können bei Umbauten eine Ausnahmegenehmigung erwirken" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
Aktuell: 2.3.08: WELT am Sonntag/WAMS: "Der Schimmel breitet sich wieder aus. - Starke Dämmung in Neubauten und falsches Lüften führen schnell zu Parasitenbefall" - Mit Aggen, Meier + Fischer!
27.10.06: DER SPIEGEL: Energiepass: Zu Tode gedämmte Häuser
Kostengünstiges Instandsetzen von Burgen, Schlössern, Herrenhäusern, Villen - Ratgeber zu Kauf, Finanzierung, Planung (PDF eBook)
Altbauten kostengünstig sanieren - Heiße Tipps gegen Sanierpfusch im bestimmt frechsten Baubuch aller Zeiten (PDF eBook + Druckversion)
Energiesparseite mit Links zu Einsprüchen gegen EnEV+DIN 4108 +++ Wärmedämmung: Pfusch ohne Energieeinsparung? +++ Aktionen gegen die EnEV
Energiesparen durch richtig Heizen: Die Hüllflächentemperierung +++ Schimmel und Feuchte - Was tun?
DBV Praxis-Ratgeber: Altbau und Wärmeschutz - Fragen und Antworten +++ Prof. Meiers Website +++ Das berühmt/berüchtigte Interview des VdW Bayern mit Prof. Meier






Prof. Meiers kontroverse Beiträge zum Energiesparen 17

Das malträtierte Haus - zum Dämmschwindel und Energiepaß-Betrug
Contra EnEV
Wärme- und Feuchteschutz beim Altbau - Theorie und Wirklichkeit 1 2 3 4 5 6 7 8
Verbundsysteme für die Fassade-kritisch betrachtet 1 2
Wohnungsbaubestand und Wärmeschutz 1 2 3 4 5 6 7
Rechtliche Randbedingungen des Gebäudewärmeschutzes 1 2 3
Niedrigenergie- und Passivhäuser im Kreuzfeuer/Contra Passivhaus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Widersprüche im Wärmeschutz - Die allgegenwärtige k/U-Wert Euphorie 1 2



Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL
Neuendettelsauer Straße 39
90449 Nürnberg
Tel.: 0911/6897526 Fax: 0911/6897527

Wohnungsbestand und Wärmeschutz 6
(veröffentlicht in Wohnen, Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern, 2/2000, aktualisiert)

Liegen weitere Widersprüche in der Energieeinsparverordnung vor?

Durch die normierten Randbedingungen reduziert sich die Energieeinsparverordnung EnEV zu einem km-Wert Verfahren. Genauso, wie der dritte Entwurf der WSchVO 1995, der als "Energiebilanzverfahren mit neuer Methodik" gefeiert wurde, zu einem km-Verfahren mit sieben Varianten mutiert, genauso verwandelt sich die EnEV zu einem km-Verfahren - allerdings mit noch mehr Varianten. Da die Energieeinsparverordnung wiederum wie bisher den Nachweis über die so beliebten k-/U-Werte fordert, führt diese grundsätzliche Fehleinschätzung zu weiteren fehlerhaften Regelungen:

Die energetische Gleichmacherei aller Bauten durch einheitliche "Anforderungen" entspricht nicht der klimatischen Vielfalt in der Bundesrepublik. Hier ergeben sich große Diskrepanzen zwischen wärmeren und kälteren Regionen. Frühere Vorschriften haben noch drei Wärmedämmgebiete unterschieden, heute wird überall "gleich gedämmt". Diese Vereinheitlichung des Dämmstoffeinbaues dient deshalb ausschließlich den Vermarktungsinteressen der Fertighaushersteller und Systemanbieter, die ihre Produkte überall mit einheitlichem Marketing und nach gleichen Berechnungsgrundlagen verkaufen wollen. Auch dem ausländischen Anbieter werden damit einheitliche Lieferbedingungen eingeräumt. Handwerkliche Erfahrung, regionalspezifische und besonders standortgerechte nachhaltige Bauweisen gehen dabei verloren.

Man unterscheidet Primärenergie, Heizenergie und Heizwärme. Die Begriffsausweitungen nehmen zu und man hat den Eindruck, daß komplizierte Begriffsdefinitionen Fachlichkeit und Genauigkeit betonen sollen. Ein Gesamtheizenergiebedarf kennzeichnet doch aber nicht den Verbrauch (und auf den kommt es an), denn es wird wiederum nur mit normierten Annahmen gerechnet - und das auch noch bei einer falschen, weil stationären Basis. Die Diskrepanz zwischen (falscher) Beharrungszustands-Rechnung, dem Bedarf, und tatsächlichem Verbrauch wird auch deshalb zunehmen, weil die verwendeten "normierte Daten" radikal vermehrt werden.

Der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung wird für Wohngebäude mit dem konstanten Wert von 4 kWh/m³a, für andere Gebäude von 0 kWh/m³a angesetzt.

Zunächst einmal ist zu sagen: Konstante Werte können weggelassen werden, sie "bereichern" nur unnötigerweise die Berechnung. Zum anderen ist zu sagen: Gerade der Warmwasserverbrauch ist doch nicht überall konstant - und was geschieht bei den anderen Gebäuden, liegt er dort denn überall bei Null?

Die Berücksichtigung des Warmwassers kumuliert jedoch vollends zur Farce, da der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf Q der Tab. 1 um diese konstanten Werte "überschritten werden kann". Was soll dann die Einbeziehung des Warmwassers? Dies ist völlig unsinnig. Warum kann hier nur wegen des Warmwasserbedarfs die maximale Begrenzung des Heizenergiebedarfs überschritten werden? Dies widerspricht doch dem Grundgedanken, den Heizenergiebedarf von Gebäuden zu begrenzen.

Die Wärmeverluste des Heizsystems werden als „Verlustgröße“ des Gebäudes behandelt. Hier ist die Frage zu stellen, wo denn diese Verluste bleiben? Es ist doch wohl anzunehmen, daß sie im Gebäude verbleiben und somit nicht als Heizsystem-Verluste, sondern als innere Wärmegewinne zu betrachten sind.

Auch die aus der Umwelt genommene Wärme wird berücksichtigt. Nirgends ist jedoch ein Hinweis zu finden, daß absorbierte Solarstrahlung mittels Speicherung durch Außenwände berücksichtigt wird. Aber eine solche Form der Nutzung "erneuerbarer Energien" wird systematisch ignoriert, der Beharrungszustand vehement verteidigt, damit der k-Wert/U-Wert bleibt und die Superdämmungen ihre Chance bekommen.

Es werden wie bisher vom Volumen Ve und von der Nutzfläche AN abhängige Höchstwerte aufgelistet. Da das Verhältnis Nutzfläche zu Volumen mit 0,32 festgelegt ist und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q' zu Q" ebenfalls 0,32 beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die Nutzfläche gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus. Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine nicht vorhandene Vielfalt der Bearbeitung vortäuschen.

Auch die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/Ve -Verhältnis ist methodisch widersinnig. Man meint, ein großes A/Ve-Verhältnis beschreibe differenzierte und gestalterisch aufgelockerte Baukörper, ein kleines A/Ve-Verhältnis dagegen einen kompakten, energiesparenden Baukörper. Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen, stimmt also nicht generell. Diese Vorstellung wird aber nun unzulässigerweise für alle möglichen Gebäudevolumina verallgemeinert und findet deshalb als Maßstab für das Anforderungsniveau im Wärmeschutz Berücksichtigung. Immerhin kann ein Kubus als extrem günstige Form energiesparenden Bauens völlig unterschiedliche A/Ve -Verhältnisse aufweisen. Die Werte reichen von 0,25 (Kantenlänge 24 m) bis 1,2 (Kantenlänge 5 m), sie umfassen also die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Anforderungen.

Demgegenüber können jedoch völlig unterschiedliche Bauformen gleiche A/Ve-Verhältnisse haben. Ein A/Ve-Verhältnis von z. B. 0,4 liegt bei unendlich vielen Abmessungen vor; diese reichen von 15 x 15 x 15 m als Kubus über die vielfältigen Quaderformen 10 x 15 x 30 m, 10 x 12 x 60 m bis hin zu sogar 10 x 10 x ( m. Obgleich die Bauformen energetisch völlig unterschiedlich zu bewerten sind, müssen sie alle die gleiche Anforderung an den Wärmeschutz erfüllen.

Die zwangsläufige Folge ist, daß bei der Handhabung der Verordnungen ein großes sachlich/methodisches Durcheinander dominiert. Daraus resultiert dann Willkür im Ergebnis. Dies wird besonders kraß bei Superdämmungen, die schon bei kleinsten k-Wert Veränderungen mit großen Dämmstoffdicken-Veränderungen reagieren.

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen oder drei Wohnungen "dürfen" nach dem "Vereinfachte Verfahren" bemessen werden, das Anforderungen an die Außenbauteile stellt, die, unabhängig von der Ausführung der Heizungsanlagen, für das Dach bei 0,17 W/m²K und für die Grundflächen (gegen unbeheizte Räume und Erdreich) bei 0,28 W/m²K weit jenseits jeglicher Wirtschaftlichkeit liegen.

Bei den Außenwänden liegen die k-Werte je nach Lage und Bauform zwischen 0,20 und 0,56 W/m²K, je nach Wahl des Heizungssystems. Dies führt automatisch zur Dämmschichtkonstruktion bzw. zum WDV-System. Die bewährte monolithische Wand mit ihren vielen bauhygienischen und bauphysikalischen Vorteilen verschwindet damit vom Markt.

Die Luftwechselrate bei freier Lüftung ohne Luftdichtheitsprüfung beträgt 0,7 h-1. Wenn die Luftdichtheit nachgewiesen wird, dann kann ein stündlicher Luftwechsel von 0,6 h-1 angenommen werden. Die letzte Zahl bedeutet gegenüber dem 0,8 fachen Luftwechsel in der WSchVO 95 eine Reduzierung um 25%. Damit wäre die Forderung der Regierung nur allein durch Änderung der Randbedingungen schon fast erfüllt - eine vortreffliche Einsparung !

Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum bei dichten Gebäuden auch noch der Luftwechsel reduziert wird? Umgekehrt wäre es logisch.

Der Lüftungstest kann nur dann "zum Standard" werden, wenn eine Skelettbauweise mit Schichtkonstruktionen gewählt wird. Da pfeift es an allen Ecken und Enden durch die Ritzen. Die monolithische Bauweise dagegen ist luftdicht und braucht deshalb keinen "Luftdichtheitstest". Die Frage sei erlaubt, welcher stündliche Luftwechsel hierfür dann anzusetzen ist: 0,6facher Luftwechsel, weil das Haus dicht ist oder 0,7facher Luftwechsel, weil kein Test durchgeführt wird.

Bei Änderung von bestehenden Gebäuden sind folgende Regelungen besonders kritisch zu sehen:

a) Außenwände:

Bei Fachwerk sowie bei einer Innendämmung muß ein k-Wert von 0,45 W/m²K eingehalten werden.

Fachwerk wird entgegen restaurativer Erfahrungen somit ohne Dämmstoff nicht auskommen. Eine Innendämmung ist aus bauphysikalischen und hygienischen Gründen strikt abzulehnen.

Alle anderen Außenwände müssen einen k-Wert von 0,35 W/m²K erhalten.

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